APS/073/2025
Bauvoranfrage Volksgartenstraße 35, 35a, 35b, 35c, 35d, 35e
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Beschlussvorlage
6629 Zeichen
APS/073/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Volksgartenstraße 35, 35a, 35b, 35c, 35d, 35e - Neubau Wohnanlage mit Kindertagesstätte sowie der dazugehörigen Stellplätze und Freianlage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung sowie für das Überschreiten von Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5575/057. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück hinsichtlich der Art der Nutzung teilweise eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielfläche“ sowie eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“ fest. Ferner wird durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche festgesetzt. Das Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt. Weiterhin befindet sich das Grundstück teils im Geltungsbereich der städtebaulichen Erhaltungssatzung Eisenstraße. Das Grundstück Volksgartenstraße ist entlang seiner nördlichen und östlichen Grenze von der Wohnbebauung an der Volksgartenstraße und der Oberbilker Alle umgeben, Seite 2 entlang der südwestlichen Grenze verläuft die S-Bahnstrecke zum Bahnhof Düsseldorf Volksgarten. Im Bestand befinden sich auf dem Grundstück ein II-geschossiges Gebäude mit einer Laderampe und ein dahinterliegendes I-geschossiges Gebäude, parallel zur Grundstücksgrenze. Hierin finden sich ein Großhandel, eine Autovermietung und eine Karateschule. Darüber hinaus bestehen in der nördlichen Grundstücksecke zwei Wohneinheiten mit den zugehörigen Stellplatzanlagen. Sowohl die Wohnbebauung, als auch das II-geschossige gewerblich genutzte Gebäude befinden sich teilweise in der im Bebauungsplan festgesetzten „Öffentlichen Grünfläche“, da die Gebäude schon vor Aufstellung des Bebauungsplans vorhanden waren. Geplant ist der Neubau einer Wohnanlage mit einer integrierten 5-zügigen Kindertagesstätte mit einer Außenfläche von 1.056 m². Die Wohnanlage besteht insgesamt aus zwei Gebäudekomplexen. Bauteil 1, bestehend aus den Gebäudeteilen 1 bis 4, ist V-geschossig entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze geplant. Im Erdgeschoss befindet sich die Kindertagesstätte. Die darüber liegenden Geschosse sind als Wohnnutzung geplant. Die Wohngrundrisse sind so geplant, dass sich die Aufenthaltsnutzungen zum ruhigen Innenbereich orientieren (Lärmschutz). Bauteil 2 soll IV-geschossig an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden und dient ausschließlich der Wohnnutzung. Insgesamt sind 61 Wohneinheiten geplant, davon werden 43 öffentlich gefördert. Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. Hinsichtlich der Art der Nutzung befinden sich Kita und Wohngebäude im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünfläche und der Verkehrsfläche. Bezüglich des Überschreitens der Baugrenzen liegt die Bebauung vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Das Bauvolumen beträgt mehr als 7000 m³ und die Grundstücksfläche mehr als 1000 m². Die Befreiungen werden nach § 31 Absatz 3 BauGB beurteilt. Daher fallen die Genehmigungen der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Das Grundstück Volksgartenstraße ist gegenwärtig nahezu vollständig versiegelt. Die städtebauliche Planung des 1993 aufgestellten Bebauungsplanes wurde bislang nicht umgesetzt. Nunmehr sollen die Flächen neu geordnet werden. Durch die geplante Bebauung können weitere Wohnungen bereitgestellt werden. Der Nachweis gesunder Wohnverhältnisse wird durch die hier geplanten Grundrisse, die dem Lärmschutz dienen, erbracht. Hinsichtlich der Art der Nutzung dient das Vorhaben der Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum. Der Standort befindet sich in einem innerstädtischen Quartier mit stark angespanntem Wohnungsmarkt. Die Schaffung zusätzlichen Seite 3 Wohnraums sowie von Kita-Plätzen leistet einen Beitrag zur sozialen Infrastruktur. Im Rahmen des Bauvorhabens ist vorgesehen, dass sowohl öffentliche als auch private Flächen mit Aufenthaltsqualität hergestellt werden. So werden die Planungsziele in Teilen gewahrt. Um die erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilen und als Teil der öffentlichen Belange das Baulandmodell umsetzen zu können, wird die Verwaltung eine Nebenbestimmung in den Vorbescheid aufnehmen, wonach die Antragstellerin verpflichtet ist, vor Einreichung eines Bauantrages einen Vertrag mit der Stadt zu schließen, der die Sicherung des Baus und der Vermietung von gefördertem Mietwohnungsbau zum Inhalt hat. Weitere Vertragsinhalte werden das Geltendmachen von Vertragsstrafen bei Vertragsverstößen sowie deren Absicherung durch die Hinterlegung einer Bankbürgschaft sein. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen bleibt das Maß der Nutzung innerhalb des städtebaulichen Rahmens, den die vorhandene Bebauung entlang der Volksgartenstraße und der Oberbilker Allee vorgibt. Zudem soll der heute komplett versiegelte Bereich in Teilen begrünt werden. Hinsichtlich des Versieglungsgrades der Grundstücksfläche führt das Bauvorhaben zu einer positiven Bilanz und einer Verbesserung der gesamten Qualität des innerstädtischen Grundstücks. Im Bestand sind in etwa 6.500 m² versiegelt. Die Flächenversieglung wird um ca. 3.800 m² reduziert. Darüber hinaus werden ca. 1.080 m² der Dachflächen intensiv und 377 m² extensiv begrünt. Ebenso ist die Anpflanzung von 39 Bäumen geplant. Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch die geplante Bebauung wird daher durch die Schaffung hochwertiger Freianlagen und die Dachbegrünung kompensiert. Durch die Erschließung über die Volksgartenstraße wird ein verträglicher Übergang zu den angrenzenden Nutzungen sichergestellt. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grundriss Erdgeschoss Grundriss 1. Obergeschoss Grünflächenplan Lageplan Spielflächennachweis Schnittzeichnungen Ansichten
Grundriss 1. Obergeschoss
959 Zeichen
182 3.47 10 4.410 3° 5.78 4 453 20 465 20 15 24 3.84 12.89 3.19 10 131 10 10 4.10 1.96° 3.00 7a= el) PER \\ Een Ne Sm, \ BE |/ A 13.50 t 1.25 345 15 4.60 Y 38 38° 3.25° 10 3 A 3.25° [ 131 1159 10 ru 3.25° 161 4 225 15 425 10 3.80° 125 20 TR. 5.00° } 38° 2.24 2.25 | 3.15 2.35 | I 310 2.79 ae) 0 1m % 2.10 1.90 1 ig 1.90 nal D 1m 3 I 2.19 10 2.35 3.10 24 3.15 3.15 2.35 15 2.24° 2.25 38) 3.16° 24 10 4 24 10 5.00° ST 100 10 12 15 10 MO 225 15 125 1 3.80° 38 325° 15 131 1 wi N 630° 15 34° 42 2.20° 3.15 1.22 3.15 1.40 2.35 24, sm (ak 3.02 000 | be 34 3.15 1.05 2.99° 3 1m 3.30 2.35 #2 15 5.05 24 5.70 345 10 24 20 20 24 ar 4.93 MD 20 2 20 20 105 20 125 34 4,93 0 no 3 2 20 15 139 15 en 24 7.54 6.39 17.43 EL Bw || 2.52 OFFENER GANG Planinhalt . Projektnr. Grundriss 1. Obergeschoss "Phase - Bauteil -Unterteil- Bereich - Plannumer Index - Statu Plannummer Allplan: 4110 H/B = 841 / 1189 (1.00m?)
Grünflächenplan
294 Zeichen
"euerwehr- aufstellfläche ee Gebäude 5 Gebäude4 WE- mrocmumen _|moxkr SAONERR \ 1-25-1020 Neubau einer Wohnanlage mit KiTa xxx FORNUNNERTSOBERUNG umso Gem jerz Tor ÄNDERUNGEN 1-25-1020-020-LAG-011-251030 1:200 1XX|XX 30.10.2025 |, InDox Funsezeonung : - Lageplan Dachaufsicht & NORDPFEIL
Bebauungsplan
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Montag, 31. März 2025 10:21:31 - 5575-057-00 (13).pdf - Adobe Acrobat Reader (32-bit)
Luftbild
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Landeshauptstadt Datum: 31.03.2025 Düsseldorf Maßstab 1: 1.500 0 15 1cm = 15m
Katasterauszug
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Datum: 31.03.2025 Landeshauptstadt Düsseldorf Volksgartenstraße Bezirkssportanlage 0 15
Grundriss Erdgeschoss
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& 38° 3.25° 38 3.27° 5 131 159 10 6.28° 4 = 3.28 > 161 emailen 3.78 36 8° 425 20 490 20 4005 24 i 10 496° 38 | WOHNEN 34.52 m? ZIMMER 2 11.42 m? 1| TERRASS TERRASS 3.25 3.25° 95 i\ 1.78° 1.92 1.44° Gruppe 5 Gruppenform T2 I N u Fe ner hielten Tun nrrr er e Kör a re er 1E Eesti Ä —— K.43 Nebenraum 1 Gruppenraum (m 2 21.19m? am. Fam / BEER \\ K42 Abstellen 7.00. m? K03 Spielflur 2 89.30 m? Putzkammer 8.02 m? .22 1} Br cb > N : \ DRAN 3 8 INN __________ | SU of 51% | —— : - | | Gebäude 4 | \ ! L_________: WE | \ | 7.54 2.98; 125 #2] 125 8] 130 | 105 | 145 \ | Haha Pl tele), \ 5 54 7.00 461 3.94 24 5.18 € Fa Y) 54 30 3.05 20 3.05 ” 20 20 4105 20 4.25 24 351 SS F ä 81 ; euerwehrbewegungsfläche 754 N 639 3.505 17.43° yo Planinhalt Projektnr. QR-Code Grundriss Erdgeschoss nu Plancode Erst. -Phase- Bauteil -Unterteil- Bereich - Plannumer Index - Status -Freitent Maßstab H/B = 841 / 1189 (1.00m?) Allplan 2023 Plannummer Allplan: 4100
Lageplan
4721 Zeichen
nungen dargestellt).werken entfallen,wenn in den Bauzeich-Hauptgesimshöhe (kann bei Nachbarbau- HGHErdgeschoss Fußbodenhöhe OKEE1 IIIHEDMülltonnenschrankNur Einzel-und Doppelhäuser zugelassenNur Hausgruppen zugelassenZahl der Vollgeschosse Höchstgrenze z.B.III zwingend z.B.geschlossene Bauweise goffene Bauweise oEeingeschränktes Gewerbegebieturbanes GebietWSGrundflächenzahl GRZGeschossflächenzahl GFZBaumassenzahl BMZGRZ/GFZ z.B. 0,3GRZ/BMZ z.B. 1,0 tragen.zusammenfällt,ist die Signatur der Baulinie bzw.der Baugrenze einge-Wenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie bzw.der BaugrenzeNutzungsgrenzeBaugrenzeBaulinieStraßenbegrenzungslinierechtsverbindlich in EntwurfBaugrundstück für den Gemein-bedarf = B.f.GDBaugrundstück für besondereAnlagen = B.f.AC 1,0MittelgewerbegebietWRWAWBMDMIMUMKGEGEeGISOGeltungsbereichsgrenze Detail: siehe Festsetzungenim Bebauungsplan abweichende Bauweise aWohngebietSondergebietIndustriegebietGewerbegebietKerngebietMischgebietbesonderes WohngebietDorfgebietreines Wohngebietallgemeines WohngebietBKleinsiedlungsgebietKleingewerbegebietBaugebiet gemäß BaunutzungsverordnungGeschäftsgebietZEICHENERKLÄRUNG BAURECHTABaugebiet gemäßBauordnung vom 1.4.1939KleinsiedlungsgebietGroßgewerbegebiet Fläche für GemeinbedarfFläche von Bebaung freihaltenFläche zur Erhaltung von BäumenAltlastenNebenanlagenGarage/Stellplätze/CarportsLärmschutzGFL-Fläche ImmissionsschutzBaum anzupflanzenDenkmalschutzParkenSpielplatzBaum zuerhaltenEinfahrtsbereichVerkehrsflächebesondere Zweck-bestimmungFläche zur Anpflanzung von Bäumen 3,0 Verkehrsflächegemäß B-PlanBereich ohne Ein- AusfahrtDD35,35/LaserscanhöhenStadt Düsseldorf z.B.35,35interpolierteGeländehöhe z.B.35,35xgeplanteGeländehöhe z.B.vorhandeneGeländehöhe z.B. IFDgeplantKS Asphaltdecke APBetondecke BtKleinpflaster KpflVerbundpflaster Vpflplattiert plnicht befestigt n.b.Grünfläche Gr/GrünStellplatz StMineralgemisch MGOberkante Mauer OKMOberkante Dach OKDOberkante Dachrinne OKDr KSKD Oberkante Erdgeschoss OKE KD geplanteFlurstücksgrenzevorhandeneFlurstücksgrenzeOberkante Eingang OKEingGrenze der vorhandeneAbstandsflächen StraßensinkkastenHängeleuchteVs geplanteGebäudehöhen z.B. VerkehrsschildAmpelHydrantder Stärke0,24NutzungsgrenzeLichtschachtgerechnetes Maß z.B. -(10,20)-graphisch ermitteltes Maß z.B. -[10,20]- ShIPISheddachPultdachSchieber (Gas,Wasser) EinränderungBaugrundstück StromanlagenBaumFlachdachKanalsohleGWMStLSParkplatz vorhandeneGebäudehöhen z.B.VerkehrsflächeOberkante First OKFiOberkante Traufe OKTr geplante Firsthöhegeplante Wandhöhe geplante Brüstungshöhe Kreisgrenze (Stadtgrenze)HaltestelleFlurgrenzeGemarkungsgrenze SchmutzwasserkanalFlurstücksgrenzeOberirdische Leitung StarkstromStraßenbahngleisZeltdachWalmdachSatteldachMauer mit AngabeEisenbahngleis mit WeicheRegenwasserkanalMischwasserkanalGebäudegrenzevorhandenS-Bahn StationGully (35,35) EntwässerungKanaldeckel ZEICHENERKLÄRUNG ALLGEMEIN geplant Baulast z.B.Bauliche Anlageoberirdisch geplantBauliche Anlageunterirdisch geplantgeplanteOberkante Erdgeschoß KanaldeckelPoller,SperrpfostenFahnenmastKabelkastenSchaltkasten Garage GCarport Cp Polizeirufsäule SpielplatzTankstelle LaterneAnschlagsäule Grundwassermeßstelle RheinbahnmastPolizeirufsäuleRheinbahnmast Bauliche Anlage vorhandenWohn-, Büro-, Geschäfts-gebäude usw.Bauliche Anlage vorhandenGaragen, unbewohnteNebengebäude usw.vorhandene Baulast HydrantWHFHBrHGrenze der geplanteAbstandsflächennachrichtlich von ArchitektenübernommeneGebäudehöhen z.B.OKEXXXX WH=53,20/Bauliche Anlagezu beseitigenWH=53,20WH=53,20 PSAHPolPolWGT X XX XXXX X X X X XX XXX XX XX XXX KiTa Gebäude 4 Gebäude 1 Gebäude 2 Gebäude 5 Gebäude 3
Ansichten
1343 Zeichen
+16.20 OK Attika E NHN +52.90 . NHN +52.90 PR 6.20 OK Attika a SE LI ont EEE: —— % = +12.75 OKFFB 4.0G +12.75 OK FFB ee, N En Er a a m m m m nr nr on a ar m a em m a en er m mn m m m a m m m m na mr mn en a a m m m m m a m m az m mr nn mr ar m m rn m a m m m m a m m mn mn rn un BE EEE ER nl, +9.60 OKFFB 7 6/60 OKFFB VL N +0.00 OKFFB _NHN +36.70 ANSICHT OSTEN - M 1:100 | | | | First+59.56 m ü.NN OK First+59.66 m ü.NN | Vonagerienaraße 31 OK First+59.30 m ü.NN Volksgartenstraße 25,27,29 ! z Volksgartenstraße 23 = OK First+58.89 m ü.NN | | z Volksgartenstraße 31 | Zz | 21 23 | | OK DR+54.97 mü.NN OK DR+55.00m üNN | } Volksgartenstraße 21,23 Volksgartenstraße 25,27,29 31 ! | “ | | | „+16.20 OK Attika Im +52.90 NHN +52.90 „+16.20 OK Attika : Nk I It Inu! N IM : eg Fi EN i\ l 2] „*12.75 OKFFB 4.06 | | || 4.0G „+12.75 OKFFB ın Bor os DS HE En a +9.60 OKFFB 23, | ESTER, RE EEE EEE REES ü m EEE m - EERSEEEEESSE TR SEE NE Fr; mn} SITE al em SIT Ar T +3.60 OK FF | u. z_______ We FEIERN BE _____ ION ONE. E a me ____ 2a) _ Bee 0 ee) NHN +36.70 _+0.00 OKFFB # 3 NHN +36.70 a Planinhalt Projektnr. QR-Code ANSICHT WESTEN - M 1:100 Ansichten Osten - Westen Plancode Erst. -Phase- Bauteil -Unterteil- Bereich - Plannumer Index - Status -Freitent Maßstab 1:100 H/B = 841 / 1189 (1.00m?) Allplan 2023 Plannummer Allplan: 4300
Lageplan Spielflächennachweis
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Oo) ) <t o N Ng 66) + Mm sr > einfach intensive Dachbegrünung [e) 00) <+ 0) extensive Dachbegrünung einfach intensive Dachbegrünung 4 ® 487 Höhensvs Legende Spielflächennachweis gem. Spielplatzsatzung der Stadt Düsseldorf (Stand 1998) erf. Gesamtspielfläche bei 58 Wohneinheiten: 290 m?, davon 58 m? (20%) als Sandfläche Spielfläche geplant: 0] Spielfläche gesamt 385 m? | Sandspielfläche 63 m? KiTa-Außenfläche gem. Empfehlungen der Unfallkasse NRW (10 m?/Kind): 1.000 m? 2... Außenfläche Kia 1.056 m? 2... Sandspielfläche KiTa 156 m? Pr Plangebiet 6.547 m? ROUEKT. a Toroereie 1-25-1020 Neubau einer Wohnanlage mit KiTa xxx FONUNERTSODERUNG unsona mo Terz. Tom ÄNDERUNGEN 1-25-1020-020-LAG-012-251030 1:200 1%XX \xx |30.10.2025 |; —_ - Lageplan Erdgeschoss ®
Schnittzeichnungen
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/073/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 12:56