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1618/2026

Fachbeirat Mädchenarbeit - Interessenbekundungsverfahren

Mitteilung Ausschuss 09.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 29.06.2026, TOP 4.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2845 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 09.06.2026 
 1618/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 
 
Fachbeirat Mädchenarbeit - Interessenbekundungsverfahren 
In seiner Sitzung am 05.02.2026 hat der Rat der Stadt Köln die Gründung des Fachbeirates 
für Mädchenarbeit und dessen Geschäftsordnung beschlossen, die als Grundlage für die zu-
künftige Arbeit dient. Der Fachbeirat für Mädchenarbeit ist als weitere sachkundige Personen 
nach § 5 Abs. 3 S. 1 AG-KJHG in die Satzung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie auf-
genommen worden.  
 
Der Fachbeirat für Mädchenarbeit besteht aus 11 stimmberechtigten und bis zu 5 beratenden 
Mitgliedern. Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied ist eine Stellvertretung zu be-
stellen. Die Mitglieder sollen sich aus unterschiedlichen Organisationen mit Sitz in Köln zu-
sammensetzen, die sich insbesondere der nachfolgend aufgeführten Themen verpflichtet ha-
ben. Jegliche Art von Arbeit mit und für Mädchen ist geeignet, um sich als Mitglied für diesen 
Fachbeirat aufstellen zu lassen. 
 
Beteiligen können sich Vertreter*innen aus den Bereichen  
 Gleichstellung 
 Integration und Vielfalt  
 Schulentwicklung  
 Schulsozialarbeit  
 Kinder- und Jugendarbeit 
 Kinderbetreuung 
 Stationäre Jugendhilfe 
 Jugendhilfeplanung 
 Prävention und Beratung 
 Arbeit mit Migranten 
 Antirassistischer und intersektionaler Arbeit 
 Sport und Selbstverteidigung 
 Arbeit mit Mädchen mit Handicaps 
 Kultur  
 Fortbildung, Wissenschaft und Forschung 
 
sowie Vertretungen von 
 Jugendverbänden 
 Wohlfahrtsverbänden 
 Religionsgemeinschaften 
 anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe

2 
 
 
Grundsätzlich sind die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbeson-
dere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Ar-
beit für die Jugendhilfe im Bezirk des Amtes für Kinder, Jugend und Familie angemessen zu 
berücksichtigen.  
 
Der Fachbeirat für Mädchenarbeit wird im Jugendhilfeausschuss durch eine Person vertreten, 
die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 f) der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie min-
destens das 14. Lebensjahr vollendet haben muss. Das gleiche gilt für die Stellvertretung. Die 
Vertretung sowie die Stellvertretung, die den Fachbeirat für Mädchenarbeit im Jugendhilfeaus-
schuss repräsentieren, werden durch den Fachbeirat selbst bestimmt. Näheres hierzu regelt 
die Geschäftsordnung des Fachbeirats. 
 
Alle detaillierten Informationen zu den Aufgaben, dem zeitlichen Rahmen und dem Ablauf der 
Interessenbekundung können auf der Website der Stadt Köln unter folgendem Link eingese-
hen werden: 
 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/74597/index.html 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1618/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.06.2026
Erstellt
02.06.2026 10:34