Mandari Insight

2020/0095

Beauftragung der HEAG mobilo mit der Umsetzung des Mobilitätsmanagements in der Lincoln-Siedlung

Magistratsvorlage 31.03.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

165.0 KB · application/pdf

Ansehen

2020/0095

162.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

11257 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Rechtsamt 
Finanzverwaltung   
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 68 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0095 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
118 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511060 
Kostenstelle:  068-040-1100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-61 Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Beauftragung der HEAG mobilo mit der Umsetzung des Mobilitätsmanagements in 
der Lincoln-Siedlung 
 
Vorlage vom: 31.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1) Der Magistrat stimmt der Beauftragung der HEAG mobilo GmbH zur Durchführung des 
Mobilitätsmanagements in der Lincoln -Siedlung zu. 
2) Der Magistrat stellt die bis 2023 notwendigen Mittel in Höhe  von bis zu 80.000 Euro (brutto)  
jährlich zusätzlich zur Verfü gung. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.04.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. März 2020:  
 
Mit der Lincoln -Siedlung wird in Darmstadt ein Modellquartier für nachhaltige Mobilitäts - und 
Siedlungsentwicklung realisiert.  
 
Auf der Grundlage eines Mobilitätskonzeptes werden alternative Mobilitätsformen zum Indi-
vidualverkehr (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, emissionsarmer Kraftverkehr) sowie weitere 
Alternativen zum eigenen Auto (Car-Sharing, E-Car-Pooling) verstärkt ausgebaut und in der 
Lincoln-Siedlung angeboten. 
 
Zentrale Bestandteile des Mobilitätskonzeptes sind ein von Anfang an vor Ort etabliertes 
Mobilitätsmanagement sowie ein konsequentes Parkraummanagement, das u.a. einen 
reduzierten Stellplatzschlüssel vorsieht und von Anfang an Mobilitätsalternativen zum 
eigenen Auto fördert. Im Gegenzug nehmen die Autos hier weniger Platz in Anspruch als 
bisher üblich. Dies ermöglicht eine erhöhte Aufenthalts - und Lebensqualität im Quartier. 
Darüber hinaus wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Lärm - und Emissions- 
belastungen infolge des motorisierten Individualverkehrs geleistet.  
 
Die Grundlagen für e in auto- bzw. verkehrsreduziertes Wohnen mit den Schwerpunkten 
Mobilitätsmanagement, Stellplatzorganisation, flächendeckendes Car - und Bike-Sharing und 
Elektromobilität sind durch den gezielten Einsatz verschiedener planerischer und ver-
kehrsrechtlicher In strumente mittlerweile geschaffen.  
 
Aufgabe des Mobilitätsmanagements ist, über die Bausteine des Mobilitätskonzepts 
einschließlich der vorhandenen Mobilitätsalternativen zum eigenen Auto am Standort 
LINCOLN zu informieren, als auch gezielt ergänzende Mob ilitätsangebote anzubieten und zu 
kommunizieren. Hierzu zählt ebenfalls die eigens entwickelte individuelle Mobilitätsberatung. 
Ziel des Mobilitätsmanagements ist die erfolgreiche Reduzierung des Autoverkehrs ohne 
einen Komfort- und Qualitätsverlust für di e Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner.  
 
Die Grundpfeiler des Mobilitätsmanagements sind bereits im städtebaulichen Vertrag (MV 
2015/0455) und im Durchführungsvertrag (MV 2017/0017) zwischen der Stadt und der 
Vorhabenträgerin der Lincoln -Siedlung, der BVD New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt 
verankert. Nach den vorgenannten Verträgen ist die Stadt Betreiberin des 
Mobilitätsmanagements und berechtigt, mit der Aufgabe einen Dritten zu beauftragen. Zur 
Umsetzung des Mobilitätsmanagements will sich die Stadt  der HEAG mobilo bedienen. Zu 
diesem Zweck beabsichtigen Stadt und HEAG mobilo einen betreffenden Betreibervertrag zu 
schließen.  
 
Die Bausteine des Mobilitätsmanagements bzw. die Aufgaben des Betreibers des 
Mobilitätsmanagements umfassen im Wesentlichen : 
 
a) Einrichtung und Betrieb einer Mobilitätszentrale  
b) Entwicklung einer digitalen Plattform zur Information über Mobilitätsangebote  
c) Durchführung von Mobilitätsberatung zu den einzelnen Mobilitätsalternativen sowie zur 
individuellen Mobilitätssituation  (MobiCheck) 
d) Unterstützung der Stadt bei der Durchführung von Bewohnerveranstaltungen

- 5 - 
e) Unterstützung der Stadt bei der Organisation von alternativen Mobilitätsangeboten, wie 
z.B. Fahrrad- /Lastenradverleihsystemen, CarSharing und Bewohner E -Carpooling, etc.

- 6 - 
 
f) Sofern es für die Bereitstellung der Mobilitätsangebote erforderlich ist, beauftragt die 
HEAG mobilo dritte Unternehmen hierbei im Namen und im Auftrag und nach den 
Vorgaben der Stadt.  
g) Organisation der zentralen Stellplatzvergabe im Namen  der Stadt. Die Vergabe der 
Stellplätze erfolgt nach festgelegten Vergabekriterien, die im Mobilitätsbeirat 1 
beschlossen werden.  
h)  Übernahme des Inkassos und die Verwaltung der anteiligen Einnahmen aus der Stell-
platzvergabe (25 Prozent der monatlichen Stellplatzeinnahmen (brutto), mindestens 
jedoch 20,00 EUR brutto je Monat je Stellplatz) im Namen der Stadt. Diese Einnahmen 
bleiben jedoch städtische Einnahmen, die von der HEAG mobilo treuhänderisch für die 
Stadt verwaltet werden.  
i) Unterstützung der St adt bei Organisation und Durchführung des Mobilitätsbeirats der 
Lincoln-Siedlung (gemäß Durchführungsvertrag).  
 
In den Grenzen der Finanzierung dieser angebotenen Leistungen des Mobilitätsmanagements 
steht der Stadt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrech t gegenüber der HEAG mobilo zu.  
 
Die HEAG mobilo erbringt die Aufgaben des Mobilitätsmanagements der Bausteine a, b, c, d 
und e auf der Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrages der Stadt an die HEAG 
mobilo („ÖDA“) vom 08.07.2019, der auch den finanziellen Ausgleich für die hierbei 
entstehenden Aufwendungen regelt. 
 
Die Deckung der Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des Mobilitätsmanagements der 
Bausteine f, g, h und i sowie die Vergütung Dritter, die hierfür beauftragt werden, erfolgt wie 
nachstehend: 
 Anschubfinanzierung i. H. v. 400.000 EUR brutto (hälftig Stadt und Vorhabenträgerin BVD 
New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt)  
 aus dem Entgelt der Stellplatzeigentümer eines jeden tatsächlich vermieteten Stellplatzes 
in Höhe von 25  % der Mieteinnahmen jedes Monats [brutto], jedoch mindestens in Höhe 
von EUR 20,00 pro Monat [brutto], erfolgt vorrangig die Finanzierung der Leistunge n der 
HEAG mobilo zur Umsetzung der zentralen Stellplatzvergabe.  
 aus den Einnahmen aus bestehenden oder zukünftigen Förderprojekten.  
 etwaige Einnahmen aus der Erbringung von Mobilitätsangeboten (beispielsweise Miet- 
einnahmen e-Bikes, Elektroladestatione n etc.) gemäß Baustein f sind ebenfalls für die 
Finanzierung der übrigen Leistungen des Mobilitätsmanagements einzusetzen.  
                                                
1 Gemäß § 9 Abs. 3 des Durchführungsvertrages vom 02.03.2017 wird ein Mobilitätsbeirat die 
langfristige Erfüllung des Mobilitätskonzepts durch das Mobilitätsmanagement sicherstellen 
und an der Aufgabenerfüllung mitwirken. Der Mobilitätsbeirat setzt sich hälftig aus 
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und Vertreterinnen und Vertretern der Stadt 
zusammen.

- 7 - 
 soweit schließlich ein zu finanzierender Restaufwand für die Erbringung der Leistungen 
des Mobilitätsmanagements verbleibt, die im Namen und im Auftrag der Stadt 
durchgeführt werden, geht dieser zulasten der Stadt.  
 
Im Fall der Unterdeckung, d.h. bei eine m von der Stadt zu finanzierenden Restaufwand, steht 
beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.  
 
Kostenabschätzung für die vorab genannten Bausteine f, g, h und i:  
 
Es wird angestrebt, dass das Mobilitätsmanagement durch die aus der Stellpla tzvergabe 
generierten Stellplatzeinnahmen selbsttragend ist.  
Aufgrund der unterschiedlichen Randbedingungen wird bei der Kostenabschätzung der 
Zeitraum bis 2023 und ab 2024 unterschieden. Ab 2021 wird voraussichtlich keine 
Anschubfinanzierung gemäß städte baulichem Vertrag mehr übrig sein. Bei der Berechnung 
des zu finanzierenden Restaufwandes kann  es sich nur um eine vorläufige Kostenab -
schätzung handeln.  
 
1. Für den Zeitraum bis 2023  wird in einem worst -case-Szenario (Annahme nur 50% der den 
bereits bezogenen Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze sind vermietet) eine 
Unterdeckung bis 80.000 EUR (brutto) jährlich möglich sein. Damit liegt der zu 
finanzierende Restaufwand (für Personal, Miete 2 der Mobilitätszentrale, Bewohner -e-
CarPooling und die laufe nden Kosten für die Stellplatzvergabeplattform) bei maximal 
80.000 EUR (brutto) pro Jahr.  
 
2. Für den Zeitraum ab 2024  wird in einem worst -case-Szenario (Annahme nur 75% der den 
bereits bezogenen Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze sind vermietet) eine 
Unterdeckung von maximal 7.000 EUR (brutto)  möglich sein. Dies entspricht einem zu 
finanzierenden Restaufwand (für Personal, Bewohner -E-CarPooling und die laufenden 
Kosten für die Stellplatzvergabeplattform) in Höhe von maximal 7.000 EUR (brutto) pro 
Jahr. 
Voraussichtlich wird die neue, endgültige Mobilitätszentrale am Quartiersplatz 2024 
bezogen sein und direkt von HEAG mobilo betrieben werden (siehe Baustein a).  
 
Die HEAG mobilo ist zu einer transparenten und ordnungsgemäßen Betriebsführung und 
Rechnungslegung bezüglich aller Leistungen der Bausteine Punkt f, g, h und i verpflichtet. Sie 
wird ihre Leistungen gegenüber der Stadt quartalsweise abrechnen und zu allen wesentlichen 
Geschäftsvorfällen Rechenschaft ablegen. Die HEAG mobilo stellt der Stadt die Personal-
kosten für die Erbringung der Leistungen für die Bausteine f, g, h und i in Rechnung. Der 
Betreibervertrag und die ergänzende Vereinbarung der Leistungsnachweise, Rechnungs- 
legung und Zahlungsabwicklung regeln hierzu die entsprechenden Einzelheiten. Etwaige 
Überschüsse werden gemäß Durchführungsvertrag vom 02.03.2017 ins Folgejahr übertragen 
und für die Bereitstellung weiterer Mobilitätsangebote verwendet.  
 
                                                
2 Aufgrund von geteilten Räumlichkeiten der Mobilitätszentrale mit dem Quartiermanagement 
(Diakonie/ Sozialdezernat) wird die Miete der Mobilitätszentrale bis 2023 von Seiten der Stadt 
getragen. Ab 2024 wird HEAG mobilo in neuen Räumlichkeiten am Quartiersplatz eine 
Mobilitätszentrale in eigenem Namen einrichten.

- 8 - 
Die HEAG mobilo wird die  Datenverarbeitung von der Stadt im Rahmen einer Auftrags-
datenverarbeitung übernehmen. Die Verarbeitung wird auf der Grundlage eines Vertrages 
erfolgen, der die HEAG mobilo gemäß den Bestimmungen der Datenschutz -Grundverordnung 
(DS-GVO) bindet.

Der Betreibervertrag wird zunächst für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen, beginnend 
rückwirkend zum 01.01.2020 und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres 
Jahr, wenn er nicht zuvor gekündigt wird.  
 
Die Inhalte des Betreibervertrags sind mi t dem Rechtsamt abgestimmt.  
 
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
        In Vertretung 
 
 
 
 
Jochen Partsch       Jochen Partsch  
Oberbürgermeister       Oberbürgermeister

2020/0095

11182 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Rechtsamt 
Finanzverwaltung  
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0095 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511060 
Kostenstelle:  068-040-1100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-61 Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Beauftragung der HEAG mobilo mit der Umsetzung des Mobilitätsmanagements in 
der Lincoln-Siedlung 
 
Vorlage vom: 31.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1) Der Magistrat stimmt der Beauftragung der HEAG mobilo GmbH zur Durchführung des 
Mobilitätsmanagements in der Lincoln -Siedlung zu. 
2) Der Magistrat stellt die bis 2023 notwendigen Mittel in Höhe  von bis zu 80.000 Euro (brutto)  
jährlich zusätzlich zur Verfügung.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. März 2020:  
 
Mit der Lincoln -Siedlung wird in Darmstadt ein Modellquartier für nachhaltige Mobilitäts - und 
Siedlungsentwicklung realisiert.  
 
Auf der Grundlage eines Mobilitätskonzeptes werden alternative Mobilitätsformen zum Indi-
vidualverkehr (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, emissionsarmer Kraftverkehr) sowie weitere 
Alternativen zum eigenen Auto (Car-Sharing, E-Car-Pooling) verstärkt ausgebaut und in der 
Lincoln-Siedlung angeboten. 
 
Zentrale Bestandteile des Mobilitätskonzeptes sind ein von Anfang an vor Ort etabliertes 
Mobilitätsmanagement sowie ein konsequentes Parkraummanagement, das u.a. einen 
reduzierten Stellplatzschlüssel vorsieht und von An fang an Mobilitätsalternativen zum 
eigenen Auto fördert. Im Gegenzug nehmen die Autos hier weniger Platz in Anspruch als 
bisher üblich. Dies ermöglicht eine erhöhte Aufenthalts - und Lebensqualität im Quartier. 
Darüber hinaus wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Lärm - und Emissions- 
belastungen infolge des motorisierten Individualverkehrs geleistet.  
 
Die Grundlagen für ein auto - bzw. verkehrsreduziertes Wohnen mit den Schwerpunkten 
Mobilitätsmanagement, Stellplatzorganisation, flächendeckendes Car - und Bike-Sharing und 
Elektromobilität sind durch den gezielten Einsatz verschiedener planerischer und ver-
kehrsrechtlicher Instrumente mittlerweile geschaffen.  
 
Aufgabe des Mobilitätsmanagements ist, über die Bausteine des Mobilitätskonzepts 
einschließlich der vorhandenen Mobilitätsalternativen zum eigenen Auto am Standort 
LINCOLN zu informieren, als auch gezielt ergänzende Mobilitätsangebote anzubieten und zu 
kommunizieren. Hierzu zählt ebenfalls die eigens entwickelte individuelle Mobilitätsberatung. 
Ziel des Mobilitätsmanagements ist die erfolgreiche Reduzierung des Autoverkehrs ohne 
einen Komfort- und Qualitätsverlust für die Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner.  
 
Die Grundpfeiler des Mobilitätsmanagements sind bereits im städtebaulichen Vertrag (MV 
2015/0455) und im Durchführungsvertrag (MV 2017/0017) zwischen der Stadt und der 
Vorhabenträgerin der Lincoln -Siedlung, der BVD New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt 
verankert. Nach den vorgenannten Verträgen ist die Stadt Betreiberin des 
Mobilitätsmanagements und berechtigt, mit der Aufgabe einen Dritten zu beauftragen. Zur 
Umsetzung des Mobilitätsmanagements will sich die Stadt der HEAG mobilo bedienen. Zu 
diesem Zweck be absichtigen Stadt und HEAG mobilo einen betreffenden Betreibervertrag zu 
schließen.  
 
Die Bausteine des Mobilitätsmanagements bzw. die Aufgaben des Betreibers des 
Mobilitätsmanagements umfassen im Wesentlichen : 
 
a) Einrichtung und Betrieb einer Mobilitätsz entrale 
b) Entwicklung einer digitalen Plattform zur Information über Mobilitätsangebote  
c) Durchführung von Mobilitätsberatung zu den einzelnen Mobilitätsalternativen sowie zur 
individuellen Mobilitätssituation (MobiCheck)  
d) Unterstützung der Stadt bei d er Durchführung von Bewohnerveranstaltungen  
e) Unterstützung der Stadt bei der Organisation von alternativen Mobilitätsangeboten, wie 
z.B. Fahrrad- /Lastenradverleihsystemen, CarSharing und Bewohner E -Carpooling, etc.

- 4 - 
 
f) Sofern es für die Bereitstellung der Mobilitätsangebote erforderlich ist, beauftragt die 
HEAG mobilo dritte Unternehmen hierbei im Namen und im Auftrag und nach den 
Vorgaben der Stadt.  
g) Organisation der zentralen Stellplatzvergabe im Namen der Stadt. Die Vergabe der 
Stellplätze erfol gt nach festgelegten Vergabekriterien, die im Mobilitätsbeirat 1 
beschlossen werden.  
h)  Übernahme des Inkassos und die Verwaltung der anteiligen Einnahmen aus der Stell-
platzvergabe (25 Prozent der monatlichen Stellplatzeinnahmen (brutto), mindestens 
jedoch 20,00 EUR brutto je Monat je Stellplatz) im Namen der Stadt. Diese Einnahmen 
bleiben jedoch städtische Einnahmen, die von der HEAG mobilo treuhänderisch für die 
Stadt verwaltet werden.  
i) Unterstützung der Stadt bei Organisation und Durchführung des Mobilitätsbeirats der 
Lincoln-Siedlung (gemäß Durchführungsvertrag).  
 
In den Grenzen der Finanzierung dieser angebotenen Leistungen des Mobilitätsmanagements 
steht der Stadt  ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gegenüber der HEAG mobilo zu.  
 
Die HEAG mobilo erbringt die Aufgaben des Mobilitätsmanagements der Bausteine a, b, c, d 
und e auf der Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrages der Stadt an die HEAG 
mobilo („ÖDA“) vom 08.07.2019, der auch den finanziellen Ausgleich für die hierbei 
entstehenden Aufwendungen regelt. 
 
Die Deckung der Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des Mobilitätsmanagements der 
Bausteine f, g, h und i sowie die Vergütung Dritter, die hierfür beauftragt werden, erfolgt wie 
nachstehend: 
 Anschubfinanzierung i. H. v. 400.000 EUR brutto (hälftig Stadt und Vorhabenträgerin BVD 
New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt)  
 aus dem Entgelt der Stellplatzeigentümer eine s jeden tatsächlich vermieteten Stellplatzes 
in Höhe von 25  % der Mieteinnahmen jedes Monats [brutto], jedoch mindestens in Höhe 
von EUR 20,00 pro Monat [brutto], erfolgt vorrangig die Finanzierung der Leistungen der 
HEAG mobilo zur Umsetzung der zentralen  Stellplatzvergabe.  
 aus den Einnahmen aus bestehenden oder zukünftigen Förderprojekten.  
 etwaige Einnahmen aus der Erbringung von Mobilitätsangeboten (beispielsweise Miet- 
einnahmen e-Bikes, Elektroladestationen etc.) gemäß Baustein f sind ebenfalls für d ie 
Finanzierung der übrigen Leistungen des Mobilitätsmanagements einzusetzen.  
 soweit schließlich ein zu finanzierender Restaufwand für die Erbringung der Leistungen 
des Mobilitätsmanagements verbleibt, die im Namen und im Auftrag der Stadt 
durchgeführt werden, geht dieser zulasten der Stadt.  
                                                
1 Gemäß § 9 Abs. 3 des Durchführungsvertrages vom 02.03.2017 wird ein Mobilitätsbeirat die 
langfristige Erfüllung des Mobilitätskonzepts durch das Mobilitätsmanagement sicherstellen 
und an der Aufgabenerfüllung mitwirken. Der Mobilitätsbeirat setzt sich hälftig aus 
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und Vertreterinnen und Vertretern der Stadt 
zusammen.

- 5 - 
 
Im Fall der Unterdeckung, d.h. bei eine m von der Stadt zu finanzierenden Restaufwand, steht 
beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.  
 
Kostenabschätzung für die vorab genannten Bausteine f, g, h und i:  
 
Es wird angestrebt, dass das Mobilitätsmanagement durch die aus der Stellpla tzvergabe 
generierten Stellplatzeinnahmen selbsttragend ist.  
Aufgrund der unterschiedlichen Randbedingungen wird bei der Kostenabschätzung der 
Zeitraum bis 2023 und ab 2024 unterschieden. Ab 2021 wird voraussichtlich keine 
Anschubfinanzierung gemäß städte baulichem Vertrag mehr übrig sein. Bei der Berechnung 
des zu finanzierenden Restaufwandes kann  es sich nur um eine vorläufige Kostenab -
schätzung handeln.  
 
1. Für den Zeitraum bis 2023  wird in einem worst -case-Szenario (Annahme nur 50% der den 
bereits bezogene n Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze sind vermietet) eine 
Unterdeckung bis 80.000 EUR (brutto) jährlich möglich sein. Damit liegt der zu 
finanzierende Restaufwand (für Personal, Miete 2 der Mobilitätszentrale, Bewohner -e-
CarPooling und die laufenden Kos ten für die Stellplatzvergabeplattform) bei maximal 
80.000 EUR (brutto) pro Jahr.  
 
2. Für den Zeitraum ab 2024  wird in einem worst -case-Szenario (Annahme nur 75% der den 
bereits bezogenen Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze sind vermietet) eine 
Unterdeckung von maximal 7.000 EUR (brutto)  möglich sein. Dies entspricht einem zu 
finanzierenden Restaufwand (für Personal, Bewohner -E-CarPooling und die laufenden 
Kosten für die Stellplatzvergabeplattform) in Höhe von maximal 7.000 EUR (brutto) pro 
Jahr. 
Voraussichtlich wird die neue, endgültige Mobilitätszentrale am Quartiersplatz 2024 
bezogen sein und direkt von HEAG mobilo betrieben werden (siehe Baustein a).  
 
Die HEAG mobilo  ist zu einer transparenten und ordnungsgemäßen Betriebsführung und 
Rechnungslegung bezüglich aller Leistungen der Bausteine Punkt f, g, h und i verpflichtet. Sie 
wird ihre Leistungen gegenüber der Stadt quartalsweise abrechnen und zu allen wesentlichen 
Geschäftsvorfällen Rechenschaft ablegen. Die HEAG mobilo stellt der Stadt die Personal-
kosten für die Erbringung der Leistungen für die Bausteine f, g, h und i in Rechnung. Der 
Betreibervertrag und die ergänzende Vereinbarung der Leistungsnachweise, Rechnungs- 
legung und Zahlungsabwicklung regeln hierzu die entsprechenden Einzelheiten. Etwaige 
Überschüsse werden gemäß Durchführungsvertrag vom 02.03.2017 ins Folgejahr übertragen 
und für die Bereitstellung weiterer Mobilitätsangebote verwendet.  
 
Die HEAG mobilo  wird die Datenverarbeitung von der Stadt im Rahmen einer Auftrags-
datenverarbeitung übernehmen. Die Verarbeitung wird auf der Grundlage eines Vertrages 
erfolgen, der die HEAG mobilo gemäß den Bestimmungen der Datenschutz -Grundverordnung 
(DS-GVO) bindet. 
  
                                                
2 Aufgrund von geteilten Räumlichkeiten der Mobilitätszentrale mit dem Quartiermanagement 
(Diakonie/ Sozialdezernat) wird die Miete der Mobilitätszentrale bis 2023 von Seiten der Stadt 
getragen. Ab 2024 wird HEAG mobilo in neuen Räumlichkeiten am Quartiersplatz eine 
Mobilitätszentrale in eigenem Namen einrichten.

- 6 - 
 
Der Betreibervertrag wird zunächst für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen, beginnend 
rückwirkend zum 01.01.2020 und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres 
Jahr, wenn er nicht zuvor gekündigt wird.  
 
Die Inhalte des Betreibervertrag s sind mit dem Rechtsamt abgestimmt.  
 
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
        In Vertretung 
 
 
 
 
Jochen Partsch       Jochen Partsch  
Oberbürgermeister       Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (2)

TOP 118
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0095
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.03.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00