2013/0110
Bund-Länder-Programm 'Soziale Stadt' Kranichstein; Sicherung der Grünanlage 'Brentanowiese'
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2013/0110
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.05.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat IV Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0110 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-030-1300 Investitionsnummer: 08061-4403 Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 0953010 Betreff: Bund-Länder-Pr ogramm "Soziale Stadt" Kranichstein; Sicherung der Grünanlage "Brentanowiese" Vorlage vom: 15.04.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Sicherung der Grünanlage durch Absperrung mit Granitpollern entlang der Gruberstraße zu. 2. Die Finanzierung der Maßnahme mit Kosten in Höhe von 19.000,00 EUR erfolgt aus Mitteln des Förderprogramms 'Soziale Stadt'. Die Mittel stehen aus übertragenen Restmitteln bei der Kostenstelle 061-030-1300 Invest. Nr.: 08061-4403 (Ordnungsmaßnahmen) zur Verfügung. 3. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung zwischen dem Grünflächenamt, dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sowie der Projektkoordination 'Soziale Stadt'. Anlagen: Konzeptvorschlag Abpollerung_Parken Gruberstraße Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.04.2013 Fördergebiet ‘Soziale Stadt‘ Im Rahmen des Bund-Länder-Programms 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt', in das Kranichstein im Jahr 2000 aufgenommen wurde, wird eine kontinuierliche städtebauliche Stabilisierung des Stadtteils verfolgt. Im besonderen Fokus der 'Sozialen Stadt' stehen und standen neben der Verbesserung der Infrastruktur Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, im Wohnumfeld sowie im Umfeld wichtiger Einrichtungen. Maßnahmen / Ziele Als abschließende Maßnahme der zwischen 2002 bis 2010 in mehreren Bauabschnitten durchgeführten Neugestaltung der Grünanlage Brentanowiese soll der südliche Rand des Stadtteilparks so gestaltet werden, dass wildes Parken im Bereich der Grünanlage sowie in ihrem unmittelbaren Umfeld verhindert wird. Der Stadtteilpark Brentanoanlage ist aufgrund seiner Generationen übergreifenden adressatengerechten Gestaltung ein hochfrequentierter Spiel- und Erholungsort, der von Bewohner/innen, Jugendlichen und Kindern des Stadtteils ganzjährig aufgesucht wird. Die heutige Situation – wildes Parken auf der Nordseite der Gruberstraße bis weit in die Versickerungsmulden der Parkanlage hinein – beeinträchtigt nicht nur die Grünanlage selbst, sondern auch ihre Zugänglichkeit aus der Gruberstraße und ihre Vernetzung mit dem neugestalteten Vorfeld der Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Zur Verbesserung der Situation hat sowohl die AG Fußgängerverkehr als auch die Projektkoordination Soziale Stadt Vorschläge erarbeitet. Übereinstimmendes Ziel ist, das Parken im Bereich des Gehwegs und der Entwässerungsmulden auf der Nordseite der Straße zu verhindern, die Gehwege beidseitig der Gruberstraße freizustellen und ein geordnetes Parken im Straßenraum zu ermöglichen. Zur Verhinderung des wilden Parkens auf der Nordseite ist als Maßnahme der Sozialen Stadt die Absperrung der Grünanlage mit Granitpollern in einem Abstand von ca. 0,50 m zur Fahrbahntrasse vorgesehen (sh. Anlage Konzeptvorschlag). Die Kosten für die Aufstellung der erforderlichen Granitpoller belaufen sich laut Angaben des Grünflächenamtes auf rd. 19.000,00 EUR. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus Fördermitteln des Bund-Länder-Programms 'Soziale Stadt'. Im Kontext dieser Absperrungsmaßnahme soll eine Neuordnung der geordneten Parkierung im Bereich der Gruberstraße selbst erfolgen. Hierzu sollen markierte Stellplätze in Längsaufstellung auf der Südseite der Gruberstraße ausgewiesen werden. Die Markierung der Stellplätze, die Entfernung vorhandener Restmarkierungen und die Beschilderung sind durch das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt zu veranlassen. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden mit allen Beteiligten (Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Grünflächenamt, Stadtplanungsamt, Projektkoordination, AG Fußgängerverkehr und Stadtteilrunde) abgestimmt. Darmstadt, 15.04.2013 61.1.2 sa-kl Tel. 3641 Dezernat III Dezernat IV Dezernat V Brigitte Lindscheid André Schellenberg Barbara Akdeniz Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
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SOZIALE STADT DARMSTADT KRANICHSTEIN GRUBERSTRASSE KONZEPTVORSCHLAG ABPOLLERUNG / PARKEN Brentano-See GRUNDLAGEN =) EI a ES 1 parken al D u ur , 5 M 1:1.000 (im Format A3) STAND: 02.11.2012 AUFTRAGGEBER: WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT DER MAGISTRAT GRÜNFLÄCHENAMT BESSUNGER STRASSE 125 64295 DARMSTADT TEL_06151 / 13-2900 FAX 06151 / 13-2932 AUFTRAGNEHMER: FREISCHLAD + HOLZ PLANUNG UND ARCHITEKTUR SPREESTRASSE3A 64285 DARMSTADT TEL.06151/33131 FAX 06151/33132
Beratungsverlauf (6)
Orte (3)
- Gruberstraße
- Bessunger Straße 125
- Spreestraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0110
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.04.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00