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Fachbeirat Mädchenarbeit - Interessenbekundungsverfahren

Mitteilung Ausschuss 1618/2026 vom 09.06.2026

Stand: Am 29.06.2026 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 09.06.2026 1618/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 Fachbeirat Mädchenarbeit - Interessenbekundungsverfahren In seiner Sitzung am 05.02.2026 hat der Rat der Stadt Köln die Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit und dessen Geschäftsordnung beschlossen, die als Grundlage für die zu- künftige Arbeit dient. Der Fachbeirat für Mädchenarbeit ist als weitere sachkundige Personen nach § 5 Abs. 3 S. 1 AG-KJHG in die Satzung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie auf- genommen worden. Der Fachbeirat für Mädchenarbeit besteht aus 11 stimmberechtigten und bis zu 5 beratenden Mitgliedern. Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied ist eine Stellvertretung zu be- stellen. Die Mitglieder sollen sich aus unterschiedlichen Organisationen mit Sitz in Köln zu- sammensetzen, die sich insbesondere der nachfolgend aufgeführten Themen verpflichtet ha- ben. Jegliche Art von Arbeit mit und für Mädchen ist geeignet, um sich als Mitglied für diesen Fachbeirat aufstellen zu lassen. Beteiligen können sich Vertreter*innen aus den Bereichen  Gleichstellung  Integration und Vielfalt  Schulentwicklung  Schulsozialarbeit  Kinder- und Jugendarbeit  Kinderbetreuung  Stationäre Jugendhilfe  Jugendhilfeplanung  Prävention und Beratung  Arbeit mit Migranten  Antirassistischer und intersektionaler Arbeit  Sport und Selbstverteidigung  Arbeit mit Mädchen mit Handicaps  Kultur  Fortbildung, Wissenschaft und Forschung sowie Vertretungen von  Jugendverbänden  Wohlfahrtsverbänden  Religionsgemeinschaften  anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe 2 Grundsätzlich sind die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbeson- dere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Ar- beit für die Jugendhilfe im Bezirk des Amtes für Kinder, Jugend und Familie angemessen zu berücksichtigen. Der Fachbeirat für Mädchenarbeit wird im Jugendhilfeausschuss durch eine Person vertreten, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 f) der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie min- destens das 14. Lebensjahr vollendet haben muss. Das gleiche gilt für die Stellvertretung. Die Vertretung sowie die Stellvertretung, die den Fachbeirat für Mädchenarbeit im Jugendhilfeaus- schuss repräsentieren, werden durch den Fachbeirat selbst bestimmt. Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung des Fachbeirats. Alle detaillierten Informationen zu den Aufgaben, dem zeitlichen Rahmen und dem Ablauf der Interessenbekundung können auf der Website der Stadt Köln unter folgendem Link eingese- hen werden: https://www.stadt-koeln.de/artikel/74597/index.html Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 23.06.2026

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 29.06.2026 zuletzt

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 4.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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