2731/2018
Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen (Beantwortung der Anfrage AN/0940/2018 der Ratsgruppe BUNT im Auschuss für Soziales und Senioren)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-1 Vorlagen-Nummer 05.10.2018 2731/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 Arbeitsmarktintegration und Ausbildungsduldungen (Beantwortung der Anfrage AN/0940/2018 der Ratsgruppe BUNT im Auschuss für Soziales und Senioren) Wortlaut der Anfrage: 1. Wie viele Menschen aus welchen Herkunftsländern, die seit 2015 nach Köln gekommen sind, gehen inzwischen einer Arbeit nach? (Bitte mit Prozentangaben) 2. Wie viele Beschäftigungserlaubnisse sind Personen mit einer Duldung von 2015 bis heute er- teilt worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum aus welchen Gründen abgelehnt? 3. Welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen bietet das Jobcenter an? 4. Wie unterstützt die Stadt Unternehmerinnen, die Flüchtlingen eine Ausbildung ermöglichen wollen? Gibt es in Köln Projekte wie in Aachen oder Bonn, und wenn nicht, warum? 5. Welche neuen Gesetze, Vorschriften, Erlasse und weiteren Vorgaben müssen die Ausländer- behörden in Köln umsetzen? Was wird sich konkret ändern, und wie sieht die geplante Um- setzung aus? (Bitte ergänzen Sie Ihre Angaben aus der Antwort (Vorlagen-Nummer 1448/2016 und 1195/2017.) Zu 1.: Es kann nicht dargestellt werden, wie viele Menschen, die seit 2015 nach Köln gekommen sind, in- zwischen einer Arbeit nachgehen und aus welchen Herkunftsländern diese kommen. Hierzu liegen bei der der Ausländerbehörde keine Zahlen vor. Nach erfolgreichem Asylverfahren vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten die hiervon betroffenen Menschen aufgrund der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes von der kommunalen Ausländerbehörde eine be- fristete Aufenthaltserlaubnis, mit der sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben. In diesen Fällen ist keine Genehmigung durch die Ausländerbehörde erforderlich. Im laufenden Asylverfahren erteilt die Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Sta- tistisch wird dies nicht durch die Ausländerbehörde erfasst. Eine mögliche Herangehensweise zur Analyse ist über den Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit. In deren Darstellung können – ausgewiesen nach Staatsangehörigkeit – Zugänge sowie der Bestand an gemeldeten erwerbsfähigen Personen aus dem SGB II und dem SGB III dargestellt wer- den. Alle Personen, die beispielsweise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einer bedarfsdeckenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und nicht hil- febedürftig sind, werden in der Statistik nicht berücksichtigt. 2 Es kann dargestellt werden, wie viele der gemeldeten erwerbsfähigen Personen eine Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig sowie geringfügig) aufnehmen. Personen, die ihre Beschäftigung verlie- ren und erneut eine Arbeit aufnehmen oder mehreren Beschäftigungen nachgehen, werden in dieser Darstellung mehrfach aufgeführt. Weiterhin kann dargestellt werden, wie viele Personen und mit welcher Staatsbürgerschaft, aktuell in Köln beschäftigt sind. Einschränkend ist zu beachten, dass Einpendler in dieser Darstellung erfasst sind. Umgekehrt sind Personen, die ihren Wohnort in Köln haben, aber in benachbarte Städte aus- pendeln, in dieser Darstellung nicht erfasst. Inwieweit diese Personen vor oder nach 2015 eingereist sind, kann nicht dargestellt werden. In der medialen Darstellung, beispielsweise in Zeitungsartikeln der Welt oder Rheinischen Post, wird aufgegriffen, dass nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jeder vierte Flüchtling in Beschäftigung sei. Die Angaben beziehen sich auf das Bundesgebiet, wobei offen ist, inwieweit diese Aussage auf Köln übertragbar ist. Eine entsprechende Aussage kann für Köln nicht getroffen werden. Das IAB hat die Bevölkerungs- veränderung mit der Beschäftigungsveränderung seit 2015 in Bezug zueinander gesetzt. Zudem hat das IAB eine Befragung durchgeführt und greift auf Ergebnisse dieser Studie zurück. Die Fallzahlen der Studie des IAB sind für Köln zu klein, um eine realistische Aussage treffen zu können. Eine ent- sprechende Befragung mit Kölnerinnen und Kölnern liegt nicht vor. Regionale und strukturelle Besonderheiten der Stadt Köln müssten in die Betrachtung mit einfließen, um zu verifizieren inwieweit ein realistischer Wert vorliegt. Es ist möglich, dass der Anteil der berufs- tätigen Geflüchteten im Bundesgebiet, aufgrund regional-spezifischer Besonderheiten auseinander- geht. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Erhebungsmethoden kann eine fundierte Aussage leider nicht getroffen werden. Aus den o.g. Gründen können hier im Folgenden somit lediglich Angaben über die Zahl der In- tegrationen aus dem Bezug von SGB II Leistungen heraus erfolgen. Im Rahmen des Bezuges von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) konnten ab dem Jahr 2015 bei „Menschen mit Fluchthintergrund“ folgende Integrationen erzielt werden: 2015 1.169 Integrationen 2016 1.461 Integrationen 2017 1.967 Integrationen 2018 892 Integrationen (für den Zeitraum Januar bis Juni) Die Definition „Menschen mit Fluchthintergrund“ bezieht sich bei den vorliegenden Daten auf Perso- nen mit einer Staatsangehörigkeit aus den 8 häufigsten außereuropäischen Herkunftsländern (Arabi- sche Republik Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Soma- lia). Daher wird statistisch nicht berücksichtigt, wann die betreffenden Personen nach Köln gekom- men sind. Zu 2.: Von 2015 bis Ende Mai 2018 hat die Ausländerbehörde 2.176 Beschäftigungserlaubnisse und 117 Ausbildungsduldungen erteilt. In 90 Fällen wurden die Erlaubnis bzw. Ausbildungsduldung abgelehnt. Eine Ablehnung erfolgt dann, wenn die gesetzlichen Gründe für ein Arbeitsverbot gegeben sind. Die Ausländerbehörde führt zu den Ablehnungsgründen keine Statistik. Zu 3.: Eine Zielgruppe im Fokus des Handelns des Jobcenter Köln ist die Gruppe der geflüchteten Frauen. Diese Zielgruppe ist sehr heterogen in Bezug auf Herkunft, Bildung, Sprache, familiäre Situation, Er- werbserfahrung, etc. Die eine Strategie zur Integration gibt es daher nicht. Wichtig ist, ein möglichst 3 flexibles Angebot vorzuhalten, das die Frauen in ihren jeweiligen Lebenssituationen unterstützt. In Köln hat sich ein umfassendes Netzwerk zur Unterstützung zugewanderter Frauen entwickelt. Diese Angebote stehen auch geflüchteten Frauen zur Verfügung, insbesondere hinsichtlich: • Soziale Betreuung • Spracherwerb • Individuelle Stabilisierung und erste berufliche Orientierung • Vorbereitung und (Wieder-) Einstieg in den Beruf Als Beispiele sind hier zu nennen: • Die Sprachcafés (z.B. Agisra, Frauen gegen Erwerbslosigkeit, Fliehkraft, BFMF, etc.) • „Der Wendepunkt“ (für Frauen, die Gewalt erlebt haben) • Die Tages- und Abendschule mit Vorkursen ausschließlich für geflüchtete Frauen • Chance +; Mentorinnenprojekt „Von Frauen für Frauen“ Vom BAMF geförderte Frauenin- tegrationskurse Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Ein umfassender Überblick ist auf der Seite der Landesinitiative Netzwerk W (http://www.netzwerkw-koeln.de/projects/gefluechtete-frauen- arbeitsmarkt/ ) zu finden. Auch das Jobcenter Köln bietet diesbezüglich ein umfassendes Angebot, welches für alle Frauen zugänglich ist, z.B. • Kölner Erziehende im Aufbruch: Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt • NAVI - Nachhaltige Aktivierung, Vermittlung und Integration für Erziehende • Strickleiter I und II – psychosoziale Unterstützung • Xenia (Frauen gegen Erwerbslosigkeit) – (Allein-)Erziehendenprojekt für Migrantinnen, insbesondere psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf • M.I.M.I.K (Vingster Treff) psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf • „Lebensart“ – ein Theaterprojekt für Migrantinnen und geflüchtete Frauen Die Aufzählungen sind selbstverständlich nicht abschließend. Zum 01.09.2018 ist für geflüchtete Frauen im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) das Modellprojekt „Work First für geflüchtete Frauen“ gestartet. Das Projekt wird gefördert durch die Diakonie Rheinland Westfalen Lippe und das Jobcenter Köln. Dem Modellprojekt ist eine Angebotsstruktur zu Grunde gelegt, welche konkrete Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Gerade der niederschwellige Ansatz, erst mal stundenweise (z. B. 4-8 Stunden pro Woche) bei einem Unterneh- men arbeiten gehen zu können, ermöglicht es, den angesprochenen Frauen erste Erfahrungen in der Arbeitswelt des Aufnahmelandes zu machen, um aus dieser Situation heraus eine längerfristige Per- spektive zu entwickeln. Die Arbeitsstellen sind dabei so ausgewählt, dass sie die spezifischen Bedar- fe der Frauen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen. Zusätzlich bieten die Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die Talentscouts und die Fachexpertin für Menschen mit Fluchterfahrung Beratung vor Ort in Sprachcafés sowie Elterncafés an. Hierbei geht es insbesondere um Themenfelder wie Wohnen, Gesundheit, Schule, Kinderbetreu- ung, Angebote des Jobcenters etc. Der nächste Beratungstermin (Jobcenter vor Ort) wird in Porz in einer arabischen Frauengruppe stattfinden. Das Bundesprojekt „Stark im Beruf- Mütter mit Migrationshintergrund“ wird 2019 in die 2. Förderphase eintreten. Die Zielgruppe sind zugewanderte Frauen. Das bisherige Projekt in der aktuellen Förder- phase läuft in Köln sehr erfolgreich. Zu betonen ist, dass sämtliche Angebote des Jobcenter Köln na- türlich auch für geflüchtete Frauen offen sind. Hierbei kommt es auf den jeweiligen Stand, z.B. Sprachstand, an. 4 Zu 4.: Die Stadt Köln ist Mitglied im Kommunalen Bündnis für Arbeit. Das Kommunale Bündnis für Arbeit ist ein seit Jahren etabliertes Gremium der Kölner Wirtschafts- und Arbeitsmarktakteurinnen und - akteure. Es kommt regelmäßig unter dem Vorsitz der Oberbürgermeisterin zusammen, um seine Ver- antwortung für die kommunale Arbeitsmarktpolitik gemeinsam wahrzunehmen. Auf Initiative dieses Gremiums ist die Servicestelle Kompetenzzentrums für Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten der Stadt Köln ( KoBAM )ins Leben gerufen worden. Die "KoBAM" ver- steht sich als Anlaufstelle für Kölnerinnen und Kölner mit Zuwanderungsgeschichte. Sie bietet eine Orientierungsberatung mit Lotsenfunktion zu allen Fragen rund um die Themen: Ausbildung, Arbeit und Weiterbildung. Daneben schafft das Kompetenzzentrum eine Unterstützungsstruktur für die Köl- ner Beratungslandschaft sowie für Betriebe als Arbeitgeber. Über diese Servicestelle werden durch die Kooperationspartner Unternehmen beraten unter anderem zum Thema Unterstützung von Mig- rantinnen und Migranten und somit auch von Geflüchteten bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ein weiteres Unterstützungsangebot sind die Willkommenslotsen der Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer zu Köln. Willkommenslotsen werden im Rahmen des Programms „Passge- naue Besetzung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingesetzt. Die Lotsen werden neben der Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer zu Köln auch bei weiteren Organi- sationen der Wirtschaft angesiedelt. Die Willkommenslotsin/ der Willkommenslotse bietet über die Beratung hinaus die passgenaue Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildungsverhältnisse an. Hierzu werden gemeinsam mit den Unternehmen Anforderungsprofile erstellt und gezielt nach qualifizierten Bewerbern/-innen gesucht. Zusätzlich steht die Willkommenslotsin / der Willkommenslotse für den gesamten Integrationsprozess als Ansprechpartner/in zur Seite. Daneben wird die Arbeitsmarktförderung im Amt für Wirtschaftsförderung die Fortführung der KAUSA Servicestelle Köln in der 2. Förderperiode JOBSTARTER plus ab 2019 unterstützen. Das Projekt ver- folgt sowohl das Ziel der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit als auch das unterstützen der Fachkräftesicherung in der Region. Insbesondere stellen die im Rahmen des Projektes vorgesehenen Arbeitsschwerpunkte der Ansprache, Beratung und Gewinnung von (migrantengeführten) KMU für die Ausbildung von Jugendlichen mit Migrations- und Fluchthintergrund sowie die Beratung dieser Ju- gendlichen einen wichtigen Baustein zur Stärkung der dualen Ausbildung und zur verbesserten Ar- beitsmarkt- und gesellschaftlichen Integration dieser jungen Menschen in der Region Köln dar. Zu 5.: Gesetzlich ist auf die Regelung über den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten hinzuwei- sen (§ 36a AufenthG, in Kraft seit 1.8.2018). Die Verfahren laufen über die jeweilige deutsche Aus- landsvertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Diese beteiligt im Verfahren die Ausländerbehörden. Die Ausländerbehörden prüfen bei ihrer internen Stellungnahme an die Auslandsvertretung, ob hu- manitäre Gründe in der Person des Schutzberechtigten vorliegen, welche positiven und negativen Integrationsaspekte zu verzeichnen sind und ob gesetzliche Versagungsgründe (erhebliche Strafver- urteilungen, keine Aufenthaltsperspektive, Ausreisewille) vorliegen. Die Auslandsvertretung stimmt dann mit dem Bundesverwaltungsamt ab, in welcher Reihenfolge die Einreiseverfahren entschieden werden. Auf Landesebene hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW am 17.05.2018 einen neuen Erlass zur Ausbildungsduldung herausgegeben, der die bisherigen ersetzt. Darin ist u.a. klargestellt, dass eine Ausbildungsduldung auch für die Teilnahme an einer Einstiegs- qualifizierungsmaßnahme bei einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb erteilt werden soll, „wenn die Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird, tarifvertraglich geregelt ist oder es sich um eine betrieblich finanzierte Einstiegsqualifizierungsmaßnahme handelt.“ Weitere Erteilungsvo- raussetzung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers darüber, dass im Anschluss an die Einstiegs- qualifizierungsmaßnahme ein Vertrag für eine qualifizierte Berufsausbildung angeboten wird. Zudem soll staatlich anerkannte Helferausbildungen, an die eine qualifizierte Ausbildung im gleichen Berufs- 5 bild angeschlossen werden kann, ebenfalls eine Duldung erteilt werden. Die Kölner Ausländerbehör- de hatte in diesen Fällen schon vor dem klarstellenden Erlass eine Ausbildungsduldung erteilt. Daher ändert der Erlass an der bestehenden Verwaltungspraxis nichts. Gez. Dr. Klein i.V. für Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2731/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.10.2018
- Erstellt
- 17.08.2018 07:22