1989/2025
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
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Anlage 1 - Wahlergebnis Stichwahl OB 28.09.2025
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Anlage 1 – Wahlergebnis für die Stichwahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln am 28.09.2025 Wahlberechtigte 807.675 Wähler/innen 361.158 Ungültige Stimmen 1.964 Gültige Stimmen 359.194 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber*in (Name) Name der Parteien Stimmen 1. Aymaz, Berivan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 166.996 2. Burmester, Torsten Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 192.198 Nach § 46 c Abs. 2 Satz 5 KWahlG ist bei der Stichwahl der*die Bewerber*in gewählt, der*die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhielt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem/ der Wahlleiter*in zu ziehende Los.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/34/345 Vorlagen-Nummer 1989/2025 Freigabedatum 02.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Beschlussorgan Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 Gremium Datum Beschluss: Der Wahlausschuss stellt das in Anlage 1 dargestellte Ergebnis als das Ergebnis der Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 2025 fest. Der Wahlausschuss stellt fest, dass der Bewerber Torsten Burmester die höchste Stimmen- zahl auf sich vereinigt und damit gewählt ist. Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 02.10.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß §§ 34, 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 61 Absatz 3, 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) stellt der Wahlausschuss das endgültige Wahler- gebnis der Stichwahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin fest. Nach § 75d KWahlO stellt der Wahlausschuss die Person des*der gewählten Bewerbers*Ber- werberin fest. Der Wahlausschuss stellt im Einzelnen fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen, 4. die Zahl der auf die jeweiligen Bewerber*innen entfallenen Stimmen und 5. a. die danach gewählte Bewerberin / den danach gewählten Bewerber Anlage: Anlage 1 – Wahlergebnis für die Stichwahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln am 28.09.2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1989/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.10.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 14:20