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V/0754/2012

Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten

Vorlagen 26.09.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.12.2012, TOP 4.1

Anlage 2c-OG

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0754/2012/1

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Ansehen

Anlage 2b-EG

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Ansehen

Anlage 3-Skizze

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Ansehen

Anlage 2a-LP

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4 -Antrag CDU

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Ansehen

Anlage 1-Protokoll-Preisgerichtssitzung

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Ansehen

Anlage 2c-OG

73 Zeichen

1001

Luftraum

Umkleide:

Urmkleide |

Bomusßuegßuig

Obergeschoss 1_200

Ergänzungsvorlage V/0754/2012/1

4706 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0754/2012/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Kremer 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei 
Bauabschnitten 
- Ergebnis des Wettbewerbs 
- Beauftragung der Architektenleistungen 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Hauptausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Ergebnis des Architektenwettbewerbes für den Neubau einer Zweifachsporthalle und die 
perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten wird einschließlich 
der Empfehlung des Bewertungsgremiums (Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungs-
gremiums, Anlage 2 - Planverkleinerungen des 1. Preises, Entwurf der Architekten Knoche El-
lertmann) zur Kenntnis genommen. Optimierungen werden insbesondere bezüglich der Er-
schließung, der Lage und der Raumorganisation der Sporthalle vorgenommen. Die erforderli-
chen Stellplätze werden ausschließlich im Bereich des Dingbängerweges untergebracht (siehe 
Skizze Anlage 3).  
 
2. Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des 
Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zweifachsporthalle die Entwurfsplanung einschließlich 
Kostenberechnung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann 
zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigungsplanung für den 1. Baua
b-
schnitt der Schulerweiterung und die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Schulerwe i-
terung  auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoc he Ellertmann zu erstellen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für jeden Bauabschnitt separate Baubeschlüsse vorg e-
sehen sind.  Die Planungen für die Schulerweiterungen werden bis zur Klärung der 
Schulentwicklung im Stadtteil Mecklenbeck vertagt. 
 
4. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der CDU- Fraktion vom 10.09.2012 (Anlage 4) 
werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist damit erledigt. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme (Baukosten und Beschaffung) auf 
der Grundlage des Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweite-
rung der Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt) Finanzmittel in Höhe von 4.401.000,00 € 
492-2415 
 
E-Mail: 
KremerIngrid@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.11.2012 
V/0754/2012/1

- 2 - 
V/0754/2012/1 
zur Verfügung stehen. Eine Folgekostenberechnung wird im Rahmen des Baubeschlusses er-
stellt. Möglichkeiten der Kostenreduzierungen werden im weiteren Verfahren geprüft. Hierbei 
wird angestrebt, die Kosten um 20 % gegenüber der Normalvariante zu verringern. 
 
6. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan wie folgt veran-
schlagt: 
7.  
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl. 
Sporthalle    
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000  
   VE 250.000  
   2013 1.372.000  
   2014 2.450.800  
   2015 156.000  
   gesamt 4.213.800  
  Auszahlung für den Erwerb von  
bewegl. Anlagevermögen 2014 187.200  
   insgesamt 4.401.000  
 
7.   Diese Baumaßnahme wird barrierefrei ausgeführt.  
 
Begründung: 
 
1. Bei den Optimierungen wird berücksichtigt, dass die Stadt  Münster als Auslober bei der 
Realisierung der Zweifachsporthalle an die Grundzüge des ausgewählten Entwurfs inklusi-
ve der Empfehlungen des Preisgerichts gebunden ist. Dies betrifft u. a. die Lage der Sport-
halle im städtebaulichen Kontext der vorhandenen und ggf. später zu realisierenden Ge-
bäude der Peter Wust Schule. Eine veränderte Lage muss unter den vorgenannten Bedin-
gungen entwickelt werden. 
 
2. und 3. 
 
Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des 
Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. 
Da die Planungen für die Schulerweiterungen bis zur Klärung der Schulentwicklung im 
Stadtteil Mecklenbeck vertagt werden (siehe Pkt. 3), entfällt zunächst die Beauftragung der 
Architektenleistungen für die Planung der Schulerweiterungen. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass das Büro Knoche Ellertmann entsprechend der Wettbewerbsauslobung bei 
der Realisierung der Schulerweiterung grundsätzlich auch einen Anspruch auf die Beauf-
tragung der Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt (Genehmigungsplanung) und 2. 
Bauabschnitt (Entwurfsplanung) der Peter Wust Schule hat. 
 
I. V. 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Anlage 2b-EG

125 Zeichen

rweiterung Peter-Wust-Schule

Spiel u. Pausenhof .

Br

 Hallenwart
‚Sanitätsraum

2 Eingang
Sponler

en

%
n:

Bomusßuegßuig

Anlage 3-Skizze

625 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
 
Skizze: Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung - Denkmalbehörde 
und Stadtgestaltung 
 
- Bringen und Absetzen der Kinder per PKW ausschlie ßlich am Dingbänger Weg 
- getrennte Ein- und Ausfahrt 
- an der Schlaustiege Zugang für Fußgänger und Radf ahrer (Fahrradabstellanlage)  
- getrennter Fußweg mit Zugang zum Schulhof und (hi er nicht dargestellter Zuwegung) zu 
den Eingängen der neuen Sporthalle  
 
Die dargestellte Erschließungslösung wird von der Leitung der Peter-Wust-Schule mitgetragen 
(Gespräch am 28.09.2012), da sie die größtmögliche Sicherheit im Schülerverkehr bietet.

Anlage 2a-LP

3750 Zeichen

Erweiterung Peter-Wust-Schule

Erläuterungsbericht

Das Plangebiet für die Gemeinschaftsgrundschule im Stadtteil Mecklenbeck befindet sich in
Randlage einer Wohnbebauung in offener Bauweise. Die vorgesehenen punktuellen Erweite-
rungsbaukörper der Peter-Wust-Schule schaffen die folgerichtige Symbiose zwischen städte-
baulichem Umfeld und bestehendem Schulensemble, welches in seiner eher geschlossenen
Struktur zu achten und zu würdigen ist.

Auf dem Areal bleiben bei Realisierung der Zweifachsporthalle alle Bestandsgebäude inkl.
der Einfachsporthalle erhalten. Der Standort der neuen Halle schließt die — nach Abriss der
bestehenden Halle — offene Gebäudekonstellation nach Süden ab.

Dieser Standort lässt eine „Entweder-oder-Entscheidung“ bzgl. der verkehrstechnischen Er-
schließung, d.h. entweder vom Dingbängerweg oder von der Schlautstiege, außen vor. Ge-
parkt wird dezentral. Die Pkw-Erschließung am Dingbängerweg bleibt unverändert (vorrangig
Lehrerplätze). Die Vereinssportler erreichen die Sporthalle per Pkw aus Richtung Süden von
der Schlautstiege, ohne allerdings die sensible Rad- und Fußwegerschließung der Schul-
kinder zu beinträchtigen.

Die geplante Sporthalle legt sich bewusst mit ihrer Längsseite parallel zur Straßenbebauung
Dingbängerweg, um die Bedeutung des Zuwegs zur Schule auf ein gesteigertes Maß zu er-
höhen. Diese Position verschafft eine größtmögliche Rücksicht auf den Baumbestand. Ein
signifikanter Schriftzug auf der Südfassade der Sporthallenfassade markiert den Hauptzu-
gang des Schulareals. Der Entwurf sieht vor, die Aula mit ihrer markanten Giebelausbildung
im Gesamtensemble dominanter wirken zu lassen. |

Als optionale Schulraumerweiterung in zwei Bauabschnitten wird der Gebäudequerschnitt
der Sporthalle fortgeführt. Funktional und architektonisch wird der erste durch den zweiten
Abschnitt ergänzt.

Die neue Geschlossenheit des Ensembles wird durch eine veränderte Maßstäblichkeit und
neue Bezüge der Gebäude von alt und neu zueinander erreicht.

Die gliedernde Neugestaltung wirkt klarer und geschlossener, behält aber die bisherige Ver-
trautheit.

Städtebaulich steht der neue klare Baublock dialektisch zu den heterogenen Schulgebäuden
aus 4 Jahrzehnten. Insgesamt wird die Schulanlage deutlicher, markanter, großzügiger, luf-
tiger und — trotz der größeren Komprimiertheit — offener, positiver, einladender.

Durch die strenge Organisation der Gesamtformation — Halle und Unterrichtsräume — wird
höchsimögliche Funktionalität bei gleichzeitig hohem ästhetischen Anspruch erreicht.

Die höhenausgleichende Außengestaltung, ein sogenannter „Handlungs-Spiel-Raum“ — zwi-
schen beiden Neubaukuben wird achsial vor der Aula zum zentralen Ort der Begegnung. Eine
allseitig erreichbare, der Aula vorgelagerte Fläche, komplettiert die Themenachse
Handlungs-Spiel-Raum, Meeting-Point und Aula.

Die Gestaltung mit gegliederten großen Glasflächen ermöglicht eine natürliche Verbindung
von Innen- zu Außenräumen und gewährleistet eine helle, positive, freundliche Lern- und
Sport-Atmosphäre. Alle drei Bauabschnitte erhalten ein einheitliches Fassadenbild. In Kombi-
nation mit hellen, sandsteinfarbigen Ziegelfassaden, bilden die Quader eine kompakte, form-
geschlossene Gesamtfigur.

Der Freiraum ist mit seiner klaren Gliederung an die Architektur angelehnt und bietet durch
Pflanzbeete, Baumbestand sowie Wechsel zwischen befestigten Plätzen und Rasenflächen,

hohe Aufenthaltsqualitäten für alle Schulkinder. Trotz Zonierungen sind die Pausenfreiflächen

überschaubar zu beaufsichtigen. Fahrradstellplätze befinden sich außerhalb der Pausen- und
Spielflächen direkt an der Schlautstiege.

Sporthalle

Neubau einer Zweifachsporthalle

Senusßuegßug

Bauabschnitt |

Bauabschnitt Il

Lageplan 1_500

Beschlussvorlage

19000 Zeichen

V/0754/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei 
Bauabschnitten 
- Ergebnis des Wettbewerbs 
- Beauftragung der Architektenleistungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.11.2012 Sportausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Ergebnis des Architektenwettbewerbes für den Neubau einer Zweifachsporthalle und die 
perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten wird einschließlich 
der Empfehlung des Bewertungsgremiums (Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungs-
gremiums, Anlage 2 - Planverkleinerungen des 1. Preises, Entwurf der Architekten Knoche  
Ellertmann) zur Kenntnis genommen. Optimierungen werden insbesondere bezüglich der Er-
schließung und der Raumorganisation der Sporthalle vorgenommen. Die erforderlichen Stell-
plätze werden ausschließlich im Bereich des Dingbängerweges untergebracht (siehe Skizze 
Anlage 3).  
 
2. Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des 
Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zweifachsporthalle die Entwurfsplanung einschließlich 
Kostenberechnung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann 
zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigungsplanung für den 1. Bauab-
schnitt der Schulerweiterung und die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Schulerwei-
terung  auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann zu erstellen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für jeden Bauabschnitt separate Baubeschlüsse vorge-
sehen sind. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0754/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Kremer 
Ruf: 
492-2415 
E-Mail: 
KremerIngrid@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0754/2012 
4. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der CDU- Fraktion vom 10.09.2012 (Anlage 4) 
werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist damit erledigt. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahem (Baukosten und Beschaffung) auf 
der Grundlage des Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweite-
rung der Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt) Finanzmittel in Höhe von 4.401.000,00 € 
zur Verfügung stehen. Eine Folgekostenberechnung wird im Rahmen des Baubeschlusses er-
stellt. Möglichkeiten der Kostenreduzierungen werden im weiteren Verfahren geprüft. 
 
6. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan wie folgt veran-
schlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl. 
Sporthalle    
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000  
   VE 250.000  
   2013 1.372.000  
   2014 2.450.800  
   2015 156.000  
   gesamt 4.213.800  
  Auszahlung für den Erwerb von  
bewegl. Anlagevermögen 2014 187.200  
   insgesamt 4.401.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkungen: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 mit der Vorlage V/0779/2011 und 
V/0779/2011/1 der Errichtung einer Zweifachsporthalle am Hauptstandort der Peter-Wust Schule, 
Dingbängerweg 80, sowie der perspektivischen Erweiterung des Schulgebäudes zur Drei- bzw. 
Vierzügigkeit zugestimmt. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung 
des Schulgebäudes der Peter-Wust Schule zur Drei- bzw. Vierzügigkeit sowie zum Neubau einer 
Zweifachsporthalle zunächst ein planerisches Optimierungsverfahren durchzuführen. Den Raum-
programmen für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle wurde zugestimmt. 
Die Durchführung eines begrenzten Wettbewerbes zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für 
das o. g. Bauvorhaben wurde am 09.05.2012 im Hauptausschuss mit der Vorlage V/0229/2012 
und V/0229/2012/1. Erg. beschlossen. Der Teilnehmerkreis wurde ebenfalls am 09.05.2012 im 
Hauptausschuss mit der Vorlage V/0230/2012 festgelegt.

- 3 - 
V/0754/2012 
 
Zu 1 - 3: Ergebnis des Wettbewerbes / Beauftragung der Architektenleistungen: 
 
Am 20.08.12 tagte das Bewertungsgremium zur Beurteilung der eingereichten Lösungskonzepte.  
Das Preisgericht empfiehlt mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die erstplatzierte Arbeit 1001 des Ar-
chitekturbüros Knoche Ellertmann aus Münster der weiteren Planung und Realisierung unter Beach-
tung der Kritikpunkte der Beurteilung zugrunde zu legen (s. Planverkleinerungen, Anlage 2). 
 
Die vollständige Bewertung der Arbeit ist dem beigefügten Protokoll der Preisgerichtssitzung zu 
entnehmen (Anlage 1).  
 
Hervorgehoben wurde: „Insgesamt wird die Arbeit dem Ort städtebaulich und architektonisch in 
besonderer Weise gerecht und schafft nicht zuletzt neue und unterschiedliche Freiräume großer 
Nutzungsvielfalt und Qualität“. 
Das Ziel, den Schülern eine möglichst große, gut zu beaufsichtigende Sport-, Spiel- und Pausen-
fläche zu erhalten und möglichst wenig nutzbare Fläche zu versiegeln wird dadurch und durch die 
kompakte Flächen sparende Bauweise erreicht. 
 
Die Bestandssporthalle kann bis zur Fertigstellung der neuen Zweifachsporthalle erhalten bleiben. 
 
Ein Umplanungserfordernis wurde gesehen u. a. bei der Eingangssituation der Sporthalle sowie 
der fehlenden barrierefreien Erreichbarkeit der 1. Obergeschosse für Sporthalle und Schulerweite-
rung.  
 
Bezüglich der Erschließung wurde vermerkt, dass mit der vorgeschlagenen Stellplatzanlage an der 
Schlautstiege und der fehlenden Trennung der Erschließung tagsüber die Erschließungssituation 
nicht verbessert wird.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt im Zuge der Bearbeitung der Entwurfsplanung durch das zu beauftra-
gende Architekturbüro die Optimierung des Entwurfes entsprechend der Empfehlung des Preisge-
richtes. Insbesondere sind die Erschließung von Schule und Sporthalle sowie die Anordnung der  
Stellplätze so zu verbessern, dass gefährliche Situationen im Schülerverkehr im Bereich der Sch-
lautstiege vermieden werden. Eine zwischenzeitlich erstellte Untersuchung hat ergeben, dass die 
erforderlichen Stellplätze im Bereich des Dingbängerweges untergebracht werden können und der 
"Bringverkehr" mit den derzeit notwendigen Wendemanövern in der Schlautstiege zu vermeiden ist 
(siehe Anlage 3).       
 
Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer wurden der Stadt Münster als Ausloberin eine 
Auswahl hochstehender Lösungen vorgelegt, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste 
Lösung ausgewählt werden konnte, die den Erfordernissen von Schule und Sport bestmöglich ge-
recht wird (bauliche Maßnahmen zur Optimierung des offenen Ganztages waren gem. dem Errich-
tungsbeschluss vom 14.12.2011 nicht Bestandteil der Planungsaufgabe). 
 
Zu 4: Beantwortung der im Antrag der CDU-Fraktion vom 10.09.2012 gestellten Fragen 
 
zu a) Anbau/Aufstockung bestehender Gebäude  
 
 „Warum haben die von der Politik eingebrachten Anregungen eines Anbaus der zu erstellenden 
Klassen- bzw Mehrzweckräume an die bestehenden Gebäude oder eine Aufstockung bei keinem 
der Entwürfe Berücksichtigung gefunden?“ 
 
Die Anregung bzgl. Anbauten und Aufbauten (Ausbau des Dachgeschosses im Ostflügel) wurde 
im Vorfeld der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 26.04.2012 durch die CDU-
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West formuliert.

- 4 - 
V/0754/2012 
Mit Schreiben der Verwaltung vom 25.04.2012 an die Mitglieder der BV-West und des Rates wur-
de angekündigt, den Anregungen zu entsprechen: 
„Es gibt keine Einwände, den Auslobungstext wie im AUB beantragt zu ändern. Offensichtliches 
Ziel der politischen Gremien und auch der Stadtverwaltung ist es, zu „kompakten“ Lösungen bei 
der perspektivischen Erweiterung der Peter-Wust-Schule zu kommen und einen unnötigen Flä-
chenverzehr zu vermeiden.“ 
Es wurde angekündigt, mit dem Ziel, den Architekten einen ansprechenden Handlungsspielraum 
für die Entwurfsarbeit zu geben,  die Aufgabenstellung für die Bearbeitung des Architektenwettbe-
werbs entsprechend zu überarbeiten. 
 
Darüber hinaus wurde der in der Sitzung des AUB am 17.04.2012  durch Ratsherrn Joksch geäu-
ßerte Bitte entsprochen, die Auslobung bezüglich der Aufstockung auf vorhandene Gebäude offen 
zu formulieren und dies nicht grundsätzlich auszuschließen. 
Auf eine Einschränkung von Anbauten auf solche mit eigenständiger Nutzbarkeit (aus abschrei-
bungstechnischen Gründen) wurde verzichtet. 
  
Die o. g. Anregungen wurden in die Auslobung für den ausgeschriebenen Architektenwettbewerb 
aufgenommen, siehe: 
  
„5.  Raumprogramm, Umgang mit dem Gebäudebestand wie folgt:  
Zur Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms sind  grundsätzlich Neubauten auf dem  
Gelände der Schule zu errichten. Die bauliche Verbindung der Sporthalle und der zukünftig noch 
zu errichtenden Klassentrakte wird nicht ausgeschlossen. Anbauten an das vorhandene Schulge-
bäude und eine Aufstockung sind denkbar.“  
 
Die Formulierungen wurden nochmals u. a. mit den im Preisgericht vertretenen politischen Vertre-
tern rückgekoppelt. Änderungswünsche wurden nicht formuliert. 
 
Die von der Politik eingebrachte Anregung zu Anbau und Aufstockung wurde somit berücksichtigt 
und in die Aufgabenstellung aufgenommen. Von den teilnehmenden Architekten hat sich allerdings 
niemand für die Möglichkeit von Anbauten an das vorhandene Schulgebäude (Ausnahme Arbeit 
1005 / unbefriedigend gelöster Anbau an Aula) oder eine Aufstockung entschieden. 
 
zur Feststellung in der Begründung)  Anbau nach Norden: 
 
„Bei Durchsicht der Auslobungsunterlagen stellt man allerdings fest, dass ein Anbau nach Norden 
in der Auslobung – trotz des oben genannten Briefes – ausgeschlossen wurde. Nach Meinung der 
CDU ist ein Anbau/Ausbau auf schuleigenem Gelände zu realisieren ohne die Meckelbachaue 
oder das Mahnmal für die Opfer des 2. Weltkrieges dauerhaft zu beeinträchtigen.“ 
 
Die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang das Grundstück nördlich des Schulgebäudes für die 
Schulerweiterung in Anspruch genommen werden kann, wurde im Zuge der Bearbeitung der Aus-
lobung mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz und der unteren Denkmalbehörde im Amt 
für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung abgestimmt.  Entsprechend wurden die 
Vorgaben und damit die eingeschränkte Nutzbarkeit mit Begründung in die Auslobung aufgenom-
men:  
„4. Schulhoffläche, Schulgrundstück 
Die nördlich des Schulgebäudes auf dem Schulgrundstück befindliche Grünfläche ist Teil der Me-
ckelbachaue. Eine bauliche Entwicklung der genannten Fläche ist aus naturräumlichen Gesichts-
punkten der Bachauensituation und auch aus Aspekten des Gewässerschutzes nicht verträglich.

- 5 - 
V/0754/2012 
 
Etwa 2/3 der Fläche wird von dem städtischen Kriegerehrenmal aus dem Jahre 1954 und seinem 
Umfeld eingenommen. Das Ensemble aus dem Sarkophag, der rückwärtigen Begrenzungsmauer, 
der Eingrünung aus Bäumen, Teich und Strauchgewächsen sowie der Vorplatz zum Dingbänger 
Weg hin wurden im Zusammenhang gestaltet. Hier finden Gedenkfeiern statt, der Bereich wird 
durch den örtlichen Schützenverein genutzt, der auch die Pflege übernommen hat. Das Ehrenmal 
ist aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen mit seinem Umfeld denkmalwert und seit 1995 
in die städtische Denkmalliste eingetragen.  
 
Aus beiden Gründen – sowohl wegen der Wertigkeit der Bachaue als Freiraum als auch aus Grün-
den des Denkmalerhalts – scheidet eine Bebauung der Grünfläche aus. Auch eine Versiegelung 
beispielsweise als Stellplatzfläche oder Schulhof würde diesen Belangen widersprechen. Allenfalls 
ist östlich der das Denkmal umfangenden Begrenzungsmauer eine an die naturräumliche Prägung 
der Meckelbachaue angepasste Freiraumnutzung (z.B. naturnaher Schulgarten) denkbar.“ 
 
Die Formulierungen wurden u. a. mit den im Preisgericht vertretenen politischen Vertretern rück-
gekoppelt, insbesondere per Mail am 16.05.2012 mit der Bitte um Stellungnahme vor Abfassung 
des endgültigen Auslobungstextes sowie in der Preisrichtervorbesprechung am 11.06.2012 vor Ort 
in der Peter-Wust-Schule.  Änderungswünsche wurden nicht formuliert. 
 
zu b) Bewertung der Kombination Realisierung Sporthalle – Aufstockung Schule 
 
„Wie ist vor dem Hintergrund der Wettbewerbskriterien Funktionalität (inklusive Funktionalität der 
Freiflächen), Wirtschaftlichkeit (auch unter Berücksichtigung der anstehenden Sanierungsmaß-
nahmen) und Architektur/Städtebau eine Realisierung der Sporthalle nach Vorschlag eines der 
ausgezeichneten Entwürfe in Kombination mit einer Gebäudeaufstockung oder Anbaulösung für 
die (oder einen Teil der) Klassenräume zu bewerten.“ 
 
Ziel der Entwurfsbearbeitung durch den Verfasser der mit dem 1. Preis dotierten Arbeit sind die 
Bildung eines klaren Baublocks gegenüber den heterogenen Bestandsgebäuden und der Ab-
schluss der offenen Gebäudekonstellation nach Süden. Nach städtebaulichen und funktionalen 
Kriterien muss die Schulraumerweiterung nicht zwingend – sofort – realisiert werden. Sie wird als 
eigenständiges Gebäude (mit 2 Bauabschnitten) angeboten. Gemäß der Beurteilung durch das 
Preisgericht gibt „insbesondere der zentrale mit Sitz-Stufen umfasste Platz … der Schule einen 
neuen Identifikationspunkt, der auch ohne Realisierung der Schulerweiterung funktionieren kann“.  
Die vorgesehene Abschnittsbildung des Schulerweiterungsgebäudes ist ohne Nachteile für das 
Gesamtensemble in städtebaulicher/architektonischer sowie funktionaler Hinsicht möglich.  
 
Eine Anbaulösung kommt nicht in Betracht, sie wurde von den Entwurfsverfassern (Ausnahme 
Arbeit 1005) nicht angeboten. An der Nordseite der Schule ist sie kritisch zu bewerten (s. o. 
/Anbau nach Norden). Die Aufstockung, d. h. der Ausbau des Dachraumes im Ostflügel (analog 
zum Dachgeschossausbau im Nordflügel) zur Erweiterung des Schulgebäudes ändert nicht die 
Gesamtkubatur des Bestandes und wäre somit städtebaulich verträglich. Die Beurteilung der Wirt-
schaftlichkeit hängt u. a. von dem konstruktiven Aufwand ab, statische Berechnungen liegen für 
den Bestandsbau nicht vor. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist der Aufwand für den Erhalt 
des reibungslosen Schulbetriebs während der Bautätigkeit zu berücksichtigen sowie die einherge-
henden Störungen. 
 
Grundsätzlich ist eine Realisierung nur der Sporthalle in Kombination mit einer Gebäudeaufsto-
ckung (Dachausbau) bei Erfüllung der o. g. Wettbewerbskriterien möglich. Untergebracht werden 
könnte allerdings nur das Raumprogramm des 1. Bauabschnittes der Schulerweiterung (4 Klassen/ 
Dreizügigkeit).

- 6 - 
V/0754/2012 
 
Zu c) Zweifachsporthalle: Erfordernisse des Sports, Nutzbarkeit für außersportliche Zwecke 
 
„Inwiefern werden die ausgezeichneten / angekauften Entwürfe für die Zweifachsporthalle, insbe-
sondere auch die Nebenräume, den Erfordernissen des Sports gerecht (Aspekte Barrierefreiheit, 
Teilbarkeit, Nutzbarkeit für außersportliche Zwecke)?“ 
 
Die Bewertung der o. g. Aspekte der ausgezeichneten bzw. angekauften Arbeiten durch das 
Preisgericht ist aus dem Preisgerichtsprotokoll ersichtlich (Anlage 1). Das Bewertungsgremium hat 
auch bei der Arbeit des Büros Knoche Ellertmann Umplanungs- und Optimierungserfordernisse 
festgestellt: 
„Die Kompaktheit der Sportanlage wird u. a. durch den zweigeschossigen Material- und Umkleide-
bereich erreicht. Damit verbunden sind naturgemäß funktionale Mängel (Aufsicht, Barrierefreiheit) 
die sich durch entsprechende Maßnahmen (Aufzug) minimieren lassen.  
Auch die Eingangsposition der Sporthalle kann noch nicht überzeugen und bedarf einer entspre-
chenden Umplanung. Durch die Zweigeschossigkeit lassen sich die jeweiligen Nutzungen auf bei-
den Ebenen allerdings optimal zuordnen.“ 
 
Den Mitgliedern des Preisgerichts liegt darüber hinaus der Vorprüfbericht vor, in dem zu optimie-
rende Details der Planung ersichtlich sind. 
Im Rahmen der Vorprüfung wurden durch die Fachverwaltung Defizite bzgl. der Dusch- und 
Waschräume und der Anlieferungsmöglichkeit für Sportgeräte festgestellt, die bei Überarbeitung 
des Entwurfs durch die Verfasser behoben werden können.  
 
Die Halle wurde gem. Errichtungsbeschluss vom 14.12.2011 als Zweifachsporthalle gem. DIN 
18032-1 geplant. Dem entsprechen die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich der Grundrissgestaltung 
und der Abmessungen der Halle und der Nebenräume sowie der Anordnung der Trennwand.   
   
Es handelt sich um eine Schul- und Vereinssporthalle, in der eine Vielzahl von Sportarten ausge-
übt werden kann. Es war nicht vorgesehen, die Halle multifunktional, auch für außersportliche 
Zwecke auszubilden. Für eine Multifunktionshalle bestehen nach Beurteilung des Sportamtes deut-
lich höhere Sicherheits- sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen, verbunden mit höheren Kos-
ten. Dies wurde im Vorfeld des Wettbewerbs bereits mit der Schule kommuniziert. 
 
Weitere Punkte des Antrages: 
 
Siehe Vorlage zu 1 
 
Der Antrag der CDU-Fraktion  der ist damit erledigt.. 
 
Zu 5 und 6: Kosten und Finanzierung 
 
Die Baukosten wurden entwurfsunabhängig in einer groben Schätzung auf der Grundlage des 
Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweiterung der Schule zur Drei-
zügigkeit (1. Bauabschnitt) auf ca. 4.401.000,00 € kalkuliert.  
 
Im Rahmen der Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten wurden die 10 Beiträge auch im Hinblick auf 
die zu erwartenden Kosten geprüft. Hiernach lässt der vorgeschlagene Entwurf eine wirtschaftliche 
Lösung erwarten. Von einem Einhalten des o. g. Kostenrahmens kann deshalb ausgegangen wer-
den. Eine verbindliche Kostenaussage wird mit der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung zum 
Baubeschluss aufgestellt werden.

- 7 - 
V/0754/2012 
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Projektes bis zum Baubeschluss werden in Zusammen-
arbeit mit den zu beauftragenden Architekten und der Verwaltung - Amt für Immobilienmanage-
ment, Sportamt und Amt für Schule und Weiterbildung – Möglichkeiten der Kostenreduzierung ge-
prüft, die zum Ziel haben, 20 Prozent der Kosten gegenüber der „Normalvariante“ zu verringern. 
Bei Gebäuden werden neben der „Normalvariante“ und der „Reduktionsvariante“ die Baukosten 
ausgewiesen, die für die Errichtung des Gebäudes laut der Datenbanken des Baukosteninformati-
onszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) bei Zugrundelegung vergleichbarer Standards 
entstehen. 
 
 
I. V. 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungsgremiums 
Anlage 2 - Planverkleinerungen des Entwurfes des Architekturbüros Knoche Ellertmann  
Anlage 3 - Skizze Stellplatzuntersuchung 
Anlage 4 - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.09.2012

Anlage 4 -Antrag CDU

5016 Zeichen

CoW,

Me . 10. Sep. 2012

Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Pater-
Wust-Schule in zwei Bauabschnitten

Antrag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen:

Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 mit der Vorlage V/0779/2011
und V/0779/2011/1 der Errichtung einer Zweifachsporthalle am Hauptstandort der Peter-
Wust-Schule, Dingbängerweg 80 sowie der perspektivischen Erweiterung des
Schulgebäudes zur Drei- bzw, Vierzügigkeit, zugestimmt.

Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes wurde ein begrenzter Wettbewerb durchgeführt,
Die Verwaltung wird beauftragt, darzulegen,

a) warum die von der Politik eingebrachten Anregungen eines Anbaues der zu
erstellenden Klassen- bzw, Mehrzweckräume an die bestehenden Gebätde oder
eine Aufstockung der vorhandenen, z.T. noch einstöckigen, Gebäude bei keinem
der Entwürfe Berücksichtigung gefunden haben. j

b) wie vor dem Hintergrund der Wettbewerbskriterien Funktionalität (inklusive
Funktionalität der Freiflächen), Wirtschaftlichkeit (auch unter Berücksichtigung der
anstehenden Sanierungsmaßnahmen) ‚ und Architektur/Städtebau eine
Realisierung der Sporthalle nach Vorschlag eines der ausgezeichneten Entwürfe
in Kombination mit einer Gebäudeaufstockung oder Anbau- oder Ausbaulösung
für die (oder einen Teil der) Klassenräume zu bewerten ist

c) inwiefern die ausgezeichneten/ angekauften Entwürfe für die Zweifachsporthalle,
insbesondere auch die Nebenräume, den Erfordernissen des Sportes gerecht
werden. {Auch die Aspekte der Barrierefreiheit, die Teilbarkeit der 2-
Fachturnhalle in 3 Felder und die Nutzbarkeit für außersportliche Zwecke sollte
dargestellt werden) ö

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung vorzulegen, die

* den Erfordernissen von Schule, offenem Ganztag und Sport bestmöglich
gerecht wird

« den Schülern eine möglichst große, gut zu beaufsichtigende Sport-, Spiel- und
Pausenfläche erhäft und möglichst wenig nutzbare Freifläche versiegelt.

* die eine größtmögliche Sicherheit für die Schüler auf dem Schulweg durch die
Anordnung der Erschließung und Parkflächen gewährleistet, in dem die
optimalen verkehrlichen Gegebenheiten (Fahrradstraße Schlautstiege als
Erschließung für Fahrräder, Dingbängerweg als Erschließung für PKWe)
aufgegriffen werden,

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 ' Telefax (0251) 4 31 36
e-mail frakttion@edu-ms.de ' http://www.cdu-ms.de

° den Bedürfnissen der unmittelbaren Nachbarn enfgegenkommt.
Begründung

Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 17.4.2012 eine
Öffnung der Auslobung im Sinne eines Anbaus oder einer Aufstockung gefordert,
In einem Brief vom 25.04.2012 schreibt der Stadtkämmerer der Stadt Münster, Herr
Reinkemsier, an die Mitglieder der BV West, des Sportausschusses und des
Hauptausschusses, dass - : .

* „Anbauten an das vorhandene Schulgebäude und eine Aufstockung" denkbar Seien,

* die Auslobung so formuliert werden könne, „dass nicht selbstständig verwertbare
Erweiterungen zugelassen werden“, - .

* eine „Erweiterung gemeinsam mit der investiven Instandhaltung auch
haushaltsrechtlich unproblematisch“ und es „keine Einwände“ gäbe, „den
Auslabungstext wie im AUB beantragt zu ändern“.

Bei Durchsicht der Ausschreibungsunterlagen stellt man allerdings fest, dass ein Anbau nach
Norden in der Auslobung - trotz des oben genannten Briefes - ausgeschlossen wurde,

Nach Meinung der CDU ist eine Anbaw/Ausbau auf schuleigenem Gelände zu realisieren,
ohne die Meckelbach-Aue oder das Mahnmal für die Opfer des 2. Weltkriegs dauerhaft zu
beeinträchtigen.

Statische Berechnungen zur Bewertung der Möglichkeit einer Aufstock- bzw. Ausbaulösung
waren in den Auslobungsunterlagen für die Architekten nicht enthalten. -

Bei einem Anbau an oder einer Aufstockung vorhandener Gebäude würde keine
Schulhoffläche in Anspruch genommen. Die Verbindung von Neubautätigkeiten mit
zurückgestellten Sanierungsmaßnahmen {Dachsanierung etc.) könnte zu monetären
Synergien führen. Bisher noch nicht behindertengerechte Bestandsgebäude könnten von
dem Einbau eines Aufzugs profitieren.

Die Möglichkeit einer alternativen, schulhöfunschädlichen Platzierung der Klassenräume ist
relevant für die abschließende Entscheidung, auf Basis welchen Entwurfes das Verfahren
fortgesetzt werden soll. . i

Der Siegerentwurf weist für die Sporthalle aus Sicht der CDU im Hinblick auf das Kriterium
Zweckmäßigkeit starke Mängel bei den Nebenräumen auf.

Die Errichtung einer durchgehenden „hohen Wand“ in unmittelbarer Nähe der vorhandenen
Wohnbebauung, auch wenn die Mindestabstände eingehalten werden, und die vorgesehene
Teilerschließung über die „Fahrradstraße“ werden städtebaulich kritisch gesehen.

gez. Kosmider
und Fraktion

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 ' 48143 Münster '
Telefon (0251) 4 18 43-0 Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@®cchu-ms.de  http:/Awww.codu-ms de

Anlage 1-Protokoll-Preisgerichtssitzung

19767 Zeichen

‚Amt für Immobilienmanagement der Stadt Münster Bearbeiter Herr Brockhausen ?*Ü” 21.08.2012

1

4

Besprechungsgegenstand (Betreff), Datum

Protokoll der Preisgerichtssitzung am 20.08.2012

Begrenzter Wettbewerb RAW 2004:

Neubau eine Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der
Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten

Ort der Besprechung
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster

Teilnehmer/Teilnehmerinnen

Preisrichter/innen:

(1) Christine Kahl, Architektin, Münster

(2) Christoph Thiel, Architekt, Münster

(3) Peter Wörmann, Architekt, Ostbevern

(4) Dr. Andrea Hanke, Beigeordnete für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport
(5) Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Architekt

(6) Jörg-A. Michel, Technischer Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Architekt
(7) Bernd Schirmwitz, Leiter Sportamt

(8) Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung

(9) Georg Mümken, Abteilungsleiter im Amt für Immobilienmanagement, Architekt
(10) Peter Wolfgarten, CDU Fraktion

(11) Marianne Koch, SPD Fraktion (ab 9:45 Uhr)

(12) Bernd Leuters, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL

(13) Dieter Sumbeck, FDP Fraktion, Architekt

(14) Raimund Köhn, Fraktion Die Linke

Stellvertretende Preisrichter/innen:

(1) Joachim Pries, Architekt, Münster

(2) Andreas Nienaber,Leiter Amt für Immobilienmanagement
(3) Norbert Hoppermann, Amt für Immobilienmanagement
(4) Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung
(5) Michael Willnath, Verwaltungsleiter Sportamt

Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht:

(1) Martina Rotter-Waterkortte, Leiterin der Peter-Wust-Schule

(2) Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Infrastrukturelles Gebäudemanagement
(zeitweise)

Vorprüfung:

(1) Ingrid Kremer, Amt für Immobilienmanagement

(2) Gerlinde Haase , Amt für Schule und Weiterbildung

(3) Rabea Schwienheer, Sportamt

(4) Mechthild Bökamp-Gerdemann, Bauordnungsamt

(5) Marlies Voss, Amt für Stadtentwicklung, -planung und Verkehrsplanung, untere
Denkmalpflegebehörde

(6) Rudolf Koolwaay, Amt für Grünflächen und Umweltschutz

Protokollführung: ö
(1) Stephan Brockhausen, Amt für Immobilienmanagement

Verteiler

s. Punkt 3 und teilnehmende Architekturbüros

5 Ergebnis

Das Preisgericht tritt um 9.05 Uhr zusammen. Für die Ausloberin begrüßt Frau Dr. Hanke die
anwesenden Preisrichter/innen.

Frau Kremer stellt die Anwesenheit des Preisgerichtes namentlich fest (s. Punkt 3).

Für die fehlende Preisrichterin Frau Koch rückt Herr Nienaber als stimmberechtigtes Mitglied des
Preisgerichtes nach.

Herr Wörmann wird für den Vorsitz des Preisgerichtes vorgeschlagen und von der Versammlung
zum Vorsitzenden bestimmt.

Der Vorsitzende weist alle an der Sitzung des Preisgerichts beteiligten Personen nachdrücklich auf
die Vertraulichkeit der Sitzung hin. Er lässt sich darüber hinaus versichern, dass keiner der
Anwesenden mit einem der teilnehmenden Architektinnen oder Architekten in dieser Angelegenheit
während der Laufzeit des Wettbewerbs in irgendeinem Kontakt stand, der das Projekt betraf.
Darüber hinaus fordert er die Preisgerichtsmitglieder auf, während der Sitzung der Jury
Spekulationen bzw. Äußerungen über vermutliche Verfasser zu unterlassen. Er weist in diesem
Zusammenhang alle Anwesenden darauf hin, das Verfahren mit großer Sorgfalt und Objektivität zu
führen. ;

Der Vorsitzende erläutert das Verfahren und noch einmal kurz die Aufgabenstellung.

Bericht der Vorprüfung

Anschließend erläutert Frau Kremer den allen Anwesenden schriftlich vorgelegten Bericht der
Vorprüfung. Demnach sind alle Arbeiten wettbewerbsfähig.

Orientierungsrundgang - 9:45 bis 12:00 Uhr

Die Besprechung der Wettbewerbsarbeiten beginnt um 9:45 Uhr mit einem Orientierungsrundgang. Als
Vertreterin der Vorprüfung erläutert Frau Kremer die Arbeiten in Bezug auf die Erfüllung der in der
Auslobung bzw. im Protokoll zum Kolloquium festgehaltenen Anforderungen. Es werden jeweils die
Erläuterungsberichte verlesen.

Die zwischenzeitlich (9:45 Uhr) eingetroffene Preisrichterin Frau Koch wird vom Preisgericht als
stimmberechtigtes Mitglied bestimmt. Herr Nienaber erhält dadurch wieder die Funktion eines
Stellvertreters ohne Stimmrecht.

Preisgerichtsbesprechung

Die Auslobungskriterien wurden im Hinblick auf die Wertungsrundgänge besprochen. Unter den in der
Auslobung genannten Hauptkriterien sollen insbesondere folgende Punkte in die Bewertung mit
einbezogen werden:

e Funktionale Zusammenhänge der Freiflächen entsprechend der Auslobung

e  Umsetzbarkeit der Bauabschnitte

e  Wirtschaftlichkeitsbewertung bzgl. Absenkung der Halle bei den entsprechenden Entwurfslösungen
«e Berücksichtigung der Denkmalaspekte zur „Alten Schule“

_ 3 _
1. Wertungsrundgang - 12:35 bis 13:45 Uhr

Anschließend werden die Arbeiten einzeln jeweils von einem Preisrichter vorgestellt und hinsichtlich der
abgestimmten Kriterien insbesondere städtebaulichen und architektonischen Qualitäten beurteilt. Der
Vorsitzende weist darauf hin, dass für den Ausschluss einer Arbeit im 1. Wertungsrundgang
Einstimmigkeit erforderlich ist.

Die Arbeit mit der Tarnzahl 1006 wird einstimmig ausgeschlossen.
Gegen 13:45 wird die Sitzung für eine Mittagspause unterbrochen.

2. Wertungsrundgang — 14:15 bis 15:15 Uhr

Im 2. Wertungsrundgang werden zunächst die Arbeiten mit folgenden Tarnzahlen aufgrund von
vergleichsweise schwerwiegenden insbesondere funktionalen Mängeln und unwirtschaftlichen
Parametern mit den genannten Stimmenmehrheiten ausgeschlossen:

1002 (11:3 Stimmen)
1004 (13:1 Stimmen)
1005 (14:0 Stimmen)
1007 (14:0 Stimmen)
1008 (9:5 Stimmen)

1009 (10:4 Stimmen)

Die Arbeiten mit folgenden Tarnzahlen erreichen die Engere Wahl:

1001 (14:0 Stimmen)
1003 (12:2 Stimmen)
1010 (13:1 Stimmen)

Nach kurzer Diskussion wurde vom Preisgericht beschlossen, Arbeiten zurückzuholen. Hierzu wurde
erneut über alle nicht einstimmig im 2. Wertungsrundgang ausgeschiedenen Arbeiten mit
nachfolgendem Ergebnis abgestimmt:

1002 - 4:10 Stimmen
1004 - 0:14 Stimmen
1008 — 9:5 Stimmen > Rückholung
1009 - 8:6 Stimmen > Rückholung

Engere Wahl

Es verbleiben die Arbeiten 0001, 1003,1008, 1009 und 0010 in der engeren Wahl. Die fünf Arbeiten der
Engeren Wahl werden jeweils von einer Gruppe des Preisgerichtes einzeln schriftlich beurteilt.

Die Beurteilungen werden im Preisgericht verlesen und inhaltlich abgestimmt.

Bewertung Arbeit 1001

Die Verfasser schlagen mit den beiden Nutzungen Sporthalle und Schulraumerweiterung zwei klar
positionierte Baukörper vor, die den markanten Giebel der Aula in ein Gesamtensemble (Dreiklang)
einbeziehen. Hierdurch entstehen drei qualitätsvolle Freiräume unterschiedlicher Ausformung und
Nutzungsmöglichkeiten. Insbesondere der zentrale mit Sitz-Stufen umfasste Platz gibt der Schule

_ 4 _
einen neuen Identifikationspunkt, der auch ohne Realisierung der Schulerweiterung funktionieren
kann. Die bisherige Erschließung des Gesamtareals bleibt mit den bestehenden Nachteilen (u. a.
fehlende Trennung der Erschließung tagsüber / Pkw am Dingbängerweg) erhalten und er führt mit
der vorgeschlagenen Stellplatzanlage an der Schlautstiege ebenfalls keine Verbesserung; eine
Notwendigkeit der Trennung zwischen Schul- und Vereinssport wird ohnehin nicht gesehen.

Die Kompaktheit der Sportanlage wird u. a. durch den zweigeschossigen Material- und
Umkleidebereich erreicht. Damit verbunden sind naturgemäß funktionale Mängel (Aufsicht,
Barrierefreiheit) die sich durch entsprechende Maßnahmen (Aufzug) minimieren lassen.

Auch die Eingangsposition der Sporthalle kann noch nicht überzeugen und bedarf einer
entsprechenden Umplanung. Durch die Zweigeschossigkeit lassen sich die jeweiligen Nutzungen auf
beiden Ebenen allerdings optimal zuordnen.

Die vorgesehene Abschnittsbildung des Schulerweiterungsgebäudes ist ohne Nachteile für das
Gesamtensemble in städtebaulicher/architektonischer sowie funktionaler Hinsicht möglich. Allerdings
fehlen hier genauso wie bei der Sporthalle der barrierefreie Zugang des 1. Obergeschosses sowie
der zweite bauliche Rettungsweg.

In wirtschaftlicher Hinsicht liegt die Arbeit im unteren Drittel, auch wenn sich dies durch die
Herstellung der Barrierefreiheit und dem zweiten baulichen Rettungsweg bei der Schulerweiterung in
geringem Umfang relativieren lassen muss.

Insgesamt wird die Arbeit dem Ort städtebaulich und architektonisch in besonderer Weise gerecht
und schafft nicht zuletzt neue und unterschiedliche Freiräume großer Nutzungsvielfalt und Qualität.

Aufgrund der bestehenden funktionalen Schwächen besteht allerdings noch bei beiden Gebäuden
ein Umplanungserfordernis.

Bewertung Arbeit 1003

Mit einer L-förmigen Erweiterung im SW wird ein großzügiger aber leider nicht weiter differenzierter
Schulhof umschlossen. Als einzige Arbeit schlägt dieser Beitrag die Querstellung der Turnhalle am
südlichen Rand des Grundstücks an der Schlautstiege vor. Diese klare städtebauliche Figur wird
allerdings durch eine ungünstige Schließung erlangt: Zum einen wird der vorhandene südliche
Zugang für Radfahrer und Fußgänger verengt, zum anderen wird die neue Erschließung vom
Dingbängerweg mit einer Überlagerung von Pkw und Fußgänger in der Fahrgasse nicht akzeptabel
gestaltet.

Der Entwurf lässt eine Realisierung im Bauabschnitten sowohl in städtebaulicher als auch
konstruktiver Hinsicht ausgesprochen gut zu.

Die offene und ’einladende Eingangssituation der Turnhalle in Richtung zum Schulhof überzeugt.
Gleichwohl bestehen einige funktionelle Mängel (ungünstige Raumbeziehung), die mit einer
Überarbeitung und Umorganisation jedoch leicht zu heilen wären.

Die Tageslichtversorgung der Turnhalle mit ihrer bodentiefen Verglasung ist zu optimieren
(Prallschutz glasseitig).

Die gut proportionierten und neutral nutzbaren Klassenräume sind einhüftig zum Schulhof nach
Osten ausgerichtet und schon im 1. BA barrierefrei zu nutzen.

Mit einer zurückhaltenden aber stimmigen Fassadengestaltung als konstruktiv solide Putzfassade
wird ein zeitgemäßer und harmonischer Kontrast zum denkmalgeschützten Bestand formuliert.

“ Die wirtschaftlichen Parameter BGF und BRI sowie die Kostendaten liegen jeweils im deutlich

günstigen Bereich.

Bewertung Arbeit 1008

Den Verfassern gelingt es, durch die Trennung von Sporthalle und Schulbaukörper in Verbindung
mit dem vorhandenen Gebäude ein neues Ensemble zu bilden. Dabei sind die Ausrichtung der
Schulerweiterung auf die Achse der Aula und das expressive Eingangsbauwerk der abgesenkten
Sporthalle Entwurfs bestimmende Details. Die Trennung der Erschließungs- und Stellplatzsituation
von Sporthalle und Schulerweiterung zum Einen vom Dingbänger Weg und zum Anderen von der
Schlautstiege sind aufgrund des Entwurfskonzepts konsequent umgesetzt.

Zwischen der Aula und dem Schulerweiterungsgebäude entsteht über eine platzartige Situation eine
spannungsreiche Beziehung.

Sporthalle und Schulerweiterungsgebäude sind über großzügige Einganssituationen erschlossen.
Die barrierefreie Erschließung der abgesenkten Sporthalle wird folgerichtig mit einer Aufzugsanlage
erschlossen. Für den Schulerweiterungsbau ist eine barrierefreie Erschließung nicht vorgesehen.

Die Umkleide- und Sanitärräume im Untergeschoss der Sporthalle sind funktional und richtig über
den auch im Untergeschoß großzügig gestalteten Eingangsbereich erschlossen. Die großzügige
Erschließungssituation ist auf das Schulerweiterungsgebäude mit der zentral zwischen den
Klassenräumen liegenden Halle übertragen. Bei Realisierung nur des ersten Bauabschnittes der
Schulerweiterung entstehen im Außenbereich Restflächen, die die Überzeugungskraft des
Gesamtkonzeptes senken.

Die Fassadengestaltung der Sporthalle und des Schulerweiterungsbereichs fallen auseinander und
können, wie auch der Vorschlag der Belichtung über ein Sheddach, nicht überzeugen.

Aufgrund der Absenkung der Sporthalle und dem Vorschlag von großzügigen Verkehrsflächen ist
eine wirtschaftliche Erstellung der Gebäude nicht zu erwarten.

Bewertung Arbeit 1009

Die Arbeit erweitert die bestehende städtebauliche Figur durch eine kompakte, aber umstrukturierte
Gebäudefiguration.

Dabei wird die Turnhalle mit vorgelagertem, eingeschossigem Nebentrakt in östlicher Richtung von
Norden und Süden erschlossen. Der 1. BA wird im Norden direkt 2-geschossig aufgebaut, der 2. BAL-
förmig zum Dingerbängerweg im Westen ebenfälls 2-geschossig aufgesetzt.

Die Funktionalität der Sporthalle wird gut erfüllt, nachteilig wird die Trennung in Turnschuhgang und
Stiefelgang bewertet. Ungünstig sind die schulhofseitige Erschließung der Sporthalle und auch des
1. BA's über Eck mit dem vorgelagerten offenen Vordachbereich wegen der engen Raunssituation.

Kritisch beurteilt wird ebenfalls die Anordnung der Klassen zum einen nach Norden (Verschattung)
und nach Westen zum Dingbängerweg (Verkehrslärm).

Die Fassadengestaltung ist uneinheitlich und lässt die kompakte Gebäudefiguration noch stärker in
einzelne, unharmonische Elemente zerfallen. Dem bestehenden Ensemble wird zu wenig Rechnung
getragen.

Die Stellplatzsituation ist ungünstig gelöst vor dem Altbau und bezieht die Feuerwehrzufahrt mit 3
Plätzen ein.

Die Wirtschaftlichkeit wird weitestgehend eingehalten und liegt im mittleren Bereich.

Bewertung Arbeit 1010
Städtebau / Erschließung

Durch das Rücksetzen des Klassentraktes der Erweiterung aus der Flucht der Turnhalle ergibt sich
Raum für die gesamte erforderliche Stellplatzanlage mit Erschließung vom Dingbängerweg. Von ihr
wird auch die Turnhalle erschlossen.

Eine PKW-Erschließung von der Schlautstiege ist nicht vorgesehen. Von ihr erfolgt nur eine
Erschließung für Fußgänger und Fahrräder.

Durch die in den Schulhof vorspringende Turnhalle ergibt sich ein räumlicher Abschluss des
großzügigen aber etwas undifferenzierten Hofes in dem der Giebel der Aula ausreichend Raum hat.

Die vorgeschlagene Erweiterung in zwei Abschnitten erfordert eine bautechnisch und -logistisch
aufwendige Aufstockung des 1. Bauabschnitts. Eine Alternative ohne Aufstockung ist möglich.

Funktionen

Turnhalle:

Die Absenkung der Halle ermöglicht attraktive Einblicke vom Erdgeschoss oberhalb des erford.
Prallschutzes in die Halle. Innen von der galerieartigen Erschließung der Umkleiden und aus dem
Schulfoyer, außen vom Fuß- und Radweg zur Schlautstiege an der Längsseite der Halle. Die
funktionale Aufteilung der Funktionsräume ist gut.

Klassentrakt: ’
Die Aufreihung der Klassen an einen, dem Parkplatz und Dingbängerweg zugewandten Flur ist
funktional und wirtschaftlich.

Die Zugänge gegenüber dem Kopfbau des Bestands und am Kopf der Turnhalle liegen richtig.

Wirtschaftlichkeit

Die Absenkung der Halle wird kritisch gesehen, da diese bei einem Höchstwasserstand von ca. 1m
unter OK-Gelände zu einer wasserundurchlässigen gegen Auftrieb gesicherten Konstruktion führt, die
die Einsparungen einer tieferen Gründung auf tragfähigen Boden weit übersteigen. Das städtebauliche
Grundkonzept der Arbeit scheint aber auch ohne die Absenkung der Turnhalle funktional und
wirtschaftlich realisierbar.

Der Klassentrakt lässt eine wirtschaftliche Erstellung erwarten.

Außenanlagen

Die verbleibenden Sportflächen südöstlich der Turnhalle sind akzeptabel. Der Schulhof hat noch
Gestaltungsbedarf. Die zwei Fahrradstellanlagen vor dem Turnhalleneingang und südlich der Aula
liegen richtig.

Gestaltung

Die Gestaltung der Gebäude wird positiv beurteilt und ist der Aufgabe angemessen.

Verteilung der Preise

Auf der Grundlage der im Wertungsrundgang gewonnenen Erkenntnisse wird jedem Mitglied des
Preisgerichtes sowie der Schulleitung Gelegenheit gegeben einen Vorschlag für die Rangfolge zu
benennen. Anschließend bestätigt das Preisgericht die sich hieraus mehrheitlich ergebende Rangfolge
der einzelnen Arbeiten wie folgt:

1. Preis: Arbeit 0001 (10:4 Stimmen)
2. Preis: Arbeit 0003 (7+1:7 Stimmen) *
3. Preis: Arbeit 0010 (13:1 Stimmen)

Anerkennung: Arbeit 1008 (14:0 Stimmen)
Anerkennung: Arbeit 1009 (14:0 Stimmen)

“Hinweis: Die Stimme des Vorsitzenden gibt nach RAW bei Stimmengleichheit des Ausschlag

Empfehlung des Preisgerichtes

. Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die erstplatzierte Arbeit
1001 der weiteren Planung und Realisierung unter Beachtung der Kritikpunkte der Beurteilung
zugrunde zu legen, sofern die Maßnahme realisiert wird.

Die Eröffnung der Verfasserumschläge

Nach der Öffnung der Umschläge mit den Verfassererklärungen werden die Arbeiten wie folgt den
teilnehmenden Architekturbüros zugeordnet:

1. Preis: 1001  Knoche Ellertmann Architekten GmbH, Münster
Dipl.-Ing. Berthold Ellertmann

2. Preis: 1003 Dipl.-Ing. Architekt BDA Peter Bastian

3. Preis 1010 Burhoff und Burhoff Architekten BDA, Münster

Architekt Klaus Burhoff und Architektin Beate Burhoff-Dömer

Ankäufe: 1008 echtermeyer’fiets_architekten, Dortmund :
Prof. Bernd Echtermeyer, M. Arch. Dipl.-Ing. Architekt BDA
Frank Fietz, Dipl.-Ing. Architekt BDA
1009 Scholz Architekten, Senden
Eckhard Scholz, Dipl.-Ing. Architekt BDA

2. Rundgang: 1002 Ralf Haverkamp, Architekt, Emsdetten

Josef Holthaus , Architekt, Emsdetten

1004 Winkelmann_Matzken Architekten, Bocholt
Jens Matzken, Architekt
Uli Winkelmann, Architekt

1005 Becker & Laux Architekten, Münster
Rembert Becker, Dipl.-Ing. Architekt
Johanna Laux, Dipl.-Ing. Architektin

1007 Arbeitsgemeinschaft
hartig | wömpner architekten BDA, Münster,
mit Arno Meyer Architekt BDA, Lüdinghausen

_ 8 _
1. Rundgang: 1006 Architekten Krych Tombrock, Münster

Der Vorsitzende entlastet die Vorprüfung und bedankt sich bei der Ausloberin und den Mitgliedern des
Preisgerichtes für die Zusammenarbeit.

Frau Dr. Hanke bedankt sich und beendet um 17.10 Uhr die Sitzung.

Es wird bekannt gegeben, dass die Wettbewerbsarbeiten vom 23. August bis zum 30. August 2012 in
der Glashalle des Stadthauses 3, Albersioher Weg 33 (Öffnungszeiten: wochentags 8:00 bis 16:00
Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr) ausgestellt werden.

Aufgestellt,
Amt für Immobilienmanagement
iA

Cr

Teilnehmerliste

Preisgerichtssitzung zum Wettbewerb für den Neubau einer Zweifachsport-
halle und die perspektivischer Erweiterung der Peter-Wust-Schule

am 20.08.2012

Preisrichter:

Unterschrift:

}
Christine Kahl Architektin, Münster f N
Christoph Thiel Architekt, Münster ‘
Peter Wörmann Architekt, Ostbevern #

Dr. Andrea Hanke

Beigeordnete für Bildung, Familie,
Jugend, Kultur und Sport

Siegfried Thielen Dezernent für Planungs- und
Baukoordination, Architekt
/
Jörg A. Michel Technischer Leiter, Amt für Im- /

mobilienmanagement, Architekt

Bernd Schirwitz

Amtsleiter Sportamt

Klaus Ehling

Amtsleiter Amt für Schule und
Weiterbildung

Georg Mümken

Abteilungsleiter Amt für Immobi-
lienmanagement, Architekt

Peter Wolfgarten

CDU Fraktion

Marianne Koch

SPD Fraktion

Bernd Leuters

Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL

Dieter Sumbeck

FDP Fraktion, Architekt

Raimund Köhn

Fraktion Die Linke

Stellvertretende, ständig
anwesende Preisrichter:

Joachim Pries

Architekt, Münster

Andreas Nienaber

Amtsleiter Amt für Immobilienma-
nagement

Norbert Hoppermann

Amt für Immobilienmanagement,
Architekt

Ludger Watermann

Amt für Schule und Weiterbildung

Michael Willnath

Verwaltungsleiter Sportamt

Sachverständige Berater
ohne Stimmrecht:

Martina Rotter-Waterkortte

Leiterin der Peter-Wust-Schule

Thomas Werner

Amt für Immobilienmanagement,
Infrastrukturelles Gebäudemana-
gement

DAR - Im Alda

Vorprüfer:

Ingrid Kremer

Amt für Immobilienmanagement /
Projektleitung

Gerlinde Haase Amt für Schule und Weiterbildung c 2
GH.
Rabea Schwienheer Sportamt ) In N
/. I Nu
Mechthild Bökamp- Bauordnungsamt S
Gerdemann Bela ee
Marlies Voss Amt für Stadtentwicklung, - Le } E

planung und Verkehrsplanung,
untere Denkmalpflegebehörde

Rudolf Koolwaay

Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz

Beratungsverlauf (5)

15.11.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2012 Sportausschuss
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dingbängerweg 80
  • Albersloher Weg 33
  • Mauritzstraße 7
  • Schlautstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0754/2012
Typ
Vorlagen
Datum
26.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37