AN/1176/2017
Dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 31.08.2017 AN/1176/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertre- tung Innenstadt/Deutz aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchfahrt über die Deutzer Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr dauerhaft und ständig zu sperren. 2. Unter Berufung auf die Mitteilung Nr. 3364/2016 der Verwaltung betont die Bezirks- vertretung Innenstadt/Deutz erneut ihre alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Deutzer Drehbrücke. Gesetzt den Fall, dass andere politische Gremien ihrer- seits Zuständigkeit für die Deutzer Drehbrücke reklamieren, wird der Bezirksbürger- meister beauftragt, alle notwendigen rechtlichen Schritte zu veranlassen, um die al- leinige Zuständigkeit der BV Innenstadt feststellen zu lassen. Begründung: 1. Freizeitwert der Alfred-Schütte-Allee Die Alfred-Schütte-Alle und die ihr angeschlossenen Poller Wiesen werden in hohem Maße zu Freizeitzwecken genutzt. Täglich fahren dort zahlreiche Fahrräder, die Stre- cke wird von Joggern genutzt, von Bürger/innen, die ihre Hunde ausführen, von Spa- ziergängern und auch von Fußgängerinnen und Fußgängern auf ihrem Weg nach Poll. Die Freizeitverkehre dominieren hier wie an kaum einer anderen vergleichbaren Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de Stelle in Köln. Durch eine Sperrung der Drehbrücke für den Motorisierten Individual- verkehr, steigt der Freizeitwert der Alfred-Schütte-Allee enorm, die Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden wird deutlich erhöht. 2. Zukünftige Gestaltung im Rahmen des Deutzer-Hafen-Projekts Im vergangenen Jahr fand das städtebauliche kooperative Wettbewerbsverfahren für die Gestaltung des Deutzer Hafens statt. Klarer Sieger dieses Wettbewerbs war das Büro COBE aus Kopenhagen. Deren Siegerentwurf sieht im Bereich der Verkehrs- planung eine vollständige Umgestaltung der Alfred-Schütte-Alle und ihre Sperrung für den Motorisierten Individualverkehr vor. Dies entsprach im Übrigen auch dem aus- drücklichen Wunsch der Fachjury. Mit der durch die nun zu beschließende Sperrung herbeigefügten Unterbindung des motorisierten Durchgangsverkehrs wird somit ledig- lich ein Schritt hin zu der endgültigen Planung vollzogen. 3. Auswirkung für die ansässigen Gewerbebetriebe Bereits heute ist die Drehbrücke für den Schwerlastverkehr nicht überfahrbar. Für diese Zielgruppe würde sich folglich auch nichts ändern. Pkw, die zurzeit noch über die Drehbrücke die Gewebebetriebe anfahren, können künftig immer noch problem- los über die Straße „Am Schnellert“ zufahren. Der geringe Umweg von wenigen Hun- dert Metern ist dabei zumutbar. 4. Auswirkung für die Drehbrücke Die Deutzer Drehbrücke ist als Industriedenkmal eingestuft. Sie leistet seit über 100 Jahren ihren Dienst. Wie hinlänglich bekannt ist, ist die Drehbrücke aber auch akut sanierungsbedürftig, obwohl erst vor wenigen Jahren Reparaturmaßnahmen durch- geführt wurden. Eine erneute, länger dauernde und kostspielige Sanierung steht nun unmittelbar bevor. Durch eine Sperrung der Drehbrücke für den Motorisierten Indivi- dualverkehr würde dieses Denkmal erheblich entlastet. Es besteht die begründete Hoffnung, dass dadurch künftig deutlich längere Intervalle zwischen den Sanierungen erreicht werden können. 5. Auswirkungen für den MIV zwischen Deutz und Poll Im vergangenen Jahr hat die BV Innenstadt auf Antrag der SPD-Fraktion beschlos- sen, im Rahmen der bevorstehenden Sanierung und der damit verbundenen zwangs- läufigen Sperrung der Drehbrücke, eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen. Deren Ziel sollte es sein, Aufschluss über die Auswirkung der Sperrung „für den Verkehrs- fluss des motorisierten Verkehrs“ zu erlangen. Auf diesen Antrag hin erfolgte die Mit- teilung Nr. 3364/2016 der Verwaltung. In ihr legt sie dar, dass eine solche Untersu- chung bereits erfolgt sei im Rahmen der vorhergehenden Sperrung der Brücke im Jahr 2009. Die Verwaltung stellt in dieser Mitteilung fest: „Die damals ermittelten Ver- kehrsverlagerungen bzw. die Verkehrszunahmen auf der Siegburger Straße von ca. +1.300 Kfz/24Std, dem Poller Kirchweg (nördlich von der Straße „Am Schnellert“) von ca. +1.200 Kfz/24Std. und Am Schnellert von ca. +2.400 Kfz/24Std. führten zu keiner nennenswerten Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der angrenzenden Straßen und Kreuzungen.“ Ferner führt sie aus: „Eine erneute Untersuchung nach ca. 6 Jah- ren lässt keine anderen Ergebnisse erwarten.“ In Hinblick auf die damals noch bevor- stehende Präsentation der Ergebnisse des Planungsbüros COBE empfahl die Ver- waltung „diese planerische Entwicklung abzuwarten“, was nunmehr geschehen ist. 6. Rechtliche Zuständigkeit Bereits 2009 hatte die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz die dauerhafte Sperrung der Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr mehrheitlich beschlossen. Damals allerdings reklamierte die Bezirksvertretung Porz erfolgreich eine Beteiligung in der Beratungsfolge, da sie sich auf eine überbezirkliche Bedeutung der Alfred- Schütte-Allee für den MIV zwischen Poll und Deutz berief. Im Ergebnis wurde dann im Verkehrsausschuss entschieden, die damals beschlossene Lösung ist die höchst unbefriedigende Sperrung der Brücke lediglich am Wochenende und an Feiertagen. Die o.a. Mitteilung der Verwaltung bestätigt in beeindruckender Klarheit die Auffas- sung der BV 1, dass die Alfred-Schütte-Allee für den MIV nach Poll keine nennens- werte Rolle spielt und somit auch eine dauerhafte Sperrung der Drehbrücke für den MIV auf gar keinen Fall eine überbezirkliche Bedeutung haben kann. Hieraus ergibt sich die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz für die Drehbrücke. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Ludwigstraße 8
- Siegburger Straße
- Alfred-Schütte-Allee
- Poller Kirchweg
- Am Schnellert
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1176/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 31.08.2017
- Erstellt
- 30.08.2017 20:01