A-N/0018/2016
Beleuchtung des Fußweges zwischen Wangeroogeweg und Kanalstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beleuchtung Seitenweg Gelände Hütte
1656 Zeichen
A-N/0018/2016
SPD Fraktion in der BV Nord
Beleuchtung des Fußweges zwischen Wangeroogeweg und Kanalstraße
(nördlich der einzurichtenden Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen „Hütte“
des SC Westfalia Kinderhaus
Antrag
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen:
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, unter welchen Umständen und Kosten eine
Beleuchtung des Fußweges zwischen Wangeroogeweg und Kanalstraße (nördlich der ein-
zurichtenden Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen „Hütte“ des SC Westfalia Kinder-
haus) möglich ist.
Begründung
Anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung zur Einrichtung einer Flüchtlingsunter-
kunft in den Räumen der ehemaligen „Hütte“ am 05.10 .2016 im Kinderhauser Schulzent-
rum wurde aus der Anwohnerschaft der Wunsch nach ei ner Beleuchtung des unmittelbar
nördlich dieses Gebäudes verlaufenden Fuß- und Radweges ausgedrückt.
Eine Beleuchtung dieses Fuß- und Radweges könnte ge eignet sein, sowohl das Sicher-
heitsgefühl der bereits jetzt dort wohnenden Anlieg er als auch später der dort unter zu
bringenden Flüchtlinge zu erhöhen. Für eine breite Akzeptanz der dortigen Flüchtlingsein-
richtung in der kinderhauser Wohnbevölkerung wäre dies ebenfalls von Vorteil.
Insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Wohnbe bauung des ehemaligen Sportge-
ländes des SC Westfalia Kinderhaus könnte eine Bele uchtung dieses Fuß- und Radweges
ohnehin angezeigt sein und damit keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Münster, 04.11.2016
Rosenau Frese
Guddorf Igelbrink
Schonhoff Hopmann
Lamken
Urbscheit
Witte
A.N-0018-2016 Zwischenbericht - Beleuchtung des Fußweges zw. Wangeroogeweg und Kanalstraße
1422 Zeichen
Frau Gerber 04.01.17 66.31.0024 Bezirksverwaltungsstelle Münster - Nord ’ über Herrn Stadtrat Peck N 494 GC Antrag Nr. A-N/0018/2016 vom 04.11.2016 „Beleuchtung des Fußweges zwischen Wangeroogeweg und Kanalstraße“ Der Weg zwischen dem Parkplatz des ehem. SC Westfalia und Wangeroogeweg Haus Nr. 18 be- findet sich auf einer Privatfläche (Eigentümer Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Im weiteren Verlauf ist der FuRweg bis zur Kanalstraße nach Bebauungsplan Nr. 277 Kinderhaus — Kanalstra- ße / Wangeroogeweg als öffentliche Grünfläche / Spielplatz ausgewiesen. Für die Ausleuchtung von privaten Flächen ist der Eigentümer zuständig. Öffentliche Grünflächen haben keine Erschließungsfunktion und Wege, die sich innerhalb solcher Flächen befinden, wer- den wie in vielen ähnlich gelagerten Situationen in Münster, nicht beleuchtet. Als sichere Alternative vom Wangeroogeweg bis zur Kanalstraße steht in der dunklen Jahreszeit die Strecke über die beleuchteten Straßen Wangeroogeweg / Spiekeroogweg zur Verfügung. _ Das Tiefbauamt hat den Vorgang an das Amt für Immobilienmanagement weitergeleitet, mit der Bitte um Prüfung, ob vom Gebäude Wangeroogeweg 18 aus eine Beleuchtung des Parkplatzes bzw. des Umfeldes der geplanten Flüchtlingseinrichtung möglich ist. j ale Res - dor a je 1 Kopii . ji Oopie an: 120111 _ 1. Herm Bezirksbürgermeister 2, Fraktionen: 3. Einzeivertreter: [8 4. zur nächsten Sitzung Gri
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kanalstraße
- Wangeroogeweg 18
- Spiekeroogweg
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0018/2016
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 07.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37