0970/2020
KfW Wettbewerb "Modellprojekte Smart Cities"
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Dringlichkeitsvorlage Rat
19050 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/I/D2
Vorlage-Nummer
0970/2020
Freigabedatum
18.05.2020
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO
NRW und Genehmigung durch den Rat.
Betreff
KfW Wettbewerb "Modellprojekte Smart Cities"
Gremium Datum
Rat 18.06.2020
Begründung:
Durch den Fördermittelgeber (KFW) wurde vorgegeben, dass geförderten Strategien und Konzepte
von Beginn an darauf ausgerichtet sein müssen, durch einen Ratsbeschluss Verbindlichkeit zu erlan-
gen. Nachdem durch die“ Corona-Krise“ wesentliche vorbereitende Gespräche und Abstimmungen
nicht vollumfänglich durchgeführt und wichtige Projektpartner ihre Mitwirkung in diesem Beteiligungs-
projekt formal noch nicht erklären konnten, konnten die entsprechenden politischen Gremien nicht
fristgemäß eingebunden werden. Erst jetzt liegen die für den Antrag benötigten ersten LOI der ange-
fragten Institutionen (wie Bundeswehr, KISD, Fachstelle für Jugend Medienkultur, AWB, Köln Busi-
ness GmbH, NetCologne – Deutsche Bahn AG, TH Köln und weitere stehen noch aus) vor.
Da die Antragsfrist am 20.05.2020 endet, ist die Dringlichkeit gegeben. Der nächste Rat kann nicht
mehr erreicht werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, an dem auf 7 Jahre angelegten KFW- Förderprogramm
„Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ teilzunehmen.
2. Der Rat erklärt die grundsätzliche Bereitschaft, die Projektinhalte entsprechend der Smart City
Charta (Digitale Transformation in der Kommune nachhaltig gestalten) umzusetzen
3. Vorbehaltlich des Zuschlags durch den Fördermittelgeber erkennt der Rat den Bedarf für den
Eigenanteil (35% über den gesamten Projektzeitraum) in Höhe von voraussichtlich insgesamt
5,25 Mio. € in den Jahren 2020 bis 2027 an und beauftragt die Verwaltung mit der Umset-
zung).
Sofern die für Digitalisierungsprojekte veranschlagten Budgetanteile bei der konkreten Pla-
nung und Umsetzung von Einzelprojekten nicht ausreichen sollten, wird die Verwaltung er-
mächtigt, die Bedarfe durch haushaltsneutrale Umschichtungen innerhalb des projektverant-
wortlichen Fachdezernates zu decken.
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
18.05.2020 gez. Reker gez. Breite
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Begründung
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Begründung
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) will die Planung und U msetzung
digitaler Strategien für lebenswerte Städte fördern. Insgesamt plant das BMI ca. 50 Modellpr o-
jekte mit rund 750 Mio. Euro über 10 Jahre in mehreren Förderwellen zu fördern. Modellprojekte
sollen integrierte Konzepte entwickeln und erproben, wie die Lebensqualität der europäischen
Stadt in die digit ale Zukunft übertragen werden kann. Hierbei ist vorgesehen, dass die Digital i-
sierung in den Kommunen strategisch und fac hübergreifend umgesetzt wird. Für das Jahr 2019
standen im Bundeshaushalt dafür rund 170 Mio. Euro zur Verfügung. Die ersten SmartCities -
Modellprojekte (12 Städte und 8 Kooperationen ) wurden in einem Wettbewerb Ende 2019 ausg e-
wählt.
Die Stadt Köln hat sich mit Unterstützung der GESI und breiter Unterstützung aus den Dezern a-
ten und der Politik an der ersten Förderwelle beteiligt. Die für d ie Stadt dabei errechnete Förd e-
rung lag bei rund 22 Mio. EUR, wobei der notwendigerweise zu erbri ngende Eigenanteil in Höhe
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von 35% der Fördersumme über den gesamten Projektzeitraum mit politischem Votum beschlo s-
sen wurde.
Wie das BMI mitteilte, hatten si ch rund 100 Kommunen aus ganz Deutschland mit ihren Vorh a-
ben beworben. Ausgewählt wurden Solingen, Ulm und Wolfsburg in der Kategorie „Großstädte“,
Cottbus, Gera und Kaiserslautern in der Kategorie „Mittlere Städte“ sowie Grevesmühlen, Ha ß-
furt, Süderbrarup und Zwönitz in der Kategorie „Kleinstädte und Landgemeinden“. In der Kateg o-
rie „Interkommunale Kooperationen und Landkreise“ wu rden die Kooperation Arnsberg, Olpe,
Menden, Soest und Bad Berleburg und die Koop eration Brandis, Naunhof, Borsdorf, Großpösna,
Belgershain, Parthenstein und Machern sowie der Landkreis Wunsiedel ausgewählt. Die Nich t-
berücksichtigung der Großstädte (> 150.000 Einwohner) hat deutschlandweit für große Missbill i-
gung gesorgt. Hierdurch sah sich das BMI genötigt, Veränderungen an der Or ganisation und
dem Prozedere für den zweiten Förderaufruf vorzunehmen. Die neue Förderrunde wurde aktuell
mit Fristsetzung 20.05.2020 gestartet. Die Stadt Köln beabsichtigt, an dieser Förderrunde erneut
teilzunehmen. Basis des erneuten Antrages wird der er ste Antrag sein, erweitert um ein Koop e-
rationskonzept mit den Stadtwerkekonzern(SWK) analog zum Projekt „Digitale Z ukunftsstadt“.
Projektskizze
Unter dem Arbeitstitel „Köln – Deine Stadt Deine Ideen (1.000.000 Einwohner, 1.000 Impul s-
geber, 100 Dialoge, 50 Projekte, 25 MashUp -Prozesse, 100% Verbindlichkeit, 1 Urbane D a-
tenplattform) ist beabsichtigt zur Förderung des Gemeinwohles und der kommunalen Date n-
souveränität die Digitalisierung für die weitere Entwicklung der Stadt sehr zügig, prozesssicher
und verbindlich ausbauen.
Die Stadt folgt damit der Dynamik der Digitalisierung in allen Lebensbereichen und will neue
ökonomische, ökologische und soziale Anwendungsformen für die Stadtentwicklung und Stad t-
gesellschaft schaffen.
Dafür wird ein kooperativer An satz mit unterschiedlichen Akteuren der Stadtgesellschaft (Verwa l-
tung – öffentlicher Sektor / BürgerInnen / Wirtschaft / Wissenschaft / NGO‘s) aufgebaut. Ziel ist
es eine starke Nutzerfokussierung der Lösungen, ihre hohe Skalierbarkeit und eine breite Akze p-
tanz ihrer Anwendungen in allen wichtigen städtischen Bereichen zu erreichen.
Hierbei werden alle bisherigen relevanten Prozesse der Stadt mit einbezogen:
• Kölner Perspektiven 2030+
• Digitalisierungsstrategie basierend auf der Internetstadt Köln
• Digitale Zukunftsstadt Köln in Kooperation mit den SWK
• Smart City
• Digitalisierung im Kulturbereich: "Museen, Menschen, Medien" und Kulturentwicklungsplan
und weitere
Zur Steuerung dieses Gesamtprozesses wird ein Stadtlabor (Name derzeit noch offen) für D igita-
le Lösungen in Köln eingerichtet und für alle Akteure zugänglich und erlebbar im Stadtraum pla t-
ziert. Innerhalb des Stadtlabors werden im Dialog Ideen auf Basis von zu definierenden Schwe r-
punktthemen entwickelt, die notwendigen Umsetzungspartner und w eitere Interessierte zusa m-
mengebracht, Umsetzungswege sondiert und Verbindlichkeiten der Projektrealisierung, insb e-
sondere der Finanzierung -Steuerung und Ausbringung erfolgreicher Piloten, festgelegt. Die E r-
fahrung der letzten Jahre in allen Kommunen und anderen staatlichen Bemühungen zeigt, dass
gerade diese Verbindlichkeit ausschlaggebend für den Erfolg und die positive Entwicklung im
Bereich Digitalisierung sein wird.
Das Labor ist streng auf schnelle und vielzählige digitale Projektumsetzung ausgel egt und ve r-
fügt über Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung. Der Zielkorridor für die, ebenfalls durch
ein Öffentlichkeitskonzept begleitete, Projektdurchführung liegt bei sechs Monaten.
Den Mehrwert dieses Dialoges schafft die Einbettung des Stadtlabo rs als ein Teil des Ökosy s-
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tems UDK, welches derzeit im Zusammenspiel mit dem Stadtwerkekonzern im Projekt „Digitale
Zukunftsstadt“ iterativ und fallbezogen erarbeitet wird.
Die hier diskutierten Dialoge zahlen auf diese Plattform auch dadurch ein, dass t echnisch not-
wendige Komponenten wie zum Beispiel Schnittstellen, Anpassungsarbeiten oder auch zusätzl i-
che Speicher- oder Regelressourcen beschafft/umgesetzt werden. Teilweise können parallel
durch Verknüpfung von Daten neue Lösungen zum Beispiel für intern e Prozesse entwickeln we r-
den. Dies wird dadurch ermöglicht, dass aus Projekten entstandene Daten ebenfalls in das UDK
Ökosystem zurückgespielt werden.
Es ist vorgesehen, bereits in der Konzeptionsphase mit anderen Labs, auch in anderen Städten
Europas, ein Netzwerk aufzubauen, um hier gegenseitig von den Erfahrungen bestmöglich prof i-
tieren und auf europäischer wie nationaler Ebene austauschen zu können. Dieses Netzwerk wird
nach Aufbau und Einrichtung des LABS erweitert und intensiviert.
Durch diesen gesam tintegrativen Ansatz wird das Lab als Katalysator für die digitale Durchdri n-
gung gemeinsamer städtischer Lösungen fungieren. Es arbeitet dabei methodisch in den nac h-
stehenden Prozessstufen:
Fragestellung identifizieren (durch die Mitglieder der Stadtgesell schaft / durch die Verwa l-
tung, von Unternehmen, von Initiativen, von Forschung
Beteiligte und neue Partner einbinden (1000+)
Innovative Lösungswege suchen (in Kooperation)
digital-ethische Fragen / Nutzen für Gemeinwohl (1.000.000) klären
Technische, rahmenorientierte und finanzielle Umsetzung in geeigneten Formen/an g e-
eigneten Orten organisieren
Implementierung der Lösung (mindestens 50 Projekte)
Kommunikation
Skalierung
Monitoring und Lernen
Kontinuierlicher Austausch in den städtischen, regionalen, bunde sweiten und europä i-
schen Netzwerken.
Der Aufbau des Labs ist eng verknüpft mit dem Aufbau der Plattform UDK25, die wesentlicher
Bestandteil des Projekts „Digitale Zukunftsstadt “ ist.
Es wird dabei zunächst der Weg verfolgt, die Verbreitung der LAB -Idee sowohl intern als auch
nach extern zu forcieren und mittels mehrerer in der Konzeptionsphase zu bestimmender Foku s-
themen schrittweise zu evaluieren. Diese Fokusthemen müssen einerseits einen hohen Que r-
schnittsbezug in der Stadtgemeinschaft besitzen, ander seits durch eine Konzentration auf „nur“
diese Themen eine hohe Wirkungsvielfalt und Erfahrbarkeit durch die Anzahl der Einzelprojekte
und ihrem hohen Vernetzungs- und Kommunikationswert in der Stadt erreichen
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Eines der Ziele des übergeordneten Projektes „Digitale Zukunftsstadt“ ist die Ausgestaltung und
Umsetzung von digitalen Lösungen im Kontext „Smart City“. Dies schließt insbesondere das
Themenfeld Umwelt und Klimaschutz (und Verkehr/Mobilität) ein. Durch die Umsetzu ng mögli-
cher Projekte und die Vernetzung unterschiedlicher Akteure könnten Anpassungsstrategien im
Bereich Klimaschutz gezielt auf Nutzen und Aufwand validiert und eine Skalierung auf das
Stadtgebiet vorbereitet werden.
Finanzierung:
Die diesjährige Bekanntmachung hat den Schwerpunkt Gemeinwohl und Netzwerkstadt / Stadtnetz-
werk (https://www.smart-cities-made-in.de/media/uwqbdxbm/merkblatt_436.pdf)
Es ist beabsichtigt eine Fördersumme von rund 15 Mio. € für den Förderzeitraum zu beantragen. Die
Stadt Köln steuert hierzu einen Eigenanteil von 35% hinzu.
Es wird seitens des BMI und der Stadt ein sehr hoher Wert daraufgelegt, dass die Lösungen einen
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städtischen Raumbezug haben und zugleich ein hoher Austausch mit anderen Städten stattfindet, um
die Lösungen gut skalieren und transferieren zu können.
Das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ besteht aus zwei Phasen:
A. Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung,
Dauer: 24 Monate
B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Dauer: maximal 5 Jahre
Wie oben dargestellt, ist beabsichtigt während der Projektphase A – der Strategiephase – einerseits
die Räumlichkeit in Betrieb zu nehmen und neben dem Ausbau des Unterstützernetzwerkes auch den
Prozess zur Entwicklung von Digitalisierungsprojekten in dem Labor prozessual festzuschreiben. Da-
bei erfolgt eine kontinuierliche Evaluierung und Nachsteuerung des Prozesses. Zusätzlich müssen die
geforderten Netzwerke permanent ausgeweitet werden.
In der zweiten Phase gilt es, die Prozesse zu verstetigen und sukzessive neue Prozesse anzustoßen
und vor allem auch abzuwickeln. In der Verbindlichkeit und der schnellen Umsetzung der Projekte
(geplant max. 6 Monate) liegt dabei auch der maßgebliche Benefit des Antrages.
Bereits in der Antragsphase haben sich wesentliche Akteure der Kölner Stadtgesellschaft mittels so
genannter LOIs bereit erklärt, diesen Prozess aktiv mit zu gestalten. So unterstützen neben den
Stadtwerken, der NetCologne, der Cologne School of Design, der IHK auch Zivilgesellschaftliche
Einrichtungen und weitere diese Initiative. Die Bundeswehr, Deutsche Bahn AG, TH Köln und weitere
prüfen derzeit ihre formale Beteiligung.
Hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen muss dabei festgehalten werden, dass wegen der Natur
der Projektidee, konkrete finanzielle Planungen belastbar erst nach der Förderzusage und während
der Initiierungsphase (Phase A) gemacht werden können. Dies ist dem Fördergeber bewusst und
durch die Phaseneinteilung auch Rechnung getragen. Ausgehend davon dass als Kostenpunkte ne-
ben der Ausstattung von Räumlichkeiten auch nur Mittel für die Umsetzung der ausgewählten aber
derzeit nicht quantifizierbarer Projekte zu tragen kommen, wird von folgender vorläufigen und über-
schlagenen Kostenberechnung ausgegangen:
Die beantragten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 15 Mio. EUR. Diese setzen sich nach einer
ersten Hochrechnung, aus insgesamt 12,75 Mio. EUR konsumtiven und 2,25 Mio. EUR investiven
Mitteln zusammen. Die Förderquote beträgt 65% (9,75 Mio. EUR), sodass sich ein Eigenanteil von
insgesamt rund 5,25 Mio. EUR ergibt.
Die Projektphase A (2021/2022) ist mit maximal 2,5 Mio. EUR förderfähig, so dass sich hier in den
ersten beiden Jahren ein Eigenanteil von 875.000 EUR errechnet. Die Projektphase B umfasst einen
Eigenanteil von rund 4,375 Mio. EUR für die Jahre 2023 bis 2027.
Eine belastbare Aufteilung in investive und konsumtive Bestandteile wird erst im Rahmen der Konkre-
tisierung der Einzelprojekte möglich sein.
Gemäß Konkretisierung der Antragsunterlagen können bei Investitionen der Kommune (nach Förder-
beginn) in maßnahmenunterstützenden Vorhaben (bspw. Anschaffung von Servern) die hierfür einge-
setzten Finanzmittel der Kommune - sofern diese investive Maßnahmen Teil der förderfähigen Pro-
jektkosten sind - als Eigenmittel anerkannt werden. Weiterhin können die für das Thema Digitalisie-
rung bereits eingesetzten Personalmittel (z.B. für Mitarbeit eines CDO/Stabsstelle) als kommunaler
Eigenanteil angerechnet werden, wenn diese Personalressourcen wesentlich in das Förderprojekt
eingebunden sind, so dass sich der noch zu finanzierende Eigenanteil entsprechend verringert.
Der um die eingesetzte Personalressourcen reduzierte Eigenanteil wird für die Haushaltsjahre
2020/2021 insgesamt auf etwa 600.000.000 € geschätzt.
Diese Bedarfe können aus den für Digitalisierungsprogramme vorgesehenen Mitteln finanziert wer-
den. Als zentraler Ansatz stehen im Teilplan 0104, IT- und Kommunikationsdienste, konsumtiv in den
Jahren 2020 und 2021 grundsätzlich jeweils 0,6 Mio. € für Aufwendungen und insgesamt 2,5 Mio. €
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für Investitionen zur Verfügung.
Die im bereits veranschlagten Digitalisierungsprogramm ausgewiesenen Projekte werden vorrangig
im Prozess dieses Antrages abgewickelt. Entsprechende Ansätze können daher ebenfalls zur Finan-
zierung herangezogen werden. Diese Projekte profitieren zudem von den derzeit nicht eingeplanten
Fördermitteln. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber können die dafür bereits jetzt eingeplanten
Mittel als Eigenanteil formell in Abzug gebracht werden, ohne dass eine Mehrbelastung daraus ent-
steht.
Dem Antragsteller ist bewusst, dass insbesondere die Masse an Digitalisierungsprojekten der 2. För-
derphase als freiwillige Leistungen zu verstehen sind.
Zur städtischen Digitalisierung stehen die deutschen Städte im europäischen Vergleich im unteren
Drittel der Benchmarkliste. Entwicklung von digitalen Lösungen dauern zu lange und sind nicht immer
genügend nutzerfokussiert. Es bestehen Akzeptanzvorbehalte in der Bevölkerung. Die Datensouve-
ränität der Städte gerät unter einem immer höheren Druck seitens privatwirtschaftlicher Angebote.
Auch und besonders unter dem Einfluss der aktuellen Pandemiesituation hat sich aber gezeigt, dass
Digitalisierung wesentlicher Baustein für eine funktionierende Infrastruktur und als Bestandteil der
kritischen Infrastruktur zu sehen ist. Die bestehende Wirtschaftsstruktur des Standortes Köln bietet
derzeit noch einen erheblichen Standortvorteil, der auch angesichts der aktuellen Erfahrungen nicht
durch unterlassene Zukunftsinvestitionen verschenkt werden darf.
Mit der Vernetzung der Stadtgesellschaft und der verbindlichen Umsetzung innovativer Projekte wird
langfristig Infrastruktur (und insbesondere kritische Infrastruktur) wieder aufgebaut und gesichert –
neue Geschäftsmodelle werden entstehen – Vertrauen wird zurückgewonnen. Der durch das Projekt
(auch in Kooperation mit den Wirtschaftsunternehmen) angestrebte Wettbewerbsvorteil zahlt sich –
wenn auch derzeit noch nicht abschließend konkret bezifferbar – mittel bis langfristig monetär aus.
Die Transformation in eine digitale Stadt ist unvermeidbar. Entsprechende Programme und Projekte
müssen ohnehin zeitnah realisiert werden. Das entsprechende Digitalisierungsprogramm berücksich-
tigt eben diese Entwicklungen. Jetzt besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen eines Bundesgeförder-
ten Projektes zu vollziehen und einen großen Teil mit Bundesmitteln zu finanzieren.
Mittelfristig kann eine Teilnahme somit als Entlastung für den Haushalt der Stadt Köln angesehen
werden.
Insofern bestätigt die Verwaltung, dass gerade in Zeiten von Corona die Teilnahme an der Förder-
maßnahme des Bundes und damit der Vielzahl der zu erwartenden Digitalisierungsprojekte eine gro-
ße Chance zur Investition in die Stadtstrukturen bietet und Köln als digitalen Standort noch weiter
ausbaut.
Das Dezernat für allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird im Rahmen der zukünftigen Haus-
haltsplanaufstellungsprozesse 2022 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen
Mittel vorsehen.
Eine entsprechende Ermächtigung des Rates steht aber unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0970/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 29.05.2020
- Erstellt
- 26.03.2020 11:09