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V/0271/2018

Bestellung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses

Vorlagen 27.03.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 15

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1271 Zeichen

Anlage A zur V/0271/2018 
Kurzüberblick 
Die Wahlzeit des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses endet nach fünf Jahren (DVO 
BauGB). Der Vorsitzende Erwin Scheer hat sich zu einer Wiederwahl bereit erklärt. Die Bestel-
lung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses erfolgt durch den Rat. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nach den Vorgaben der DVO BauGB muss alle fünf Jahre ein/e neue/r Vorsitzende/r des Umle-
gungsausschusses gewählt werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind mit der Wiederwahl erfüllt. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: --- --- 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
--- 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Andere Querschnittsthemen sind nicht betroffen. 
Die Vorgaben des § 12 LGG werden eingehalten.

Beschlussvorlage

3175 Zeichen

V/0271/2018 
V/0271/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wird für eine weitere Amtszeit vom 01.06.2018 bis 
31.05.2023 
 
Herr Erwin Scheer 
 
bestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, 
SGV NW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. 
 
Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich der 
oder des Vorsitzenden. Der oder die Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum 
höheren Verwaltungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde 
angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungs-
dienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. 
Diese und der oder die Vorsitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, An-
gestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein 
oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mit-
glied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.  
 
Die Amtsdauer der Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, beträgt gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 der Ver-
ordnung 5 Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
13.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0271/2018 
 
Herr Erwin Scheer ist bereits seit dem 01.06.2008 Vorsitzender des Umlegungsausschusses. Seine 
Amtszeit endet zum 31.05.2018. Herr Scheer hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wiederwahl das 
Amt für weitere fünf Jahre auszuüben. 
 
Von den fünf Mitgliedern des Umlegungsausschusses sind aktuell zwei Frauen Mitglied des Gremi-
ums (Frau Jutta Thiemann - Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten und Frau 
Dagmar Bix - Sachverständige mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungs-
dienst). 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0271/2018
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37