2012/0369
Wilhelm-Busch-Weg 4
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2012/0369
3051 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.10.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Dezernat IV
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0369
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 20-01164-00
20-01164-01
Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wilhelm-Busch-Weg 4
Vorlage vom: 02.10.2012
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt der Entnahme von Grundstück und Gebäude aus dem Eigenbetrieb
Immobilienmanagement und der Übertragung an den Betrieb gewerblicher Art Kindertagesstätten zu und
leitet die Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.10.2012
Das Gebäude Wilhelm-Busch-Weg 4 war früher als Wohnhaus und Betreuungsangebot der Wilhelm-
Busch-Schule genutzt.
Seit 13. Mai 2009 wird das Gebäude ausschließlich als Außenstelle des Selma-Lagerlöf-Hauses
genutzt und ist damit steuerlich dem Betrieb gewerblicher Art Kindertagesstätten zuzuordnen.
Die Bewertung zum 31.12.2007 erfolgte nach der Richtlinie zur Bewertung des Sachanlagevermögens
zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Der Gebäudewert nach Normalherstellungskosten liegt am 31.12.2007 bei 32.500,00 €, am
31.12.2009 bei 25.983,76 € (jährliche Afa = 3.258,12 €). Der Wert der Außenanlage liegt bei 1 €. Der
Bodenwert liegt bei 63.000,00 €, da Grundstücke von Schulen und Grundstücke im Gemeingebrauch
nur mit 30 % des Richtwertes bewertet werden. Außerdem führt ein im Grundbuch eingetragenes
Leitungsverlegungsrecht zu einem Abschlag von 50 Prozent. Da der Jahresabschluss 2009 des
Betriebes gewerblicher Art Kindertagesstätten bereits erstellt ist, erfolgt die Übertragung nach
Rücksprache mit den Wirtschaftsprüfern zum 01.01.2010 und wird sowohl im Betrieb gewerblicher Art
Kindertagesstätten als auch im Eigenbetrieb Immobilienmanagement im Jahresabschluss 2010 aus-
bzw. eingebucht. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 15. August 2012 der Entnahme aus dem Eigenbetrieb
Immobilienmanagement zugestimmt.
Darmstadt, 02.10.2012
65-01-00 we/kn
Die Dezernentin III Der Dezernent IV Die Dezernentin V
Brigitte Lindscheid André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Wilhelm-Busch-Weg 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0369
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.10.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00