RAT/245/2025
Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Düsseldorf
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RAT-245-2025
2428 Zeichen
RAT/245/2024 AfD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Düsseldorf, den 20.06.2025 Anfrage: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10.07.2025 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung: Sachlage: Der Landtag NRW hat am 13. Dezember 2023 das „Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“ verabschiedet. Dabei wurde der Gesetzentwurf unverändert beschlossen. Artikel 1 des Gesetzes enthält das Hinweisgeberschutzgesetz- Ausführungsgesetz NRW (HinSchG AG NRW), welches die Einrichtung von internen Meldestellen im kommunalen Raum zum Schutz von hinweisgebenden Personen regelt und insoweit das HinSchG des Bundes ergänzt. Nach § 4 des HinSchG AG NRW tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Eine Übergangszeit ist nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund bittet unsere Fraktion um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung: 1. Welche Maßnahmen wurden für die Umsetzung des HinSchG in Düsseldorf getroffen? Genauer wird um Auskunft über möglicherweise bereits etablierte Meldestellen, Kommunikationswege (Hotline, Online- Formular, etc.) und ggf. beabsichtigte Auslagerung an einen Dienstleister gebeten. 2. Welche spezifizierten Kosten sind im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes angefallen sind bzw. werden anfallen? Insoweit wird um Vorlage einer detaillierten Übersicht über die finanziellen Mittel gebeten, die für die Einrichtung und den Betrieb der Meldestelle eingesetzt wurden und werden. 3. Welche weiteren Schritte sind geplant, um den Anforderungen des Gesetzes auch langfristig gerecht zu werden? Wir bitten Sie zu prüfen, ob es Überlegungen oder bereits festgelegte Maßnahmen zur Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich der Handhabung von Hinweisen bestehen. Mit freundlichen Grüßen Wolf-Rüdiger Jörres Für die AfD Ratsfraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/245/2025
- Typ
- Anfrage AfD
- Datum
- 01.07.2025
- Erstellt
- 30.06.2025 10:19