2020/0095
Beauftragung der HEAG mobilo mit der Umsetzung des Mobilitätsmanagements in der Lincoln-Siedlung
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anlage 1
11257 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.04.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Rechtsamt
Finanzverwaltung
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30 68
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0095
Magistratsbeschluss -Nr.
118
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511060
Kostenstelle: 068-040-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-61 Sachkonto: diverse
Betreff: Beauftragung der HEAG mobilo mit der Umsetzung des Mobilitätsmanagements in
der Lincoln-Siedlung
Vorlage vom: 31.03.2020
Beschlussvorschlag :
1) Der Magistrat stimmt der Beauftragung der HEAG mobilo GmbH zur Durchführung des
Mobilitätsmanagements in der Lincoln -Siedlung zu.
2) Der Magistrat stellt die bis 2023 notwendigen Mittel in Höhe von bis zu 80.000 Euro (brutto)
jährlich zusätzlich zur Verfü gung.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 22.04.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. März 2020:
Mit der Lincoln -Siedlung wird in Darmstadt ein Modellquartier für nachhaltige Mobilitäts - und
Siedlungsentwicklung realisiert.
Auf der Grundlage eines Mobilitätskonzeptes werden alternative Mobilitätsformen zum Indi-
vidualverkehr (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, emissionsarmer Kraftverkehr) sowie weitere
Alternativen zum eigenen Auto (Car-Sharing, E-Car-Pooling) verstärkt ausgebaut und in der
Lincoln-Siedlung angeboten.
Zentrale Bestandteile des Mobilitätskonzeptes sind ein von Anfang an vor Ort etabliertes
Mobilitätsmanagement sowie ein konsequentes Parkraummanagement, das u.a. einen
reduzierten Stellplatzschlüssel vorsieht und von Anfang an Mobilitätsalternativen zum
eigenen Auto fördert. Im Gegenzug nehmen die Autos hier weniger Platz in Anspruch als
bisher üblich. Dies ermöglicht eine erhöhte Aufenthalts - und Lebensqualität im Quartier.
Darüber hinaus wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Lärm - und Emissions-
belastungen infolge des motorisierten Individualverkehrs geleistet.
Die Grundlagen für e in auto- bzw. verkehrsreduziertes Wohnen mit den Schwerpunkten
Mobilitätsmanagement, Stellplatzorganisation, flächendeckendes Car - und Bike-Sharing und
Elektromobilität sind durch den gezielten Einsatz verschiedener planerischer und ver-
kehrsrechtlicher In strumente mittlerweile geschaffen.
Aufgabe des Mobilitätsmanagements ist, über die Bausteine des Mobilitätskonzepts
einschließlich der vorhandenen Mobilitätsalternativen zum eigenen Auto am Standort
LINCOLN zu informieren, als auch gezielt ergänzende Mob ilitätsangebote anzubieten und zu
kommunizieren. Hierzu zählt ebenfalls die eigens entwickelte individuelle Mobilitätsberatung.
Ziel des Mobilitätsmanagements ist die erfolgreiche Reduzierung des Autoverkehrs ohne
einen Komfort- und Qualitätsverlust für di e Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Grundpfeiler des Mobilitätsmanagements sind bereits im städtebaulichen Vertrag (MV
2015/0455) und im Durchführungsvertrag (MV 2017/0017) zwischen der Stadt und der
Vorhabenträgerin der Lincoln -Siedlung, der BVD New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt
verankert. Nach den vorgenannten Verträgen ist die Stadt Betreiberin des
Mobilitätsmanagements und berechtigt, mit der Aufgabe einen Dritten zu beauftragen. Zur
Umsetzung des Mobilitätsmanagements will sich die Stadt der HEAG mobilo bedienen. Zu
diesem Zweck beabsichtigen Stadt und HEAG mobilo einen betreffenden Betreibervertrag zu
schließen.
Die Bausteine des Mobilitätsmanagements bzw. die Aufgaben des Betreibers des
Mobilitätsmanagements umfassen im Wesentlichen :
a) Einrichtung und Betrieb einer Mobilitätszentrale
b) Entwicklung einer digitalen Plattform zur Information über Mobilitätsangebote
c) Durchführung von Mobilitätsberatung zu den einzelnen Mobilitätsalternativen sowie zur
individuellen Mobilitätssituation (MobiCheck)
d) Unterstützung der Stadt bei der Durchführung von Bewohnerveranstaltungen
- 5 -
e) Unterstützung der Stadt bei der Organisation von alternativen Mobilitätsangeboten, wie
z.B. Fahrrad- /Lastenradverleihsystemen, CarSharing und Bewohner E -Carpooling, etc.
- 6 -
f) Sofern es für die Bereitstellung der Mobilitätsangebote erforderlich ist, beauftragt die
HEAG mobilo dritte Unternehmen hierbei im Namen und im Auftrag und nach den
Vorgaben der Stadt.
g) Organisation der zentralen Stellplatzvergabe im Namen der Stadt. Die Vergabe der
Stellplätze erfolgt nach festgelegten Vergabekriterien, die im Mobilitätsbeirat 1
beschlossen werden.
h) Übernahme des Inkassos und die Verwaltung der anteiligen Einnahmen aus der Stell-
platzvergabe (25 Prozent der monatlichen Stellplatzeinnahmen (brutto), mindestens
jedoch 20,00 EUR brutto je Monat je Stellplatz) im Namen der Stadt. Diese Einnahmen
bleiben jedoch städtische Einnahmen, die von der HEAG mobilo treuhänderisch für die
Stadt verwaltet werden.
i) Unterstützung der St adt bei Organisation und Durchführung des Mobilitätsbeirats der
Lincoln-Siedlung (gemäß Durchführungsvertrag).
In den Grenzen der Finanzierung dieser angebotenen Leistungen des Mobilitätsmanagements
steht der Stadt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrech t gegenüber der HEAG mobilo zu.
Die HEAG mobilo erbringt die Aufgaben des Mobilitätsmanagements der Bausteine a, b, c, d
und e auf der Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrages der Stadt an die HEAG
mobilo („ÖDA“) vom 08.07.2019, der auch den finanziellen Ausgleich für die hierbei
entstehenden Aufwendungen regelt.
Die Deckung der Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des Mobilitätsmanagements der
Bausteine f, g, h und i sowie die Vergütung Dritter, die hierfür beauftragt werden, erfolgt wie
nachstehend:
Anschubfinanzierung i. H. v. 400.000 EUR brutto (hälftig Stadt und Vorhabenträgerin BVD
New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt)
aus dem Entgelt der Stellplatzeigentümer eines jeden tatsächlich vermieteten Stellplatzes
in Höhe von 25 % der Mieteinnahmen jedes Monats [brutto], jedoch mindestens in Höhe
von EUR 20,00 pro Monat [brutto], erfolgt vorrangig die Finanzierung der Leistunge n der
HEAG mobilo zur Umsetzung der zentralen Stellplatzvergabe.
aus den Einnahmen aus bestehenden oder zukünftigen Förderprojekten.
etwaige Einnahmen aus der Erbringung von Mobilitätsangeboten (beispielsweise Miet-
einnahmen e-Bikes, Elektroladestatione n etc.) gemäß Baustein f sind ebenfalls für die
Finanzierung der übrigen Leistungen des Mobilitätsmanagements einzusetzen.
1 Gemäß § 9 Abs. 3 des Durchführungsvertrages vom 02.03.2017 wird ein Mobilitätsbeirat die
langfristige Erfüllung des Mobilitätskonzepts durch das Mobilitätsmanagement sicherstellen
und an der Aufgabenerfüllung mitwirken. Der Mobilitätsbeirat setzt sich hälftig aus
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
zusammen.
- 7 -
soweit schließlich ein zu finanzierender Restaufwand für die Erbringung der Leistungen
des Mobilitätsmanagements verbleibt, die im Namen und im Auftrag der Stadt
durchgeführt werden, geht dieser zulasten der Stadt.
Im Fall der Unterdeckung, d.h. bei eine m von der Stadt zu finanzierenden Restaufwand, steht
beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Kostenabschätzung für die vorab genannten Bausteine f, g, h und i:
Es wird angestrebt, dass das Mobilitätsmanagement durch die aus der Stellpla tzvergabe
generierten Stellplatzeinnahmen selbsttragend ist.
Aufgrund der unterschiedlichen Randbedingungen wird bei der Kostenabschätzung der
Zeitraum bis 2023 und ab 2024 unterschieden. Ab 2021 wird voraussichtlich keine
Anschubfinanzierung gemäß städte baulichem Vertrag mehr übrig sein. Bei der Berechnung
des zu finanzierenden Restaufwandes kann es sich nur um eine vorläufige Kostenab -
schätzung handeln.
1. Für den Zeitraum bis 2023 wird in einem worst -case-Szenario (Annahme nur 50% der den
bereits bezogenen Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze sind vermietet) eine
Unterdeckung bis 80.000 EUR (brutto) jährlich möglich sein. Damit liegt der zu
finanzierende Restaufwand (für Personal, Miete 2 der Mobilitätszentrale, Bewohner -e-
CarPooling und die laufe nden Kosten für die Stellplatzvergabeplattform) bei maximal
80.000 EUR (brutto) pro Jahr.
2. Für den Zeitraum ab 2024 wird in einem worst -case-Szenario (Annahme nur 75% der den
bereits bezogenen Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze sind vermietet) eine
Unterdeckung von maximal 7.000 EUR (brutto) möglich sein. Dies entspricht einem zu
finanzierenden Restaufwand (für Personal, Bewohner -E-CarPooling und die laufenden
Kosten für die Stellplatzvergabeplattform) in Höhe von maximal 7.000 EUR (brutto) pro
Jahr.
Voraussichtlich wird die neue, endgültige Mobilitätszentrale am Quartiersplatz 2024
bezogen sein und direkt von HEAG mobilo betrieben werden (siehe Baustein a).
Die HEAG mobilo ist zu einer transparenten und ordnungsgemäßen Betriebsführung und
Rechnungslegung bezüglich aller Leistungen der Bausteine Punkt f, g, h und i verpflichtet. Sie
wird ihre Leistungen gegenüber der Stadt quartalsweise abrechnen und zu allen wesentlichen
Geschäftsvorfällen Rechenschaft ablegen. Die HEAG mobilo stellt der Stadt die Personal-
kosten für die Erbringung der Leistungen für die Bausteine f, g, h und i in Rechnung. Der
Betreibervertrag und die ergänzende Vereinbarung der Leistungsnachweise, Rechnungs-
legung und Zahlungsabwicklung regeln hierzu die entsprechenden Einzelheiten. Etwaige
Überschüsse werden gemäß Durchführungsvertrag vom 02.03.2017 ins Folgejahr übertragen
und für die Bereitstellung weiterer Mobilitätsangebote verwendet.
2 Aufgrund von geteilten Räumlichkeiten der Mobilitätszentrale mit dem Quartiermanagement
(Diakonie/ Sozialdezernat) wird die Miete der Mobilitätszentrale bis 2023 von Seiten der Stadt
getragen. Ab 2024 wird HEAG mobilo in neuen Räumlichkeiten am Quartiersplatz eine
Mobilitätszentrale in eigenem Namen einrichten.
- 8 -
Die HEAG mobilo wird die Datenverarbeitung von der Stadt im Rahmen einer Auftrags-
datenverarbeitung übernehmen. Die Verarbeitung wird auf der Grundlage eines Vertrages
erfolgen, der die HEAG mobilo gemäß den Bestimmungen der Datenschutz -Grundverordnung
(DS-GVO) bindet.
Der Betreibervertrag wird zunächst für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen, beginnend
rückwirkend zum 01.01.2020 und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn er nicht zuvor gekündigt wird.
Die Inhalte des Betreibervertrags sind mi t dem Rechtsamt abgestimmt.
Dezernat I Dezernat IV
In Vertretung
Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister
2020/0095
11182 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.04.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Rechtsamt
Finanzverwaltung
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0095
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511060
Kostenstelle: 068-040-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-61 Sachkonto: diverse
Betreff: Beauftragung der HEAG mobilo mit der Umsetzung des Mobilitätsmanagements in
der Lincoln-Siedlung
Vorlage vom: 31.03.2020
Beschlussvorschlag :
1) Der Magistrat stimmt der Beauftragung der HEAG mobilo GmbH zur Durchführung des
Mobilitätsmanagements in der Lincoln -Siedlung zu.
2) Der Magistrat stellt die bis 2023 notwendigen Mittel in Höhe von bis zu 80.000 Euro (brutto)
jährlich zusätzlich zur Verfügung.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. März 2020:
Mit der Lincoln -Siedlung wird in Darmstadt ein Modellquartier für nachhaltige Mobilitäts - und
Siedlungsentwicklung realisiert.
Auf der Grundlage eines Mobilitätskonzeptes werden alternative Mobilitätsformen zum Indi-
vidualverkehr (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, emissionsarmer Kraftverkehr) sowie weitere
Alternativen zum eigenen Auto (Car-Sharing, E-Car-Pooling) verstärkt ausgebaut und in der
Lincoln-Siedlung angeboten.
Zentrale Bestandteile des Mobilitätskonzeptes sind ein von Anfang an vor Ort etabliertes
Mobilitätsmanagement sowie ein konsequentes Parkraummanagement, das u.a. einen
reduzierten Stellplatzschlüssel vorsieht und von An fang an Mobilitätsalternativen zum
eigenen Auto fördert. Im Gegenzug nehmen die Autos hier weniger Platz in Anspruch als
bisher üblich. Dies ermöglicht eine erhöhte Aufenthalts - und Lebensqualität im Quartier.
Darüber hinaus wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Lärm - und Emissions-
belastungen infolge des motorisierten Individualverkehrs geleistet.
Die Grundlagen für ein auto - bzw. verkehrsreduziertes Wohnen mit den Schwerpunkten
Mobilitätsmanagement, Stellplatzorganisation, flächendeckendes Car - und Bike-Sharing und
Elektromobilität sind durch den gezielten Einsatz verschiedener planerischer und ver-
kehrsrechtlicher Instrumente mittlerweile geschaffen.
Aufgabe des Mobilitätsmanagements ist, über die Bausteine des Mobilitätskonzepts
einschließlich der vorhandenen Mobilitätsalternativen zum eigenen Auto am Standort
LINCOLN zu informieren, als auch gezielt ergänzende Mobilitätsangebote anzubieten und zu
kommunizieren. Hierzu zählt ebenfalls die eigens entwickelte individuelle Mobilitätsberatung.
Ziel des Mobilitätsmanagements ist die erfolgreiche Reduzierung des Autoverkehrs ohne
einen Komfort- und Qualitätsverlust für die Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Grundpfeiler des Mobilitätsmanagements sind bereits im städtebaulichen Vertrag (MV
2015/0455) und im Durchführungsvertrag (MV 2017/0017) zwischen der Stadt und der
Vorhabenträgerin der Lincoln -Siedlung, der BVD New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt
verankert. Nach den vorgenannten Verträgen ist die Stadt Betreiberin des
Mobilitätsmanagements und berechtigt, mit der Aufgabe einen Dritten zu beauftragen. Zur
Umsetzung des Mobilitätsmanagements will sich die Stadt der HEAG mobilo bedienen. Zu
diesem Zweck be absichtigen Stadt und HEAG mobilo einen betreffenden Betreibervertrag zu
schließen.
Die Bausteine des Mobilitätsmanagements bzw. die Aufgaben des Betreibers des
Mobilitätsmanagements umfassen im Wesentlichen :
a) Einrichtung und Betrieb einer Mobilitätsz entrale
b) Entwicklung einer digitalen Plattform zur Information über Mobilitätsangebote
c) Durchführung von Mobilitätsberatung zu den einzelnen Mobilitätsalternativen sowie zur
individuellen Mobilitätssituation (MobiCheck)
d) Unterstützung der Stadt bei d er Durchführung von Bewohnerveranstaltungen
e) Unterstützung der Stadt bei der Organisation von alternativen Mobilitätsangeboten, wie
z.B. Fahrrad- /Lastenradverleihsystemen, CarSharing und Bewohner E -Carpooling, etc.
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f) Sofern es für die Bereitstellung der Mobilitätsangebote erforderlich ist, beauftragt die
HEAG mobilo dritte Unternehmen hierbei im Namen und im Auftrag und nach den
Vorgaben der Stadt.
g) Organisation der zentralen Stellplatzvergabe im Namen der Stadt. Die Vergabe der
Stellplätze erfol gt nach festgelegten Vergabekriterien, die im Mobilitätsbeirat 1
beschlossen werden.
h) Übernahme des Inkassos und die Verwaltung der anteiligen Einnahmen aus der Stell-
platzvergabe (25 Prozent der monatlichen Stellplatzeinnahmen (brutto), mindestens
jedoch 20,00 EUR brutto je Monat je Stellplatz) im Namen der Stadt. Diese Einnahmen
bleiben jedoch städtische Einnahmen, die von der HEAG mobilo treuhänderisch für die
Stadt verwaltet werden.
i) Unterstützung der Stadt bei Organisation und Durchführung des Mobilitätsbeirats der
Lincoln-Siedlung (gemäß Durchführungsvertrag).
In den Grenzen der Finanzierung dieser angebotenen Leistungen des Mobilitätsmanagements
steht der Stadt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gegenüber der HEAG mobilo zu.
Die HEAG mobilo erbringt die Aufgaben des Mobilitätsmanagements der Bausteine a, b, c, d
und e auf der Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrages der Stadt an die HEAG
mobilo („ÖDA“) vom 08.07.2019, der auch den finanziellen Ausgleich für die hierbei
entstehenden Aufwendungen regelt.
Die Deckung der Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des Mobilitätsmanagements der
Bausteine f, g, h und i sowie die Vergütung Dritter, die hierfür beauftragt werden, erfolgt wie
nachstehend:
Anschubfinanzierung i. H. v. 400.000 EUR brutto (hälftig Stadt und Vorhabenträgerin BVD
New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt)
aus dem Entgelt der Stellplatzeigentümer eine s jeden tatsächlich vermieteten Stellplatzes
in Höhe von 25 % der Mieteinnahmen jedes Monats [brutto], jedoch mindestens in Höhe
von EUR 20,00 pro Monat [brutto], erfolgt vorrangig die Finanzierung der Leistungen der
HEAG mobilo zur Umsetzung der zentralen Stellplatzvergabe.
aus den Einnahmen aus bestehenden oder zukünftigen Förderprojekten.
etwaige Einnahmen aus der Erbringung von Mobilitätsangeboten (beispielsweise Miet-
einnahmen e-Bikes, Elektroladestationen etc.) gemäß Baustein f sind ebenfalls für d ie
Finanzierung der übrigen Leistungen des Mobilitätsmanagements einzusetzen.
soweit schließlich ein zu finanzierender Restaufwand für die Erbringung der Leistungen
des Mobilitätsmanagements verbleibt, die im Namen und im Auftrag der Stadt
durchgeführt werden, geht dieser zulasten der Stadt.
1 Gemäß § 9 Abs. 3 des Durchführungsvertrages vom 02.03.2017 wird ein Mobilitätsbeirat die
langfristige Erfüllung des Mobilitätskonzepts durch das Mobilitätsmanagement sicherstellen
und an der Aufgabenerfüllung mitwirken. Der Mobilitätsbeirat setzt sich hälftig aus
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
zusammen.
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Im Fall der Unterdeckung, d.h. bei eine m von der Stadt zu finanzierenden Restaufwand, steht
beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Kostenabschätzung für die vorab genannten Bausteine f, g, h und i:
Es wird angestrebt, dass das Mobilitätsmanagement durch die aus der Stellpla tzvergabe
generierten Stellplatzeinnahmen selbsttragend ist.
Aufgrund der unterschiedlichen Randbedingungen wird bei der Kostenabschätzung der
Zeitraum bis 2023 und ab 2024 unterschieden. Ab 2021 wird voraussichtlich keine
Anschubfinanzierung gemäß städte baulichem Vertrag mehr übrig sein. Bei der Berechnung
des zu finanzierenden Restaufwandes kann es sich nur um eine vorläufige Kostenab -
schätzung handeln.
1. Für den Zeitraum bis 2023 wird in einem worst -case-Szenario (Annahme nur 50% der den
bereits bezogene n Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze sind vermietet) eine
Unterdeckung bis 80.000 EUR (brutto) jährlich möglich sein. Damit liegt der zu
finanzierende Restaufwand (für Personal, Miete 2 der Mobilitätszentrale, Bewohner -e-
CarPooling und die laufenden Kos ten für die Stellplatzvergabeplattform) bei maximal
80.000 EUR (brutto) pro Jahr.
2. Für den Zeitraum ab 2024 wird in einem worst -case-Szenario (Annahme nur 75% der den
bereits bezogenen Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze sind vermietet) eine
Unterdeckung von maximal 7.000 EUR (brutto) möglich sein. Dies entspricht einem zu
finanzierenden Restaufwand (für Personal, Bewohner -E-CarPooling und die laufenden
Kosten für die Stellplatzvergabeplattform) in Höhe von maximal 7.000 EUR (brutto) pro
Jahr.
Voraussichtlich wird die neue, endgültige Mobilitätszentrale am Quartiersplatz 2024
bezogen sein und direkt von HEAG mobilo betrieben werden (siehe Baustein a).
Die HEAG mobilo ist zu einer transparenten und ordnungsgemäßen Betriebsführung und
Rechnungslegung bezüglich aller Leistungen der Bausteine Punkt f, g, h und i verpflichtet. Sie
wird ihre Leistungen gegenüber der Stadt quartalsweise abrechnen und zu allen wesentlichen
Geschäftsvorfällen Rechenschaft ablegen. Die HEAG mobilo stellt der Stadt die Personal-
kosten für die Erbringung der Leistungen für die Bausteine f, g, h und i in Rechnung. Der
Betreibervertrag und die ergänzende Vereinbarung der Leistungsnachweise, Rechnungs-
legung und Zahlungsabwicklung regeln hierzu die entsprechenden Einzelheiten. Etwaige
Überschüsse werden gemäß Durchführungsvertrag vom 02.03.2017 ins Folgejahr übertragen
und für die Bereitstellung weiterer Mobilitätsangebote verwendet.
Die HEAG mobilo wird die Datenverarbeitung von der Stadt im Rahmen einer Auftrags-
datenverarbeitung übernehmen. Die Verarbeitung wird auf der Grundlage eines Vertrages
erfolgen, der die HEAG mobilo gemäß den Bestimmungen der Datenschutz -Grundverordnung
(DS-GVO) bindet.
2 Aufgrund von geteilten Räumlichkeiten der Mobilitätszentrale mit dem Quartiermanagement
(Diakonie/ Sozialdezernat) wird die Miete der Mobilitätszentrale bis 2023 von Seiten der Stadt
getragen. Ab 2024 wird HEAG mobilo in neuen Räumlichkeiten am Quartiersplatz eine
Mobilitätszentrale in eigenem Namen einrichten.
- 6 -
Der Betreibervertrag wird zunächst für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen, beginnend
rückwirkend zum 01.01.2020 und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn er nicht zuvor gekündigt wird.
Die Inhalte des Betreibervertrag s sind mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Dezernat I Dezernat IV
In Vertretung
Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0095
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.03.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00