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Grundschulsituation

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1026/2014 vom 27.08.2014

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1026/2014 Stand: 04.04.2024 Sachstandsbericht Grundschulsituation - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes fordert die Verwaltung auf, Standorte für Grundschulen im Stadtbezirk Nippes zu benennen und der Bezirksvertretung vorzustellen. Zusätzlich sollen fol- gende Standorte geprüft werden:  Niehler Straße/Auer Straße/Innere Kanalstraße hinter der Schule Bülow Straße  Peter Frantzen Hof an der Xantener Straße  Reservegelände Nordfriedhof Ecke Schmiedegasse/ Merheimer Straße  Parkplatz hinter der Grundschule Gellertstraße Außerdem soll der Bezirksvertretung Nippes eine schulplanerische Stellungnahme zur Grund- schulversorgung im Stadtteil Longerich vorgelegt werden. In diese Stellungnahme müssen die Zahlen der erwarteten Flüchtlingskinder mit einbezogen werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Standorte für Grundschulen Die oben genannten potenziellen Schulstandorte sind auf Tauglichkeit und Realisierungsmög- lichkeit geprüft worden. Das Reservegelände Nordfriedhof Ecke Schmiedegasse/ Merheimer Straße hat sich als taug- lich erwiesen und wird Standort für eine 4/4-zügige Gesamtschule, die im Rahmen der Stär- kungspakete zum Ausbau der Schulplätze an Gymnasien und Gesamtschulen zum Schuljahr 2024/25 interimistisch im Bürgerpark Nord in Nippes starten wird (vgl. Vorlage 0769/2023). Die Fläche des Parkplatzes hinter der Grundschule Gellertstraße bleibt weiterhin der Nutzung durch ebendiese Grundschule im Bedarfsfall vorbehalten. Zusätzlich zu den genannten Flächen kann am Standort Friedrich-Karl-Straße in Köln-Wei- denpesch an der Stadtteilgrenze zu Köln-Niehl ein 3-zügiges Grundschulgebäude realisiert 2 werden. Der Start einer neuen Grundschule an diesem Standort ab dem Schuljahr 2025/26 wurde am 06.02.2024 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen (vgl. Vorlage 3205/2023). Grundschulversorgung Longerich Schulentwicklungsplanerische Einschätzungen zum Grundschulbedarf in Longerich finden sich in den Schulentwicklungsplanungsberichten 2018, 2020 und 2023. Schulentwicklungsplanerisch wird das Grundschulplatzangebot der beiden Stadtteile Longe- rich und Weidenpesch gemeinsam in einem „Planungscluster“ analysiert. Das Grundschulan- gebot im Planungscluster Weidenpesch / Longerich bis 2035 unterliegt starken Prognose- schwankungen, die im Wegzugsverhalten von jungen Eltern aus dem Stadtteil Weidenpesch begründet liegen. Laut der Bevölkerungsprognose 2022 sind die maximalen Schulplatz-kapa- zitäten von 347 Plätzen in den Eingangsklassen der Grundschulen beider Stadtteile aus- kömmlich. Etwaige Bedarfsspitzen, die entstehen könnten, wenn das antizipierte Wegzugsver- halten nicht in dem Maße eintritt, wie in der Bevölkerungsprognose angenommen, können dank der neuen Grundschule am Standort Friedrich-Karl-Straße ebenfalls aufgefangen wer- den: 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Aufnahmekapazität Sj. 2025/26 505 / Weidenpesch 185 Einwohner-Ist 31.12.2023 106 135 94 124 114 90 Prognose 2022 105 131 98 107 103 102 100 96 97 96 96 95 506 / Longerich 162 Einwohner-Ist 31.12.2023 156 125 147 146 123 121 Prognose 2022 145 131 125 138 119 119 118 118 118 117 117 117 Auch angrenzende Stadtteile können von den Platzreserven im Planungscluster Weidenpesch / Longerich noch profitieren. Hier ist insbesondere in den Jahren 2027 und 2028 das Pla- nungscluster Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl zu bedenken. Nächste Schritte: Da das Bebauungsplanverfahren der sich im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücks- fläche, die als zukünftiger Schulstandort der zum Schuljahr 2024/25 startenden Gesamtschule genutzt werden soll, weiterhin andauert, steht das endgültige Fertigstellungsdatum des zu- künftigen Schulgebäudes noch nicht abschließend fest. Nach derzeitiger Einschätzung könnte der Standort Schmiedegasse frühestens ab dem Schuljahr 2030/31 genutzt werden. Hier- durch wird es notwendig, dass die Gesamtschule von 2024 an bis mindestens 2030 am Inte- rimsstandort geführt wird. Das Grundschulgebäude in der Friedrich-Karl-Straße wird ab dem 01. August 2025 für den Schulunterricht genutzt.

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