1618/2026
Fachbeirat Mädchenarbeit - Interessenbekundungsverfahren
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 09.06.2026 1618/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 Fachbeirat Mädchenarbeit - Interessenbekundungsverfahren In seiner Sitzung am 05.02.2026 hat der Rat der Stadt Köln die Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit und dessen Geschäftsordnung beschlossen, die als Grundlage für die zu- künftige Arbeit dient. Der Fachbeirat für Mädchenarbeit ist als weitere sachkundige Personen nach § 5 Abs. 3 S. 1 AG-KJHG in die Satzung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie auf- genommen worden. Der Fachbeirat für Mädchenarbeit besteht aus 11 stimmberechtigten und bis zu 5 beratenden Mitgliedern. Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied ist eine Stellvertretung zu be- stellen. Die Mitglieder sollen sich aus unterschiedlichen Organisationen mit Sitz in Köln zu- sammensetzen, die sich insbesondere der nachfolgend aufgeführten Themen verpflichtet ha- ben. Jegliche Art von Arbeit mit und für Mädchen ist geeignet, um sich als Mitglied für diesen Fachbeirat aufstellen zu lassen. Beteiligen können sich Vertreter*innen aus den Bereichen Gleichstellung Integration und Vielfalt Schulentwicklung Schulsozialarbeit Kinder- und Jugendarbeit Kinderbetreuung Stationäre Jugendhilfe Jugendhilfeplanung Prävention und Beratung Arbeit mit Migranten Antirassistischer und intersektionaler Arbeit Sport und Selbstverteidigung Arbeit mit Mädchen mit Handicaps Kultur Fortbildung, Wissenschaft und Forschung sowie Vertretungen von Jugendverbänden Wohlfahrtsverbänden Religionsgemeinschaften anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe 2 Grundsätzlich sind die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbeson- dere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Ar- beit für die Jugendhilfe im Bezirk des Amtes für Kinder, Jugend und Familie angemessen zu berücksichtigen. Der Fachbeirat für Mädchenarbeit wird im Jugendhilfeausschuss durch eine Person vertreten, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 f) der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie min- destens das 14. Lebensjahr vollendet haben muss. Das gleiche gilt für die Stellvertretung. Die Vertretung sowie die Stellvertretung, die den Fachbeirat für Mädchenarbeit im Jugendhilfeaus- schuss repräsentieren, werden durch den Fachbeirat selbst bestimmt. Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung des Fachbeirats. Alle detaillierten Informationen zu den Aufgaben, dem zeitlichen Rahmen und dem Ablauf der Interessenbekundung können auf der Website der Stadt Köln unter folgendem Link eingese- hen werden: https://www.stadt-koeln.de/artikel/74597/index.html Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1618/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.06.2026
- Erstellt
- 02.06.2026 10:34