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A-N/0018/2016

Beleuchtung des Fußweges zwischen Wangeroogeweg und Kanalstraße

Antrag an die BV Nord 07.11.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.11.2016, TOP 6.9

Beleuchtung Seitenweg Gelände Hütte

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A.N-0018-2016 Zwischenbericht - Beleuchtung des Fußweges zw. Wangeroogeweg und Kanalstraße

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Beleuchtung Seitenweg Gelände Hütte

1656 Zeichen

A-N/0018/2016 
       
 
SPD Fraktion in der BV Nord 
 
 
 
 
 Beleuchtung des Fußweges zwischen Wangeroogeweg und Kanalstraße 
(nördlich der einzurichtenden Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen „Hütte“ 
des SC Westfalia Kinderhaus 
 
 
Antrag  
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: 
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, unter welchen Umständen und Kosten eine 
Beleuchtung des Fußweges zwischen Wangeroogeweg und Kanalstraße (nördlich der ein- 
zurichtenden Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen „Hütte“ des SC Westfalia Kinder- 
haus) möglich ist. 
 
 
Begründung 
Anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung zur Einrichtung einer Flüchtlingsunter- 
kunft in den Räumen der ehemaligen „Hütte“ am 05.10 .2016 im Kinderhauser Schulzent- 
rum wurde aus der Anwohnerschaft der Wunsch nach ei ner Beleuchtung des unmittelbar 
nördlich dieses Gebäudes verlaufenden Fuß- und Radweges ausgedrückt.  
 
Eine Beleuchtung dieses Fuß- und Radweges könnte ge eignet sein, sowohl das Sicher- 
heitsgefühl der bereits jetzt dort wohnenden Anlieg er als auch später der dort unter zu 
bringenden Flüchtlinge zu erhöhen. Für eine breite Akzeptanz der dortigen Flüchtlingsein- 
richtung in der kinderhauser Wohnbevölkerung wäre dies ebenfalls von Vorteil.  
 
Insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Wohnbe bauung des ehemaligen Sportge- 
ländes des SC Westfalia Kinderhaus könnte eine Bele uchtung dieses Fuß- und Radweges 
ohnehin angezeigt sein und damit keine zusätzlichen Kosten verursachen. 
 
Münster, 04.11.2016 
 
Rosenau        Frese 
Guddorf        Igelbrink 
Schonhoff        Hopmann 
         Lamken 
         Urbscheit 
         Witte

A.N-0018-2016 Zwischenbericht - Beleuchtung des Fußweges zw. Wangeroogeweg und Kanalstraße

1422 Zeichen

Frau Gerber 04.01.17

66.31.0024
Bezirksverwaltungsstelle Münster - Nord ’
über Herrn Stadtrat Peck N 494 GC

Antrag Nr. A-N/0018/2016 vom 04.11.2016
„Beleuchtung des Fußweges zwischen Wangeroogeweg und Kanalstraße“

Der Weg zwischen dem Parkplatz des ehem. SC Westfalia und Wangeroogeweg Haus Nr. 18 be-
findet sich auf einer Privatfläche (Eigentümer Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Im weiteren
Verlauf ist der FuRweg bis zur Kanalstraße nach Bebauungsplan Nr. 277 Kinderhaus — Kanalstra-
ße / Wangeroogeweg als öffentliche Grünfläche / Spielplatz ausgewiesen.

Für die Ausleuchtung von privaten Flächen ist der Eigentümer zuständig. Öffentliche Grünflächen
haben keine Erschließungsfunktion und Wege, die sich innerhalb solcher Flächen befinden, wer-
den wie in vielen ähnlich gelagerten Situationen in Münster, nicht beleuchtet.

Als sichere Alternative vom Wangeroogeweg bis zur Kanalstraße steht in der dunklen Jahreszeit
die Strecke über die beleuchteten Straßen Wangeroogeweg / Spiekeroogweg zur Verfügung. _

Das Tiefbauamt hat den Vorgang an das Amt für Immobilienmanagement weitergeleitet, mit der
Bitte um Prüfung, ob vom Gebäude Wangeroogeweg 18 aus eine Beleuchtung des Parkplatzes
bzw. des Umfeldes der geplanten Flüchtlingseinrichtung möglich ist. j

ale Res - dor a

je 1 Kopii .
ji Oopie an: 120111

_ 1. Herm Bezirksbürgermeister

2, Fraktionen:

3. Einzeivertreter:

[8
4. zur nächsten Sitzung

Gri

Beratungsverlauf (1)

15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kanalstraße
  • Wangeroogeweg 18
  • Spiekeroogweg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0018/2016
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
07.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37