V/0524/2025
Jahresabschlüsse der awm
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Anlage A
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Anlage A zur V/0524/2025 Kurzüberblick zu 1.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschafts- jahr 2024. zu 2.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Zustimmung zur Beauftragung der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2025. Ziele/Teilziele/Zielerreichung zu 1.: Gemäß § 5 Satz 2 Eigenbetriebsverordnung NRW erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss. zu 2.: Gemäß § 21 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung NRW kann die Betriebsleitung mit der Durch- führung der Jahresabschlussprüfung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfas- sung durch den Betriebsausschuss beauftragen. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beschlussvorlage
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V/0524/2025 V/0524/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschlüsse der awm - Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 - Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025 Beratungsfolge 08.10.2025 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt. 2. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates ist der Jahresabschluss 2025 und der Lagebe- richt 2025 zu prüfen. Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der HLB Schumacher, Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster, zu. II. Finanzielle Auswirkungen: zu 1.: Keine. zu 2.: Ist im Erfolgsplan der awm enthalten. Begründung: zu 1.: Der Jahresabschluss der awm für das Geschäftsjahr 2024 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 03.09.2025 (Vorlage V/0392/2025) gemäß § 26 EigVO beraten und festgestellt. Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus- schuss. zu 2.: Nach § 102 (Fn 10) Abs. 2 Satz 1 GO NRW kann die Betriebsleitung mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Ge- meindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss direkt beauf- tragen. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 25.09.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Becks Telefon: 6052-162 BecksK@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0524/2025 Aufgrund § 102 (Fn 10) Abs. 2 Satz 2 GO NRW soll ein Wechsel des Abschlussprüfers erfolgen, wenn dieser fünf aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse geprüft hat. Da die bisherige Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, Dornbach GmbH, 56070 Koblenz die Anzahl der Prüfungen bereits erreicht hat, wird für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichts 2025 ein Wechsel des Ab- schlussprüfers erfolgen. Auf Basis der Markterkundungsanalyse des Amtes für Finanzen und Beteiligungen und der awm wur- den fünf potenzielle Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angeschrieben. Von denen haben drei Inte- resse zurückgemeldet und sich vor Ort über eine Unternehmenspräsentation vorgestellt. Nach Bewertung der Unternehmenspräsentation und des Angebotspreises kam die Verwaltung zum Ergebnis, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher, 48143 Münster, die beste Be- wertung erhielt und somit die Beauftragung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025 und des Lage- berichts 2025 der awm erhalten soll. I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Apostelkirche 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0524/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.09.2025
- Erstellt
- 02.09.2025 11:02