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ABV/0002/2024

Autoarme Altstadt - Zeitnahe Umsetzung voranbringen

Anregungen von BV an Rat 10.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 7.2

ABV-0002-2024

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ABV-0002-2024

3249 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0002/2024 
 
 
 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Mitte an den Rat  
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschloss am 28.05.2024 folgende Anregung an den Rat:  
 
„Autoarme Altstadt - Zeitnahe Umsetzung voranbringen 
 
1. Der Rat bekräftigt, dass zielgerichtete und schnell umsetzbare Maßnahmen im 
Altstadtbereich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität erforderlich sind und diese auf die 
mit dem INSEK Münster beschlossenen Ziele einzahlen. 
 
2. Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, in folgenden Straßenräumen im Jahr 2024 
nachhaltige, sichtbare und aufeinander abgestimmte Veränderungen als 
Gesamtstrategie im Sinne eines übergreifenden Maßnahmenpakets zur Erreichung der 
in Ziffer 1 genannten Ziele herbeizuführen: 
 
a. Königsstraße 
 Umsetzung einer Zufahrtsteuerung ab Ludgerikreisel zur Verhinderung des Staus 
an der Parkhaus-Zufahrt 
b. Alter Steinweg 
 Oberirdisches Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Verlagerung der Bewohnerparkplätze zum 
Hörster Parkplatz 
 Zufahrt über Asche nur frei bis Parkhaus-Einfahrt und für Anlieger- und 
Lieferverkehre 
c. Drubbel, Roggenmarkt, Bogenstraße, Spiekerhof 
 Sukzessiver ggf. zeitlich gestaffelter Abbau der oberirdischen Parkmöglichkeiten 
 Parkmöglichkeiten nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Schaffen einer Parkzone für Hol- und 
Bringverkehre, ggf. Kurzzeitparken 
 Beschränkung der Durchfahrt auf Anlieger- und Lieferverkehre 
d. Einrichtung der Fahrradstraße Aegidiistraße gemäß A-M/0003/2023 und A-
R/0071/2023 
e. Frauenstraße  
 Aufhebung der Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand  
 Oberirdisches Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
Lieferverkehr, Pflegedienste u.a. 
 
 Anschließend sind folgende Maßnahmen umzusetzen 
 
f. Verspoel 
 Abbau der oberirdischen Parkmöglichkeiten, Parken nur noch für Menschen mit 
Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., 
g. Hörsterstraße 
Durchfahrtbeschränkung auf Busse, Anlieger- und Lieferverkehre  
 Parken am Fahrbahnrand nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, 
Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., 
 Verlagerung der Bewohnerstellplätze zum Hörster Parkplatz

3. Als Mindestanforderungen an die Ad-hoc-Veränderungen in den genannten 
Straßenräumen beschließt der Rat folgende Parameter: 
 
a. Ebenerdige Parkplätze, die nicht für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, zur 
Anlieferung, für Pflegedienste oder für Hol- und Bringverkehre vorbehalten sind, 
entfallen in den o.g. Straßen. 
b. Die Zufahrt wird möglichst auf Liefer- und Anliegerverkehre beschränkt. 
c. Ggf. Einsatz von mobilem Stadtgrün sowie Stadtmobiliar und optionale 
Entsiegelung von Flächen 
d. In Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden werden die konkreten Lösungen 
beraten, bei Beibehaltung bzw. Schaffung konsumfreier Räume werden weitere 
außengastronomische Angebote geschaffen, insbesondere auf ehemaligen Pkw-
Parkplätzen. 
 
4. Weitere relevante Stakeholder*innen werden aktiv in Teilprozesse eingebunden, sofern 
dies nicht bereits z.B. im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Reallaboren und / oder 
Verkehrsversuchen stattgefunden hat.“

Beratungsverlauf (1)

19.06.2024 Rat
TOP 7.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Königsstraße
  • Bogenstraße
  • Frauenstraße
  • Hörsterstraße
  • Alter Steinweg
  • Aegidiistraße
  • Roggenmarkt
  • Spiekerhof
  • Verspoel
  • Asche
  • Drubbel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
ABV/0002/2024
Typ
Anregungen von BV an Rat
Datum
10.06.2024
Erstellt
10.06.2024 13:46