Abbau der Lichtsignalanlage Rolandstraße/Bushaltestelle, Programm Alternative Betriebsformen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2409/2016 vom 13.04.2017
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2409/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abbau der Lichtsignalanlage Rolandstraße/Bushaltestelle, Programm Alternative Betriebsformen hier: CDU-Änderungsantrag Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz stimmt der beigefügten Planung zum Abbau der Lichtsignalanlage Ro- landstraße/Bushaltestelle zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Hö- he von ca. 30.200 € baulich umzusetzen Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW liegen vor. Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2016 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.600,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 800,00 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 28.600,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2016 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 800,00 € c) bilanzielle Abschreibungen 40,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ab 2017 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 40,00 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Porz hat am 20.11.2014 die Erstellung der Ausführungsplanung zum Abbau der Lichtsignalanlage Rolandstraße/Bushaltestelle im Rahmen des Programms Alternative Betriebsfor- men beschlossen. Die Ausführungsplanung sieht einen Fußgängerüberweg mit Einengung der Fahrbahn in Höhe der heutigen LSA vor. Mit dem Änderungsantrag vom 14.06.2016 wurde um Prüfung einer Alternative zur ursprünglich vor- gelegten Planung mit beidseitigen Einengungen gebeten. Es ist nun eine einseitige Einengung vorgesehen, bei der eine Restfahrbahnbreite von 5,00 m ver- bleibt, so dass der Begegnungsverkehr Pkw – Pkw aufrechterhalten wird. Um das benötigte Sichtfeld auf die Fußgänger freizuhalten, wird das öffentliche Parken am nördlichen Fahrbahnrand verkürzt markiert und der Bereich bis zu dem Zebrastreifen mit 4 Haarnadeln gesi- chert. Auf eine Sperrmarkierung wurde, wie im Änderungsantrag beschlossen, verzichtet. Im Zuge der Planung wurde auch die Entwässerung und die Beleuchtungsstandorte optimiert. Das Steuergerät der LSA Rolandstraße/Bushaltestelle ist mittlerweile 35 Jahre alt. Es handelt sich um einen abgekündigten Gerätetyp für den keine Ersatzteile mehr vorhanden sind. Durch die veraltete Technik droht das Gerät in naher Zukunft irreparabel auszufallen. Durch den Abbau der vorhandenen Fußgänger-Lichtsignalanlage und den Bau der Einengung mit Fußgängerüberweg ist eine gesicherte Querung der Rolandstraße in Höhe der Bushaltestellen wei- terhin sichergestellt. 3 Finanzierung: Die entsprechenden konsumtiven und investiven Mittel stehen im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in ausreichender Höhe zur Verfügung. Begründung zum Beginn der Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW: Aufgrund des drohenden Ausfalls der Lichtsignalanlage ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich. Anlage -
2016-07-13 Ausführungsplanung Rolandstr Variante 2
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2.03 5.00 4.00 35.00 NN RN R SK neu LSA rückbauen RB a=3cm weiß LSA rückbauen Markierung entfernen Markierung entfernen Deckel entfernen, Schacht erhalten Deckel entfernen, Schacht erhalten RB vorhanden RB vorhanden S entfällt 4 Fahrradnadeln VZ 350 beidseitig Pfosten mit blau-weißer Folie VZ 350 beidseitig Pfosten mit blau-weißer Folie Legende Schmalstrich Abbruch Betonsteinpflaster alt-Graphit 15/30/8 oder 10/20/8 Noppenplatte Rippenplatte Rundbord Pfosten blau-weiß Beleuchtung neu N RDie digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendu ng amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 1 60) örtlich durchgeführt. Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) wurde nachrichtlich eingearbeitet. Anmerkung: 2001 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB Mitzeichnung/Zustimmung per Mail Fr. Zimmermann 01.07.2016 661-14 661-5 Taktile Elemente Radverkehrsführung Hr. Sämann Hr. Foelske 28.06.2016 14.12.2015 66 663/34 _______________________________ 1. Anordnung gemäß §§ 44 und 45 StVO hiermit erteilt. 2. 662/3 Beschilderung m.d.B. um Durchführung Auftrag Nr.___________ _____________________________________ 66_/_ Anordnung ausgeführt am: ______________ Fr. Küster 13.07.2016 182/2015 Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiterin (661/4) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Maßstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in (661/4) 250 Rolandstraße 689 mm 298 mm 7-Wahnheide Lageplan Programm Alternative Betriebsformen Rolandstraße/Bushaltestellen Variante gemäß Änderungsantrag 08.07.2016 Glasow/Juli 2016 Rettig/Juni 2016 gez. Harzendorf 08.07.16 gez. Stolte-Neumann 04.07.1 6 gez. Scheper 04.07.16 gez. Glasow 04.07.16 Ausführungsplanung
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