2018/0316
15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai-Fritsch-Kaserne) (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
31.10.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0316
Magistratsbeschluss-Nr.
407
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai -Fritsch-Kaserne)
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 24.10.2018
Beschlussvorschlag:
1. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 15. Änderung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplans wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Auslegung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen für die Dauer eines Monats beim
Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
- 3 -
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 15. Änderung des
Flächennutzungsplans
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 07.11.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0316 vom 24.10.2018:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006,
weist die Flächen der ehemaligen militärischen Liegenschaften der US-Streitkräfte als
Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) sowie die Freifläche im nord -westlichen Bereich als
Grünfläche für Sportanlagen aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte
aus Darmstadt werden diese Flächen nun nicht mehr für mil itärische Zwecke benötigt.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen qualifizierten
Bebauungsplans S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson- Siedlung“. Vorrangiges Ziel des
Bebauungsplans S 26 ist die Entwicklung eines lebendigen Stadtquartiers mit dem
Nutzungsschwerpunkt „Wohnen“.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans S 26 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist die Änderung der Darstellungen im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan 2006 im Bereich der Cambrai-Fritsch-Kaserne von „Sonderbaufläche,
Bund (Verteidigung)“ und „Grünfläche, öffentliche und private Sportanlage “ in folgende
Darstellungen erforderlich :
Wohnbauflächen
Gemeinbedarfsflächen, Schulen
Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen
Haupttrassen örtlicher ÖPNV
Hauptradweg, Hauptfußweg
Die Anordnung der Flächen erfolgt auf der Grundlage des erarbeiteten Strukturkonzeptes,
welches im Bebauungsplanverfahren S 26 dargelegt wird .
Die Jefferson-Siedlung ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits als
„Wohnbaufläche“ dargestellt und entspricht folglich der Zielsetzung der Schaffung eines
Wohngebietes.
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ und
wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlage
Nr. 2018/0263) vom 27.09.2018 eingeleitet.
Zu 1. und 2.:
Zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung“ erarbeitet, in denen auch die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und die
Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans abge bildet
sind (Anlage). Diese Unterlagen werden nach dem Beschluss des Magistrats für das weitere
Verfahren verwendet.
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der „Allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung“ beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich der Öffentlic hkeit die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies
wird ortsüblich bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgefordert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen
Stellungnahmen geprüft und ggf. in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 24.10.2018
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
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Punkt 37: 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai-Fritsch-Kaserne) (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2018/0316) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 24.10.2 018
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur
15. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch
15. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 2 AS+P Albert Speer und Partner GmbH
15. Änderungsbereich - Cambrai-Fritsch-Kaserne
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 15.
Änderung (ohne Maßstab)
Abb. 2: 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai-Fritsch-Kaserne) (ohne Maßstab)
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1. Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ......................4
2. Geltungsbereich ...................................................................................... ........................5
3. Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan 2006 ............................................5
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ................................................................. .............5
5. Ziele und Zwecke der Planung ......................................................................... ...............6
6. Planungsrechtliche Vorgaben .......................................................................... ................7
6.1 Regionalplan Südhessen ............................................................................... ..............7
6.1.1 Plangraphische Ziele und Grundsätze .................................................................. ....7
6.1.2 Textliche Vorgaben ................................................................................... ...............8
6.2 Landschaftsplan.................................... ................................................... .................. 12
6.3 Städtebauliches Konzept .............................................................................. ............. 14
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 4 AS+P Albert Speer und Partner GmbH
1. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.
I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28.05.2018
(GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 368)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt ge än-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl . I S. 2771)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), be-
richtigt am 12.04.2018 (BGBl. I S. 472)
Umweltschadensgesetz (USchadG) i.d.F. vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt
geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 04.08.2016 ( BGBl. I S. 1972)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG ) i.d.F. vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502), zu-
letzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 der Verordnung v om 27.09.2017 (BGBl. I S. 3465)
Hess. Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01.09.2005 (GVBl. I S. 624), zuletzt
geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 22.09.2 015 (GVBl. S. 339)
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH Seite 5
2. Geltungsbereich
Das 15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet „Cambrai-
Fritsch-Kaserne“ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
• im Norden durch eine Gemeinbedarfsfläche, Schule ( Lichtenbergschule) und Grünflä-
chen (Grünzug Bessungen Süd) in Form von Kleingärten sowie öffentlichen Sporteinrich-
tungen,
• im Osten durch Waldflächen und das Landschaftsschu tzgebiet „Stadt Darmstadt“,
• im Süden durch die Cooperstraße und die angrenzend en Wohnbauflächen der Jefferson-
Siedlung,
• im Westen durch das Naturschutzgebiet „Bessunger K iesgrube“
Die Flächengröße des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca.
25 ha.
3. Änderung der Darstellungen im Flächennutzungspla n 2006
Die Darstellung des Flächennutzungsplans soll für den Teilbereich „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“ von „Sonderbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und „Grünfläche, öffentliche und pri-
vate Sportanlagen“ in „Wohnbauflächen“, „Gemeinbeda rfsflächen, Schulen“ sowie „Grünflä-
chen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“ geändert werden. Er-
gänzt werden darüber hinaus eine „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ und ein „Hauptradweg,
Hauptfußweg“.
Die Darstellung einer „Trasse für Hauptabwasserleitungen“ bleibt unberührt.
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung
Die Fläche des Plangebietes ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt als „Sonderbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und als „Grünfläche,
öffentliche und private Sportanlage“ dargestellt.
Das Plangebiet ist der nördliche Teilbereich des in Aufstellung befindlichen qualifizierten Be-
bauungsplans S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson- Siedlung“. Vorrangiges Ziel des
Bebauungsplans ist die Entwicklung eines lebendigen Stadtquartiers mit dem Nutzungs-
schwerpunkt „Wohnen“. Die im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellte
Jefferson-Siedlung bildet den südlichen Teilbereich des Bebauungsplans.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennut-
zungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung der Darstellung im rechtswirksamen Flä-
chennutzungsplan 2006 in folgende Darstellungen erforderlich:
• Wohnbauflächen
• Gemeinbedarfsflächen, Schulen
• Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen
• Haupttrassen örtlicher ÖPNV
• Hauptradweg, Hauptfußweg
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 6 AS+P Albert Speer und Partner GmbH
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß
§ 8 Abs. 3 BauGB zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-
Kaserne / Jefferson- Siedlung“.
5. Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt im Jahre 2008 sind in der
Wissenschaftsstadt insgesamt rund 314 ha ehemals militärisch genutzte Fläche frei gewor-
den. Zu den knapp 122 ha der Flächen, welche sich im innerstädtischen Bereich befinden
und damit eine attraktive Lagegunst und hohes Entwicklungspotential aufweisen, zählen
auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung mit rund 34 ha im Süden der
Stadt. Sie bilden gemeinsam mit der Lincoln-Siedlung den Konversionsbereich Süd. Mit Auf-
gabe der militärischen Nutzung stellen diese Flächen einen der letzten großen Bereiche dar,
die einer städtebaulichen Entwicklung, insbesondere zu Wohnzwecken, zugeführt werden
können.
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans S 26 „Cambrai-Fritsch-
Kaserne / Jefferson- Siedlung“ umfasst das Gebiet der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der
Sportanlage als nördlichen Teilbereich sowie die Jefferson-Siedlung als südlichen Teilbe-
reich. Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans hat ausschließlich
die Änderung der Darstellung im Bereich der Cambrai-Fritsch-Kaserne zum Gegenstand. Die
Jefferson-Siedlung ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbauflä-
che“ dargestellt und entspricht folglich der Zielsetzung der Schaffung eines Wohngebietes.
Mit den Bauleitplanverfahren für das Areal sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine zivile Folgenutzung der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung
geschaffen werden. Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Stadtquartiers mit
dem Nutzungsschwerpunkt „Wohnen“. Die Intentionen für das Gebiet sind:
• Schaffung von Wohnraum, um der großen Nachfrage in der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt nachzukommen. Dabei sollen ein gemischtes Wohnungsangebot für unterschiedli-
che Nutzergruppen und eine ausgewogene Sozialstruktur geschaffen werden. Hierbei
sind die städtischen Vorgaben bzgl. Anteile für sozial geförderten Wohnungsbau für
Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu gewährleisten.
• Bereitstellen eines breiten Versorgungsangebots fü r Menschen aller Altersgruppen, ins-
besondere durch die Entwicklung eines kleinen Quartierszentrums mit Einzelhandel
(kleinteilige Nahversorgung für den täglichen Bedarf), quartiersbezogenen Dienstleistun-
gen, Gastronomie, kulturellen und sozialen Einrichtungen unter Berücksichtigung der
Barrierefreiheit sowie einer zukunftsfähigen sozialen Infrastruktur.
• Gestaltung eines alltagstauglichen Wohnumfeldes fü r unterschiedliche Bewohnergruppen
und -ansprüche sowie die Schaffung zentraler Treffpunkte mit hoher Aufenthaltsqualität.
• Sicherung der besonderen stadträumlichen und lands chaftlichen Qualitäten des Pla-
nungsraums sowie funktionales, landschaftliches und verkehrliches Vernetzen des neuen
Quartiers mit der bestehenden Umgebung. Die exponierte Höhenlage / Topographie im
Gebiet und der daraus resultierenden Wirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild sowie
Sichtbeziehungen (zur Ludwigshöhe, zur Rheinebene, zur Pauluskirche) sollen berück-
sichtigt werden.
• Berücksichtigung der prägenden vorhandenen bzw. de nkmalgeschützten Gebäudesub-
stanz bzw. des historischen Kasernenplatzes im Zentrum.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH Seite 7
• Erhalt von Identität bestimmenden Grünstrukturen / Baumbestand; Gestaltung von Grün-
flächen mit hoher Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzer- und Altersgruppen.
• Förderung nachhaltiger Mobilität, um ein autoarmes Quartier mit hoher Aufenthaltsquali-
tät und bespielbaren öffentlichen Räumen zu schaffen. Dies beinhaltet das Verhindern
von Durchgangsverkehr für den motorisierten Individualverkehr, die Verlängerung der
Straßenbahnlinie 3, eine Mobilitätszentrale mit Miet- und Leihangeboten von Rädern und
Autos sowie ein umfassendes Mobilitätskonzept inklusive Stellplatz- und Mobilitätsma-
nagement.
6. Planungsrechtliche Vorgaben
6.1 Regionalplan Südhessen
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung
ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP
2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumord-
nungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind.
6.1.1 Plangraphische Ziele und Grundsätze
Abb. 3: Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 mit Plangebiet (ohne Maßstab)
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhessen 2010,
Teilkarte 3
Legende (Auszug):
Geltungsbereich
des
Bebauungsplans
Vorranggebiet
Siedlung
Vorranggebiet
Regionaler Grünzug
Vorranggebiet für
Natur und Landschaft
Vorbehaltsgebiet für
be -
Vorbehaltsgebiet für
Landwirtschaft
Vorranggebiet für
Forstwirtschaft
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 8 AS+P Albert Speer und Partner GmbH
Der Regionalplan Südhessen 2010 stellt den Großteil des Plangebiets als „Vorranggebiet
Siedlung, Bestand“ dar. Die Randbereiche im Osten und Westen der Cambrai-Fritsch-
Kaserne bzw. der Jefferson-Siedlung liegen in einem „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ und
kleinere Randbereiche, bspw. im Norden, liegen in einem „Vorbehaltsgebiet für Landwirt-
schaft“. Diese Gebiete sind gleichzeitig „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“.
Nördlich des Plangebiets liegt ein „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“, östlich des Plange-
biets, ohne direkten Anschluss an das Plangebiet, verläuft ein „Vorbehaltsgebiet für beson-
dere Klimafunktionen“. Südlich des Plangebiets schließt sich mit dem Stadtteil Eberstadt ein
weiteres „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ an. Westlich der Cambrai-Fritsch-Kaserne ist
das Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesgrube“ als „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“
dargestellt.
6.1.2 Textliche Vorgaben
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Regionalplan Südhessen 2010 als Oberzentrum
ausgewiesen.
Nach Ziel Z. 3.4.1-3 hat die bauleitplanerische Ausweisung von Wohnbauflächen innerhalb
der in der Karte ausgewiesenen „Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ stattzufin-
den. Nach Ziel Z. 3.4.1-3 sind Obergrenzen für Flächen für Wohnsiedlungszwecke einzuhal-
ten. Der maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für den Zeitraum 2006 - 2020 in Darm-
stadt beträgt 160 ha (gemäß Tabelle 1, RPS / RegFNP 2010). Auf diese Flächenwerte sind
erkennbare größere Reserven im Bestand, wie z. B. freiwerdende Militärflächen, anzurech-
nen. In den gesamtstädtischen Planungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Wohnsied-
lungszwecke wird die Flächengröße der ehemaligen Militärfläche Cambrai-Fritsch-Kaserne /
Jefferson-Siedlung berücksichtigt, so dass der für Darmstadt festgelegte maximale Bedarf
von 160 ha durch die Planung nicht überschritten wird. Folglich entspricht die Planung im
„Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ den Zielen der Raumordnung.
Nach Ziel Z. 3.4.1-9 sind im Rahmen der Bauleitplanung Dichtevorgaben, bezogen auf Brut-
towohnbauland, einzuhalten. Das Plangebiet „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“
ist als „Großstadtbereich“ anzusehen. Die Dichtevorgaben im Großstadtbereich betragen
mindestens 60 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland. Das Bruttowohnbauland umfasst
dabei die innerhalb des Baugebiets liegenden Wohnbau- sowie die dazugehörigen Ver-
kehrs-, Erschließungs- und Grünflächen. Die unteren Werte dürfen nur ausnahmsweise un-
terschritten werden. Ausnahmen sind insbesondere begründet durch die direkte Nachbar-
schaft zu ländlich geprägten Gebieten, durch die Eigenart eines Ortsteiles und durch das
Vorliegen topografischer, ökologischer und klimatologischer Besonderheiten.
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob nach Größe und Lage des überplanten Bereichs die Umge-
bung des Bebauungsplans in der Ermittlung des maßgeblichen Siedlungstyps zu berücksich-
tigen ist. Das Plangebiet „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ weist durch seine
Lage im Stadtgebiet (fast vollständig umgeben von Wald- und Forstwirtschaftsflächen bzw.
einem Naturschutzgebiet im Westen und damit abgegrenzt von anderen Stadtteilen) sowie
seine Größe von ca. 34 ha einen eigenständigen Charakter auf und kann somit eigenständig
bewertet werden.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH Seite 9
Die Abgrenzung des angenommenen Bruttowohnbaulandes ist der nachfolgenden Abbildung
zu entnehmen.
Abb. 4: Strukturkonzept mit Abgrenzung des Bruttowohnbaulands
Quelle: AS+P, Oktober 2018
Im Bruttowohnbauland berücksichtigt sind neben den im Strukturkonzept vorgesehenen
Baugebieten auch die Gemeinbedarfsnutzungen wie Schule, Kindertagesstätten sowie die
bestehende Turnhalle. Des Weiteren sind die Straßenverkehrsflächen und Platzflächen in-
nerhalb der Baugebiete im Bruttowohnbauland enthalten. Die Zufahrt zum Gebiet von Nor-
den, die bereits bestehende Ludwigshöhstraße, wird nicht dem Plangebiet zugeschlagen.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 10 AS+P Albert Speer und Partner GmbH
Die begrünten Nachbarschaftsplätze innerhalb des Gebietes sind ebenfalls im Bruttowohn-
bauland enthalten. Nicht berücksichtigt hingegen sind die bestehenden und künftig erhalten
bleibenden Waldflächen am Rand des Gebiets. Darunter fallen auch die im Westen und
Südosten in das Gebiet hereinragenden Waldflächen: Hier befinden sich Brutplätze von ge-
schützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, weswegen diese Flächen erhalten blei-
ben müssen. Auch die Grünflächen im Norden des Gebiets werden nicht eingerechnet, da
diese nicht den Gebietsnutzungen, sondern insbesondere dem Artenschutz (Mauereidechse)
sowie als Frischluftkorridor dienen. Von über das Gebiet herausragender Bedeutung ist die
Landschaftstreppe im Kern des Gebietes: Mit dem dort vorgesehenen Halt der Straßenbahn
soll die Landschaftstreppe künftig auch als Startpunkt für die Naherholung in die umgeben-
den Wald- und Freilandbereiche dienen – nicht nur f ür die Bewohner des Areals, sondern
auch Bewohner von außerhalb. Entsprechend werden diese Flächen nicht als dem Gebiet
dienende Grünflächen berücksichtigt. Die Flächen im Süden zwischen der Jefferson-
Siedlung und Eberstadt-Villenkolonie sollen als Waldgürtel mit zusätzlicher Funktion als
Frischluftkorridor entwickelt werden – dies ist ein überörtliches Ziel und die Flächen stellen
dementsprechend keine dem Gebiet selbst zuzurechnende Grünfläche dar.
Die Größe des so ermittelten Bruttowohnbaulandes beträgt ca. 23,1 ha.
Für das Strukturkonzept wurde eine Anzahl von 1.400 Wohneinheiten vorgegeben. Daraus
ergibt sich für das Plangebiet eine Dichte von ca. 61 Wohneinheiten / ha. Damit entspricht
die Planung der gemäß Ziel Z. 3.4.1-9 vorgegebenen Mindestdichte von 60 Wohneinheiten /
ha und den Zielen der Raumordnung.
Der Grundsatz G. 3.4-7 besagt, dass „vor der Ausweisung neuer Flächen […] Baulandreser-
ven in den bebauten Ortslagen mobilisiert sowie brachliegende Wohnsiedlungs- und Gewer-
beflächen, erforderlichenfalls nach vorheriger Sanierung, wiederverwendet werden […].
Hierzu zählen auch Konversionsflächen. Der Umbau, die Erneuerung und Ergänzung vor-
handener Strukturen haben Vorrang vor größeren Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächenneu-
ausweisungen.“ Mit der Konversion der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-
Siedlung wird dem Grundsatz G. 3.4-7 entsprochen.
Nach Ziel Z. 4.3-2 darf die Funktion der Regionalen Grünzüge durch andere Nutzungen nicht
beeinträchtigt werden. Im „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ hat jede weitere Siedlungstä-
tigkeit zu unterbleiben. Nach Ziel Z. 4.3-3 sind Abweichungen nur aus Gründen des öffentli-
chen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig im selben Naturraum
Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion dem „Vorrang-
gebiet Regionaler Grünzug“ zugeordnet werden.
Mit der Planung wird in kleine Teilbereiche von Flächen, die dem Regionalen Grünzug zu-
gewiesen sind, eingegriffen (vgl. auch die Flächen „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“ und
„Vorranggebiet für Forstwirtschaft“, s.u.). Die Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des
„Vorranggebiets Regionaler Grünzug“ erfolgt im Wesentlichen an Stellen, an denen beste-
hende, bisher einseitig oder nicht bebaute Straßen im Sinne eines flächensparenden Um-
gangs mit Grund und Boden und einer wirtschaftlichen Erschließung durch Randbebauung
ergänzt werden. Die Freiraumplanung schafft unmittelbar im Plangebiet über die Land-
schaftstreppe, den im Anschluss an den Bessunger Grünzug liegenden Saum im Norden des
Gebietes mit von Bebauung freizuhaltenden Artenschutzflächen bzw. Frischluftkorridor und
dem neuen Waldgürtel / Frischluftkorridor im Süden des Gebiets, Kompensationsflächen, die
ebenfalls einen direkten Anschluss an den umgebenden Naturraum haben und damit eine
gleiche Qualität und eine vergleichbare Funktion aufweisen. Die Flächeninanspruchnahme
durch den Eingriff in den Regionalen Grünzug wird durch diese Flächen auskömmlich kom-
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH Seite 11
pensiert. Eine vertiefte Auseinandersetzung ist im Rahmen der Erstellung des Entwurfs er-
forderlich und wird mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt.
Nach dem Grundsatz G. 10.1-11 ist in den „Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft“ die Of-
fenhaltung der Landschaft vorrangig durch Landbewirtschaftung sicherzustellen. In geringem
Umfang sind Inanspruchnahmen dieser Flächen für die Freizeitnutzung und Kulturland-
schaftspflege, für Siedlungs- und gewerbliche Zwecke – sofern keine solchen „Vorranggebie-
te Planung“ in den Ortsteilen ausgewiesen sind – bi s zu 5 ha möglich.
Bei den im Geltungsbereich des Bebauungsplans in Anspruch genommenen Flächen der
„Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ handelt es sich im Wesentlichen um kleinere, weitge-
hend nicht zusammenhängende Flächen, auf denen bislang keine Landwirtschaft betrieben
wurde bzw. um ein ehemaliges Baseball-Feld im Nordwesten des Gebiets. Diese Flächen
liegen in der Summe bei ca. 1 ha und damit unter den im Grundsatz G. 10.1-11 aufgeführten
5 ha. Sie sind künftig als Wohngebiete sowie als Grünflächen für die Freizeitnutzung bzw. für
den Artenschutz vorgesehen. Im Ortsteil gibt es keine „Vorranggebiete Planung“. Die Pla-
nung widerspricht folglich in Bezug auf die „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ nicht den
Grundsätzen der Raumordnung.
Nach dem Ziel Z. 10.2-12 sollen die im Regionalplan dargestellten „Vorranggebiete für
Forstwirtschaft“ dauerhaft bewaldet bleiben. Die Walderhaltung hat hier Vorrang vor konkur-
rierenden Nutzungsansprüchen. Das „Vorranggebiet Forstwirtschaft“ wird bei der Planung für
die Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung in einem Umfang von ca. 1,5 ha in An-
spruch genommen. Diese Flächen liegen auf bereits heute bebauten Bereichen bzw. auf
großflächigen, versiegelten Parkplatzflächen. Es werden daher keine Waldflächen neu durch
die geplante Bebauung in Anspruch genommen. Ob ein Zielabweichungsverfahren erforder-
lich ist, wird im Rahmen der Erstellung des Entwurfs mit dem Regierungspräsidium Darm-
stadt abgestimmt.
Abb. 5: Überlagerung Bruttowohnbauland (rote Linie) mit Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010
(ohne Maßstab)
Quelle: AS+P, Oktober 2018
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 12 AS+P Albert Speer und Partner GmbH
Nach dem Ziel Z. 4.5-3 haben in den „Vorranggebieten für Natur und Landschaft“ die Ziele
des Naturschutzes und Maßnahmen, die dem Aufbau, der Entwicklung und Gestaltung eines
regionalen Biotopverbundes dienen, Vorrang vor entgegenstehenden oder beeinträchtigen-
den Nutzungsansprüchen. Nutzungen, die mit diesen Zielen in Einklang stehen, sind zuläs-
sig. Bei der Planung für die benachbarte Fläche der Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-
Siedlung handelt es sich nicht um eine das „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ beein-
trächtigende Nutzung, da in der Planung berücksichtigt wird, dass die ehemalige Kiesgrube
nicht betreten werden darf. Auch sonstige Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Folg-
lich entspricht die Planung in Bezug auf das „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ den
Zielen der Raumordnung.
Nach dem Grundsatz G. 4.6-3 sind im Regionalplan die Kalt- und Frischluftentstehungsge-
biete sowie die Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang mit
belasteten Siedlungsbereichen stehen und wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissi-
onsschutz erfüllen, als „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“ ausgewiesen.
Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den
Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Das „Vorbehalts-
gebiet für besondere Klimafunktionen“ liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplans. Entsprechend werden keine Bebauung oder andere Maßnahmen, die Produktion
bzw. den Transport frischer und kühler Luft behindern können, durch die Planung ermöglicht.
Die Planung entspricht folglich in Bezug auf die „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunk-
tionen“ den Grundsätzen der Raumordnung.
6.2 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt Darmstadt, 2004) ist das
„Werkzeug“ der kommunalen Planung, in dem nach naturräumlichen und freiraumplaneri-
schen Erfordernissen ein Flächenkonzept zur Entwicklung des Raumes abgebildet ist.
Für den Raum des südlichen Bessungen stellt die Leitbildkarte des Landschaftsplanes eine
weitgehende Bestandssicherung dar und definiert als Zielsetzung eine Verbesserung der
Grünausstattung im siedlungsdominierten Bereich.
Leitbild für die Freiflächen der Cambrai-Fritsch-Kaserne ist die „Neuschaffung von Grün auf
stark versiegelten Bauflächen / Sportflächen“ und für die Jefferson-Siedlung die „Verbesse-
rung der Grünqualität auf Bauflächen“.
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH Seite 13
Abb. 6: Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Abgrenzung des Geltungs-
bereichs (ohne Maßstab)
Quelle: Stadt Darmstadt, 2004
Umgeben ist das Plangebiet im Norden von Siedlungsbereichen, für die das Leitbild „Erhal-
tung und Ausbau von Grünflächen“ gilt, „Bereichen mit überwiegend waldbaulicher Nutzung“
im Osten, Süden und Südwesten sowie „Schutz- und Entwicklungsflächen Kerngebiete“ im
Nordwesten. Nördlich bzw. westlich verlaufen „Flächen für landschaftsgebundene Erholung“.
Hier wird als wesentliche Entwicklung die Wiederherstellung eines durchgängigen Ost-West-
Grünzugs und entsprechender Grünverbindungen vom Grünzug Bessungen-Süd bis zum
Grünzug der Heimstättensiedlung, westlich der Karlsruher Straße, dargestellt.
Im unmittelbaren Umfeld relevante Inhalte sind:
• Biotopverbundflächen: Schutz- und Entwicklungsfläc hen Kerngebiete westlich und im
Nordosten (hellgrün).
• Teich im Westen (Bessunger Kiesgrube, blau):
• Offenhaltung und extensive Nutzung von Retentionsr äumen,
• Entwicklung von Biotopverbundachsen,
• Differenziertes Pflegekonzept.
• Bereiche mit überwiegend waldbaulicher Nutzung öst lich und südwestlich (dunkelgrün
mit Buchstabenkennung W) mit den Zielsetzungen:
• Schutz / Regeneration des Westwaldes, Erhalt von B oden, Klima, Immissions- und
Wasserschutzfunktion,
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 14 AS+P Albert Speer und Partner GmbH
• Naturnahe Waldbewirtschaftung und stärkere Berücks ichtigung der Standortpotentia-
le, besonders im Westwald,
• Offenhaltung aller Waldwiesen,
• Umbau nicht standortgerechter Waldbestände (Ostwal d),
• Aufbau von Immissionsschutzwald entlang vielbefahr ener Straßen.
• Flächen für landschaftsgebundene Erholung (gelbe S enkrechtschraffur)
• Erhalt / Verbesserung der landschaftlichen Vielfal t unter Berücksichtigung der histori-
schen Bezüge,
• Freihalten wertvoller Naherholungsräume von Intens ivnutzungen,
• Ergänzen des Fuß- und Radwegenetzes.
• Freiflächen im Siedlungsbereich
• Erhalt / Ausbau von Grünflächen (grün mit senkrech ter Grünschraffur),
• Bauflächen mit wertvollen Freiflächen und Altholzb eständen (hellgrün mit waagrech-
ter Grünschraffur).
Der nordöstliche Teil des Geltungsbereichs liegt im Landschaftsraum „Messeler Hügelland“,
der übrige Geltungsbereich ist dem Landschaftsraum „Bergstraße“ zuzuordnen.
6.3 Städtebauliches Konzept
Der städtebauliche Entwurf strebt die Schaffung eines „Neuen Quartiers Ludwigshöhe“ an –
eine lebendige und sozial ausgewogene Nachbarschaft der kurzen Wege konzipiert für ca.
3.100 Bewohner. Die besondere, terrassierte Hanglage zwischen Darmstadts Süden und
dem Odenwald und der empfundene Genius Loci einer „Lichtung im Wald“ sind neben der
historisch-orthogonalen Kasernenanlage die Grundlage der Siedlungsmorphologie mit dich-
ten Zentren und freigehaltenem Saum.
Die vorgefundene historische Struktur zweier eigenständiger Gebiete mit einem gemeinsa-
men Bezugsort wird aufgenommen und zu zwei kompakten Siedlungsflächen nördlich und
südlich des unter Denkmalschutz stehenden zentralen historischen Gebäudeensembles wei-
terentwickelt („Stadtteile“). Das zentrale Carré dient als Ankunfts- und Service-Zentrum mit
Mobilitäts- und Quartiersmanagement, zentralen sozialen Einrichtungen und Nahversorgung.
Das Carré ist zudem Mittelpunkt der zentralen ost-west verlaufenden breiten Grünzäsur,
welche das Plangebiet in die beiden Siedlungsteile gliedert. Diese „Landschaftstreppe“ ist
aktive Grünachse und Naherholungsraum der Siedlung und verbindet im Nahbereich Lud-
wigshöhe – Cambrai-Fritsch-Siedlung – NSG „Bessunge r Kiesgrube“ – Lincoln-Siedlung,
sowie übergeordnet die Landschaftsräume Odenwaldhang und Rheinebene. Gesamtstäd-
tisch bildet sie zukünftig das durch die Straßenbahn verkehrlich gut angebundene südliche
„Tor“ zu Odenwaldhang und Ludwigshöhe. Die bestehenden klimawirksamen Grünzäsuren
zwischen der Siedlung und Bessungen im Norden sowie Eberstadt im Süden werden zudem
gestärkt („Frischluftkorridor“).
15. Änderung des Flächennutzungsplans
AS+P Albert Speer und Partner GmbH Seite 15
Abb. 7: Städtebauliche Idee (ohne Maßstab)
Quelle: AS+P, Oktober 2018
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 16 AS+P Albert Speer und Partner GmbH
Die bestehende, terrassiert überformte Hanglage des Gebiets wird als spezifische Qualität in
Gebäudetypologie und Freiraum inszeniert.
Abb. 8: Städtebauliches Strukturkonzept (ohne Maßstab)
Quelle: AS+P, Oktober 2018
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 3
204 Zeichen
Punkt 14: 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai-Fritsch-Kaserne) (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2018/0316) - Kenntnisnahme – Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2018/0316
5453 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.10.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0316
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai -Fritsch-Kaserne)
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 24.10.2018
Beschlussvorschlag :
1. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 15. Änderung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplans wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Auslegung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen für die Dauer eines Monats beim
Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
- 2 -
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 15. Änderung des
Flächennutzungsplans
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0316 vom 24.10.2018:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006,
weist die Flächen der ehemaligen militärischen Liegenschaften der US -Streitkräfte als
Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) sowie die Freifläche im nord -westlichen Bereich als
Grünfläche für Sportanlagen aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte
aus Darmstadt werden die se Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke benötigt.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen qualifizierten
Bebauungsplans S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson - Siedlung“. Vorrangiges Ziel des
Bebauungsplans S 26 ist die Entwicklung eines lebendigen Stadtquartiers mit dem
Nutzungsschwerpunkt „Wohnen“.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans S 26 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist die Änderung der Darstellung en im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan 2006 im Bereich der Cambrai -Fritsch-Kaserne von „Sonderbaufläche,
Bund (Verteidigung)“ und „Grünfläche, öffentliche und private Sportanlage “ in folgende
Darstellungen erforderlich :
Wohnbauflächen
Gemeinbedarfsfläche n, Schulen
Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen
Haupttrassen örtlicher ÖPNV
Hauptradweg, Hauptfußweg
Die Anordnung der Fläche n erfolgt auf der Grundlage des erarbeiteten Strukturkonzeptes,
welches im Bebauungsplanverfah ren S 26 dargelegt wird .
Die Jefferson-Siedlung ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits als
„Wohnbaufläche“ dargestellt und entspricht folglich der Zielsetzung der Schaffung eines
Wohngebietes.
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans erfolg t im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson -Siedlung“ und
wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlage
Nr. 2018/0263) vom 27.09.2018 eingeleitet.
Zu 1. und 2.:
Zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung“ erarbeitet, in denen auch die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und die
Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans abge bildet
sind (Anlage). Diese Unterlagen werden nach dem Beschluss des Magistrats für das weitere
Verfahren verwendet.
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der „Allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung“ beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich der Öffentlichkeit die Möglichkeit
- 4 -
gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies
wird ortsüblich bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen T räger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgefordert. Nach Ablauf dieser früh zeitigen Beteiligung werden die eingegangenen
Stellungnahmen geprüft und ggf. in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Dezernentin III :
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 24.10.2018
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 4
205 Zeichen
Punkt 15: 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai-Fritsch-Kaserne) (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2018/0316) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 6
222 Zeichen
Punkt 37: 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Cambrai-Fritsch-Kaserne) (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2018/0316) - Kenntnisnahme - Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Cooperstraße
- Ludwigshöhstraße
- Karlsruher Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0316
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.10.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00