AN/0040/2026
Ausweitung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades während der Schließung des Agrippabades
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Gem. Antrag nach § 3 (BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0040/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2026 Ausweitung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades während der Schließung des Agrippabades die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD sowie die Einzelvertreterinnen von Volt und Die Linke bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung vom 26.01.2026 der BV Rodenkirchen zu setzen: 1. Die KölnBäder GmbH wird gebeten, während der sanierungsbedingten Schließung des Agrippabades die Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades für die Öffentlichkeit und Vereine zu erweitern. Die Erweiterung der Öffnungszeiten soll nicht zulasten der derzeit durch Vereine, Schulen etc. genutzten Zeiten ge- hen. 2. Die KölnBäder GmbH wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen eine detaillierte Aufstellung zur Nutzung des Rodenkirchenbades durch Schu- len, Vereine und andere Nutzende außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffent- lichkeit zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am 15.12.25 hat die KölnBäder GmbH informiert, dass der Sanierungsbedarf des Agrippabades größer sei, als zuvor angenommen. Daher werde eine neue Planung für die umfassende Sanierung des Bades erstellt, die bis Mitte 2026 vorliegen solle. - 2 - Seit dem 01.01.26 ist das Agrippabad für notwendige Vorabmaßnahmen und provi- sorische Arbeiten geschlossen. Eine Wiedereröffnung im Rahmen einer Zwischenlö- sung vor dem Start der eigentlichen Sanierung ist derzeit für Sommer 2026 geplant. Das Agrippabad liegt mit 418.350 Nutzenden im Geschäftsbericht 2024 auf Rang 2 der meistgenutzten Kölner Bäder hinter dem Lentbad. Die Schulen und Vereine wur- den nach Angaben der KölnBäder GmbH vorrangig auf das Zollstockbad und das Lentbad verteilt. Dort komme es zwangsläufig zu Einschränkungen der öffentlichen Badezeit. Das Rodenkirchenbad ist regulär lediglich dienstags nachmittags (13:15-21:30 Uhr) sowie freitags vor- und nachmittags (06:30-08:00 Uhr und 12:00-21:30 Uhr) für die Öffentlichkeit zugänglich. In den Ferien ist es regelhaft für die Öffentlichkeit geschlos- sen. Eine Übersicht über die Nutzung durch Schulen, Vereine und andere Nutzende außerhalb der öffentlichen Badezeiten liegt nicht vor. Ausweislich einer Stellung- nahme der KölnBäder GmbH vom 13.11.25 bestehen jedoch noch zeitliche Kapazitä- ten für Nutzergruppen im Stadtbezirk Rodenkirchen, die von diesen allerdings nicht wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund halten es die Antragstellenden für angezeigt, die durch die Schließung des Agrippabades freiwerdenden personellen Ressourcen für eine Aus- weitung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades zu nutzen. Hier bestehen auf- grund der derzeit eingeschränkten öffentlichen Badezeiten Kapazitäten zur Erweite- rung. Der genauen Ermittlung dieser nutzbaren Kapazitäten soll die Aufstellung ent- sprechend Beschlussziffer 2 dienen. Die Ausweitung der öffentlichen Badezeiten im Rodenkirchenbad würde unmittelbar zur Entlastung des Zollstockbades beitragen, da beide Bäder im Bezirk Rodenkir- chen liegen. Sie sollte daher sowohl während der Vorabmaßnahmen im ersten Halb- jahr 2026 als auch während der noch zu terminierenden Sanierung realisiert werden. gez. Ismail Dr. Klusemann Hinsen Faßbender
8.2.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 16.03.2026 AN-0040-2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Miriam Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 16.03.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.03.2026 öffentlich 8.2.1 Ausweitung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades während der Schließung des Agrippabades, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und der Einzelmandatsträgerinnen Frau Hinsen und Frau Faßbender mit Beitritt der FDP/KSG AN/0040/2026 Stellungnahme der KölnBäder zu AN/0040/2026 0225/2026 Stellungnahme der KölnBäder vom 17.02.2026 0578/2026 Es liegt eine Stellungnahme 0225/2026 seitens der KölnBäder vor. Antragstext: 1. Die KölnBäder GmbH wird gebeten, während der sanierungsbedingten Schließung des Ag- rippabades die Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades für die Öffentlichkeit und Vereine zu erweitern. Die Erweiterung der Öffnungszeiten soll nicht zulasten der derzeit durch Vereine, Schulen etc. genutzten Zeiten gehen. 2. Die KölnBäder GmbH wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen eine detaillierte Aufstellung zur Nutzung des Rodenkirchenbades durch Schulen, Vereine und andere Nut- zende außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde in der Sitzung am 26.01.2026 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis zur Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertagt. Es liegt eine Beantwortung in Form einer Stellungnahme vom 17.02.2026 (0578/2026) vor. Zudem liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion (AN/0511/2026) vor: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Vertagung. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mitvertagt. Beschluss: Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass ein Fachgespräch mit den Köln Bä- dern, dem Amt für Schulentwicklung in Hinblick auf den Schulschwimmunterricht und dem Sportamt in Hinblick auf den Vereinssport durchgeführt wird. Dabei soll der Inhalt des Änderungsantrags der CDU berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Bogatzke)
8.2.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 26.01.2026 AN-0040-2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 26.01.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2026 öffentlich 8.2.1 Ausweitung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades während der Schließung des Agrippabades, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und der Einzelmandatsträgerinnen Frau Hinsen und Frau Faßbender mit Beitritt der FDP/KSG Fraktion AN/0040/2026 Stellungnahme der KölnBäder zu AN/0040/2026 0225/2026 Die Antragstellenden stimmen dem Beitritt zu. Es liegt eine Stellungnahme seitens der KölnBäder vor. Antragstext: 1. Die KölnBäder GmbH wird gebeten, während der sanierungsbedingten Schließung des Agrippabades die Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades für die Öffentlichkeit und Vereine zu erweitern. Die Erweiterung der Öffnungszeiten soll nicht zulasten der derzeit durch Vereine, Schulen etc. genutzten Zeiten gehen. 2. Die KölnBäder GmbH wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen eine de- taillierte Aufstellung zur Nutzung des Rodenkirchenbades durch Schulen, Vereine und andere Nutzende außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. : Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stellungnahme Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bedankt sich bei der KölnBäder GmbH für die schnelle Rückmeldung zum Antrag 0040/2026. Gleichwohl erscheint nach Ansicht der Antragstellenden noch vertiefter Klärungsbedarf. Insofern wird darum gebeten, den Antrag zu vertagen, mit der Maßgabe die KölnBäder GmbH um Beantwortung folgen- der Fragen zu bitten: 1.) Können mit der von der KölnBäder vorgenommenen Umverteilung 100 % der im Agrippabad für Schulen und Vereine entfallenden Schwimmzeiten aufgefan- gen werden? Welcher Anteil der umverteilten Schwimmzeiten (prozentuale An- gabe) entfällt auf das Zollstockbad? Nach Information auf der Website der KölnBäder GmbH „Solidarisch zusammen- rücken nach der Schließung des Agrippabads - KölnBäder GmbH“ wurden Schulen und Vereine, die das Agrippabad genutzt haben, insbesondere auf das Zoll- stockbad und das Lentparkbad umverteilt. 2.) Laut der o.g. Information kann der Vorrang für Schulen und Vereine in der Belegungsplanung „temporär zu Einschränkungen für den öffentlichen Badebe- trieb“ führen. Ist dies im Zollstockbad der Fall? Falls ja, in welchem Umfang (Stunden)? 3.) Warum kommt, soweit es zu Einschränkungen des öffentlichen Badebetrieb im Zollstockbad oder einem anderen öffentl. Schwimmbad zu Gunsten etwaiger Schulen und Vereine kommt, die Erweiterung der Öffnungszeiten des Rodenkir- chenbades für den reinen Öffentlichkeitsverkehr, nicht in Betracht? Hat der reine Badebetrieb, außerhalb des Spaßbadebetriebs, keine Zugkraft mehr? 4.) Mit welchem Anstieg der Besucher*innenzahlen rechnen die KölnBäder GmbH für das Zollstockbad durch die Schließung des Agrippabades (prozentual und in absoluten Zahlen)? 5.) Welche für Schulen und Vereine vorgesehenen Zeitfenster, wie sie der im Antwortschreiben beigefügten Anlage „Belegungsplan für das Rodenkirchen- bad“ entnommen werden können, werden dauerhaft in Anspruch genommen? Welche Zeitfenster werden aktuell nicht in Anspruch genommen? Seit wann werden diese Zeitfenster nicht in Anspruch genommen? 6.) Was spricht aus Sicht der KölnBäder GmbH dagegen, die aktuell im Ro- denkirchenbad ungenutzten Zeiten insbesondere am Samstagnachmittag/- abend, Sonntagvormittag und Sonntagnachmittag/-abend in Gänze oder in Tei- len für den öffentlichen Badebetrieb zur Verfügung zu stellen? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Vertagung. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Antrag wird vertagt mit der Bitte um Beantwortung der o.g. Fragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Taubach)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Industriestraße 161
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0040/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 13.01.2026 09:38