2016/0363
11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) - Lichtwiesenbahn - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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2016/0363
4173 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.08.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0363
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) - Lichtwiesenbahn -
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 23.08.2016
Beschlussvorschlag :
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 11. Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 1 genannten
Planungsunterlagen zur 11 . Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) ( Anlage)
für die Dauer eines Monats. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben. Diese Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
ortsüblich bekannt zu m achen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel schriftlich.
- 2 -
Anlagen: FNP 11.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0363vom 23.08.2016:
Das 11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans nach § 2ff BauGB wurde mi t einem
Aufstellungsbeschluss (Vorlage -Nr. 2016/0340) eingeleitet, welcher in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2016 behandelt wird.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird im Anschluss im Darmstädter Echo öffentlich bekannt
gemacht.
Zu 1.:
Zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) wurden nun die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung erarbeitet, die u.a. die Übersichtskarte zum
Flächennutzungsplan und die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) enthalten (Anlage). Diese Unterlagen können nach
dem Beschluss des Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden.
Zu 2.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung zur 11. Ä nderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) (Anlage) beim
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert.
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen
Stellungnahmen geprüft und ggf. in der Planung berücksichtigt. Der anschließend
auszuarbeitende Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich
Begründung mit Umweltbericht wird im nächsten Verfahrensschritt der
Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
vorgelegt.
Der Dezernent I II
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, 23.08.2016
61.1.1 il Nst. 2607
61.2 zim Nst. 2603
anlage 1
8604 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 23.08.2 016
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke
der 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1)
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich11.1), Übersichtsplan
Änderung 11.1
2
Abb. 1: Ausschnitt aus dem bestehenden Flächennutzungsplan
Abb. 2: 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1, mit Geltungsbereich
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
3
11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Rechtsgrundlagen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplane s richtet sich nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 ( BGBl. I. S. 2414), das zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist.
2. Geltungsbereich
Das elfte Änderungsverfahren umfasst den geplanten Trassenverlauf der Straßenbahnlinie
der Lichtwiesenbahn zwischen Nieder-Ramstädter Stra ße und dem Campus TU-Lichtwiese.
Die Strecke der Lichtwiesenbahn verläuft parallel z um Lichtwiesenweg, vorbei am
Fakultätsgebäude Architektur, verschwenkt dort Rich tung Bauingenieurgebäude / Mensa
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1,1 km Streckenlä nge auf der Nordseite des Hörsaal- und
Medienzentrums der TU Darmstadt.
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungspla n der Wissenschaftsstadt Darmstadt
weist für die Ergänzung der Straßenbahnlinie zwisch en Nieder-Ramstädter Straße und
Campus TU-Lichtwiese keine Signatur „Haupttrasse ör tlicher ÖPNV“ aus.
Da diese Darstellung nicht der Planung der Straßenb ahnlinie entspricht und gemäß § 7 BauGB
öffentliche Planungsträger ihre Planungen dem Fläch ennutzungsplan insoweit anzupassen
haben, als sie diesem Plan nicht widersprochen habe n, muss aus Gründen der
Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit die Darstel lung im Flächennutzungsplan durch die
Darstellung der Signatur „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ ergänzt werden.
4. Ziele und Zwecke der Planung
Die TU Darmstadt erwartet einen starken Anstieg der Studierendenzahlen an den Standorten
Lichtwiese und Botanischer Garten sowie bei den Bes chäftigten der TU Darmstadt mit einer
jährlichen Zunahme von etwa 3 %. Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachfrage im
ÖPNV am Campus TU-Lichtwiese gegenüber dem Status Q uo weiter ansteigt und dass es
trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote zu weiter en Kapazitätsengpässen kommen wird.
Zudem ist bereits das heutige ÖPNV-Angebot aus verk ehrlicher Sicht verbesserungswürdig. So
kann die Bus-Linie K schon heute aufgrund ihrer sta rken Auslastung durch Angehörige der TU
Darmstadt ihre Erschließungsfunktion für das Woogsv iertel nicht mehr in der gewünschten
Qualität wahrnehmen. Zudem kommt es wegen der zahlr eichen Busse zu hohen Belastungen
von Trassen und zentralen Haltestellen. Auch muss d ie Umweltverträglichkeit des derzeitigen
Busangebots kritisch gesehen werden.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die ÖPNV-Er schließung des Campus TU-Lichtwiese
grundlegend zu überplanen. Einen entsprechenden Bes chluss hat die Stadtverordnetenver-
sammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 4. Februar 2010 gefasst.
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Die Maßnahme entspricht den Vorgaben des Nahverkehr splanes (NVP) 2011 - 2016 des
Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschafts stadt Darmstadt (DADINA, 2010),
welcher am 9. Dezember 2010 von der Stadtverordnete nversammlung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Vorlage-Nr. 2010/0460) beschlossen wurde . Im NVP 2011-2016 (DADINA, 2010)
ist hierfür als Maßnahme die „Verbesserung der Anbi ndung des Campus TU-Lichtwiese
einschließlich kurzfristig realisierbarer Übergangs maßnahmen“ genannt. Eine Maßgabe für die
Planung ist dabei die Erschließung mit einer zentra len Haltestelle am Hörsaal- und
Medienzentrum.
In einer nachfolgend beauftragten Machbarkeitsstudi e (ÖPNV-Untersuchung Erschließung
Campus TU-Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt,
2013) wurden 8 unterschiedliche Trassenverläufe, da von 2 vertiefend untersucht, mit dem
Ergebnis, dass die Straßenbahnlinie über den Lichtw iesenweg bis zu einer Haltestelle TU-
Lichtwiese / Mensa eine verkehrlich sinnvolle Maßna hme mit einem günstigen Verhältnis des
Nutzens zu den Kosten darstellt. Diese Machbarkeits studie wurde am 27.06.2013 von der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen ( Vorlage-Nr. 2013/0167). Der
ermittelte Nutzen/Kosten-Faktor liegt, wie vom Zuwe ndungsgeber HessenMobil im April 2016
bestätigt wurde, bei 1,66.
Ebenso wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenver sammlung am 27. Juni 2013
zugestimmt, die Straßenbahnlinie mit der Führung üb er den Lichtwiesenweg weiter zu
verfolgen und umzusetzen.
Auf der Grundlage der o.g. ÖPNV-Machbarkeitsstudie Erschließung Campus TU-Lichtwiese und
des Beschlusses der Magistratsvorlage 2013/0167 wur de die Straßenbahnanbindung zum
Campus TU-Lichtwiese für die Variante II weiter vertiefend untersucht.
Aufgrund des Beschlusses der Magistratsvorlage 2014 /0491 mit Kenntnisnahme durch die
Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015 ist ein Rahmenvertrag zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo Gm bH zur Umsetzung der Verlängerung
der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung der TU-Lich twiese geschlossen worden, um das
Projekt weiter voranzutreiben.
Mit Beschluss der Magistratsvorlage 2015/0232 und B eschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung vom 23.07.2015 wurde zu gestimmt, den geplanten
Trassenverlauf entlang des Lichtwiesenweges weiter zu bearbeiten.
Im Ergebnis plant die HEAG mobilo GmbH, als öffentl icher Planungsträger, gemeinsam mit der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in enger Abstimmung mi t der TU Darmstadt die Verlängerung
der Straßenbahnlinie 2 von der Nieder-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0463)
wurden das Planfeststellungsverfahren und die entsp rechenden Planungsunterlagen zur
Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 „Lichtwiesenbah n“ zur Erschließung des Campus TU-
Lichtwiese zur Kenntnis genommen. Die Einleitung de s Planfeststellungsverfahrens erfolgte
Ende 2015 durch die für den Neubau und die Änderung der Straßenbahnanlagen zuständige
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, das Regier ungspräsidium Darmstadt. Die
Offenlegung der Planungsunterlagen im Rahmen des Pl anfeststellungsverfahrens fand vom
18. Januar bis zum 17. Februar 2016 statt. Während der Offenlage der
Planfeststellungsunterlagen konnten die Träger öffe ntlicher Belange und die Bürgerinnen und
Bürger ihre Anregungen und Bedenken einbringen. Akt uell werden die eingegangenen
Stellungnahmen ausgewertet. Nächster Verfahrensschr itt gem. Hessischem
Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ist die Erörte rung im Rahmen eines zuvor öffentlich
bekanntgegeben Erörterungstermins. Ein Planfeststel lungsbeschluss ist frühestens 9 Monate
nach Offenlage zu erwarten. Insgesamt wird das Plan feststellungsverfahren ca. 12 Monate
dauern.
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Abb. 3: Linienweg der Straßenbahnlinie 2 (Quelle: ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus
TU-Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt, 2013)
Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der beste henden Haltestelle „Hochschulstadion“
durch den Einbau von Weichenverbindungen in der Nie der-Ramstädter Straße Richtung Osten
in den Bereich der Universität ab. Die Strecke verl äuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am
Fakultätsgebäude Architektur, verschwenkt dort Rich tung Bauingenieurgebäude / Mensa
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1,1 km Streckenlä nge mit einer Wendeschleife auf der
Nordseite des Hörsaal- und Medienzentrums der TU Darmstadt (s. Abbildung 3).
Durch die Umsetzung der Maßnahme soll der ÖPNV gest ärkt und die Anbindung des
Campusgeländes nachhaltig verbessert werden.
Nach § 2ff BauGB wurde das 11. Änderungsverfahren d es Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 11.1 mit einem Aufstellungsbeschluss (V orlage-Nr. 2016/0340) eingeleitet,
welcher in der Sitzung der Stadtverordnetenversamml ung am 29.09.2016 behandelt wird.
Der Dezernent III :
I.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
neue Straßenbahnlinie 2
bestehende
Straßenbahnlinie
9
Buslinie K
Odenwaldbahn
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Lichtwiesenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0363
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00