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2016/0363

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) - Lichtwiesenbahn - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 23.08.2016

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2016/0363

4173 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0363 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1)  - Lichtwiesenbahn - 
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 23.08.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 11. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen.  
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 1 genannten 
Planungsunterlagen zur 11 . Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) ( Anlage) 
für die Dauer eines Monats. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und 
Erörterung gegeben. Diese Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist 
ortsüblich bekannt zu m achen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel schriftlich.

- 2 - 
 
Anlagen: FNP 11.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0363vom 23.08.2016: 
 
Das 11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans nach § 2ff BauGB wurde mi t einem 
Aufstellungsbeschluss (Vorlage -Nr. 2016/0340) eingeleitet, welcher in der Sitzung der 
Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2016 behandelt wird.  
Dieser Aufstellungsbeschluss wird im Anschluss im Darmstädter Echo öffentlich bekannt 
gemacht. 
 
 
Zu 1.: 
 
Zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) wurden nun die allgemeinen 
Ziele und Zwecke der Planung erarbeitet, die u.a. die Übersichtskarte zum 
Flächennutzungsplan und die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 11. Änderung des 
Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) enthalten (Anlage). Diese Unterlagen können nach 
dem Beschluss des Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden.  
 
 
Zu 2.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.  
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung zur 11. Ä nderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) (Anlage) beim 
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht.  
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert.  
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen 
Stellungnahmen geprüft und ggf. in der Planung berücksichtigt. Der anschließend 
auszuarbeitende Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich 
Begründung mit Umweltbericht wird im nächsten Verfahrensschritt der 
Stadtverordnetenversammlung zum  Beschluss der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB 
vorgelegt. 
 
Der Dezernent I II 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
Darmstadt, 23.08.2016 
61.1.1 il  Nst. 2607 
61.2 zim  Nst. 2603

anlage 1

8604 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 23.08.2 016 
Der Magistrat 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) 
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 
 
 
11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich11.1), Übersichtsplan 
Änderung 11.1

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
       
Abb. 1: Ausschnitt aus dem bestehenden  Flächennutzungsplan  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 2: 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1, mit  Geltungsbereich  
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

3 
 
 
 
11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1)  
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplane s richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 ( BGBl. I. S. 2414), das zuletzt durch 
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das elfte Änderungsverfahren umfasst den geplanten Trassenverlauf der Straßenbahnlinie 
der Lichtwiesenbahn zwischen Nieder-Ramstädter Stra ße und dem Campus TU-Lichtwiese. 
Die Strecke der Lichtwiesenbahn verläuft parallel z um Lichtwiesenweg, vorbei am 
Fakultätsgebäude Architektur, verschwenkt dort Rich tung Bauingenieurgebäude / Mensa 
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1,1 km Streckenlä nge auf der Nordseite des Hörsaal- und 
Medienzentrums der TU Darmstadt. 
 
 
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
 
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungspla n der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weist für die Ergänzung der Straßenbahnlinie zwisch en Nieder-Ramstädter Straße und 
Campus TU-Lichtwiese keine Signatur „Haupttrasse ör tlicher ÖPNV“ aus. 
Da diese Darstellung nicht der Planung der Straßenb ahnlinie entspricht und gemäß § 7 BauGB 
öffentliche Planungsträger ihre Planungen dem Fläch ennutzungsplan insoweit anzupassen 
haben, als sie diesem Plan nicht widersprochen habe n, muss aus Gründen der 
Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit die Darstel lung im Flächennutzungsplan durch die 
Darstellung der Signatur „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ ergänzt werden. 
 
 
4. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Die TU Darmstadt erwartet einen starken Anstieg der  Studierendenzahlen an den Standorten 
Lichtwiese und Botanischer Garten sowie bei den Bes chäftigten der TU Darmstadt mit einer 
jährlichen Zunahme von etwa 3 %. Es ist daher davon  auszugehen, dass die Nachfrage im 
ÖPNV am Campus TU-Lichtwiese gegenüber dem Status Q uo weiter ansteigt und dass es 
trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote zu weiter en Kapazitätsengpässen kommen wird. 
Zudem ist bereits das heutige ÖPNV-Angebot aus verk ehrlicher Sicht verbesserungswürdig. So 
kann die Bus-Linie K schon heute aufgrund ihrer sta rken Auslastung durch Angehörige der TU 
Darmstadt ihre Erschließungsfunktion für das Woogsv iertel nicht mehr in der gewünschten 
Qualität wahrnehmen. Zudem kommt es wegen der zahlr eichen Busse zu hohen Belastungen 
von Trassen und zentralen Haltestellen. Auch muss d ie Umweltverträglichkeit des derzeitigen 
Busangebots kritisch gesehen werden. 
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die ÖPNV-Er schließung des Campus TU-Lichtwiese 
grundlegend zu überplanen. Einen entsprechenden Bes chluss hat die Stadtverordnetenver-
sammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 4. Februar 2010 gefasst.

4 
 
 
 
Die Maßnahme entspricht den Vorgaben des Nahverkehr splanes (NVP) 2011 - 2016 des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschafts stadt Darmstadt (DADINA, 2010), 
welcher am 9. Dezember 2010 von der Stadtverordnete nversammlung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Vorlage-Nr. 2010/0460) beschlossen wurde . Im NVP 2011-2016 (DADINA, 2010) 
ist hierfür als Maßnahme die „Verbesserung der Anbi ndung des Campus TU-Lichtwiese 
einschließlich kurzfristig realisierbarer Übergangs maßnahmen“ genannt. Eine Maßgabe für die 
Planung ist dabei die Erschließung mit einer zentra len Haltestelle am Hörsaal- und 
Medienzentrum. 
In einer nachfolgend beauftragten Machbarkeitsstudi e (ÖPNV-Untersuchung Erschließung 
Campus TU-Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte  Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt, 
2013) wurden 8 unterschiedliche Trassenverläufe, da von 2 vertiefend untersucht, mit dem 
Ergebnis, dass die Straßenbahnlinie über den Lichtw iesenweg bis zu einer Haltestelle TU-
Lichtwiese / Mensa eine verkehrlich sinnvolle Maßna hme mit einem günstigen Verhältnis des 
Nutzens zu den Kosten darstellt. Diese Machbarkeits studie wurde am 27.06.2013 von der 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen ( Vorlage-Nr. 2013/0167). Der 
ermittelte Nutzen/Kosten-Faktor liegt, wie vom Zuwe ndungsgeber HessenMobil im April 2016 
bestätigt wurde, bei 1,66. 
Ebenso wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenver sammlung am 27. Juni 2013 
zugestimmt, die Straßenbahnlinie mit der Führung üb er den Lichtwiesenweg weiter zu 
verfolgen und umzusetzen. 
Auf der Grundlage der o.g. ÖPNV-Machbarkeitsstudie Erschließung Campus TU-Lichtwiese und 
des Beschlusses der Magistratsvorlage 2013/0167 wur de die Straßenbahnanbindung zum 
Campus TU-Lichtwiese für die Variante II weiter vertiefend untersucht. 
Aufgrund des Beschlusses der Magistratsvorlage 2014 /0491 mit Kenntnisnahme durch die 
Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015 ist ein Rahmenvertrag zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo Gm bH zur Umsetzung der Verlängerung 
der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung der TU-Lich twiese geschlossen worden, um das 
Projekt weiter voranzutreiben. 
Mit Beschluss der Magistratsvorlage 2015/0232 und B eschlussfassung der 
Stadtverordnetenversammlung vom 23.07.2015 wurde zu gestimmt, den geplanten 
Trassenverlauf entlang des Lichtwiesenweges weiter zu bearbeiten. 
Im Ergebnis plant die HEAG mobilo GmbH, als öffentl icher Planungsträger, gemeinsam mit der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in enger Abstimmung mi t der TU Darmstadt die Verlängerung 
der Straßenbahnlinie 2 von der Nieder-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität. 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0463) 
wurden das Planfeststellungsverfahren und die entsp rechenden Planungsunterlagen zur 
Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 „Lichtwiesenbah n“ zur Erschließung des Campus TU-
Lichtwiese zur Kenntnis genommen. Die Einleitung de s Planfeststellungsverfahrens erfolgte 
Ende 2015 durch die für den Neubau und die Änderung  der Straßenbahnanlagen zuständige 
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, das Regier ungspräsidium Darmstadt. Die 
Offenlegung der Planungsunterlagen im Rahmen des Pl anfeststellungsverfahrens fand vom 
18. Januar bis zum 17. Februar 2016 statt. Während der Offenlage der 
Planfeststellungsunterlagen konnten die Träger öffe ntlicher Belange und die Bürgerinnen und 
Bürger ihre Anregungen und Bedenken einbringen. Akt uell werden die eingegangenen 
Stellungnahmen ausgewertet. Nächster Verfahrensschr itt gem. Hessischem 
Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ist die Erörte rung im Rahmen eines zuvor öffentlich 
bekanntgegeben Erörterungstermins. Ein Planfeststel lungsbeschluss ist frühestens 9 Monate 
nach Offenlage zu erwarten. Insgesamt wird das Plan feststellungsverfahren ca. 12 Monate 
dauern.

5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3: Linienweg der Straßenbahnlinie 2  (Quelle: ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus 
TU-Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt, 2013)  
 
Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der beste henden Haltestelle „Hochschulstadion“ 
durch den Einbau von Weichenverbindungen in der Nie der-Ramstädter Straße Richtung Osten 
in den Bereich der Universität ab. Die Strecke verl äuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am 
Fakultätsgebäude Architektur, verschwenkt dort Rich tung Bauingenieurgebäude / Mensa 
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1,1 km Streckenlä nge mit einer Wendeschleife auf der 
Nordseite des Hörsaal- und Medienzentrums der TU Darmstadt (s. Abbildung 3). 
Durch die Umsetzung der Maßnahme soll der ÖPNV gest ärkt und die Anbindung des 
Campusgeländes nachhaltig verbessert werden. 
 
 
Nach § 2ff BauGB wurde das 11. Änderungsverfahren d es Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 11.1 mit einem Aufstellungsbeschluss (V orlage-Nr. 2016/0340) eingeleitet, 
welcher in der Sitzung der Stadtverordnetenversamml ung am 29.09.2016 behandelt wird. 
 
 
Der Dezernent III : 
I.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
neue Straßenbahnlinie 2  
bestehende  
Straßenbahnlinie 
9 
Buslinie K  
Odenwaldbahn

Beratungsverlauf (5)

TOP 13
TOP 18
TOP 412
TOP 33
TOP 13 zur Kenntnis

Orte (2)

  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Lichtwiesenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0363
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00