ABV/0002/2024
Autoarme Altstadt - Zeitnahe Umsetzung voranbringen
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ABV-0002-2024
3249 Zeichen
Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0002/2024 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Mitte an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschloss am 28.05.2024 folgende Anregung an den Rat: „Autoarme Altstadt - Zeitnahe Umsetzung voranbringen 1. Der Rat bekräftigt, dass zielgerichtete und schnell umsetzbare Maßnahmen im Altstadtbereich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität erforderlich sind und diese auf die mit dem INSEK Münster beschlossenen Ziele einzahlen. 2. Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, in folgenden Straßenräumen im Jahr 2024 nachhaltige, sichtbare und aufeinander abgestimmte Veränderungen als Gesamtstrategie im Sinne eines übergreifenden Maßnahmenpakets zur Erreichung der in Ziffer 1 genannten Ziele herbeizuführen: a. Königsstraße Umsetzung einer Zufahrtsteuerung ab Ludgerikreisel zur Verhinderung des Staus an der Parkhaus-Zufahrt b. Alter Steinweg Oberirdisches Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Verlagerung der Bewohnerparkplätze zum Hörster Parkplatz Zufahrt über Asche nur frei bis Parkhaus-Einfahrt und für Anlieger- und Lieferverkehre c. Drubbel, Roggenmarkt, Bogenstraße, Spiekerhof Sukzessiver ggf. zeitlich gestaffelter Abbau der oberirdischen Parkmöglichkeiten Parkmöglichkeiten nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Schaffen einer Parkzone für Hol- und Bringverkehre, ggf. Kurzzeitparken Beschränkung der Durchfahrt auf Anlieger- und Lieferverkehre d. Einrichtung der Fahrradstraße Aegidiistraße gemäß A-M/0003/2023 und A- R/0071/2023 e. Frauenstraße Aufhebung der Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand Oberirdisches Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a. Anschließend sind folgende Maßnahmen umzusetzen f. Verspoel Abbau der oberirdischen Parkmöglichkeiten, Parken nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., g. Hörsterstraße Durchfahrtbeschränkung auf Busse, Anlieger- und Lieferverkehre Parken am Fahrbahnrand nur noch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr, Pflegedienste u.a., Verlagerung der Bewohnerstellplätze zum Hörster Parkplatz 3. Als Mindestanforderungen an die Ad-hoc-Veränderungen in den genannten Straßenräumen beschließt der Rat folgende Parameter: a. Ebenerdige Parkplätze, die nicht für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, zur Anlieferung, für Pflegedienste oder für Hol- und Bringverkehre vorbehalten sind, entfallen in den o.g. Straßen. b. Die Zufahrt wird möglichst auf Liefer- und Anliegerverkehre beschränkt. c. Ggf. Einsatz von mobilem Stadtgrün sowie Stadtmobiliar und optionale Entsiegelung von Flächen d. In Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden werden die konkreten Lösungen beraten, bei Beibehaltung bzw. Schaffung konsumfreier Räume werden weitere außengastronomische Angebote geschaffen, insbesondere auf ehemaligen Pkw- Parkplätzen. 4. Weitere relevante Stakeholder*innen werden aktiv in Teilprozesse eingebunden, sofern dies nicht bereits z.B. im Rahmen von Bürgerbeteiligungen, Reallaboren und / oder Verkehrsversuchen stattgefunden hat.“
Beratungsverlauf (1)
Orte (11)
- Königsstraße
- Bogenstraße
- Frauenstraße
- Hörsterstraße
- Alter Steinweg
- Aegidiistraße
- Roggenmarkt
- Spiekerhof
- Verspoel
- Asche
- Drubbel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- ABV/0002/2024
- Typ
- Anregungen von BV an Rat
- Datum
- 10.06.2024
- Erstellt
- 10.06.2024 13:46