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V/0041/2013

Antrag an den Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0049/2012 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL "Öffentliche geförderte Beschäftigung

Vorlagen 17.01.2013

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Antrag an den Rat-0049-2012

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Beschlussvorlage

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Antrag an den Rat-0049-2012

6944 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2012  
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de  
Antrag 
„Öffentliche geförderte Beschäftigung“  
für Langzeitleistungsbeziehende in Münster  
 
16.11.2012 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat stellt fest, dass eine hohe Anzahl von L angzeitleistungsbeziehenden mit 
den üblichen Instrumentarien, die dem Jobcenter zur  Verfügung stehen, wie   die 
berufliche Weiterbildung oder mit kurzfristigen Arb eitsgelegenheiten (6 Monaten), nicht 
in Arbeit integriert werden kann. 
 
2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt zu  prüfen, wie das Jobcenter der Stadt 
Münster sich an der Förderung des Modellprojekts „Ö ffentlich geförderte 
Beschäftigung NRW“ beteiligen kann. 
 
3. Zielgruppe des Modellprojektes „öffentlich geför derten Beschäftigung“ sind 
besonders benachteiligte Personengruppen wie erwerb sfähige Leistungsberechtigte 
mit Langzeitbezug (SGB II-Leistungen). Die Teilnahm e an diesem Programm ist 
freiwillig. 
 
4. Zur Finanzierung betrieblicher Nachteilsausgleic he, ungedeckter Sach- und 
Betriebskosten sowie von Investitionskosten sollen nach Möglichkeit 
arbeitsmarktpolitische Eingliederungsleistungen mit  den eingesparten passiven 
Leistungen der Kommune (KdU) verknüpft werden. 
 
5. Die sonstigen Bemühungen des Jobcenters (vgl. Ar beitsmarktprogramm 2013 – 
Prozesse und Empfehlungen V/0877/2012) zur Integrat ion der Langzeitleistungs-
bezieherinnen und -bezieher in den ersten Arbeitsma rkt oder dem Angebot an 
Förderinstrumenten, soll durch die Teilnahme am Mod ellprojekt nicht zurückgestellt 
werden. 
 
Begründung : 
Eine hohe Anzahl von Langzeitleistungsbeziehenden k ann mit den üblichen Instrumentarien 
des Jobcenters wie Förderung der beruflichen Weiter bildung oder mit kurzfristigen 
Arbeitsgelegenheiten (6 Monaten) nicht in Arbeit integriert werden. 
Im Rahmen von Modellprojekten will das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des 
Landes NRW neue Ansätze zur langfristigen bzw. daue rhaften Integration besonders

2 
 
benachteiligten Zielgruppen erproben. Zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, sozialen 
Stabilsierung und nachhaltigen Integration der benachteiligten Zielgruppen in den Arbeitsmarkt 
soll im Rahmen der Modellprojekte eine systematisch e Verzahnung arbeitsmarktpolitischen 
Eingliederungsleistungen des Bundes gem § 16 SGB II  mit den kommunalen 
Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II  (Kinder betreuung, Schuldnerberatung, 
Suchtberatung, psychosoziale Beratung sowie auch an dere Angebote) erprobt werden 1. Seit 
dem 01.01.2012 agiert das Jobcenter als sogenannte Optionskommune, mit dem Ziel die 
„Leistungen aus einer Hand“ anzubieten, womit die g ewünschte Verzahnung bereits 
weitestgehend besteht. 
Zielgruppe der öffentlich geförderten Beschäftigung  sind besonders benachteiligte 
Langzeitleistungsbezieher. Hierbei handelt es sich um  Münsteraner Bürgerinnen und Bürger 
die erwerbsfähig sind und die in den letzten Monate n 24 Monaten mindestens 21 Monate 
SGB-Leistungen bezogen haben. 
„Die Jobcenter orientieren sich dabei schwerpunktmä ßig auf die folgenden Punkte 
(vergleichbar mit § 16 e SGB II): 
• Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne von § 18 SGB III , die 
• aufgrund von persönlichen Vermittlungshemmnissen a uch bei guter Wirtschaftslage 
und unter Einsatz bisheriger Förderleistungen nicht  unmittelbar in ein reguläres 
sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis integriert werden können, 
• bei denen jedoch mittelfristig Entwicklungspotenzi ale gesehen werden. 
• Zur Verbesserung der Integrationschancen am ersten  Arbeitsmarkt benötigt die 
Zielgruppe die zusätzlichen Unterstützungsangebote im Rahmen der 
Modellprojektförderung.“² 
 
Der Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen  gem. § 16a SGB II sollen im Rahmen 
der Modellprojekte hinsichtlich Bedarfsanalyse, Org anisation der Leistungen, Verzahnung mit 
anderen Eingliederungsleistungen, Integration in da s Fallmanagement bzw. begleitendes 
Coaching etc. für eine Teilnahme am Modellprojekt k onkret erläutert werden. Die 
systematische Verknüpfung mit den kommunalen Eingliederungsleistungen dient dem Ziel, die 
Integrationschancen des Einzelnen zu verbessern. 
II. 
Im Jahresdurchschnitt beträgt die Anzahl an Langzei tleistungsbeziehenden in Münster rund 
9087 Personen. Die Anzahl der Langzeitleistungsbezieher ist seit Jahren konstant. 
Insgesamt handelt es sich um eine heterogene Personengruppe wie Singles, Alleinerziehende, 
Leistungsbeziehende die in einer Bedarfsgemeinschaf t mit Kindern leben etc. mit den 
unterschiedlichsten Schul- und/oder Berufsabschlüssen. 
Die „Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher (K 3E1)“  lag im Juni 2012 
bundesweit bei 18,2 %, in NRW bei 16 % und in Münster bei 17,2 %.  
Im Vergleich hierzu lag im Juni 2012 die „Integrationsquote (K2)“ aller 
Leistungsbeziehenden bundesweit bei 26,5 %, in NRW bei 22,4 % und in Münster bei 25,9 %. 
D.h. Es besteht eine  Differenz von fast 9 % bei der Integration der Zielgruppe. 
Die erhebliche Einschränkung von Arbeitsgelegenheit en durch die am 01.04.2012 in Kraft 
getretene Instrumentenreform führt für die Zielgrup pe gegenwärtig zu einem deutlich 
reduzierten Angebot. 
III. 
Mit den Modellprojekten will die Landesregierung NR W praktisch nachweisen, „dass Arbeit 
                                                 
1 Vgl. Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen d es MAIS

3 
 
statt Arbeitslosigkeit sowohl erfolgreich machbar a ls auch finanzierbar ist, wenn passive 
Transferleistungen in aktive und individuell angepasste Förderwege umgewandelt werden 2. 
Auch der deutsche Landkreistag betont, dass ein soz ialer Arbeitsmarkt mit öffentlich 
geförderter Beschäftigung in Anbetracht des hohen Anteils von Leistungsberechtigten im SGB 
II, die keine unmittelbare Aussicht auf reguläre un geförderte Beschäftigung haben und häufig 
lange Zeit im Leistungsbezug sind, als unerlässlich erscheint 3. 
Wie passive Transferleistungen (z.B. Kosten für Unt erkunft) in aktive individuelle Förderwege 
und mit den arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsl eistungen des Bundes verknüpft werden 
können, ist von der Verwaltung differenziert darzulegen. 
 
 
gez. Otto Reiners  
gez. Dr. Petra Dieckmann  
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen  
gez. Helga Bennink  
gez. Gerhard Joksch  
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Hery Klas  
gez. Manfred Kehr  
gez. Annette Kemper  
gez. Jutta Möllers  
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels  
gez. Carsten Peters  
gez. Tim Rohleder  
gez. Dr. Ludwig Schipmann  
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
 
                                                 
2 Vgl. Schreiben des Ministerium für Arbeit, Integr ation und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 
3 V gl. Positionspapier zum Sozialen Arbeitsmarkt vom Deutschen Landkreistag, vom 20./21.06.2012

Beschlussvorlage

3810 Zeichen

V/0041/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0049/2012 der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL   
"Öffentliche geförderte Beschäftigung" für Langzeitleistungsbeziehende in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.02.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Ein hoher Anteil von Leistungsberechtigten im SGB II ist mit den üblichen Instrumentar ien, 
die dem Jobcenter zur Verfügung stehen, nicht unmittelbar in ungeförderte Beschäftigung 
integrierbar. Daher sind neue Ansätze zur langfristigen Integration besonders be nachteilig-
ter Zielgruppen auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen. 
 
2. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit 
welchen Konsequenzen sich die Stadt Münster an einem Modellprojekt des Landes NRW 
„Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW“ beteiligen kann. Mit dem Modellprojekt soll 
nach Aussage des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales nachgewiesen werden, 
dass „Arbeit statt Arbeitslosigkeit sowohl erfolgreich machbar als auch finanzierbar ist, 
wenn pas sive Transferleitungen in aktive und individuell angepasste Förderwege umg e-
wandelt werden“.  
 
3. Die Ergebnisse der Prüfung und ein Konzept mit möglichen Handlungsoptionen sind den 
zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Entscheidung über die Vorlage entstehen keine Kosten.  Finanzielle Auswirkungen kön-
nen sich aus der Teilnahme am Modellprojekt ergeben. Hierüber wird im Rahmen der weiteren 
Vorlage zu entscheiden sein.  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0041/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0041/2013 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Für eine hohe Zahl besonders benachteiligter Langzeitleistungsbezieherinnen und –bezieher im 
SGB II gibt es derzeit keine ausreichenden Möglichkeiten zur Beschäftigung und zur Heranführung 
an Arbeit. Diese Personengruppe weist einen verfestigten Leistungsbezu g und eine große Distanz 
zum Arbeitsmarkt auf, so dass besondere Anstrengungen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit 
erforderlich sind. Mit den überwiegend eingesetzten kurzzeitigen Maßnahmen oder mit Qualifizi e-
rung kann diese Gruppe oftmals nicht in Arbe it integriert werden. Vielmehr sind flexible, längerfri s-
tig einsetzbare Förderinstrumente erforderlich.  
 
Zu 2.: 
 
Die Landesregierung NRW erprobt mit Modellprojekten zur öffentlich geförderten Beschäftigung in 
NRW neue Ansätze zur langfristigen bzw. dauerh aften Integration dieser besonders benachteili g-
ten Zielgruppen. Als Lösungsansatz für die Finanzierung einer möglichen öffentlich geförderten 
Beschäftigung kommt der sog. Passiv-Aktiv-Tausch in Betracht, also die einzelfallbezogene Inve s-
tition künftig benö tigter Passivmittel (Leistungen für Unterkunft und Heizung)  in eine Beschäft i-
gung, die mitte lfristig die Leistungsgewährung überflüssig macht. Dieser Grundgedanke wurde 
seinerzeit auch bei der Hilfe zur Arbeit in der Sozialhilfe erfolgreich angewendet. Di e Verwaltung 
wird die Chancen und Risiken einer möglichen Teilnahme am Modellprojekt des Landes analysi e-
ren und darlegen.  
 
Zu 3.: 
 
Die Verwaltung wird auf der Grundlage ihrer Analyse und unter Einbeziehung anderer arbeit s-
marktpolitischer Akteure mögliche Handlungsansätze für Münster mit Beschreibung der finanzie l-
len Auswirkungen entwickeln und diese den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und 
Entscheidung vorlegen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage:  Antrag an den Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0049/2012 der Fraktion Bündnis  
  90/Die Grünen/GAL

Beratungsverlauf (1)

06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0041/2013
Typ
Vorlagen
Datum
17.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37