1746/2024
Sachstandsbericht Köln-Pass
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Mitteilung Ausschuss
6736 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/50/504
Vorlagen-Nummer 04.06.2024
1746/2024
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024
Sachstandsbericht Köln-Pass
Der Köln-Pass wird bereits seit den 80er–Jahren angeboten. Mit Unterbrechungen wurde der
Köln-Pass letztmalig zum 01.01.2007 wiedereingeführt. Der Köln-Pass ermöglicht Menschen
mit geringem Einkommen durch Ermäßigungen bei vielen städtischen und stadtnahen Einrich-
tungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Köln.
Zum berechtigten Personenkreis gehören alle in Köln gemeldeten Einwohner*innen, die
Transferleistungen beziehen oder über ein geringes Einkommen mit einer maximalen Über-
schreitung von 30% über den Bedarfssätzen des Sozialgesetzbuches (SGB) II verfügen
(130% Regelung).
Zum Stichtag 28.05.2024 wurden für alle Rechtskreise die folgenden Inanspruchnahmen er-
mittelt:
Berechtigtenkreis Anzahl
Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3) – Grundleistungsleistungen 962
Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2) – analoge Leistungsberechtigung nach dem
SGB XII (mindestens 36 Monate im Bundesgebiet)
1.260
Bundesversorgungsgesetz (BVG) – Kriegsopferfürsorge 12
Bundeskindergeldgesetz – Kinderzuschlag 4.898
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bürgergeld 75.177
SGB II – Geringverdiener - 130% Regelung 14.634
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe 500
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 5
SGB XII – Sozialhilfe und Grundsicherung 18.087
SGB XII – Barbetrag in stationären Einrichtungen (§ 27b) 447
Wohngeldgesetz – Wohngeld 9.519
SUMME: 125.501
Eine Auswertung, wie viele Menschen potentiell berechtigt sind einen Köln-Pass zu erhalten
und wie viele diesen in Anspruch nehmen, ist nicht in allen Rechtskreisen möglich, da nicht in
allen Anwendungen statistische Erhebungen möglich sind.
Insgesamt ist aber festzustellen, dass die Inanspruchnahme des Köln-Passes in den letzten
Jahren rückläufig ist (unter anderem wegen nicht zurückgesendeter Datenschutzerklärungen).
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Um herauszufinden, was für Köln-Pass Berechtigte verbessert werden müsste, um die Inan-
spruchnahme zu steigern, wurde mit Unterstützung des Innovationsbüros der Stadt Köln eine
Veränderungswerkstatt zum Köln-Pass gestartet. Hierbei werden Anträge aus dem Ausschuss
für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu verschiedenen Teilaspekten bei der Produktver-
besserung Köln-Pass im Rahmen der Veränderungswerkstatt mitbetrachtet.
In einem ersten Schritt wurde im Herbst 2023, unterstützt vom Innovationsbüro und dem Job-
center Köln, eine Online-Umfrage durchgeführt, an der 274 Köln-Pass berechtigte Personen
teilgenommen haben. Davon sind 83 mit Köln-Pass und 191 ohne Köln-Pass zum Nutzungs-
oder Nichtnutzungsverhalten befragt worden. Des Weiteren wurden persönliche und telefoni-
sche Interviews geführt. Die persönlichen Interviews haben in den Bereichen der Wohngeld-
stelle des Amtes für Wohnungswesen, des Jobcenters und in den Bereichen der wirtschaftli-
chen Hilfen in den Bürgerämtern stattgefunden.
Durch die Ergebnisse dieser Umfragen hat die Verwaltung folgende Themenfelder priorisiert,
um den Köln-Pass als Gesamtprodukt für die Berechtigten attraktiver und zugänglicher zu ma-
chen:
- Bekanntheit und Information
- Form und Angebot
- Beratung, Antrag und Schnittstelle
Im Rahmen von Workshops werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem Innovationsbüro, dem
Jobcenter, der Stabsstelle Digitalisierung und dem Amt für Informationsverarbeitung diese
Themenfelder analysiert und Ideen und Maßnahmen erarbeitet, welche in Lösungskonzepten
umgesetzt und einer Realisierung zugeführt werden.
Bekanntheit und Information:
Zu diesem Themenkomplex hat im Rahmen der „Veränderungswerkstatt zum Köln-Pass“ be-
reits ein Workshop stattgefunden, in denen mehrere Lösungskonzepte entwickelt wurden. Ziel
ist es, die Informationsstruktur zum Angebot zu verbessern und für eine übersichtliche und
einfache Darstellung der Angebote an verschiedenen Stellen zu sorgen (z.B. auf der Internet
Seite der Stadt Köln oder in Form von Flyern). Eine Herausforderung ist es, Personenkreise
von möglichen Köln-Pass-Berechtigten zu erreichen, die nicht im Leistungsbezug vom Amt für
Soziales, Arbeit und Senioren stehen. Am Beispiel des SGB II besteht derzeit eine Quote von
ca. 66% der SGB II – Leistungsberechtigten. Mit dem Jobcenter sollen weitere Maßnahmen
entwickelt werden, die diese Quote deutlich erhöhen. Ebenso soll besser über die Vorrauset-
zungen einer Köln-Pass Berechtigung informiert werden.
Um die unterschiedlichen Lösungskonzepte realistisch und im Sinne der Nutzenden umsetzen
zu können, ist geplant, die entwickelten Ideen mit Nutzenden zu testen. Die Anregungen und
Hinweise werden im Rahmen weiterer Workshops in das Lösungskonzept einfließen.
Form und Angebot:
Auch zu diesem Themenbereich hat bereits ein Workshop stattgefunden. Ziel ist es, Möglich-
keiten zu eruieren, ob durch ein anderes Format des Köln-Passes die Nutzung erleichtert und
der Nutzendenkreis vergrößert werden kann. Die meisten Befragten gaben an, dass sie sich
den Köln-Pass auch digital vorstellen können oder zumindest eine Kombination aus digital
und analog in Papier- oder Kartenform.
Die Vergünstigungen, die mit dem Köln-Pass angeboten werden, wurden von den Befragten
häufig als nicht so attraktiv beschrieben.
Die hierzu entwickelten Ideen werden noch innerhalb der Verwaltung abgestimmt und eben-
falls mit Köln-Pass-Nutzenden getestet, um die Lösungskonzepte gegebenenfalls zu optimie-
ren oder anzupassen.
Beratung, Antrag und Schnittstelle:
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Zu diesem Themenkomplex sind weitere Workshops in Vorbereitung. Hierbei sollen Ideen zu
einer niederschwelligen Antragsmöglichkeit entwickelt werden. Den Köln-Pass Antrag gibt es
bereits in leichter Sprache. Daher steht im Fokus, Ideen zu entwickeln, ob und wie der Antrag
leichter nutzbar gestaltet werden kann. Hierbei soll ein digitaler Antrag als Lösung mitgedacht
werden. Perspektivisch werden auch die Möglichkeiten des Online Zugangsgesetzes berück-
sichtigt.
Ein weiteres Hauptthema der Workshops ist das Thema Antrags- und Beratungsmöglichkei-
ten, außerhalb der zuständigen Dienststelle für die Köln-Pass Gewährung. Bei der Befragung
der Köln-Pass Berechtigten ist der Wunsch nach einer umfassenden Beratung und Aufklärung
zum Köln-Pass in allen leistungsgewährenden Bereichen geäußert worden, um Wege zu ver-
schiedenen Anlaufstellen zu vermeiden.
Die Verwaltung wird zukünftig regelmäßig zum Sachstand Köln-Pass hinsichtlich der Entwick-
lung der Inanspruchnahme und zu Lösungskonzepten und deren Umsetzung berichten.
Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1746/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 29.05.2024 14:28