2016/0411
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes - Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg
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Ööffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches mit einer Zentralen Leitstelle Zwischen der Stadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Kreisausschuß, wird aufgrund des $ 24 des Gesetzes über kommunale Gemein- schaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, Seite 307) und des $ 4 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 18.12.1990 (GVBl. I, Seite 725) gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 20.08.1992 und des Kreistages vom 01.06.1992 folgendes vereinbart: Bildung ei Rettungsdiens reiches Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg bilden einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich, der aus den Städten Darmstadt, Griesheim, Ober-Ramstadt und Pfungstadt sowie den Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Modautal, Mühltal, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt besteht. 2 Betrieb einer Zentralen Leitstelle CD) Die Stadt Darmstadt verpflichtet sich, die Leitfunkstelle Hessen-Süd als gemeinsame Zentrale Leitstelle für den Zu- ständigkeitsbereich nach $ 1 zu betreiben, soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt. (2) Die Leitfunkstelle Hessen-Süd ist ihrer Aufgabenstellung ent- sprechend die Fernmelde-, Notruf-, Alarm- und Einsatzzentrale für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst in der Stadt Darmstadt. Sie ist die Einsatzzentrale für den Rettungsdienst für die in $ 1 genannten Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg. (3) Zwischen der Zentralen Leitstelle Dieburg und der Leitfunk- stelle Hessen-Süd wird eine ständig verfügbare fernmelde- technische Verbindung (telefonische Standleitung) geschaffen. Die Stadt Darmstadt wird sicherstellen, daß alle Einsatz- bearbeiter in der Leitfunkstelle Hessen-Süd die von der Zentralen Leitstelle Dieburg weiterzugebenden Notfall- meldungen entgegennehmen und die Notfalleinsätze veranlassen können. 8.3 Allgemeine Aufgaben der Leitfunkstelle Hessen-Süd (1) Die Leitfunkstelle Hessen-Ssüd ist die Einsatzzentrale für alle Einsatzkräfte und -mittel des Brand- und Katastrophen- schutzes sowie des Rettungsdienstes in der Stadt Darmstadt. In dem in 5 1 genannten Gebiet des Landkreises Darmstadt- Dieburg nimmt sie die Aufgaben nach Maßgabe von $ 2 Abs. 2 wahr. (2) Innerhalb des Zuständigkeitsbereichs sind der Leitfunkstelle Hessen-Süd im wesentlichen folgende Aufgaben übertragen: 10. (3) Entgegennahme und unverzügliche Behandlung aller Notrufe, Hilfeersuchen und Transportaufträge im Rettungsdienst; Alarmierung der Feuerwehren zu Brand- und Hilfeleistungs- einsätzen sowie deren fernmeldemäßige Führung; Alarmierung der Einheiten und Einrichtungen des Kata- strophenschutzes nach dem Katastrophenschutzkalender der Stadt Darmstadt sowie deren fernmeldemäßige Führung, bis anderes bestimmt wird; Alarmierung und Steuerung des bedarfsgerechten Einsatzes der Einsatzkräfte und -mittel des Rettungsdienstes sowie Leitung, Lenkung und Überwachung aller Einsätze im Rettungsdienst; Koordinierung der Einsätze aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Institutionen; Anforderung und funkmäßige Führung des Rettungshubschrau- bers entsprechend den hierfür getroffenen Regelungen; Sicherstellung und Koordinierung der Zusammenarbeit mit benachbarten Leitstellen, um erforderlichenfalls auch über die Stadt-/Kreis- und Landesgrenze hinaus Hilfe zu leisten oder anzufordern; Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Polizeidienst- stellen; Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Bereitschafts- diensten der Ärzte (Notfallvertretungsdienst); Führung des zentralen Bettennachweises entsprechend $ 8 HKHG. Weitere Aufgaben können wahrgenommen werden, soweit hierdurch die in Abs. 2 genannten Aufgaben nicht beeinträchtigt und die dadurch entstehenden Aufwendungen vom Verursacher übernommen werden. Besondere Aufgaben Die besonderen Aufgaben, die sich aus den örtlichen Gegeben- heiten und Zuständigkeiten ergeben, werden für die Bereiche Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst durch Dienstanweisungen geregelt, die der Magistrat bzw. der Ober- bürgermeister der Stadt Darmstadt erläßt. Im Bereich Rettungsdienst geschieht dies im Einvernehmen mit dem Kreis- ausschuß bzw. Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Dienstaufsicht und Weisungsbefugnis (1) Die allgemeine Dienstaufsicht über das Personal der Leitfunk- stelle Hessen-Süd obliegt dem Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt. Die Aufsicht über den geordneten Dienstbetrieb der Leitfunkstelle Hessen-Süd obliegt dem Leiter des Brandschutz- amtes der Stadt Darmstadt. Er ist gegenüber dem Leitstellen- personal weisungsbefugt. (2) Die Einsatzbearbeiter der Leitfunkstelle Hessen-Süd sind bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben weisungsbe- rechtigt. Sie entscheiden aufgrund der eingehenden Meldungen über die Art und zeitliche Dringlichkeit der Einsatzmaßnahmen und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen. (3) Am Einsatzort sind bei nachstehenden Einsätzen gegenüber dem Leitstellenpersonal weisungsbefugt: 1. bei Katastrophenfällen die jeweils örtlich zuständige untere Katastrophenschutzbehörde. oder deren Beauftragter, 2. bei Feuerwehreinsätzen die technische Einsatzleitung nach 58 32,33 Brandschutzhilfeleistungsgesetz, 3. bei rettungsdienstlichen Einsätzen für den medizinischen Bereich der Notarzt bzw. einweisende Arzt, 4. bei Einsätzen nach $ 7 HRDG die technische Einsatzleitung. Personelle Besetzung Der Betrieb der Leitfunkstelle Hessen-Süd wird von Be- schäftigten des Brandschutzamtes der Stadt Darmstadt wahrge- nommen. Die Stadt Darmstadt verpflichtet sich, in der Leit- funkstelle Hessen-Süd nur solches Personal einzusetzen, das ordnungsgemäß ausgebildet wurde. Alle Einsatzbearbeiter der Leitfunkstelle Hessen-Süd müssen jederzeit alle anfallenden Einsatzaufträge abwickeln können und damit universell einsetzbar sein. Kosten a) Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg sind sich einig, daß über die nach $ 10 Abs. 2:Satz 1 HRDG vom Land Hessen als erstattungsfähig anerkannten sechs Stellen hinaus ein Mehrbedarf von Planstellen besteht. Die Kosten von 2 Planstellen und die notwendigen Aus- und Fortbildungskosten für das Leitstellenpersonal tragen die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg nach dem Verhältnis der Ein- wohnerzahlen im gemeinsamen Rettungsdienstbereich. Das Ver- hältnis der Einwohnerzahlen ergibt sich aus den Fest- stellungen zum 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres. Der vom Landkreis Darmstadt-Dieburg zu tragende Personal- kostenanteil wird von der Stadt Darmstadt vierteljährlich angefordert. ./$ (2) Die künftig nach $ 10 Abs. 6 HRDG notwendig werdenden Kosten tragen die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt- Dieburg nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen im gemein- samen Rettungsdienstbereich. Absatz 1 Satz 3 gilt ent- sprechend. Die Kosten werden auf Anforderung an die Stadt Darmstadt halbjährlich überwiesen. Bereichsausschuß Es wird ein gemeinsamer Bereichsausschuß ($ 9 Abs. 3 Satz 2 HRDG) gebildet. Dessen Mitglieder werden auf Vorschlag der Leistungserbringer, der Leistungsträger, der beiden Rettungs- dienstträger und der ärztlichen Körperschaften einvernehmlich durch den Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg und den Magistrat der Stadt Darmstadt berufen. Die Stadt Darm- stadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg erlassen für den Bereichsausschuß eine Geschäftsordnung. 5:9 Zusammenarbeit (1) Die Einrichtung einer technischen Einsatzleitung und die Be- rufung ihrer Mitglieder (S 7 HRDG) erfolgen einvernehmlich durch den Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg und den Magistrat der Stadt Darmstadt. (2) Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rettungs- dienstbereich bleibt Aufgabe des jeweiligen Rettungsdienst- trägers ($ 9 Abs. 4 HRDG). Vereinbarungen mit Dritten werden im Benehmen mit dem Bereichsausschuß abgeschlossen. (3) Sofern die Stadt Darmstadt Maßnahmen nach $ 10 Abs. 6 Satz 1 HRDG (Bautechnische Herrichtung und räumliche Ausstattung des Leitstellen- und Technikraumes sowie der Sozialräume) plant und dafür eine Kostenbeteiligung nach $ 7 Abs. 2 anstrebt, bedürfen die Maßnahmen der Zustimmung des Landkreises Darmstadt-Dieburg. (4) Müssen für den Rettungsdienstbereich Benutzungsentgelte gemäß $ 11 Abs. 4 HRDG festgesetzt werden, geschieht dies einver- nehmlich durch die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darm- stadt-Dieburg. & 10 Kündigung Die Vereinbarung kann von den Beteiligten jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres zum 31. Dezember gekündigt werden. Die Kündigung ist fristgerecht, wenn sie dem anderen Beteiligten bis zum 30. Juni zugeht. Darmstadt, den 22. Oktober 1992 7 Darmstadt Landkreis Darmstadt-Dieburg Günther Metzger N A Dr. Hans-Joachim Klein Oberbürgermeister Sur Landrat 1} [m Dr. Rösch Dr. Hans-Jürgen Braun Stadtrat Erster Kreisbeigeordneter
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DER LANDRAT RO kunft SERIE r zu DES LANDKREISES ‚ Wissgaschaftsstadt Darmstac' 71 de } DARMSTADT-DIEBURG «eh HEREE Landkreis lax Darmstadt-Dieburg Eing: 28. Juni 2016 Ye % Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Di eur 64276 Darmstadt Dr /A Außenstelle Altstädter See Am Altstädter See 7, Dieburg Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt en Feuerwehr (Durchwahl): (06071) 9639-0 Bismarckstraße 86 E-Mail: rettungsdienst@ladadi.de 64293 Darmstadt Telefonzentrale: (06071) 9639-0 Telefax, zentral: (06071) 9639-20 Internet: http://www.ladadi.de/ Ihr Zeichen/Schreiben vom Unser Zeichen Sachbearbeiter/-in Datum 710.4 13.06.2016 Kündigung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündigen wir die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches vom 22. Oktober 1992 fristgemäß zum 31. Dezember 2016. Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt- -Dieburg hat in seiner Sitzung vom 07. Juni 2016 beschlossen, die rettungsdienstliche Versorgung weiterer Kommunen des Landkreises in eigener Regie durchzuführen. Für die bisherige Zusammenarbeit möchten wir uns auf diesem Wege bei Ihnen bedanken. Für Abstimmungsgespräche zur zukünftigen Zusammenarbeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag -_ Christel Fleischmann Klaus Peter Schellhaas Landrat Erster Kreisbeigeordneter Postanschrift: Dienstgebäude/Hausadresse: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt. Sparkasse Dieburg Der Landrat des Landkreises ‚Am Altstädter See 7 (BLZ 508 501 50) 549 096 (BLZ 508 526 51) 33 200 114 Darmstadt-Dieburg Dieburg BIC HELADEFIDAS BIC HELADEFIDIE 64276 Darmstadt IBAN DE47 50850150 0000549096 IBAN DE21 50852651 0033200114 Fristenbriefkasten: Sprechzeiten: Ust-IdNr. DE 111 608 693 Postbank Frankfurt/Main Jägertorstraße 207 Mo.-Fr. 8bis 12 Uhr (BLZ 500 100 Se 115 44-609 Darmstadt-Kranichstein Mi. 14 bis 17 Uhr BIC PBNKD] IBAN DE50 A 0011544609
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Berechnung der Leitstellengebühr Notfallrettung 28.09.2016) 1.1 Personalkosten der Leitfunkstelle (anteilig 18,39 Stellen=91,95%) Personalaufwendungen der Leitstellendisponenten Versorgungsaufwendungen der Leitstellendisponenten Summe Personalkosten Leitfunkstelle Eigenanteil Stadt Da Summe Personalkosten für Gebühren 1.2 Personalaufwendungen der Verwaltung/Trägeraufgaben Personalaufwendungen (LdL; stellv. LdL; Admin,;Abtl, 1) Versorgungsaufwendungen (LdL; stellv. LdL; Admin.;Abtl. 1) Personalkosten der Verwaltung/Trägeraufgaben Summe Personalaufwendungen 2.1 Aufwendungen für Sach-, Dienstleistungen ink. Miete Gebäude 2.2 Abschreibungen 2.3 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 2.4 Steueraufwendungen 2.5 Transferaufwendungen 2.6Sonstige Aufwendungen 2.7 Kosten der internen Leistungsbeziehungen VKE Summe Sachaufwendungen 3.1 Kostenersatzleistungen und Erstattungen 3.2 Landeszuwendung (0,20 € pro Einwohner) 290.000 3.3 Finanzerträge (Zinsen) Summe Erträge Summe abrechnungsfähiger Einsätze = Umzulegender Betrag ./. Abrechnungsfähige Einsätze Summe der Leitstellengebühr "Notfallrettung" ab xx.xx.201x Jahr: 2014 1.204.506,84 € 240.901,37 € 80,00% 963.605,47 € It, Personalamt Projektion aus 2014 L____t. Personalamt reisten au 2014 182.723,71 € 1.146.329,18 € 037-210-1000-13| 359.203,18 € 037-210-1000-14 9.356,22 € 037-210-1000-15 0,00 € 037-210-1000-16 0,00 € 037-210-1000-17 0,00€ 037-210-1000-18 0,00 € 037-210-1000-19| 195.813,59 € ‚564.372,99 € 037-210-1000-03 73.263,78 € 037-210-1000-07 ‚58.000,00 € 037-210-1000-21 0,00 € Br 7€ 29270 1.579.438,39 € gerundet: Berechnung der Leitstellengebühr Krankentransport Jahr: 2012 Konten-Bezeichnung 1.1 Personalkosten der Leitfunkstelle (anteilig 1,61 Stellen= 8,05%) Personalaufwendungen der Leitstellendisponenten ‚antig. 037-210-1000-11| 37.688,65 € Versorgungsaufwendungen der Leitstellendisponenten antig. 037-210-1000-12 19.640,03 € abrechenbare Personalkosten der Leitfunkstelle 57.328,68 € Eigenanteil Stadt Da 20,00% 11.465,74 € Summe Personalkosten für Gebühren 80,00% 45.862,94 € Summe Personalaufwendungen 45.862,94 € BRUDER Summe abrechnungsfähiger Einsätze = Umzulegender Betrag ./. Abrechnungsfähige Einsätze 45.862,94 € Summe der Leitstellengebühr "Krankentransport" ab xx.xx.201x gerundet:
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Feuerwehr 1 Übersicht der Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt vom 1.01.2017 bis 31.12.2021 -Aufteilung der Beauftragungen- (durch Kündigung des gemeinsamen Rettungsdienstbereiches durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg) Los 1: verbleibt im Rettungsdienstbereich Darmstadt Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung: 8760 Std. p.a. Vorhaltestunden nach Bereichsplan neu: 8760 Std. p.a. Differenz : 0 Std. p.a. Beauftragt: DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH Los 4: verbleibt im Rettungsdienstbereich Darmstadt Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Arheilgen mit einem Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung: 42347 Std. p.a. Vorhaltestunden nach Bereichsplan neu : 42347 Std. p.a. Differenz : 0 Std. p.a. Beauftragt: DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH Los 5: verbleibt im Rettungsdienstbereich Darmstadt Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Eberstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. Ein Stellplatz in Darmstadt (Marienhospital) ist gewünscht. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung: 20783,0 Std. p.a. Vorhaltestunden nach Bereichsplan neu : 20783,0 Std. p.a. Differenz : 0,0 Std. p.a. Wissenschaftsstadt Darmstadt Feuerwehr 2 Beauftragt: Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt- Starkenburg Baby-NAW: verbleibt im Rettungsdienstbereich Darmstadt Leistung: Sicherstellung des Transports von kranken Neu- un d Frühgeborenen im Bereich der Region Starkenburg durch einen Baby-NAW (Umsteigesystem) Beauftragt: Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt- Starkenburg Leistung: Sicherstellung der Verfügbarkeit eines qualifizier ten Kinderarztes für den Baby-NAW im Bereich der Region Starkenburg Beauftragt: Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret Wissenschaftsstadt Darmstadt Feuerwehr 3 Übersicht der künftigen Vorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt ab 01.01.2017 Wissenschaftsstadt Darmstadt Feuerwehr 4 Los 2: geht an Rettungsdienstbereich Dieburg Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung: 8760 Std. p.a. Beauftragt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg Los 3: geht an Rettungsdienstbereich Dieburg Leistung: Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auf d em Notarzteinsatzfahrzeug am Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim. Beauftragt: Institut für Notfallmedizin am Klinikum Darmstadt Los 6 geht an Rettungsdienstbereich Dieburg Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der N otfallversorgung am Rettungsmittelstandort Weiterstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. Ein Stellplatz in Griesheim für den 2. 24-Std.-Re ttungswagen ist gewünscht. Ein Stellplatz in Darmstadt (Elisabethenstift) für das Tagesfahrzeug ist gewünscht. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 19277,0 Std. p.a. Beauftragt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg Los 7 geht an Rettungsdienstbereich Dieburg Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der N otfallversorgung am Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Type C. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 12775 Std. p.a. Beauftragt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg Wissenschaftsstadt Darmstadt Feuerwehr 5 Los 8 geht an Rettungsdienstbereich DI Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Ober-Ramstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Type C. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 12775 Std. p.a. Beauftragt: Malteser Hilfsdienst gGmbH
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Rettungsdienstbereich Darmstadt 1
B E R E I C H S P L A N
gemäß § 15 Abs. 4
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011
für den
Rettungsdienstbereich Darmstadt
(zum 01.01.2017)
Stand 26.09.2016
n. Bereichsbeiratssitzung
Rettungsdienstbereich Darmstadt 2
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung .................................................... 3
2. Rettungsdienstbereich ............................................... 4
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle .................................. 5
4. Einsatzstrategie ................................................... 6
5. Einsatzdokumentation ................................................ 7
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis .................................... 7
5.2 Qualitätssicherung ................................................. 7
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt ........................... 8
7. Versorgungsbereich der Notarztsysteme und der Rettungswachen ..................... 9
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme ................................... 9
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen .................................. 9
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell ....................................... 10
8.1 Rettungsmittelbedarfsplan Montag – Donnerstag ............................. 11
8.2 Rettungsmittelbedarfsplan Freitag ...................................... 12
8.3 Rettungsmittelbedarfsplan Samstag ..................................... 13
8.4 Rettungsmittelbedarfsplan Sonntag ..................................... 14
8.5 Rettungsmittelbedarfsplan Wochenfeiertag ................................. 15
8.6 Übersicht Vorhaltestunden (nach Lose / Leistun gserbringer) ....................... 16
9. Notärztliche Versorgung ............................................. 17
10. Wasserrettung .................................................. 18
11. Bergrettung/ Höhenrettung ........................................... 18
12. Schwerlastpatiententransport .......................................... 18
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW) ..... 18
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst .................................... 18
14. Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ... 19
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach ................................ 19
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau ............................. 19
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße .............................. 20
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis .................................... 21
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA .................................. 21
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche: .................................... 21
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen G efahrenlagen ..................... 21
16. Krankenhäuser .................................................. 21
17. Vereinbarungen und Anweisungen ...................................... 21
Rettungsdienstbereich Darmstadt 3
1. Vorbemerkung
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. Dezember 2010, ist die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt Träger des Rettungsdienstes. Ihm obliegt die Durchführung des bodengebun-
denen Rettungsdienstes sowie der Berg- und Wasserrettung. Zur Sicherstellung der Durchführung des
Rettungsdienstes hat er für seinen Rettungsdienstbe reich einen
B e r e i c h s p l a n
Aufzustellen. In ihm wird der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst entsprechend den Anforderungen des
Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 4
2. Rettungsdienstbereich
Zum
Rettungsdienstbereich Darmstadt ,
der rettungsdienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt versorgt wird, gehört das Stadtgebiet der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt.
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische Angaben:
Fläche: 122,009 km²
Einwohnerzahl: 157.390 Hauptwohnsitz (Stand 201 5)
2.798 m. Nebenwohnsitz (Stand 2015)
Summe: 160.188
Rettungsdienstbereich Darmstadt 5
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastro phenschutz sowie Rettungsdienst der Wissenschafts-
stadt Darmstadt ist die
Leitfunkstelle Darmstadt (Funkrufname Leitstelle Darmstadt)
bei der Feuerwehr der Stadt Darmstadt.
Träger: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt
Notruf und Notfallfax: 112
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-0 (8 Leitungen)
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)
Telefax: 06151/13 24 03
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std.
4 Einsatzbearbeiter Werktags von
7 – 19 Uhr
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1 Digita lfunk: DA_BG_FW
Rettungsdienst: 413 GU RS 1 Digitalfunk DA_BG _RD
Kats-Reserve Kanal: 374 GU RS 1 (ständig genutzt von der Werkfeuerwehr Merck)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 6
4. Einsatzstrategie
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick au f die Einhaltung der Hilfsfrist, die Verringerung d er War-
tezeit und die einwandfreie Dokumentation die quali tative und quantitative Entscheidung über den Einsa tz
aller Rettungsmittel, die im Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisa torischer Einheit von Notfallrettung und Krankentra ns-
port durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze gege nüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und
sind so schnell wie möglich durchzuführen. Hierzu i st das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche ge eig-
nete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie).
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der o. a. Strategie zusätz-
lich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, je doch zeitlich weiter stehenden Rettungsmittel, ein ande-
res Rettungsmittel zur Erstversorgung des Notfallpatienten zu alarmieren.
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wir d eine „Mobile-Wachen-Strategie“ angewendet. Sie
gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird ,
dass die bestmögliche Versorgung des Rettungsdienst bereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Ret-
tungswachen über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem verfügen, die
den Zugang zu Toiletten- und Aufenthaltsräumen auf den Rettungswachen ermöglicht.
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarz tes erfolgt nach der „Indikationsliste für den Eins atz
des Notarztes“ (Anlage 1 Rettungsdienstplan 2011). Bei Notfalleinsätzen sollen die Einsatzfahrzeuge in
der Regel innerhalb von 1 Minute nach Auftragsertei lung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt
sein, bei Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgen ommen sind Spezialeinsätze, für die entsprechende
Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. B. Inkub atortransporte, Infektionstransporte). Zur Verkürzu ng
der Hilfsfristen sind die im Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfah rt
zu Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmitte lbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von
einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen.
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten von dem Grundsatz der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ abgewichen werden.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 7
5. Einsatzdokumentation
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung de r bestehenden Nachweispflicht sowie der Bereitstell ung
aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanun g und Effizienzüberprüfung eine Ton- sowie eine
Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsge-
räte sowie Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation.
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der Verordnung
zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgeset zes vom 3. Januar 2011 aufgeführten Einsatzdaten
während der Einsatzabwicklung zu erheben und entspr echend zu dokumentieren.
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine kontinuierliche Effizi enz-
und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Da rmstadt abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleis-
ten.
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährli ch eine statistische Auswertung der Einsatzdokument ation,
die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkomme ns nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der
einzelnen Leistungserbringer enthält.
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde der EDV-gestützte landesweite Interdisziplinäre Versorgungs-
nachweis (IVENA) umgesetzt. Hierzu sind alle Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich eingebunden.
5.2 Qualitätssicherung
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt der §19 HRDG.
In diesem Rahmen kann der Rettungsdienstträger „Trä gervorgaben“ als verbindlich vorschreiben, die z. B.
die zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal , Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung des
Personals, Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen
(bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Perso nals, Behandlungsstandards und Dokumentations-
standards regeln.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 8
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „ Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“.
Der Träger des Rettungsdienstbereichs Darmstadt hat hierzu einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst
(ÄLRD) bestellt.
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusge spräche zwischen den Trägern und den
Leisungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert werden.
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind derzeit:
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Hessen e. V.
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg (Regionalverband Südhessen)
Pfungstädter Straße 165
64297 Darmstadt
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
Institut für Notfallmedizin
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Dieburger Straße 31
64287 Darmstadt
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 9
7. Versorgungsbereich der Notarztsysteme und der Rettungswachen
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rett ungsdienstleistungen sind den Notarztsystemen und
den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche zuzuordnen.
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme
Standort Versorgungsbereiche
NEF-Darmstadt
Darmstadt mit allen Stadtteilen
Baby-NAW
Stadt Darmstadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Groß-Gerau
Landkreis Bergstraße
Odenwaldkreis
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen
Standort Versorgungsbereiche
Darmstadt/
Darmstadt- Innenstadt
Innenstadt inkl. RW-Arheilgen Darmstadt- Kranichstein
Darmstadt- Arheilgen
Darmstadt-
Darmstadt- Eberstadt
Eberstadt
Rettungsdienstbereich Darmstadt 10
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Inten siv-Transportwagen (ITW), Rettungswagen (Typ C)
und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt.
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften beste hen, sind diese einzuhalten. Grundlagen für die
Bemessung sind die Einhaltung der Hilfsfristen und das Einsatzaufkommen.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 11
8.1 Rettungsmittelbedarfsplan Montag – Donnerstag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 12
8.2 Rettungsmittelbedarfsplan Freitag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 13
8.3 Rettungsmittelbedarfsplan Samstag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 14
8.4 Rettungsmittelbedarfsplan Sonntag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 15
8.5 Rettungsmittelbedarfsplan Wochenfeiertag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 16
8.6 Übersicht Vorhaltestunden (nach Lose / Leistungserbringer)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 17
9. Notärztliche Versorgung
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten hat gegenüber anderen rettungsdienstlichen Einsät-
zen Vorrang.
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous-System. Die ärztliche Leis-
tung wird durch das Institut für Notfallmedizin der Wissenschaftsstadt Darmstadt sichergestellt.
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle Darmstadt auf der Grund-
lage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den Einsatz des Notarztwagens in Hessen.
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB Darmstadt durchgeführt.
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in einem Umsteigesystem
aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus.
Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB- Rettungsmittelbesatzung sofort zur Verfügung steht,
hält der ASB einen PKW mit einen Fahrer in Rufbereitschaft (mindestens RS-Qualifikation) vor, der die
Zuführung des Kinderarztes bei einer evtl. verzögerte Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW kom-
pensiert. Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogenen medizinischen Ausstattungen inkl.
Intensiv-Transportinkubator wird durch die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen Rettungsdienstbereich unwirtschaft-
lich wäre, wurde mit den Trägern der Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz de s Baby-NAW getroffen. Das System des Rettungs-
dienstbereiches Darmstadt deckt diese Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgebo-
renen mit ab.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 18
10. Wasserrettung
Wird - soweit möglich - durch Feuerwehr Frankfurt sichergestellt.
11. Bergrettung/ Höhenrettung
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die
Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt.
12. Schwerlastpatiententransport
Die Transporte von übergewichtigen Patienten werden durch das Sonderrettungsmittel der Johanniter-
Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt-Dieburg) stationiert im Rettungsdienstbereich Dieburg sicherge-
stellt. Die Anforderung erfolgt über die ZLS Dieburg.
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW)
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter-
Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt-Starkenburg sichergestellt.
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut für Notfallmedizin
sichergestellt.
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst
Um die vorgegebene Hilfsfrist in im gesamten Rettun gsdienstbereiches Darmstadt einhalten zu können,
haben der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt mit den Rettungsdienstträgern der be-
nachbarten Rettungsdienstbereiche Vereinbarungen üb er die bereichsübergreifende Zusammenarbeit im
Rettungsdienst (Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen.
Diese Vereinbarungen behalten ihre Wirkung, auch na ch Aufkündigung des gemeinsamen Rettungs-
dienstbereiches Darmstadt bis neue Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 19
Zur effektiven EDV-basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS-Trackingsystem ausges-
tattet .Über einen gemeinsamen Flottenservers in Ve rbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Ret-
tungsmittel auch den Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsver gabe über die abgebende Leitstelle. Anschließend
übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass
das jeweilige angeforderte Fahrzeug auf den Betrieb skanal der anfordernden Leitstelle umschaltet und
sich über Funk an- und abmeldet.
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das Fahrzeug entsendenden
Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden folgende Regelungen getroffen:
14. Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Ein-
satz und Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach
- keine -
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher Richtung bis zur Ab-
fahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau in Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-
Walldorf zuständig.
Auf dem Autobahnabschnitt der A5 von der Bereichsgr enze in nördlicher Richtung bis zur Auffahrt Lan-
gen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt oder das in Darmstadt stationierte NEF
(vormals NAW) eingesetzt.
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Büttelborn bis zur Anschlussstelle Darmstadt-
Innenstadt bzw. Darmstadt-Griesheim ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 20
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Darmstadt-Innenstadt bzw. Darmstadt-
Griesheim bis zur Anschlussstelle Büttelborn ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Weiterstadt durch
das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF.
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der B 42 von der Bereichsgrenze bis zur Autobahnauffahrt Büttel born
rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache Weiterstadt mitversorgt.
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt Gernsheim in nördlicher Richtung bis zur Behelfsauf-
fahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig. In dem zuvor genannten
Bereich kommt im Duplizitätsfall auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz.
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südliche n Bereichsgrenze in südlicher Richtung bis zur Auf-
fahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Kreis Groß-Gerau durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Groß-Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue -
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue-
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 21
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald . Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue-
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen
Aufgrund des § 7 HRDG wurden für den Rettungsdiens tbereich Darmstadt organisatorische Leiter
und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und f ür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entspre-
chend ausgerüstet.
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisa torischer Leiter / Organisatorische Leiterin sind
Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).
16. Krankenhäuser
Liste siehe Anlage
17. Vereinbarungen und Anweisungen
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungs dienstliche Versorgung im Rettungsdienstbereich dar .
Die Ausgestaltung und Anpassung wird über Anweisung en und Vereinbarungen geregelt.
Derzeit sind dies:
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärztinnen/Leitenden Notärzte
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“)
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst
2016/0411
11261 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.09.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0411
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 127010
Kostenstelle: 037-210-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1270-11 Sachkonto: 511 0300 (RD-Gebühren)
Betreff: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes - Kündigung der öffentlich -
rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbere i-
ches durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Vorlage vom: 28.09.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Rettungsdienstbereich Darmstadt erstreckt sich ab 01.01.2017 nur noch über das g e-
samte Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
2. Die Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstber eich Darmstadt von derzeit 140.077
Jahres-Vorhaltestunden wird ab dem 01.01.2017 um 53.587 Stunden auf 86.490 Jahres -
Vorhaltestunden abgesenkt. Dies entspricht der derzeit im Stadtgebiet beauftragten Re t-
tungsmittelvorhaltung.
3. Der Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt tritt in der vorgeschlagenen
Form zum 01.01.2017 in Kraft.
4. Die Beauftragungen der Leistungen im Rettungsdienst werden für eine Laufzeit von fünf Ja h-
ren erteilt.
5. Der anliegenden Gebührensatzung wird zugestimmt.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1 1992 Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen RD LS
Anlage 2 Kündigung der Rettungsdienst -Vereinbarung 20160613
Anlage 3 Schreiben LK DA -DI - Kündigung RD-Vereinbarung 20160919
Anlage 4 -Übersicht RD-Vorhaltung ab 1.1.2017
Anlage 5 -Bereichsplan Fortschreibung_Dixit_ Stand 27.09.2016
Anlage Bereichsplan OLRD
Anlage Bereichsplan KH
Anlage Bereichsplan LNA
Anlage Bereichsplan Mobile_Wachen
Anlage Bereichsplan ReLaDA
Anlage 6 -Rettungsdienstgebührensatzung alt
Anlage 7 -Berechnung der RD -Gebühren 2014
Anlage 7 -Berechnung der RD -Gebühren 2017_2
Anlage 8 -Rettungsdienstgebührensatzung neu_2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.09.2016
Änderung des Rettungsdienstbereiches Darmstadt
Auf Grund der Kündigung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines g e-
meinsamen Rettungsdienstbereiches durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist es notwendig,
die gebietliche Zuständigkeit des Rettungsdienstbereiches Darmstadt neu festzulegen. Bisher
umfasste der Rettungsdienstbereich Darmstadt neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Landkreiskommunen Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt, Bickenbach, Seeheim-
Jugenheim, Alsbach-Hähnlein, Mühltal, Ober-Ramstadt und Modautal.
Ab 01.01.2017 erstreckt sich die Zuständigkeit des Rettungsdienstbereiches Darmstadt au s-
schließlich auf das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung
eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches vom 22.10.1992 (Anlage 1) ohne vorherige G e-
spräche mit Schreiben vom 13.06.2016 gekündigt (Anlage 2). Daraufhin wurden Gespräche
über eine Kompromisslösung geführt, in der auch dargelegt wurde, dass die Wissenschaft s-
stadt Darmstadt die Bildung einer gemeinsamen Leitstelle für Stadt und Landkreis als die be s-
te Lösung ansieht. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat jedoch der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt mit Schreiben vom 19.09.2016 mitgeteilt, dass er sich nun endgültig dazu entschieden
hat, alle 23 Landkreiskommunen ab dem 01.01.2017 im Rettungsdienst über die Leitstelle
Dieburg zu versorgen (Anlage 3).
Das Hessische Sozialministerium sowie das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport
als Aufsichtsbehörden wurden über die Kündigung unterrichtet. Ob durch die Aufsichtsbehö r-
den die Entscheidung des Landkreises noch beeinflusst wird, kann nicht abgeschätzt werden.
Als Konsequenz muss die Wissenschaftsstadt Darmstadt alle Vorbereitungen treffen, um ab
dem 01.01.2017 die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet sicherzu-
stellen und den Leistungserbringern durch eine Beauftragung im gesamten bisherigen Umfang
Handlungssicherheit zu geben.
Änderungen der Rettungsmittelvorhaltung (Kapitel 8 Rettungsmittelbedarfsplan)
Da durch die Kurzfristigkeit der Kündigung valides Datenmaterial für die Teilung des bis dahin
gemeinsame Rettungsdienstvorhaltung fehlt, geht die Stadt Darmstadt nach Schätzungen da-
von aus, dass mit 26.500 Rettungsdiensteinsätzen 59 % des bisherigen Gesamtvolumens von
45.000 Einsätzen weiterhin im Rettungsdienstbereich Darmstadt verbleiben.
Demgegenüber werden 71.890 Jahresvorhaltestunden (entspricht 51 %) der Regelvorhaltung
an Primärrettungsmitteln als neue Rettungsmittelvorhaltung ab 01.01.2017 festgelegt. Damit
bleibt die auf dem Stadtgebiet vorgehaltene Rettungsmittelkapazität unverändert (Anlage 4).
Als Sekundäreinsatzmittel (ausschließlich zur Verlegung von Patienten) werden weiterhin ein
Baby-NAW und ein Intensiv-Verleger für den gesamten südhessischen Bereich mit 14.600 Jah-
resvorhaltestunden beauftragt.
Mit der DRK Rettungsdienst- und Sozialdienste Starkenburg GmbH und dem Arbeiter-
Samariter-Bund Landesverband Hessen (OV Darmstadt-Starkenburg) beauftragt die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt die Leistungserbringer, die auch bisher Leistungserbringer für das
Stadtgebiet waren und ihren Betriebssitz innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.
Für diese Leistungserbringer ändern sich die Vorhaltestunden nicht, da die Wissenschaftsstadt
Darmstadt die bisherigen Vorhaltestunden vollumfänglich wieder beauftragt.
Für die Notärztliche Versorgung durch das Institut für Notfallmedizin am Klinikum Darmstadt
(NEF-Besetzung) und der Darmstädter Kinderklinik Prinzessin Magret (Baby-NAW) ändert
sich die Beauftragung nicht. Sie müssen nur formal neu erteilt werden, da sich die Recht s-
grundlage mit dem neuen Bereichsplan ändert.
. . .
- 4 -
Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt
Zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflich-
tet, Bereichspläne aufzustellen und mindestens in Abständen von fünf Jahren fortzuschreiben.
In den Bereichsplänen ist der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst und soweit erforderlich für
die Berg- und Wasserrettung entsprechend den Anforderungen des Rettungsdienstplanes fest-
zulegen. Die Aufstellung und Fortschreibung der Bereichspläne hat unter Beteiligung der Leis-
tungsträger und Leistungserbringer zu erfolgen. Ein Einvernehmen ist dabei anzustreben.
Durch Kündigung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen
Rettungsdienstbereiches vom 22.10.1992 durch den Landkreis Darmstadt -Dieburg ist es not-
wendig, den Bereichsplan zum 01.01.2017 anzupassen, da sich die Zuständigkeit wie auch der
Rettungsmittelbedarf sich ändert (Anlage 5).
Ab 01.01.2017 erstreckt sich die Zuständigkeit des Rettungsdienstbereiches Darmstadt au s-
schließlich auf das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Dem Rettungsdienstträger entstehen aus den geplanten Maßnahmen keine Kosten, da die En t-
geltvereinbarungen zwischen den Leistungsträgern (Krankenkassen) und den Leistungserbri n-
gern (Hilfsorganisationen) direkt verhandelt werden.
Zu Kostendeckung der Aufwendungen der Stadt Darmstadt muss die Rettungsdienstgebü hren-
satzung angepasst werden.
Der Bereichsbeirat wurde am 26.09.2016 zu den Änderungen des Bereichsplanes angehört.
Die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes reagierten auf die Kündigung mit
Unverständnis und sehen sich durch die Kurzfristigkeit nicht ausreichend beteiligt. Es wurde
darauf verwiesen, dass auf Grund der Kurzfristigkeit der Entscheidung des Landkreises die
Systemsicherheit des Rettungsdienstes Vorrang hat und eine Verzögerung der Entscheidungen
nicht möglich ist.
Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen
Durch die Kündigung der gemeinsamen Vereinbarung wird die Struktur des bisherigen Re t-
tungsdienstbereichs zerschlagen. Die bisher vorliegenden Daten sollten eigentlich die Basis für
das geplante Vergabeverfahren für die rettungsdienstlichen Leistungen ab 01.01.2018 bilden.
Durch die Kündigung ist auch der Beschluss des Magistrates vom 08.06.2016 (Vorlage -
Nr.2016/0191) für ein Vergabeverfahren nicht umsetzbar, da keine belastbaren Daten für das
Einsatzgeschehen vorliegen.
Nach einem neuen Erlass des Sozialministeriums vom 09.09.2016 sind vergaberechtliche Au s-
schreibungen auch vor einer Anpassung des HRDG, die zum 01.01.2019 erfolgen wird, nicht
erforderlich, wenn die Beauftragung einer Hilfsorganisation erfolgen soll, die auch im Katastr o-
phenschutz tätig sind. (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) Inzwischen wurde dieses Vorg e-
hen bei Beauftragungen auch von Gerichten bestätigt.
Da DRK und ASB die Katastrophenschutzzüge (Sanitäts - und Betreuungszüge) für die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt stellen, soll die Laufzeit der Beauftragungen der rettungsdienstlichen
Leistungserbringung entsprechend dem Erlass des HSM ohne Vergabeve rfahren für fünf Jahre
erfolgen.
Rettungsdienstgebühren
Die Satzung vom 17.12.2004 zur Erhebung von Gebühren für die Stadt Darmstadt bei der
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (Rettungsdienstgebührensatzung) trat
am 01.01.2005 in Kraft. ( V-Nr. 0798/2004) (Anlage 6).
. . .
- 5 -
Seither sind die Gebühren unverändert für die Notfallrettung auf 54,13 € und für den Kranke n-
transport auf 13,15 € pro Einsatz/Fahrauftrag festgelegt.
Da davon auszugehen ist, dass sich die Sach- und Personalaufwendungen im UA 210 Ret-
tungsdienst sich erst verzögert absenken lassen, müssen zur Kostendeckung die Gebühren ab
dem 01.01.2017 angepasst werden.
Planerisch ist davon auszugehen, dass sich statt 30.614 abrechenbare Einsätze (2015) nur
noch 18.000 Einsätze in der Notfallrettung sowie statt 2.785 abrechenbare Einsätze (2015) im
Krankentransport nur noch 1.643 Einsätze in Ansatz bringen lassen.
Somit müssen die Gebühren ab 1.1.2017 für die Notfallrettung auf 87,77 € und die Gebühren
für den Krankentransport auf 24,43 € pro Einsatz/Fahrauftrag steigen, um eine Kostendeckung
zu erreichen (Anlage 7 und 8).
Zuviel erwirtschaftete Einnahmen fließen generell in eine Gebührenausgleichsrücklage und sind
nach HRDG zum Ausgleich von Erlös- und Kostenschwankungen zweckgebunden.
Die Anpassung der Kostenstruktur der Leitstelle an den reduzierten Zuständigkeitsbereich und
die geringeren Auftragszahlen kann frühestens im 2. Halbjahr 2017 erfolgen. Dann muss auch
die Rettungsdienstgebührensatzung wieder angepasst werden.
Darmstadt, 28.09.2016
Der Dezernent II Der Dezernent IV
Rafael Reißer Andre Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
1207 Zeichen
22/09 2016 DO 14:52 FAX +496151132214 Bürgermeister --- Feuerwehr wvvaruvı A Landkreis Darmstadt-Dieburg Jägertoratralle 207 64289 Dannstadt Dar Landrat des Laidkreisea Darınstadt-Dieburg 64276 Dammatadı Herrn Bürgermeister Rafael Reißer Telofon: (06151) R81-1000 Stadt Darmstadt Tele: (sISDaBı3003 . ’ «Mail: .d ellhı a A Luisenplatz 5 A Eing.: 21. Sep. 2016 Imernot; hüizdlwwwindadi.de/ 64283 Darmstadt 19. September 2016 Reitungsdienstliche Versorgung Landkreis Darmstadt-Dieburg Sehr geehrter Herr Reißer, bezugnehmend unser gemeinsames Gespräch am 21.07. 201 6 und die " daraufhin auf verschiedenen Ebenen durchgeführten Abstimmungen müss " ich Ihnen mitteilen, dass sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg für eine zukünftig eigenständige Durchführung des Rettungsdienstes in allen 23 Kreiskommunen entschieden hat. Wir sehen in dieser Entscheidung eine Chance zur Neusirukturierung dieses wichtigen Bestandteils - im Zusammenspiel mit den übrigen Einrichtungen - der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Im Rahmen der zukünftigen bereichsübergreifenden Zusammenarbeit stehen wir Ihnen als Partner weiterhin gerne zur Verfügung. aus Peter Schellhaas Landrat
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Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die der Stadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 9.6.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2003 Aufgrund des S 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 01.04.1993 (GVBl 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl I S. 342), des S 8 des Hessischen Rettungsdienstgesetz 1998 (HRDG) vom 24.11.1998 (GVBl. I S. 499) und der SS 2,3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBl I S. 434), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom folgende Satzung erlassen: Artikel I $ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der Notfallrettung 54,13 Euro und für jeden Fahrauftrag im Krankentransport 13,15 Euro erhoben“ Art. II Die Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft Darmstadt, den .12.2004 Der Magistrat Der Wissenschaftsstadt Darmstadt Dieter Wenzel Stadtrat E. Desiere 37.12 Lal Amt für Brand. und Katastrophenschutz “or Stadt Darmstadt N2 7. DEZ. 2004 ] Satzung - vom 17.12.2004 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die der Stadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettuı ienstgesetzes entste- henden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 9. 6. 1994, zuletzt geän- dert durch Satzung vom 17. 12. 2003 Aufgrund des $ 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 1.4. 1993 (GVBl. 19921. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. 6. 2002 (GVBl. 1. 342), des $ 8 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes 1998 (HRDG) vom 24. 11. 1998 (GVBl. IS. 499) und der $$ 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. 3. 1970 (GVBl. IS. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. 10. 2001 (GVBl. I S. 434), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. 12. 2004 folgende Satzung erlassen: "Artikel I $ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz/Fahrauftrag in der Notfallrettung 54,13 Euro und für jeden Bee In Seen tanspont 13,15 Euro erhoben.“ Die Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Darmstadt, den 17.12. 2004 Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Dieter Wenzel, Stadtrat
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Berechnung der Leitstellengebühr 1.1 Personalkosten der Leitfunkstelle (anteilig 18,39 Stellen=91,95%) Personalaufwendungen der Leitstellendisponenten Versorgungsaufwendungen der Leitstellendisponenten Summe Personalkosten Leitfunkstelle Eigenanteil Stadt Da Summe Personalkosten für Gebühren 4.2 Personalaufwendungen der Verwaltung/Trägeraufgaben Personalaufwendungen (LaL; stellv. LdL; Admin.;Abtl. 1;) Versorgungsaufwendungen (LdL; stellv. LdL; Admin.;Abtl. 1,) Personalkosten der Verwaltung/Trägeraufgaben Summe Personalaufwendungen 2.1 Aufwendungen für Sach-, Dienstleistungen ink. Miete Gebäude 2.2 Abschreibungen 2.3 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 2.4 Steueraufwendungen 2.5 Transferaufwendungen 2.6Sonstige Aufwendungen 2.7 Kosten der internen Leistungsbeziehungen VKE Summe Sachaufwendungen 3.1 Kostenersatzleistungen und Erstattungen 3.2 Landeszuwendung (0,20 € pro Einwohner) 140.000 3.3 Finanzerträge (Zinsen) Summe Erträge Summe abrechnungsfähiger Einsätze = Umzulegender Betrag ./. Abrechnungsfähige Einsätze Summe der Leitstellengebühr "Krankentransport" ab 01.01.2017 Notfallrettun: Konten-Bezeichnung antig. 037-210-1000-11 22002016) Jahr: 2017 (rojktion) [Projition aus 2014 It, Personalamt antig. 037-210-1000-12 Jerojexton aus 2015 * 1.204.506,84 € 20,00% 240.901,37 € 80,00% 963.605,47 € [Projektion aus 2014 It, Personalamt| [Projektion aus 2014 037-210-1000-13 037-210-1000-14 182.723,71 € 329,18 € 430.723,83 € 24.688,14 € 037-210-1000-15 0,00€ 037-210-1000-16 037-210-1000-17 0,00€ 0,00€ 037-210-1000-18 0,00€ 037-210-1000-19 91.326,24 € 546.738,21 € 037-210-1000-03 037-210-1000-07 85.133,09 € 037-210-1000-21 0,00€ Te, 113.133,09 € 1.579.934,30 € 87,77€ Sarse gerundet: Berechnung der Leitstellengebühr Krankentransport 30% 2017 Konten-Bezeichnung 1.1 Personalkosten der Leitfunkstelle (anteilig 1,61 Stellen= 8,05%) Personalaufwendungen der Leitstellendisponenten 9. 037-210-1000-1 1 |Projekton aus 2012 Versorgungsaufwendungen der Leitstellendisponenten ‚antig. 037-210-1000-12 |Proktion aus 2012 abrechenbare Personalkosten der Leitfunkstelle Eigenanteil Stadt Da 20,00% 10.032,77 € Summe Personalkosten für Gebühren 80,00% 40.131,06 € 40.131,06 € Summe abrechnungsfähiger Einsätze = Umzulegender Betrag J. Abrechnungsfähige Einsätze Summe der Leitstellengebühr "Krankentransport” ab 01.01.2017 : BEE 77 || nase
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Satzung vom Zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 9.6.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2004 Neu Aufgrund des 85 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 01.04.2005 ( GVBl. | 2005 S. 142 vom 17.03.2005), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), des&9 des Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16.12.2010 (GVBl. IS. 646) und der 88 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. IS. 134), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2016 folgende Satzung erlassen: Artikel I 83 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der Notfallrettung 87,77 Euro und für jeden Fahrauftrag im Krankentransport 24,43 Euro erhoben“ Artikel Il Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft Darmstadt, den xx.xx.2016 Der Magistrat Der Wissenschaftsstadt Darmstadt Reißer Bürgermeister
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Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Bismarckstraße 86
- Pfungstädter Straße 165
- Mornewegstraße 15
- Grafenstraße 9
- Dieburger Straße 31
- Jägertorstraße 207
- Luisenplatz 5A
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0411
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.09.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00