V/0329/2012
Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und schwerbehinderten Menschen Gleichgestellten bei der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
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V/0329/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und schwerbehinderten Menschen Gleichgestellten bei der Stadt Münster Beratungsfolge 12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 27.06.2012 Hauptausschuss Bericht Bericht: 1. Einleitung Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 10.12.2003 die Verwaltung b e- auftragt, einen jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Münster und ihrer Beteiligungen zu erstellen. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss mit Beschluss vom 21.09.2011 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und in wie weit die Fördermittel aus der von der Bundesregierung initiierten "Bund-Länder-Initiative Inklusion" für die Stadt Münster zur Umsetzung der im Antrag der CDU -Fraktion Nr. Nr. A -R/0045/2011 vorgegebenen Ziele gewonnen werden können. 2. Beschäftigungsquote und -struktur der schwerbehinderten Beschäftigten / Au f- tragsvergaben Die Stadt Münster hat im Jahr 2011 die gesetzlich geforderte Mindestquote von 5 % mit einem Beschäftigungsvolumen von 5,55 % erfüllt (siehe Anlage 1). Eine Ausgleichsabga- be ist daher für das Jahr 2011 erneut nicht zu entrichten. Im Laufe des J ahres 2011 sind 14 schwerbehinderte Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen aus dem Dienst der Stadt Münster ausgeschieden. In neun Fällen wurde entweder der Au s- weis nicht verlängert, die Wochenstunden reduziert oder es verringerte sich der Grad der Schwerbehinderung auf unter 50 %. Dem gegenüber stehen 27 Zugänge (Neueinstellun- Vorlagen-Nr.: V/0329/2012 Auskunft erteilt: Herr Heise Ruf: 492-1123 E-Mail: HeiseW@stadt-muenster.de Datum: 24.04.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0329/2012 gen inkl. befristeter Einstellungen, z.B. zur Wahl und wiederholter Einstellungen für Kur z- einsätze ohne vorgeschaltetes Auswahlverfahren). In 31 Fällen wurde ein Schwerbehi n- dertenausweis neu ausgestellt. Die Auftragsvergaben an staatlich anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen wu r- den für 2011 für die Verwaltung als auch für die städt. Beteiligungen angefragt. Die Au f- tragsvergaben der städtischen Beteiligungsgesellschaften wurden vom Amt für Finanzen und Beteiligungen ermittelt. die Vergaben 2011 für die Verwaltung belaufen sich insgesamt auf: 143.702,13 €; die aller städtischen Beteiligungsgesellschaften auf: 110.285,01 €. Hinsichtlich der strukturellen Verteilung der schwerbehinderten Beschäftigten sowie der erläuternden Angaben zu den Auftragsvergaben wird auf die Anlage 1 verwiesen. 3. Ausstattung von behindertengerechten Arbeitsplätzen im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX Die Arbeitsplätze der Schwerbehinderten werden im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX behindertengerecht ausgesta ttet. Als präventive Ma ß- nahmen werden jedoch auch Arbeitsplätze der Mitarbeiter/innen ohne Schwerbehinde r- tenanerkennung unter bestimmten Umständen behindertengerecht ausgestattet. Sicherheit, Gesundheitsschutz und Gesunderhaltung kommt im Berufsleben ein e immer größere Rolle zu. Dies insbesondere mit Blick auf die demografische Veränderung der Beschäftigtenstruktur und damit der dauerhaften Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Mo- tivation. Die Verwaltung reagiert darauf. Dies zeigt folgendes Beispiel. Seit dem 01.01.2010 werden Schreibtische, die mittels Hublift-Mechanik stufenlos höhen- verstellbar sind, in der Stadtverwaltung Münster eingesetzt. Hierdurch wird die Anpassung der Arbeitstische an die jeweiligen Körpergrößen ohne nennenswerten Aufwand ermö g- licht. Auch bei Arbeitsplätzen mit wechselndem Mitarbeitereinsatz ist eine Anpassung der Arbeitstische damit problemlos möglich. In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden voraussichtlich sukzessiv sämtliche Arbeitsplät- ze in der Verwa ltung mit stufenlos höhe nverstellbaren diesen Arbeitstischen ausgestattet werden. Die Ausstattungsgrundsätze der Stadtverwaltung Münster lauten jetzt wie folgt: o Grundsätzliche Einführung des stufenlos hö henverstellbaren Schreib tisches für Standard-Ausstattungen als Ersatz für de n derzeitigen Standard-Schreibtisch (bei allen Neu- und Ergänzungsausstattungen ). o Einsatz dieses Schreibtisches für alle nicht „anerkannt Schwerbehinderten“ auf entsprechenden Antrag mit orthopä disch-ärztlicher Attestierung ( mit erforderlicher positiver Stellungnahme der Vertrauens person der Schwerbehinderten, ohne z u- sätzliche amtsärztliche Untersuchung). o Bei den „anerkannt Schwerbehinderten“ Mitarbeiter/ -innen (>50% MdE) bleibt es bei dem bisherigen Verfahren, das elektromotorisch höhenverstellbare Tische be- reitgestellt werden können (es sei denn, auch hier wäre bereits der Hublift-Tisch ausreichend. Dies wird im Einzelfall abgestimmt). 3 V/0329/2012 Die Leistungen der Stadt Münster bewegen sich damit über dem gesetzlichen Pflichtra h- men. 4. Maßnahmen zur Förderung , Integration, Fortbildung und Einstellung von schwe r behinderten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Integration und Förderung schwerbehinderter Mita r- beiter und Mitarbeiterinnen sowie von Behinderung Bedrohter weite rhin gelebter Alltag. Selbstverständlich gehören hierzu die Versorgung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit behindertengerechten Büroausstattungen, die Bewilligung von Anträgen auf Alterstei lzeit beziehungsweise auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeit szeit (Beamte). Insbesondere ist auch die beständig gute Arbeit des Integrationsteams in diesem Kontext zu erwähnen. Die Stadtverwaltung sowie die Vertrauensfrau der Menschen mit Behinderungen verö f- fentlichen weiterhin aktuelle Informationen in der Mitar beiterzeitung „Forum intern“ sowie im Intranet der Stadt Münster. 4.1 Auswahlverfahren Die Zahl der durchgeführten externen Ausschreibungsverfahren ist mit 92 durchgeführten und abgeschlossenen Verfahren gegenüber 2010 annähernd gleich geblieben. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 267 Personen eingestellt, 30 davon unbefristet. Die im Gege n- satz zum Vorjahr (186) deutlich erhöhte Anzahl der eingestellten Personen in 2011 erklärt sich durch besondere Verfahren: 23 Sozialarbeiter/-innen für die Schulsozialarbeit; 39 Erhebungsbeauftragte im Rahmen des ZENSUS und 27 Datenmigrationskräfte für die Übertragung der Daten der Arbeitsagentur an die Stadt Münster als Optionskommune. In den oben genannten 92 Verfahren haben sich 3.269 Personen beworben. Von diesen 3.269 Bewerbungen stammten 89 von Menschen mit Behinderungen (= 2,7 %). Von di e- sen 89 Bewerber/innen haben im laufenden Auswahlverfahren 13 Personen entweder ihre Bewerbung zurück gezogen oder Termine für Vorstellungsgespräche abgesagt. Darüber hinaus sind 2 Personen zum Vorstellungsgespräch – ohne Angabe von Gründen – gar nicht erschienen. Eine Person, die bereits die Zusage für die Einstellung erhalten hat, hat den Arbeitsvertrag dann doch nicht unterschrieben. Mit 16 Neueinstellungen (davon 1 unbefristet) über die Auswahlverfahren liegt die Einstel- lungsquote der Menschen mit Behinderungen mit 18 % (89 Bewerbungen zu 16 Einste l- lungen) erneut wiederum mehr als doppelt so hoch wie die der nicht schwerbehinderten Personen (7,9 %; 3.180 Bewerbungen zu 252 E instellungen) und konnte gegenüber dem Vorjahr noch einmal gesteigert werden. Die Einstellungen der 16 schwerbehinderten Menschen (9 Frauen / 7 Männer) erfolgten überwiegend für den allgemeinen Verwa l- tungsbereich (12 Personen) sowie mit jeweils 1 Person fü r die Bereiche Schulhausmei s- terdienst, Kasse in den Freibädern, Ingenieurwesen und Soziales (Erzieherin). Die Vertrauensfrau der Menschen mit Behinderungen wird in alle Auswahlverfahren ein- bezogen, bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vo rliegen. Sämtli- che Entscheidungen im Laufe eines Verfahrens werden nur nach Absprache mit ihr ge- troffen. Auch so ist sichergestellt, dass in den Auswahlverfahren Menschen mit Behinde- rungen nicht benachteiligt werden. 4 V/0329/2012 In sämtlichen externen Ausschreibungen ist der nachfolgende Hinweis enthalten: „Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiteri n- nen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern aus- drücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität“. Nach wie vor gilt: Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung gegeben, auch wenn Teile des Anforderungspr o- fils auf Grund der Behinderung nicht erfüllt werden. Ob und gegebene n- falls durch welche organisatorischen und/oder technischen Maßnahmen auf die Erfüllung dieses Anforderungsprofils verzichtet we rden kann, wird bereits im Vorfeld der Gespräche geprüft. Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der Arbeit sagentur übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bundesage ntur für Arbeit Bewerberinnen und Bewe rbern bundesweit zur Verfügung. Parallel dazu werden innerhalb der Arbeitsagentur die Au sschreibungen auch direkt an den Vermittlungsdienst für Menschen mit B ehinderungen weiter geleitet. 4.2 Ausbildung / Praktika 4.2.1 Ausbildung Im Jahr 2011 sind insgesamt 31 Anwärter/innen bzw. Auszubildende in 13 verschiedenen Berufen / Ausbildungsgängen eingestellt worden. Diese sind: Bauzeichner/in * Berufskraftfahrer/in * Brandmeisteranwärter/in Bürokauffrau/mann Ausbildungskräfte nach dem Coesfelder Modell * Bachelor of laws * Fachinformatiker/in Systemintegration * Fachkraft für Kreislauf und Abfallwirtschaft Herrenschneider/in Informatikkauffrau/mann Lebensmittelkontrolleur/in * Kfz-Mechatroniker/in Maskenbildner/in Straßenbauer/in * Vermessungstechniker/in * Volontär/in * *) Für diese Ausbildungsbereiche lagen Bewerbungen von Schwerbehinde rten / Gleic h- gestellten vor. Insgesamt gingen für den Ausbildungsbereich 1.902 Bewerbungen ein, 33 davon waren von Schwerbehinderten / Gleichgestellten (= 1,73 %). Von diesen 33 Bewerber/innen zo- gen zwei Bewerber/innen während des Auswahlverfahrens ihre B ewerbung zurück. Ein 5 V/0329/2012 Bewerber hat die Einladung zum Vorstellungsgespräch und drei Alternativtermine abg e- sagt. Nach Abschluss aller Auswahlverfahren konnten sich drei Bewerber/-innen mit Behinde- rungen jeweils für einen Ausbildungsplatz „Bachelor of Laws“, "Lebensmittelkontrolleure" sowie „Straßenbauer“ im Auswahlverfahren durchsetzen. Daraus würde sich im Ausbi l- dungsbereich eine Einstellungsquote von 9,1 % (3 von 33) ergeben und läge deutlich über der der nicht schwerbehinderten Auszubildenden (= 1,5 %). L eider konnten zwei der aus- gewählten schwerbehinderten Bewerber nicht eingestellt werden, obwohl sie sich im Auswahlverfahren durchgesetzt hatten. Aufgrund eines negativen Gutachtens des G e- sundheitsamtes bei der Einstellungsuntersuchung war ein Einsatz nich t möglich. Somit konnte lediglich ein Schwerbehinderter eingestellt werden und die tatsächliche Einste l- lungsquote reduzierte sich auf 3,03 %. In 2011 gab es eine Anfrage des Jugendausbildungszentrums gGmbH zum Abschluss ei- nes Kooperationsvertrages zur Au sbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf in kooperativer Form als Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag. Ein ehemaliger Schüler einer städtischen Förderschule mit den Förderschwe rpunkten "Lernen, emotionale und soziale Entwicklung" sollte nach einem Praktikum in eine Ausbi l- dung zum Beikoch übernommen werden. Der Ausbildungsvertrag sollte zwischen dem JAZ und dem Bewerber geschlossen werden. Da das JAZ nicht in der Lage ist, die prakt i- sche Ausbildung zu übernehmen, sollte die Stadt Münste r in Rahmen einer Kooperation die fachlich praktische Ausbildung ausführen. Zur Vorbereitung auf die kooperative Ausbildung hatte der Bewerber ab Juli 2011 ein Praktikum in der Kantine im Stadthaus 1 absolviert. Da der Bewerber die Anforderungen an Leistungen und Verhalten erfüllte, entschied die Stadt Münster die Kooperation einz u- gehen. Voraussetzung dafür war die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb durch die z u- ständige Stelle Industrie- und Handelskammer NRW. Diese wurde beantragt und auch er- teilt. Damit waren die Anforderungen an die Stadt Münster für diese Ausbildung erfüllt. Mit dem JAZ wurde vereinbart, dass der Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis ei n- reichen muss, außerdem ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Den Termin beim G e- sundheitsamt der Stadt Münster nahm der Bewerber wahr. Das polizeiliche Führung s- zeugnis wurde nicht eingereicht. Darüber hinaus wurde das Praktikum grundlos abgebr o- chen. Verschiede Nachfragen blieben ohne Erfolg so dass der Kooperationsvertrag zur Ausbildung nicht geschlossen werden konnte. 6 V/0329/2012 Alle Förderschulen des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe , die Integrationsfach- dienste sowie die Berufsförderungswerke Maria Veen und Hamm werden jeweils über die Ausschreibungen informiert. Die Ausbildungsleiterin der Stadt Münster bietet regelmäßig und ausdrücklich allen Münsteraner Schulen an, persönlich in die Schule zu kommen, um die Schüler/innen direkt zu informieren. Das Angebot wird jedoch kaum wahrgenommen. Nach wie vor gilt: Bei Einstellungen zu Ausbildungszwecken wird bei schwerbehinde rten Bewerberinnen und Bewerbern jeweils die 1. Stufe des Auswahlverfa h- rens übersprungen. Diese 1. Stufe ist bei einigen Ausbildungsberufen ein theoretischer Test, bei anderen der Notendurchschnitt der eingereichten Zeugnisse. Notwendige Hilfsmittel werden im Auswah lverfahren und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensfrau der Menschen mit Behinderungen in alle Verfahren, in denen Bewerbungen von schw erbe- hinderten Menschen vorliegen, einbezogen. Alle Entscheidungen erfo lgen auch hier nur mit ihrem Einverständnis. 4.2.2 Praktika Im Berichtsjahr 2011 haben sich 14 schwerbehinderte Personen (in 2010 insgesamt 13) um einen Praktikumsplatz bei der Stadt Münster beworben. Bewerbungen erhält die Stadt Münster als Praktikumsbetrieb regelmäßig von unterschiedlichen Trägern , wie zum Be i- spiel dem Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V., dem Bildungsinstitut Münster, der LWL - Klinik, dem Integrationsfachdienst od er der LWL -Förderschule. Allen Bewe r- bern/Bewerberinnen konnte in 2011 ein Praktikumsplatz zur Verfügung gestellt werden. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von Berufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßna hme durchgeführt. Die Einsätze e r- folgten in unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung , wie dem Amt für Schule und We i- terbildung, dem Personal - und Organisationsamt, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Amt für Finanzen und Beteiligungen, dem Amt für Bürgerangelegenheiten sowie dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz und der citeq. 4.3 Beispiele für besondere Aktivitäten: Die folgende ausführlichere Beschreibung soll beispielhaft die weiteren Bemühungen / Aktivitäten der Verwaltung zur Integration von Menschen mit Behinderungen aufzeigen: Das bereits im Frühjahr 2009 aufgelegte Projekt „Besetzung der Kassen in den Freibädern mit Menschen mit Behinderungen“ wird nach wie vor weitergeführt. Zwischenzeitlich konnten bereits bei der Stadtve rwaltung beschäftigte, schwerb e- hinderte Mitarbeiter/-innen hier eingesetzt werden, so dass auf Neueinstellungen in diesem Bereich verzichtet wurde. Erfreulich ist, dass einem Mitarbeiter aus diesem Projekt nach Ablauf seiner Befris- tung eine befristete Weit erbeschäftigung ermöglicht wurde. Innerhalb der Stad t- verwaltung wurde relativ zeitnah eine neue Beschäftigung im Bereich der Ve r- kehrsüberwachung angeboten. Aufgrund einer befristeten Arbeitszeitreduzierung einer Kollegin ist diese Stelle nur befristet zu besetzen. Aus dem Kreis der Datenmigrationskräfte, die für einen nur kurzzeitigen Bedarf eingestellt wurden, konnte einer schwerbehinderten ausgebildeten Buchhalterin ein Anschlussvertrag angeboten werden, da kurzfristig Bedarf im Finanzbereich entstanden war. 7 V/0329/2012 Ebenso konnte einem schwerbehinderten Mitarbeiter, der für den Bereich „Zwei t- wohnsitzsteuer“ eingestellt war, nach Ablauf dieser Befristung eine weitere länge r- fristige Beschäftigung angeboten werden. In einem Auswahlverfahren für eine auf 2 Jahre bef ristete Stelle bei der citeq hat sich die Auswahlkommission aufgrund der Persönlichkeit des Bewerbers und dem Bestreben, Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu fördern, für einen schwerbehinderten Bewerber ausgesprochen. Der Bewerber hat eine kombin ierte Hör- und Seheinschränkung und einen Grad der Behinderung von 100 %. In einem Besetzungsverfahren für Stellen im Ordnungs - und Meldebereich konnte eine schwerstbehinderte Bewerberin nicht ausgewählt werden, da sie den - unver- änderbaren - Anforderungen an dem Arbeitsplatz aufgrund ihrer Schwerstbehinde- rung nicht gewachsen war. Um dieser Kraft dennoch eine Beschäftigung zu e r- möglichen, wurde ihr eine Stelle in der Telefonzentrale (D 115) angeboten. Leider hat sie das Angebot ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Im Baubereich wurde ein Auszubildender nach Abschluss der Ausbildung für 1 Jahr in eine Beschäftigung übernommen. Dieser Mitarbeiter hat eine E rkrankung, die zum Bezug eines Schwerbehindertenausweises berechtigt. Er lehnt für sich den Schwerbehindertenstatus jedoch ab und trägt damit leider nicht zur Steigerung unserer Quote bei. 5. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen bei den städtischen Beteili- gungen / Auftragsvergaben Bestimmte Aufgabenbereiche sind auf weitgehend selbständige öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsformen wie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung oder die GmbH übertragen worden. Die mit der Stadt Münster verbundenen Einrichtungen und Unte r- nehmen werden unter dem Begriff "Beteiligungen" zusammengefasst . Bei sieben Beteili- gungen wurden - wie schon in den vergangenen Jahren - die Angaben zur Beschäft i- gungssituation der schwerbehinderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen er fragt. J e- doch nur bei denjenigen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist beziehungsweise die für die Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übr i- gen Beteiligungen hat die Stadt Münster einen geringfügigen Anteil von z.B. nur 1 %. Auch gibt es Beteiligungen - wie zum Beispiel die Westfälische Bauindustrie (WBI) -, die weniger als 20 Arbeitnehmer/innen beschäftigen, so dass eine Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nach dem SGB IX gar nicht besteht. Die sieben in dieser Hinsicht relevanten Beteiligungen sind nach wie vor: Wohn- und Stadtbau GmbH Stadtwerke Münster GmbH Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation und Organisation Münster mbH (items GmbH) Westf. Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften) Halle Münsterland GmbH Verkehrsservice Gesellschaft mbH Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 aufgeführt. Fünf der genannten sieben Beteiligungen haben in 2011 die Beschäftigungsquote von 5 % e rfüllt (Wohn - und Stadtbau GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, Items GmbH, Allwetterzoo Münster GmbH und FMO GmbH). Die Auftragsvergaben an staatlich anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen b e- laufen sich bei den sieben Beteiligungen auf insgesamt 110.285,01 €. Dies entspricht ei- ner Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rd. 10.000 €. 8 V/0329/2012 Nach wie vor gilt: Die Stadtverwaltung Münster hat bei den städtischen Beteiligungen kei- nen direkten Einfluss , weder auf di e Beschäftigung schwerbehinderter Menschen noch auf die Höhe der Auftragsvergaben. Hier besteht bei- spielsweise die Möglichkeit, die Thematik von Seiten der K IB in die en t- sprechenden Aufsichtsräte einzubringen. 6. Ausblick Die Quote der schwerbehinderten Besc häftigten bei der Stadt Münster konnte leicht g e- steigert werden. Es soll für 2012 versucht werden, diesen positiven Trend weiter fortz u- führen. Die Integration in den Arbeitsalltag gelingt weiterhin auch unter den immer schwie- rigeren Bedingungen, die sich in den letzten Jahren im Rahmen der andauernden Haus- haltskonsolidierung in allen Bereichen e rgeben haben und auch weiterhin ergeben we r- den. Die Arbeitsplätze der Schwerbehinderten werden im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX behindertengerecht ausgestattet. Als präventive Ma ß- nahme werden nach wie vor die Arbeitsplät ze der Mitarbeiter/innen ohne anerkannte Schwerbehinderung ausgestattet, wobei im Rahmen der Bedarfsprüfung für diesen Pe r- sonenkreis die Arbeitsmediziner des Gesundheitsamtes mit einbezogen werden. Die Maßnahmen / Leistungen der Stadt Münster bewegen sich damit über dem gesetzlichen Pflichtrahmen. Eine nachhaltige und erhebliche Steigerung der Beschäftigungszahlen schwerbehinderter Menschen kann nur im Rahmen von gezielten Beschäftigungsprojekten erreicht werden. Solche Beschäftigungsprojekte können jedo ch nur dann initiiert werden, wenn hierfür – trotz der Konsolidierungsnotwendigkeiten - zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Nach wie vor ist die erfolgreiche Arbeit des Integrationsteams bei pe rsonen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwi erigkeiten im Arbeitsverhältnis ausdrücklich hervor zu h e- ben. 7. Bund-Länder-Initiative Inklusion Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit der Bekanntmachung der Richtl i- nie Initiative Inklusion "Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderte r Menschen am A r- beitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" vom 09.11.2011 ein neues Förderpr o- gramm ins Leben gerufen. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 30.11.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Initiative wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den zuständigen Ministerien der Länder in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt. Die Förderrichtlinien des Landes sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Sobald die ma ßgebli- chen Förderrichtlinien des Landes bekannt sind, wird geprüft, ob und in weit die Förde r- mittel aus der von der Bundesregierung initiierten "Bund-Länder-Initiative Inklusion" für die Stadt Münster zur Umsetzung der im A ntrag der CDU -Fraktion Nr. Nr. A -R/0045/2011 vorgegebenen Ziele gewonnen werden können. Über das Ergebnis wird den politischen Gremien berichtet werden. 9 V/0329/2012 In Vertretung Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Anlage 2
Daten2011_Anlage zur Vorlage neu
9259 Zeichen
Anlagen zur Vorlage V/0174/2011
Anlage 1:
1. Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Beschä ftigten
5,24 % im Jahr 2006 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.232*
5,14 % im Jahr 2007 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.230*
5,14 % im Jahr 2008 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.246*
5,38 % im Jahr 2009 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.358*
5,17 % im Jahr 2010 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.462*
5,55 % im Jahr 2011 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.462*
*) Die Quote errechnet sich gem. § 73 SGB IX.
In den letzten fünf Jahren waren durchschnittlich
, daher keine geschlechtsspezifischen Anga-
ben möglich, wie folgt schwerbehinderte Menschen beschäftigt:
2006 = 223 Schwerbehinderte
2007 = 218 Schwerbehinderte
2008 = 218 Schwerbehinderte
2009 = 234 Schwerbehinderte
2010 = 230 Schwerbehinderte
2011 = 250 Schwerbehinderte
2. Stichtagsbezogene Struktur der schwerbehinderten Beschäftigten nach Geschlecht
Jahr Gesamtzahl Männer Frauen Quote Frauen
2006 216 117 99 45,8 %
2007 201 111 90 44,8 %
2008 217 118 99 45,6 %
2009 219 119 100 45,7 %
2010 231 123 108 46,7 %
2011 250 132 118 47,2 %
3. Stichtagsbezogene
Altersstruktur
Bis 39. Lebens-
jahr
40. - 49. Lebens-
jahr
50. – 59. Lebens-
jahr
60. – 65. Lebens-
jahr
2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011
Gesamt 25 23 29 54 63 64 121 119 121 19 26 36
Davon
Frauen
16
14
18
28
35
35
51
52
53
5
7
12
2
4. Stichtagsbezogene Struktur nach Laufbahngruppen
Laufbahngruppe 2009 2010 2011
Gesamt Frauen Gesamt Frauen Gesamt Frauen
Einfacher/mittlerer Dienst 148 74 158 68 168 83
Gehobener Dienst 57 20 64 36 65 29
Höherer Dienst 14 6 9 4 15 4
5. Auftragsvergaben Stadt Münster
Jahr Betrag in €
Bemerkungen
2006 * 69.849,83
2007 * 72.859,26
2008 108.540,21 ohne die Auftragssumme von rd. 36.900 € an
die Westfalenfleiß gGmbH zur Anmietung
von Stellplätzen auf dem Hindenburgplatz in
der Zeit der Weihnachtsmärkte lägen die
Vergaben für das Jahr 2008 bei rd. 71.630 €.
2009 134.859,87 Die Auftragssumme an die Westfalenfleiß
gGmbH zur Anmietung von Stellplätzen (sie-
he 2008) lag bei rd. 31.900 €.
2010 140.915,39 Die Auftragssumme an die Westfalenfleiß
gGmbH zur Anmietung von Stellplätzen (sie-
he 2008) lag bei rd. 37.500 €.
2011 143.702,13 Die Auftragssumme an die Westfalenfleiß
gGmbH zur Anmietung von Stellplätzen (sie-
he 2008) lag bei rd. 41.800 €.
* In den Jahren vor 2008 sind entsprechende Mietkosten an die Westfalenfleiß gGmbH gezahlt
worden.
6. Präventive Maßnahmen
Ausstattung Ar-
beitsplätze
Ausgaben Zuschüsse
(Zuweisungen aus der
Ausgleichsabgabe)
2009 2010 2011 2009
(€)
2010
(€)
2011
(€)
2009
(€)
2010
(€)
2011
(€)
Schwerbehin-
derte
Menschen
7
11
14
9.388
11.994
15.078
7.460
9.302
12.322
Sonstige
37
44
35
27.060
28.759
28.057
0
0
0
Gesamt
44
55
49
36.448
40.753
43.135
7.460
9.302
12.322
3
Anlage 2 :
1. Wohn- und Stadtbau GmbH
2007 2008 2009 2010 2011
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 59 59,25 60,5 65,16 67,58
Anzahl der sb Beschäftigten * 1,66 2,91 3 3,66 4
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 2 2 2 3 3
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 0 1 1 1 1
Quote (Jahresschnitt) Nicht
erfüllt
erfüllt 4,95 5,62 5,92
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen
Im Berichtsjahr 2011 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 87.302,58 € an Werkstätten für
behinderte Menschen und Blindenwerkstätten.
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 39. Lebens-
jahr
40. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011
Ge-
samt
0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 4 3
Davon
Frauen
0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1
2.
Stadtwerke Münster
2007 2008 2009 2010 2011
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 1.057,41 1.033,66 1.000,83 958,16 971,16
Anzahl der sb Beschäftigten * 67,2 62,1 71,3 74,1 76,4
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 69 62 66 65 66
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 6 6 10 11 15
Quote (Jahresschnitt) 6,35 6,0 7,12 7,73 8,18
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr
41. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009
2010 201
1
Ge-
samt
2 3 5 4 3 3 29 32 28 41 38 45
Davon
Frauen
1 1 3 0 0 1 4 5 5 5 5 6
4
Sechs Mitarbeiter sind besonders betroffene schwerb ehinderte Mitarbeiter im Sinne des § 72
Abs. 1 SGB IX. Im Jahr 2011 waren zwischen 33 und 4 3 Auszubildende beschäftigt. Darunter
befanden sich zwei Personen mit Schwerbehinderung.
Im Berichtsjahr 2011 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 12.363,22 €
an Werkstätten für
behinderte Menschen und Blindenwerkstätten.
3. Items GmbH
2007 2008 2009 2010 2011
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 142,58 150,75 167, 08 174,25 171,08
Anzahl der sb Beschäftigten * 3,33 3,17 7 9,25 10
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 4 4 5 6 6
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 0 0 3 4 4
Quote (Jahresschnitt) 2,33 2,10 4,18 5,30 5,35
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebens-
jahr
41. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011
Ge-
samt
1 2 0 2 1 2 2 4 5 3 3 3
Davon
Frauen
1 1 0 1 1 2 0 1 1 1 1 1
Im Jahr 2011 waren zwischen 8 und 13 Auszubildende bei der items GmbH beschäftigt, dar-
unter befanden sich keine Menschen mit Behinderungen.
Im Berichtsjahr 2011 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 2.562,10 €
an Werkstätten für
behinderte Menschen und Blindenwerkstätten.
4. Allwetterzoo Münster
2007 2008 2009 2010 2011
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 82 81,83 84,4 85 85,91
Anzahl der sb Beschäftigten * 6,0 6 6,75 6,5 5,1
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 4 4 4 4 3
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 2 2 3 2 2
Quote (Jahresschnitt) 7,32 7,33 8,0 7,6 5,91
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
5
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 39. Lebens-
jahr
40. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011
Ge-
samt
0 0 1 0 0 0 1 1 0 6 5 4
Davon
Frauen
0 0 1 0 0 0 1 1 0 2 1 1
Aufträge an anerkannte Werkstätten wurden nicht ve rgeben.
5. FMO GmbH
2007 2008 2009 2010 2011
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 296 294 282 282 294
Anzahl der sb Beschäftigten ** 13 13 12 16 16
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 8 8 7 8 8
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 5 5 5 8 8
Quote (Jahresschnitt) 4,39 4,42 4,25
(nicht
erfüllt)
5,22 5,20
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebens-
jahr
50. – 59. Lebens-
jahr
Über 60. Lebens-
jahr
2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 201
1
Ge-
samt
0 0 0 6 5 4 5 10 10 1 1 2
Davon
Frauen
0 0 0 2 2 1 3 6 7 0 0 0
Im Berichtsjahr 2011 erfolgten keine Auftragsvergaben an Werkstätten für behinderte Men -
schen und Blindenwerkstätten.
6. Halle Münsterland
2007 2008 2009 2010 2011
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * Bis 59 51,58 53 52, 75 44,83
Anzahl der sb Beschäftigten ** 5 0 0 0,83 0
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 2 0 0 1 0
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 0 0 0 0 0
Quote (Jahresschnitt) Nicht
erfüllt *
Nicht
erfüllt *
Nicht
erfüllt *
** Jahresdurchschnittlich
6
*Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem. §
71 Absatz 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 2 SGB IX zw ei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung der
Quote erforderlich. Eine Ausgleichsabgabe wurde in Höhe von 291,44 € gezahlt.
Auftragsvergaben an Werkstätten für behinderte Mens chen und Blindenwerkstätten erfolgten
im Berichtsjahr 2011 in Höhe von 4.028,56 €.
7. Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH
2007 2008 2009 2010 2011
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 90,66 88,58 92 103, 75 114,16
Anzahl der sb Beschäftigten * 1,66 2,33 1,75 3,17 4
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten ** 1,66 2,33 1 2 2
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten ** 0 0 1 2 2
Quote (Jahresschnitt) 1,83
(nicht
erfüllt)
2,63
(nicht
erfüllt)
1,9
(nicht
erfüllt)
3,05
(nicht
erfüllt)
2,91
(nicht
Erfüllt)
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Al-
tersst
ruktur
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebens-
jahr
50. – 59. Lebensjahr 60. – 64. Lebens-
jahr
2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 2011 2009 2010 201
1
Ge-
samt
1
(M)
1
(M)
1
(M
1
(W)
1
(W)
1
(W)
0 2
(M/W)
2
(M/W)
0 0 0
Die erforderliche Quote von 5 % wurde nicht erfüllt . Aufträge an anerkannte Werkstätten
wurden nicht vergeben. Es wurde eine Ausgleichsabga be in Höhe von 5.220,00 € gezahlt.
Auszubildende waren im Jahr 2011 nicht beschäftigt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0329/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37