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1520/2025

Fortführung der Zuwendung zur Erfassung von meteorologischen Daten und Ozonimmissionen durch die Universität zu Köln für ein langfristiges Umwelt Monitoring in Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 30.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.06.2025, TOP 4.2.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Entwurf Verlängerung Zuwendungsvertrag

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2010 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1520/2025
Stand: 29.09.2025 
Sachstandsbericht  
Fortführung der Zuwendung zur Erfassung von meteorologischen Daten und 
Ozonimmissionen durch die Universität zu Köln für ein langfristiges Umwelt Monitoring 
in Köln 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Fortführung der Förderung des Insti-
tuts für Geophysik und Meteorologie der Universität zu Köln zur Erfassung von meteorologi-
schen Stadtklimadaten in der Innenstadt. Die Verwaltung wird beauftragt, den am 31.03.2026 
ablaufenden Zuwendungsvertrag mit dem Institut für Geophysik und Meteorologie ab dem 
01.04.2026 bis zum 31.12.2026 zu verlängern. 
Der Vertrag beinhaltet eine automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht 
bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Jahres für das Folgejahr gekündigt wird. 
 
Die erforderlichen Finanzmittel für das 2. – 4. Quartal 2026 in Höhe von 12.369 € Brutto 
(9.769 € für Wartung und Personalaufwand, sowie 2.600 € für den Austausch der Sensoren) 
stehen im Teilergebnisplan 1401 – Umweltordnung und –vorsorge, in der Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Der Ausschuss stimmt einer 
hierfür erforderlichen Mittelumschichtung in die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zu.  
 
Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, 
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des ihm dann zuge-
wiesenen Budgets, die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, in der 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, vorsehen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Zuwendungsvertrag mit dem Institut für Geophysik und Meteorologie der Universität zu 
Köln für die beschlossene Fortführung der Zuwendung bis zum 31.12.2026 wurde von der 
Verwaltung unterzeichnet. 
Nächsten Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2

Beschlussvorlage Ausschuss

14852 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 1520/2025 
Freigabedatum 
30.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung der Zuwendung zur Erfassung von meteorologischen Daten und 
Ozonimmissionen durch die Universität zu Köln für ein langfristiges Umwelt Monitoring 
in Köln  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Fortführung der Förderung des Insti-
tuts für Geophysik und Meteorologie der Universität zu Köln zur Erfassung von meteorologi-
schen Stadtklimadaten in der Innenstadt. Die Verwaltung wird beauftragt, den am 31.03.2026 
ablaufenden Zuwendungsvertrag mit dem Institut für Geophysik und Meteorologie ab dem 
01.04.2026 bis zum 31.12.2026 zu verlängern. 
Der Vertrag beinhaltet eine automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht 
bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Jahres für das Folgejahr gekündigt wird. 
 
Die erforderlichen Finanzmittel für das 2. – 4. Quartal 2026 in Höhe von 12.369 € Brutto 
(9.769 € für Wartung und Personalaufwand, sowie 2.600 € für den Austausch der Sensoren) 
stehen im Teilergebnisplan 1401 – Umweltordnung und –vorsorge, in der Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Der Ausschuss stimmt einer 
hierfür erforderlichen Mittelumschichtung in die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zu.  
 
Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, 
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des ihm dann zuge-
wiesenen Budgets, die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, in der 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, vorsehen. 
 
Alternative: 
Der Ausschuss stimmt der Verlängerung des Zuwendungsvertrages mit der Universität zu 
Köln nicht zu.  
Die Wetterstation befindet sich im Inneren Grüngürtel, der eine besondere stadtklimatische 
Funktion innerhalb des dicht bebauten Stadtgebiets erfüllt. Mit dem umfangreichen Messpro-
gramm in Kombination mit der wissenschaftlichen Begleitung würden durch eine Beendigung 
der Unterstützung unwiederbringliche Datenlücken entstehen und die Zusammenarbeit mit der 
Universität zu Köln als Partner beeinträchtigt werden. 
 
Anlagen:  
 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2026 = 
12.369 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    13.025- € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die vergangenen Sommer haben gezeigt, wie sehr der Klimawandel schon heute fortgeschrit-
ten ist. Auch 2024 setzte sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Die Anpassung an den 
Klimawandel ist eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen der Zu-
kunft.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung am 15.06.2023 (2352/2022) die Einrichtung des 
Klimaanpassungsmanagements beschlossen. Darunter fallen auch die Aufgabenbereiche 
Erstellung eines integrierten Klimaanpasssungskonzepts Köln (IKA Köln) und die 
Hitzeaktionsplanung. Ein wesentlicher Teil des IKA Köln ist das langfristige Monitoring über 
die Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen.  
 
Am 01.07.2024 ist das Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Das Gesetz 
beinhaltet für die Kommunen die Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzep-
tes.  
Dieses IKA Köln wurde in 2024 begonnen und wird derzeit unter Beteiligung der Dienststellen 
der Stadtverwaltung und Federführung durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamtes er-
stellt. In dem Konzept werden auch Vorschläge zu Anpassungsmaßnahmen aufgeführt. Eine

3 
möglichst genaue Datenbasis ist die Grundlage für zielgenaue Maßnahmen zur Steigerung 
der Klimaresilienz, d.h. der Widerstands- und Anpassungsfähigkeit von Menschen und Infra-
struktur an den Klimawandel. 
 
Ausgangssituation 
Seit August 2022 betreibt die Universität zu Köln in Kooperation mit dem Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt die meteorologische Messstation auf dem Gelände des UniSports, um 
langfristige Messdaten im innerstädtischen Bereich zu erhalten. Für die Installation der Mess-
geräte, den Betrieb und die Wartung sowie die Bereitstellung der gewonnenen Daten wurde 
zwischen dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln und der Universität zu Köln 
nach Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klima und Grün vom 22.04.2021 
(AN1236/2021) ein Zuwendungsvertrag für 5 Jahre (01.01.2021 – 31.03.2026) abgeschlos-
sen. 
Die Station wird regelmäßig durch die Universität zu Köln gewartet und die ermittelten Daten 
werden validiert. Die Ergebnisse werden in regelmäßigen Kurzberichten bereitgestellt und 
sind Grundlage diverser Forschungsarbeiten. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt erstellt 
derzeit ein Wetter-Dashboard auf der Homepage der Stadt Köln. Auf diesem Portal werden 
die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden die Ergebnisse als 
Eingangsdaten für Klimagutachten genutzt und es werden Maßnahmen, zum Beispiel im Rah-
men des Klimaanpassungskonzeptes und der Hitzeaktionsplanung entwickelt. 
 
Um fundierte Erkenntnisse zur Klimawandelanpassung zu gewinnen, ist die Kontinuität der 
Datenerhebung von entscheidender Bedeutung. Langfristige Messreihen ermöglichen die 
Identifikation von klimatischen Trends und die Bewertung der Wirksamkeit bereits umgesetz-
ter Maßnahmen. Da die Umweltmessdaten auch nach Ablauf des derzeitigen Vertrages wei-
terhin essenziell für die evidenzbasierte Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungs-
maßnahmen sind, ist eine Verlängerung des Zuwendungsvertrages mit der Universität Köln 
notwendig. Die wissenschaftliche Begleitung durch die Universität stellt dabei sicher, dass die 
gewonnenen Daten fachgerecht interpretiert werden und direkt in praktische Handlungsemp-
fehlungen für die Stadt übersetzt werden können. Eine Unterbrechung der Messreihe würde 
hingegen zu unwiederbringlichen Datenlücken führen und den Wert der bisher gesammelten 
Informationen deutlich mindern.  
 
In Köln werden derzeit an mehreren Standorten meteorologische Messungen durchgeführt, 
deren Daten öffentlich zugänglich sind. Die Messstation der Universität zu Köln nimmt dabei 
eine Sonderstellung ein: Als einzige Station befindet sie sich im Inneren Grüngürtel, der eine 
besondere stadtklimatische Funktion innerhalb des dicht bebauten Stadtgebiets erfüllt. Hier-
durch werden die Messungen vervollständigt und die Aussagekraft aller Daten deutlich erhöht. 
Zielsetzung und Nutzen 
Die Messstation erfasst kontinuierlich meteorologische Daten und Ozonimmissionen in einer 
städtischen Grünfläche. Diese Datenerhebung verfolgt mehrere zentrale Ziele: 
1. Wissenschaftliche Erkenntnisgewinnung: Die Messdaten liefern fundierte Erkennt-
nisse über Stadtklima und innerstädtische Ozonbelastung. 
2. Präzise Maßnahmenentwicklung: Durch die Datenerhebung können zielgenaue In-
strumente/Maßnahmen für Klimawandelanpassung und Luftreinhaltung konzipiert wer-
den, beispielsweise städtische Frühwarnsysteme. 
3. Optimierung von Modellierungen: Die gewonnenen Daten verbessern die Qualität 
von Luft- und Stadtklimamodellen, die als Entscheidungsgrundlage für Vermeidungs- 
und Minderungsmaßnahmen dienen. 
4. Schließung von Wissenslücken: Die Messungen der Ozonkonzentration und des 
UV-Index im Innenstadtbereich ermöglichen einen direkten Vergleich zwischen Innen-
stadt und der im Außenbereich liegenden Station Flughafen (Freiland-Station des 
DWD) sowie mit den Ozon-Hintergrundmessstationen des LANUV.

4 
5. Wissenschaftliche Expertise: Die Kooperation mit der Universität Köln bietet der Ver-
waltung fundierte wissenschaftliche Unterstützung bei der Validierung und Bewertung 
sowohl der Stationsdaten als auch der verwaltungseigenen Klimadaten. Dieser Wis-
senstransfer steigert die Qualität städtischer Klimaanpassungsmaßnahmen und Kli-
masimulationen. 
Standortvorteile 
Der Standort der Messstation im Grüngürtel bietet ideale Bedingungen für diese Messungen: 
 Die Ozonmessungen erfolgen in einem stark frequentierten Erholungsbereich, was für 
die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung besonders relevant ist. 
 Der Vergleich mit Messwerten aus dichten bebauten Stadtgebieten ermöglicht kon-
krete Rückschlüsse auf die Wirksamkeit innerstädtischer Grünanlagen als Klimawan-
delanpassungsmaßnahme. 
 Die Messwerte verbessern signifikant die Datenbasis für Klimamodellierungen und er-
höhen damit die Qualität zukünftiger Simulationen und Maßnahmenplanungen. 
Bürgernutzen 
Die öffentliche Bereitstellung der Daten bietet den Bürger*innen erheblichen Mehrwert: 
 Es werden tagesaktuelle Informationen über lokale Wetterbedingungen und Umweltpa-
rameter bereitgestellt. 
 Bei langfristigem Betrieb ist eine Dokumentation der historischen Entwicklung klimati-
scher Bedingungen und der Ozonbelastung gewährleistet. 
 Durch die Transparenz bei potenziell gesundheitsrelevanten Umweltfaktoren wird die 
individuelle Gesundheitsvorsorge unterstützt. 
 Durch den direkten Zugang zu lokalen Umweltdaten wird das allgemeine Umweltbe-
wusstsein gestärkt. 
 
Die Fortführung der Förderung dieser meteorologischen Station stellt somit einen wesentli-
chen Beitrag zur evidenzbasierten Klimapolitik und zum Gesundheitsschutz in Köln dar. 
 
Finanzierung: 
Gemäß dem Finanzplan des Zuwendungsvertrages belaufen sich die jährlichen Aufwendun-
gen auf insgesamt 13.025 € Brutto, bestehend aus 2.000 € für Wartungsaufwendungen und 
11.025 € für anteilige Personalaufwendungen. Zusätzlich fallen alle zwei Jahre 2.600 € für den 
notwendigen Austausch der Sensoren an. Für die beantragte Vertragsverlängerung vom 
01.04. – 31.12.2026 ergibt sich ein Gesamtförderbedarf in Höhe von 12.369 €.  
 
Die erforderlichen Finanzmittel für 2026 stehen im Teilergebnisplan 1401 – Umweltordnung 
und –vorsorge, in der Teilplanzeile, 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur 
Verfügung. Der Ausschuss stimmt einer hierfür erforderlichen Mittelumschichtung in die Teil-
planzeile 15 - Transferaufwendungen zu.  
Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, 
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des ihm dann zuge-
wiesenen Budgets, die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, in der 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, vorsehen. 
 
Die Vorgaben der Aufsichtsbehörde für die Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 wurden 
geprüft.  
Die Leistung soll aufgrund der besonderen Bedeutung für die lokale Klimaanpassung (Klima-
anpassungskonzept, Maßnahmenplanung und Monitoring) fortgesetzt werden. Aufgrund der 
aktuellen Haushaltslage wurde die Beschlussvorlage dahingehend modifiziert, dass die beab-
sichtigte 5-jährige Verlängerung auf den Zeitraum bis 31.12.2026 gekürzt wurde und für die 
Folgejahre eine jährliche Kündigung möglich ist. Dies sichert zum einen den langfristigen und 
kontinuierlichen Datenbestand und zum anderen kann flexibel auf die zukünftige Haushaltssi-
tuation reagiert werden.

5 
Die Beschaffung einer stadteigenen meteorologischen Messstation wäre mit unverhältnismä-
ßig hohen Kosten verbunden. Die Universität zu Köln verfügt bereits über 11 hochspeziali-
sierte Messgeräte, wobei ein einzelnes Gerät bereits 50.000 € kostet. Zusätzlich würden für 
die Stadt erhebliche Aufwendungen für Standort, Infrastruktur und Fachpersonal entstehen. 
Die Förderung der universitären Messstation ist wirtschaftlicher, da die Universität über die 
nötige Infrastruktur und das Fachwissen verfügt. Durch die unmittelbare Kontrolle der Messge-
räte wird ein direkter Datenzugriff ohne komplexe Nutzungsverträge ermöglicht. Die geförderte 
Personalstelle garantiert eine fachkundige Betreuung und qualitativ hochwertige Datenaufbe-
reitung. 
Die Inanspruchnahme der Messstation der Universität Köln ist somit deutlich wirtschaftlicher 
als eine eigene städtische Messstation und gewährleistet durch die wissenschaftliche Betreu-
ung einen hohen technischen Standard. 
 
Gesetzliche Verpflichtung: 
Für die Erstellung des integierten Klimawandelanpassungskonzeptes Köln (IKA Köln) besteht 
eine gesetzliche Verpflichtung auf Grundlage des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG), 
welches zum 01.07.2024 in Kraft getreten ist. Dieses verpflichtet die Kommunen zur Aufstel-
lung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes.  
Gemäß § 12 (2) KAnG ist Ziel von Klimaanpassungskonzepten die Entwicklung eines planmä-
ßigen Vorgehens zur Klimaanpassung der jeweiligen Gebietskörperschaft unter Berücksichti-
gung bestehender Klimaanpassungsprozesse und Klimaanpassungsaktivitäten, das in einen 
auf die örtlichen Gegebenheiten bezogenen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des Klimaan-
passungskonzepts mündet.  
 
Für die Erstellung des vorgegebenen Maßnahmenkataloges ist die Grundlage eine möglichst 
genaue Datenbasis. Die Messstation von der Universität zu Köln nimmt hierbei eine Sonder-
stellung ein. Als einzige Station befindet sie sich im Inneren Grüngürtel, der eine essentielle 
stadtklimatische Funktion innerhalb des dicht bebauten Stadtgebiets erfüllt. Diese Messwerte 
sind wesentlicher Bestandteil der Datenbasis für Klimamodellierungen und erhöhen damit die 
Qualität zukünftiger Simulationen und Maßnahmenplanungen. 
Eine Beendigung oder Unterbrechung der bisherigen Messreihe würde zu unwiederbringli-
chen Datenlücken führen und den Wert der bisher gesammelten Informationen deutlich min-
dern.  
Da rückwirkend keine Messungen durchgeführt werden können und eine fundierte Datenbasis 
die Grundlage zielgerichteter Anpassungsmaßnahmen ist, ist die Erhebung der Daten aus 
heutiger Sicht unaufschiebbar und unabweisbar. 
 
Die Universität zu Köln benötigt für eine kontinuierliche Weiterführung der Messungen und 
dem Einsatz des Personals für 2026 frühzeitig bis spätestens Herbst eine entsprechende Zu-
sage für das Folgejahr, bzw. die Folgejahre.  
Daher ist ein frühzeitiger Beschluss erforderlich, um den Zuwendungsvertrag zeitig abschlie-
ßen zu können.  
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Entwurf Verlängerung Zuwendungsvertrag

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1285 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Für die Erstellung des Integrierten Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Köln wird eine öffentliche 
Onlinebeteiligung auf dem Beteiligungsportal „MeinungfürKöln“ durchgeführt (28.04. – 18.05.2025). Die 
Ergebnisse der Beteiligung werden in den weiteren Prozess integriert. Gleichzeitig werden die 
Ergebnisse der Messstation derzeit auf der Homepage der Universität zu Köln und zukünftig über ein 
Wetter-Dashboard auf der Homepage der Stadt Köln der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Entwurf Verlängerung Zuwendungsvertrag

27151 Zeichen

Seite 1 von 13 Seiten  
Zuwendun gsv ertra g  
 
 
 
 
zwischen 
 
Stadt Köln – Umwelt – und Verbraucherschutzamt 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
vertreten durch Konrad Peschen 
 
- im Folgenden „Zuwendender“ genannt - 
 
 
und 
 
der UNIV E RS ITÄ T ZU K ÖLN  
Albertus-Magnus-Platz in 50923 Köln 
vertreten durch den Kanzler Dr. Karsten Gerlof 
Ausführende Stelle: Institut für Geophysik und Meteorologie, Prof. Dr. Ulrich Löhnert 
 
- im Folgenden „Zuwendungsempfänger“ genannt – 
 
 
einzeln und gemeinsam auch als „Vertragspartner“ bezeichnet 
Pr äambe l  
Der Zuwendende möchte das Projekt „Umwelt-Monitoring im Kölner Stadtgebiet“ des Zuwendungs-
empfängers uneigennützig zum Wohl der  Allgemeinheit fördern. Ziel dieses Projektes ist es, mit 
einer speziell ausgestatteten Klimastation Daten zum Umwelt-Monitoring für den städtischen Groß-
raum Köln zu erheben und diese zudem im Rahmen der Lehre zu nutzen. Die gewonnenen Mess-
daten werden allgemein zugänglich gemacht. 
1.  Ve r t r agsge ge nst and  
Der Zuwendende will durch seine Zuwendung gemäß Ziffer 3 die Projekt- und Lehrtätigkeiten 
des Zuwendungsempfängers zum Thema „Umwelt-Monitoring im Kölner Stadtgebiet“ för-
dern.  
 
Die Einzelheiten der bislang geplanten Arbeiten zu diesem Thema ergeben sich aus der An-
lage 1 inklusive Arbeitsplan. Der Zuwendungsempfänger wird diesen Arbeitsplan im Verlauf 
der Arbeiten fortschreiben.  
 
Für einen diesbezüglichen Informationsaustausch und die Entwicklung weiterer Themen-
schwerpunkte wird einmal jährlich ein Treffen der Vertragspartner stattfinden. Der Zuwen-
dende fördert diese Forschungsarbeiten uneigennützig aus eigenen Mitteln.

Seite 2 von 13 Seiten  
2.  D ur chf ühr ung de r  Ar be it e n  
2.1 Der Zuwendungsempfänger wird die ihm zugewendeten Mittel für die Durch führung der in 
der jeweils aktuellen Fassung der Anlage  1 beschriebenen Projektarbeiten und Beschaf-
fungen verwenden. Die Vertragspartner werden sich regelmäßig und umfassend informieren 
und jeweils einen für das Projekt verantwortlichen Ansprechpartner nennen. 
 
2.2 Alle Messdaten, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse stehen dem Zuwendungsemp-
fänger zu und verbleiben in dessen Eigentum.  
 
2.3 Die im Rahmen dieses Vertrages gewonnenen Messdaten, Forschungs- und Entwicklungs-
ergebnisse werden für Zwecke der Allgemeinheit sichergestellt und allgemein zugänglich ge-
macht. Der Zuwendungsempfänger stellt aktuelle Messdaten online dar und auf Anfrage di-
gital zur Verfügung. Anfallende Forschungsergebnisse werden in berichtsform und/oder als 
wissenschaftliche Artikel veröffentlicht. Der Zuwendende wird Abschriften dieser Veröffentli-
chungen erhalten. 
3.  Zuwe ndung  
3.1 Der Zuwendende zahlt dem Zuwendungsempfänger für die Zwecke der oben genannten Pro-
jektarbeiten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 12.369,00 (in Worten: zwölftausend-
dreihundertneunundsechzig); Umsatzsteuer fällt nicht an.  
Die Zahlungen erfolgen laut Finanzierungsplan in der Anlage  1, sofern der Vertrag nicht 
gekündigt wurde und vorbehaltlich der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.  
 
3.2 Die Zahlung erfolgt jeweils auf ein vom Zuwendungsempfänger zu bezeichnendem Konto 
unter dem Verwendungszweck D-xxx (PSP-Element). 
 
3.3 Der Zuwendungsempfänger wird die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich zu dem 
oben bezeichneten Zweck für die in der Anlage  1 beschriebenen Arbeiten und Beschaf-
fungen verwenden. 
4.  Ve r t r aulichke it  / Ve r öf f e nt lichung  
4.1 Jeder Vertragspartner wird alle von dem anderen Vertragspartner erhaltenen und als ver-
traulich gekennzeichneten Informationen und Gegenstände Dritten gegenüber bis ein (1) 
Jahr nach Vertragsende vertraulich behandeln.  
 
4.2 Die Verpflichtung gemäß 4.1 gilt nicht für solche Informationen oder Gegenstände, die nach-
weislich 
 
 durch Publikationen oder dergleichen allgemein bekannt sind, oder 
 ohne Verschulden des empfangenden Vertragspartners Gemeingut werden, oder 
 ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit eines Vertragspartners durch Dritte überlassen 
wurden, oder  
 vor Mitteilung durch den jeweils anderen Vertragspartner dem empfangenden Vertrags-
partner bereits bekannt waren, oder 
 das Ergebnis von Arbeiten von Mitarbeitern d es empfangenden Vertragspartners sind, 
ohne dass die betreffenden Mitarbeiter Zugang zu den Informationen hatten. 
 
4.3 Der Zuwendungsempfänger wird die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zeitnah in re-
gelmäßigen Abständen der Allgemeinheit zugänglich machen, soweit nicht die Negative Pub-
likationsfreiheit aus § 42 ArbEG entgegensteht.

Seite 3 von 13 Seiten  
 
4.4 Veröffentlichungen, die vertraulich zu behandelnden Informationen des Zuwendenden ent-
halten, werden mit dem Zuwendenden abgestimmt, wobei die Veröffentlichung der For-
schungs- und Entwicklungsergebnisse selbst nicht verweigert werden darf.  
 
4.5 Soweit Promotions- oder Habilitationsvorhaben betroffen sind, werden die Vertragspartner 
die rechtlichen Verpflichtungen und berechtigten Interessen der Universität bzw. der Dokto-
randen oder Habilitanden berücksichtigen. Bei der gegenseitigen Abstimmung zur Veröffent-
lichung erkennt der Zuwendende deshalb an, dass im Rahmen des Projekts erstellte Promo-
tions-/Habilitationsarbeiten innerhalb vorgegebener Frist zu veröffentlichen sind. 
5.  H af t ung 
5.1 Der Zuwendungsempfänger wird die Forschungsarbeiten unter Anwendung wissenschaftli-
cher Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihm bekannten Standes der Wissenschaft und 
Technik durchführen.  
Der Zuwendungsempfänger übernimmt dabei keine Gewähr dafür, dass ein konkretes For-
schungs- und Entwicklungsergebnisses erreicht wird oder die Ergebnisse frei von Schutz-
rechten Dritter sind.  
 
5.2 Der Zuwendungsempfänger haftet nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verur-
sachte Sach- und Vermögensschäden.  
Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet der Zuwendungsempfänger für 
Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Vorliegen von ei nfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 
vorhersehbare, vertragstypische und unmittelbare Schäden beschränkt. Wesentliche Ver-
tragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen der Vertrags-
partner schützen, die ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind. 
Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-
führung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien 
regelmäßig vertrauen durfte. 
 
5.3 Die Haftungsbeschränkungen /-ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkt-
haftungsgesetz, wegen arglistigen Verhaltens, aus der Haftung für garantierte Beschaffen-
heitsmerkmale und aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
6.  Ve r t r agsdaue r  / K ündigung  
6.1 Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.04.2026 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 
31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht bis spätes-
tens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Jahres für das Folgejahr gekündigt wird.  
 
6.2 Der Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund durch schriftliche Kündigung mit sofor-
tiger Wirkung beendet werden 
 
6.3 Im Falle der Kündigung wird der Zuwendende dem Zuwendungsempfänger alle bis zum Zeit-
punkt der Kündigung entstandenen Kosten erstatten. Zudem erstattet der Zuwendende dem 
Zuwendungsempfänger über diesen Zeitpunkt hinaus diejenigen Aufwendungen, zu denen 
sich der Zuwendungsempfänger im Vertrauen auf die Zuwendung bis zur Kündigung bereits 
verpflichtet hatte, insbesondere wird der Zuwendende noch anfallende Personalkosten er-
statten, es sei denn, der Zuwendungsempfänger unterlässt es pflichtwidrig, für deren recht-
zeitige Beendigung dieser Verpflichtungen Sorge zu tragen.

Seite 4 von 13 Seiten  
7.  Sonst ige s  
7.1 Rechtsverbindliche Erklärungen für den jeweiligen Vertragspartner können nur durch die im 
Vertragskopf genannten Personen oder von deren Bevollmächtigten abgegeben werden. 
 
7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies 
weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Vereinbarung in ihrer Gesamt-
heit. Die Bestimmung soll rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich 
zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. 
 
7.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; auf das Schrift-
formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 
 
7.4 Eventuell entstehende Meinungsverschiedenheiten versuchen die Vertragspartner gütlich 
beizulegen. Im Übrigen wird als Gerichtsstand Köln vereinbart und es gilt deutsches Recht 
unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts. 
 
7.5 Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages: 
 
  Ar beits plan  
 
 
Zuwendender  
Stadt Köln  
Köln, den 
 
 
 
 
 
Name 
rechtverbindliche Unterschrift 
 
 
 
 
Zuwendungse mp fän ger  
Univer s ität z u Köln  
Köln, den   
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Dr. Karsten Gerlof 
Kanzler 
 Prof. Dr. Ulrich Löhnert 
Verantwortliche Wissenschaftlerin / 
Verantwortlicher Wissenschaftler

Seite 5 von 13 Seiten  
Anlag e 1:  Det ails z um Pr ojekt -Vor haben  
1.) Einleitung und Zielsetzung 
Die Beobachtung der Wetter- und Klimabedingungen in einer Großstadt ist in vie-
lerlei Hinsicht sehr relevant und bedarf großer Aufmerksamkeit, nicht zuletzt im Hin-
blick auf den Klimawandel und die dadurch resultierenden Herausforderungen. Der 
bereits beobachtete Anstieg der Lufttemperatur, die Schadstoffbelastung durch 
Verkehr und Industrie wie auch die zunehmende Belastung der Grünflächen durch 
Trockenperioden sind nur einige der Punkte, die in einer Großstadt viele Folgeprob-
leme auslösen. 
Für nachhaltige Stadtplanung ist ein kleinräumiges Klima-Monitoring im städtischen 
Bereich von hoher Bedeutung. Zusätzlich sind durch die dichte Bebauung und die 
hohe Bevölkerungsdichte die sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen des Kli-
mawandels auf die Bevölkerung zu betrachten. Für Modellierung und Prognose der 
Luftqualität etwa sind möglichst detaillierte meteorologische Daten notwendig, wel-
che als Input-Daten in die Simulationen einfließen können.  
Dazu wurde im Jahr 2022, durch eine Kooperation der Stadt Köln und der Univer-
sität zu Köln, eine Umwelt-Beobachtungsstation auf dem Gelände des Uni-Sports 
(Zülpicher Wall) offiziell eingeweiht. An der Messstation werden qualitativ hochwer-
tige Beobachtungen des atm osphärischen Zustands erfasst. Diese Station ist auf 
Langfristigkeit angelegt. In diesem weiterführenden Projekt werden die Weiterfüh-
rung des Messbetriebs und die Bereitstellung der Daten vereinbart.  
An der Station werden neben den Standardmessgrößen (Luf ttemperatur, Luft-
feuchte, Luftdruck, Wind, Niederschlagsmenge) auch der Ozongehalt, die solare 
und terrestrische Strahlungsbilanz, die Bodentemperatur, die Höhe der Mischungs-
schicht der Atmosphäre erfasst, sowie detaillierte Niederschlagsanalysen bezüglich 
Tropfengrößen und Niederschlagsart durchgeführt.  
Die Universität zu Köln wird die Messstation auch weiterhin im Rahmen der univer-
sitären Lehre einsetzen. Studierende der Meteorologie werden somit schon wäh-
rend der Ausbildung mit stadtklimatologischen Fragestellungen in Berührung kom-
men. Zudem ist Messstation für den Bereich Outreach und somit zur Studierenden-
gewinnung wichtig. Sie wurde in den letzten Jahren einige Male von Schulklassen 
besucht, z.B. im Rahmen von Führungen des Geoverbundes ABC/J. 
Der Standort im Grüngürtel soll auch weiterhin als Referenzstation (Prüfmittelvali-
dierung) für weitere Messungen im Stadtgebiet dienen. Um die kleinräumige Vari-
abilität erfassen zu können, gibt es in Köln bereits mehr als 20 Standorte der Stadt-
entwässerungsbetriebe Köln , an denen Niederschlag gemessen wird  und an wel-
chen die Stadt Köln zum Teil Lufttemperatur- und Feuchtemessungen durchführt.  
Alle Messdaten der Station sind öffentlich frei zugänglich. Aktuelle Messungen wer-
den online dargestellt und auf den Inter netseiten des Instituts für Geophysik und 
Meteorologie laufend aktualisiert. Rückblicke in die Vergangenheit , einschließlich 
Jahres, Monats und Saisonübersichten sind für die gemessenen Variablen verfüg-
bar. Diese werden über die Social-Media-Kanäle (z.B. Instagram) des Instituts für 
Geophysik und Meteorologie regelmäßig gepostet. Daten im digitalen Format kön-
nen über eine zentrale Emailadresse  angefragt werden. Diese werden durch das 
Institut für Geophysik und Meteorologie, falls erwünscht auch in Echtzeit, zur Ver-
fügung gestellt.

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Um die oben  genannten Dienste aufrecht zu erhalten, ist eine wissenschaftliche 
Hilfskraft (WHB) mit 15 h/Woche erforderlich. Die Aufgaben der Hilfskraft umfassen 
Wartung der Messgeräte, Bereitstellung der Daten, Analyse und Darstellung der 
Daten und eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Führungen an der Mess-
station. Des Weiteren werden die Prozesse der Datenerfassung & Archivierung, 
Datendarstellung und Datenbereitstellung kontinuierlich automatisiert und des 
neusten Standards angepasst. Somit ist auch eine Übertragung der Datenprozes-
sierung auf weitere Station im Kölner Stadtbereich möglich. 
 
2.) Beschreibung der Messgeräte und Messvariablen 
Am Standort der Messstation am UniSport  (Innerer Grüngürtel) wir weiterhin eine  
umfassende Messung des atmosphärischen Zustands durchgeführt. In Tabelle 1 be-
findet sich ein Überblick übe r die Messgeräte und die gemessenen  Variablen, die 
gemessen werden. 
Tabelle 1: Übersicht der Messvariablen, Messgeräte und Hersteller 
Messparameter Gerät Hersteller 
Temperatur und Luftfeuchte 
2m HygroVUE10 Campbell Scientific  
Temperatur und Luftfeuchte 
5cm HygroVUE10 Campbell Scientific  
Bodentemperatur 5 Mess-
tiefen CS230 Campbell Scientific  
Luftdruck CS106 Campbell Scientific  
Windrichtung und –starke 
3m Windsonic1 Campbell Scientific  
Strahlungsbilanz CNR4 (UzK Gerät, bereits 
vorhanden) 
Campbell Scientific/Kipp & 
Zonen 
UV-Index UV-Surface_UVI sglux 
Niederschlagsart, Tropfen-
größenverteilung 
Parsivel Distrometer (StEB 
Gerät, bereits vorhanden) OTT 
Niederschlagmenge und – 
rate Pluvio OTT 
Wolkenhöhe, Atmosphäri-
sche Schichtung,  Mi-
schungsschichthöhe 
Ceilometer CL51 Vaisala 
Ozonkonzentration AQS1 Aeroqual 
 
Lufttemperatur und Luftfeuchte: Die Sensoren für Temperatur und Feuchte sind in 2 
Meter über Grund in eine Wetterhütte eingebaut, die konform mit den Normen der WMO 
(World Meteorological Organization) ist. Damit sind Strahlungsschutz und ausreichende 
Belüftung dieser Messgeräte sichergestellt. Die eingesetzten Sensoren in 5 cm über 
Grund sind ebenfalls Standard bei vielen Klima -Stationen weltweit. Diese Messungen 
haben zum Ziel, die Aufheizung der bodennahen Luftschicht tagsüber sowie die Abküh-
lung nachts durch die Oberfläche zu charakterisieren.  
Luftdruck, Windrichtung- und Stärke: Diese gemessenen Messgrößen zählen zu wei-
teren meteorologischen Standardparametern und dienen dazu, die Wettersituation bes-
ser charak terisieren zu können. Windmessung ist in dicht bebauten Gebieten mit 
Schwierigkeiten behaftet, da hohe Gebäude und Vegetation die großräumigen Windströ-
mungen beeinflussen und daher keine für die gesamte Stadt repräsentativen Messun-
gen durchgeführt werden k önnen. Trotzdem liefern unsere lokalen  Windmessungen in 
4m Höhe auf einem nahestehenden Gebäude wertvolle, lokale  Daten, die mit Stationen 
am Standrand verglichen werden (z.B. DWD-Station am Flughafen Köln/Bonn).

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Bodentemperatur- und feuchte: Diese Messungen werden durchgeführt, um den Bo-
denwärmestrom und somit die Kühlleistung von Freiflächen zu bestimmen.  Momentan 
misst ein Bodentemperaturmessstab in den Tiefen 5, 20, 50 und 100 cm kontinuierlich 
die Bodentemperatur.  
Strahlungsbilanz: Die momentanen Messungen der Bilanz aus einfallender und reflek-
tierter solarer Strahlung sowie der ein- und ausgehenden infraroten Strahlung liefert den 
wesentlichen Teil der Energieflüsse, die zu Erwärmung oder Abkühlung führen. Sie be-
stimmt also welche Temperaturmaxima und -minima erreicht werden können. Die Strah-
lungsbilanz wird mit einem Gerät erfasst das die vier Komponenten getrennt misst. 
Der zusätzlich installiert UV-Sensor misst den UV-Index und liefert somit eine wichtige 
Information über die Stärke der ultravioletten Strahlung, die ein gesundheitliches Risiko 
darstellt (Hautkrebs).  
Das installierte Pluviometer ist ein Allwetter-Niederschlagsmessgerät nach den Wäge-
prinzip. Es misst exakt und zuverlässig bei Regen, Graupel, Hagel oder Schnee. Unter 
Berücksichtigung von Randfaktoren wie Temperatur und Wind erfasst er sowohl die 
Menge als auch die Intensität sämtlicher Niederschläge und liefert selbst bei leichtem 
Sprühregen genaue Werte. In Zusammenarbeit mit führenden Wetterdiensten entwi-
ckelt, erfüllt das Niederschlagsmessgerät höchste Ansprüche. Es ist langzeitstabil und 
robust, erfordert nur minimale Wartung und zeichnet sich durch vergleichsweise geringe 
Betriebskosten aus. Es wird von der StEB Betrieben und die Daten stehen auf Nachfrage 
der UzK zur Verfügung. 
Das installierte Distrometer ist ein optisches Messgerät zur berührungslosen Messung 
von Niederschlag. Dabei wird die Abschwächung eines Lichtsignals durch Regentropfen 
(oder anderen Niederschlagsteilchen) gemessen. Dieses Messverfahren weist eine 
hohe Sensitivität auf und erlaubt damit sehr präzise Messungen. Man kann damit die 
Tropfengrößenverteilung sowie die Niederschlagsart bestimmen. Diese Daten sind sehr 
wertvoll als Ergänzung zum Niederschlagsmessnetz der StEB und dienen zur Validie-
rung der Pluviometer . Ebenso ist mit dem Distrometer die Evaluierung der Nieder-
schlagsradarmessungen, die von der Universität Bonn und dem Forschungszentrum Jü-
lich durchgeführt werden , möglich. Umgekehrt geben diese Radarmessungen zeitlich 
und räumlich hochaufgelöste Information über den Niederschlag. 
Das installierte Ceilometer sendet Laserlicht in die Atmosphäre aus und misst die Rück-
streuung dieses Lichts an Aerosol und Wolken. Aus den so erhaltenen Daten lässt sich 
die Höhe der Mischungsschicht in der Atmosphäre bestimmen.  Diese Höhe ist für die 
Schadstoffausbreitung von sehr großer Bedeutung da sie das Volumen bestimmt in das 
sich am Boden freigesetzte Spurenstoffe verteilen können. Die Mischungsschichthöhe 
bestimmt damit letztlich die Konzentration von Schadstoffen und ist damit ein wichtiger 
Parameter zur Modellierung der Luftqualität. Zudem bestimmt sie mit wie hoch die Tem-
peratur an einem Sommertag steigen kann. Da eine Stadt durch ihre Bebauung und den 
Wärmeinseleffekt die Mischungsschicht beeinflusst ist es besonders interessant diesen 
Parameter in der Stadt zu messen. Das  Gerät ist robust und läuft erfolgreich im war-
tungsfreien Betrieb. Die Daten werden in Echtzeit dem Europäischen Netzwerk E-PRO-
FILE zur Verfügung gestellt. Somit stehen sie allen Europäischen Wetterdi ensten zur 
Verfügung (https://e-profile.eu) 
Ozonkonzentration:  Das installierte AQS1 der Firma Aeroqual ist eine Luftqu alität-
Messstation, die eine modulare Konfiguration zulässt. Im vorliegenden Projekt beinhaltet 
das System nur die notwendigen Komponenten für die Messung der Ozonkonzentration. 
Ein Pumpensystem erzeugt einen kontinuierlichen Luftfluss durch ein, mit Glas und Tef-
lon beschichtetem Einlasssystem, zu den Sensormodulen. Dieses Modul enthält einen

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gasempfindlichen Halbleitersensor aus Wolframoxid (WO3) welches bei hohen Tempe-
raturen besonders empfindlich gegen Ozon ist. Das System kann zu jeder Zeit auf wei-
tere Messgrößen wie Feinstaub, Stickstoff und VOC erweitert werden. Das Gerät muss 
1x jährlich zur Kalibration eingeschickt werden. Alle zwei Jahre muss, laut Hersteller, der 
Sensor ausgetauscht werden. 
Ein Campbell-Datenlogger wird verwendet, um die Messungen von Temperatur, Luft-
feuchte (2m und 5cm), Bodentemperaturprofil (5 Messstellen bis 1m Tiefe), Luftdruck, 
Windstärke, Windrichtung und UV-Index zu erfassen, aufzubereiten und die Daten intern 
zu speichern. Bei dem Datenlogger handelt es sich um ein robustes, hochgenaues und 
erprobtes Instrument zur Messung und Speicherung von Messdaten. Ceilometer, Distro-
meter, Pluvio und Datenlogger sind an einen Industrie-PC angeschlossen, der die Da-
ten von den Geräten abruft und zwischenspeichert. Darüber hinaus wird dieser PC zur 
Kontrolle und Bedienung der Messgeräte und des Datenloggers verwendet. Der Indust-
rie-PC wird zusammen mit dem Datenlogger  ist in einem Schaltschrank an der Station 
montiert. Die Datenübertragung auf unseren Datenserver erfolgt automatisch über das 
Uni-Netzwerk. 
3.) Nutzen und Transfer der Ergebnisse 
Die verschiedenen Messgrößen wurden aufgrund ihrer Aussagekraft für Stadtklima 
und Umwelt-Monitoring ausgewählt. Die meteorologischen Standardgrößen sowie 
die Niederschlagmessungen in der Stadt liefern wichtige Daten für das Monitoring 
und die Nachbetrachtung von Extremwetterereignissen (Starkniederschlag, Sturm, 
Hitzewellen, Nebel). Durch die langfristige Messung der Lufttemperatur  und 
Feuchte auf dem Stadtgebiet können belastbare Aussagen zur Klimawandelanpas-
sung getroffen werden. Die gewonnen meteorologischen Daten können auch dazu 
genutzt werden, Vorhersagemodelle für Luftqualität und Wettervorhersage zu vali-
dieren.  
Die Messung der Bodentemperatur lässt Aussagen zur Bodenfunktionalität, insbe-
sondere zum Thema Kühlleistung von Freiflächen zu. Durch die Immissionsmes-
sung wird erstmals die Belastung mit Ozon auf einer Grünfläche in zentraler Lage 
auf dem Kölner Stadtgebiet erfasst. 
Angesichts der steigenden Ozonwerte in Verbindung mit langanhaltenden Hoch-
druckwetterlagen im Sommer, wird in Zukunft mit einer Zunahme der Ozonwerte ge-
rechnet. Aus Sicht der Luftreinhalteplanung und Klimawandelanpassung ist es sinn-
voll diesen Trend nicht nur rückwirkend zu betrachten, sondern schon heute die Ent-
wicklung anhand der Messungen zu protokollieren. Gerade die zusätzlichen Ceilo-
meter-Messungen ermöglichen Aussagen zur lokalen Durchmischung der atmo-
sphärischen Grenzschicht als Funktion der Tageszeit. Somit kann direkt verfolgt wer-
den, ob Schadstoffe sich weiter in Bodennähe befinden oder in größeren atmosphä-
rischen Höhen durchmischt werden. Die gewonnenen Daten können zukünftig in die 
Modellierungen von Luftschadstoffimmissionen einfließen und die Qualität von stadt-
klimatischen Simulationen verbessern. 
In wissenschaftlicher Hinsicht ist auch die Repräsentativität der städtischen Messun-
gen von großem Interesse. Vergleiche mit anderen Standorten in der Umgebung mit 
ähnlicher Instrumentierung am Forschungszentrum Jülich und in Bonn erlauben die 
Untersuchung regionaler Unterschiede.  
Für die Universität zu Köln hat die Klima -Station auch einen großen Nutzen in der 
Lehre. Die Messdaten werden weiterhin im Lehrbetrieb des Bachelorstudiengangs 
Erd- und Klimaphysik verwendet. Im Rahmen des Messpraktikums können die Stu-
dierenden die Messgeräte kennenlernen und den Umgang mit Geräten und Daten 
erlernen.

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4.) Kosten 
1.) Um das Projekt erfolgreich und kontinuierlich fortzuführen, ist eine wissen-
schaftliche Hilfskraft (WHB) notwendig. Laut PANDA Sätzen der UzK entspricht 
dies für den Zeitraum 01.04.2026 – 31.12.2026 anteilig 8.269 €. 
2.) Der zweijährliche Austausch des Ozonsensors über die Firma Aeroqual beläuft 
sich auf insgesamt 2.600 €. 
3.) Die jährliche Wartung der Sensoren wird mit 2.000 € angesetzt.   
Ein Finanzierungsplan findet sich unter 6.) 
Größere Reparaturen bzw. Neuanschaffungen defekter Geräte sind erstmal nicht 
vorgesehen, hier soll im Einzelfall zwischen den Vertragspartnern entschieden wer-
den. Evtl. macht es Sinn, aus Restmitteln Ersatzgeräte (wie Steuerungs PC) zu 
beschaffen, so dass auch im Ausfall des jetzigen PCs die Messungen schnell wie-
deraufgenommen werden können.

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5.) Arbeitsplan 
Die geplante Projektverlängerung erstreckt sich über 9 Monate. Geplanter Projekt-
beginn ist der 01.04.2026, das Projekt endet am 31.03.2026. Der Vertrag wird au-
tomatisch um ein Jahr verlängert, wenn er nicht bis spätestens zum 30.09. des 
laufenden Jahres für das Folgejahr gekündigt wird. 
Unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag nicht gekündigt wird, fallen folgende Arbei-
ten an. Die Darstellung endet zum 31.12.2030. Eine Fortführung ist möglich, wenn 
der Vertrag nicht gekündigt wird. 
2026 
Q2-Q4 Fortführung kontinuierlicher Messbetrieb, Datenerfassung, Da-
tentransfer, Datensicherung, Qualitätskontrolle/sicherung, Da-
tenanalyse und zur Verfügungstellung & Veröffentlichung der 
Daten 
Q2-Q3 Einfließen der Messdaten in die VITAL II Messkampagne (Ko-
operation mit DWD) 
Q4 Austausch des Ozonsensors 
 
2027 
Q1-Q4 Fortführung kontinuierlicher Messbetrieb, Datenerfassung, Da-
tentransfer, Datensicherung, Qualitätskontrolle/sicherung, Da-
tenanalyse und zur Verfügungstellung der Daten & Veröffentli-
chung; kontinuierliche Weiterentwicklung und Automatisierung 
der Datenprozessierung  
 
2028 
Q1-Q4 Fortführung kontinuierlicher Messbetrieb, Datenerfassung, Da-
tentransfer, Datensicherung, Qualitätskontrolle/sicherung, Da-
tenanalyse und zur Verfügungstellung der Daten & Veröffentli-
chung; kontinuierliche Weiterentwicklung und Automatisierung 
der Datenprozessierung 
Q4 Austausch des Ozonsensors 
 
2029 
Q1-Q4 Fortführung kontinuierlicher Messbetrieb, Datenerfassung, Da-
tentransfer, Datensicherung, Qualitätskontrolle/sicherung, Da-
tenanalyse und zur Verfügungstellung der Daten & Veröffentli-
chung; kontinuierliche Weiterentwicklung und Automatisierung 
der Datenprozessierung 
 
2030

Seite 12 von 13 Seiten  
Q1-Q4 Fortführung kontinuierlicher Messbetrieb, Datenerfassung, Da-
tentransfer, Datensicherung, Qualitätskontrolle/sicherung, Da-
tenanalyse und zur Verfügungstellung der Date n & Veröffentli-
chung; kontinuierliche Weiterentwicklung und Automatisierung 
der Datenprozessierung 
Q4 Austausch des Ozonsensors

Seite 13 von 13 Seiten  
6.) Finanzierungsplan 
Die Berechnungen der Personalmittel erfolgt en auf der Grundlage der PANDA -
Sätze der Universität zu Köln. Unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag nicht gekün-
digt wird, fallen folgende Aufwendungen an. Die Darstellung endet zum 31.12.2030. 
Eine Fortführung ist möglich, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. 
 
2026 
Personalmittel Q2-Q4: 8.269 € (15h/Woche, WHB) 
Wartung Q2-Q4: 1.500 € 
Austausch Sensoren: 2.600 € 
Mittel 2026 insgesamt: 12.369 € 
2027 
Wartung Q1-Q4: 2.000 € 
Personalmittel Q1-Q4: 11 025 € (15h/Woche, WHB) 
Mittel 2027 insgesamt: 13 025 € 
2028 
Wartung Q1-Q4: 2.000 € 
Personalmittel Q1-Q4: 11 025 € (15h/Woche, WHB) 
Austausch Sensoren: 2.600 € 
Mittel 2028 insgesamt: 15.625 € 
2029 
Wartung Q1-Q4: 2.000 € 
Personalmittel Q1-Q4: 11 025 € (15h/Woche, WHB) 
Mittel 2029 insgesamt: 13 025 € 
2030 
Wartung Q1-Q4: 2.000 € 
Personalmittel Q1-Q4: 11 025 € (15h/Woche, WHB) 
Austausch Sensoren: 2.600 € 
Mittel 2030 insgesamt: 15 625 €

Beratungsverlauf (1)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brückenstraße 5
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Zülpicher Wall

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1520/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.05.2025
Erstellt
15.05.2025 10:54