V/0754/2012
Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2c-OG
73 Zeichen
1001 Luftraum Umkleide: Urmkleide | Bomusßuegßuig Obergeschoss 1_200
Ergänzungsvorlage V/0754/2012/1
4706 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0754/2012/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Kremer Ruf: Betrifft Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten - Ergebnis des Wettbewerbs - Beauftragung der Architektenleistungen Beratungsfolge 12.12.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Ergebnis des Architektenwettbewerbes für den Neubau einer Zweifachsporthalle und die perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten wird einschließlich der Empfehlung des Bewertungsgremiums (Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungs- gremiums, Anlage 2 - Planverkleinerungen des 1. Preises, Entwurf der Architekten Knoche El- lertmann) zur Kenntnis genommen. Optimierungen werden insbesondere bezüglich der Er- schließung, der Lage und der Raumorganisation der Sporthalle vorgenommen. Die erforderli- chen Stellplätze werden ausschließlich im Bereich des Dingbängerweges untergebracht (siehe Skizze Anlage 3). 2. Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zweifachsporthalle die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigungsplanung für den 1. Baua b- schnitt der Schulerweiterung und die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Schulerwe i- terung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoc he Ellertmann zu erstellen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für jeden Bauabschnitt separate Baubeschlüsse vorg e- sehen sind. Die Planungen für die Schulerweiterungen werden bis zur Klärung der Schulentwicklung im Stadtteil Mecklenbeck vertagt. 4. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der CDU- Fraktion vom 10.09.2012 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist damit erledigt. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme (Baukosten und Beschaffung) auf der Grundlage des Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweite- rung der Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt) Finanzmittel in Höhe von 4.401.000,00 € 492-2415 E-Mail: KremerIngrid@stadt-muenster.de Datum: 26.11.2012 V/0754/2012/1 - 2 - V/0754/2012/1 zur Verfügung stehen. Eine Folgekostenberechnung wird im Rahmen des Baubeschlusses er- stellt. Möglichkeiten der Kostenreduzierungen werden im weiteren Verfahren geprüft. Hierbei wird angestrebt, die Kosten um 20 % gegenüber der Normalvariante zu verringern. 6. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan wie folgt veran- schlagt: 7. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl. Sporthalle Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000 VE 250.000 2013 1.372.000 2014 2.450.800 2015 156.000 gesamt 4.213.800 Auszahlung für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen 2014 187.200 insgesamt 4.401.000 7. Diese Baumaßnahme wird barrierefrei ausgeführt. Begründung: 1. Bei den Optimierungen wird berücksichtigt, dass die Stadt Münster als Auslober bei der Realisierung der Zweifachsporthalle an die Grundzüge des ausgewählten Entwurfs inklusi- ve der Empfehlungen des Preisgerichts gebunden ist. Dies betrifft u. a. die Lage der Sport- halle im städtebaulichen Kontext der vorhandenen und ggf. später zu realisierenden Ge- bäude der Peter Wust Schule. Eine veränderte Lage muss unter den vorgenannten Bedin- gungen entwickelt werden. 2. und 3. Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. Da die Planungen für die Schulerweiterungen bis zur Klärung der Schulentwicklung im Stadtteil Mecklenbeck vertagt werden (siehe Pkt. 3), entfällt zunächst die Beauftragung der Architektenleistungen für die Planung der Schulerweiterungen. Es wird zur Kenntnis ge- nommen, dass das Büro Knoche Ellertmann entsprechend der Wettbewerbsauslobung bei der Realisierung der Schulerweiterung grundsätzlich auch einen Anspruch auf die Beauf- tragung der Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt (Genehmigungsplanung) und 2. Bauabschnitt (Entwurfsplanung) der Peter Wust Schule hat. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Anlage 2b-EG
125 Zeichen
rweiterung Peter-Wust-Schule Spiel u. Pausenhof . Br Hallenwart ‚Sanitätsraum 2 Eingang Sponler en % n: Bomusßuegßuig
Anlage 3-Skizze
625 Zeichen
Anlage 3 Skizze: Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung - Denkmalbehörde und Stadtgestaltung - Bringen und Absetzen der Kinder per PKW ausschlie ßlich am Dingbänger Weg - getrennte Ein- und Ausfahrt - an der Schlaustiege Zugang für Fußgänger und Radf ahrer (Fahrradabstellanlage) - getrennter Fußweg mit Zugang zum Schulhof und (hi er nicht dargestellter Zuwegung) zu den Eingängen der neuen Sporthalle Die dargestellte Erschließungslösung wird von der Leitung der Peter-Wust-Schule mitgetragen (Gespräch am 28.09.2012), da sie die größtmögliche Sicherheit im Schülerverkehr bietet.
Anlage 2a-LP
3750 Zeichen
Erweiterung Peter-Wust-Schule Erläuterungsbericht Das Plangebiet für die Gemeinschaftsgrundschule im Stadtteil Mecklenbeck befindet sich in Randlage einer Wohnbebauung in offener Bauweise. Die vorgesehenen punktuellen Erweite- rungsbaukörper der Peter-Wust-Schule schaffen die folgerichtige Symbiose zwischen städte- baulichem Umfeld und bestehendem Schulensemble, welches in seiner eher geschlossenen Struktur zu achten und zu würdigen ist. Auf dem Areal bleiben bei Realisierung der Zweifachsporthalle alle Bestandsgebäude inkl. der Einfachsporthalle erhalten. Der Standort der neuen Halle schließt die — nach Abriss der bestehenden Halle — offene Gebäudekonstellation nach Süden ab. Dieser Standort lässt eine „Entweder-oder-Entscheidung“ bzgl. der verkehrstechnischen Er- schließung, d.h. entweder vom Dingbängerweg oder von der Schlautstiege, außen vor. Ge- parkt wird dezentral. Die Pkw-Erschließung am Dingbängerweg bleibt unverändert (vorrangig Lehrerplätze). Die Vereinssportler erreichen die Sporthalle per Pkw aus Richtung Süden von der Schlautstiege, ohne allerdings die sensible Rad- und Fußwegerschließung der Schul- kinder zu beinträchtigen. Die geplante Sporthalle legt sich bewusst mit ihrer Längsseite parallel zur Straßenbebauung Dingbängerweg, um die Bedeutung des Zuwegs zur Schule auf ein gesteigertes Maß zu er- höhen. Diese Position verschafft eine größtmögliche Rücksicht auf den Baumbestand. Ein signifikanter Schriftzug auf der Südfassade der Sporthallenfassade markiert den Hauptzu- gang des Schulareals. Der Entwurf sieht vor, die Aula mit ihrer markanten Giebelausbildung im Gesamtensemble dominanter wirken zu lassen. | Als optionale Schulraumerweiterung in zwei Bauabschnitten wird der Gebäudequerschnitt der Sporthalle fortgeführt. Funktional und architektonisch wird der erste durch den zweiten Abschnitt ergänzt. Die neue Geschlossenheit des Ensembles wird durch eine veränderte Maßstäblichkeit und neue Bezüge der Gebäude von alt und neu zueinander erreicht. Die gliedernde Neugestaltung wirkt klarer und geschlossener, behält aber die bisherige Ver- trautheit. Städtebaulich steht der neue klare Baublock dialektisch zu den heterogenen Schulgebäuden aus 4 Jahrzehnten. Insgesamt wird die Schulanlage deutlicher, markanter, großzügiger, luf- tiger und — trotz der größeren Komprimiertheit — offener, positiver, einladender. Durch die strenge Organisation der Gesamtformation — Halle und Unterrichtsräume — wird höchsimögliche Funktionalität bei gleichzeitig hohem ästhetischen Anspruch erreicht. Die höhenausgleichende Außengestaltung, ein sogenannter „Handlungs-Spiel-Raum“ — zwi- schen beiden Neubaukuben wird achsial vor der Aula zum zentralen Ort der Begegnung. Eine allseitig erreichbare, der Aula vorgelagerte Fläche, komplettiert die Themenachse Handlungs-Spiel-Raum, Meeting-Point und Aula. Die Gestaltung mit gegliederten großen Glasflächen ermöglicht eine natürliche Verbindung von Innen- zu Außenräumen und gewährleistet eine helle, positive, freundliche Lern- und Sport-Atmosphäre. Alle drei Bauabschnitte erhalten ein einheitliches Fassadenbild. In Kombi- nation mit hellen, sandsteinfarbigen Ziegelfassaden, bilden die Quader eine kompakte, form- geschlossene Gesamtfigur. Der Freiraum ist mit seiner klaren Gliederung an die Architektur angelehnt und bietet durch Pflanzbeete, Baumbestand sowie Wechsel zwischen befestigten Plätzen und Rasenflächen, hohe Aufenthaltsqualitäten für alle Schulkinder. Trotz Zonierungen sind die Pausenfreiflächen überschaubar zu beaufsichtigen. Fahrradstellplätze befinden sich außerhalb der Pausen- und Spielflächen direkt an der Schlautstiege. Sporthalle Neubau einer Zweifachsporthalle Senusßuegßug Bauabschnitt | Bauabschnitt Il Lageplan 1_500
Beschlussvorlage
19000 Zeichen
V/0754/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten - Ergebnis des Wettbewerbs - Beauftragung der Architektenleistungen Beratungsfolge 24.10.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.11.2012 Sportausschuss Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Ergebnis des Architektenwettbewerbes für den Neubau einer Zweifachsporthalle und die perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten wird einschließlich der Empfehlung des Bewertungsgremiums (Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungs- gremiums, Anlage 2 - Planverkleinerungen des 1. Preises, Entwurf der Architekten Knoche Ellertmann) zur Kenntnis genommen. Optimierungen werden insbesondere bezüglich der Er- schließung und der Raumorganisation der Sporthalle vorgenommen. Die erforderlichen Stell- plätze werden ausschließlich im Bereich des Dingbängerweges untergebracht (siehe Skizze Anlage 3). 2. Das Architekturbüro Knoche Ellertmann, Münster, wird entsprechend der Empfehlung des Bewertungsgremiums mit den Architektenleistungen gemäß HOAI beauftragt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zweifachsporthalle die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigungsplanung für den 1. Bauab- schnitt der Schulerweiterung und die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Schulerwei- terung auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Knoche Ellertmann zu erstellen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für jeden Bauabschnitt separate Baubeschlüsse vorge- sehen sind. Vorlagen-Nr.: V/0754/2012 Auskunft erteilt: Frau Kremer Ruf: 492-2415 E-Mail: KremerIngrid@stadt-muenster.de Datum: 12.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0754/2012 4. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der CDU- Fraktion vom 10.09.2012 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist damit erledigt. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahem (Baukosten und Beschaffung) auf der Grundlage des Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweite- rung der Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt) Finanzmittel in Höhe von 4.401.000,00 € zur Verfügung stehen. Eine Folgekostenberechnung wird im Rahmen des Baubeschlusses er- stellt. Möglichkeiten der Kostenreduzierungen werden im weiteren Verfahren geprüft. 6. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan wie folgt veran- schlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl. Sporthalle Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000 VE 250.000 2013 1.372.000 2014 2.450.800 2015 156.000 gesamt 4.213.800 Auszahlung für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen 2014 187.200 insgesamt 4.401.000 Begründung: Vorbemerkungen: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 mit der Vorlage V/0779/2011 und V/0779/2011/1 der Errichtung einer Zweifachsporthalle am Hauptstandort der Peter-Wust Schule, Dingbängerweg 80, sowie der perspektivischen Erweiterung des Schulgebäudes zur Drei- bzw. Vierzügigkeit zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung des Schulgebäudes der Peter-Wust Schule zur Drei- bzw. Vierzügigkeit sowie zum Neubau einer Zweifachsporthalle zunächst ein planerisches Optimierungsverfahren durchzuführen. Den Raum- programmen für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle wurde zugestimmt. Die Durchführung eines begrenzten Wettbewerbes zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für das o. g. Bauvorhaben wurde am 09.05.2012 im Hauptausschuss mit der Vorlage V/0229/2012 und V/0229/2012/1. Erg. beschlossen. Der Teilnehmerkreis wurde ebenfalls am 09.05.2012 im Hauptausschuss mit der Vorlage V/0230/2012 festgelegt. - 3 - V/0754/2012 Zu 1 - 3: Ergebnis des Wettbewerbes / Beauftragung der Architektenleistungen: Am 20.08.12 tagte das Bewertungsgremium zur Beurteilung der eingereichten Lösungskonzepte. Das Preisgericht empfiehlt mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die erstplatzierte Arbeit 1001 des Ar- chitekturbüros Knoche Ellertmann aus Münster der weiteren Planung und Realisierung unter Beach- tung der Kritikpunkte der Beurteilung zugrunde zu legen (s. Planverkleinerungen, Anlage 2). Die vollständige Bewertung der Arbeit ist dem beigefügten Protokoll der Preisgerichtssitzung zu entnehmen (Anlage 1). Hervorgehoben wurde: „Insgesamt wird die Arbeit dem Ort städtebaulich und architektonisch in besonderer Weise gerecht und schafft nicht zuletzt neue und unterschiedliche Freiräume großer Nutzungsvielfalt und Qualität“. Das Ziel, den Schülern eine möglichst große, gut zu beaufsichtigende Sport-, Spiel- und Pausen- fläche zu erhalten und möglichst wenig nutzbare Fläche zu versiegeln wird dadurch und durch die kompakte Flächen sparende Bauweise erreicht. Die Bestandssporthalle kann bis zur Fertigstellung der neuen Zweifachsporthalle erhalten bleiben. Ein Umplanungserfordernis wurde gesehen u. a. bei der Eingangssituation der Sporthalle sowie der fehlenden barrierefreien Erreichbarkeit der 1. Obergeschosse für Sporthalle und Schulerweite- rung. Bezüglich der Erschließung wurde vermerkt, dass mit der vorgeschlagenen Stellplatzanlage an der Schlautstiege und der fehlenden Trennung der Erschließung tagsüber die Erschließungssituation nicht verbessert wird. Die Verwaltung beabsichtigt im Zuge der Bearbeitung der Entwurfsplanung durch das zu beauftra- gende Architekturbüro die Optimierung des Entwurfes entsprechend der Empfehlung des Preisge- richtes. Insbesondere sind die Erschließung von Schule und Sporthalle sowie die Anordnung der Stellplätze so zu verbessern, dass gefährliche Situationen im Schülerverkehr im Bereich der Sch- lautstiege vermieden werden. Eine zwischenzeitlich erstellte Untersuchung hat ergeben, dass die erforderlichen Stellplätze im Bereich des Dingbängerweges untergebracht werden können und der "Bringverkehr" mit den derzeit notwendigen Wendemanövern in der Schlautstiege zu vermeiden ist (siehe Anlage 3). Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer wurden der Stadt Münster als Ausloberin eine Auswahl hochstehender Lösungen vorgelegt, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung ausgewählt werden konnte, die den Erfordernissen von Schule und Sport bestmöglich ge- recht wird (bauliche Maßnahmen zur Optimierung des offenen Ganztages waren gem. dem Errich- tungsbeschluss vom 14.12.2011 nicht Bestandteil der Planungsaufgabe). Zu 4: Beantwortung der im Antrag der CDU-Fraktion vom 10.09.2012 gestellten Fragen zu a) Anbau/Aufstockung bestehender Gebäude „Warum haben die von der Politik eingebrachten Anregungen eines Anbaus der zu erstellenden Klassen- bzw Mehrzweckräume an die bestehenden Gebäude oder eine Aufstockung bei keinem der Entwürfe Berücksichtigung gefunden?“ Die Anregung bzgl. Anbauten und Aufbauten (Ausbau des Dachgeschosses im Ostflügel) wurde im Vorfeld der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 26.04.2012 durch die CDU- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West formuliert. - 4 - V/0754/2012 Mit Schreiben der Verwaltung vom 25.04.2012 an die Mitglieder der BV-West und des Rates wur- de angekündigt, den Anregungen zu entsprechen: „Es gibt keine Einwände, den Auslobungstext wie im AUB beantragt zu ändern. Offensichtliches Ziel der politischen Gremien und auch der Stadtverwaltung ist es, zu „kompakten“ Lösungen bei der perspektivischen Erweiterung der Peter-Wust-Schule zu kommen und einen unnötigen Flä- chenverzehr zu vermeiden.“ Es wurde angekündigt, mit dem Ziel, den Architekten einen ansprechenden Handlungsspielraum für die Entwurfsarbeit zu geben, die Aufgabenstellung für die Bearbeitung des Architektenwettbe- werbs entsprechend zu überarbeiten. Darüber hinaus wurde der in der Sitzung des AUB am 17.04.2012 durch Ratsherrn Joksch geäu- ßerte Bitte entsprochen, die Auslobung bezüglich der Aufstockung auf vorhandene Gebäude offen zu formulieren und dies nicht grundsätzlich auszuschließen. Auf eine Einschränkung von Anbauten auf solche mit eigenständiger Nutzbarkeit (aus abschrei- bungstechnischen Gründen) wurde verzichtet. Die o. g. Anregungen wurden in die Auslobung für den ausgeschriebenen Architektenwettbewerb aufgenommen, siehe: „5. Raumprogramm, Umgang mit dem Gebäudebestand wie folgt: Zur Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms sind grundsätzlich Neubauten auf dem Gelände der Schule zu errichten. Die bauliche Verbindung der Sporthalle und der zukünftig noch zu errichtenden Klassentrakte wird nicht ausgeschlossen. Anbauten an das vorhandene Schulge- bäude und eine Aufstockung sind denkbar.“ Die Formulierungen wurden nochmals u. a. mit den im Preisgericht vertretenen politischen Vertre- tern rückgekoppelt. Änderungswünsche wurden nicht formuliert. Die von der Politik eingebrachte Anregung zu Anbau und Aufstockung wurde somit berücksichtigt und in die Aufgabenstellung aufgenommen. Von den teilnehmenden Architekten hat sich allerdings niemand für die Möglichkeit von Anbauten an das vorhandene Schulgebäude (Ausnahme Arbeit 1005 / unbefriedigend gelöster Anbau an Aula) oder eine Aufstockung entschieden. zur Feststellung in der Begründung) Anbau nach Norden: „Bei Durchsicht der Auslobungsunterlagen stellt man allerdings fest, dass ein Anbau nach Norden in der Auslobung – trotz des oben genannten Briefes – ausgeschlossen wurde. Nach Meinung der CDU ist ein Anbau/Ausbau auf schuleigenem Gelände zu realisieren ohne die Meckelbachaue oder das Mahnmal für die Opfer des 2. Weltkrieges dauerhaft zu beeinträchtigen.“ Die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang das Grundstück nördlich des Schulgebäudes für die Schulerweiterung in Anspruch genommen werden kann, wurde im Zuge der Bearbeitung der Aus- lobung mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz und der unteren Denkmalbehörde im Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung abgestimmt. Entsprechend wurden die Vorgaben und damit die eingeschränkte Nutzbarkeit mit Begründung in die Auslobung aufgenom- men: „4. Schulhoffläche, Schulgrundstück Die nördlich des Schulgebäudes auf dem Schulgrundstück befindliche Grünfläche ist Teil der Me- ckelbachaue. Eine bauliche Entwicklung der genannten Fläche ist aus naturräumlichen Gesichts- punkten der Bachauensituation und auch aus Aspekten des Gewässerschutzes nicht verträglich. - 5 - V/0754/2012 Etwa 2/3 der Fläche wird von dem städtischen Kriegerehrenmal aus dem Jahre 1954 und seinem Umfeld eingenommen. Das Ensemble aus dem Sarkophag, der rückwärtigen Begrenzungsmauer, der Eingrünung aus Bäumen, Teich und Strauchgewächsen sowie der Vorplatz zum Dingbänger Weg hin wurden im Zusammenhang gestaltet. Hier finden Gedenkfeiern statt, der Bereich wird durch den örtlichen Schützenverein genutzt, der auch die Pflege übernommen hat. Das Ehrenmal ist aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen mit seinem Umfeld denkmalwert und seit 1995 in die städtische Denkmalliste eingetragen. Aus beiden Gründen – sowohl wegen der Wertigkeit der Bachaue als Freiraum als auch aus Grün- den des Denkmalerhalts – scheidet eine Bebauung der Grünfläche aus. Auch eine Versiegelung beispielsweise als Stellplatzfläche oder Schulhof würde diesen Belangen widersprechen. Allenfalls ist östlich der das Denkmal umfangenden Begrenzungsmauer eine an die naturräumliche Prägung der Meckelbachaue angepasste Freiraumnutzung (z.B. naturnaher Schulgarten) denkbar.“ Die Formulierungen wurden u. a. mit den im Preisgericht vertretenen politischen Vertretern rück- gekoppelt, insbesondere per Mail am 16.05.2012 mit der Bitte um Stellungnahme vor Abfassung des endgültigen Auslobungstextes sowie in der Preisrichtervorbesprechung am 11.06.2012 vor Ort in der Peter-Wust-Schule. Änderungswünsche wurden nicht formuliert. zu b) Bewertung der Kombination Realisierung Sporthalle – Aufstockung Schule „Wie ist vor dem Hintergrund der Wettbewerbskriterien Funktionalität (inklusive Funktionalität der Freiflächen), Wirtschaftlichkeit (auch unter Berücksichtigung der anstehenden Sanierungsmaß- nahmen) und Architektur/Städtebau eine Realisierung der Sporthalle nach Vorschlag eines der ausgezeichneten Entwürfe in Kombination mit einer Gebäudeaufstockung oder Anbaulösung für die (oder einen Teil der) Klassenräume zu bewerten.“ Ziel der Entwurfsbearbeitung durch den Verfasser der mit dem 1. Preis dotierten Arbeit sind die Bildung eines klaren Baublocks gegenüber den heterogenen Bestandsgebäuden und der Ab- schluss der offenen Gebäudekonstellation nach Süden. Nach städtebaulichen und funktionalen Kriterien muss die Schulraumerweiterung nicht zwingend – sofort – realisiert werden. Sie wird als eigenständiges Gebäude (mit 2 Bauabschnitten) angeboten. Gemäß der Beurteilung durch das Preisgericht gibt „insbesondere der zentrale mit Sitz-Stufen umfasste Platz … der Schule einen neuen Identifikationspunkt, der auch ohne Realisierung der Schulerweiterung funktionieren kann“. Die vorgesehene Abschnittsbildung des Schulerweiterungsgebäudes ist ohne Nachteile für das Gesamtensemble in städtebaulicher/architektonischer sowie funktionaler Hinsicht möglich. Eine Anbaulösung kommt nicht in Betracht, sie wurde von den Entwurfsverfassern (Ausnahme Arbeit 1005) nicht angeboten. An der Nordseite der Schule ist sie kritisch zu bewerten (s. o. /Anbau nach Norden). Die Aufstockung, d. h. der Ausbau des Dachraumes im Ostflügel (analog zum Dachgeschossausbau im Nordflügel) zur Erweiterung des Schulgebäudes ändert nicht die Gesamtkubatur des Bestandes und wäre somit städtebaulich verträglich. Die Beurteilung der Wirt- schaftlichkeit hängt u. a. von dem konstruktiven Aufwand ab, statische Berechnungen liegen für den Bestandsbau nicht vor. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist der Aufwand für den Erhalt des reibungslosen Schulbetriebs während der Bautätigkeit zu berücksichtigen sowie die einherge- henden Störungen. Grundsätzlich ist eine Realisierung nur der Sporthalle in Kombination mit einer Gebäudeaufsto- ckung (Dachausbau) bei Erfüllung der o. g. Wettbewerbskriterien möglich. Untergebracht werden könnte allerdings nur das Raumprogramm des 1. Bauabschnittes der Schulerweiterung (4 Klassen/ Dreizügigkeit). - 6 - V/0754/2012 Zu c) Zweifachsporthalle: Erfordernisse des Sports, Nutzbarkeit für außersportliche Zwecke „Inwiefern werden die ausgezeichneten / angekauften Entwürfe für die Zweifachsporthalle, insbe- sondere auch die Nebenräume, den Erfordernissen des Sports gerecht (Aspekte Barrierefreiheit, Teilbarkeit, Nutzbarkeit für außersportliche Zwecke)?“ Die Bewertung der o. g. Aspekte der ausgezeichneten bzw. angekauften Arbeiten durch das Preisgericht ist aus dem Preisgerichtsprotokoll ersichtlich (Anlage 1). Das Bewertungsgremium hat auch bei der Arbeit des Büros Knoche Ellertmann Umplanungs- und Optimierungserfordernisse festgestellt: „Die Kompaktheit der Sportanlage wird u. a. durch den zweigeschossigen Material- und Umkleide- bereich erreicht. Damit verbunden sind naturgemäß funktionale Mängel (Aufsicht, Barrierefreiheit) die sich durch entsprechende Maßnahmen (Aufzug) minimieren lassen. Auch die Eingangsposition der Sporthalle kann noch nicht überzeugen und bedarf einer entspre- chenden Umplanung. Durch die Zweigeschossigkeit lassen sich die jeweiligen Nutzungen auf bei- den Ebenen allerdings optimal zuordnen.“ Den Mitgliedern des Preisgerichts liegt darüber hinaus der Vorprüfbericht vor, in dem zu optimie- rende Details der Planung ersichtlich sind. Im Rahmen der Vorprüfung wurden durch die Fachverwaltung Defizite bzgl. der Dusch- und Waschräume und der Anlieferungsmöglichkeit für Sportgeräte festgestellt, die bei Überarbeitung des Entwurfs durch die Verfasser behoben werden können. Die Halle wurde gem. Errichtungsbeschluss vom 14.12.2011 als Zweifachsporthalle gem. DIN 18032-1 geplant. Dem entsprechen die Wettbewerbsentwürfe hinsichtlich der Grundrissgestaltung und der Abmessungen der Halle und der Nebenräume sowie der Anordnung der Trennwand. Es handelt sich um eine Schul- und Vereinssporthalle, in der eine Vielzahl von Sportarten ausge- übt werden kann. Es war nicht vorgesehen, die Halle multifunktional, auch für außersportliche Zwecke auszubilden. Für eine Multifunktionshalle bestehen nach Beurteilung des Sportamtes deut- lich höhere Sicherheits- sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen, verbunden mit höheren Kos- ten. Dies wurde im Vorfeld des Wettbewerbs bereits mit der Schule kommuniziert. Weitere Punkte des Antrages: Siehe Vorlage zu 1 Der Antrag der CDU-Fraktion der ist damit erledigt.. Zu 5 und 6: Kosten und Finanzierung Die Baukosten wurden entwurfsunabhängig in einer groben Schätzung auf der Grundlage des Raumprogramms für den Neubau der Zweifachsporthalle und die Erweiterung der Schule zur Drei- zügigkeit (1. Bauabschnitt) auf ca. 4.401.000,00 € kalkuliert. Im Rahmen der Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten wurden die 10 Beiträge auch im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten geprüft. Hiernach lässt der vorgeschlagene Entwurf eine wirtschaftliche Lösung erwarten. Von einem Einhalten des o. g. Kostenrahmens kann deshalb ausgegangen wer- den. Eine verbindliche Kostenaussage wird mit der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung zum Baubeschluss aufgestellt werden. - 7 - V/0754/2012 Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Projektes bis zum Baubeschluss werden in Zusammen- arbeit mit den zu beauftragenden Architekten und der Verwaltung - Amt für Immobilienmanage- ment, Sportamt und Amt für Schule und Weiterbildung – Möglichkeiten der Kostenreduzierung ge- prüft, die zum Ziel haben, 20 Prozent der Kosten gegenüber der „Normalvariante“ zu verringern. Bei Gebäuden werden neben der „Normalvariante“ und der „Reduktionsvariante“ die Baukosten ausgewiesen, die für die Errichtung des Gebäudes laut der Datenbanken des Baukosteninformati- onszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) bei Zugrundelegung vergleichbarer Standards entstehen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1 - Protokoll der Sitzung des Bewertungsgremiums Anlage 2 - Planverkleinerungen des Entwurfes des Architekturbüros Knoche Ellertmann Anlage 3 - Skizze Stellplatzuntersuchung Anlage 4 - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.09.2012
Anlage 4 -Antrag CDU
5016 Zeichen
CoW,
Me . 10. Sep. 2012
Neubau einer Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Pater-
Wust-Schule in zwei Bauabschnitten
Antrag
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 mit der Vorlage V/0779/2011
und V/0779/2011/1 der Errichtung einer Zweifachsporthalle am Hauptstandort der Peter-
Wust-Schule, Dingbängerweg 80 sowie der perspektivischen Erweiterung des
Schulgebäudes zur Drei- bzw, Vierzügigkeit, zugestimmt.
Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes wurde ein begrenzter Wettbewerb durchgeführt,
Die Verwaltung wird beauftragt, darzulegen,
a) warum die von der Politik eingebrachten Anregungen eines Anbaues der zu
erstellenden Klassen- bzw, Mehrzweckräume an die bestehenden Gebätde oder
eine Aufstockung der vorhandenen, z.T. noch einstöckigen, Gebäude bei keinem
der Entwürfe Berücksichtigung gefunden haben. j
b) wie vor dem Hintergrund der Wettbewerbskriterien Funktionalität (inklusive
Funktionalität der Freiflächen), Wirtschaftlichkeit (auch unter Berücksichtigung der
anstehenden Sanierungsmaßnahmen) ‚ und Architektur/Städtebau eine
Realisierung der Sporthalle nach Vorschlag eines der ausgezeichneten Entwürfe
in Kombination mit einer Gebäudeaufstockung oder Anbau- oder Ausbaulösung
für die (oder einen Teil der) Klassenräume zu bewerten ist
c) inwiefern die ausgezeichneten/ angekauften Entwürfe für die Zweifachsporthalle,
insbesondere auch die Nebenräume, den Erfordernissen des Sportes gerecht
werden. {Auch die Aspekte der Barrierefreiheit, die Teilbarkeit der 2-
Fachturnhalle in 3 Felder und die Nutzbarkeit für außersportliche Zwecke sollte
dargestellt werden) ö
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung vorzulegen, die
* den Erfordernissen von Schule, offenem Ganztag und Sport bestmöglich
gerecht wird
« den Schülern eine möglichst große, gut zu beaufsichtigende Sport-, Spiel- und
Pausenfläche erhäft und möglichst wenig nutzbare Freifläche versiegelt.
* die eine größtmögliche Sicherheit für die Schüler auf dem Schulweg durch die
Anordnung der Erschließung und Parkflächen gewährleistet, in dem die
optimalen verkehrlichen Gegebenheiten (Fahrradstraße Schlautstiege als
Erschließung für Fahrräder, Dingbängerweg als Erschließung für PKWe)
aufgegriffen werden,
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 ' Telefax (0251) 4 31 36
e-mail frakttion@edu-ms.de ' http://www.cdu-ms.de
° den Bedürfnissen der unmittelbaren Nachbarn enfgegenkommt.
Begründung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 17.4.2012 eine
Öffnung der Auslobung im Sinne eines Anbaus oder einer Aufstockung gefordert,
In einem Brief vom 25.04.2012 schreibt der Stadtkämmerer der Stadt Münster, Herr
Reinkemsier, an die Mitglieder der BV West, des Sportausschusses und des
Hauptausschusses, dass - : .
* „Anbauten an das vorhandene Schulgebäude und eine Aufstockung" denkbar Seien,
* die Auslobung so formuliert werden könne, „dass nicht selbstständig verwertbare
Erweiterungen zugelassen werden“, - .
* eine „Erweiterung gemeinsam mit der investiven Instandhaltung auch
haushaltsrechtlich unproblematisch“ und es „keine Einwände“ gäbe, „den
Auslabungstext wie im AUB beantragt zu ändern“.
Bei Durchsicht der Ausschreibungsunterlagen stellt man allerdings fest, dass ein Anbau nach
Norden in der Auslobung - trotz des oben genannten Briefes - ausgeschlossen wurde,
Nach Meinung der CDU ist eine Anbaw/Ausbau auf schuleigenem Gelände zu realisieren,
ohne die Meckelbach-Aue oder das Mahnmal für die Opfer des 2. Weltkriegs dauerhaft zu
beeinträchtigen.
Statische Berechnungen zur Bewertung der Möglichkeit einer Aufstock- bzw. Ausbaulösung
waren in den Auslobungsunterlagen für die Architekten nicht enthalten. -
Bei einem Anbau an oder einer Aufstockung vorhandener Gebäude würde keine
Schulhoffläche in Anspruch genommen. Die Verbindung von Neubautätigkeiten mit
zurückgestellten Sanierungsmaßnahmen {Dachsanierung etc.) könnte zu monetären
Synergien führen. Bisher noch nicht behindertengerechte Bestandsgebäude könnten von
dem Einbau eines Aufzugs profitieren.
Die Möglichkeit einer alternativen, schulhöfunschädlichen Platzierung der Klassenräume ist
relevant für die abschließende Entscheidung, auf Basis welchen Entwurfes das Verfahren
fortgesetzt werden soll. . i
Der Siegerentwurf weist für die Sporthalle aus Sicht der CDU im Hinblick auf das Kriterium
Zweckmäßigkeit starke Mängel bei den Nebenräumen auf.
Die Errichtung einer durchgehenden „hohen Wand“ in unmittelbarer Nähe der vorhandenen
Wohnbebauung, auch wenn die Mindestabstände eingehalten werden, und die vorgesehene
Teilerschließung über die „Fahrradstraße“ werden städtebaulich kritisch gesehen.
gez. Kosmider
und Fraktion
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 ' 48143 Münster '
Telefon (0251) 4 18 43-0 Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@®cchu-ms.de http:/Awww.codu-ms de
Anlage 1-Protokoll-Preisgerichtssitzung
19767 Zeichen
‚Amt für Immobilienmanagement der Stadt Münster Bearbeiter Herr Brockhausen ?*Ü” 21.08.2012 1 4 Besprechungsgegenstand (Betreff), Datum Protokoll der Preisgerichtssitzung am 20.08.2012 Begrenzter Wettbewerb RAW 2004: Neubau eine Zweifachsporthalle und perspektivische Erweiterung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten Ort der Besprechung Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster Teilnehmer/Teilnehmerinnen Preisrichter/innen: (1) Christine Kahl, Architektin, Münster (2) Christoph Thiel, Architekt, Münster (3) Peter Wörmann, Architekt, Ostbevern (4) Dr. Andrea Hanke, Beigeordnete für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport (5) Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Architekt (6) Jörg-A. Michel, Technischer Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Architekt (7) Bernd Schirmwitz, Leiter Sportamt (8) Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung (9) Georg Mümken, Abteilungsleiter im Amt für Immobilienmanagement, Architekt (10) Peter Wolfgarten, CDU Fraktion (11) Marianne Koch, SPD Fraktion (ab 9:45 Uhr) (12) Bernd Leuters, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL (13) Dieter Sumbeck, FDP Fraktion, Architekt (14) Raimund Köhn, Fraktion Die Linke Stellvertretende Preisrichter/innen: (1) Joachim Pries, Architekt, Münster (2) Andreas Nienaber,Leiter Amt für Immobilienmanagement (3) Norbert Hoppermann, Amt für Immobilienmanagement (4) Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung (5) Michael Willnath, Verwaltungsleiter Sportamt Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht: (1) Martina Rotter-Waterkortte, Leiterin der Peter-Wust-Schule (2) Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Infrastrukturelles Gebäudemanagement (zeitweise) Vorprüfung: (1) Ingrid Kremer, Amt für Immobilienmanagement (2) Gerlinde Haase , Amt für Schule und Weiterbildung (3) Rabea Schwienheer, Sportamt (4) Mechthild Bökamp-Gerdemann, Bauordnungsamt (5) Marlies Voss, Amt für Stadtentwicklung, -planung und Verkehrsplanung, untere Denkmalpflegebehörde (6) Rudolf Koolwaay, Amt für Grünflächen und Umweltschutz Protokollführung: ö (1) Stephan Brockhausen, Amt für Immobilienmanagement Verteiler s. Punkt 3 und teilnehmende Architekturbüros 5 Ergebnis Das Preisgericht tritt um 9.05 Uhr zusammen. Für die Ausloberin begrüßt Frau Dr. Hanke die anwesenden Preisrichter/innen. Frau Kremer stellt die Anwesenheit des Preisgerichtes namentlich fest (s. Punkt 3). Für die fehlende Preisrichterin Frau Koch rückt Herr Nienaber als stimmberechtigtes Mitglied des Preisgerichtes nach. Herr Wörmann wird für den Vorsitz des Preisgerichtes vorgeschlagen und von der Versammlung zum Vorsitzenden bestimmt. Der Vorsitzende weist alle an der Sitzung des Preisgerichts beteiligten Personen nachdrücklich auf die Vertraulichkeit der Sitzung hin. Er lässt sich darüber hinaus versichern, dass keiner der Anwesenden mit einem der teilnehmenden Architektinnen oder Architekten in dieser Angelegenheit während der Laufzeit des Wettbewerbs in irgendeinem Kontakt stand, der das Projekt betraf. Darüber hinaus fordert er die Preisgerichtsmitglieder auf, während der Sitzung der Jury Spekulationen bzw. Äußerungen über vermutliche Verfasser zu unterlassen. Er weist in diesem Zusammenhang alle Anwesenden darauf hin, das Verfahren mit großer Sorgfalt und Objektivität zu führen. ; Der Vorsitzende erläutert das Verfahren und noch einmal kurz die Aufgabenstellung. Bericht der Vorprüfung Anschließend erläutert Frau Kremer den allen Anwesenden schriftlich vorgelegten Bericht der Vorprüfung. Demnach sind alle Arbeiten wettbewerbsfähig. Orientierungsrundgang - 9:45 bis 12:00 Uhr Die Besprechung der Wettbewerbsarbeiten beginnt um 9:45 Uhr mit einem Orientierungsrundgang. Als Vertreterin der Vorprüfung erläutert Frau Kremer die Arbeiten in Bezug auf die Erfüllung der in der Auslobung bzw. im Protokoll zum Kolloquium festgehaltenen Anforderungen. Es werden jeweils die Erläuterungsberichte verlesen. Die zwischenzeitlich (9:45 Uhr) eingetroffene Preisrichterin Frau Koch wird vom Preisgericht als stimmberechtigtes Mitglied bestimmt. Herr Nienaber erhält dadurch wieder die Funktion eines Stellvertreters ohne Stimmrecht. Preisgerichtsbesprechung Die Auslobungskriterien wurden im Hinblick auf die Wertungsrundgänge besprochen. Unter den in der Auslobung genannten Hauptkriterien sollen insbesondere folgende Punkte in die Bewertung mit einbezogen werden: e Funktionale Zusammenhänge der Freiflächen entsprechend der Auslobung e Umsetzbarkeit der Bauabschnitte e Wirtschaftlichkeitsbewertung bzgl. Absenkung der Halle bei den entsprechenden Entwurfslösungen «e Berücksichtigung der Denkmalaspekte zur „Alten Schule“ _ 3 _ 1. Wertungsrundgang - 12:35 bis 13:45 Uhr Anschließend werden die Arbeiten einzeln jeweils von einem Preisrichter vorgestellt und hinsichtlich der abgestimmten Kriterien insbesondere städtebaulichen und architektonischen Qualitäten beurteilt. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für den Ausschluss einer Arbeit im 1. Wertungsrundgang Einstimmigkeit erforderlich ist. Die Arbeit mit der Tarnzahl 1006 wird einstimmig ausgeschlossen. Gegen 13:45 wird die Sitzung für eine Mittagspause unterbrochen. 2. Wertungsrundgang — 14:15 bis 15:15 Uhr Im 2. Wertungsrundgang werden zunächst die Arbeiten mit folgenden Tarnzahlen aufgrund von vergleichsweise schwerwiegenden insbesondere funktionalen Mängeln und unwirtschaftlichen Parametern mit den genannten Stimmenmehrheiten ausgeschlossen: 1002 (11:3 Stimmen) 1004 (13:1 Stimmen) 1005 (14:0 Stimmen) 1007 (14:0 Stimmen) 1008 (9:5 Stimmen) 1009 (10:4 Stimmen) Die Arbeiten mit folgenden Tarnzahlen erreichen die Engere Wahl: 1001 (14:0 Stimmen) 1003 (12:2 Stimmen) 1010 (13:1 Stimmen) Nach kurzer Diskussion wurde vom Preisgericht beschlossen, Arbeiten zurückzuholen. Hierzu wurde erneut über alle nicht einstimmig im 2. Wertungsrundgang ausgeschiedenen Arbeiten mit nachfolgendem Ergebnis abgestimmt: 1002 - 4:10 Stimmen 1004 - 0:14 Stimmen 1008 — 9:5 Stimmen > Rückholung 1009 - 8:6 Stimmen > Rückholung Engere Wahl Es verbleiben die Arbeiten 0001, 1003,1008, 1009 und 0010 in der engeren Wahl. Die fünf Arbeiten der Engeren Wahl werden jeweils von einer Gruppe des Preisgerichtes einzeln schriftlich beurteilt. Die Beurteilungen werden im Preisgericht verlesen und inhaltlich abgestimmt. Bewertung Arbeit 1001 Die Verfasser schlagen mit den beiden Nutzungen Sporthalle und Schulraumerweiterung zwei klar positionierte Baukörper vor, die den markanten Giebel der Aula in ein Gesamtensemble (Dreiklang) einbeziehen. Hierdurch entstehen drei qualitätsvolle Freiräume unterschiedlicher Ausformung und Nutzungsmöglichkeiten. Insbesondere der zentrale mit Sitz-Stufen umfasste Platz gibt der Schule _ 4 _ einen neuen Identifikationspunkt, der auch ohne Realisierung der Schulerweiterung funktionieren kann. Die bisherige Erschließung des Gesamtareals bleibt mit den bestehenden Nachteilen (u. a. fehlende Trennung der Erschließung tagsüber / Pkw am Dingbängerweg) erhalten und er führt mit der vorgeschlagenen Stellplatzanlage an der Schlautstiege ebenfalls keine Verbesserung; eine Notwendigkeit der Trennung zwischen Schul- und Vereinssport wird ohnehin nicht gesehen. Die Kompaktheit der Sportanlage wird u. a. durch den zweigeschossigen Material- und Umkleidebereich erreicht. Damit verbunden sind naturgemäß funktionale Mängel (Aufsicht, Barrierefreiheit) die sich durch entsprechende Maßnahmen (Aufzug) minimieren lassen. Auch die Eingangsposition der Sporthalle kann noch nicht überzeugen und bedarf einer entsprechenden Umplanung. Durch die Zweigeschossigkeit lassen sich die jeweiligen Nutzungen auf beiden Ebenen allerdings optimal zuordnen. Die vorgesehene Abschnittsbildung des Schulerweiterungsgebäudes ist ohne Nachteile für das Gesamtensemble in städtebaulicher/architektonischer sowie funktionaler Hinsicht möglich. Allerdings fehlen hier genauso wie bei der Sporthalle der barrierefreie Zugang des 1. Obergeschosses sowie der zweite bauliche Rettungsweg. In wirtschaftlicher Hinsicht liegt die Arbeit im unteren Drittel, auch wenn sich dies durch die Herstellung der Barrierefreiheit und dem zweiten baulichen Rettungsweg bei der Schulerweiterung in geringem Umfang relativieren lassen muss. Insgesamt wird die Arbeit dem Ort städtebaulich und architektonisch in besonderer Weise gerecht und schafft nicht zuletzt neue und unterschiedliche Freiräume großer Nutzungsvielfalt und Qualität. Aufgrund der bestehenden funktionalen Schwächen besteht allerdings noch bei beiden Gebäuden ein Umplanungserfordernis. Bewertung Arbeit 1003 Mit einer L-förmigen Erweiterung im SW wird ein großzügiger aber leider nicht weiter differenzierter Schulhof umschlossen. Als einzige Arbeit schlägt dieser Beitrag die Querstellung der Turnhalle am südlichen Rand des Grundstücks an der Schlautstiege vor. Diese klare städtebauliche Figur wird allerdings durch eine ungünstige Schließung erlangt: Zum einen wird der vorhandene südliche Zugang für Radfahrer und Fußgänger verengt, zum anderen wird die neue Erschließung vom Dingbängerweg mit einer Überlagerung von Pkw und Fußgänger in der Fahrgasse nicht akzeptabel gestaltet. Der Entwurf lässt eine Realisierung im Bauabschnitten sowohl in städtebaulicher als auch konstruktiver Hinsicht ausgesprochen gut zu. Die offene und ’einladende Eingangssituation der Turnhalle in Richtung zum Schulhof überzeugt. Gleichwohl bestehen einige funktionelle Mängel (ungünstige Raumbeziehung), die mit einer Überarbeitung und Umorganisation jedoch leicht zu heilen wären. Die Tageslichtversorgung der Turnhalle mit ihrer bodentiefen Verglasung ist zu optimieren (Prallschutz glasseitig). Die gut proportionierten und neutral nutzbaren Klassenräume sind einhüftig zum Schulhof nach Osten ausgerichtet und schon im 1. BA barrierefrei zu nutzen. Mit einer zurückhaltenden aber stimmigen Fassadengestaltung als konstruktiv solide Putzfassade wird ein zeitgemäßer und harmonischer Kontrast zum denkmalgeschützten Bestand formuliert. “ Die wirtschaftlichen Parameter BGF und BRI sowie die Kostendaten liegen jeweils im deutlich günstigen Bereich. Bewertung Arbeit 1008 Den Verfassern gelingt es, durch die Trennung von Sporthalle und Schulbaukörper in Verbindung mit dem vorhandenen Gebäude ein neues Ensemble zu bilden. Dabei sind die Ausrichtung der Schulerweiterung auf die Achse der Aula und das expressive Eingangsbauwerk der abgesenkten Sporthalle Entwurfs bestimmende Details. Die Trennung der Erschließungs- und Stellplatzsituation von Sporthalle und Schulerweiterung zum Einen vom Dingbänger Weg und zum Anderen von der Schlautstiege sind aufgrund des Entwurfskonzepts konsequent umgesetzt. Zwischen der Aula und dem Schulerweiterungsgebäude entsteht über eine platzartige Situation eine spannungsreiche Beziehung. Sporthalle und Schulerweiterungsgebäude sind über großzügige Einganssituationen erschlossen. Die barrierefreie Erschließung der abgesenkten Sporthalle wird folgerichtig mit einer Aufzugsanlage erschlossen. Für den Schulerweiterungsbau ist eine barrierefreie Erschließung nicht vorgesehen. Die Umkleide- und Sanitärräume im Untergeschoss der Sporthalle sind funktional und richtig über den auch im Untergeschoß großzügig gestalteten Eingangsbereich erschlossen. Die großzügige Erschließungssituation ist auf das Schulerweiterungsgebäude mit der zentral zwischen den Klassenräumen liegenden Halle übertragen. Bei Realisierung nur des ersten Bauabschnittes der Schulerweiterung entstehen im Außenbereich Restflächen, die die Überzeugungskraft des Gesamtkonzeptes senken. Die Fassadengestaltung der Sporthalle und des Schulerweiterungsbereichs fallen auseinander und können, wie auch der Vorschlag der Belichtung über ein Sheddach, nicht überzeugen. Aufgrund der Absenkung der Sporthalle und dem Vorschlag von großzügigen Verkehrsflächen ist eine wirtschaftliche Erstellung der Gebäude nicht zu erwarten. Bewertung Arbeit 1009 Die Arbeit erweitert die bestehende städtebauliche Figur durch eine kompakte, aber umstrukturierte Gebäudefiguration. Dabei wird die Turnhalle mit vorgelagertem, eingeschossigem Nebentrakt in östlicher Richtung von Norden und Süden erschlossen. Der 1. BA wird im Norden direkt 2-geschossig aufgebaut, der 2. BAL- förmig zum Dingerbängerweg im Westen ebenfälls 2-geschossig aufgesetzt. Die Funktionalität der Sporthalle wird gut erfüllt, nachteilig wird die Trennung in Turnschuhgang und Stiefelgang bewertet. Ungünstig sind die schulhofseitige Erschließung der Sporthalle und auch des 1. BA's über Eck mit dem vorgelagerten offenen Vordachbereich wegen der engen Raunssituation. Kritisch beurteilt wird ebenfalls die Anordnung der Klassen zum einen nach Norden (Verschattung) und nach Westen zum Dingbängerweg (Verkehrslärm). Die Fassadengestaltung ist uneinheitlich und lässt die kompakte Gebäudefiguration noch stärker in einzelne, unharmonische Elemente zerfallen. Dem bestehenden Ensemble wird zu wenig Rechnung getragen. Die Stellplatzsituation ist ungünstig gelöst vor dem Altbau und bezieht die Feuerwehrzufahrt mit 3 Plätzen ein. Die Wirtschaftlichkeit wird weitestgehend eingehalten und liegt im mittleren Bereich. Bewertung Arbeit 1010 Städtebau / Erschließung Durch das Rücksetzen des Klassentraktes der Erweiterung aus der Flucht der Turnhalle ergibt sich Raum für die gesamte erforderliche Stellplatzanlage mit Erschließung vom Dingbängerweg. Von ihr wird auch die Turnhalle erschlossen. Eine PKW-Erschließung von der Schlautstiege ist nicht vorgesehen. Von ihr erfolgt nur eine Erschließung für Fußgänger und Fahrräder. Durch die in den Schulhof vorspringende Turnhalle ergibt sich ein räumlicher Abschluss des großzügigen aber etwas undifferenzierten Hofes in dem der Giebel der Aula ausreichend Raum hat. Die vorgeschlagene Erweiterung in zwei Abschnitten erfordert eine bautechnisch und -logistisch aufwendige Aufstockung des 1. Bauabschnitts. Eine Alternative ohne Aufstockung ist möglich. Funktionen Turnhalle: Die Absenkung der Halle ermöglicht attraktive Einblicke vom Erdgeschoss oberhalb des erford. Prallschutzes in die Halle. Innen von der galerieartigen Erschließung der Umkleiden und aus dem Schulfoyer, außen vom Fuß- und Radweg zur Schlautstiege an der Längsseite der Halle. Die funktionale Aufteilung der Funktionsräume ist gut. Klassentrakt: ’ Die Aufreihung der Klassen an einen, dem Parkplatz und Dingbängerweg zugewandten Flur ist funktional und wirtschaftlich. Die Zugänge gegenüber dem Kopfbau des Bestands und am Kopf der Turnhalle liegen richtig. Wirtschaftlichkeit Die Absenkung der Halle wird kritisch gesehen, da diese bei einem Höchstwasserstand von ca. 1m unter OK-Gelände zu einer wasserundurchlässigen gegen Auftrieb gesicherten Konstruktion führt, die die Einsparungen einer tieferen Gründung auf tragfähigen Boden weit übersteigen. Das städtebauliche Grundkonzept der Arbeit scheint aber auch ohne die Absenkung der Turnhalle funktional und wirtschaftlich realisierbar. Der Klassentrakt lässt eine wirtschaftliche Erstellung erwarten. Außenanlagen Die verbleibenden Sportflächen südöstlich der Turnhalle sind akzeptabel. Der Schulhof hat noch Gestaltungsbedarf. Die zwei Fahrradstellanlagen vor dem Turnhalleneingang und südlich der Aula liegen richtig. Gestaltung Die Gestaltung der Gebäude wird positiv beurteilt und ist der Aufgabe angemessen. Verteilung der Preise Auf der Grundlage der im Wertungsrundgang gewonnenen Erkenntnisse wird jedem Mitglied des Preisgerichtes sowie der Schulleitung Gelegenheit gegeben einen Vorschlag für die Rangfolge zu benennen. Anschließend bestätigt das Preisgericht die sich hieraus mehrheitlich ergebende Rangfolge der einzelnen Arbeiten wie folgt: 1. Preis: Arbeit 0001 (10:4 Stimmen) 2. Preis: Arbeit 0003 (7+1:7 Stimmen) * 3. Preis: Arbeit 0010 (13:1 Stimmen) Anerkennung: Arbeit 1008 (14:0 Stimmen) Anerkennung: Arbeit 1009 (14:0 Stimmen) “Hinweis: Die Stimme des Vorsitzenden gibt nach RAW bei Stimmengleichheit des Ausschlag Empfehlung des Preisgerichtes . Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die erstplatzierte Arbeit 1001 der weiteren Planung und Realisierung unter Beachtung der Kritikpunkte der Beurteilung zugrunde zu legen, sofern die Maßnahme realisiert wird. Die Eröffnung der Verfasserumschläge Nach der Öffnung der Umschläge mit den Verfassererklärungen werden die Arbeiten wie folgt den teilnehmenden Architekturbüros zugeordnet: 1. Preis: 1001 Knoche Ellertmann Architekten GmbH, Münster Dipl.-Ing. Berthold Ellertmann 2. Preis: 1003 Dipl.-Ing. Architekt BDA Peter Bastian 3. Preis 1010 Burhoff und Burhoff Architekten BDA, Münster Architekt Klaus Burhoff und Architektin Beate Burhoff-Dömer Ankäufe: 1008 echtermeyer’fiets_architekten, Dortmund : Prof. Bernd Echtermeyer, M. Arch. Dipl.-Ing. Architekt BDA Frank Fietz, Dipl.-Ing. Architekt BDA 1009 Scholz Architekten, Senden Eckhard Scholz, Dipl.-Ing. Architekt BDA 2. Rundgang: 1002 Ralf Haverkamp, Architekt, Emsdetten Josef Holthaus , Architekt, Emsdetten 1004 Winkelmann_Matzken Architekten, Bocholt Jens Matzken, Architekt Uli Winkelmann, Architekt 1005 Becker & Laux Architekten, Münster Rembert Becker, Dipl.-Ing. Architekt Johanna Laux, Dipl.-Ing. Architektin 1007 Arbeitsgemeinschaft hartig | wömpner architekten BDA, Münster, mit Arno Meyer Architekt BDA, Lüdinghausen _ 8 _ 1. Rundgang: 1006 Architekten Krych Tombrock, Münster Der Vorsitzende entlastet die Vorprüfung und bedankt sich bei der Ausloberin und den Mitgliedern des Preisgerichtes für die Zusammenarbeit. Frau Dr. Hanke bedankt sich und beendet um 17.10 Uhr die Sitzung. Es wird bekannt gegeben, dass die Wettbewerbsarbeiten vom 23. August bis zum 30. August 2012 in der Glashalle des Stadthauses 3, Albersioher Weg 33 (Öffnungszeiten: wochentags 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr) ausgestellt werden. Aufgestellt, Amt für Immobilienmanagement iA Cr Teilnehmerliste Preisgerichtssitzung zum Wettbewerb für den Neubau einer Zweifachsport- halle und die perspektivischer Erweiterung der Peter-Wust-Schule am 20.08.2012 Preisrichter: Unterschrift: } Christine Kahl Architektin, Münster f N Christoph Thiel Architekt, Münster ‘ Peter Wörmann Architekt, Ostbevern # Dr. Andrea Hanke Beigeordnete für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Siegfried Thielen Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Architekt / Jörg A. Michel Technischer Leiter, Amt für Im- / mobilienmanagement, Architekt Bernd Schirwitz Amtsleiter Sportamt Klaus Ehling Amtsleiter Amt für Schule und Weiterbildung Georg Mümken Abteilungsleiter Amt für Immobi- lienmanagement, Architekt Peter Wolfgarten CDU Fraktion Marianne Koch SPD Fraktion Bernd Leuters Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL Dieter Sumbeck FDP Fraktion, Architekt Raimund Köhn Fraktion Die Linke Stellvertretende, ständig anwesende Preisrichter: Joachim Pries Architekt, Münster Andreas Nienaber Amtsleiter Amt für Immobilienma- nagement Norbert Hoppermann Amt für Immobilienmanagement, Architekt Ludger Watermann Amt für Schule und Weiterbildung Michael Willnath Verwaltungsleiter Sportamt Sachverständige Berater ohne Stimmrecht: Martina Rotter-Waterkortte Leiterin der Peter-Wust-Schule Thomas Werner Amt für Immobilienmanagement, Infrastrukturelles Gebäudemana- gement DAR - Im Alda Vorprüfer: Ingrid Kremer Amt für Immobilienmanagement / Projektleitung Gerlinde Haase Amt für Schule und Weiterbildung c 2 GH. Rabea Schwienheer Sportamt ) In N /. I Nu Mechthild Bökamp- Bauordnungsamt S Gerdemann Bela ee Marlies Voss Amt für Stadtentwicklung, - Le } E planung und Verkehrsplanung, untere Denkmalpflegebehörde Rudolf Koolwaay Amt für Grünflächen und Umwelt- schutz
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Dingbängerweg 80
- Albersloher Weg 33
- Mauritzstraße 7
- Schlautstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0754/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37