1961/2024
Sachstand Einrichtung eines Fachbeirates für Mädchenarbeit
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3780 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/512 IV/51/512 Vorlagen-Nummer 17.06.2024 1961/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 24.06.2024 Sachstand Einrichtung eines Fachbeirates für Mädchenarbeit Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Juni 2024: 1. Wie ist der Sachstand bei der Planung und Errichtung des im Jahr 2020 beschlossenen Fachbeirats für Mädchenarbeitet? 2. Welche Dienststelle bei der Verwaltung zeichnet sich verantwortlich für die Umsetzung des Beschlusses? 3. Was sind die Gründe für die bisher ausgebliebene Umsetzung des Beschlusses? 4. Wann kann mit der Einrichtung des Fachbeirats gerechnet werden? 5. In welcher Höhe wurden bislang Mittel im städtischen Haushalt für die Errichtung und den Unterhalt des Fachbeirats eingestellt? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1. Der Jugendhilfeausschuss hat sich am 10.03.2020 für die Gründung eines Fachbeirates für Mädchenarbeit und auch eines Fachbeirates für Jungenarbeit als kommunales Steue- rungselement ausgesprochen (Vorlage 0504/2020). Die Verwaltung hat sich gemeinsam mit den Jugendhilfeträgern, die Mädchenarbeit leisten, zu einer Arbeitsgruppe zusammengefun- den, die seither in mehreren Sitzungen über die zukünftigen Aufgaben sowie über eine Ge- schäftsordnung eines Fachbeirates für Mädchenarbeit beraten hat. Der Fachbeirat für Mäd- chenarbeit hat ebenso wie der nachfolgend noch zu bildende Fachbeirat für Jungenarbeit das Ziel einer optimalen Vernetzung der Angebote und Leistungen einer geschlechterdifferenzier- ten Kinder- und Jugendhilfe mit Stadtgesellschaft und Politik. Um dies zu erreichen, muss der hohe Stellenwert dieser Gremien durch eine Verankerung im Stadtrecht dokumentiert werden. Es obliegt dem Rat der Stadt Köln gemäß Zuständigkeitsordnung, solche Gremien zu grün- den, die die Fachausschüsse des Rates beraten sollen. Eine Ratsvorlage mit einem Vor- schlag der Verwaltung, wie die vom Jugendhilfeausschuss gewünschten Fachbeiräte im Ju- gendhilfeausschuss als zuständiger Fachausschuss zukünftig verankert werden können, ist derzeit in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Herbst 2024 vorgelegt werden. Zu 2. Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung im Amt für Kinder, Jugend und Fa- milie wurde mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt. Zu 3. Wie unter Ziffer 1 dargestellt, wird an der Umsetzung des Beschlusses intensiv gearbei- tet. Der Jugendhilfeausschuss-Beschluss vom 10.03.2020 bedurfte zur Umsetzung weiterer 2 Konkretisierungen, die eine rechtliche Prüfung erforderten. Zwischenzeitlich wurde eine Ge- schäftsordnung für die zukünftige Arbeit des Fachbeirates für Mädchenarbeit entworfen und mit den Akteurinnen der Mädchenarbeit in Köln abgestimmt. Zu 4. Sobald der Rat einen Beschluss über die rechtliche Verankerung der Fachbeiräte für Mädchen- und für Jungenarbeit gefasst hat, kann die Arbeit formal aufgenommen werden. Zu 5. Da im städtischen Haushalt keine Mittel für die Errichtung und den Unterhalt des Fach- beirats zur Verfügung stehen, muss die Arbeit mit vorhandenen Kapazitäten in den Organisati- onseinheiten sowohl bei den Akteur*innen als auch bei der Fachverwaltung bewältigt werden. Die Ressourcenfrage hinsichtlich der Geschäftsführung ist mit allen Beteiligten bereits kom- muniziert worden. Die Verwaltung hat in der Geschäftsordnung einen Vorschlag einer wech- selnden Geschäftsführung verankert. Die Beantwortung wird auf Wunsch der FDP-Fraktion auch dem Ausschuss für die Gleichstel- lung von Frauen und Männern zur Verfügung gestellt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1961/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.06.2024
- Erstellt
- 16.06.2024 09:37