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RAT/245/2025

Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Düsseldorf

Anfrage AfD 01.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2025, TOP 5.10

RAT-245-2025

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RAT-245-2025

2428 Zeichen

RAT/245/2024 
  
 
 
AfD-Fraktion 
im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Rates 
der Landeshauptstadt Düsseldorf 
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller 
 
 
 
 Düsseldorf, den 20.06.2025 
 
 
 
Anfrage:  Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Düsseldorf      
 
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 
10.07.2025 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung: 
 
 
 
Sachlage:  
 
Der Landtag NRW hat am 13. Dezember 2023 das „Gesetz zur Ausführung 
des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen 
(Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der 
Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das 
Unionsrecht melden, sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“ 
verabschiedet. Dabei wurde der Gesetzentwurf unverändert beschlossen. 
 
Artikel 1 des Gesetzes enthält das Hinweisgeberschutzgesetz-
Ausführungsgesetz NRW (HinSchG AG NRW), welches die Einrichtung von 
internen Meldestellen im kommunalen Raum zum Schutz von 
hinweisgebenden Personen regelt und insoweit das HinSchG des Bundes 
ergänzt. Nach § 4 des HinSchG AG NRW tritt das Gesetz am Tag nach der 
Verkündung in Kraft. Eine Übergangszeit ist nicht vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund bittet unsere Fraktion um Beantwortung 
folgender Fragen durch die Verwaltung:  
 
 
1. Welche Maßnahmen wurden für die Umsetzung des HinSchG in 
Düsseldorf getroffen? Genauer wird um Auskunft über möglicherweise 
bereits etablierte Meldestellen, Kommunikationswege (Hotline, Online-
Formular, etc.) und ggf. beabsichtigte Auslagerung an einen 
Dienstleister gebeten.  
 
2. Welche spezifizierten Kosten sind im Rahmen der Umsetzung des 
Gesetzes angefallen sind bzw. werden anfallen? Insoweit wird um 
Vorlage einer detaillierten Übersicht über die finanziellen Mittel 
gebeten, die für die Einrichtung und den Betrieb der Meldestelle 
eingesetzt wurden und werden. 
 
3. Welche weiteren Schritte sind geplant, um den Anforderungen des 
Gesetzes auch langfristig gerecht zu werden? Wir bitten Sie zu prüfen, 
ob es Überlegungen oder bereits festgelegte Maßnahmen zur 
Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich der Handhabung von Hinweisen 
bestehen.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Wolf-Rüdiger Jörres 
Für die AfD Ratsfraktion

Beratungsverlauf (1)

10.07.2025 Rat
TOP 5.10 - Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/245/2025
Typ
Anfrage AfD
Datum
01.07.2025
Erstellt
30.06.2025 10:19