1192/2023
Beantwortung der Anfrage AN/0331/2023 Digitale Teilhabe: Wie viele Offliner*innen leben in Köln?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3720 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 18.04.2023 1192/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Beantwortung der Anfrage AN/0331/2023 Digitale Teilhabe: Wie viele Offliner*innen leben in Köln? Auf die Anfrage der SPD-Fraktion (Nr. AN/0331/2023) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Menschen in Köln sog. Offliner*innen sind, also keinen Zugang zu digitalen Kommunikationskanälen haben? Laut einem Ergebnisbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) aus Dezember 2022 gaben bei einer bundesweiten Studie aus dem Jahr 2021 insgesamt 81 Prozent der Personen ab 60 Jahren an, das Internet zumindest gele- gentlich zu nutzen, wobei der Zugang zum Internet dabei nicht gleichzusetzen sei mit der Sicherung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Darüber hinaus gehende Er- kenntnisse, insbesondere zu Zahlen der sog. Offliner*innen im Stadtgebiet Kölns, sind der Verwaltung bedauerlicherweise nicht bekannt. 2. Gibt es Daten zur Altersstruktur von sog. Offliner*innen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Gibt es Überlegungen, gerade für isoliert lebende ältere Menschen Hilfestellungen und Übungseinheiten anzubieten, damit sie Sozialkontakte revitalisieren können? Insbesondere die von der Verwaltung finanziell geförderten SeniorenNetzwerke Köln en- gagieren sich gezielt dafür, älteren Menschen den Zugang zur digitalen Teilhabe zu er- möglichen. Angeboten werden beispielsweise „Grundlagenschulungen Tablet und Smart- phone für Senior*innen“, eine „Smartphone-Sprechstunde für Senior*innen“, „Internetcafé 55plus“ und vieles mehr. Weitere Informationen unter: https://www.seniorennetzwerke- koeln.de/digitales-im-bezirk/ 4. Welche Pflegeeinrichtungen in Köln haben einen Antrag auf das Förderprogramm der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung in NRW „Miteinander – Digital“ gestellt? Im Jahr 2022 wurde von der Verwaltung auf entsprechende Anfragen hin ein sog. Letter of intent jeweils für die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH und die Alexianer Köln GmbH zur An- tragstellung im Rahmen des Landesprojektes erstellt. Ob die beiden Einrichtungen Anträ- ge auf Förderung letztlich gestellt haben, ist der Verwaltung nicht bekannt. 2 5. Wie werden die von der Stadt untergebrachten obdach- und wohnungslosen Men- schen bei der Digitalisierung mitgenommen und mit einem Internetzugang ver- sorgt? Bei obdach- und wohnungslosen Menschen, die im (ggfls. ergänzenden) Sozialleistungs- bezug stehen, stellt die Bemessung der Regelbeträge über das System der Bildung von Warenkörben eine Garantie für die Möglichkeit von Teilhabe sicher. So sind z.B. bei der Bemessung der Regelbeträge für das Bürgergeld 44,88 € mtl. für Post- und Telekommuni- kation enthalten, 48,98 € für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie ergänzend 1,82 € mtl. für Bildungswesen. Aus diesen Anteilen des Regelbetrages können selbstbestimmt die Kosten für Mobilfunkanbieter und die Nutzung des Internets über ein eingekauftes Kontin- gent von Mobilen Daten sichergestellt sowie die Anschaffung und Unterhaltung eines Mo- biltelefons finanziert werden. Kontakt- und Beratungsstellen für Straßenobdachlose halten regelmäßig frei zugängliche WLAN-Hotspots vor. Wenn sich die obdach- und wohnungs- losen Menschen in einem Regelangebot der Obdachlosenunterbringung befinden, also z.B. in einer Notschlafstelle oder einem Beherbergungsbetrieb, besteht dort inzwischen weit überwiegend ein kostenloses Angebot der Internetnutzung über den WLAN- Hausanschluss des jeweiligen Objektes. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1192/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.04.2023
- Erstellt
- 10.04.2023 16:59