2024/0269
Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 - 2029
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2024/0269
2884 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.09.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0269
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 - 2029
Vorlage vom: 09.09.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen den Frauenförder - und
Gleichstellungsplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW)
für den Zeitraum 2024 – 2029.
Anlagen: Beschluss 05_2024 Frauenförder - und Gleichstellungsplan EDW 2024 -2029
Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 -2029
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.09.2024
Der vorliegende Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW für die Jahre 2024 – 2029 wurde
auf Grundlage des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes für die Stadtverwaltung erstellt und
auf die Gegebenheiten im EDW angepasst. Die Erarbeitung erfolgte gemeinsam in der
Arbeitsgruppe zum HGlG, in der auch die Frauen - und Gl eichstellungsbeauftragte des EDW
Mitglied ist.
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
hat den Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2024 – 2029 in der Sitzung am
05.09.2024 beschlossen.
Der Personalrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
den Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 – 2029 am 27.08.2024 zur Kenntnis
genommen.
Darmstadt, den 09.09.2024
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Hanno Benz Barbara Akdeniz André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
2956 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.09.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10
II 519 530
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0269
Magistratsbeschluss -Nr.
324
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 - 2029
Vorlage vom: 09.09.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen den Frauenförder - und
Gleichstellungsplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW)
für den Zeitraum 2024 – 2029.
Anlagen: Beschluss 05_2024 Frauenförder - und Gleichstellungsplan EDW 2024 -2029
Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 -2029
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 25.09.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.09.2024
Der vorliegende Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW für die Jahre 2024 – 2029 wurde
auf Grundlage des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes für die Stadtverwaltung erstellt und
auf die Gegebenheiten im EDW angepasst. Die Erarbeitung erfolgte gemeinsam in der
Arbeitsgruppe zum HGlG, in der auch die Frauen - und Gl eichstellungsbeauftragte des EDW
Mitglied ist.
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
hat den Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2024 – 2029 in der Sitzung am
05.09.2024 beschlossen.
Der Personalrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
den Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 – 2029 am 27.08.2024 zur Kenntnis
genommen.
Darmstadt, den 09.09.2024
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Hanno Benz Barbara Akdeniz André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 1
679 Zeichen
Eigenbetrieb Darmstädter % Darmstädter Werkstätten Werkstätten und Wohneinrichtungen und Wohneinrichtungen Betriebskommission des Eigenbetriebes „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen‘ Vorlage 05/2024 vom 05.09.2024 Betreff: Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 - 2029 Beschlussvorschlag: Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen be- schließt den Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2024 - 2029. | Anlage: —_] [Foigekosten: | Ja X Nein | Beschluss der Betriebskommission vom 05.September 2024: Der Vorlage wurde zugestimmt. EDW Darmstadt, 05.09.2024 uk Wolfram Cuntz Betriebsleitung
anlage 4
193 Zeichen
Punkt 5: Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 - 2029 (V-Nr. 2024/0269) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstim- mig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 6
140 Zeichen
Punkt 20: Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 - 2029 (V-Nr. 2024/0269) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 5
196 Zeichen
Punkt 8: Frauenförder- und Gleichstellungsplan EDW 2024 - 2029 (V-Nr. 2024/0269) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
46860 Zeichen
FRAUENFÖRDER- und GLEICHSTELLUNGSPLAN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
FRAUENFÖRDER- und GLEICHSTELLUNGSPLAN DES EIGENBETRIEBES
DARMSTÄDTER WERKSTÄTTEN UND WOHNEINRICHTUNGEN
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern
auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGlG
2024 - 2029
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
3 Vorwort
4 Ziele
4 - Zielvorgaben
4 - Gleichstellungsgebot
4 - Diskriminierungsverbot
4 - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaft saufgabe
5 - Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5 Maßnahmen
5 - Verantwortlichkeit der Führungskräfte
6 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwert ung von Tätigkeiten
7 Vermeidung unsichtbarer geschlechterbedingter Entgeltlücken
8 - Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
8 - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlent scheidungen
9 - Personalentwicklung
11 - Gremienbesetzung
11 - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familienger echte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung
13 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
14 Information und Kommunikation
14 Finanzierung
14 Rechte der Beschäftigten
15 Fortschreibung
15 - Fortschreibung
15 - Berichtswesen
15 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
15 - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
15 - Geltungsbereich und -dauer
15 Akteurinnen I Akteure
Anlagen Bestandsaufnahme (Ist-Analyse) 30.06.2024
- Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst
Tarifbeschäftigte Pflegetarif
- Beamtinnen und Beamte
- Tarifbeschäftigte
- Führungskräfte
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
3
Vorwort
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Darum förd ert und fordert der Eigenbetrieb Darmstädter
Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW) der Wissens chaftsstadt Darmstadt aktiv die tatsächliche
Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und M ännern innerhalb seiner Abteilungen auf der
Grundlage des Artikels 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische Gleichberech-
tigungsgesetz (HGlG).
Darüber hinaus fördert der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW) der
Wissenschaftsstadt Darmstadt aktiv gesellschaftlich e Vielfalt sowie geschlechtliche Diversität und
praktiziert eine diskriminierungssensible Personalp olitik nach den Grundsätzen des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Hierbei arbeitet d ie nebenamtliche Frauen- und Gleichstellungsbe-
auftragte eng mit den zuständigen städtischen Stell en zusammen: der Beschwerdestelle nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie der Koord inationsstelle LSBT*IQ im Amt für Vielfalt. Die-
se sind entsprechend der Gesetzesgrundlage auch Anl aufstellen für alle Beschäftigten innerhalb des
Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinr ichtungen (EDW), die sich weder dem männli-
chen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen.
Dieses Ziel des Frauenförder- und Gleichstellungspl ans ist auch vor dem Hintergrund der demografi-
schen Entwicklung und des daraus resultierenden Fac hkräftemangels für die Personalentwicklung des
EDW wichtig. Der EDW kann es sich ebenso wenig wie Wirtschaftsunternehmen leisten, auf gut ausge-
bildete und engagierte Frauen zu verzichten oder di ese nicht sinnvoll einzusetzen. Frauenförderung
und eine familienorientierte Personalpolitik sind ein Gewinn für alle Beteiligten und ein entscheidender
Wettbewerbsvorteil.
Wir sind in den vergangenen Jahren durch die Frauen förderung unserem Ziel der Gleichberechtigung
und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltung ein wesentliches Stück näherge-
kommen.
Dennoch müssen wir unsere Bemühungen fortsetzen und durch gezielte Maßnahmen, Personalent-
wicklung und Angebote zur besseren Vereinbarkeit vo n “Familie und Beruf“ die Kompetenzen der
weiblichen Beschäftigten nutzen und Frauen weitere Chancen eröffnen.
Die Verantwortung für das Gelingen und die Umsetzun g des vorliegenden Frauenförder- und Gleich-
stellungsplanes übernehmen der EDW, die Personalver tretungen, die Frauen- und Gleichstellungsbe-
auftragte sowie die Beschäftigten des Betriebes, insbesondere die Führungskräfte.
Die Maßnahmen werden im dreijährigen Rhythmus überp rüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert.
Das Gleiche gilt für die Zielvorgaben gemäß § 6 Absatz 2 HGlG.
Darmstadt, den 09.08.2024
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
4
1 Ziele
§ 6 Absatz 2 HGlG
Zielvorgaben
Die Zielvorgaben dieses Frauenförder- und Gleichstellungsplans beruhen auf der Grundlage der
Ist-Analyse vom 30.06.2024 (siehe Anlage Bestandsau fnahme), die ständig fortgeschrieben
wird. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräs entiert sind, werden bei entsprechender
Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation St ellen mit Frauen besetzt, bis Parität er-
reicht ist. 3-Jahresziel ist die Erhöhung in den je weiligen unterrepräsentierten Entgelt- und Be-
soldungsgruppen. Eine frauenfördernde Personalentwi cklungsplanung in Verbindung mit einer
systematischen Nachfolgeplanung wird unter Berücksi chtigung aller Auflagen, die sich aus der
Haushaltskonsolidierung ergeben, konzipiert. In Ver knüpfung der Schätzzahlen mit der frauen-
fördernden Personalentwicklungsplanung werden Maßnahmen entwickelt.
Gleichstellungsgebot
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan hat das Z iel, das im Grundgesetz verankerte und im
Hessischen Gleichberechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und
Männern zu verwirklichen. Dort, wo Benachteiligunge n und/oder Unterrepräsentanzen beste-
hen, werden diese beseitigt.
Diskriminierungsverbot
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes n icht diskriminiert werden. Eine Diskri-
minierung liegt auch dann vor, wenn sich eine gesch lechtsneutral formulierte Regelung oder
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteil-
haft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird er-
gänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen w erden Maßnahmen entwickelt, die weib-
liche Beschäftigte mit möglichen Mehrfachdiskrimini erungen (z.B. Frauen mit Migrationshin-
tergrund, Frauen mit Behinderung) gezielt fördern. Dabei ist den besonderen Belangen behin-
derter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnun g zu tragen (§ 1 HGlG). Dienst- und Ar-
beitsanweisungen sowie der dienstliche Schriftverkehr sollen die Gleichstellung von Frauen und
Männern sprachlich zum Ausdruck bringen.
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Män nern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller
und insbesondere des Staates (vgl. Art. 3 Abs. 2 Gr undgesetz). Die Chancengleichheit von
Frauen und Männern und die Frauenförderung sind dah er Aufgaben, die von allen Führungs-
kräften und Beschäftigten gleichermaßen wahrzunehmen sind.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
5
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwickl ungsmaßnahmen, Beurteilungen und Be-
wertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminier ungsfrei und geschlechtergerecht umge-
setzt werden. Zur diskriminierungsfreien Gestaltung der Leistungsvergütung werden Führungs-
kräfte und Beschäftigte sensibilisiert, Personalver antwortliche werden zum Einfluss der Ge-
schlechtsstereotypien auf die Beurteilung der Arbeitsleistung geschult.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
1
Der EDW führt seine familienfreundliche Personalpol itik weiter. Ziel ist die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Fam ilienarbeit und die bessere Vereinbar-
keit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Ve rknüpfung des HGlG mit den Zielen und
Maßnahmen des Magistratsbeschlusses im Rahmen des Netzwerkes „Erfolgsfaktor Familie“ ge-
fördert (Ziele- und Maßnahmenkatalog „Erfolgsfaktor Familie“). Maßnahmen zur Arbeitszeit-
und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, be ruflichem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von
Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositione n in (vollzeitnaher) Teilzeit und sonstige
Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigu ng vereinbarkeitsfördernder Aspekte,
tragen zur Umsetzung der Ziele bei.
2 Maßnahmen
Verantwortlichkeit der Führungskräfte - §4
Insbesondere Führungskräfte haben bei allen Entsche idungen, die Auswirkungen auf die Be-
schäftigten haben können, sowie bei der Zusammenarb eit mit anderen Dienststellen, die För-
derung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zugrun-
de zu legen. Sie tragen im Rahmen der ihnen übertra genen Kompetenzen in ihren Zuständig-
keitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hi er formulierten Ziele realisiert werden. Es
werden weiterhin spezielle Schulungen/Kommunikation sstrategien angeboten. Da Führungs-
kräfte nach §4 Abs. 1 eine besondere Verpflichtung haben, die Erreichung der Ziele des HGlG
zu fördern, müssen im Anforderungsprofil Kenntnisse über die Ziele und Grundsätze des HGlG
verlangt und im Vorstellungsgespräch auch abgefragt werden.
1 Die Formulierung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ beinhaltet immer sowohl Vereinbarkeit von Beruf
und Kindern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
6
Praktische Umsetzung:
Mitarbeit bei der Überarbeitung der Dienstvereinbar ung „Stellenbesetzungsverfahren“ im
Hinblick auf eine bessere Überprüfbarkeit der Gende rkompetenz.Seminare anbieten, um
Führungskräften die Inhalte des HGlG sowie die Umse tzung näherzubringen und Füh-
rungskräfte für die gesamte Thematik zu sensibilisieren.
Das Frauenbüro hat eine Selbstschulung für Führungs kräfte zu Inhalten und Aufgaben
nach dem HGlG erstellt. Diese ist mit RV Nr. 44/202 3 verpflichtend für amtierende sowie
neue Führungskräfte aller Leitungsebenen festgelegt worden. Die Schulung ist im Intranet
hinterlegt und enthält eine Teilnahmebescheinigung für die Personalakte.
Im Rahmen der Beurteilungen von Führungskräften sol l Genderkompetenz perspektivisch
im Rahmen der Evaluation der Beurteilungsrichtlinie n für Beamtinnen und Beamten und
Tarifbeschäftigte thematisiert werden.
Führungskräfte motivieren ihre weiblichen Beschäfti gten im Rahmen der BVG-Gespräche,
sich für höherwertige Aufgaben zu qualifizieren, bz w. sich auf höherwertige Stellen zu be-
werben.
Führungskräfte entwickeln Ideen, wie der Frauenante il in Führungspositionen erhöht wer-
den kann.
Führungskräfte achten darauf, dass Sonderaufgaben u nd Projekte geschlechtergerecht
verteilt werden, sie berücksichtigen hier auch besonders die Teilzeitkräfte.
Bei einer Verteilung der Aufgaben im Rahmen der Arb eitsorganisation ist das Prinzip der
Geschlechtergerechtigkeit anzuwenden.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten
§ 6 Abs. 2 HGlG
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mi t Männern besetzt waren, dürfen nicht als
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz v on Frauen in diesen Arbeitsbereichen
ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.
Praktische Umsetzung:
In den meisten Fällen können alle Arbeitsplätze ohn e weitere Maßnahmen auch mit Frau-
en besetzt werden. Wo dies nicht der Fall ist, müss en z.B. die Zugangs- und Arbeitsbedin-
gungen durch Errichtung zusätzlicher Umkleidemöglic hkeiten, Toilettenräume, Nasszel-
len, Ruheräume oder den Einsatz von technischen Hil fsmitteln so gestaltet werden, dass
die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
7
Bei Arbeiten mit hoher körperlicher oder einseitige r Belastung sollen diese durch geeigne-
te technische Hilfsmittel und/oder präventive Gesun dheitsmaßnahmen für alle erleichtert
werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen.
Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeit en für Frauen gehört auch, dass bei
baulichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvor haben, sowie Neubauten die Be-
lange von Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.
Es soll geprüft werden, inwiefern im Schwerpunkt vo n Frauen ausgeübte Tätigkeiten auf-
gewertet werden können, bspw. durch die Verlagerung von Tätigkeiten im Rahmen der Ge-
schäftsverteilung und somit Schaffung von Mischarbeitsplätzen.
Vermeidung unsichtbarer geschlechterbedingter Entge ltlücken
§ 6 Abs. 3 HGlG
2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten, welches vor allem
Frauen dabei unterstützen soll, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleich-
wertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Dafür sieht es folgende Bausteine vor: einen in-
dividuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durch-
führung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Beri chtspflicht zu Gleichstellung und Entgelt-
gleichheit. Mit der neuen EU-Richtlinie zum EntgTra nspG, die 2023 auf den Weg gebracht
wurde und nun bis 2026 in nationales Recht umgesetz t wird, soll die Pflicht zur transparenten
Offenlegung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefä lles künftig für alle privaten und öffentli-
chen Arbeitgeber gelten. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt als öffentliche Verwaltung wird
dies vor allem dort relevant, wo aufgrund von Fachk räftemangel und weiteren (tariflichen) Ent-
wicklungen zunehmend auch außertarifliche Vereinbar ungen und Nebenabreden getroffen
werden. In diesem Sinne ergänzt die Neufassung des EntgTranspG das HGlG in einem Bereich,
der durch die bisherigen gesetzlichen Vorgaben nich t vollumfänglich erfasst werden konnte.
Gleichwohl stärkt es die Grundsätze des HGlG darin, bei allen organisatorischen, personellen
und strukturellen Maß-nahmen das Prinzip geschlecht licher Chancengleichheit zugrunde zu
legen.Das geltende Entgelttransparenzgesetz findet seine Anwendung auch in der Personalfüh-
rung und Personalplanung des EDW. Der aus § 11 Entg TranspG herrührende individuelle Aus-
kunftsanspruch ermöglicht Tarifbeschäftigten (§ 11 Abs. 2 S. 2 EntgTranspG) eine genaue
Nachprüfung der städtischen Entgelt- und Besoldungs verhältnisse und erleichtert die Durch-
setzung von Lohngleichheit. In enger Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro können freiwillige
"betriebliche" Prüfverfahren durchgeführt werden, u m möglich lohnspezifische Lücken zwi-
schen den Geschlechtern frühzeitig zu erkennen und problemlösende Maßnahmen zu initiie-
ren. Für die Ergebnisse solcher Prüfverfahren herrs cht von städtischer Seite eine Informati-
onspflicht, um die Beschäftigten entsprechend zu se nsibilisieren. Regelmäßige Bestandsauf-
nahmen und Analysen sind dabei die Grundlage für lü ckenschließende Maßnahmen. Sowohl
der Personalrat als auch das Personalcontrolling un terstützen das Frauenbüro bei deren Vor-
schlägen zu etwaigen Anpassungen und dem Erhalt der nach dem Entgelttransparenzgesetz
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
8
aktuell vorausgesetzter Arbeitsbedingungen. Außerde m zu überprüfen ist im Zusammenhang
mit unsichtbaren Entgeltlücken die Umsetzung des § 17 Abs. 2 TVöD zum vorgezogenen oder
verzögerten Stufenaufstieg aufgrund der Arbeitsleis tung, der das Verfahren der Leistungsorien-
tierten Bezahlung (LOB) abgelöst hat. Es muss siche rgestellt werden, dass dieses Instrument
geschlechtergerecht angewendet wird und insbesonder e die zugrundeliegenden Beurteilungs-
kriterien keine für Frauen nachteilige Wirkung haben.
Praktische Umsetzung:
In Absprache mit dem Frauenbüro erhebt die Personal abteilung des Amtes für Interne
Dienste regelmäßig Daten zur Anwendung der TVöD-VKA Fachkräfterichtlinie sowie zu etwai-
gen geschlechtsbedingten Entgeltlücken bei Neueinst ellungen, um so mögliche Handlungsbe-
darfe festzustellen.
Gehaltsverhandlungen bei Neueinstellungen müssen im Hinblick auf die kommende Richtlinie
zum Entgelttransparenzgesetz künftig objektiv nachv ollziehbaren Kriterien folgen.
Das Verfahren des leistungsbezogenen vorgezogenen oder verzögerten Stufenaufstiegs
nach § 17 Abs. 2 TVöD ist mit einer Dienstvereinbar ung geregelt. Es muss in der Folge
prozessbegleitend überwacht werden, wie viele Fraue n bzw. Männer vom vorgezogenen
bzw. verzögerten Stufenaufstieg betroffen sind. Nur damit wird die geschlechtergerechte
Anwendung überprüfbar und sichergestellt.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Durch die demografische Entwicklung kommt der Stärk ung von gesund erhaltenden Faktoren
und Ressourcen der Beschäftigten besondere Bedeutun g zu. Das Konzept des BGM berück-
sichtigt die unterschiedlichen Gesundheitsaspekte v on Frauen und Männern und vermittelt die-
se insbesondere an Führungskräfte.
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen
§§ 8 - 11 HGlG
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräs entanz von Frauen in bestimmten Besol-
dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsenti ert sind, sind zu besetzende Personalstel-
len grundsätzlich auszuschreiben. Hier wird auf ges chlechtersensitive Formulierung von Stel-
lenausschreibungen geachtet.
Die durch den demografischen Wandel und den drohenden Fachkräftemangel schwieriger wer-
dende Aufgabe der Personalgewinnung soll unter Berücksichtigung von Gleichstellungsbe-
wusstsein und Genderkompetenz bearbeitet werden.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
9
Praktische Umsetzung:
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu be-
rücksichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommen
(z.B. Organisationsgeschick, Zeitmanagement). Zur S elbsteinschätzung und Darlegung
dieser Kompetenzen steht Beschäftigten der „Kompete nzpass“ als Instrument zur Verfü-
gung.
Teilzeitbeschäftigten wird eine bevorzugte Berücksi chtigung bei der Besetzung von Stellen
und Stellenanteilen auch dann ermöglicht, wenn dies e ihre Stunden unbefristet reduziert
haben. Entsprechendes gilt auch für Beschäftigte, d ie vorzeitig aus einer befristeten Teil-
zeitbeschäftigung oder aus der Elternzeit zurückkehren.
Bei der Erstellung von Informationsschriften, insbe sondere für Ausbildungsberufe, in de-
nen Frauen unterrepräsentiert sind, wird ein besond erer Blick darauf gelegt, dass sich
auch Mädchen und junge Frauen angesprochen fühlen
Praktika für Schülerinnen und Plätze am Girls’Day w erden besonders in unterrepräsentier-
ten Ausbildungsberufen ermöglicht. Zur Vereinbarkei t von Beruf und Familie ist auch der
fachpraktische Ausbildungsteil in Teilzeit beim EDW im Rahmen einer dualen Ausbildung
möglich.
Die Ausbildungsmöglichkeit in Teilzeit wird explizit beworben.
Personalentwicklung § 12 HGlG
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbil dungsmaßnahmen, Beschäftigten-
Vorgesetzten-Gespräche usw.) haben alle Abteilungen die Chancengleichheit und die Verein-
barkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zu grunde zu legen. Insbesondere bei Fortbil-
dungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, di e gezielt auf die Übernahme von Füh-
rungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzip ien zu vermitteln. Genderkompetenz und
Fortbildungsinhalte zu Gleichstellungsaspekten sind verbindliche Vertragsbestandteile mit Do-
zentinnen und Dozenten.
Die Aufgabe der Personalentwicklung sowie die Steue rung des Vereinbarkeitsprogrammes „Er-
folgsfaktor Familie“ ist 2019 an die Personalabteil ung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über-
tragen worden. Diese mit Stellenanteilen hinterlegt en Aufgaben müssen wegen der Verpflich-
tung zur frauenfördernden Personalentwicklung gemäß § 12 HGlG und vor dem Hintergrund
der digitalen Transformation der Arbeit sowie des F achkräftemangels dringend fortgeführt,
personell (wieder)-besetzt und sogar ausgebaut werden.
Denn die Digitalisierung der Arbeitswelt betrifft d en gesamten Eigenbetrieb Darmstädter Werk-
stätten und Wohneinrichtungen und Frauen in besonde rem Maße. So werden zukünftig zahlrei-
che Berufe einem starken Wandel unterliegen. Aufgru nd der Digitalisierung von
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
10
Arbeitsprozessen bis hin zum Einsatz von KI wird au ch der Bedarf für bestimmte Berufe, die
bislang im Schwerpunkt von Frauen ausgeübt werden, sinken. Es muss also im Rahmen dieses
tiefgreifenden Prozesses der dringend erforderliche n Organisationsentwicklung eine besondere
Sensibilisierung für die anstehenden Veränderungen, auch in ihren Entwicklungschancen, er-
folgen. Alle Beschäftigte und insbesondere Frauen b enötigen die Möglichkeit, sich entspre-
chend fort - und weiter zu entwickeln.
Verstärktes strategisches, insbesondere systematisc hes und transparentes Personalmanage-
ment inklusive frauenfördernder Personalentwicklung sowie eine zukunftsweisende Organisati-
onsentwicklung sind unerlässlich.
Praktische Umsetzung:
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbil dungsmaßnahmen angeboten, die ei-
ne Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Über nahme von Tätigkeiten, bei denen
Frauen unterrepräsentiert sind, vorbereiten.
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Cha ncen zur Übernahme von höherwer-
tigen Funktionen zu verbessern, ist ihnen die Teiln ahme an Schulungen zu ermöglichen
und qualifizierende Aufgaben zu übertragen (z.B. Mi tarbeit und Leitung von Arbeitsgrup-
pen, Projektmanagement, Stellvertretungsfunktionen) . Dabei ist insbesondere darauf zu
achten, dass Teilzeitkräfte unter Berücksichtigung ihrer besonderen Arbeitszeit einbezo-
gen werden.
Solange Frauen in Stellen mit Vorgesetzten- und Lei tungsfunktion unterrepräsentiert sind,
ist ihnen mindestens ihrem Anteil an den Beschäftig ten entsprechend, die Teilnahme an
Führungskräftefortbildungen einzuräumen.
Dienstbesprechungen, Sitzungen, Fortbildungen und V ersammlungen werden geplant im
Gleichgewicht zwischen betrieblichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen im Be-
reich der Vereinbarkeit.
Beurlaubten ist zu ermöglichen, sich über Fortbildu ngsangebote des städtischen Fortbil-
dungsprogramms zu informieren und auf Wunsch daran teilzunehmen. Die Kosten hierfür
werden übernommen.
Beschäftigten des Eigenbetriebes Darmstädter Werkst ätten und Wohneinrichtungen soll
Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der gleichen Fortbildungsveranstal-
tung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen Belange entgegenstehen.
Führungskräfte sollen Mitarbeiterinnen durch direkt e Ansprache und im Rahmen der Be-
schäftigten-Vorgesetzten-Gespräche motivieren und u nterstützen, sich auf höherwertige
Stellen oder auf Stellen, die auf eine höherwertige Tätigkeit vorbereiten, zu bewerben so-
wie entsprechende Weiterbildungen zu besuchen.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
11
Gremienbesetzung § 13 HGlG
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, sowie sonstigen Gremien sollen gemäß § 13
HGlG mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen se in. Zur Umsetzung dieser Regelung hat
die Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2012 (SV-N r. 2012/0074) den Beschluss ge-
fasst, konsequent an der Erhöhung des Frauenanteils auf verschiedenen Führungsebenen der
Verwaltung und bei städtischen Beteiligungen zu arbeiten, um das Ziel schrittweise zu erfüllen.
Praktische Umsetzung:
Im Rahmen einer Überprüfung ist zu ermitteln, in we lchen Kommissionen, Beiräten, sowie
sonstigen Gremien die paritätische Besetzung eingeführt werden kann.
Der Magistrat hat eine geschlechterdifferenzierte Ü bersicht der städtischen Vertreterinnen
und Vertreter in Gremien erstellt (MV 2013/0333). Z ur weiteren Verbesserung der paritä-
tischen Gremienbesetzung wird zusammen mit dem Büro der Stadtverordnetenversamm-
lung und Gremiendienste eine Übersicht der Gremien, der Zugangsbedingungen (z.B. Sat-
zungen) und ein zeitlicher Stufen- und Maßnahmenpla n erarbeitet. Ebenso wird gemäß §
2 Abs. 3 HGlG in den städtischen Beteiligungen auf eine Anwendung der Grundsätze des
HGlG bei der Personalwirtschaft gem. § 4 HGlG hingewirkt.
Zur Definition des Begriffes „Gremium“ können die „ Leitlinien zum Umgang mit der Ver-
pflichtung zur paritätischen Besetzung von Gremien gemäß § 13 HGlG des Hessischen
Ministeriums für Soziales und Integration“ herangezogen werden.
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung § 14 HGlG
Der EDW fördert die Vereinbarkeit von Familie und B eruf für alle seine Beschäftigten, unter
anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeits zeiten. Mit der Dienstvereinbarung „Ar-
beitszeit“ vom 12.01.2023 (DV 60) ist ein sehr flex ibler Rahmen vorgegeben, der ver-
schiedenste Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Teilzeit arbeit als ein Aspekt der betrieblichen
Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermöglichen, die beruflichen und familiä-
ren Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie ve rknüpft alle im „Erfolgsfaktor Familie“ be-
nannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßn ahmen des Frauenförder- und Gleich-
stellungsplans.
Anträgen der Beschäftigten auf flexible Ausgestaltu ng der Arbeitszeit und auf Telearbeit zur
Wahrnehmung von Familienaufgaben ist im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zu ent-
sprechen.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
12
Praktische Umsetzung:
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich, dies gilt
insbesondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Berei-
che, die nach Dienst- und Schichtplänen arbeiten.
Der Leitfaden „Führung in Teilzeit“ beschreibt gute Praktiken des Führens in Teilzeit. Ins-
gesamt sollen die Potenziale des Führens in Teilzei t verstärkt an Beschäftigte kommuni-
ziert werden.
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, befristet die
Arbeitszeit reduzieren zu können, informieren die P ersonalabteilung, die Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten und die Personalvertretung.
Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder e ine Beurlaubung beantragen, werden
auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversicherungs- und versor-
gungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hing ewiesen. Es obliegt den Beschäftig-
ten, sich dann eingehender beraten zu lassen.
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Besch äftigungsverhältnisse bei vorüberge-
hendem Personalbedarf des Betriebes vorrangig angeboten.
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflege-
bedürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und be-
triebliche Belange entgegenstehen.
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus d en genannten familiären Gründen
sowie für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Hessischen Mutterschutz und Elternzeitverordnung (siehe hierzu
auch § 14 Abs. 4 HGlG) ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen.
In der praktischen Umsetzung nehmen Männer von den 14 möglichen Monaten Elternzeit
überwiegend nur 2 Monate in Anspruch. Im Sinne der geschlechtergerechten Teilhabe an
der Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen und Männ er soll Vätern eine länger dauernde
Elternzeit ermöglicht werden. Dafür sollen Führungs kräfte und werdende Väter gezielt an-
gesprochen werden.
Auch für kurzfristige, z.B. zweimonatige Elternzeit ist personeller Ausgleich vorzunehmen.
Nur wenn nach Ausschöpfung aller Mittel ein persone ller Ausgleich nicht möglich ist, ist
ein organisatorischer Ausgleich vorzunehmen. Hierzu sollen im Rahmen der Führungskräf-
teentwicklung unterstützende Maßnahmen entwickelt werden (Handreichungen für Füh-
rungskräfte zur praktischen Umsetzung).
Eine Dokumentation, wie der organisatorische Ausgle ich erfolgt, ist erforderlich. Mecha-
nismen zur Überprüfung der Umsetzung sind noch zu erarbeiten.
Bei Stellenbesetzungen und Weiterbildungsmöglichkei ten wird darauf geachtet, dass Teil-
zeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
13
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familien bedingter Beurlaubung befinden, ist auf
Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermögli chen. Zur Planung und Erleichterung
des beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildung splanung für Beschäftigte in Eltern-
zeit, strukturierte Come-back-Programme und Kontakt halteprojekte. Ihnen ist hierzu ein
Intranet-Zugang zu ermöglichen.
Als Maßnahme zur Flexibilisierung des Arbeitsortes gibt es bereits die Dienstvereinbarung
Telearbeit, die weiter umgesetzt werden soll. Auf e inen schriftlichen Antrag ist der/dem
Beschäftigten bei Ablehnung auch eine entsprechende schriftliche Mitteilung zu geben.
Die Ablehnung ist im Einzelnen schriftlich zu begrü nden. Gleiches gilt für Anträge zur fle-
xiblen Ausgestaltung der Arbeitszeit.
Der EDW ist bestrebt, seinen Beschäftigten eine bet riebsnahe Kinderbetreuung durch Kin-
dertagesstätten-Kontingente zu ermöglichen.
Ferienbetreuungsangebote sowie ein Notfallbetreuung sangebot „Fluggis Abenteuerland“
stehen bereits zur Verfügung und werden weiterhin a ufrechterhalten. Die Ferienbetreu-
ungsangebote werden ggf. ausgebaut.
Das Land Hessen hat Ende des Jahres 2023 eine Regel ung für Landesbeamte und
-beamtinnen erlassen, nach der zur Betreuung erkran kter Kinder in Kalenderjahren 2024
und 2025 Dienstbefreiung gewährt werden kann, in Hö he von 12 Arbeitstagen pro Kind.
Max. jedoch 28 Arbeitstage pro Kalenderjahr (Ausnah me für Alleinerziehende). Die städti-
schen Regelungen sehen gem. der RV 24/2020 ihrersei ts nur eine Freistellung 7 Arbeits-
tagen je Kind, maximal jedoch 14 Arbeitstage pro Ja hr vor (Ausnahme für Alleinerziehen-
de). Hierdurch ergibt sich eine Schlechterstellung von städtischen Beamten und Beamtin-
nen gegenüber den Landesbeamten und -beamtinnen sow ie gegenüber des städtischen
Tarifbeschäftigten. Es ist zu überprüfen, inwieweit der gesetzliche Anspruch auf Kind-
Krank-Tage für alle Beschäftigten gleichmäßig realisiert werden kann.
Entstehen Beschäftigten aufgrund einer Heranziehung zu besonderen Einsatzlagen (bspw.
Einberufung von Beschäftigten über den Krisenstab o der den Krisen- und Katastrophen-
schutzstab) unvermeidliche Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren oder
pflegebedürftigen Angehörigen, so werden diese für einen Zeitraum von maximal 12 Wo-
chen erstattet. Im Einzelfall kann auch eine darübe rhinausgehende Kostenerstattung ge-
währt werden, sofern Beschäftigte nachweisen, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit
zur Verfügung stand und der Einsatz unverzichtbar war.
3 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
§ 17 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am A rbeitsplatz sind in der „Dienstverein-
barung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter der Stadt Darmstadt vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz“ vom 19. November 2009 geregelt. Die Einhaltung und
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
14
Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Veran twortung der Führungskräfte. Die Teil-
nahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen ist verpflichtend.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 2022 die „Geme insame Erklärung gegen Sexismus“ un-
terzeichnet und damit über die Verpflichtung des HG lG hinaus unterstrichen, dass Sexismus
und sexuelle Belästigung nicht toleriert werden. In diesem Zusammenhang wurde festgehalten,
dass die Stadt mit einzelnen Maßnahmen aus dem Maßn ahmenkatalog der Initiative „Bündnis
gegen Sexismus“ zum Abbau sexistischer Stereotype b eiträgt und zur stetigen Sensibilisierung
für grenzüberschreitendes Verhalten beispielsweise Sensibilisierungs- bzw. Informationskam-
pagnen durchführt.
4 Information und Kommunikation
Durch Information und Kommunikation werden Führungs kräfte und Beschäftigte für den ge-
setzlichen Rahmen und Maßnahmen sensibilisiert.
Praktische Umsetzung:
Im Rahmen einer Überprüfung ist zu ermitteln, in we lchen Kommissionen, Beiräten, sowie
sonstigen Gremien die paritätische Besetzung eingeführt werden kann.
Abstimmung mit dem Amt für Kommunikation über eine sinnvolle Einbettung in ein inter-
nes Kommunikationskonzept (bspw. durch das Frauenbü ro, Steuerung Erfolgsfaktor Fami-
lie und AG HGlG)
Informationen für die Beschäftigten durch das Fraue nbüro sowie ggfls. in Zusammenar-
beit mit der Personalabteilung.
5 Finanzierung
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen b enötigten Finanzmittel sind zur Ver-
fügung zu stellen. Die für die Maßnahmen (z.B. Fort bildungsveranstaltungen, Informationsma-
terial) zum Thema Chancengleichheit und Geschlechte rperspektiven benötigten Mittel werden
in künftigen Wirtschaftsplänen ausgewiesen.
6 Rechte der Beschäftigten
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschri ften berechtigt, sich in Angelegenheiten,
die den Frauenförder- und Gleichstellungsplan betre ffen, an die zuständige Dezernentin, den
zuständigen Dezernenten, die zuständige Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die zustän-
dige Personalvertretung, die Zentrale Steuerungsunt erstützung, sowie das Amt für Interne
Dienste -Personalabteilung- zu wenden.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
15
7 Fortschreibung
Fortschreibung
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird jeweils jährlich zum 30.06. fortgeschrieben.
Berichtswesen
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige De zernentin/Dezernent berichtet dem Ma-
gistrat und der Stadtverordnetenversammlung alle drei Jahre über das Umsetzungsergebnis.
8 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Der vorliegende Frauenförder- und Gleichstellungspl an wird aufgestellt aufgrund des Hessi-
schen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frau en und Männern und zum Abbau von
Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Ve rwaltung (Hessisches Gleichberechti-
gungsgesetz - HGlG -) in der Fassung vom 20. Dezemb er 2015 (GVBl. S. 637) geändert durch
Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.08. 2023 (GVBl. 2023 Nr. 26,S. 609; gül-
tig ab 03.08.2023 bis 31.12.2030).
Geltungsbereich und -dauer
Dieser Frauenförder- und Gleichstellungsplan löst d en bisherigen Frauenförder- und Gleichstel-
lungsplan ab. Er gilt für den Bereich des Eigenbetr iebes Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen vom 01.01.2024 für die Dauer von 6 Jahren (31.12.2029).
9 Akteurinnen I Akteure
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgrup pe (AG-HGlG) zur Umsetzung des
Frauenförder- und Gleichstellungsplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt
zusammen:
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent
die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt
die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Feuerwehr
die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aller Eigenbetriebe
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt
Frauenförder- und Gleichstellungsplan des EDW
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW)
16
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Amtes für In terne Dienste - Personalabteilung-, wobei
eine Person für die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe (AG HGlG) zuständig ist.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen - EDW Wissenschaftsstadt Darmstadt
Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst Stand: 31.12.2023 Amt für Interne Dienste, Personalabteilung
St.Anteile
Frauen Männer insges. Frauen VZÄ Männer VZÄ Frauen VZÄ Männer VZÄ Frauen Männer Frauen VZÄ Männer VZÄ
S18 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S17 0 0 0 0,77 1 0,77 0 0 0 0 0,00 0 0,00 1 0,77 100,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S16a 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S13a 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S12 0 0 0 0,82 0 0 1 0,82 0 0 0,00 0 0,00 1 0,82 0,00 % 100,00 % 0 0 0 1 0 0 1 0,82
S11b 2 2 0 0,5 1 0,5 0 0 0 0 0,00 0 0,00 3 2,50 100,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S11a 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S09 3 2 1 0,64 1 0,64 0 0 0 0 0,00 0 0,00 4 3,64 72,53 % 27,47 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S08b 10 8 2 9,23 8 5,67 6 3,56 0 0 0,00 0 0,00 24 19,23 71,09 % 28,91 % 0 0 0 2 2 0,76 0 0
S08a 5 1 4 0,77 1 0,77 0 0 0 0 0,00 0 0,00 6 5,77 30,68 % 69,32 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S07 8 3 5 4,73 3 2,36 3 2,37 0 0 0,00 0 0,00 14 12,73 42,11 % 57,89 % 1 0 1 0 0 0 0 0
S06 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S05 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S04 2 2 0 10,98 14 8,31 4 2,67 0 0 0,00 0 0,00 20 12,98 79,43 % 20,57 % 1 1 0 0 0 0 0 0
S03 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
S02 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt: 30 18 12 28,44 29 19,02 14 9,42 0 0 0 0 0 73 58,44 63,35 % 36,65 % 2 1 1 3 2 0,76 1 0,82
davon befristet Beschäftigte
davon Vollzeit Teilzeit
insges. insges. insges.
davondavon
Entgelt
Gruppe
TVöD
Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Beurlaubte Gesamtbeschäftigtenzahl
davon davon
insges.
davon
inklusive Beurlaubte
insges. VZÄ Frauen % Männer %
Frauenförder- und Gleichstellungsplan Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen - EDW Wissenschaftsstadt Darmstadt
Tarifbeschäftigte Pflegetarif Stand: 31.12.2023 Amt für Interne Dienste, Personalabteilung
St.Anteile
Frauen Männer insges. Frauen VZÄ Männer VZÄ Frauen VZÄ Männer VZÄ Frauen Männer Frauen VZÄ Männer VZÄ
P16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P11 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P7 1 0 1 1 2 1 0 0 0 0 0,00 0 0,00 3 2,00 50,00 % 50,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
P5 0 0 0 1,22 3 1,22 0 0 0 0 0,00 0 0,00 3 1,22 100,00 % 0,00 % 0 0 0 1 1 0,19 0 0
Gesamt: 1 0 1 2,22 5 2,22 0 0 0 0 0 0 0 6 3,22 68,94 % 31,06 % 0 0 0 1 1 0,19 0 0
davon befristet Beschäftigte
inklusive Beurlaubte davon Vollzeit Teilzeit
insges.
Entgelt
Gruppe
TVöD
Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Beurlaubte Gesamtbeschäftigtenzahl
insges.
davon davon
insges.
davon davon
VZÄ Frauen % Männer % insges.
davon
insges.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen - EDW Wissenschaftsstadt Darmstadt
Beamtinnen und Beamte Stand: 31.12.2023 Amt für Interne Dienste, Personalabteilung
St.Anteile
Frauen Männer insges. Frauen VZÄ Männer VZÄ Frauen VZÄ Männer VZÄ Frauen % Männer % Frauen Männer Frauen VZÄ Männer VZÄ
A16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A13hD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
A13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A11 0 0 0 0,49 1 0,49 0 0 2 1 0,55 1 0,55 3 1,59 65,41 % 34,59 %
A10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
0 0 0 0,49 1 0,49 0 0 2 1 0,55 1 0,55 3 1,59 65,41 % 34,59 % 0 0 0 0 0 0 0 0
A9mD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
A5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 %
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 % 0,00 %
0 0 0 0,49 1 0,49 0 0 2 1 0,55 1 0,55 3 1,59 65,41 % 34,59 %
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 % 0,00 %
0 0 0 0,49 1 0,49 0 0 2 1 0,55 1 0,55 3 1,59 65,41 % 34,59 % 0 0 0 0 0 0 0 0
insges.
davon
Besoldungs-
gruppe
HBesG
Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Beurlaubte
davon davon
Gesamtbeschäftigtenzahl davon befristet Beschäftigte
davon
Vollzeit Teilzeitinklusive Beurlaubte
insges.
davon
mittlerer Dienst Ergebnis:
Gesamtergebnis
insges. VZÄ
höherer Dienst Ergebnis:
gehobener Dienst Ergebnis:
mittlerer
Dienst
höherer Dienst Ergebnis:
gehobener Dienst Ergebnis:
mittlerer Dienst Ergebnis:
insges. insges.
davon
Laufbahn
höherer
Dienst
gehobener
Dienst
Frauenförder- und Gleichstellungsplan Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen - EDW Wissenschaftsstadt Darmstadt
Tarifbeschäftigte Stand: 31.12.2023 Amt für Interne Dienste, Personalabteilung
St.Anteile
Frauen Männer insges. Frauen VZÄ Männer VZÄ Frauen VZÄ Männer VZÄ Frauen Männer Frauen VZÄ Männer VZÄ
AEG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 1 0 1 0 0 0 0 0
15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
14 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 1 1,00 0,00 % 100,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
12 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 1 1,00 0,00 % 100,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
11 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 1 1,00 0,00 % 100,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
09c 3 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 3 3,00 0,00 % 100,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
09b 0 0 0 0,69 1 0,69 0 0 0 0 0,00 0 0,00 1 0,69 100,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
09a 1 1 0 2,69 4 2,69 0 0 0 0 0,00 0 0,00 5 3,69 100,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
09 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
08 1 1 0 0,77 0 0 1 0,77 0 0 0,00 0 0,00 2 1,77 56,50 % 43,50 % 0 0 0 0 0 0 0 0
07 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 1 1,00 100,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
06 0 0 0 1,67 2 1,67 0 0 0 0 0,00 0 0,00 2 1,67 100,00 % 0,00 % 0 0 0 1 1 0,19 0 0
05 4 1 3 1 1 0,5 1 0,5 0 0 0,00 0 0,00 6 5,00 30,00 % 70,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
04 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
03 0 0 0 2,4 3 2,4 0 0 0 0 0,00 0 0,00 3 2,40 100,00 % 0,00 % 0 0 0 0 0 0 0 0
02a 2 2 0 0,77 1 0,77 0 0 2 1 0,64 1 0,64 5 4,05 84,20 % 15,80 % 0 0 0 0 0 0 0 0
02 2 2 0 4,37 6 4,37 0 0 2 1 0,67 1 0,67 10 7,71 91,31 % 8,69 % 0 0 0 0 0 0 0 0
01 0 0 0 0,51 1 0,51 0 0 0 0 0,00 0 0,00 1 0,51 100,00 % 0,00 % 0 0 0 1 1 0,51 0 0
Gesamt: 17 8 9 14,87 19 13,6 2 1,27 4 2 1,31 2 1,31 42 34,49 66,43 % 33,57 % 1 0 1 2 2 0,7 0 0
davon befristet Beschäftigte
davon Vollzeit Teilzeit
insges. insges.
davon
insges.
davon
Entgelt
Gruppe
TVöD
Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Beurlaubte Gesamtbeschäftigtenzahl
davon davon
insges.
davon
inklusive Beurlaubte
insges. VZÄ Frauen % Männer %
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Interne Dienste
Personalabteilung
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Frauenanteil Führungskräfte (nur besetzte Stellen) Stichtag: 31.12.2023
Vorgesetzten – Ebene (VE) Geschlecht
Frauenanteil
männlich weiblich Gesamt
VE 1 1 0 1 0,00 %
VE 2 3 2 5 40,00 %
VE 3 2 3 5 60,00 %
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0269
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00