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Änderungsantrag zu TOP 12.1 zu „Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 67453/23 Arbeitstitel: Westlich Unter Goldschmied (LaurenzCarré) in Köln-Altstadt/Nord“
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/1247/2023 vom 17.06.2023
Stand: Am 10.07.2023 im Hauptausschuss endgültig abgelehnt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.06.2023 AN/1247/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 15.06.2023 Hauptausschuss 10.07.2023 Änderungsantrag zu TOP 12.1 zu „Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan- Entwurf 67453/23 Arbeitstitel: Westlich Unter Goldschmied (LaurenzCarré) in Köln- Altstadt/Nord„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15.6.2023 zu setzen. Beschluss: Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage (Anlage 11) zur Kenntnis und stellt fest: Der Kölner Wohnungsmarkt ist weiterhin angespannt. Der aktuelle Geschäftsbericht Wohnen belegt dies mit eindringlichen Fakten und Zahlen. (DS-Nr. 0762/2023). Ein Verzicht auf vertraglich vereinbarte Neubau von Wohnungen, davon 30% öffentlich gefördert, ist daher nicht akzeptabel. Ein solcher Verzicht stünde auch dem Ziel des Bebauungsplans „Westlich Unter Goldschmied (LaurenzCarré) in Köln-Altstadt/Nord“ entgegen: Durch die Neuplanung sowie in Teilen die Überplanung des Bestands, soll ein kl einteiliges, durchmischtes, urbanes, lebendiges Quartier entstehen, welches seiner zentralen Lage gerecht wird. Geplant wird ein Hotel -, Büro- und Wohnstandort mit kleinteiligen Einzelhandels- und Gastronomieangeboten in den Erdgeschosszonen, welche sich i m Wesentlichen zum öffentlichen Raum hin orientieren. Der Rat beschließt die Begründung in der Fassung gemäß Anlage 7. Der Rat besteht daher gegenüber der GerchGroup auf der Einhaltung des 2020 abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags, insbesondere auf § 13 Bindung geförderter Wohnungsbau. Die von der Verwaltung diesbezüglich vorgeschlagenen Änderungen der Begründung der Vorlage werden daher ausdrücklich nicht beschlossen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
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