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Flüchtlingsunterbringung Mainstraße / Alteburger Straße

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0350/2017 vom 07.03.2017

Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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    CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0350/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 Flüchtlingsunterbringung Mainstraße / Alteburger Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet, nachfolgenden Antrag auf die Tag esordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20. März 2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen und ggf. entsprechende Gespräche mit den Landesbehörden aufzunehmen, ob die derzeit in der Sporthalle Mainstraße unterg e- brachten Flüchtlinge in die Unterkunft an der Alteburger Straße verlegt werden können. Begründung: Nach derzeitigem Informationsstand ist die für ca. 930 Personen ausgelegte Unterkunft in Bayenthal aktuell sehr schwach belegt . Sie ist aber mit ihren abgeschlossenen Co n- tainern und Wohneinheiten deutlich besser für eine vorübergehende Unterbringung g e- eignet als eine Sporthalle. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Aengenvoort CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld)
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0350/2017 Stand: 07.07.2022 Sachstandsbericht Flüchtlingsunterbringung Mainstraße / Alteburger Straße Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 8.1.10 Flüchtlingsunterbringung Mainstraße / Alteburger Straße; Antrag der CDU Fraktion AN/0350/2017 Herr Tempski teilt der BV Rodenkirchen folgende Antwort der Verwaltung mündlich mit: Das Anliegen der CDU Rodenkirchen ist aus zwei Gründen nicht realisierbar. Die Landeseinrichtung an der Alteburger Straße wird derzeit wegen des zum 01.04.2017 anstehen- den Betreiberwechsels nicht belegt. Nach dem 01.04.2017 plant die Bezirksregierung Köln den Standort wieder voll zu belegen. Somit steht die Unterkunft für eine städtische Belegung nicht zur Verfügung. Selbst wenn die Unterkunft für eine städtische Belegung zur Verfügung stehen würde, könnte man dieses Angebot nicht nutzen, da nur in städtischen Unterkünften untergebrachte Flüchtlinge auch auf die Unterbringungsquote der Stadt angerechnet werden. Eine Verlegung von Köln zugewiesenen Flüchtlingen in die Landesunterkunft würde eine sofortige Zuweisung neuer Flüchtlinge nach Köln und damit keine Verbesserung der gesamtstädtischen Unterbringungssituation bedeuten. Herr Schykowski (CDU Fraktion) zieht den Antrag zurück. Status erledigt

Beratungsverlauf

  1. 20.03.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.10, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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