1604/2025
Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln 2025-2035
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 1604/2025 Freigabedatum 04.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln 2025-2035 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln in der beigefüg- ten Fassung. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Begründung: Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsge- setz (KrWG) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der im ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Das AWK soll über den Stand der Entwicklung der öffentlichen Abfallwirtschaft informieren und zudem als internes Planungsinstrument dienen. Ziel ist es weiterhin, Abfälle zu vermeiden und möglichst viele Abfälle zur Verwertung zu erfassen und einer sinnvollen Verwertung zu zuführen. Die konkreten Vermei- dungs- und Verwertungsmaßnahmen sind in Kapitel 9 ausführlich dargestellt. Das AWK ist kein statisches Instrument, sondern soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hierzu erhält der Betriebsausschuss zukünftig einen jährlichen Sachstands- bericht. Der gesetzlich geforderte Nachweis der 10-jährigen Entsorgungssicherheit ist durch die Verwertungs- und Entsorgungsanlagen der AVG gewährleistet. Anlage Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln 2025-2035
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
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1604/2025_Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Der vorerst letzte Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb ist zwingend zu erreichen, um eine Veröffentlichung des Abfallwirtschaftskonzeptes noch in 2025, wie von der Bezirksregierung vorgegeben, zu gewährleisten. Eine frühzeitige Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da die erst kürzlich fertiggestellten Ergebnisse der Rest- und Bioabfallanalyse (1747/2025) als wichtiger inhaltlicher Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts berücksichtigen werden mussten.
Anlage 1_Abfallwirtschaftskonzept 2025-35
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Abfallwirtschaftskonzept
2025 bis 2035 der Stadt Köln
Herausgeberin: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Bild: Adobe Stock
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Vorwort
Liebe Leser*innen,
die Abfallwirtschaft ist ein tragendes Element unserer städtischen Infrastruktur. Bisher stan-
den Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Vordergrund. Doch die Heraus-
forderungen unserer Zeit – Klimakrise, Ressourcenknappheit und wachsender Konsum – er-
fordern ein neues Verständnis: Weg von der reinen Entsorgung, hin zur echten Kreislaufwirt-
schaft.
Köln hat bereits viele Schritte unternommen. Unter dem Motto „Aktiv für Köln“ wurden zahl-
reiche Aktionen zur Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung umgesetzt – von der AWB-
Tauschbörse über Informationskampagnen zum Umgang mit Lebensmittelabfällen bis zu viel-
fältigen Aktionen während der Europäischen Woche der Abfallvermeidung. Parallel dazu
wurde die Infrastruktur verbessert: Die Gelbe Tonne wurde zur Wertstofftonne weiterentwi-
ckelt, die Biotonne flächendeckend ausgebaut und neue Sammelstellen für Elektrokleingeräte
eingerichtet.
Zentral sind dabei Aufklärung und Information. Geschulte Fachkräfte der AWB und AVG Köln
stehen im engen Austausch mit Schulen, Kitas, Vereinen und interessierten Bürger*innen. Mit
Umweltbildungsangeboten, Führungen und Veranstaltungen wird Wissen rund um die The-
men Recycling und Abfallvermeidung vermittelt, denn Nachhaltigkeit beginnt im Alltag.
Das neue Abfallwirtschaftskonzept verfolgt diesen Weg konsequent weiter. Es vereint ökologi-
sche, soziale und wirtschaftliche Ziele und setzt auf Bürgernähe, Gebührenstabilität und Ser-
viceorientierung. Im Zentrum stehen mehr Beteiligung, ein bewusster Umgang mit Ressour-
cen und eine saubere Stadt für alle. Beispielhaft dafür steht der Ausbau der Bioabfallsamm-
lung. Seit 2019 wird ein Teil des Bioabfalls in einer Vergärungsanlage energetisch verwertet
und so aus Küchenabfällen Energie und anschließend hochwertiger Kompost erzeugt.
Eng verzahnt ist das Konzept mit dem Zero Waste-Konzept, dem Masterplan Stadtsauberkeit
und dem Masterplan Kommunale Sicherheit. Ziel ist es, Abfälle von vornherein zu vermeiden
durch bewussten Konsum, durchdachte Produktgestaltung und nachhaltige Infrastruktur.
Müllvermeidung ist damit nicht nur ein Umweltziel, sondern auch ein Beitrag zu mehr Lebens-
qualität, Sicherheit und Gerechtigkeit im öffentlichen Raum.
Das neue Abfallwirtschaftskonzept ist damit mehr als ein technisches Planwerk. Es ist Aus-
druck eines zukunftsfähigen, integrierten Verständnisses kommunaler Verantwortung. Ich
danke allen, die an seiner Entwicklung mitgewirkt haben und lade Sie herzlich ein, Köln auf
dem Weg zur nachhaltigen Stadt von morgen gemeinsam mit uns zu begleiten.
William Wolfgramm
Dezernent für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften der Stadt Köln
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Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ....................................................................................................... 5
2. Rechtliche Rahmenbedingungen...................................................................... 6
2.1 Europäisches Recht ................................................................................ 6
2.2 Bundesrecht ........................................................................................... 7
2.3 Abfallrecht von Nordrhein-Westfalen .................................................... 9
2.4 Kölner Abfallrecht ................................................................................ 10
3. Das Kölner Entsorgungsgebiet ....................................................................... 12
3.1 Geographische Lage, Einwohnenden- und Bebauungsstruktur ........... 12
3.2 Gewerbestruktur .................................................................................. 13
4. Organisationsstruktur der Abfallwirtschaft in Köln ......................................... 14
4.1 Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ...................... 14
4.2 AWB Köln als abfallwirtschaftlicher Dienstleister ................................ 14
4.3 AVG Köln als Anlagenbetreiber ............................................................ 15
5. Die Entsorgungsinfrastruktur ......................................................................... 17
5.1 Entsorgungs- und Verwertungsanlagen ............................................... 17
5.2 Entsorgungsleistungen im Holsystem .................................................. 26
5.3 Entsorgungsleistungen im Bringsystem ............................................... 29
5.4 Beratung und Kommunikation ............................................................. 32
5.5 Die Kölner Infrastruktur für Siedlungsabfälle im Überblick ................. 36
6. Ziele der kommunalen Abfallwirtschaft in Köln .............................................. 38
6.1 Ökologie ............................................................................................... 38
6.2 Soziales ................................................................................................. 39
6.3 Ökonomie ............................................................................................. 40
6.4 Das Zero-Waste-Konzept der Stadt Köln .............................................. 40
6.5 Der Masterplan Stadtsauberkeit der Stadt Köln .................................. 40
4
7. Mengenentwicklung und Zusammensetzung der Stoffströme ....................... 42
7.1 Entwicklung der Abfallströme .............................................................. 42
7.2 Hausmüllanalyse .................................................................................. 43
7.3 Gemischte Siedlungsabfälle ................................................................. 44
7.4 Infrastrukturabfälle .............................................................................. 45
7.5 Biogene Abfälle .................................................................................... 46
7.6 Getrennt erfasste Wertstoffe .............................................................. 49
7.7 Gesamtübersicht der Sammelmengen ................................................ 50
8. Umgesetzte Maßnahmen seit 2018 ............................................................... 52
8.1 Abfallvermeidung ................................................................................. 52
8.2 Abfalltrennung und -verwertung ......................................................... 53
8.3 Beratung und Kommunikation ............................................................. 56
8.4 Infrastruktur ......................................................................................... 57
9. Förderung der Abfallvermeidung und Verwertung ........................................ 59
9.1 Abfallvermeidung ................................................................................. 59
9.2 Abfalltrennung und -verwertung ......................................................... 61
9.3 Beratung und Kommunikation ............................................................. 62
9.4 Infrastruktur ......................................................................................... 64
10. Entsorgungssicherheit .................................................................................... 67
10.1 Entwicklungen in Köln .......................................................................... 67
10.2 Stoffstromprognosen ........................................................................... 69
10.3 Bewertung der Entsorgungssicherheit ................................................. 71
11. Resümee und Ausblick ................................................................................... 72
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1. Einführung
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) über die Ver-
wertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle
zu erstellen. Das AWK soll über den Stand der Entwicklung der öffentlichen Abfallwirtschaft infor-
mieren und zudem als internes Planungsinstrument dienen.
Die (Mindest-) Anforderungen an die kommunalen AWK sind in Nordrhein-Westfalen (NRW) in
§ 6 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes NRW (LKrWG) festgeschrieben. In Köln wurde bereits
1988 das erste Abfallwirtschaftskonzept veröffentlicht. Das nun aktuell vorliegende Abfallwirt-
schaftskonzept der Stadt Köln folgt auf das AWK gemäß Ratsbeschluss vom 22.11.2018 und ist
seitdem der zehnte offizielle Bericht zum Stand der Entsorgungswirtschaft in Köln. Über Verände-
rungen seit 2018 wurde im Rahmen von vier Statusberichten informiert. Zur Erstellung des AWK
bedient sich die Stadt Köln der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) sowie der Abfallentsorgungs-
und Verwertungsgesellschaft Köln (AVG Köln).
In dem aktuellen AWK werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Siedlungsab-
fallwirtschaft in Köln beschrieben (Kapitel 2). Es wird nachfolgend das Entsorgungsgebiet (Kapitel
3), die Organisation der Siedlungsabfallentsorgung (Kapitel 4) sowie der Status quo der Kölner Ent-
sorgungsinfrastruktur (Kapitel 5) dargestellt. In Kapitel 6 werden die Ziele der kommunalen Abfall-
wirtschaft erläutert. Im Anschluss daran werden Mengenentwicklung und Zusammensetzung der
in dem Entsorgungsgebiet anfallenden und dem kommunalen Entsorgungsträger zu überlassenen
Abfällen aufgezeigt (Kapitel 7). Daraufhin werden die seit dem letzten Abfallwirtschaftskonzept
2018 unternommenen (Kapitel 8) sowie anschließend die geplanten Maßnahmen zur Abfallver-
meidung und Abfallverwertung der überlassungspflichtigen Abfälle (Kapitel 9) vorgestellt. Auf Ba-
sis der vorliegenden Daten, Vorgaben und Ziele werden die zukünftigen Kölner Abfallmengen
prognostiziert und die zehnjährige Entsorgungssicherheit für die Abfälle im Kölner Entsorgungsge-
biet nachgewiesen (Kapitel 10). Abschließend wird ein Resümee gezogen und ein Ausblick gegeben
(Kapitel 11).
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2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Entwicklung der Siedlungsab-
fallwirtschaft in Köln. Im Folgenden wird die europäische, bundesdeutsche, nordrhein-westfäli-
sche sowie kommunale Rechtssituation vorgestellt.
2.1 Europäisches Recht
Um innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine möglichst einheitliche Gesetzgebung bezie-
hungsweise Entsorgungsstandards zu gewährleisten, werden vom europäischen Parlament ent-
sprechende Abfallrahmenrichtlinien erlassen, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht
umgesetzt werden müssen.
Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 30.05.2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über
Abfälle, mit der u.a. das Ziel verfolgt wird, durch eine verbesserte Abfallbewirtschaftung und der
Umgestaltung zu einer nachhaltigen Materialwirtschaft die Umwelt zu schützen und eine umsich-
tige, effiziente und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten.
Mit der Richtlinie 2008/98/EG wurde die Abfallhierarchie neu verankert. Danach wurde (1) die
Vermeidung, (2) die Vorbereitung zur Wiederverwendung und (3) das Recycling von Abfällen als
höherwertig definiert, als (4) deren sonstige Verwertung (bspw. energetische Verwertung) oder
(5) der Beseitigung. Durch die Richtlinie 2018/851 soll die Vorbereitung zur Wiederverwendung
sowie das Recycling von Abfällen erhöht werden. Schwerpunkt ist dabei die Umsetzung einer ech-
ten Kreislaufwirtschaft im Sinne von Circular Economy (= Kreislaufwirtschaft). Hierbei wird der ge-
samte Produktionszyklus einer Ware in den Fokus genommen mit dem Ziel einen sparsamen und
umweltfreundlichen Umgang mit Ressourcen auf allen Wertschöpfungsstufen zu erreichen. In der
Kreislaufwirtschaft wird angestrebt, Kapital immer wieder zu nutzen und zu erneuern – unabhän-
gig davon, ob es sich um finanzielle, menschliche, soziale oder natürliche Ressourcen handelt. Dies
soll zu einem effizienten Strom von Waren und Dienstleistungen führen. Die Idee der Circular Eco-
nomy geht somit weit über die bloße Ressourcenschonung und das Recycling hinaus.
Mit der Richtlinie 2018/851 wird zudem das Ziel verfolgt, die Entwicklung, die Herstellung, das
Inverkehrbringen und den Einsatz von Produkten und Bestandteilen von Produkten zu fördern, die
mehrfach verwendbar sind, recycelte Materialien enthalten, technisch langlebig und leicht repa-
rierbar sind. Dies entspricht einerseits dem Leitgedanken der Richtlinie (EU) 2019/904 des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 (Einwegkunststoffrichtlinie - EWKRL), wonach
die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresum-
welt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern sind und den Übergang
zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und
Werkstoffen zu fördern sind, um auf diese Weise auch zum reibungslosen Funktionieren des Bin-
nenmarkts beizutragen. Andererseits entspricht es auch dem im Rahmen des europäischen
„Green Deal“ festgesetzten „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“. Der „Aktionsplan Kreislaufwirt-
schaft“ verfolgt u.a. das Ziel, dass nachhaltige Produkte innerhalb der EU zur Norm werden. Damit
verbunden ist die Steigerung der Langlebigkeit, die Reparierbarkeit und bessere Wiederverwen-
dung von in der EU in Verkehr gebrachten Produkten.
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2.2 Bundesrecht
Die Abfallentsorgung wurde erstmals 1972 vom Bund gesetzlich geregelt. Das damalige Abfallbe-
seitigungsgesetz wurde 1986 durch das Abfallgesetz abgelöst, welches zum Kernziel die (schad-
lose) Beseitigung von Abfällen hatte. Seit dieser Zeit entwickelt sich die Abfallwirtschaft in
Deutschland konsequent hin zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Wichtige Etappen in
dieser Entwicklung waren u. a. die Einführung einer „Produktverantwortung von Hersteller und
Vertreiber“ 1991 (Verpackungsverordnung – VerpackV), das Verbot der Ablagerung unbehandel-
ter Siedlungsabfälle 1993 (Technische Anleitung Siedlungsabfall – TASi), die Novellierungen des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2012 und 2020 (KrWG) sowie weiterer Verordnungen und Gesetze
für einzelne Stoffströme (z. B. Altölverordnung, Altautoverordnung, Altholzverordnung, Batterie-
gesetz, Elektroaltgerätegesetz, etc.). Die Schonung von natürlichen Ressourcen und die umwelt-
verträgliche Beseitigung von Abfällen werden damit gesichert.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Erst mit der Novellierung des KrWG im Jahre 2020 wurde die fünfstufige Abfallhierarchie (siehe
Abbildung) bundesgesetzlich umgesetzt. Darüber hinaus wurde die bereits bestehende
Vorgabe, alle im haushaltsnahen Bereich anfallenden Wertstoffe, wie Bioabfälle, Kunststoffe, Me-
talle, Altpapier, Glas und Sperrmüll separat zu sammeln, um die Abfallfraktion „Textilien“ erwei-
tert. Die Getrenntsammlungspflicht hierfür gilt jedoch erst ab dem 1. Januar 2025.
Phasen der Kreislaufwirtschaft & Abfallhierarchie (Quelle: Sonderbericht 17/2023: Kreislaufwirtschaft, European Court of Auditors)
Vor der Novellierung sah das KrWG vor, dass spätestens ab dem 01. Januar 2020 bundesweit eine
Recyclingquote von 65 % für Siedlungsabfälle erreicht werde. Mit der Novellierung kam es zu einer
zeitlichen Konkretisierung. Verlangt wird nunmehr, dass spätestens ab dem 01. Januar 2020 ins-
gesamt mindestens 50 Gewichtsprozent, spätestens ab dem 01. Januar 2025 insgesamt mindes-
tens 55 Gewichtsprozent, spätestens ab dem 01. Januar 2030 insgesamt mindestens 60 Gewichts-
prozent und spätestens ab dem 01. Januar 2035 insgesamt mindestens 65 Gewichtsprozent er-
reicht werden. Von einer auf den ersten Blick anzunehmenden Herabsetzung ist jedoch nicht aus-
zugehen. So wurde kraft europarechtlicher Vorgaben das Berechnungsverfahren für die Recycling-
quote geändert (entscheidend für die Quotenberechnung ist nun nicht mehr der Input in eine
Sortieranlage, sondern deren Output).
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Verpackungsgesetz (VerpackG)
Im Jahr 2017 wurde das Verpackungsgesetz verabschiedet und löst damit die Verpackungsverord-
nung ab. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Verpackungsabfälle aus privaten Haushal-
ten zu recyceln. Die Hersteller werden außerdem stärker dazu angehalten, ökologisch vorteilhafte
und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Die Einzelhändler stehen nach dem Gesetz u. a.
in der Pflicht, am Regal zu kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen. Des Weite-
ren besteht ab dem 01. Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht. Ob "Coffee to go", Hamburger
oder belegte Brötchen: Größere Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränken zum Mitnehmen
anbieten, müssen neben Einwegverpackungen aus Kunststoff oder mit einem Kunstoffanteil auch
Mehrwegverpackungen anbieten. Kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitenden und maximal
80 Quadratmeter Ladenfläche sind von der Pflicht ausgenommen.
Für die Dualen Systeme gelten ab 2019 bzw. 2022 höhere Recyclingquoten (siehe Tabelle).1
Die Novellierung des VerpackG im Jahre 2022 führte zu diversen Änderungen. Namentlich erwähnt
seien hier die Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus
Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen sowie das Verbot von Plastiktüten mit mehr als
15 Mikrometern Wandstärke.
Verpackungen aus Recyclingquote ab
01.01.2019
Recyclingquote ab
01.01.2022
Glas, Aluminium und FE-Metallen 80 Masseprozent 90 Masseprozent
Papier, Pappe, Kartonagen 85 Masseprozent 90 Masseprozent
Getränkekartonverpackungen 75 Masseprozent 80 Masseprozent
anderen Verbunden 55 Masseprozent 70 Masseprozent
Kunststoffen 58,5 Masseprozent 63 Masseprozent
Recyclingquoten für Verpackungen
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Weiterhin ist im Jahr 2017 die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Damit gel-
ten auch für Gewerbebetriebe eine strikte Abfalltrennung und die fünfstufige Abfallhierarchie. Für
gewerbliche Abfallerzeuger sind neben der Verpflichtung zur Getrenntsammlung auch bestimmte
Dokumentationspflichten einzuhalten. Ziel des Gesetzgebers ist es, auch im Gewerbebereich die
stoffliche Verwertung im Sinne der Abfallhierarchie zu fördern. Dazu müssen alle Abfallerzeuger
ihre anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle (Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle,
Holz, Textilien und Bioabfälle) sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle getrennt sammeln und
befördern. Nicht getrennt gehaltene Abfälle müssen einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungs-
anlage zugeführt werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zustän-
digen Behörde vorzulegen.
1 Vgl. https://www.verpackungsgesetz.com/gesetzestexte/verpackg/
9
Düngeverordnung
Verwertungsseitig hat auch die angepasste Düngeverordnung einen erheblichen Einfluss auf die
Entsorgung von Bioabfällen, da diese die Einbringung von Nitrat in den Boden neu regelt. Dies
dient in erster Linie dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nitrat-Belastungen. Somit erhöht
das neue Düngerecht die Anforderungen an die Aufbringung von Komposten auf landwirtschaftli-
chen Flächen. Die novellierte Düngemittelverordnung verschärft auch die Anforderungen der
Komposte hinsichtlich der Fremdstoffgehalte.
2.3 Abfallrecht von Nordrhein-Westfalen
Im Zentrum des aus dem Teilplan Siedlungsabfälle (2023) und dem Teilplan gefährliche Abfälle
(2021) bestehenden aktuellen Abfallwirtschaftsplans NRWs steht die Umsetzung einer regionalen
Entsorgungsautarkie. Das bedeutet, dass Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, im
Land selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes zu entsor-
gen sind. Abfalltransporte über weite Entfernungen sollen auf diese Weise vermieden und Abfälle
sollen möglichst ortsnah entsorgt werden. Mit dem Abfallwirtschaftsplan werden die Abfallströme
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in NRW neu festgelegt. Es erfolgt eine Zuordnung in
drei Entsorgungsregionen bei der Restmüllverbrennung. Köln wird der Region I zugeordnet zusam-
men mit den kreisfreien Städten Düsseldorf, Krefeld, Leverkusen und Mönchengladbach und den
Kreisen Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Viersen und Wesel, dem Rhein-Kreis Neuss, dem Rhein-Erft-
Kreis sowie das Gebiet des Bergischen Abfallverbandes, der Rheinischen Entsorgungskooperation
(Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis) und dem Zweckverband Entsorgungsregion West (Stadt Aachen,
Städte Region Aachen, Kreis Düren).
Weiterhin enthält der Abfallwirtschaftsplan anspruchsvolle Vorgaben zur Abfallvermeidung und
Wiederverwendung sowie zum Recycling. Mit dem Abfallwirtschaftsplan sollen deutliche Impulse
für eine noch stärkere Nutzung von Siedlungsabfällen als Rohstoffquelle gegeben
werden. In NRW fallen in den privaten Haushalten rund acht Millionen Tonnen Abfälle im Jahr an.
Mehr als die Hälfte hiervon sind Bio- und Grün-, Papier-, Kunststoff- und Glasabfälle.
Relevante Potenziale zur Steigerung der Recyclingquote bestehen vor allem im Bereich der
Bio- und Grünabfälle. Bei der Bioabfallverwertung soll vor allem das energetische Potenzial
der Bioabfälle in Form von Biogas intensiver genutzt werden.
10
Entsorgungsregionen NRW aus dem AWP NRW, Teilplan Siedlungsabfälle (2015)
Mit der Novellierung des Landesabfallgesetzes im Februar 2022 (nunmehr: Landeskreislaufwirt-
schaftsgesetzt – LKrWG) ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das den Wandel
von einer linearen Abfallwirtschaft zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft weiter vo-
rantreiben soll. Das LKrWG dient zudem der Anpassung an EU- und Bundesrecht; dies zeigt unter
anderem die gesetzliche Normierung der fünfstufigen Abfallhierarchie.
Auch die aktuelle Landesregierung NRW, die seit Mitte 2022 im Amt ist, hat in ihrer Koalitionsver-
einbarung, die unter dem Namen „Zukunftsvertrag“ veröffentlicht wurde, festgelegt, den Wandel
zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben. Die Koalition aus CDU und Bünd-
nis 90 – Die Grünen verfolgt das Ziel, den primären Rohstoffverbrauch und das Downcycling zu
senken sowie geschlossene Stoffkreisläufe zu etablieren. Darüber hinaus soll das Müllaufkommen
insgesamt reduziert sowie die Stoffströme und Abfallverbringung besser kontrolliert werden. Des
Weiteren beabsichtigt die NRW-Landesregierung die Nutzung zirkulärer Produkte zu verbessern
und Produzenten, die recyclingfähige Materialien nutzen, stärker zu unterstützen.
2.4 Kölner Abfallrecht
Entsprechend § 9 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes NRW regeln die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger die Abfallentsorgung durch Satzungen. In der kommunalen Abfallsatzung
(AbfS) werden verschiedene Regelungen zur Abfallentsorgung festgelegt. Unter anderem wird der
Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung geregelt, die Trennpflichten
für Wertstoffe, das Entsorgungsangebot und die Leerungsintervalle werden beschrieben. In der
Abfallgebührensatzung (AbfGS) werden hingegen die Gebühren für die erbrachten Leistungen dar-
gestellt.
11
Darüber hinaus verfügt die Stadt Köln über eine Straßenreinigungssatzung (StrS), die u.a. die Rei-
nigungsausführung regelt und die entsprechenden Gebührensätze enthält. Die Satzungen werden
jährlich überarbeitet und vom Rat der Stadt Köln verabschiedet.
Neben der AbfS und StrS finden sich auch in der Kölner Stadtordnung (KSO) Regelungen, die im
Zusammenhang mit der Abfallsammlung und -beseitigung stehen. So sieht § 5 Abs. 1 KSO vor, dass
an Imbissstuben, Kiosken, Trinkhallen, Schnellrestaurants, Backstuben und Ähnlichem von der Be-
treiberin oder dem Betreiber Abfallbehälter in ausreichender Größe sichtbar aufzustellen oder an-
zubringen und rechtzeitig zu leeren sind. Abfälle, die im Umkreis von 50 m um einen Gewerbebe-
trieb anfallen und diesem zuzuordnen sind, sind zudem von der gewerbetreibenden oder der ver-
antwortlichen Person vor Ort unverzüglich zu entfernen, vgl. § 5 Abs. 2 KSO.
12
3. Das Kölner Entsorgungsgebiet
3.1 Geographische Lage, Einwohnenden- und Bebauungsstruktur
Die kreisfreie Stadt Köln liegt süd-westlich in Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Köln. Mit
1.097.519 Einwohnende mit Haupt- oder Nebenwohnsitz (Stand 31.12.2024) ist Köln die größte
Stadt des Bundeslandes sowie hinter Berlin, Hamburg und München die viertgrößte Stadt
Deutschlands. Das Stadtgebiet verfügt über eine Fläche von 405,1 km² (28 km in nord-südlicher
und 27 km in west-östlicher Richtung). Die durchschnittliche Einwohnendendichte beträgt
2.704 Einwohnende (EW) pro Quadratkilometer (1.090.473 EW (Hauptwohnsitz) / 405,1 km² =
rund 2.692 EW/km²).2 Köln ist in neun Stadtbezirke unterteilt, die insgesamt über 86 Stadtteile
verfügen: (1) Innenstadt (mit 127.813 EW), (2) Rodenkirchen (112.834), (3) Lindenthal (153.935),
(4) Ehrenfeld (111.789), (5) Nippes (117.688), (6) Chorweiler (84.079), (7) Porz (116.483), (8) Kalk
(122.378) und (9) Mülheim (150.471). Sie verfügen über insgesamt 86 Stadtteile. Ende des Jahres
2024 lebten mit rund 153.935 Einwohnenden die meisten Menschen im Bezirk Lindenthal; im
Bezirk Chorweiler mit rund 84.000 die wenigsten.3
Das Kölner Stadtgebiet besteht aus unterschiedlichen Bebauungs- und Bevölkerungsstrukturen.
Laut dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik gibt es 140.108 Wohngebäude in Köln (Stand
2023), davon sind 83.347 Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Zahl der Privathaushalte beträgt
573.221 – etwas mehr als die Hälfte der Haushalte davon sind Einpersonenhaushalte mit 297.402
zu 275.819 Mehrpersonenhaushalten (davon 150.540 Zweipersonenhaushalte). Somit leben
durchschnittlich 1,86 Personen in einem Haushalt.4
2 Vgl. Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)
3 Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
4 Vgl. Kölner Statistische Nachrichten (statistisches_jahrbuch__2024_kap1_bevölkerung_und_haushalte.pdf)
13
Köln zieht zudem jährlich zahlreiche Besucher*innen an. Das Jahr 2024 war erfolgreich für den
Tourismus in Köln: 4,2 Millionen Gäste und 7,1 Millionen Übernachtungen wurden gezählt. Im
Vergleich zum Vorjahr 2023, in dem das Vor-Corona-Niveau von 2019 wieder erreicht und leicht
übertroffen war, bedeutet das mit + 8 % (Ankünfte) und + 7,9 % (Übernachtungen) eine deutliche
Steigerung. Dies entspricht durchschnittlich rund 11.500 Gäste pro Tag.5
3.2 Gewerbestruktur
Die Wirtschaft in Köln ist stark von Dienstleistungen geprägt. Rund 87 % (532.834 von 613.600
in 2023) der in Köln arbeitenden, sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, sind in diesem Sektor
angestellt. Die größte Gruppe arbeitete dabei in der Branche, die nach der Wirtschaftszweigklas-
sifikation WZ 2008 als „Weitere Dienstleistungen“ gelistet wird: Darunter fallen Berufe in der
öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung, Sozialversicherung, aber auch in der Bildung sowie
im Gesundheits- und Sozialwesen. In diesen Branchen waren 2023 mehr als 185.000 Personen
in Köln tätig.6 Gefolgt von „Dienstleistungserbringung überwiegend für Unternehmen (115.720
Personen) und „Handel, Instandhaltung, Reparatur von KfZ“ (73.467 Personen). Des Weiteren sind
vor allem Gesundheitseinrichtungen, Handel, Banken und Versicherungen, Medieneinrichtungen,
IT-Unternehmen sowie Forschung und Entwicklung in Köln präsent. Mit 238 Personen arbeitete
die kleinste Gruppe in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Die hier angesiedelten
anspruchsvollen Arbeitsplätze erzielen eine hohe Wertschöpfung, die überwiegend von qualifi-
zierten Beschäftigten erbracht wird. Der Produktionssektor, in dem rund 80.766 Sozialversi-
cherungspflichtige (2023) beschäftigt sind, ist stark geprägt von dem verarbeitenden Gewerbe
(vorrangig Chemie-, Maschinenbau- und Ernährungssektor) und dem Baugewerbe.7
5 Vgl. Tourismus Köln (Bilanz mit Stand vom 31.12.2024)
6 Vgl. https://de.statista.com/themen/6246/koeln/
7 Vgl. Kölner Statistische Nachrichten – Statistisches Jahrbuch 2023, Kapitel 5: Wirtschaft und Arbeitsmarkt
14
4. Organisationsstruktur der Abfallwirtschaft in Köln
4.1 Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Die Abfallentsorgung der Stadt Köln als öffentliche Einrichtung erfolgt auf der Grundlage der
Kölner Abfallsatzung und weiterer gesetzlicher Maßgaben (KrWG, LKrWG u. a.). Als öffentlich-
rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ist die Stadt (neben der Straßenreinigung) grundsätzlich für
die Abfallentsorgung in Köln zuständig. Dies umfasst die folgenden Aufgaben, die in der Abfallsat-
zung hinterlegt sind:
Bereitstellen, Sammeln, Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern von Abfällen und Abla-
gern von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung (aus privaten Haushalten)
Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Aufstellen, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben und Entsorgung der Inhalte
Einsammlung und Entsorgung von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allge-
meinheit zugänglichen Grundstücken im Gemeindegebiet
Aufstellen, Unterhaltung, Entleerung von Altkleiderbehältern und Verwertung der Inhalte
Abfälle aus privaten Haushaltungen unterliegen grundsätzlich der Überlassungspflicht gegenüber
dem örE und werden durch den Anschluss- und Benutzungszwang der Abfallsatzung (§ 5) über die
von der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Sammelbehältnisse und Entsorgungsstrukturen er-
fasst und entsorgt. Soweit die Stadt Dritten oder privaten Entsorgungsträgern Pflichten zur Ver-
wertung und Beseitigung übertragen hat, besteht keine Überlassungspflicht gegenüber der Stadt
Köln. Ist jedoch nur das Sammeln, Einsammeln und Befördern von Abfällen durch die Stadt Köln
ausgeschlossen, sind die Abfälle zu einer von der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Abfallentsor-
gungsanlage zu befördern. Eine detaillierte Auflistung („Positivliste“) der der Stadt zu überlassen-
den Abfällen mit vollständigen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern, ist in der Anlage 1
der Kölner Abfallsatzung aufgeführt. Von der Abfallentsorgung durch die Stadt Köln ausgeschlos-
sen sind Abfälle, für die durch eine Rechtsverordnung die Rücknahme- oder Rückgabepflicht an
den örE aufgehoben wurde sowie durch die Stadt genehmigte gemeinnützige bzw. gewerbliche
Sammlungen.
4.2 AWB Köln als abfallwirtschaftlicher Dienstleister
Der örE hat das Recht, Dritte mit der Erfüllung seiner Pflichten zu beauftragen. Mit einem Teil der
Aufgaben, insbesondere mit der Durchführung der abfallwirtschaftlichen Logistikaufgaben und
weiterer Dienstleistungen, wurde die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) beauftragt. Die
Gesellschaft wurde im Jahr 2001 gegründet und gehört zum Kölner Stadtwerkekonzern. Der
schwerpunktmäßige Aufgabenbereich sind satzungsgemäße Entsorgungs- und Reinigungsleistun-
gen. Hierzu zählen die Bereitstellung der Abfallinfrastruktur (z. B. Restmüll- und Wertstoffbehäl-
ter), die Sammlung und der Transport der zu überlassenden Abfälle sowie die Reinigung von Stra-
ßen, Gehwegen, Plätzen, Brücken, Tunneln, Unterführungen und Grünflächen. Die AWB ist zudem
für den Winterdienst auf vielen öffentlichen Straßen und Plätzen verantwortlich. Die Aufgaben
umfassen das Räumen und Streuen von Hauptverkehrsstraßen, Rheinbrücken sowie rund 1.400
Bushaltestellen, wobei Schulbushaltestellen besonders berücksichtig werden.
15
Darüber hinaus werden privatwirtschaftlich durch die AWB weitere Dienstleistungen der Abfall-
wirtschaft und Stadtreinigung erbracht sowie der Betrieb von öffentlichen Toiletten sichergestellt.
Die AWB unterhält aktuell drei Betriebshöfe und wird perspektivisch einen vierten Betriebshof in
Betrieb nehmen.
Betriebshof Maarweg (Hauptverwaltung, Stadtreinigung, Abfallwirtschaft, Werkstatt sowie Müllumladestation mit
Anbindung an das Schienennetz)
4.3 AVG Köln als Anlagenbetreiber
Die AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG Köln) wurde 1992 durch
den Rat der Stadt Köln vor dem Hintergrund der Diskussion um eine moderne, zukunftsgerichtete
Abfallwirtschaft in der Dommetropole gegründet. Zur damaligen Zeit stand lediglich die Deponie
Vereinigte Ville zur Beseitigung des Kölner Abfalls zur Verfügung, allerdings mit knapper werden-
den Ablagerungsflächen.
Als mehrheitlich kommunales Unternehmen mit privater Beteiligung hatte die AVG Köln zunächst
die Aufgabe, die im Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln vorgesehene Infrastruktur von Ver-
wertungs- und Entsorgungsanlagen zu realisieren. Dazu gründete die AVG Köln in den Anfangsjah-
ren gemeinsam mit privaten Entsorgungsunternehmen Gesellschaften zur Sortierung und Verwer-
tung von Baumisch- und Gewerbeabfällen sowie zur Kompostierung von biogenen Abfällen.
16
Die AVG Köln stellt heute mit ihren Tochtergesellschaften die folgenden Entsorgungsanlagen zur
Verfügung:
Baustellenabfall- und Gewerbeabfallsortieranlagen
Sperrmüllaufbereitungs- und Sortieranlagen
Altholzverwertungsanlage
Papieraufbereitungsanlage
Kompostierungsanlage
Vergärungsanlage
Kunststoffsortieranlage
Restmüllverbrennungsanlage (RMVA), siehe Abbildung unten
Deponie Vereinigte Ville mit Rostasche- und Konditionierungsanlage
Recyclinghöfe mit Annahmestellen für Abfälle aus künstlichen Mineralfasern (KMF)
(in Rath-Heumar) und Asbest aus Haushalten (in Köln Niehl)
In der Abbildung auf Seite 37 werden die aufgeführten Anlagen in einer Karte dargestellt.
Standort AVG Köln mit RMVA Köln mit Anbindung an die Schiene
17
5. Die Entsorgungsinfrastruktur
5.1 Entsorgungs- und Verwertungsanlagen
Baustellenabfall- und Gewerbeabfallsortieranlagen
An den Standorten in Köln-Niehl und Köln-Heumar betreibt die AVG Ressourcen GmbH als zentrale
Vertriebsgesellschaft der AVG-Gruppe die beiden Gewerbeabfall- und Baustellenabfallsortieranla-
gen. Die beiden als Entsorgungsfachbetrieb zertifizierten Sortieranlagen haben die Aufgaben:
einen möglichst großen Anteil der in Köln anfallenden Baumischabfälle zu erfassen, aufzube-
reiten und einer Verwertung zuzuführen; hierfür werden die angelieferten Baumischabfälle in
inerte und nicht inerte Wertstoffe sowie in Reststoffe getrennt,
einen möglichst großen Anteil der in Köln anfallenden Gewerbeabfälle aus den Bereichen
Handwerk, Industrie und Handel zu erfassen, aufzubereiten und einer Verwertung zuzuführen;
hierzu werden computergestützte Nah-Infrarot (NIR) Sortiergeräte verwendet, die Gewerbe-
abfälle vollautomatisch sortenrein trennen. So wird eine hohe Verwertungsquote erreicht,
Sperrmüll aufzubereiten; aus dem Gemisch werden insbesondere Eisen- und Nicht-Eisen-
Metalle sowie Holz aussortiert und verwertet; die dabei angestrebte Verwertungsquote von
über 50 % konnte bislang stets übertroffen werden,
zu verbrennende Reste der Gewerbeabfälle so aufzubereiten, dass sie in der RMVA Köln
problemlos energetisch verwertet werden können.
Vorbehandlungsanlage RMVA und Sperrmüllaufbereitungsanlage Köln-Niehl
Außerdem befindet sich an den Standorten Köln-Niehl und Köln-Heumar je ein Recyclinghof, an
denen diverse Abfälle angenommen werden. Seit Januar 2017 ist in Köln-Niehl zudem die An-
nahme von Kleinmengen Asbest möglich.
Recyclinghof der AVG in Köln-Niehl
18
Die genehmigte Kapazität am Standort Köln-Heumar beträgt insgesamt bis zu 370.000 t pro Jahr.
Weitere Abfälle werden an diesem Standort konditioniert und umgeschlagen. Darüber hinaus wer-
den Dämmstoffe (KMF) angenommen. Sortierreste der Anlagen werden per Bahn über die
Müllumladestation (MUS) an die RMVA geliefert.
Baustellenabfall- und Gewerbeabfallsortieranlagen in Köln-Heumar
Altholzverwertungsanlage
Die AVG Ressourcen GmbH betreibt am Standort Köln-Niehl außerdem eine Altholzverwertungs-
anlage, in der Altholz sortiert, von Störstoffen befreit und zerkleinert wird. Die Kapazität der
Anlage beträgt aktuell 140.000 t/a. Die Altholzmengen werden sowohl stofflich (z. B. Spanplatten-
industrie) als auch energetisch (Biomassekraftwerke) verwertet.
Altholzverwertungsanlage in Köln-Niehl und Holz-Hackschnitzel
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Papieraufbereitungsanlage
Zum 01. Juli 2024 hat die AVG Ressourcen die Papieraufbereitungsanlage in Köln-Merkenich über-
nommen. Darin werden Altpapiere so aufbereitet, dass sie Papierfabriken zur Herstellung von
Recyclingpapieren nutzen können. Kartonagen werden so konfektioniert, dass sie erneut als
Pappen und Kartonagen Einsatz finden. Jährlich werden so bis zu 80.000 t für den Recyclingprozess
zur Verfügung gestellt.
Papieraufbereitungsanlage in Köln-Merkenich
Kompostierungsanlage Köln-Niehl
Die Kompostierungsanlage Köln-Niehl (KA-Niehl) hat im Oktober 1995 ihren Betrieb aufgenom-
men und wird seither von der AVG Kompostierung GmbH betrieben. Aufgabe der als Entsorgungs-
fachbetrieb zertifizierten Anlage ist es, aus organischen Abfällen vermarktungsfähige Komposte zu
erzeugen. Die Anliefermengen stammen aus den Bioabfalltonnen der privaten Haushalte (angelie-
fert durch die AWB), Gewerbebetrieben (z. B. Garten- und Landschaftsbau) sowie aus Gärten,
Parks und Friedhöfen vom Grünflächenamt der Stadt Köln.
Anlieferungsbereich und Kompostierung
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In der Anlage können je nach Anforderung Komposte unterschiedlicher Qualitäten erzeugt wer-
den. Die Kompostierung erfolgt in einem Mehrstrangkompostierungsverfahren, wobei der mikro-
biologische Abbauprozess (Rotteprozess) durch eine gezielte Luft- und Feuchtigkeitszufuhr zu den
Mieten unterstützt wird. Die Abluft der vollständig eingehausten Kompostierungsanlage wird über
ein Wäschersystem sowie zwei Biofilter gereinigt. Holziges Material wird in der Anlage durch Zer-
kleinerung zu sogenanntem Schreddergut für Biomassekraftwerke sowie für Rekultivierungen auf-
bereitet. Die genehmigte Kapazität der KA-Niehl beträgt aktuell jährlich 109.000 t.
Kompostierungsanlage in Köln-Niehl
Der Kompost wird im Schwerpunkt in der Landwirtschaft und in der Rekultivierung eingesetzt.
Vermarktet werden durch die AVG Kompostierung neben Komposten und Erstschreddergut auch
Kompostpflanzerde, Substratkompost und Rindenmulch. Alle Produkte sind RAL-gütegesichert
und werden kontinuierlich auf ihre Qualität hin überwacht. Vor dem Hintergrund des reformierten
Düngemittelrechts im Jahr 2017 und um die Vermarktungswege weiter zu optimieren, hat die AVG
Kompostierung die Kompost-Feinabsiebung optimiert, um so die nutzungsspezifischen Wünsche
nach differenzierten Körnungen und qualitativ hochwertigen Produkten erfüllen zu können.
Vergärungsanlage
Um den Bioabfall nicht nur stofflich, sondern auch energetisch nutzen zu können, errichtete die
AVG Köln neben der Kompostierungsanlage eine Vergärungsanlage, die 2019 in Betrieb genom-
men wurde. Betrieben wird sie ebenfalls von der AVG Kompostierung GmbH. Ein Teilstrom des
Bioabfalls, rund 20.000 t/a, wird in der Kompostierungsanlage ausgeschleust und über Förderbän-
der zur Vergärungsanlage transportiert. Das Eingangsmaterial wird zunächst mit Gärflüssigkeit aus
dem Prozess „geimpft“. Die darin enthaltenen Mikroorganismen sorgen dann für den Gärprozess.
Um den Bioabfall auf Betriebstemperatur von 55 Grad Celsius zu erwärmen, nutzt die AVG Kom-
postierung GmbH die Abwärme der Restmüllverbrennungsanlage. Rund zwei Wochen vergärt der
eingemaischte Bioabfall in einem Fermenter. Dabei sorgen große Paddel dafür, das sich das Biogas
aus der Maische löst und an der Decke des Fermenters abgesaugt werden kann. In einer nachge-
schalteten Aufbereitungsanlage wird aus Biogas das höherwertige Biomethan, das in das öffentli-
che Netz eingespeist wird.
21
Vergärungsanlage direkt neben der Kompostierungsanlage
Restmüllverbrennungsanlage Köln
Die als Entsorgungsfachbetrieb zertifizierte Restmüllverbrennungsanlage (RMVA) wurde Ende
1997 in Betrieb genommen. Unter anderem wird hier seit 1998 der gesamte Kölner Hausmüll ent-
sorgt. Dieser wird sowohl über die Straße als auch über die Schiene zur RMVA transportiert, wobei
die Anlieferung des Hausmülls nur dort per LKW erfolgt, wo dies aus Gründen der Anlagennähe
geboten ist (zum Beispiel im Umkreis der RMVA).
Blick auf das AVG-Betriebsgelände in Köln-Niehl mit Schienenanschluss
Neben dem Kölner Hausmüll werden in der Anlage stofflich nichtverwertbare Reste aus der
Gewerbe- und Baumischabfallsortierung, Reste aus der Kompostierung sowie ergänzende
Drittmengen angenommen. Die Anlage überschreitet deutlich die in der EU-Abfallrahmenrichtlinie
(AbfRR) festgesetzten Energieeffizienzkriterien (R1).
Die genehmigte jährliche Verbrennungsmenge der RMVA beträgt bis zu maximal 780.000 t pro
Jahr. Da die thermische Leistung der Anlage begrenzt ist, ist die tatsächliche Behandlungskapazität
vom Heizwert abhängig. In den letzten Jahren konnte die Auslastung der Anlage stets gewährleis-
tet werden.
22
Übersicht RMVA Köln – Roadmap 2035 „Multi-Output-Anlage“ (Stand: Februar 2025)
Die bei der Verbrennung des Abfalls freigesetzte Energie wird als Strom und / oder Dampf genutzt.
In der Kraftwärmekoppelungseinheit der Anlage wird so viel Energie erzeugt, dass nicht nur die
Anlagen auf dem AVG-Gelände hiermit versorgt werden können. 75 % bis 80 % der erzeugten
Gesamtenergieproduktion werden in das öffentliche Energienetz abgegeben. Dies sorgt dafür,
dass Kraftwerksleistung eingespart wird, Primär-Energieträger wie Kohle, Öl oder Erdgas geschont
und Kohlendioxydemissionen insgesamt gesenkt werden. Im Jahr 2017 wurde die RMVA um eine
zweite Turbine ergänzt, so dass auch dann Strom erzeugt wird, wenn sich die Bestandsturbine in
Revision befindet.
Restmüllbunker und Leitwarte der RMVA
Die freigesetzten Abgase werden über eine fünfstufige Abgasreinigung gereinigt, die seit ihrer
Inbetriebnahme sehr effektiv und hoch wirksam arbeitet. Die Abgaswerte bleiben deutlich unter
den gesetzlich geforderten Grenzwerten der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV,
siehe Tabelle unten) sowie unter den deutlich strengeren Auflagen des Genehmigungsbescheides
der Bezirksregierung. Die RMVA zählt zu den effizientesten und umweltfreundlichsten Müllver-
brennungsanlagen Deutschlands und weltweit.
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Emission Grenzwert nach
17. BImSchV RMVA-Wert Anteil am Grenzwert in
Prozent
Kohlenmonoxid 50 mg/m³ 3,1 mg/m³ 6,2 %
Gesamtkohlenstoff 10 mg/m³ 0,1 mg/m³ 1 %
Chlorwasserstoff 10 mg/m³ 0,2 mg/m³ 2 %
Schwefeldioxid 50 mg/m³ 0,4 mg/m³ 0,8 %
Stickstoffdioxid 150 mg/m³ 40,8 mg/m³ 27,1 %
Ammoniak 10 mg/m³ 0,4 mg/m³ 4 %
Staub 5 mg/m³ 0,1 mg/m³ 2 %
Fluorwasserstoff 1 mg/m³ < 0,0675 mg/m³
Cadmium/Thallium 0,05 mg/m³ < 0,0013 mg/m³
Quecksilber 0,03 mg/m³ < 0,0001 mg/m³
Arsen, Cadmium, Cobalt, Chrom,
Benzo(a)pyren (Summe)
0,05 mg/m³ < 0,0041 mg/m³
Schwermetalle (Summe) 0,5 mg/m³ < 0,0125 mg/m³
Dioxine/Furane (in Nanogramm) 0,1 ng/m³ < 0,0022 ng/m³
Emissionswerte der RMVA (2024)
Kunststoffsortierungsanlage
Müllanalysen haben ergeben, dass im Kölner Restmüll noch viele stofflich verwertbare Folien und
Kunststoffhohlkörper enthalten sind. Daher hat sich die AVG Köln entschlossen, eine Kunst-
stoffsortieranlage in die Vorschaltanlage der Restmüllverbrennungsanlage zu integrieren, um die
vorhandenen Potenziale nutzen zu können. Im Sommer 2024 wurde die Anlage in der Aufberei-
tungshalle in Betrieb genommen. Mit Hilfe von Nah-Infrarot-Technik werden die Folien und Kunst-
stoffhohlkörper vollautomatisch aussortiert. Außerdem sortieren sogenannte FE- und NE-Abschei-
der Eisen- und Nichteisenmetalle aus dem Kölner Restmüll aus.
Kunststoffsortieranlage
24
Deponie Vereinigte Ville
Zum 01.01.1998 wurde die AVG Köln mit dem Betrieb, der Rekultivierung sowie der Durchführung
der erforderlichen Investitionsmaßnahmen der seit 1970 für die Entsorgung von Abfällen genutz-
ten Deponie Vereinigte Ville (Deponie V.V.) beauftragt. Mit der Übernahme der Betriebsführung
hat sie die kontinuierliche Beschickung der Deponie V.V. sichergestellt. Die Aufgaben der AVG Köln
enden mit der Schlussabnahme der Rekultivierung des letzten Bauabschnittes durch die zustän-
dige Behörde. Die anschließende Nachsorgephase obliegt der Stadt Köln.
Luftbild der Deponie und aktueller Ablagerungsbereich
Kölner Hausmüll wird seit Inbetriebnahme der RMVA nicht mehr auf der Deponie abgelagert. Auch
die Ablagerung von anderen organischen Abfällen findet seit dem 31.05.2005 nicht mehr statt.
Stattdessen werden mineralische Abfälle der Deponieklasse II abgelagert. Laut Abfallwirtschafts-
plan für den Regierungsbezirk Köln ist die Deponie V.V. als sogenannte Langzeitdeponie linksrhei-
nisch vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund hat die AVG Köln gemeinsam mit ihren Deponienachbarn eine Überpla-
nung des gesamten Deponiestandorts mit dem Ziel vorgenommen, auf die vorhandene Deponie
eine zweite Deponie aufzusetzen. Dadurch wird bis zum Ende des Jahrhunderts Entsorgungssi-
cherheit für mineralische Abfälle geschaffen. Die vorhandene Infrastruktur wie Waage, Werkstatt
und Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flächenbedarf weiter genutzt werden. Die Genehmigung
zur Fortführung der Deponie hat die AVG Köln Ende September 2023 in Form des Planfeststel-
lungsbeschlusses erhalten.
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Auf der Deponie wird Gas über Gasbrunnen gefasst und einer Verwertung zugeführt. Zur Verstro-
mung des Gases hat die AVG 2009 auf der Deponie V.V. ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit drei
Motoren installiert. Der gewonnene Strom wird in das öffentliche Netz einspeist, und ein Teil der
überschüssigen Wärme wird zur Beheizung des Betriebshofes genutzt. Die Deponie V.V. verfügt
zudem über eine moderne Sickerwasserreinigungsanlage mit einer jährlichen Kapazität von über
200.000 m³. Die Reinigung des Sickerwassers erfolgt über eine biologische und eine adsorptive
Stufe. Das so vorgereinigte Sickerwasser wird einem in der Nähe gelegenen Klärwerk zugeleitet
und nach nochmaliger Behandlung unter Einhaltung aller Grenzwerte in einen Vorfluter eingelei-
tet.
Um den Anteil an klimaschädlichen Deponiegasen weiter zu reduzieren, nimmt die AVG Köln als
Betreiberin der ehemaligen Siedlungsabfalldeponie Vereinigte Ville an einem Förderprogramm
der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative teil. Einerseits wird die De-
poniegasfassung nochmals optimiert, andererseits werden Teile des Deponiekörpers mit dem Ziel
belüftet, die Bildung von Methangas zu verhindern.
Dazu werden im Bereich der Altablagerungen die bestehenden Gasbrunnen ertüchtigt und zu-
sätzliche Gasbrunnen installiert, durch die je nach Bedarf Deponiegas abgesaugt oder Luft in den
Deponiekörper eingebracht wird.
Blockheizkraftwerk und Sickerwasseraufbereitung
Eng verbunden mit dem Betrieb der Restmüllverbrennungsanlage ist der Betrieb der
Rostascheaufbereitungs- und Abfallkonditionierungsanlage (RAKA). Seit dem Jahr 2010 wird die
stationäre Anlage auf dem Gelände der Deponie V.V. betrieben. Die Anlage dient auch der dauer-
haften Sicherung von Mengenströmen für die Deponie Vereinigte Ville.
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Rostascheaufbereitungs- und Abfallkonditionierungsanlage
Die aus dem Verbrennungsprozess anfallende Rostasche ist im Straßen- und Wegebau einsetzbar.
Bevor die Rostasche eingesetzt werden kann, muss sie in der RAKA reifen und sich stabilisieren.
Vorhandene Metallreste werden aussortiert, während nicht verwertbare Rostasche auf der Depo-
nie V.V. abgelagert wird.
Im Jahr 2023 haben die Planungen für eine neue Rostascheaufbereitungsanlage begonnen, da die
vorhandene Anlage „in die Jahre“ gekommen ist, der Reparatur- und Instandhaltungsaufwand
deutlich zugenommen hat. Im Jahr 2024 erhielt die AVG Köln die Genehmigung für den Neubau
und die Bewilligung von Fördergeldern für ein innovatives Sortiersystem von Metallen. Unter dem
Namen MEPHISTOREC wird die Metallabscheidung von Eisen- und Nichteisenmetallen auf ein
neues Niveau gehoben. Anstelle der bisherigen Metallrückgewinnung aus Verbrennungsaschen
von rund 70 Prozent werden es künftig voraussichtlich über 95 Prozent sein. Mit der Inbetrieb-
nahme der neuen Aufbereitungsanlage ist 2026 zu rechnen.
5.2 Entsorgungsleistungen im Holsystem
Mit der Durchführung der abfallwirtschaftlichen Logistikaufgaben und weiterer Dienstleistungen
wurde die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) beauftragt. Im Bereich der Abfallentsor-
gung werden verschiedene Entsorgungs- und Serviceleistungen angeboten.
Sammlung über Abfallgefäße
Restmüll, Altpapier, Wertstoffe und Bioabfälle werden in Köln haushaltsnah über Abfallgefäße ge-
sammelt. Die Sammlung von Restmüll erfolgt wöchentlich, Papier und Wertstoffe werden zwei-
wöchentlich gesammelt. Bei Bioabfällen erfolgt die Sammlung wöchentlich während der Vegeta-
tionsphase von März bis November und 14-tägig im Winter (Dezember bis Februar). Pro Woche
leert die AWB mehr als 445.000 Behälter in Köln (siehe Tabelle unten).
Restmüll Bioabfall Altpapier Wertstoffe
Leerungszahlen 2024 183.391/Wo 98.220/Wo 84.126/Wo. 78.891/Wo
Leerungszahlen im Holsystem (Voll- oder Teilservice) pro Woche
Beim Service im Holsystem wird zwischen Voll- und Teilservice unterschieden. Die Service-Art
ist im Stadtgebiet aus logistischen Gründen vorgegeben. In Teil-Service-Gebieten kann gegen
Aufpreis zum Wahl-Voll-Service gewechselt werden. Aufgrund von beengten Platzverhältnissen
stehen, zum Beispiel im Bereich Innenstadt, viele Behälter in Kellern oder Hinterhöfen.
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Insgesamt gibt es in Köln rund 2.984 Kellerstandplätze, die im Vollservice entsorgt werden. Dies
ist eine Besonderheit in Köln und eine besondere körperliche Herausforderung für die Müllwerker.
Je nach Abfallart stehen unterschiedliche Größen zur Verfügung. Das Angebot, beispielsweise für
Restmüll, reicht von der virtuellen 20-Liter-Tonne bis hin zum 5-Kubikmeter-Umleerbehälter.
Insgesamt gibt es für die Entsorgung des Restmülls 17 unterschiedliche Behältergrößen, um alle
Konstellationen und Bedürfnisse abzudecken (Tabelle unten). Darüber hinaus gibt es 3 m³ und
5 m³ Umleer- und Unterflurbehälter für größere Wohneinheiten, neue Wohnanlagen oder ge-
werbliche Anfallstellen. Auf Wunsch werden die Behälter durch die AWB kostenpflichtig gereinigt.
Volumen Restmüll
gebührenpflichtig
Papier
kostenfrei****
Wertstoffe
kostenfrei*****
Bioabfall
kostenfrei
20 l virtuell
30 l* virtuell
40 l
60 l
70 l **
80 l ** **
90 l Sack
110 l **
120 l **
180 l
240 l
500 l
660 l
770 l
1.100 l
3.000 l
5.000 l
3.000 l UFB***
5.000 l UFB *****
* 30 l = 60 l Tonne, zur Hälfte befüllbar für Einpersonenhaushalte, ** maximales Volumen für Kellerstandorte,
*** UFB = Unterflurbehälter, **** kostenfrei = im Rahmen der Vorgaben der Stadt Köln bei 14-tägiger Leerung
(kostenpflichtige Sonderleerungen nach Abstimmung möglich), ***** bei UFB Wertstoffe ist eine zusätzliche
Logistikpauschale zu entrichten
Angebotene Behältergrößen in Köln
Für Restmüll besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, sodass alle Grundstücke an die
kommunale Restmüllentsorgung angeschlossen werden müssen. Mit diesem kostenpflichtigen
Restmüllanschluss erhalten die Bürger*innen zu den zusätzlichen abfallwirtschaftlichen Leistun-
gen, wie der Entsorgung von Bioabfällen und Grünschnitt oder Sperrmüll.
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Die Wertstoffbehälter für Papier, Pappe und Kartonage (PPK), Wertstoffe (mit Ausnahme der
Unterflurcontainer) und Bioabfall sind immer kostenfrei, wenn sie im Rahmen der Vorgaben von
AWB und Stadt Köln liegen: Beispielhaft seien hier je Restmüllbehälter bis zu zwei PPK-Behälter
gleichen Typs bei 14-täglicher Leerung genannt. Über dieses Maß der Leerung und den Behälter-
typ hinaus wird die Leistung kostenpflichtig.
Bei zusätzlichen Leerungen von Wertstoffbehältern entfällt an die AWB ein Logistikentgelt. Dem
Bedarf entsprechend kann die Kundschaft unter Einhaltung von Mindestvorgaben der Stadt auch
die Behältergröße der Restmülltonne wählen. Der Mindestbehältermaßstab nach § 8 der Abfall-
satzung soll zum einen sicherstellen, dass den Bürger*innen ein ausreichendes Volumen zur
Verfügung steht, um so falsch entsorgte Abfälle (Fehlwürfe in anderen Systemen, Littering im
öffentlichen Straßenland, etc.) zu beschränken. Zum anderen soll der Behältermaßstab einen
finanziellen Anreiz zur Mülltrennung bieten. Die Bemessungsgrundlage, die ein unabhängiges
Institut regelmäßig überprüft, unterscheidet zwischen privaten Haushalten und Gewerbebetrie-
ben.
Bei privaten Haushaltungen richten sich Anzahl, Art und Größe der erforderlichen Restabfallbehäl-
ter nach der Anzahl der Bewohner/-innen. Je Person und Woche ist grundsätzlich ein Behältervo-
lumen von 35 l erforderlich. Um die Anreize zur separaten Sammlung von Wertstoffen zu erhöhen,
kann das Behältervolumen bei gleichzeitiger Nutzung einer Biotonne, einer Altpapier- und/oder
einer Wertstofftonne auf 20 l pro Person reduziert werden. Bei ausschließlicher Nutzung einer
Biotonne (bzw. bei Eigenkompostierung) ist ein Mindestvolumen von 30 l ausreichend.
Bei Gewerbebetrieben richten sich die Mindestbehältervolumen für Restmüll nach einem diffe-
renzierten, branchenspezifischen Maßstab. Die in der untenstehenden Tabelle dargestellten Nor-
men für Gewerbebetriebe wurden auf Basis der Kölner Gegebenheiten gutachterlich ermittelt,
erstmalig 2011 in der Satzung aufgenommen und gewährleisten den Anschluss an die kommunale
Entsorgung für Abfälle zur Beseitigung. Diese Verfahrensweise stellt nunmehr sicher, dass jedes
Grundstück in Köln an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist und die Kosten für die
Abfallentsorgung gerecht verteilt werden.
Gewerbe / Branche Einheit Mindestvolumen
pro Einheit
Beherbergungsbetriebe
(z. B. Hotels, Pensionen, Jugend-herbergen) Bett 3,0 l / Wo
Gaststätten (Schank und Speisewirtschaften) Mitarbeitende 30,0 l / Wo
Industriebetriebe/ Handwerksbetriebe/ Sonstiges Gewerbe Mitarbeitende 8,0 l / Wo
Krankenhäuser und Pflegeheime Bett 14,5 l / Wo
Lebensmittelgroß- und Einzelhandel Mitarbeitende 22,5 l / Wo
Sonstiger Einzel- und Großhandel Mitarbeitende 7,0 l / Wo
Verwaltungen (z. B. öffentl. & private Verwaltungen, Geldinstitute,
Versicherungen, Verbände und sonstige Dienstleistungen, Rechts-
anwalts- & Notariatskanzleien, Freiberufler)
Mitarbeitende 4,5 l / Wo
Schulen Schüler*in,
Student*in, Kind 1,5 l / Wo
Mindestvolumen für die Restmülltonne im Gewerbe, in Liter pro Woche (l/Wo)
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Unterflursysteme
Mittlerweile werden Unterflursysteme für Restmüll, Papier oder Wertstoffe bei vielen Neubau-
projekten von Mehrfamilienhäusern, im Gewerbe oder Siedlungen installiert. Unterflursysteme
sind optisch sehr ansprechend, beanspruchen eine geringe Stellfläche im Verhältnis zu Abfallbe-
hältern und sind behindertengerecht. Auch im öffentlichen Straßenland sowie in Grünanlagen
werden Unterflurbehälter eingesetzt.
Station mit Unterflurbehältern und ihre Leerung
Sammlung nach Terminvergabe
Auf Wunsch und nach entsprechender Anmeldung werden Sperrmüll, Elektrogroßgeräte sowie
Grünschnitt von der AWB vor dem Grundstück der Bürger*innen abgeholt. Bei der Sammlung von
Elektrogroßgeräten werden hierbei in der Regel auch Kleingeräte kostenfrei mitgenommen.
Darüber hinaus gibt es weitere Service-Angebote wie den Flex-Service oder den Herausstellservice
zur Entsorgung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch
oder online über die AWB App bzw. die AWB Webseite erfolgen. In der Regel beträgt die Vorlauf-
zeit max. 14 Tage. Anders als in anderen Städten besteht bei dem Abholservice für Sperrmüll und
Elektrogroßgeräten keine Begrenzung zur Häufigkeit der Inanspruchnahme. Einschränkungen
bestehen lediglich bei der Abholmenge, die kostenfrei pro Anfahrt mitgenommen wird. Bei Grün-
schnitt werden zwei kostenfreie Frühjahrs- und Herbstsammlungen angeboten.
5.3 Entsorgungsleistungen im Bringsystem
Neben den beschriebenen Entsorgungsleistungen im Holsystem, werden weitere Möglichkeiten
zur Sammlung im Bringsystem durch die Stadt Köln angeboten.
Stationäre Sammlungen
Im Bringsystem stehen den Kölner Bürgern verschiedene Sammel- und Annahmestellen für unter-
schiedliche Abfallarten zur Verfügung. Sperrige Abfälle aus Haushaltungen und dem Kleingewerbe
können an den zwei Wertstoff-Centern in Köln-Ossendorf und Köln-Gremberghoven abgegeben
werden. Neben sperrigen Abfällen werden insbesondere Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Grün-
schnitt, Metallschrott, Papier und Pappe sowie Schadstoffe angenommen.
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Wertstoff-Center in Köln-Ossendorf und Köln-Gremberghoven
Darüber hinaus können auch am Wertstoffhof der Stadt Köln, dem Umweltzentrum Köln-West,
verschiedene Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen, wie beispielsweise Kartonagen, Metalle,
Elektrokleingeräte sowie Möbel, Kleidung, Haushaltswaren und Fahrräder abgegeben werden.
Auch auf den Betriebshöfen der AWB sowie bei den meisten Bezirksämtern der Stadt Köln stehen
Sammelbehälter, für Energiesparlampen, Elektrokleingeräte, Batterien und CD/DVDs bereit.
Mobile Schadstoff-Sammlung
Für Problemabfälle stehen neben den stationären Sammelstellen auf den Wertstoff-Centern auch
zwei Schadstoffmobile zur Verfügung. Sie sind im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. An den jewei-
ligen Haltepunkten können die Kölner Bürger*innen Schadstoffe, Elektrokleingeräte, CDs/DVDs,
Batterien und Energiesparlampen kostenlos abgeben. Informationen hierzu sind unter anderem
online sowie in einer separaten Schadstoffbroschüre zu finden.
Schadstoffmobil der AWB
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Sammlung über Depotcontainer und Unterflurcontainer
Sowohl Altglas als auch Altkleider werden in Köln über Depotcontainer gesammelt. Für die Samm-
lung von Altkleidern stehen neben den karitativen Sammlungen rund 540 Container im öffentli-
chen Straßenland bereit. Für Altglas bestehen rund 1.000 Standplätze. Hier erfolgt an dem meisten
Standplätzen eine Trennung nach den Farben weiß, braun und grün. Weitere Farbvarianten (blau
oder rot) werden zusammen mit Grünglas entsorgt. Um Synergieeffekte bei der Reinigung zu nut-
zen und den Bürger*innen die Entsorgungswege zu verkürzen, stehen Altkleider- und Glas-Con-
tainer oftmals direkt nebeneinander. An ausgewählten Standorten erfolgt die Sammlung von Glas
auch über Unterflurcontainer oder attraktive Altglassäulen.
Altkleider- und Altglascontainer
Säulen und Unterflurbehälter für Altglas
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5.4 Beratung und Kommunikation
Die Beratung und Kommunikation nehmen einen wichtigen Stellenwert für die Stadt Köln ein.
Die folgenden Kanäle werden hierfür im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft genutzt.
AWB-Kundenservice
Das Service-Center der AWB ist Anlaufpunkt für verschiedene Fragen rund um die Abfallentsor-
gung und die Stadtreinigung in Köln. Jährlich werden hier ca. 230.000 Gespräche mit der Kund-
schaft geführt, rund 100.000 E-Mails beantwortet und rund 164.000 Online-Aufträge (für Sperr-
müll, Elektroaltgeräte und Grünschnitt) bearbeitet. Das Telefon ist dabei weiterhin der bevorzugte
Kontaktkanal. Die Anliegen der Kundschaft betreffen vor allem die Abholung von Sperrmüll und
Elektroaltgeräten, die Leerung der Abfallbehälter und Meldungen von „wilden“ Müllablagerungen.
Webseiten
Die Webseiten der AWB als auch der AVG Köln bieten den Kölner Bürger*innen rund um die Uhr
die wichtigsten Informationen über die Kölner Abfallwirtschaft. Die Webseite der AWB bildet das
gesamte Leistungsportfolio der Abfallwirtschaftsbetriebe ab. Es sind relevante Informationen zur
Abfall- und Ressourcenwirtschaft, zur Stadtreinigung sowie dem Winterdienst zu finden. Die Web-
seite ist das Hauptinformationsmedium für die Kölner Bürger*innen, wenn es um die Kölner
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung geht: In 2024 wurde die Webseite über eine Millionen Mal,
d. h. im Schnitt mindestens zweimal je Haushalt, aufgerufen. Ein umfangreiches Sprachenangebot
und die einfache barrierefreie Ansicht der Webseite machen sie für jede*n Nutzenden zugänglich.
Die beliebtesten Funktionen sind die übersichtliche Anzeige der Abfuhrtermine für Abfallbehälter
im Online-Abfuhrkalender, die unkomplizierte und direkte Buchung von Terminen für Sperrmüll-,
Elektro-Altgeräte- oder Grünschnittabholungen, die Suche nach Entsorgungsmöglichkeiten (Müll
ABC), Meldungen zu wildem Müll und die Abfrage zu Zuständigkeiten bei der Straßenreinigung.
Ergänzt wird das Angebot durch weitere Online-Services, wie zum Beispiel den Download der Lee-
rungstermine als ICS-Datei zur Verwendung im eigenen Terminkalender oder dem Smart Home
System. Neben der Internetseite als solche sind auch die E-Mail, das Feedback-Formular und die
Sozialen Medien als Kontaktkanal wichtig. Auf der Webseite der AVG Köln (www.avgkoeln.de) sind
Daten und Fakten über die Aufgaben der AVG Köln und Ihrer Tochtergesellschaften AVG Kompos-
tierung, AVG Ressourcen und AVG Service zusammengefasst. Die Anlagen zur stofflichen und ther-
mischen Verwertung wie auch zur Deponierung werden hier präsentiert. Ebenso sind hier Infor-
mationen zu den Recyclinghöfen wie Öffnungszeiten, Annahmekataloge und Preise zu finden.
Webseiten der AWB und der AVG Köln
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Daneben können Bürger*innen ihr Anliegen beispielsweise zu abfallbezogenen Themen auf der
Seite „www.sags-uns.stadt-koeln.de“ kommunizieren. So werden über die Webseite auch
Meldungen zu wildem Müll getätigt, die dann anschließend durch die AWB bearbeitet werden.
Außerdem kann zum Beispiel auf Probleme mit Altglas- und Altkleidercontainern oder auf Schrott-
fahrräder im Straßenland hingewiesen werden.
Die „Sag’s uns“-Webseite der Stadt Köln
Über drei weitere Webseiten stellt die AWB zusätzliche Informationen über die Services zu den
öffentlichen Toiletten (www.toiletten.koeln), der Entsorgung von Altkleidern (www.altkleider-
koeln.de) und den Verkaufsstellen für Kaffee im Coffee-to-go-Becher (www.coffee-to-go.koeln)
bereit. Neben der Vermittlung von allgemeinen Informationen, werden hier insbesondere Infor-
mationen zu Standorten und den alternativen Entsorgungsmöglichkeiten dargestellt.
Toiletten-, Altkleider- und Coffee-to-go-Webseiten von Stadt Köln und AWB
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Abfall- und Wertstoffkalender
Zusätzlich zur Webseite wird eine kurze Informationsbroschüre mit den wichtigsten Kernleistun-
gen und Kontaktadressen inkl. Abfuhrkalender zur Verfügung gestellt. Das übersichtliche Faltblatt
löst den bisherigen Abfall- und Wertstoffkalender ab, der aus Gründen der Nachhaltigkeit (wie
Einsparung von Papier oder personelle Ressourcen) nicht mehr angeboten wird. Das Faltblatt wird
in Bürgerzentren ausgelegt und kann bei AWB angefragt werden.
Soziale Medien
Die AWB ist auf den sozialen Plattformen Facebook, Instagram, LinkedIn (seit 2024) und YouTube
aktiv. Im vergangenen Jahr konnten rund 15 Millionen Personen über die sozialen Kanäle erreicht
werden, weshalb sie ein wichtiger Bestandteil in der Kundenkommunikation sind. Das Wachstum
der Fans steigt stetig, im Jahr 2024 wurde ein Fanwachstum von bis zu 250 Prozent (Instagram)
erreicht. Dies war unter anderem durch einen stärkeren Fokus auf Video-Formate (69 Beiträge im
Jahr 2024) und eine erhöhte Posting-Frequenz (148 Beiträge insgesamt) möglich. Die Inhalte in-
formieren über die Leistungen der AWB Köln, geben Einblicke hinter die Kulissen im Alltag und auf
Events, schärfen das Unternehmensprofil als Arbeitgeber und teilen unterhaltsame wie lehrreiche
Tipps zu den Themen Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit.
AWB App
Neben der mobil optimierten Webseite steht die AWB App zur Verfügung: Sie ergänzt das
Onlineangebot nicht nur durch eine Erinnerungsfunktion, die rechtzeitig an die Abfuhrtermine und
das Herausstellen der Mülltonnen erinnert, sondern bietet zudem weitere praktische Funktionen,
wie die direkte Navigation zum nächsten Entsorgungsstandort (z. B. für Altkleider oder Glas), das
Melden von wildem Müll oder den Zugriff auf die Tauschbörse der AWB. Die AWB App steht für
die Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung und wird täglich von ca. 43.000 Nutzenden
aktiv genutzt. Die AWB App wird kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert, zuletzt beinhal-
tete die neue Version ein neues Start-Screen-Design, die Integration von Dark-Mode und verschie-
dene UX-Optimierungen.
Die AWB-App (hier für das iPhone)
Persönliche Beratung
Die persönliche Beratung der Kundschaft erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen. Bei allen Fragen
zur Abfalltrennung und Abfallentsorgung stehen Berater*innen zur Verfügung. Um über die vielen
Themen der Abfallwirtschaft zu informieren, werden sowohl auf dem Gelände der RMVA als
auch auf den Betriebshöfen Maarweg und Christian-Sünner-Straße Führungen angeboten.
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Diese richten sich an interessierte Bürger*innen, Vereinsgruppen, Kita- und Schulgruppen. Zudem
besuchen die Mitarbeitenden der AWB die Zielgruppen in den jeweiligen Einrichtungen. Bei der
AWB wurden in 2024 gut 260 Beratungen und Aktionen und mehr als 230 Betriebshofführungen
mit ca. 11.000 Kindern und 5.100 Erwachsenen durchgeführt. Im Rahmen der Beratungsarbeit
leistet die AWB Präventivarbeit durch die Teilnahme an Veranstaltungen unterschiedlichster Art
mit einem Beratungsstand. Das Projekt ist bei Vereinen, Institutionen und in der Stadtgesellschaft
bekannt, es gibt eine hohe Nachfrage. In der Beratung sind Abfallvermeidung/Zero Waste, Wert-
stofftrennung und Stadtsauberkeit Schwerpunktthemen. Eine wichtige Aufgabe sehen die Stadt
Köln, die AWB und die AVG Köln weiterhin in der abfallwirtschaftlichen Bildung und Erziehung. Im
Rahmen der täglichen Arbeit berät das pädagogische Team der AWB bereits Vorschulkinder in
Tageseinrichtungen zu den oben genannten Themen und bietet Fortbildungen für Erzieherinnen
und Erzieher an. Um abfallwirtschaftliche Themen noch präsenter zu machen, führt das Team die
pädagogische Arbeit in Kölner Schulen weiter. Das inhaltlich aufeinander abgestimmte Konzept
der Abfallvermeidung und Abfallverwertung vermittelt Schüler*innen und Erwachsenen so einen
ganzheitlichen Eindruck vom Aufgabenspektrum beider Gesellschaften. Die Aktion „Kölle putz-
munter“ ruft zu einem ehrenamtlichen Engagement aller Kölner Bürger*innen auf. Freiwillige wer-
den mit nachhaltig produzierten Handschuhen und recycelten Müllsäcken kostenfrei von der AWB
ausgestattet, damit sie einen öffentlichen Raum von Unrat und Dreck befreien können. Der ge-
sammelte Abfall wird dann von der AWB abgeholt und fachgerecht entsorgt. 2024 nahmen mehr
als 24.600 Menschen im Rahmen von knapp 560 Aktionen teil – ein neuer Rekord seit dem Start
der Aktion in 2001. Weiterhin setzt die AWB seit 2011 sogenannte „Grill-Scouts“ ein, die an Schön-
wetter-Wochenenden von April bis Oktober in den Grünanlagen und Parks beratend unterwegs
sind. Hintergrund ist die immer stärkere Verlagerung der Freizeitaktivitäten in den öffentlichen
Raum, insbesondere in die Grünanlagen. 2024 wurden im Rahmen von 29 Einsätzen rund 31.400
Menschen in verschiedenen Parks erreicht. Darüber hinaus wurden 5.280 sogenannte „After-Grill-
Büggel“ zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Feierhinterlassenschaften verteilt.
Online-Spiel „Rette die Wertstoffe! So trennst du richtig.“
Um die Beratungsarbeit der Umweltbildung zu erweitern und digital fortzuschreiben, ist 2023 ein
Online-Spiel zur Wertstofftrennung entstanden. Überwiegend soll mit diesem Spiel eine jüngere
Zielgruppe erreicht werden, dabei sollen die Aspekte Spaß und Information miteinander verknüpft
werden. Das Spiel ist modular aufgebaut und kann erweitert werden. Bereits jetzt sind Teile zu
den Themen Stadtsauberkeit und Abfallvermeidung/Zero Waste enthalten und sollen in der
Zukunft noch weiter ausgebaut werden. Das Online-Spiel wird in den Einrichtungen beworben und
in das Beratungskonzept mit eingebunden.
Das Online-Spiel zur Wertstofftrennung
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5.5 Die Kölner Infrastruktur für Siedlungsabfälle im Überblick
Die unten abgebildeten kommunalen Entsorgungseinrichtungen und die folgende Tabelle geben
einen Überblick, wo und wie die einzelnen Abfallarten in Köln gesammelt, behandelt und verwer-
tet bzw. entsorgt werden.
Übersicht über die kommunalen Entsorgungseinrichtungen im Kölner Stadtgebiet
Legende
1 AWB Hauptverwaltung Maarweg, 2 AWB Betriebshof Christian-Sünner-Straße, 3 AWB Betriebshof Alteburger
Straße, 4 Wertstoff-Center Ossendorf, 5 Wertstoff-Center Gremberghoven, 6 Umweltzentrum der Stadt Köln,
7 AVG Ressourcen Standort Heumar, 8 AVG Ressourcen Standort Niehl, 9 RMVA Köln inkl. Kunststoffsortierung,
10 Kompostierungsanlage mit Vergärungsanlage, 11 Deponie Vereinigte Ville, 12 Rostascheaufbereitungsanlage
(auf Deponie Vereinigte Ville), 13 Papieraufbereitungsanlage Bernhard-Günther-Straße
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Übersicht der kommunalen Kölner Sammel- und Entsorgungswege
Abfallart Sammlung Behandlung Verwertung
Gemischte Siedlungsabfälle
Restmüll Holsystem AWB Thermische Behandlung RMVA
Sperrmüll Hol- und Bringsystem AWB Sortierung; Thermische/
Stoffliche Behandlung
Altholzaufbereitung,
Verwertungsanlagen, RMVA
Schadstoffe Bringsystem AWB und AVG Thermische Behandlung
Asbest: Deponierung
AVG Ressourcen, Drittanlagen,
RMVA/Deponie
Infrastrukturabfälle
Gemischte
Siedlungsabfälle
z. B. Abfälle aus
Papierkörben: manuelle
Erfassung durch AWB
Thermische Behandlung AVG Ressourcen, RMVA
Straßenkehricht Maschinelle Erfassung
AWB
Thermische Behandlung AVG-Ressourcen, RMVA
Abfälle der StEB Abwasserklärung StEB Thermische Behandlung,
z.T. landwirtsch. Verwert.
Diverse Verwertungsanlagen
Mineralische
Abfälle (Mineralik)
Von Friedhöfen und
Parkanlagen
Stoffliche Verwertung Drittanlagen
Biogene Abfälle
Bioabfall Holsystem AWB Stoffliche Verwertung AVG Kompostierung
Grünabfälle Hol- und Bringsystem u. a.
AWB; div. Ämter
Stoffliche Verwertung AVG Kompostierung,
div. Verwertungsanlagen
Getrennt gesammelte Wertstoffe
Altpapier Hol- und Bringsystem AWB Sortierung in verschiede-
nen Anlagen
Papieraufbereitungsanlagen/
Papierindustrie
Altkleider Bringsystem AWB und
diverse karitative und
gewerbliche Firmen
Sortierung Wiederverwen-
dung; Stoffliche Verwer-
tung; Recycling
Diverse Sortieranlagen
Elektroaltgeräte Hol- und Bringsystem AWB Wiederverwendung, stoff-
liche Verwertung
Elektro-Altgeräte-Register
(EAR), Eigenvermarktung der
Gruppen 1 und 5
Altholz Bringsystem AVG-Ressour-
cen und AWB
Wiederverwendung; Stoff-
liche Verwertung, energe-
tische Behandlung
AVG Ressourcen, Spanplatten-
industrie, Biomasse-Kraftwerk
Metalle Bringsystem u. a. AWB Stoffliche Verwertung,
AVG Ressourcen
Diverse Kölner Verwertungs-
anlagen
Wertstofftonne Hol- und Bringsystem AWB
im Auftrag der
Dualen Systeme (aktuell)
und Stadt
Sortierung; Stoffliche
Verwertung
Duale Systeme/Diverse
Verwertungsanlagen
Kunststoffe und
CDs
Bringsystem AWB Aufbereitung; Stoffliche
Verwertung
AVG Ressourcen u. a.
Glas Bringsystem (aktuell)
Remondis im Auftrag der
Dualen Systeme
Sortierung; Stoffliche
Verwertung
Glashütten/Glasindustrie
Bauschutt
(Kleinmengen)
Bringsystem AWB
(kostenpflichtig)
Stoffliche Verwertung AVG Ressourcen, andere
Recyclinganlagen/Drittanlagen
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6. Ziele der kommunalen Abfallwirtschaft in Köln
Grundsätzliches Ziel der kommunalen Abfallwirtschaft in Köln ist die Gewährleistung der Entsor-
gungssicherheit. Daneben gelten weitere ökologische (6.1), soziale (6.2) und ökonomische (6.3)
Ziele und Grundsätze für die kommunale Abfallwirtschaft, die nachfolgend dargestellt werden. In
Anlehnung an den geltenden Rechtsrahmen, der unter anderem durch neue EU-Anforderungen
zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der
EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (CSR-Richtlinie) oder der
EU-Taxonomie ergänzt wird, werden diese Zielsetzungen und Prinzipien durch Vorgaben der Stadt
Köln erweitert.
Die drei nachhaltigen Hauptziele der kommunalen Abfallwirtschaft in Köln
6.1 Ökologie
Primäres Ziel der Abfallentsorgung ist nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Förderung
der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umwelt-
verträglichen Beseitigung von Abfällen. Den rechtlichen Vorgaben entsprechend wird in Köln das
Ziel verfolgt, die Abfallentsorgung „ordnungsgemäß“ und „schadlos“ zu erbringen (§ 7 Abs. 3
KrWG). Hierbei sollen möglichst die Grundsätze der fünfstufigen Abfallhierarchie (Vermeidung –
Wiederverwendung – Recycling – sonstige Verwertung – Beseitigung) eingehalten werden. Die
Vermeidung und die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung von Abfällen stehen somit an erster
Stelle. Anfallende Abfälle sollen möglichst in den Produktkreislauf zurückgeführt werden. Hierbei
sind separate Sammlungen von Wertstoffen aus- bzw. aufzubauen und das Verwertungspotential
größtmöglich auszuschöpfen. Eine Erhöhung des Anschlussgrades der Biotonne kann beispiels-
weise dazu beitragen, weitere Ressourcen im Kreislauf zu halten.
Hierbei ist auch die Qualität der gesammelten Wertstoffe wichtig, so dass das Verwertungspoten-
tial der gesammelten Stoffströme ausgeschöpft werden kann. Ohne RAL-Gütesiegel beispielsweise
ist eine Vermarkung beim Kompost kaum möglich. Aber auch bei anderen Abfallfraktionen wie
Altpapier werden die Anforderungen auf Sauberkeit, Störstoffanteile und Feuchtegrad immer grö-
ßer. Reststoffe, die keiner stofflichen Verwertung zugeführt werden können, sollen in Köln hoch-
wertig energetisch verwertet werden. Zum einen wird die Abtrennung und Aufbereitung bestimm-
ter Stoffe unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten angestrebt.
Zum anderen soll durch eine optimale Auslastung der RMVA und die heizwertorientierte Zusam-
menstellung des Inputs u. a. eine Maximierung der Stromausbeute erzielt werden.
Ökologie
Soziales
Ökonomie
Umweltbildung & Partizipation Beratung & Service
Umwelt-, Klima- & Ressourcenschutz Abfallvermeidung/ Zero Waste & Recycling
Wirtschaftlichkeit Entsorgungssicherheit Gebührengerechtigkeit Daseinsvorsorge
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Neben dem Ressourcenschutz ist auch der aktive Klimaschutz von besonderer Bedeutung für Köln.
Die Abfallwirtschaft in Köln soll durch Optimierung der Sammlungs- und Verwertungswege sowie
der eingesetzten Technologien zur Erreichung dieser Zielsetzung beitragen. Ein Ziel ist beispiels-
weise die Minimierung von Transportstrecken, die u. a. durch den Einsatz von Umladestationen
sowie die möglichst regionale bzw. ortsnahe Verwertung der Abfälle (Prinzip der Entsorgungs-
autarkie und Nähe) umgesetzt wird. Neben Transportstrecken sollen auch die umweltkritischen
Emissionen aus dem Transport, z. B. durch den Einsatz von Fahrzeugen nach neustem Stand der
Technik, reduziert werden. Auch Infrastrukturvorhaben an den Standorten unterliegen den Prin-
zipien der Nachhaltigkeit. Diesbezüglich sind beispielsweise der Einsatz von Photovoltaik und die
Errichtung von E-Ladesäulen zu nennen. Die Mengen und die Schädlichkeit der Reststoffe aus der
Behandlung und der Verwertung von Abfällen sollen durch möglichst hohe Umweltstandards der
Entsorgungsanlagen reduziert werden.
6.2 Soziales
Das Ziel der Stadt Köln ist es ferner, den Menschen in Köln einen attraktiven Wirtschafts-, Arbeits-
und Lebensraum zu bieten. Die kommunale Abfallwirtschaft unterstützt diese Bestrebung durch
ein ansprechendes Stadtbild sowie eine hohe Servicequalität bei der Erbringung von abfallwirt-
schaftlichen Dienstleistungen. Für die Bürger*innen und die Gesellschaft als Ganze soll demnach
ein zusätzlicher Nutzen erbracht.
Ein hohes Maß an Sauberkeit wird als entscheidender Faktor für die Wahrnehmung des Stadtbil-
des und somit als Wettbewerbsfaktor begriffen und entsprechend angestrebt. Hierzu sollen z. B.
eine attraktive und komfortable Abfallinfrastruktur und Stadtmöblierung (z. B. Straßenpapier-
körbe, Unterflurbehälter) auf Grundlage der Vorgaben der Stadt Köln sowie eine wirkungsvolle
Organisation der Reinigung, Grünpflege und Abfallbeseitigung beitragen. Die Sauberkeit der Stadt
wird als gemeinschaftliche Aufgabe verstanden, in der alle Akteure durch abfallwirtschaftliche Bil-
dungskonzepte und das Aufzeigen von präventiven Maßnahmen im Bereich der Umweltvorsorge
zu eigenverantwortlichem Handeln angeleitet werden. Hierzu werden beispielsweise Partizipati-
onsmodelle wie Wirtschaftsförderung 4.0, „Starke Veedel – Starkes Köln“ oder Immobilien- und
Standortgemeinschaften aktiv begleitet.
Bei der Erbringung der abfallwirtschaftlichen Leistungen wird eine hohe Beratungs- und
Servicequalität sowie eine stabile und moderate Gebührenentwicklung angestrebt. Darüber hin-
aus soll die Leistungserbringung möglichst verlässlich und transparent erfolgen. Sowohl die ange-
botenen Leistungen als auch die grundsätzliche Ausrichtung der Abfallwirtschaftspolitik orientie-
ren sich stets an den Bedürfnissen und Wünschen der Bürger*innen. Die Bürger*innen sollen wei-
terhin über Sensibilisierung und Partizipation einbezogen werden, um ihren Beitrag bei der Ver-
meidung und umweltgerechten Entsorgung von Abfällen zu leisten. Die Kampagne „Aktiv für Köln“
ist ein passendes Beispiel dafür, wie diese Umsetzung erfolgt.
Die kommunale Abfallwirtschaft übernimmt weiterhin Verantwortung in der Schaffung und Siche-
rung von sozial- und umweltverträglichen Arbeitsplätzen. Die gesellschaftliche Verantwortung der
Abfallwirtschaft soll darüber hinaus durch die Unterstützung von sozialen Projekten im Raum Köln,
verstärkt mit abfallwirtschaftlichem Bezug, wahrgenommen werden.
40
6.3 Ökonomie
Ein zentrales wirtschaftliches Ziel in Köln ist die Stärkung des Selbstverwaltungsrechts der Kom-
mune für den Bereich der Abfallpolitik. Die abfallwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entsor-
gungsaufgaben müssen auch zukünftig durch die Kommune im Rahmen der Daseinsvorsorge er-
füllt werden, um so dauerhaft eine flächendeckende Entsorgungs- und Anlagensicherheit für die
Stadt Köln gewährleisten zu können.
Die kommunale Abfallwirtschaft unterliegt den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit. Gebührengerechtigkeit ist hierbei eine wesentliche Handlungsmaxime.
6.4 Das Zero-Waste-Konzept der Stadt Köln
Die Stadt Köln hat am 07. Dezember 2023 ein Zero-Waste-Konzept beschlossen, das darauf abzielt,
die Abfallmengen in Köln signifikant zu reduzieren und eine nachhaltigere Abfallwirtschaft zu etab-
lieren. Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist die Einrichtung einer Zero-Waste-Fachstelle
bestehend aus vier Mitarbeitenden, die als zentrale Anlaufstelle fungieren soll.
Im Rahmen dessen wurden weitere Maßnahmen und Pilotprojekte angestoßen oder umgesetzt:
Eine Hausmüllanalyse wird durchgeführt, um aktuelle Daten zur Abfallzusammensetzung
zu erhalten.
Pilotprojekt „Biotonne für uns“ zum Ausbau der Bioabfallsammlung läuft planmäßig und
soll die Wertstofftrennung verbessern.
Alte Telefonzellen der Telekom werden in Zusammenarbeit mit dem Innovationsbüro der
Stadt Köln und der Köln International School of Design: in Tauschschränke umgewandelt.
Seit 2021 konnten die Abfallmengen in Köln bis Ende 2023 bereits deutlich reduziert werden. Das
Siedlungsabfallaufkommen sank um 10,3 %, und das Restabfallaufkommen verringerte sich um
7,3 %. Diese Erfolge sind teilweise auf die Maßnahmen des Zero-Waste-Konzepts zurückzuführen,
aber auch externe Faktoren wie die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben Einfluss
genommen.
Ziele bis 2040
Die Stadt Köln hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2040 soll die Menge an Siedlungsabfall um
20 % und die Menge an Restabfall um 40 % reduziert werden (bis 2035 um 30 %). Die Stadt Köln
wird weiterhin regelmäßig über den Fortschritt des Zero-Waste-Konzepts berichten.
6.5 Der Masterplan Stadtsauberkeit der Stadt Köln
Der Masterplan Stadtsauberkeit bildet den Startschuss für eine saubere und lebenswerte Stadt.
Gesellschaftliche Veränderungen und ein zunehmender Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum
beeinflussen das Wohlbefinden und das Sicherheitsgefühl der Menschen in Köln spürbar. Sauber-
keit und Sicherheit sind daher seit einiger Zeit zentrale Herausforderungen im urbanen Alltag. Um
diesen Entwicklungen langfristig zu begegnen, beschloss der Rat der Stadt Köln im Mai 2022 die
Erarbeitung zweier strategischer Konzepte: eines Masterplans Sicherheit und eines Masterplans
Sauberkeit.
41
Die Ausarbeitung des Masterplans Sauberkeit begann Anfang 2023. Das Ergebnis: Fünf zentrale
Handlungsfelder, die gezielt zur Verbesserung des Sauberkeitszustands beitragen sollen:
Zuständigkeiten und Organisation überprüfen und optimieren
Reinigungsbedarf analysieren und bedarfsgerecht anpassen
Ordnungsrahmen definieren und konsequent umsetzen
Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren stärken
Haltung zeigen und Bewusstsein schaffen
Die ersten der insgesamt 19 Maßnahmen werden seit 2025 umgesetzt und sukzessiv weiterge-
hende Konzepte für die priorisierten Projekte erarbeitet. Im Rahmen des Prozesses wurden analog
zum Zero-Waste-Konzept Bürger*innen sowie relevante Stakeholder durch Online- und Vor-Ort-
Befragungen sowie Workshops aktiv beteiligt.
Der „Masterplan Kommunale Sicherheit“ der Stadt Köln verfolgt das Ziel, das Sicherheitsgefühl
und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern – ein Anliegen, das sich eng mit
dem Thema Stadtsauberkeit verknüpfen lässt. Im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens werden
dafür zunächst Stadtteile mit besonderem Handlungsbedarf identifiziert, u. a. anhand von Indika-
toren wie Müllbelastung und Zeichen von Unordnung im Straßenraum. In der zweiten Stufe erfolgt
eine Bewertung dieser Daten im Austausch mit Expert*innen, um gezielte präventive Maßnahmen
zu entwickeln. In der dritten Stufe werden diese Maßnahmen vor Ort vertieft untersucht, auch
durch Beobachtungen der Nutzung öffentlicher Räume und Gespräche mit lokalen Akteur*innen.
Sauberkeit im Stadtbild ist dabei ein zentraler Aspekt, da sie maßgeblich zur subjektiven Sicherheit
und Lebensqualität beiträgt.
42
7. Mengenentwicklung und Zusammensetzung der Stoffströme
7.1 Entwicklung der Abfallströme
In Köln wurden in 2024 501 kg kommunale Siedlungsabfälle pro Einwohner*in und Jahr erfasst, in
2017 waren es noch rund 550 kg – ein Rückgang von rund 9 %. Über die letzten Jahre wurde die
gemischte Sammlung hin zu getrennt gesammelten Abfällen weiter optimiert. Die Menge an ge-
mischten Siedlungsabfällen, zu denen Restmüll, Sperrmüll, Schadstoffe und Papierkorbabfälle ge-
hören, konnte seit 2017 (271 kg pro Einwohner*in) um 4 % auf 260 kg pro Kopf reduziert werden.
Gleichzeitig wurde im gleichen Zeitraum die Menge an biogenen Abfällen sowie der getrennt ge-
sammelten Wertstoffe deutlich gesteigert. Bei den Bio- und Grünabfällen wurden in 2024 rund
69,2 kg pro Einwohner*in gesammelt und somit 6,8 % mehr als noch in 2018 (64,8 kg). Die Sam-
melmengen des biogenen Abfalls in kg bzw. t sind je nach jährlicher Wetterlage recht schwankend
– wenn es ein trockenes Jahr mit wenig Niederschlag war, macht sich das im geringeren Wachstum
des Grünbestandes bemerkbar. Bei entsprechend weniger Grünschnitt fällt eine ebenso geringere
Sammelmenge an.
Bei den getrennt gesammelten Wertstoffen, wozu z. B. Altpapier, Altkleider, Glas oder Kunststoffe
gehören, ist eine Verringerung der Sammelmenge von 121 kg pro Kopf in 2017 auf rund 104 kg
pro Kopf in 2024, also um 14 %, zu verzeichnen. Dies lässt jedoch nicht auf ein verschlechtertes
Trennverhalten schließen, sondern es gibt eine deutlich rückläufige Gewichtsentwicklung beim
Altpapier: Hier ist das Sammelgewicht aufgrund eines allgemein nachlassenden Papierverbrauchs
(weniger Printprodukte wie Kataloge, Werbezeitschriften, Zeitungen und die Zunahme von Digita-
lisierung) und einem gestiegenen konsumgetragenen Bedarf an leichteren Kartonnagen (Online-
Shopping) um rund 26 % (58,4 kg pro Kopf in 2017 auf 43,4 kg pro Kopf in 2024) zurückgegangen.
Bei allen anderen getrennt gesammelten Wertstoffen ist die Sammelmenge in etwa gleichblei-
bend (Altkleider, Elektroaltgeräte, Altholz, Metalle, Kunststoffe) oder leicht steigend, wie bei der
Wertstofftonne (LVP) oder beim Glas.
Bei den Infrastrukturabfällen werden Mengen aus dem Straßenland (z. B. Straßenkehricht, Hoch-
wasserabfälle) sowie aus der Abwasserbehandlung zusammengefasst. Die Menge der Infrastruk-
turabfälle liegt relativ konstant bei durchschnittlich 70 kg pro Einwohner*in.
43
Übersicht über die Entwicklung der Abfallströme in kg pro Kopf und Jahr (kg/EW*Jahr)
Nachfolgend werden Informationen zur Zusammensetzung und Mengenentwicklung sowie
Sammel- und Entsorgungswege für die Gemischten Siedlungsabfälle (7.3), die Infrastrukturabfälle
(7.4), die Biogenen Abfälle (7.5) sowie die weiteren getrennt gesammelten Wertstoffe (7.6.) gege-
ben. Vorab wird die allgemeine Entwicklung bei der Getrenntsammlung in Köln anhand der Ergeb-
nisse einer Hausmüllanalyse aus 2024/2025 (7.2) aufgezeigt. Unter 7.7 werden in einer Tabelle die
Mengen der einzelnen Stoffströme dargestellt.
7.2 Hausmüllanalyse
Hausmüllanalysen werden in Köln in regelmäßigen Abständen durch ein unabhängiges Institut auf
Basis wissenschaftlicher Maßstäbe durchgeführt. Zum einen dienen diese dazu sogenannte Raum-
gewichte der einzelnen Behältergrößen als Grundlage für die Gebührensatzung zu analysieren und
den Mindestbehältermaßstab zu überprüfen. Zum anderen werden hierüber mögliche abfallwirt-
schaftliche Maßnahmen abgeleitet. Für die Abfalltrennung in Köln konnte eine sehr positive Ent-
wicklung aufgezeigt werden. Im Vergleich zur vorherigen Analyse 2015/2016 wurde insgesamt ein
Rückgang der Wertstoffanteile in den Kölner Restmülltonnen festgestellt. Insbesondere bei den
Bioabfällen (-11 kg pro Kopf und Jahr), beim Altglas (-4 kg) und dem Altpapier (- 5 kg) konnte eine
deutliche Verbesserung erreicht werden. Dies zeigt, dass die umgesetzten Maßnahmen, unter an-
derem im Rahmen von „Aktiv für Köln“, zu Erfolgen geführt haben. Gleichzeitig verbleiben jedoch
immer noch Wertstoffe in den Restmülltonnen. Hiervon erreichen die biogenen Abfälle mit rund
34 % bzw. rund 60 kg pro Kopf und Jahr den höchsten Anteil. Auch bei Kunststoffen, Verbunden
und Metallen (12 %), Altpapier (7 %) und Glas (6 %) sind noch Potenziale im Restmüll vorhanden.
274269275276254253260
79847572737469
65727075616569
1181171191181071051042 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 2 0 2 2 2 0 2 3 2 0 2 4Gemischte SiedlungsabfälleInfrastrukturabfälleBiogene AbfälleGetrennt gesammelte Wertstoffe
44
Diagramm: Zusammensetzung des Restmülls nach Hausmüllanalyse 2024/25
Vergleicht man das Trennverhalten der Kölner Bürger*innen mit anderen Großstädten, so liegt
Köln beim Bioabfall im oberen Bereich. Bei Altpapier, Glas, Metallen, Kunststoffen und Verbunden
liegen die Kölner Sammelmengen in vergleichbarer Höhe mit den in anderen Großstädten. Von
den jeweiligen Fraktionen lassen sich jedoch nicht sämtliche Anteile abschöpfen.
7.3 Gemischte Siedlungsabfälle
Restmüll
Die Menge an Restmüll ist in den letzten fünf Jahren kontinuierlich zurückgegangen auf rund
232.680 t im Jahr 2024 (das sind rund -5,3 % seit 2018 mit circa 245.760 t). Die über das Holsystem
erfasste Menge an Restmüll wird vollständig in die RMVA Köln verbracht. Die Anlieferung erfolgt
weit überwiegend über Schienentransporte und zum Teil direkt über die Müllfahrzeuge. Aus dem
Stoffstrom werden in der RMVA zunächst über einen Magnetabscheider eisenhaltige Metalle aus-
sortiert, die einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Auch werden Kunststoffe und Nicht-
eisenmetalle ausgeschleust. Der Hausmüll wird daraufhin gemeinsam mit anderen Abfällen (Reste
aus der Sortierung von Gewerbe- und Baumischabfällen, nicht verwertbarer Sperrmüll) in den vier
Verbrennungslinien entsorgt. Nach der Verbrennung der Abfälle verbleiben jedoch Reststoffe. Die
Rostasche wird in der Rostascheaufbereitungs- und Abfallkonditionierungsanlage (RAKA) auf dem
Gelände der Deponie Vereinigte Ville zu im Straßen- und Wegebau oder in Deponiebaumaßnah-
men verwendbarem Material aufbereitet.
Biogene Abfälle34%Restmüll34%Kunststoffe/Verbunde/Metalle12%Altpapier7%Sonst. Getrennterfassungssyst.7%Glas6%Biogene AbfälleRestmüllKunststoffe/Verbunde/MetalleAltpapierSonst. Getrennterfassungssyst.Glas
45
Sperrmüll
Bei den Wertstoff-Centern erfolgt neben Metallen seit 2013 auch eine getrennte Erfassung und
Verwertung von Altholz und Kunststoffen aus dem Sperrmüll. Insofern hat sich die Menge an ge-
mischt gesammeltem Sperrmüll in dieser Zeit um ein Drittel auf 44.130 Mg im Jahr 2017 reduziert.
Seit 2018 hat sich die erfasste Menge getrennt gesammelten Sperrmülls um rund 1,2 % auf
42.714 Mg im Jahr 2024 reduziert. Der Sperrmüll wird bei der AVG Ressourcen aufbereitet und
verwertet. Bei den verwertbaren Bestandteilen des Sperrmülls handelt es sich in erster Linie um
Altholz und Metallanteile. Die hergestellten Biomassen werden zur stofflichen Verwertung in die
Holzwerkstoffindustrie oder zur energetischen Verwertung in verschiedene Biomassekraftwerke
geliefert. Die Altmetalle gelangen in entsprechende Verwertungsbetriebe. Im August 2015 ist eine
neue Sperrmüllaufbereitungsanlage in Betrieb genommen worden. Die Verwertungsquote des
Sperrmüllgemisches einschließlich der getrennt erfassten Bestandteile liegt aktuell bei über 54 %
(in 2017 waren es rund 51 %).
Schadstoffe
Schadstoffe oder Problemabfälle aus Haushaltungen sind Abfälle, die umweltschädliche Stoffe wie
beispielsweise Schwermetalle oder Lösemittel enthalten. Batterien, alte Farben und Lacke, Pflan-
zenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Lösemittel, Quecksilber sowie Chemikalien. Bestimmte
Stoffe, z. B. Munition, Sprengstoff und Feuerwerkskörper, sind von der Annahme ausgeschlossen.
Grundsätzlich werden Schadstoffe nur in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich an den Wert-
stoff-Centern und Schadstoffmobilen angenommen. Unabhängig davon haben Betriebe, die we-
niger als 2.000 kg schadstoffhaltige Abfälle im Jahr produzieren, die Möglichkeit, bis zu 500 kg am
Tag an der Annahmestelle für Gewerbeschadstoffe auf dem Wertstoff-Center in Köln-Ossendorf
entgeltlich zu entsorgen. 2024 wurden knapp 776 t Schadstoffe gesammelt, wovon ca. 745 t
(96 %) über die Wertstoff-Center und rund 31 t (4 %) an den Schadstoffmobilen erfasst wurden.
Dieser Wert ist über die letzten Jahre konstant geblieben.
7.4 Infrastrukturabfälle
Straßenkehricht und sonstige Infrastrukturabfälle
Bei Straßenkehricht handelt es sich um Abfälle, die maschinell durch eine Kehrmaschine und ma-
nuell durch Personal erfasst werden. Dieser Stoffstrom besteht überwiegend aus Mineralik, wie
Steinen, Split und Granulat. Je nach Jahreszeit ist die Menge auch mit Blüten und Laub durchsetzt.
Insbesondere nach Events und Großveranstaltungen, wie beispielsweise Karneval, sind weitere
Abfälle, z. B. Verpackungen, im Sammelgemisch vorhanden. Im Jahr 2024 fielen 3.657 t Straßen-
kehricht in Köln an. Dieser Wert ist stark schwankend und hängt unter anderem an saisonalen
Bedingungen, verkehrlichen Entwicklungen und der tatsächlichen Nutzung des öffentlichen
Raums.
Zu den weiteren Infrastrukturabfällen gehören nicht verwertbare Friedhofsabfälle (549 t), sowie
Mineralik, wie Boden und Steine, die auf Friedhöfen anfallen (3.625 t). Weiterhin werden hier auch
Abfälle bedingt durch Hochwasser (134 t) sowie krankenhausspezifische Abfälle (489 t) bilanziert.
Aktuell werden Straßenkehricht und die hier aufgeführten sonstigen Infrastrukturabfälle der
RMVA Köln zugeführt. Die stoffliche Verwertung von Boden und Steinen der Friedhöfe erfolgt in
Drittanlagen.
46
Abfälle der Stadtentwässerungsbetriebe
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) sind eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) und somit
ein Unternehmen der Stadt Köln. Die StEB nehmen eine Vielzahl von wasserwirtschaftlichen Auf-
gaben wahr, Kernaufgabe ist dabei die Abwasserbeseitigung. Seit 2004 trägt die StEB außerdem
die Verantwortung für bauliche Maßnahmen des konstruktiven sowie vorbeugenden Hochwasser-
schutzes. Im Jahr 2017 kam zu dem 2010 übernommenen Bereich der fließenden Gewässer noch
die Hoheit der Kölner Parkweiher dazu. Eine weitere Aufgabe der StEB ist die regelmäßige Reini-
gung der 97.000 Abläufe der Kölner Straßen. Bis auf die Trinkwasserbewirtschaftung und -versor-
gung liegen somit die meisten wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Stadt Köln in ihrer Hand. Die
StEB Köln kümmern sich unter anderem um die Entsorgung der Abfälle aus der Kanalreinigung
sowie der Schlämme aus der Abwasserreinigung. Bei den Klärschlämmen findet zunächst eine Ent-
wässerung des Materials statt bevor der Klärschlamm durch die Faulung energetisch verwertet
wird. Der ausgefaulte Klärschlamm wird anschließend in umliegenden Braunkohlekraftwerken
mitverbrannt. Allerdings plant die StEB Köln aufgrund der neuen gesetzlichen Pflicht zur Phosphor-
Rückgewinnung den gemeinschaftlichen Bau einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in
Köln-Merkenich in Kooperation mit der Stadt Bonn und weiteren Kommunen. Die Gesamtmenge
an Klärschlämmen stieg von 2012 bis 2020 auf 84.000 t pro Jahr wieder leicht an. Von 2020 bis
2022 ist die Gesamtmenge an Klärschlamm auf 76.000 t pro Jahr gesunken, seitdem ist eine leicht
steigende Tendenz beim Klärschlammaufkommen zu verzeichnen. Die Abfälle aus der Kanalreini-
gung sind nach einem Rückgang seit 2019 wieder gestiegen und lagen in 2024 bei rund 1.000 t.
7.5 Biogene Abfälle
Bioabfälle aus der Biotonne
Die gesammelten Biomengen über die Biotonne sind ein zentraler Bestandteil der nachhaltigen
Abfallwirtschaft der Stadt Köln und eine wichtige Maßnahme des Zero-Waste-Konzepts. Bioabfälle
bieten der Stadt Köln eine einzigartige Möglichkeit, organische Abfälle als Ressource für die Pro-
duktion von Biogas zu nutzen. Die daraus gewonnene erneuerbare Energie leistet einen bedeu-
tenden Beitrag zur lokalen Energieversorgung und zum Klimaschutz. Ergänzend zur Biogasgewin-
nung entsteht aus den Reststoffen hochwertiger Kompost, der in der Landwirtschaft und im Gar-
tenbau verwendet werden kann.
Der Anschlussgrad der Biotonne und damit verbunden die Sammelmengen an Bioabfällen haben
in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Wie die Hausmüllanalyse 2024/2025 gezeigt
hat, ist weiterhin ein großes Potenzial an biogenen Abfällen in der Restmülltonne vorhanden. Hier-
bei handelt es sich insbesondere um Küchenabfälle. Grundsätzlich dürfen in der Biotonne alle
pflanzlichen, kompostierbaren Abfälle, die in Haushalt und Garten anfallen, entsorgt werden. Seit
2017 (39.820 t) wurde in 2024 mit 43.921 t nochmal deutlich mehr Abfall über die Biotonne
gesammelt. Die Bioabfälle aus der Biotonne werden der Kompostierungsanlage Köln-Niehl zuge-
führt. Die Kompostierung erfolgt in einem sogenannten Mehrstrangkompostierungsverfahren,
wobei der mikrobiologische Abbauprozess (Rotteprozess) durch eine gezielte Luft- und Feuchtig-
keitszufuhr zu den Kompost-Mieten unterstützt wird. Die Abluft der vollständig eingehausten
Anlage wird über ein Wäschersystem sowie zwei Biofilter gereinigt. Der hergestellte Kompost wird
vorrangig in der Landwirtschaft, in der Rekultivierung und im Garten- und Landschaftsbau einge-
setzt.
47
Ein Teilstrom des Bioabfalls wird zudem in der Vergärungsanlage vergoren, um Biogas zu erzeu-
gen. Aufbereitet zu Biomethan wird das Gas in das Erdgasnetz eingespeist und dient der umwelt-
und klimafreundlichen Energieversorgung der Stadt Köln und der Betankung von Sammelfahrzeu-
gen der AWB.
Darstellung des geschlossenen Kreislaufes beim Wertstoff Bioabfall (Quelle: AWB Köln GmbH)
Pilotprojekt „Biotonne für uns“
Im Februar 2024 starteten die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Kompos-
tierung das Pilotprojekt „Biotonne für uns“ in den Stadtteilen Bickendorf und Buchforst, die auf-
grund ihrer repräsentativen Bebauungsstruktur und des bislang niedrigen Anschlussgrades an die
Biotonne ausgewählt wurden. Während stadtweit etwa 67 % der Haushalte freiwillig eine Bio-
tonne nutzen, liegt der Anteil in diesen Gebieten darunter. Ziel des Projekts ist es zu prüfen, ob
eine obligatorische Biotonne für alle Haushalte Kölns einen effektiven Beitrag zur Senkung des
Anteils an Bioabfall im Hausmüll sowie eine Steigerung der Output-Mengen in der Verwertung bei
gleichbleibender Qualität des Bioguts leisten kann. Hierfür wurden in den ausgewählten Stadttei-
len flächendeckend Biotonnen eingeführt, um im Rahmen einer Analyse belastbare und repräsen-
tative Ergebnisse zu erhalten.
Begleitend zum Pilotprojekt „Biotonne für uns“ wurde ein Chatbot-Service namens „BioBot“ ein-
geführt, um die Bürger*innen aktiv bei der korrekten Trennung von Bioabfällen zu unterstützen.
Der KI-gestützte Chatbot ist eine innovative Ergänzung zur klassischen Öffentlichkeitsarbeit und
eine Entlastung der Beratung der Kundschaft und nutzt digitale Technologien, um den Dialog zwi-
schen Stadt und Bevölkerung zu stärken und den Störstoffanteil im Bioabfall zu verringern.
48
Ausschnitt Dialogfenster des „BioBots“ und Bekanntmachung auf den Social Media Seiten der AWB
Grünschnitt
Kompostierbare Grünabfälle können an den Wertstoff-Centern der AWB und den Recyclinghöfen
der AVG Ressourcen in Köln-Niehl und Köln-Heumar angeliefert werden. An den Recyclinghöfen
der AVG Ressourcen liefern neben der Stadt Köln (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen)
auch Garten- und Landschaftsbaubetriebe sowie Containerdienste Grünschnitt aus dem Kölner
Stadtgebiet an. Auch bei den Grünpflegemaßnahmen der verschiedenen städtischen Ämter fallen
erhebliche Mengen an Grünschnitt an. Zum Teil wird das Material vor Ort geschreddert und ver-
bleibt in den Grünanlagen, so dass hier die Mengenangaben fehlen. Zusätzlich gibt es die Möglich-
keit, bis zu drei Kubikmeter (gebündelt oder in Papiersäcken verpackt) zweimal im Jahr im Frühjahr
und im Herbst durch die AWB kostenlos nach Anmeldung abholen zu lassen. Weihnachtsbäume
werden ebenfalls kostenlos separat nach Neujahr an zuvor bekannt gegebenen Sammelterminen
abgeholt. Dabei werden jährlich bis zu 300.000 Weihnachtsbäume eingesammelt. Weitere Dienst-
leistungen, wie die Laubentsorgung und die Entsorgung von speziellen Grünabfällen (z. B. Baum-
stümpfe, Wurzelwerk und Baumstämme) bieten die AWB und die AVG Ressourcen kostenpflichtig
an. In der Bilanz werden neben den Grünabfallmengen der Kölner Friedhöfe und Grünanlagen
auch alle Grünabfälle aus privaten Haushaltungen und Grundstücken aus dem Kölner Stadtgebiet
erfasst. 2024 betrug die Gesamtmenge aller entsorgten Grünabfälle in Köln rund 32.000 t (2017
bei 33.000 t). Die Grünabfälle werden in der Kompostierungsanlage Köln-Niehl von Störstoffen
befreit und dann geschreddert. Ein Teilstrom dieses Materials wird den Bioabfällen als sogenann-
tes Strukturmaterial zugegeben. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine möglichst lockere Schüttung
zu gewährleisten, damit ausreichend Luft durch die aufgesetzten Mieten gesaugt und so der
Kompostierungsprozess begünstigt werden kann. Ein weiterer Teilstrom kann als sogenanntes
Erstschreddergut im Bereich der Rekultivierung eingesetzt werden. Verbleibendes Material findet
seinen Einsatz in Biomassekraftwerken.
49
7.6 Getrennt erfasste Wertstoffe
Altpapier
Wertstoffe aus Papier, Pappe und Kartonagen sind eine wichtige Rohstoffquelle für die Papierin-
dustrie. Durch den Einsatz von Altpapier im Gegensatz zu Frischfasern kann die Umwelt nachhaltig
entlastet werden. Neben der Sammlung über die Papiertonne wird Altpapier auch an den
Wertstoff-Centern der AWB angenommen. Die Sammelmenge an PPK in Köln lag 2024 bei rund
47.500 t. Auch bei einem Rückgang der Menge um 25 % seit 2017 (63.400 t), kann dies als Erfolg
gewertet werden, denn durch die Digitalisierung, zum Beispiel im Mediensektor, fällt weniger Alt-
papier in Deutschland an. Durch die Zunahme an Bestellungen über das Internet nimmt die Menge
an leichteren Versandkartonagen zu. Dies hat einen erheblichen Einfluss auf die Zusammenset-
zung und das Volumen des Materials.
Wertstofftonne
Wertstoffe aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff werden in Köln seit 2014 über die Wertstoff-
tonne erfasst. In Abstimmung zwischen Stadt Köln und dem Dualen System Deutschland wurde
hierfür die Gelbe Tonne zur Wertstofftonne erweitert. Aufgrund der Zunahme des Verbrauchs an
Verpackungen, allen voran Kunststoffe, nehmen die Sammelmengen in der Wertstofftonne konti-
nuierlich zu. Die Gelbe Tonne wird seit 2010 – seit 2013/2014 als erweiterte Wertstofftonne –
durch die AWB abgefahren. 2024 lag die gesammelte Menge der Wertstofftonne bei 28.256 t, was
einem Zuwachs von über 5 Prozent gegenüber 2017 (26.958 t) entspricht. Weiterhin organisiert
die AWB die Verwertung des städtischen Anteils (16,85 %, ca. 4.500 t) an Wertstoffen über einen
Sortierpartner, der im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ermittelt wurde. Die Stadt Köln
legt besonderen Wert darauf, dass die aussortierten Fraktionen möglichst hochwertig, das bedeu-
tet stofflich, verwertet werden.
Altholz, Metall, Kunststoffe und CDs
Seit 2012/2013 werden auf beiden Wertstoff-Centern die Abfallfraktionen Holz, großteilige Hart-
kunststoffe und Metalle getrennt erfasst. Zuvor wurden alle Fraktionen gemeinsam mit dem übri-
gen Sperrmüll entsorgt. Durch die getrennte Sammlung können so sortenreine Fraktionen gesam-
melt und weiter aufbereitet werden. Auch CDs werden auf den Wertstoff-Centern sowie den Be-
triebshöfen der AWB separat gesammelt. Das Holz (7.864 t in 2024) wird durch die AVG Ressour-
cen aufbereitet und zur stofflichen Verwertung in die Holzwerkstoffindustrie oder zur energeti-
schen Verwertung in verschiedene Biomassekraftwerke eingesetzt. Die Altmetalle (1.873 t in
2024), Kunststoffe und CDs (282 t) werden über Drittbetriebe verwertet.
Altkleider
Über verschiedene karitative Sammlungen sowie kommunale Altkleidercontainer werden Altklei-
der, Textilien und Schuhe in Köln gesammelt. 2024 lag die Sammelmenge der Altkleider aus den
städtischen Containern bei rund 3.580 t. Dieser Wert ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Im
Gegensatz zu früheren Jahren wechseln die Kollektionen in den Geschäften deutlich schneller, was
sich auf die Menge und auf die Qualität des Materials auswirkt. Die Verwertung der Sammelmenge
erfolgt über einen Sortier- und Verwertungspartner, der über eine europaweite Ausschreibung
ermittelt wurde.
50
Elektroaltgeräte
Seit April 2006 werden Elektroaltgeräte (EAG) bundesweit getrennt erfasst und verwertet. Mit der
Novellierung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) im Oktober 2015 wurden die Anzahl der
Sammelgruppen auf sechs erhöht und auch die Sammelquoten neu definiert. Danach sollen ge-
messen an den in Verkehr gebrachten Neugeräten 45 % ab 2016 und 65 % ab 2018 an Altgeräten
erfasst werden. Neben den kommunalen Sammlungen werden rein gewerblich genutzte Elektro-
geräte über die Hersteller bzw. private Entsorgungsunternehmen erfasst. Der Handel mit einer
Verkaufsfläche von über 400 m² ist zudem verpflichtet, Elektrogeräte kostenfrei zurückzunehmen.
Dies gilt allgemein für Elektrokleingeräte als auch für Großgeräte beim Kauf eines gleichwertigen
Neugerätes. In Köln werden Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten über verschiedene Sam-
melstellen getrennt erfasst. 2024 lag die Sammelmenge in Köln durch die AWB bei rund 5.175 t.
Die Sammelmengen des Handels sind hierbei nicht berücksichtigt. Die Entsorgung erfolgt für die
Gruppen 1 (Haushaltsgroßgeräte) und 5 (Haushaltskleingeräte) in Eigenregie über einen Sortier-
und Verwertungspartner. Für die Gruppe 2 (Kühlgeräte), Gruppe 3 (Monitore), Gruppe 4 (Lampen)
und Gruppe 6 (Photovoltaikmodule) erfolgt die Verwertung zentral über das Elektro-Altgeräte-
Register (EAR).
Glas
Bereits vor der Einführung des Dualen Systems Deutschland wurde in vielen Städten Behälterglas
getrennt gesammelt, so auch in Köln. Mit der Einführung der farblichen Trennung des Altglases in
den 90er Jahren sind auch die Sammelmengen kontinuierlich gestiegen.
7.7 Gesamtübersicht der Sammelmengen
Nachfolgend werden in der untenstehenden Tabelle für die Jahre 2018 bis 2024 die Sammelmen-
gen der Siedlungsabfälle in Köln dargestellt. Pro Kopf ging in diesem Zeitraum die Abfallmenge um
rund 9 % von 550 kg (2017) auf 501 kg (2024), verstärkt insbesondere bei den gemischten Abfällen,
zurück. Der allgemeine Rückgang der Gesamtabfallmenge sowie die deutliche Ausweitung der ge-
trennten Sammlung spiegeln sich auch in der Verwertungsquote wider. Die Quote hat sich seit
2012 kontinuierlich erhöht, lag in 2017 bei 58,1 % und hat sich seitdem auf einem gleichbleiben-
den Niveau gehalten:
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Verwertungsquote* 58,1 % 57,8 % 59,0 % 58,2 % 58,3 % 57,5 % 57,8 % 57,5 %
Entwicklung der Verwertungsquote in %
* Hinweise zur Berechnung der Verwertungsquote: Eine bundesweit einheitliche Berechnungsgrundlage existiert ak-
tuell nicht. Bei der Berechnung der Quote wurde die Vorgabe des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu Grunde
gelegt. Insofern wurde die Quote aus dem Verhältnis von Gesamtmenge des Siedlungsabfalls zu der Menge, die nach
getrennter Sammlung bei Recycling- oder Kompostieranlagen angeliefert wird (Input), gebildet. Für Köln werden dem-
nach Restmüll, asbesthaltige Abfälle und Schadstoffe bei der Berechnung abgezogen. Dieser Ansatz berücksichtigt
nicht den Output, d. h. die Mengen, die nach einer Behandlung nicht recycelt werden konnten.
51
Übersicht über die Entwicklung der Abfallströme 2018 – 2024 in t und kg pro Einwohner*in:
Fraktion ASN 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Gemischte Siedlungsabfälle
Restmüll 200301 245.763 242.169 244.630 242.697 229.821 228.370 232.697
Sperrmüll 200307 43.210 43.461 45.730 46.162 39.419 38.683 42.714
Schadstoffe diverse 814 799 783 800 697 750 776
Papierkorbabfälle 200301 8.287 7.538 8.253 8.081 8.626 8.957 8.629
Infrastrukturabfälle
Straßenkehricht 200303 4.983 4.672 4.374 4.945 3.981 3.800 3.657
Hochwasserabfälle 200399 568 554 536 593 535 535 549
Krankenhausspezifi-
sche Abfälle 180104 497 496 501 478 484 498 489
Abfälle aus der
Kanalreinigung 200306 1.271 1.478 773 813 933 1.449 1.011
Schlämme aus
Wasserklärung 190805 75.343 78.531 71.379 66.717 68.914 71.389 66.165
Asbesthaltige Abf.** 170605 - 220 490 222 123 396 22
Friedhofsabfälle n. k. 200203 568 554 536 593 535 535 549
Boden & Steine 200202 3.555 5.962 4.193 2.400 4.665 3.475 3.625
Biogene Abfälle
Bioabfall 200301,2 38.092 39.766 41.905 46.031 38.981 42.599 43.921
Grünabfälle 200201 9.102 9.227 8.030 8.486 7.476 7.712 7.951
Grünabfälle aus
Kölner Stadtgebiet 200201 23.402 29.812 26.263 26.064 20.334 20.517 23.948
Getrennt gesammelte Wertstoffe
Altpapier 200101 60.457 58.505 56.832 56.704 51.472 48.713 47.544
Altkleider 200111 3.720 3.835 3.937 3.849 3.600 3.552 3.580
E-Schrott diverse 5.995 6.329 6.427 5.873 5.052 5.038 5.175
Altholz 200138 10.877 10.210 9.377 8.805 7.898 8.097 7.864
Metalle 200140 2.151 2.235 2.184 1.940 1.572 1.639 1.873
Wertstofftonne 150106 27.513 28.072 29.855 29.656 27.725 27.710 28.256
Kunststoffe 200139 299 317 286 286 271 295 282
Glas 150107 18.018 18.269 20.773 20.695 19.912 19.661 19.057
Summe 584.039 592.468 587.723 583.771 542.595 543.864 549.900
kg pro Einwohner*in 536 543 540 541 497 496 501
*ASN = Abfallschlüsselnummer, **Asbesthaltige Abfälle werden seit 2019 erhoben (Spezialentsorgung Umweltamt)
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8. Umgesetzte Maßnahmen seit 2018
Seit der Veröffentlichung des letzten Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln im Jahr 2018 wurde
seitens Stadt Köln, AWB sowie AVG Köln daran gearbeitet, die dort festgelegten, ambitionierten
Zielsetzungen zu erreichen. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung lag hierbei auf der Ausweitung
von Maßnahmen, mehr Abfälle zu vermeiden, wiederzuverwenden oder zu verwerten. Anlass für
die umgesetzten Maßnahmen waren u. a. die Ergebnisse der Hausmüllanalyse aus dem Jahr
2015/16. Die Analyse konnte aufzeigen welche Potenziale an Wertstoffen noch im Restabfall
vorhanden sind. Um diese Maßnahmen unter einem Dach zu verbinden,
hat die AWB ein Programm mit dem Titel „Aktiv für Köln“ initiiert. Inhalt
dieses Programms ist die Überprüfung und mit Blick auf die Bedürfnisse
der Kundschaft, die weitere Optimierung bzw. Erweiterung der bisheri-
gen Kölner Wertstoffsammelsysteme sowie die Stärkung der Bemühun-
gen bei der Vermeidung von Abfällen. Im Rahmen des Programms wur-
den Budget und Personal durch die AWB bereitgestellt, um Pilotprojekte
und konkrete Kommunikationsmaßnahmen umsetzen zu können. Die
lachende Weltkugel, Logo des Programms, findet sich somit auf einer
Vielzahl der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen wieder.
8.1 Abfallvermeidung
Zahlreiche Maßnahmen belegen, dass neben der Abfalltrennung auch die Abfallvermeidung im-
mer wieder im Fokus der Bemühungen stand. Neben konkreten Aktionen zeigen dies auch die
umgesetzten Maßnahmen bei der Beratung und Kommunikation.
Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV)
Seit 2012 nimmt die AWB mit verschiedenen Schwerpunkten an der jährlich stattfindenden Euro-
päischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) teil. Unter dem Motto „Der beste Abfall ist der,
der gar nicht erst entsteht“ wurde 2009 auf Initiative der Europäischen Kommission die Europäi-
sche Woche zur Abfallvermeidung ins Leben gerufen. Während der Woche wird im Rahmen von
verschiedenen Aktionen in ganz Europa gezeigt, wie Abfallvermeidung gelebt werden kann und
wie Menschen hierfür sensibilisiert werden können. Die AWB beteiligt sich mit Aktionen und Social
Media Beiträgen zu den jeweils jährlich aktuellen Themen. Im Jahr 2024 lautete das Motto: „Bis
zum letzten Krümel: Lebensmittel sorgsam verwenden“.
Tipps zur Abfallvermeidung
Mit kleinen Änderungen die Welt verbessern: Der AWB Nachhaltigkeits-Guide richtet sich an Men-
schen, die sich für das Thema Nachhaltigkeit interessieren und ihren Alltag, ihr eigenes lokales
Umfeld und die Stadt Köln nachhaltiger gestalten möchten. Im Fokus stehen die Themen Abfall-
vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Lebensmittelrettung, Reparieren, Teilen und Tau-
schen. In dem Guide stellen sich lokale Nachbarschaften, Vereine und Initiativen mit nachhaltigen
und innovativen Ideen und Aktivitäten vor. Die Inhalte werden laufend erweitert.
Ziel des Nachhaltigkeits-Guides ist die Stärkung lokaler Vernetzung und nachhaltigen Engage-
ments. Als informativer und motivierender Wegweiser möchte er ein Bewusstsein für nachhaltige
lokale Themen schaffen und zu neuen Ideen anregen.
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Online Tauschbörse
Nach dem Motto „Zum Wegwerfen zu schade“ hat die AWB eine kostenlose Online Tauschbörse
für die Kölner Bürger*innen eingerichtet (www.awbkoeln.de/tauschboerse) oder über die AWB
App. Über das Portal können gut erhaltene Gegenstände, zum Beispiel Möbel oder Bücher,
getauscht bzw. verschenkt werden. Jeder Nutzer kann auf diese Weise einen aktiven Beitrag zur
Abfallvermeidung leisten und so die Umwelt schonen.
8.2 Abfalltrennung und -verwertung
Ausweitung der Biosammlung
Eine möglichst umfängliche und ökologisch sinnvolle Getrenntsammlung von biogenen Abfällen in
Köln für alle Zielgruppen zu realisieren, wurde über die letzten Jahre als einer der wesentlichen
Schwerpunkte verfolgt. 2013 wurde der Annahmekatalog in der Kompostierungsanlage Niehl
bereits um gekochte Küchenabfälle aus privaten Haushalten erweitert. Weiterhin fanden über den
Zeitraum verschiedene Maßnahmen zur Bewerbung der Biotonne statt. Unter anderem wurden
in Kampagnen gezielt Hauseigentümer ohne Biotonnenanschluss angesprochen. Begleitet wurde
dies mit einer intensiven Bioabfallberatung im Rahmen von Standaktionen in den jeweiligen Stadt-
bezirken. Auch in der Wohnungswirtschaft wurde verstärkt für die Biotonne geworben. Über die
Bemühungen konnte die Anschlussquote an die Biotonne von 60 % Ende 2017 auf rund 68 % Ende
2024 erhöht werden.
Im Rahmen des Pilotprojekts „Biotonne für uns“ wurden die Stadtteile Bickendorf und Buchforst
ausgewählt, um die Ausweitung der verpflichtenden Biotonne zu testen. Hierfür wurde in den Pi-
lotgebieten eine umfangreiche Kommunikationskampagne umgesetzt, die neben Informations-
veranstaltungen, Biotonnen-Starter-Sets (bestehend aus einem Vorsortierer, zehn Biotüten aus
recyceltem Papier, Trennhilfe und Info-Flyer), der Webseite „www.biotonne-fuer-uns.koeln“,
einem Bio-ChatBot (via QR-Code auf dem Mobiltelefon nutzbar, Webseite und ChatBot übersetz-
bar in 20 Sprachen), Plakatierungen, Pressemitteilungen, Postwurfsendungen, Biotonnen-Anhä-
nger, Anschreiben, Social-Media-Posts und Beklebung der Biotonnen auch eine eigene Service-
nummer und E-Mail-Adresse bereithielt, damit die Bürger*innen in den Pilotgebieten mit Unter-
stützung aller medialen Möglichkeiten zur richtigen Trennung von Bioabfall und zum Pilotprojekt
informiert wurden.
54
Auswahl Kommunikationskampagne „Biotonne für uns“
Getrennte Sammlung kompostierbarer Friedhofsabfälle
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat unter der Federführung der AWB im Jahr 2013
flächendeckend die Abfalltrennung auf den städtischen Kölner Friedhöfen eingeführt. Zu diesem
Zweck wurden annähernd 2.000 Behälter für kompostierbare Abfälle auf den Friedhöfen aufge-
stellt. Antrieb für dieses Abfallkonzept ist die Bestrebung, Abfälle als Rohstoffe wieder im Stoff-
kreislauf wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll einzusetzen. Im Jahr 2024 konnten ca. 67 % der
Friedhofsabfälle einer Kompostierung zugeführt und damit der Restmüllanteil deutlich reduziert
werden. Weiterhin konnten durch die Maßnahmen die Optik auf den Friedhöfen verbessert und
die Entsorgungskosten gesenkt werden.
Stadtweite Altkleidersammlung
Die Sammlung und Verwertung von Altkleidern, Textilien und Schuhen ist nicht nur ein weiterer
wichtiger Schritt, um die Ziele des AWKs und die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu
erreichen, sondern dient insbesondere dazu, bedürftige Menschen mit Kleidung zu versorgen.
Denn rund zwei Drittel der Menschheit ist auf Secondhand Kleidung angewiesen. Neben der
Abgabe der Altkleider bei den Kölner Kleiderkammern und Hilfsorganisationen stehen auch
kommunale Altkleidercontainer im Stadtgebiet seit 2014 zur Verfügung. Über das gesamte Stadt-
gebiet verteilen sich über 540 Altkleidercontainer der Stadt Köln. Hiermit verfolgt die Stadt im
Wesentlichen vier Ziele: Erstens sollen gemeinnützige Altkleidersammlungen und Kleiderkam-
mern in Köln vor illegalen Sammlungen geschützt werden. Zweitens soll durch den Abzug der
illegalen Container aus dem öffentlichen Straßenland das Stadtbild verschönert werden. Drittens
soll über die kommunale Sammlung die Verwertung von Altkleidern gefördert und somit die
Restmüllmenge durch weniger darin entsorgten Altkleidern weiter reduziert werden. Schließlich
sollen die erzielten Erlöse dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen.
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Anschlussgrad der Wertstoffbehälter
Der Anschlussgrad der drei wesentlichen Wertstofffraktionen Biogene Abfälle, Altpapier und
Wertstoffe (LVP) konnte in den vergangenen Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Durch die in
2014 eingeführte Wertstofftonne konnten mehr stoffgleiche Nichtverpackungen erfasst werden.
Sie wird durch die Bürger*innen rege genutzt und ist, wie die Behälter für Altpapier und Bioabfall,
etabliert. Bei allen Fraktionen ist ein erfreulich steter Anstieg zu beobachten. Hier sind die
Zuwächse beim Anschlussgrad der Wertstoffbehälter für den Zeitraum 2018-2024 abgebildet:
Abfallart 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Biogene Abfälle 60,23% 61,56% 63,25% 64,65% 65,76% 66,75% 67,88%
Altpapier 88,30% 88,72% 89,23% 89,71% 90,11% 90,39% 90,21%
Wertstoffe (LVP) 84,65% 85,36% 86,08% 86,73% 87,32% 87,77% 87,67%
Ausbau der Elektroaltgerätesammlung
Seit 2006 bietet die AWB verschiedene Hol- und Bringsysteme zur Sammlung und Erfassung von
Altgeräten an. Um die Sammlung nutzungsorientiert zu optimieren und Sammelmengen zu stei-
gern, wurden seit 2013 weitere Maßnahmen im Rahmen von „Aktiv für Köln“ initiiert. Weiterhin
wurden die sogenannten E-Tonnen bei Wohnungsgesellschaften sowie öffentlichen Einrichtungen
aufgestellt und der Handel angesprochen, freiwillige Sammelstellen einzurichten. Neu ist außer-
dem, dass Kleingeräte bei einem Abholauftrag von einem Elektrogroßgerät kostenfrei bereitge-
stellt werden können. Aufgrund der Vorgaben des im Oktober 2015 novellierten ElektroG werden
nun auch Photovoltaik-Module und Nachtspeicherheizgeräte durch die AWB an den Wertstoff-
Centern angenommen. Weiterhin hat die AWB Maßnahmen unternommen, um das Problem der
Beraubung bzw. des Diebstahls von zur Abholung bereitgestellten Elektrogroßgeräten entgegen-
zuwirken.
Ausbau der getrennten Sammlung an den Wertstoff-Centern
Die Sammelstellen, die früher den Namen Abfall-Center trugen, sind zu wahren „Wertstoff-Cen-
tern“ geworden. Hier werden unter anderem Grünschnitt, Metalle, Papier, Kartonagen sowie alle
Sammelgruppen von Elektroaltgeräten in separaten Behältern gesammelt und anschließend einer
Verwertung zugeführt. Sukzessive wurde über die letzten Jahre die Anzahl der separat gesammel-
ten Stoffe ausgebaut. So werden beispielsweise Bauschutt (kostenpflichtig), Holz, Hartkunststoffe,
Altkleider sowie Leichtverpackungen separat an den Wertstoff-Centern angenommen und an-
schließend einer Verwertung zugeführt. Aufgrund steigender Anfragen werden seit 2017 bei der
56
Schadstoffsammlung auch Feuerlöscher angenommen. Um den Bürger*innen die Orientierung
vor Ort auf den Wertstoff-Centern zu erleichtern, wurde insbesondere die Beschilderung neuge-
staltet. Dies soll auch dazu beitragen, dass Wertstoffe richtig entsorgt und somit die Fehlwürfe
minimiert werden.
Das neue Farbleitsystem auf dem Wertstoff-Center in Köln-Gremberghoven
Annahme von Kleinmengen Asbest
Seit 2017 nehmen die AVG Ressourcen am Recyclinghof in Köln-Niehl Kleinmengen asbesthaltiger
Abfälle unentgeltlich an. Mit dem Bekanntheitsgrad wächst auch die Zahl der Anlieferungen. So
wuchsen die Annahmemengen asbesthaltiger Abfälle von 3,2 t im Jahr 2017 auf 21,9 t im Jahr
2024.
8.3 Beratung und Kommunikation
Um die Bürger*innen für einen bewussten Umgang mit Abfällen zu sensibilisieren und sich aktiv
am Umwelt- und Ressourcenschutz zu beteiligen, werden verschiedene Medien und Maßnahmen
zur Aufklärung genutzt.
Webseiten- und App-Angebote
Sowohl AWB als auch AVG Köln haben ihre Web- und App-Auftritte deutlich optimiert. Auch
inhaltlich wurden die Seiten/App überarbeitet und so den Wünschen der Nutzenden entsprochen.
Beispielsweise durch die Implementierung des innovativen BioBots auf der AWB Webseite konn-
ten wir eine personalisierte Nutzungserfahrung schaffen und die Interaktion mit unserer Webseite
noch anwendungsfreundlicher gestalten. Der Chatbot beantwortet Fragen rund um die Trennung
von Biomüll und trägt damit zum Umweltschutz und der Verringerung des Restmülls bei.
Die Integration von Barrierefreiheits-Features hat es der AWB ermöglicht, eine größere Zielgruppe
anzusprechen und den Zugang zu wichtigen Informationen für alle Interessierten zu verbessern.
Darüber hinaus haben wir durch die kontinuierlichen Sicherheits- und Systemupdates die Stabilität
und Zuverlässigkeit unserer Technologie gewährleistet, um ein Höchstmaß an Datenschutz für un-
sere Nutzenden zu gewährleisten.
57
Die AWB bietet eine App für Smartphone Nutzer an, die beispielsweise an das Herausstellen der
Tonnen erinnert. Sowohl AVG Köln als auch AWB engagieren sich außerdem zunehmend stärker
im Bereich Social Media.
Abfall- und Wertstoffkalender
Der Abfall- und Wertstoffkalender wird nun durch ein übersichtliches Faltblatt ersetzt, welches in
den Bürgerzentren ausgelegt und bei der AWB angefragt werden kann. Die Informationsbroschüre
bietet nicht nur die wichtigsten Kernleistungen und Kontaktadressen, sondern auch eine klare
Übersicht über die Abfuhrtermine.
Social Media
Die AWB und die AVG Köln setzen neben den herkömmlichen Informationskanälen wie Print,
Rundfunk und Internet auch verstärkt auf die sozialen Medien, um eine breite Zielgruppe in Köln
anzusprechen. Die Gesellschaften sind daher auf Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn
und YouTube vertreten. Durch regelmäßige Beiträge nutzen sie ihre Online-Präsenz, um
Bürger*innen über ihre Arbeit zu informieren und Einblicke in aktuelle Themen und Entwicklungen
im Bereich der Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit zu geben.
Standaktionen
Als Ergänzung der vorangegangenen Maßnahmen erfolgte in den vergangenen Jahren auch eine
persönliche Beratung vor Ort zu den verschiedenen Abfallthemen auf Wochenmärkten, in Bau-
märkten, Einkaufszentren und bei Objekten der Wohnungswirtschaft mit insgesamt tausenden In-
formationsgesprächen statt. Im Rahmen der Standaktionen „AWB-Sprechstunde in den Bezirken“
erhalten interessierte Bürger*innen neben der Beratung Werbemittel wie nachhaltige und wie-
derverwendbare Einkaufstaschen aus 100 % recyceltem Material oder den „kleinen Trennhelfer“
mit Informationen zur Mülltrennung.
8.4 Infrastruktur
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
Das Stadtraummanagement der Stadt Köln hat Mitte 2017 ein Gestaltungshandbuch für den öf-
fentlichen Raum vorgelegt, das im Dezember 2017 im Rat beschlossen wurde.8 Hiermit wird das
Ziel verfolgt, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den Anforderungen an die Gestal-
tung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Die vielen unterschied-
lich gestalteten Plätze und Orte im Kölner Stadtgebiet sollen durch eine gleichmäßige Grundge-
staltung in den allgemeinen öffentlichen Räumen wieder miteinander verbunden
werden. Dies soll sich auch bei der Stadtmöblierung und im Besonderen auch bei den Abfallbehäl-
tern widerspiegeln. Die Verantwortlichkeit für alle öffentlichen Abfallbehälter liegt bei der AWB.
Bei der Beschaffung von neuen Elementen der Stadtmöblierung stellt das Gestaltungshandbuch
für die AWB die wesentliche Maßgabe. Im Gestaltungshandbuch werden zudem wichtige
Grundregeln zur Art und Weise der Aufstellung, zur Reinigung und zur Reparatur der Behälter
festgehalten. Damit wird die Qualität des öffentlichen Raumes im Laufe der Zeit kontinuierlich
erhöht.
8 Vgl. Gestaltungshandbuch der Stadt Köln (04/2018)
58
Papierkörbe
Auch im Bereich der Stadtreinigung wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, die dazu
beitragen, dass in Köln die Lebensqualität weiter verbessert wird. Die Papierkorbdichte im öffent-
lichen Straßenland und in Grünanlagen wurde ausgebaut und in diesem Zusammenhang auch zu-
sätzliche Hundekottütenspender installiert. Von 2018 bis 2024 wurden die Anzahl der Papierkörbe
im öffentlichen Straßenland und den Grünanlagen um insgesamt mehr als 1.050 Papierkörbe und
460 Hundekottütenspender erhöht. Mit Stand Dezember 2024 stehen 14.816 Papierkörbe
im öffentlichen Straßenland (zum Vergleich 2017: 14.185), davon 969 Papierkörbe mit Hunde-
kottütenspender (HKTS). In den Grünanlagen und Parks stehen nochmals 8.663 Papierkörbe (zum
Vergleich 2017: 7.127) mit 1.011 HKTS. In Summe ergibt dies rund 23.500 Papierkörbe für Köln.
59
9. Förderung der Abfallvermeidung und Verwertung
Vor dem Hintergrund der dargestellten Zielsetzungen soll die Vermeidung und Verwertung von
Abfällen in Köln weiter gefördert werden. Hierfür werden in den nächsten Jahren die folgenden
Maßnahmen umgesetzt bzw. vorab geprüft. Diese betreffen die Themen Abfallvermeidung (9.1),
Abfallverwertung (9.2), Beratung und Kommunikation (9.3) sowie Infrastruktur (9.4).
9.1 Abfallvermeidung
Im Mai 2021 beschloss der Rat der Stadt Köln die Erarbeitung des Zero-Waste-Konzepts in Auftrag
zu geben. Das Konzept wurde durch ein Konsortium bestehend aus dem Wuppertal Institut für
Klima, Umwelt, Energie, dem gemeinnützigen Verein Zero Waste Germany mit Unterstützung der
Ortsgruppe in Köln, dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management (INFA), sowie
der Beratung circulatemore erstellt und im Dezember 2023 durch den Rat verabschiedet. Die Stadt
Köln sieht sich zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Um die Ziele einer echten Kreislaufwirt-
schaft im Sinne von Circular Economy zu erreichen, bedarf es weiterer Anstrengungen und we-
sentliche Änderungen des Verbrauchs- und Konsumverhaltens. Repair Cafés oder Second-Hand-
Läden in Köln sind ein guter Ansatz. Sinnvolle Aktionen und Initiativen, die sich für Abfallvermei-
dung in Köln einsetzen, sollen zukünftig noch zielgerichteter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit un-
terstützt werden. So sollen beispielsweise die Kommunikationskanäle der Stadt und AWB genutzt
werden, um auf diese Unternehmungen sowie auf nützliche Tipps für mehr Abfallvermeidung hin-
zuweisen. Neben gezielter Kommunikation und Information sollen die Kölner Konsument*innen
durch verschiedene Maßnahmen sensibilisiert und informiert werden, so dass weniger Abfall ent-
steht. Nachfolgend werden die geplanten Maßnahmen dargestellt, welche im Zero Waste Konzept
der Stadt Köln im Detail beschrieben werden. Diese sowie weitere Ansätze werden im Rahmen
eines Abfallvermeidungsleitfadens für Köln bewertet und konkret geplant.
Bioabfälle
Ein erheblicher Anteil der organischen Abfälle wird in Deutschland weiterhin über den Restmüll
entsorgt. Auch in Köln stellt der Bioabfall mit 34 % die größte Fraktion im Restmüll dar (im bun-
desweiten Vergleich sind es 39 %9). Im Jahr 2024 wurden damit in Köln etwa 60 kg pro Kopf über
den Hausmüll entsorgt und somit nicht einer hochwertigen Verwertung durch Vergärung oder
Kompostierung zugeführt, sondern thermisch verwertet. Neben der Vermeidung ist die getrennte
Erfassung die effektivste Maßnahme zur Sicherstellung einer ressourcenschonenden Verwertung
von Bioabfällen. In den vergangenen Jahren hat sich die Nutzung der Biotonne in Köln bereits er-
höht (siehe Kapitel 8.2). Gemäß den Zielen des Zero-Waste-Konzeptes soll die Anschlussquote an
die Biotonne bis 2030 auf 80 % gesteigert werden, und dies bei einer Fehlwurfquote von 1 %.
Dieses Ziel soll durch gezielte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen flankiert werden,
um die getrennte Sammlung weiter zu fördern und die Verwertungsquote zu verbessern. Als eine
der Maßnahmen aus dem Zero-Waste-Konzept wird zudem derzeit das Pilotprojekt “Biotonne für
uns“ mit einer flächendeckenden Biotonne in ausgewählten Stadtteilen umgesetzt (siehe Kapitel
7.5). Außerdem wird es Bestrebungen zur Rettung von Lebensmittelabfällen geben, um somit den
Anteil verzehrfähiger Lebensmittel in der Bio- bzw. Restmülltonne zu reduzieren.
9 Vgl. BMUV: Zusammensetzung des Hausmülls in Deutschland
60
Bausektor
Dem Bausektor kommt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung einer übergreifenden Abfall-
vermeidung im kommunalen Kontext zu. Im Jahr 2022 handelte es sich bei 54,2 % der gesamten
Abfälle in Deutschland um Bau- und Abbruchabfälle10. Große Teile davon finden bspw. im Straßen-
bau eine Verwertung, andere werden jedoch lediglich einer Deponierung zugeführt. In Köln soll
daher insbesondere der Bausektor in den Fokus der Abfallvermeidungsbemühungen gerückt wer-
den. So sollen zunächst die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle detailliert erfasst werden, um so
eine sinnvolle Wiederverwendung oder ein Recycling zu ermöglichen, bevor eine Entsorgung auf
einer Deponie stattfindet. Zusätzlich soll das Building Information Modeling (BIM)11 im Bausektor
Anwendung finden. Dabei handelt es sich um die digitale und detaillierte Erfassung eines Be-
standsgebäudes, inklusive aller verbauter Materialien und Komponenten. So kann eine Sanierung
effizient gestaltet oder ein selektiver Rückbau geplant werden.
Verpackungen
Über die letzten Jahre ist die Menge der Verpackungen kontinuierlich gestiegen. In den Super-
marktregalen finden sich Produkte, die mehrfach verpackt werden, um attraktiv für den Konsu-
menten zu sein. Gegenbewegungen gibt es in den sogenannten „Unverpackt Läden“, die Produkte
ohne Verpackungen anbieten. Aber auch in anderen Supermärkten und auf Wochenmärkten ver-
sucht man Lösungen zu entwickeln, um die Menge an Verpackungen zu reduzieren. So bieten viele
Einzelhändler bereits keine kostenlosen Plastiktüten mehr an. Eine besondere Verpackung ist die
„to go“ Verpackung. In den letzten Jahren wurde immer mehr Speisen und Getränke unterwegs
konsumiert. Dieses veränderte Verhalten hat einen verstärkten Einfluss auf die Menge der Abfälle
in den Straßenpapierkörben sowie auf der Straße. Erste Schritte wurden durch die Initiative
„Coffee to go“ und bei Mehrwegbehälter für Speisen gegangen, diese werden in Zukunft fortge-
führt und ausgeweitet, um auf diese Weise nachhaltig Einweggeschirr einzudämmen und Mehr-
wegsysteme zu fördern. Dies erfolgt insbesondere durch gezielte Sensibilisierungs- und Kommu-
nikationsmaßnahmen. Die Stadt Köln wird hierbei als Vorbild fungieren und wo sinnvoll und mög-
lich, stadtintern Mehrweg-Gebote umsetzen und erwägt Anreize durch eine Verpackungssteuer
setzen. Die Stadt möchte zukünftig aktiv dazu beitragen, nachhaltige Lösungen zu fördern. So wird
eine Mehrwegpflicht für Veranstaltungen und Events auf öffentlichem Grund, sowie eine nachhal-
tige Ausrichtung der Kölner Sportveranstaltungen und des Karnevals geprüft. Am 13.02.2025 hat
der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die Einführung
einer Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild erstellt. Dabei sollen im Gegensatz zur Tübinger
Regelung auch Drive-In-Angebote besteuert werden.
Abfallvermeidung im Gewerbe
Auch Gewerbebetriebe können Abfälle reduzieren. Neben der konsequenten Umsetzung der
Gewerbeabfallverordnung werden die Unternehmen zielgerichtet informiert, wie sie ihre
Abfallmengen weiter reduzieren können. Möglichkeiten stellen hierbei Maßnahmen der Öffent-
lichkeitsarbeit und Beratung, freiwillige Selbstverpflichtungen oder die Herausgabe von
Handlungsleitfäden bzw. Best Practice Beispielen dar.
10 Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen#bau-abbruch-gewerbe-und-bergbauabfalle
11 Vgl. https://www.bimdeutschland.de/bim-deutschland/faq
61
Nutzung statt Eigentum – Abfallvermeidung in der Zivilgesellschaft
Einen guten Weg zur Abfallvermeidung stellen Lösungen dar, die nicht das Eigentum, sondern
die Nutzung von Gegenständen in den Vordergrund stellen. Neben Leihangeboten für Autos und
Fahrräder tragen auch solche für Mehrweggeschirr oder Werkzeuge dazu bei, Ressourcen zu
schonen. Auch Reparatur- und Second Hand-Angebote sorgen dafür, dass Produkte länger genutzt
und so Ressourcen eingespart werden. Beispiele hierfür sind die Repair Cafés oder die Gebraucht-
warenkaufhäuser in den Veedeln. Vor diesem Hintergrund wurde bereits ein digitaler Wegweiser
umgesetzt, der Möglichkeiten aufzeigt Gegenstände zu leihen, zu tauschen, zu reparieren, zu
spenden oder Second Hand zu erwerben. Zu finden ist der Nachhaltigkeits-Guide auf der Webseite
der AWB. Neben dieser Übersicht soll zukünftig eine eigenständige Webseite zum Thema Abfall-
vermeidung für Köln aufgebaut werden. Die „Zero-Waste-Map“ oder auch „Map gegen
Verschwendung“ bündelt alle lokalen Initiativen, Events und Organisationen, zu Themen wie unter
anderem Tauschen, Leihen oder Reparieren. Von Seiten der Stadt sind weitere spannende Maß-
nahmen für die Bürger*innen von Köln geplant, wie z.B. ein Zero-Waste-Kunstwettbewerb,
Tausch-Events oder mobile Reparaturdienste.
9.2 Abfalltrennung und -verwertung
Um weitere Wertstoffe aus dem Restmüll zu separieren bzw. getrennt zu erfassen, sind verschie-
dene Maßnahmen notwendig. Zunächst ist es wichtig, den Kölner Bürger*innen weiterhin bedarfs-
gerechte und nutzungsfreundliche Entsorgungssysteme zur Verfügung zu stellen, um Abfälle leich-
ter zu trennen. Geplante Anpassungen, u. a. auf Basis der Ergebnisse der Hausmüllanalyse
2024/2025 (siehe 0) werden nachfolgend für die einzelnen Stoffströme vorgestellt.
Restmüll
Zur Überprüfung der Gebührenkalkulation werden in regelmäßigen Abständen abfallwirtschaftli-
che Kenndaten wie Füllgrad und Behälterinhaltsgewichte untersucht. Hierbei ist zu prüfen, ob der
Mindestbehältermaßstab reduziert werden kann, um so weitere Anreize für mehr Mülltrennung
zu geben. Aus dem Restmüllstrom werden bereits seit Inbetriebnahme der RMVA FE-Metalle aus-
geschleust und der Wiederverwertung zugeführt. Seit 2024 werden auch Kunststoffabfälle und
Nichteisenmetalle aus dem Restmüll gewonnen, um sie in den Wirtschaftskreislauf zurückzufüh-
ren.
Straßenabfälle
Mengen aus wilden Müllablagerungen (Littering) werden heute zu einem überwiegenden Teil in
der RMVA entsorgt. Verwertbare Fraktionen, wie Metalle und E-Schrott, werden bereits heute
möglichst separiert. Ziel ist es jedoch, die Erfassung und somit die Verwertung weiter zu optimie-
ren. Hierfür werden betriebliche Optimierungen durch die AWB geprüft.
Bioabfall
In Köln sind zum Stand 31.12.2024 bereits 67,8 % der Grundstücke an die Biotonne angeschlossen
(zum Vergleich: 2017 waren es 59,4 %). Die Stadt wird weiter daran arbeiten, die Biosammlung in
Köln auszuweiten. Insbesondere viele Gartenbesitzer verfügen bereits über eine Biotonne, nutzen
diese jedoch zu einem überwiegenden Teil für ihre Grünabfälle. Wichtig ist es nun, das zeigen auch
die Ergebnisse der Hausmüllanalyse, die Bürger*innen vom Trennen ihrer Küchen- und Lebens-
62
mittelabfälle zu überzeugen. Deshalb ist die Biotonne weiterhin ein Schwerpunkt in der Bürgerbe-
ratung und der Kommunikation. Die umgesetzten Maßnahmen haben auch zum Ziel, eine weiter-
hin hohe Input-Qualität der Bioabfälle zu gewährleisten, um den Anforderungen des
Düngemittelrechts zu genügen.
Altpapier, Wertstofftonne und Altkleidersammlung
Nach wie vor wird ein nicht unerheblicher Teil an Altpapier (7 % laut Hausmüllanalyse) sowie
Kunststoffe, Metalle und Verbunde (12 %) über die Restmülltonne entsorgt. Altpapier (4,4 %) ist
ein wichtiger Rohstoff, so dass weitere Maßnahmen geprüft werden, um die Sammelmengen zu
erhöhen und das Potenzial der trockenen Wertstoffe und Altkleider aus der Restmülltonne abzu-
schöpfen.
Elektroaltgeräte
Durch die zunehmende Digitalisierung ist zu erwarten, dass die Menge an Elektroaltgeräten weiter
steigt. Um hier für die Bürger*innen komfortable Sammelsysteme für Kleingeräte bereitzustellen,
werden kommunale E-Schrott-Behälter der AWB bei der Wohnungswirtschaft und in öffentlichen
Verwaltungen aufgestellt. Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit wird bei dem Thema
deutlich ausgeweitet und auf diese Weise beispielsweise die Abgabemöglichkeiten an den Wert-
stoff-Centern und den Schadstoffmobilen bekannter gemacht.
Schadstoffe
Für die Entsorgung der Schadstoffe werden neben der Sammlung an den Wertstoff-Centern, wei-
terhin mobile Sammlungen über Schadstoffmobile genutzt. Dieses System wird in den nächsten
Jahren weiter optimiert (Standorte, Kommunikation, etc.). Anfang 2025 wurde am Wertstoff-Cen-
ter August-Horch-Straße eine Abgabemöglichkeit von Lachgas-Kartuschen eingerichtet, deren
illegale Entsorgung in der Vergangenheit zu größeren Problemen (Schäden an der RMVA und
weiteren technischen Geräten und Einrichtungen) in Köln als auch in anderen Städten geführt hat.
Die Annahme der restentleerten Kartuschen ist für Privatpersonen kostenlos. Für Gewerbekunden
fällt ein Entgelt je Kartusche an. Maximal können fünf Kartuschen je Anlieferung abgegeben wer-
den.
Baustellen- und Gewerbeabfälle
Auch im Bereich der Gewerbeabfälle wird die Stadt weiterhin ihren Beitrag zur Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben leisten. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Gewerbeabfallver-
ordnung sowie des Verpackungsgesetzes, so dass Abfälle möglichst stofflich verwertet werden.
9.3 Beratung und Kommunikation
Um die Bürger*innen von der Wichtigkeit der Abfallvermeidung und -trennung zu überzeugen,
bedarf es weiterhin umfassender Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Information
und Aufklärung soll zielgruppenspezifisch unter Zuhilfenahme geeigneter Kommunikationsmedien
erfolgen. Auch die beiden Themen Sicherheit und Sauberkeit sind für die Stadt Köln und die AWB
Köln eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und Wohlbefinden in un-
serer Stadt. Nicht erst seit der Corona-Pandemie erlebt die Nutzung des öffentlichen Raums eine
verstärkte Bedeutung. Bereits die sogenannte Mediterranisierung (der Begriff beschreibt die Aus-
breitung von Außengastronomie, To-Go-Verzehr und die Nutzung öffentlicher Räume für soziale
63
Aktivitäten) hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Plätze unserer Stadt beliebte An-
laufpunkte sind und die Grünanlagen zur Naherholung in einer verdichteten Stadt intensiv genutzt
werden. Dies macht sich auch bei der Stadtsauberkeit bemerkbar. Auf diese Entwicklung muss
stetig reagiert und die Leistungen zur Stadtsauberkeit angepasst werden.
Sensibilisierung
Im Sinne der Stadtsauberkeit ist es wichtig, dass Abfälle nicht in den öffentlichen Raum verlagert
werden und beispielsweise in den Straßenpapierkörben oder als Littering wieder auftauchen. Zu-
dem ist neben der Sammelmenge bei der Abfalltrennung auch die Qualität der gesammelten
Wertstoffe von großer Bedeutung. Zur stofflichen Verwertung ist eine gute Separierung an der
Anfallstelle eine wichtige Maßnahme. Aber auch bei gemischt gesammelten Wertstofffraktionen
ist eine Vermeidung von Fehlwürfen wichtig für die spätere Recyclingfähigkeit. Insofern gilt es,
direkt bei den Bürger*innen anzusetzen und ein Bewusstsein für Sauberkeit und Mülltrennung zu
schaffen. Im Rahmen von Aufklärungskampagnen werden Informationen und Kampagnen zur Be-
wusstmachung und Aktivierung der Bürger*innen für mehr Sauberkeit umgesetzt. Verschiedene
Maßnahmen gegen Littering sind u.a.:
Pädagogische Präventivarbeit zur Abfallvermeidung/Zero Waste, Wertstofftrennung
und Stadtsauberkeit in Tageseinrichtungen, Schulen und für Erwachsene
Meldemöglichkeiten für wilden Müll über das Online-Portal „Sag’s uns“ via App
(www.awbkoeln.de/die-awb-app)
Kostenloser Sperrmüll-Service (www.awbkoeln.de/sperrmuell)
Vernetzungsplattform für ehrenamtliche Müllsammlung
(„Kölle putzmunter“-Auftritt www.awbkoeln.de/koelle-putzmunter)
Online-Plattform zur Vermeidung von Einweg-To Go-Bechern (www.coffee-to-go.koeln)
Littering- und Zero-Waste-Kampagnen, die sich an Bürgerschaft und Tourismus richten
Das Angebot der öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet wird laufend ausgebaut und ver-
bessert (www.toiletten.koeln)
Grill-Scouts und Grillasche-Behälter in Parks/Grünflächen
Abfallvermeidungstipps auf der Webseite der AWB (www.awbkoeln.de/abfall-vermeiden)
Partizipation
Die Einbindung der Bürger*innen ist ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Abfallwirt-
schaft. Als Beispiel für die Umsetzung dient das Pilotprojekt Porz „Verbesserung der Sauberkeit“.
Ein offener Brief der Bürgerschaftsvereine im Stadtteil war Ausgangslage für einen Runden Tisch
zwischen der Stadt Köln, der AWB und den Bürgerschaftsvereinen. Die Missstände wurden be-
leuchtet und ein Maßnahmenkatalog erstellt. Ein Pilotprojekt wurde gestartet: Flexible Einsatz-
trupps unternahmen Zwischenleerungen von Papierkörben über die Regelleerung hinaus, waren
als sogenannte „schnelle Eingreiftruppe“ bei ad hoc auftretenden Problemen / Verunreinigungen
im Einsatz. Flankiert wurde der Pilot mit Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen: Flyer und
Plakate, große „Kölle putzmunter“-Aktionen, pädagogischen Angeboten bspw. in Kitas und Teil-
nahmen an Veranstaltungen wie Klimawoche oder Nachbarschaftsfeste. Der Pilot wurde erfolg-
reich beendet und bietet Erfahrungswerte für eine Ausweitung in anderen Hotspots.
Kontrolle der Umsetzung
64
Vor Ort ist weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Anwendung finden. Dies wird durch die Umsetzung des Mindestbehältermaßstabs unterstützt.
Um Fehlwürfe zu minimieren, werden zudem gezielt Tonnen vor der Abfuhr kontrolliert und auf
Korrekturen hingewirkt. Übergreifend wird in Köln bereits auf verschiedenen Ebenen von Verwal-
tung, Politik und Öffentlichkeit an den Themen Sauberkeit und Sicherheit gearbeitet und Maßnah-
men ergriffen bzw. gefordert. Entwickelt werden daher ein „Masterplan Stadtsauberkeit“ und ein
„Masterplan kommunale Sicherheit“. Die Masterpläne bieten die Chance, die vielfältigen Maßnah-
men zu bündeln und optimiert auszugestalten. Ziel bei der Erstellung der Masterpläne waren die
Beteiligung der Öffentlichkeit und wichtiger Stakeholder sowie die Erarbeitung von konkreten
Empfehlungen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit und Sicherheit und damit die Steigerung der
Lebens- und Aufenthaltsqualität in Köln.
9.4 Infrastruktur
Neue AWB Betriebshöfe
Standort Christian-Sünner-Straße: Durch die Erweiterung der Fachhochschule in Deutz musste der
bisherige Betriebshof Gießener Straße, zuständig für die Sauberkeit im rechtsrheinischen Köln, in
die Christian-Sünner-Straße verlegt werden. Bis Mitte 2020 hat der komplette Umzug stattgefun-
den. Die Vergabe des Bauvorhabens erfolgte im Jahr 2018. Der Baubeginn des Betriebshofes war
Anfang 2019. Die Bauzeit betrug wie geplant etwa 1,5 Jahre. Der Betriebshof wurde nach dem
Stand der Technik und den betrieblichen Erfahrungen der AWB unter Berücksichtigung von Nach-
haltigkeitsaspekten wie z. B. Photovoltaik, Fernwärme geplant und umgesetzt. Damit werden die
gesetzlichen Anforderungen des Energie-Einsparungsgesetztes deutlich unterschritten. Auch
wurde der zukünftige Einsatz einer Elektromobilität der AWB in der Planung berücksichtigt. Damit
wurde ein weiterer Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz geleistet.
Wertstoff-Center
Die Konzentration auf zwei Wertstoff-Center (WSC) führt für die Kölner Bürger*innen zu längeren
Anfahrtswegen und Wartezeiten vor den WSC. Die Ausweitung der getrennt zu sammelnden Frak-
tionen zur Verwertung und die neustrukturierte Sortierung der E-Schrott-Gruppen haben trotz
Anpassungen der Öffnungszeiten in den letzten Jahren zudem längere Aufenthaltszeiten auf den
WSC zur Folge. In 2024 wurden über 45.000 t Abfälle über die beiden Wertstoff-Center erfasst.
Die Abfall- und Wertstoffmengen werden aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung
auf 1,107 Mio. Einwohner*innen in 2023 weiter zunehmen. Um eine Annahme und Verwertung
für die Mengen aus dem Bringsystem für alle Abfall- und Wertstofffraktionen zu sichern, sind früh-
zeitig geeignete Maßnahmen vorzunehmen. Aufgrund der demografischen Entwicklungen werden
laufend weitere ergänzende Lösungen geprüft – beispielsweise dezentrale, kleinere Sammelmög-
lichkeiten, um Abfallvermeidung weiter voranzutreiben.
Anforderungen an Fahrzeuge
Der PKW-Fuhrpark der AWB umfasst rund 135 Fahrzeuge. Über 40 % davon wurden bereits auf
Elektroantrieb umgestellt. Bei einer Neuanschaffung im PKW-Segment werden nur Fahrzeuge
beschafft, die E-Kennzeichen-tauglich sind. Bei der Stadtreinigung sind bereits elf kleine Kehrma-
schinen unterwegs, die durch Strom angetrieben werden. Des Weiteren sind 35 gasbetriebene
Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz. Bioabfälle kommen in die Vergärungsanlage und bilden die
65
Basis für das Biogas „Made in Cologne“, mit dem die Biogas-Fahrzeuge wieder betankt werden.
Aktuell testet die AWB ein Abfallsammelfahrzeug mit Wasserstoff-Antrieb und ein weiteres mit
Elektro-Antrieb.
Veränderungen durch Digitalisierung
Die Digitalisierung spielt eine entscheidende Rolle in der modernen Abfallwirtschaft und bietet
zahlreiche Vorteile, die zur Effizienzsteigerung und Nachhaltigkeit beitragen. Zu den wichtigsten
Aspekten zählt Effizienzsteigerung: Durch den Einsatz digitaler Technologien können Abfallentsor-
gungsprozesse optimiert werden. Beispielsweise ermöglichen digitale Prozesse die Fahrtenopti-
mierung, wodurch unnötige Fahrten vermieden und Ressourcen geschont werden. Digitale Sys-
teme ermöglichen eine lückenlose Dokumentation und Nachverfolgung von Abfallströmen. Durch
die Erfassung und Analyse von Daten können Muster und Trends erkannt werden, die zur Verbes-
serung der Planung beitragen. Digitale Plattformen und Kommunikationsmöglichkeiten bieten
Bürgern niederschwellige Informationen über Abholzeiten oder Recyclingmöglichkeiten wie Sperr-
müllaufträge oder Terminerinnerung zum Schadstoffmobil. Dies erhöht die Serviceorientierung
des Unternehmens und die Zufriedenheit der Kundschaft.
Durch die Optimierung der Abfallentsorgung und die Förderung des Recyclings trägt die Digitali-
sierung zur Reduzierung von Umweltbelastungen bei. Intelligente Systeme (KI) können beispiels-
weise die Trennung von Wertstoffen verbessern und so die Recyclingquote erhöhen. Insgesamt
bietet die Digitalisierung der Abfallwirtschaft zahlreiche Chancen, die Effizienz zu steigern, die Um-
welt zu schonen und die Zufriedenheit der Bürger zu erhöhen. Es ist daher unerlässlich, digitale
Technologien in die Abfallwirtschaft zu integrieren und wie gehabt kontinuierlich weiterzuentwi-
ckeln.
Phosphor-Recycling
Der Deutsche Bundestag hat am 29.06.2017 die „Verordnung über die Neuordnung der Klär-
schlammverwertung“ verabschiedet. Die Verordnung beendet langfristig die bodenbezogene Ver-
wertung von Klärschlämmen aus großen Kläranlagen und regelt den Einstieg in ein umfassendes
Phosphor-Recycling, damit dieser nicht zu substituierende Nährstoff dem Stoffkreislauf erhalten
bleibt. Der Gesetzgeber legt hierzu Fristen von 15 Jahren für die Betreiber von Kläranlagen mit
mehr als 50.000 Einwohnenden (EW) bzw. zwölf Jahre für Anlagen mit mehr als 100.000 EW fest.
Ein Phosphorrecycling kann entweder auf der Kläranlage erfolgen oder aus der Asche. Jedoch
werden bisher bei der Rückholung aus dem Nassschlamm (auf der Kläranlage) bislang keine hohen
Recyclingquoten erreicht. Vor dem Hintergrund, dass Verfahren zur Phosphorrückgewinnung
aktuell noch in Forschungsvorhaben entwickelt und erprobt werden, eine großtechnische Umset-
zung jedoch allenfalls vereinzelt erfolgt ist, kann alternativ zunächst auch eine Langzeitlagerung
der phosphorhaltigen Asche aus der Klärschlammverbrennung erfolgen. Der überwiegende Anteil
der Klärschlämme im Rheinland wird in den Braunkohleveredelungswerken der RWE Power AG
mitverbrannt. Durch den Zubau von erheblichen Kapazitäten von Monoverbrennungsanlagen ist
für NRW kein Engpass in der thermischen Vorbehandlung zu erwarten. Die Klärschlamm-
mitverbrennung wird 2030 enden. Die StEB Köln planen und errichten derzeit gemeinsam mit der
Bundesstadt Bonn und zwölf weiteren Kommunen im Umfeld eine MKVA in Köln-Merkenich.
Inbetriebnahme wird in 2029 angestrebt. Damit ist die thermische Vorbehandlung des Klärschlam-
mes für Köln gesichert. Unsicher ist hingegen die sich anschließende Rückgewinnung des
66
Phosphors. Aufgrund der mangelnden Marktreife der Technologien und der notwendigen
Planungs- und Bauzeitenvorläufe wird es in 2029 nicht genug Kapazitäten dafür geben.
67
10. Entsorgungssicherheit
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist verpflichtet, eine 10-jährige Entsorgungssicherheit
für sein Entsorgungsgebiet zu gewährleisten. Anlagentechnisch ist die Stadt Köln gut aufgestellt.
Neben der RMVA gibt es verschiedene Sortier- und Aufbereitungsanlagen sowie die Kompostie-
rungsanlage mit vorgeschalteter Vergärungsanlage. Durch die Sicherung des Deponiebetriebs für
die nächsten Jahrzehnte wurde ein weiterer entscheidender Ankerpunkt gesetzt. Auf Basis der
absehbaren Entwicklungen (10.1) werden zunächst die Mengen der Hauptabfallströme in Köln
prognostiziert (10.2) und dann hinsichtlich der Entsorgungssicherheit bewertet (10.3).
10.1 Entwicklungen in Köln
Bevölkerungsentwicklung
Köln ist weiterhin eine wachsende Stadt. Im Jahr 2035 liegt die prognostizierte Bevölkerungszahl
bei etwa 1,107 Mio. und im Jahr 2050 bei etwa 1,110 Mio. Einwohner*innen, was eine Zunahme
im Vergleich zu 2021 um 38.100 Personen bedeutet (+3,6 %). Vor allem der Anteil älterer Men-
schen steigt an. So nimmt bis zum Jahr 2035 die Gruppe der 65- bis unter 80-Jährigen um etwa
29 % zu, die älteste Altersgruppe (80 Jahre und älter) folgt zeitlich im Anschluss und wächst bis
2050 um etwa 35 Prozent. Auch bei der Anzahl der Haushalte ist bis 2050 ein weiterer Anstieg
zu erwarten. Waren es 2021 rund 560.000 Haushalte, beträgt ihre Zahl im Jahr 2050 584.000
(+4,3 %). Wie bereits heute machen die Ein-Personen-Haushalte auch im Jahr 2050 mit knapp
51 % mehr als die Hälfte aller Haushalte in Köln aus.12
Hinsichtlich der Entwicklung der Abfallmengen lässt sich aus der demografischen Gesamtentwick-
lung für Köln ableiten, dass ohne Maßnahmen zur Abfallvermeidung die Gesamtmenge des Sied-
lungsabfalls der Stadt Köln ansteigen wird. Eine Studie des Umweltbundesamtes geht davon aus,
dass für die Altersklasse der ab 56-Jährigen höhere spezifische Restmüllaufkommen feststellbar
sind, vor allem weil die Personen dann wieder vermehrt in Ein-Personen-Haushalten wohnen.13
Auch die Zahl der Touristen und Pendler nimmt zu. Der Kölner Dom als Weltkulturerbe, steigende
Zahlen an Messebesuchern, zunehmende Veranstaltungen wie Karneval, Kölner Lichter, CSD u. a.
locken immer mehr Besucher*innen in die Stadt, was mit höherem Abfallaufkommen verbunden
ist.
Verhalten und Erwartungen der Bürger*innen
Das Freizeit- und Konsumverhalten sowie auch die Erwartungen der Menschen haben sich verän-
dert. Der Aufenthalt im Freien, verbunden mit Feiern, Partys und Grillen in Parks und Grünflächen,
nimmt deutlich zu. Dies führt insbesondere zu einer Steigerung der Abfälle im öffentlichen Stra-
ßenraum, von Kehricht sowie von Abfällen aus Straßenpapierkörben. An den Brennpunkten sind
größere Entsorgungskapazitäten erforderlich. Auch das Konsumverhalten verändert sich. Bestel-
lungen per Internet („on demand“) und Lebensmittel to go führen zu einem Anstieg des Verpa-
ckungsmaterials. Demgegenüber entsteht in bestimmten Gruppen ein stärkeres Umweltbewusst-
sein („shared economy“). Steigender Konsum korreliert mit der wirtschaftlichen Entwicklung und
Kaufkraft. Die zunehmende Digitalisierung und Nutzung digitaler Medien führt zu einer Verände-
rung der Abfallströme, z. B. beim Altpapier in Form eines Rückgangs der Druckerzeugnisse und
12 Vgl. u. a. Kleinräumige Bevölkerungsprognose, Kölner Statistische Nachrichten 14/2022 – Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050
13 Vgl. Öko-Institut e. V. und Difu (2018): Demografischer Wandel und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft (S. 49f)
68
einer Zunahme der Verpackungen. Dies führt zu einem Rückgang der Altpapiermasse bei zuneh-
mendem Volumen. Die immer kürzere Nutzungsdauer von elektronischen Geräten und
Kleidung („Fast Fashion“) führt zu höheren Mengen bei den Elektronikaltgeräten sowie den
Alttextilien, bei Letzteren verbunden mit einer schlechteren Qualität.
Qualitätsanforderungen
Für die Verwertung der getrennt erfassten Stoffgruppen sind die Qualitätsanforderungen gestie-
gen. So wurden in der Novelle der Bioabfallverordnung erstmals ein Kontrollwert für den Bioabfall-
Anlageninput in Verbindung mit einem Rückweisungsrecht des Anlagenbetreibers festgelegt. Die
neuen Quotenvorgaben im Verpackungsgesetz haben Rückwirkung auf die Erwartung der dualen
Systeme an die Qualität des über die Wertstofftonne gesammelten Wertstoffgemisches. Auch auf
der Seite der Abnehmer*innen (Landwirtschaft, Spanplattenindustrie, Kunststoff-Aufbereiter)
stellt die Qualität ein wesentliches Kriterium für die Vermarktbarkeit der Sekundärrohstoffe dar.
Diese Qualitätsanforderungen führen teilweise zu einem Zielkonflikt mit der angestrebten Inten-
sivierung der getrennten Erfassung, da v. a. bei einem verstärkten Anschluss verdichteter Bebau-
ungsstrukturen mit erhöhten Anteilen an Fremdstoffen zu rechnen ist.
Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen
Erhöhte Mehrwegquoten und die Ausweitung des Einwegpfandes im Getränkebereich sowie die
seit dem 01.01.2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitneh-
men sollen insbesondere den Verpackungsverbrauch reduzieren. Mit der seit Juli 2021 geltenden
Einwegkunststoffverbotsverordnung wird das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunst-
stoffprodukten verboten. Mit den neuen Regelungen der EU-Ökodesign-Richtlinie und -Verord-
nung sowie der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur sollen die Reparierbarkeit verbessert und
die Nutzungsdauer von Produkten verlängert werden.
Die genannten Regelwerke können sich z. B. auf das Aufkommen an Verpackungsabfällen sowie
Elektro- und Elektronikaltgeräten auswirken und auch die Menge an Papierkorb- und Littering-
abfällen beeinflussen. Die angestrebte mengenreduzierende Wirkung ist aktuell kaum verlässlich
prognostizierbar.
69
10.2 Stoffstromprognosen
Auf Basis der vorgestellten Entwicklungen wird nachfolgend die Prognose der kommunalen Abfälle
bis 2035 dargestellt. Neben den Annahmen zum Beispiel im Hinblick auf die Entwicklung des
Abfallverhaltens, die die einwohnerspezifischen Mengen beeinflussen, wirkt sich auch die Bevöl-
kerungsentwicklung aus. Die Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050 weist dazu ausgehend
vom Jahr 2021 verschiedene Modellberechnungen aus. Da die Einwohnendenzahl im Jahr 2024
das für dieses Jahr prognostizierte Ziel bereits leicht übersteigt, wird für die Bevölkerungszahl im
Jahr 2035 die Variante mit dem höchsten Bevölkerungswachstum mit 1.117.200 (Variante 4 aus
der Bevölkerungsprognose für Köln 2022-2050) herangezogen.14 Danach ergibt sich ausgehend
von 2024 für 2035 ein Bevölkerungsanstieg von 1,79 %.
Bei den überwiegend aus den Haushalten stammenden und von den geplanten Maßnahmen
betroffenen gemischten Siedlungsabfällen, den biogenen Abfällen, den getrennt gesammelten
Wertstoffen sowie dem von der angestrebten Vermeidung von Einwegverpackungen eventuell
beeinflussten Straßenkehricht werden zwei Szenarien abgebildet:
Szenario 1: Bei diesem Szenario werden im Sinne einer Status-quo-Fortschreibung die
Prognosemengen auf Basis der einwohnerspezifischen Abfall- und Wertstoffmengen aus
dem Jahr 2024 ausschließlich unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und
ohne Annahmen zur Veränderung des Aufkommens und des Abfallverhaltens linear fort-
geschrieben.
Szenario 2: Bei diesem Szenario wird zusätzlich zur steigenden Bevölkerungsentwicklung
angenommen, dass die Abschöpfung von Wertstoffen aus dem Restmüll durch die geplan-
ten Maßnahmen gesteigert werden kann sowie mengenreduzierende Effekte durch Abfall-
vermeidung und Wiederverwendung bei ausgewählten Stoffgruppen erzielt werden – die
Gesamtabfallmenge also bei erfolgreichen Maßnahmenumsetzungen trotz höherer Ein-
wohnendenzahlen zurückgehen sollte.
Bei den übrigen Infrastrukturabfällen, deren Entwicklung sich teilweise als relativ konstant, teil-
weise aber auch als sehr volatil erweist, wurde eine Durchschnittsmenge der letzten sieben Jahre
(2018-2024) herangezogen und ein realistischer prozentualer Anstieg für 2035 angenommen. Bei
den „Asbesthaltigen Abfällen“ besteht erst seit 2019 eine Erhebung mit sehr volatilen Sammel-
mengen. Das macht diese Abfallfraktion nicht einschätzbar, weswegen eine prozentuale Entwick-
lung von 0 % hinterlegt ist.
Im Szenario 1 würde die Gesamtabfallmenge um knapp 3 % ansteigen. Im Szenario 2 ergibt sich
insgesamt ein Mengenrückgang von 3 %. Ein durch verändertes Konsumverhalten und Abfallver-
meidung ausgelöster Rückgang wird im Wesentlichen beim Altpapier, den Lebensmittelabfällen
und in geringerem Umfang auch bei den Kunststoffen erwartet. Eine längere Nutzungsdauer und
Wiederverwendung wirkt sich reduzierend hauptsächlich auf die Sperrmüll- und Altholzmenge
aus. Eine verstärkte Abschöpfung aus dem Restmüll wird vor allem über die angestrebte Intensi-
vierung der Biotonnennutzung sowie auch über die Wertstofftonne erwartet. Die Effekte würden
zu einer Reduzierung der Pro-Kopf-Menge (2024) beim Restmüll von 212 auf 180 kg/E (-15 %) und
bei den Siedlungsabfällen von 435 auf 406 kg/E (-7 %) führen.
14 Vgl. Kleinräumige Bevölkerungsprognose, Kölner Statistische Nachrichten 14/2022 – Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050
70
Fraktion ASN 2024 2035
Szenario 1 (t)
2035
Szenario 1 (%)
2035
Szenario 2 (t)
2035
Szenario 2 (%)
Gemischte Siedlungsabfälle
Restmüll 200301 232.678 236.900 2 % 201.100 -14 %
Sperrmüll 200307 42.714 43.500 2 % 39.100 -8 %
Schadstoffe diverse 776 800 3 % 900 16 %
Papierkorbabfälle 200301 8.629 8.800 2 % 7.900 -8 %
Infrastrukturabfälle
Straßenkehricht 200303 3.657 3.700 1 % 3.400 -7 %
Hochwasserabfälle 200399 134 140 4 % 140 4 %
Krankenhaus-
spezifische Abfälle 180104 489 500 2 % 500 2 %
Abfälle aus der
Kanalreinigung 200306 1.011 1.100 9 % 1.100 9 %
Schlämme aus
Wasserklärung 190805 66.165 72.500 10 % 72.500 10 %
Asbesthaltige Abfälle 170605 22 20 0 % 20 0 %
Friedhofsabfälle nicht
kompostierbar 200203 549 600 9 % 600 9 %
Boden & Steine
(Mineralik Friedhöfe) 200202 3.625 3.800 5 % 3.800 5 %
Biogene Abfälle
Bioabfall 200301 43.921 44.700 2 % 50.500 15 %
Grünabfälle 200201 7.951 8.100 2 % 8.100 0 %
Grünabfälle aus
Kölner Stadtgebiet 200201 23.948 24.400 2 % 25.200 5 %
Getrennt gesammelte Wertstoffe
Altpapier 200101 47.544 48.400 2 % 45.600 -4 %
Altkleider 200111 3.580 3.600 1 % 3.900 9 %
E-Schrott diverse 5.175 5.300 2 % 5.400 4 %
Altholz 200138 7.864 8.000 2 % 7.200 -8 %
Metalle 200140 1.873 1.900 1 % 1.900 1 %
Wertstofftonne 150106 28.256 28.800 2 % 32.700 16 %
Kunststoffe 200139 282 300 6 % 260 - 8 %
Glas 150107 19.057 19.400 2 % 20.600 8 %
Summe 549.900 565.260 3 % 532.420 -3 %
Einwohner*innen 1.097.519 1.117.200
kg pro Einwohner*in 501 506 1 % 477 -5 %
Prognose der Hauptabfallströme 2025 – 2035 in t und %, gerundet
71
10.3 Bewertung der Entsorgungssicherheit
Mit den von der AVG Köln und ihren Tochtergesellschaften betriebenen Anlagen ist die Entsor-
gungssicherheit für Köln gewährleistet.
Die Sortieranlagen für Gewerbeabfälle und Baustellenabfälle verfügen über ausreichende
Kapazitäten und nehmen die anfallenden Abfälle seit mehr als 20 Jahren auf.
Die Kompostierungsanlage ergänzt um die Vergärungsanlage ist mit ihrer Kapazität in der Lage,
auch steigende städtische Bioabfallmengen aufzunehmen.
Die Restmüllverbrennungsanlage (RMVA) gewährleistet die Entsorgungssicherheit seit 27
Jahren und ist in der Lage, selbst steigende Abfallmengen aufzunehmen, in dem Gewerbeab-
fälle in geringerem Umfang verarbeitet würden.
Die Deponie Vereinigte Ville verfügte nur noch bis Ende des Jahrzehnts über ausreichendes
Deponievolumen, um die Entsorgungssicherheit für die Stadt Köln darzustellen. Angesichts der
aber auch regionalen Funktion der Deponie, die auch für ihren wirtschaftlichen Betrieb erfor-
derlich ist. hat sich die AVG Köln mit ihren Deponienachbarn frühzeitig für die langfristige
Sicherung des Deponiestandorts eingesetzt und ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Mit dem Erhalt der Genehmigung stehen nunmehr nach dem Prinzip Deponie auf Deponie bis
Ende des Jahrhunderts ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Damit ist die Entsorgungssi-
cherheit der Stadt Köln über Jahrzehnte hin gewährleistet.
72
11. Resümee und Ausblick
Das vorliegende AWK zeigt, dass sich die kommunale Abfallwirtschaft in Köln bereits über die letz-
ten Jahre umfassend weiterentwickelt hat. Diverse Maßnahmen in den Bereichen Abfallvermei-
dung, Abfallverwertung, Kommunikation und Beratung sowie Infrastruktur haben dazu beigetra-
gen, dass die gesteckten Zielsetzungen größtenteils erreicht wurden. Die Wertstoffsammelsys-
teme wurden ausgebaut, die Verwertungsquote wurde verbessert und in vielen Bereichen wurden
die Qualität und der Service bei den abfallwirtschaftlichen Leistungen für die Bürger*innen ausge-
baut.
Die abfallwirtschaftliche Infrastruktur ist so konzipiert und ausgelegt, dass auch künftig sich ver-
ändernde Abfallmengen sicher, umwelt- und klimagerecht verarbeitet werden können.
Auf Basis der veränderten Rahmenbedingungen sowie der weiterhin ambitionierten Zielvorgaben
werden in dem vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept neue Umsetzungspläne und -überlegungen
vorgestellt, die dazu beitragen, dass die kommunale Abfallwirtschaft in Köln noch nachhaltiger und
nutzungsfreundlicher agiert. Hierbei wurde neben den Möglichkeiten durch Digitalisierung eine
verstärkte Partizipation der Kölner Bürger*innen zur dauerhaften Verbesserung der Abfall-
trennung, eines sparsamen Umgangs mit Ressourcen hinterlegt. Die Synergien zwischen dem
Zero-Waste-Konzept, dem Masterplan Stadtsauberkeit und dem Masterplan kommunale Sicher-
heit bieten hier das größte Potential die ambitionierten Zielvorgaben erreichen zu können.
Ferner wurden konkrete Maßnahmen im Bereich Abfallvermeidung und der Bau einer Vergärungs-
anlage mit der Ausweitung der Bioabfallsammlung aufgezeigt.
Das AWK verdeutlicht, dass eine 10-jährige Entsorgungssicherheit gewährleistet ist.
Der aktuelle Stand der Umsetzung wird in regelmäßigen Abständen in Sachstandsberichten zum
AWK erfasst und bewertet sowie in Abfallwirtschaftsbilanzen dargestellt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- August-Horch-Straße
- Christian-Sünner-Straße
- Bernhard-Günther-Straße 37
- Alteburger Straße
- Gießener Straße
- Maarweg
- Straße 3
- Remondis
- Im Garten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1604/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.06.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 10:20