Mandari Insight

2016/0411

Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes - Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Magistratsvorlage 28.09.2016

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8934 Zeichen

Ööffentlich-rechtliche Vereinbarung

über die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches

mit einer Zentralen Leitstelle

Zwischen
der Stadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat,
und

dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Kreisausschuß,

wird aufgrund des $ 24 des Gesetzes über kommunale Gemein-
schaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, Seite 307) und
des $ 4 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)
vom 18.12.1990 (GVBl. I, Seite 725) gemäß den Beschlüssen der
Stadtverordnetenversammlung vom 20.08.1992 und des Kreistages
vom 01.06.1992 folgendes vereinbart:

Bildung ei Rettungsdiens reiches

Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg
bilden einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich, der aus den
Städten Darmstadt, Griesheim, Ober-Ramstadt und Pfungstadt
sowie den Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen,
Modautal, Mühltal, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt besteht.

2

Betrieb einer Zentralen Leitstelle

CD)

Die Stadt Darmstadt verpflichtet sich, die Leitfunkstelle
Hessen-Süd als gemeinsame Zentrale Leitstelle für den Zu-
ständigkeitsbereich nach $ 1 zu betreiben, soweit sich aus
Abs. 2 nichts anderes ergibt.

(2)

Die Leitfunkstelle Hessen-Süd ist ihrer Aufgabenstellung ent-
sprechend die Fernmelde-, Notruf-, Alarm- und Einsatzzentrale
für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst in
der Stadt Darmstadt. Sie ist die Einsatzzentrale für den
Rettungsdienst für die in $ 1 genannten Städte und Gemeinden
des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

(3)

Zwischen der Zentralen Leitstelle Dieburg und der Leitfunk-
stelle Hessen-Süd wird eine ständig verfügbare fernmelde-
technische Verbindung (telefonische Standleitung) geschaffen.
Die Stadt Darmstadt wird sicherstellen, daß alle Einsatz-
bearbeiter in der Leitfunkstelle Hessen-Süd die von der
Zentralen Leitstelle Dieburg weiterzugebenden Notfall-
meldungen entgegennehmen und die Notfalleinsätze veranlassen

können.

8.3
Allgemeine Aufgaben der Leitfunkstelle Hessen-Süd
(1)

Die Leitfunkstelle Hessen-Ssüd ist die Einsatzzentrale für
alle Einsatzkräfte und -mittel des Brand- und Katastrophen-
schutzes sowie des Rettungsdienstes in der Stadt Darmstadt.
In dem in 5 1 genannten Gebiet des Landkreises Darmstadt-
Dieburg nimmt sie die Aufgaben nach Maßgabe von $ 2 Abs. 2
wahr.

(2)
Innerhalb des Zuständigkeitsbereichs sind der Leitfunkstelle

Hessen-Süd im wesentlichen folgende Aufgaben übertragen:

10.

(3)

Entgegennahme und unverzügliche Behandlung aller Notrufe,

Hilfeersuchen und Transportaufträge im Rettungsdienst;

Alarmierung der Feuerwehren zu Brand- und Hilfeleistungs-
einsätzen sowie deren fernmeldemäßige Führung;

Alarmierung der Einheiten und Einrichtungen des Kata-
strophenschutzes nach dem Katastrophenschutzkalender der
Stadt Darmstadt sowie deren fernmeldemäßige Führung, bis
anderes bestimmt wird;

Alarmierung und Steuerung des bedarfsgerechten Einsatzes
der Einsatzkräfte und -mittel des Rettungsdienstes sowie
Leitung, Lenkung und Überwachung aller Einsätze im
Rettungsdienst;

Koordinierung der Einsätze aller im Katastrophenschutz
mitwirkenden Organisationen und Institutionen;

Anforderung und funkmäßige Führung des Rettungshubschrau-
bers entsprechend den hierfür getroffenen Regelungen;

Sicherstellung und Koordinierung der Zusammenarbeit mit
benachbarten Leitstellen, um erforderlichenfalls auch
über die Stadt-/Kreis- und Landesgrenze hinaus Hilfe zu
leisten oder anzufordern;

Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Polizeidienst-
stellen;

Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Bereitschafts-
diensten der Ärzte (Notfallvertretungsdienst);

Führung des zentralen Bettennachweises entsprechend $ 8
HKHG.

Weitere Aufgaben können wahrgenommen werden, soweit hierdurch

die

in Abs. 2 genannten Aufgaben nicht beeinträchtigt und die

dadurch entstehenden Aufwendungen vom Verursacher übernommen
werden.

Besondere Aufgaben

Die besonderen Aufgaben, die sich aus den örtlichen Gegeben-
heiten und Zuständigkeiten ergeben, werden für die Bereiche
Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst durch
Dienstanweisungen geregelt, die der Magistrat bzw. der Ober-
bürgermeister der Stadt Darmstadt erläßt. Im Bereich
Rettungsdienst geschieht dies im Einvernehmen mit dem Kreis-
ausschuß bzw. Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Dienstaufsicht und Weisungsbefugnis

(1)

Die allgemeine Dienstaufsicht über das Personal der Leitfunk-
stelle Hessen-Süd obliegt dem Oberbürgermeister der Stadt
Darmstadt. Die Aufsicht über den geordneten Dienstbetrieb der
Leitfunkstelle Hessen-Süd obliegt dem Leiter des Brandschutz-
amtes der Stadt Darmstadt. Er ist gegenüber dem Leitstellen-
personal weisungsbefugt.

(2)

Die Einsatzbearbeiter der Leitfunkstelle Hessen-Süd sind bei
der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben weisungsbe-
rechtigt. Sie entscheiden aufgrund der eingehenden Meldungen
über die Art und zeitliche Dringlichkeit der Einsatzmaßnahmen
und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen.

(3)
Am Einsatzort sind bei nachstehenden Einsätzen gegenüber dem
Leitstellenpersonal weisungsbefugt:

1. bei Katastrophenfällen die jeweils örtlich zuständige
untere Katastrophenschutzbehörde. oder deren Beauftragter,

2. bei Feuerwehreinsätzen die technische Einsatzleitung nach
58 32,33 Brandschutzhilfeleistungsgesetz,

3. bei rettungsdienstlichen Einsätzen für den medizinischen
Bereich der Notarzt bzw. einweisende Arzt,

4. bei Einsätzen nach $ 7 HRDG die technische Einsatzleitung.

Personelle Besetzung

Der Betrieb der Leitfunkstelle Hessen-Süd wird von Be-
schäftigten des Brandschutzamtes der Stadt Darmstadt wahrge-
nommen. Die Stadt Darmstadt verpflichtet sich, in der Leit-
funkstelle Hessen-Süd nur solches Personal einzusetzen, das
ordnungsgemäß ausgebildet wurde. Alle Einsatzbearbeiter der
Leitfunkstelle Hessen-Süd müssen jederzeit alle anfallenden
Einsatzaufträge abwickeln können und damit universell
einsetzbar sein.

Kosten

a)

Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg sind
sich einig, daß über die nach $ 10 Abs. 2:Satz 1 HRDG vom
Land Hessen als erstattungsfähig anerkannten sechs Stellen
hinaus ein Mehrbedarf von Planstellen besteht. Die Kosten von
2 Planstellen und die notwendigen Aus- und Fortbildungskosten
für das Leitstellenpersonal tragen die Stadt Darmstadt und
der Landkreis Darmstadt-Dieburg nach dem Verhältnis der Ein-
wohnerzahlen im gemeinsamen Rettungsdienstbereich. Das Ver-
hältnis der Einwohnerzahlen ergibt sich aus den Fest-
stellungen zum 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres.
Der vom Landkreis Darmstadt-Dieburg zu tragende Personal-
kostenanteil wird von der Stadt Darmstadt vierteljährlich
angefordert.

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(2)

Die künftig nach $ 10 Abs. 6 HRDG notwendig werdenden Kosten
tragen die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-
Dieburg nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen im gemein-
samen Rettungsdienstbereich. Absatz 1 Satz 3 gilt ent-
sprechend. Die Kosten werden auf Anforderung an die Stadt
Darmstadt halbjährlich überwiesen.

Bereichsausschuß

Es wird ein gemeinsamer Bereichsausschuß ($ 9 Abs. 3 Satz 2
HRDG) gebildet. Dessen Mitglieder werden auf Vorschlag der
Leistungserbringer, der Leistungsträger, der beiden Rettungs-
dienstträger und der ärztlichen Körperschaften einvernehmlich
durch den Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg und
den Magistrat der Stadt Darmstadt berufen. Die Stadt Darm-
stadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg erlassen für den
Bereichsausschuß eine Geschäftsordnung.

5:9
Zusammenarbeit
(1)
Die Einrichtung einer technischen Einsatzleitung und die Be-
rufung ihrer Mitglieder (S 7 HRDG) erfolgen einvernehmlich

durch den Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg und
den Magistrat der Stadt Darmstadt.

(2)

Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rettungs-
dienstbereich bleibt Aufgabe des jeweiligen Rettungsdienst-
trägers ($ 9 Abs. 4 HRDG). Vereinbarungen mit Dritten werden
im Benehmen mit dem Bereichsausschuß abgeschlossen.

(3)

Sofern die Stadt Darmstadt Maßnahmen nach $ 10 Abs. 6 Satz 1
HRDG (Bautechnische Herrichtung und räumliche Ausstattung des
Leitstellen- und Technikraumes sowie der Sozialräume) plant
und dafür eine Kostenbeteiligung nach $ 7 Abs. 2 anstrebt,
bedürfen die Maßnahmen der Zustimmung des Landkreises
Darmstadt-Dieburg.

(4)

Müssen für den Rettungsdienstbereich Benutzungsentgelte gemäß
$ 11 Abs. 4 HRDG festgesetzt werden, geschieht dies einver-
nehmlich durch die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darm-
stadt-Dieburg.

& 10
Kündigung
Die Vereinbarung kann von den Beteiligten jeweils bis zum
30. Juni eines Jahres zum 31. Dezember gekündigt werden. Die

Kündigung ist fristgerecht, wenn sie dem anderen Beteiligten
bis zum 30. Juni zugeht.

Darmstadt, den 22. Oktober 1992

7 Darmstadt Landkreis Darmstadt-Dieburg

Günther Metzger N A Dr. Hans-Joachim Klein

Oberbürgermeister Sur Landrat

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Dr. Rösch Dr. Hans-Jürgen Braun
Stadtrat Erster Kreisbeigeordneter

anlage 2

1956 Zeichen

DER LANDRAT RO kunft

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DES LANDKREISES ‚ Wissgaschaftsstadt Darmstac' 71 de }
DARMSTADT-DIEBURG «eh HEREE Landkreis
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Eing: 28. Juni 2016 Ye

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Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Di eur
64276 Darmstadt

Dr /A

Außenstelle Altstädter See
Am Altstädter See 7, Dieburg

Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt en
Feuerwehr (Durchwahl): (06071) 9639-0
Bismarckstraße 86 E-Mail: rettungsdienst@ladadi.de
64293 Darmstadt Telefonzentrale: (06071) 9639-0
Telefax, zentral: (06071) 9639-20
Internet: http://www.ladadi.de/
Ihr Zeichen/Schreiben vom Unser Zeichen Sachbearbeiter/-in Datum
710.4 13.06.2016

Kündigung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines
gemeinsamen Rettungsdienstbereiches vom 22. Oktober 1992 fristgemäß zum 31. Dezember
2016.

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt- -Dieburg hat in seiner Sitzung vom 07. Juni
2016 beschlossen, die rettungsdienstliche Versorgung weiterer Kommunen des Landkreises
in eigener Regie durchzuführen.

Für die bisherige Zusammenarbeit möchten wir uns auf diesem Wege bei Ihnen bedanken.
Für Abstimmungsgespräche zur zukünftigen Zusammenarbeit stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

-_

Christel Fleischmann

Klaus Peter Schellhaas

Landrat Erster Kreisbeigeordneter

Postanschrift: Dienstgebäude/Hausadresse: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt. Sparkasse Dieburg

Der Landrat des Landkreises ‚Am Altstädter See 7 (BLZ 508 501 50) 549 096 (BLZ 508 526 51) 33 200 114
Darmstadt-Dieburg Dieburg BIC HELADEFIDAS BIC HELADEFIDIE

64276 Darmstadt IBAN DE47 50850150 0000549096 IBAN DE21 50852651 0033200114
Fristenbriefkasten: Sprechzeiten: Ust-IdNr. DE 111 608 693 Postbank Frankfurt/Main
Jägertorstraße 207 Mo.-Fr. 8bis 12 Uhr (BLZ 500 100 Se 115 44-609
Darmstadt-Kranichstein Mi. 14 bis 17 Uhr BIC PBNKD]

IBAN DE50 A 0011544609

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2314 Zeichen

Berechnung der Leitstellengebühr

Notfallrettung

28.09.2016)

1.1 Personalkosten der Leitfunkstelle (anteilig 18,39 Stellen=91,95%)
Personalaufwendungen der Leitstellendisponenten
Versorgungsaufwendungen der Leitstellendisponenten
Summe Personalkosten Leitfunkstelle

Eigenanteil Stadt Da
Summe Personalkosten für Gebühren

1.2 Personalaufwendungen der Verwaltung/Trägeraufgaben
Personalaufwendungen (LdL; stellv. LdL; Admin,;Abtl, 1)
Versorgungsaufwendungen (LdL; stellv. LdL; Admin.;Abtl. 1)
Personalkosten der Verwaltung/Trägeraufgaben

Summe Personalaufwendungen

2.1 Aufwendungen für Sach-, Dienstleistungen ink. Miete Gebäude
2.2 Abschreibungen

2.3 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse

2.4 Steueraufwendungen

2.5 Transferaufwendungen

2.6Sonstige Aufwendungen

2.7 Kosten der internen Leistungsbeziehungen VKE

Summe Sachaufwendungen

3.1 Kostenersatzleistungen und Erstattungen
3.2 Landeszuwendung (0,20 € pro Einwohner) 290.000
3.3 Finanzerträge (Zinsen)

Summe Erträge

Summe abrechnungsfähiger Einsätze =
Umzulegender Betrag ./. Abrechnungsfähige Einsätze

Summe der Leitstellengebühr "Notfallrettung" ab xx.xx.201x

Jahr: 2014

1.204.506,84 €

240.901,37 €

80,00% 963.605,47 €
It, Personalamt Projektion aus 2014
L____t. Personalamt reisten au 2014

182.723,71 €

1.146.329,18 €

037-210-1000-13| 359.203,18 €
037-210-1000-14 9.356,22 €
037-210-1000-15 0,00 €
037-210-1000-16 0,00 €
037-210-1000-17 0,00€
037-210-1000-18 0,00 €
037-210-1000-19| 195.813,59 €

‚564.372,99 €

037-210-1000-03 73.263,78 €
037-210-1000-07 ‚58.000,00 €

037-210-1000-21 0,00 €

Br 7€

29270
1.579.438,39 €

gerundet:

Berechnung der Leitstellengebühr Krankentransport

Jahr: 2012

Konten-Bezeichnung

1.1 Personalkosten der Leitfunkstelle (anteilig 1,61 Stellen= 8,05%)
Personalaufwendungen der Leitstellendisponenten ‚antig. 037-210-1000-11| 37.688,65 €
Versorgungsaufwendungen der Leitstellendisponenten antig. 037-210-1000-12 19.640,03 €
abrechenbare Personalkosten der Leitfunkstelle

57.328,68 €
Eigenanteil Stadt Da 20,00% 11.465,74 €
Summe Personalkosten für Gebühren 80,00% 45.862,94 €

Summe Personalaufwendungen 45.862,94 €

BRUDER

Summe abrechnungsfähiger Einsätze =

Umzulegender Betrag ./. Abrechnungsfähige Einsätze 45.862,94 €

Summe der Leitstellengebühr "Krankentransport" ab xx.xx.201x gerundet:

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4563 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
1 
 
Übersicht der Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
vom 1.01.2017 bis 31.12.2021 -Aufteilung der Beauftragungen-  
(durch Kündigung des gemeinsamen Rettungsdienstbereiches durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg) 
 
 
 
 
Los 1: verbleibt im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Leistung:   Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)  
 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung:  8760 Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach Bereichsplan neu:  8760 Std. p.a. 
Differenz  :            0 Std. p.a.      
 
Beauftragt:   DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH  
 
 
 
 
 
Los 4: verbleibt im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Leistung:   Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 
Typ C. 
 
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Arheilgen mit einem Rettungswagen nach DIN/EN 
1789 Typ C. 
 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung:  42347 Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach Bereichsplan neu :  42347 Std. p.a. 
Differenz  :              0 Std. p.a.  
 
 
Beauftragt: 
  DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH  
 
 
 
 
 
Los 5: verbleibt im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Leistung:   Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Eberstadt mit  Rettungswagen nach DIN/EN 1789 
Typ C. Ein Stellplatz in Darmstadt (Marienhospital) ist gewünscht. 
 
 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung:  20783,0  Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach Bereichsplan neu :  20783,0  Std. p.a. 
Differenz  :              0,0  Std. p.a.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
2 
Beauftragt: 
  Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt-
Starkenburg 
 
 
 
 
 
 
Baby-NAW: verbleibt im Rettungsdienstbereich Darmstadt  
Leistung:   Sicherstellung des Transports von kranken Neu- un d Frühgeborenen im Bereich der 
Region Starkenburg durch einen Baby-NAW (Umsteigesystem) 
Beauftragt:   Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V.  Ortsverband Darmstadt-
Starkenburg 
 
Leistung: 
 Sicherstellung der Verfügbarkeit eines qualifizier ten Kinderarztes für den Baby-NAW im 
Bereich der Region Starkenburg 
Beauftragt:   Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
3 
 
 
 
 
 
 
 
Übersicht der künftigen Vorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt ab 01.01.2017

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
4 
 
 
 
Los 2: geht an Rettungsdienstbereich Dieburg 
Leistung: 
  Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)  
 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung:  8760 Std. p.a. 
 
Beauftragt:  Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg 
 
 
 
 
Los 3: geht an Rettungsdienstbereich Dieburg 
Leistung: 
  Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auf d em Notarzteinsatzfahrzeug am 
Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim. 
Beauftragt:   Institut für Notfallmedizin am Klinikum Darmstadt  
 
 
 
 
Los 6 geht an Rettungsdienstbereich Dieburg 
Leistung: 
 Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der N otfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Weiterstadt mit  Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. 
 
 Ein Stellplatz in Griesheim für den 2.  24-Std.-Re ttungswagen ist gewünscht. 
 Ein Stellplatz in Darmstadt (Elisabethenstift) für  das Tagesfahrzeug ist gewünscht. 
 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung :  19277,0  Std. p.a. 
  
 
Beauftragt:   Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg 
 
 
 
 
 
Los 7 geht an Rettungsdienstbereich Dieburg  
Leistung:  Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der N otfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 
Type C.   
 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung :  12775 Std. p.a. 
  
 
 
Beauftragt:   Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
5 
 
 
 
Los 8 geht an Rettungsdienstbereich DI  
Leistung:
  Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Ober-Ramstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Type C. 
 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung 
:  12775 Std. p.a. 
  
 
 
Beauftragt:  Malteser Hilfsdienst gGmbH

anlage 10

3602 Zeichen

	





         





	





 
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anlage 5

23186 Zeichen

Rettungsdienstbereich Darmstadt   1  
 
 
 
 
 
 
 
 
B E R E I C H S P L A N 
 
 
 
 
gemäß § 15 Abs. 4  
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 
 
 
 
 
 
für den  
Rettungsdienstbereich Darmstadt 
 (zum 01.01.2017) 
 
Stand 26.09.2016 
n. Bereichsbeiratssitzung

Rettungsdienstbereich Darmstadt   2  
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Vorbemerkung  .................................................... 3 
2. Rettungsdienstbereich  ............................................... 4 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle  .................................. 5 
4. Einsatzstrategie  ................................................... 6 
5. Einsatzdokumentation  ................................................ 7 
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis  .................................... 7 
5.2 Qualitätssicherung  ................................................. 7 
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt  ........................... 8 
7. Versorgungsbereich der Notarztsysteme und der Rettungswachen  ..................... 9 
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme  ................................... 9 
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen  .................................. 9 
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell  ....................................... 10  
8.1  Rettungsmittelbedarfsplan  Montag – Donnerstag ............................. 11  
8.2  Rettungsmittelbedarfsplan  Freitag  ...................................... 12  
8.3  Rettungsmittelbedarfsplan  Samstag  ..................................... 13  
8.4  Rettungsmittelbedarfsplan  Sonntag  ..................................... 14  
8.5  Rettungsmittelbedarfsplan  Wochenfeiertag  ................................. 15  
8.6  Übersicht Vorhaltestunden (nach Lose / Leistun gserbringer)  ....................... 16  
9. Notärztliche Versorgung  ............................................. 17  
10. Wasserrettung  .................................................. 18  
11. Bergrettung/ Höhenrettung  ........................................... 18  
12. Schwerlastpatiententransport  .......................................... 18  
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW)  ..... 18  
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst  .................................... 18  
14.  Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg  ... 19  
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach  ................................ 19  
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau  ............................. 19  
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße  .............................. 20  
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis  .................................... 21  
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA  .................................. 21  
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:  .................................... 21  
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen G efahrenlagen  ..................... 21  
16. Krankenhäuser  .................................................. 21  
17. Vereinbarungen und Anweisungen  ...................................... 21

Rettungsdienstbereich Darmstadt   3  
 
1. Vorbemerkung 
 
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. Dezember 2010, ist die Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt Träger des Rettungsdienstes. Ihm obliegt die Durchführung des bodengebun- 
denen Rettungsdienstes sowie der Berg- und Wasserrettung. Zur Sicherstellung der Durchführung des 
Rettungsdienstes hat er für seinen Rettungsdienstbe reich einen 
 
B e r e i c h s p l a n 
 
Aufzustellen. In ihm wird der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst entsprechend den Anforderungen des 
Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   4  
 
2. Rettungsdienstbereich 
 
 Zum  
Rettungsdienstbereich Darmstadt , 
 
der rettungsdienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt versorgt wird, gehört das Stadtgebiet der  Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt. 
 
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische Angaben: 
 
Fläche: 122,009 km²  
 
Einwohnerzahl: 157.390   Hauptwohnsitz   (Stand 201 5) 
     2.798 m. Nebenwohnsitz (Stand 2015)  
                       Summe: 160.188

Rettungsdienstbereich Darmstadt   5  
 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle 
 
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastro phenschutz sowie Rettungsdienst der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt ist die  
                                                                      Leitfunkstelle Darmstadt (Funkrufname Leitstelle Darmstadt) 
bei der Feuerwehr der Stadt Darmstadt. 
 
Träger: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt 
Notruf und Notfallfax: 112  
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-0 (8 Leitungen)                                    
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)  
Telefax: 06151/13 24 03 
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std. 
 4 Einsatzbearbeiter Werktags von  
 7 – 19 Uhr 
 
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1      Digita lfunk: DA_BG_FW 
Rettungsdienst: 413 GU RS 1      Digitalfunk  DA_BG _RD 
Kats-Reserve  Kanal: 374 GU RS 1   (ständig genutzt  von der Werkfeuerwehr Merck)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   6  
 
4. Einsatzstrategie 
 
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick au f die Einhaltung der Hilfsfrist, die Verringerung d er War- 
tezeit und die einwandfreie Dokumentation die quali tative und quantitative Entscheidung über den Einsa tz 
aller Rettungsmittel, die im Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.  
 
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisa torischer Einheit von Notfallrettung und Krankentra ns- 
port durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze gege nüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und 
sind so schnell wie möglich durchzuführen. Hierzu i st das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche ge eig- 
nete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). 
 
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall  gerechtfertigt sein, im Rahmen der o. a. Strategie  zusätz- 
lich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, je doch zeitlich weiter stehenden Rettungsmittel, ein ande- 
res Rettungsmittel zur Erstversorgung des Notfallpatienten zu alarmieren. 
 
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wir d eine „Mobile-Wachen-Strategie“ angewendet. Sie 
gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird , 
dass die bestmögliche Versorgung des Rettungsdienst bereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Ret-
tungswachen über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem verfügen, die 
den Zugang zu Toiletten- und Aufenthaltsräumen auf den Rettungswachen ermöglicht. 
 
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarz tes erfolgt nach der „Indikationsliste für den Eins atz 
des Notarztes“ (Anlage 1 Rettungsdienstplan 2011). Bei Notfalleinsätzen sollen die Einsatzfahrzeuge in  
der Regel innerhalb von 1 Minute nach Auftragsertei lung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt 
sein, bei Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgen ommen sind Spezialeinsätze, für die entsprechende 
Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. B. Inkub atortransporte, Infektionstransporte). Zur Verkürzu ng 
der Hilfsfristen sind die im Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfah rt 
zu Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmitte lbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von 
einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen. 
 
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunk- 
ten von dem Grundsatz der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ abgewichen werden.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   7  
 
5. Einsatzdokumentation 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung de r bestehenden Nachweispflicht sowie der Bereitstell ung 
aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanun g und Effizienzüberprüfung eine Ton- sowie eine 
Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsge- 
räte sowie Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation. 
 
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der Verordnung 
zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgeset zes vom 3. Januar 2011 aufgeführten Einsatzdaten 
während der Einsatzabwicklung zu erheben und entspr echend zu dokumentieren. 
 
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als  statistische Grundlage eine kontinuierliche Effizi enz- 
und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Da rmstadt abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleis-
ten. 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährli ch eine statistische Auswertung der Einsatzdokument ation, 
die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkomme ns nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der 
einzelnen Leistungserbringer enthält. 
 
 
 
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis 
 
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde der EDV-gestützte landesweite Interdisziplinäre Versorgungs- 
nachweis (IVENA) umgesetzt.  Hierzu sind alle Krankenhäuser im  Rettungsdienstbereich eingebunden. 
 
 
5.2 Qualitätssicherung 
 
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt der §19 HRDG. 
In diesem Rahmen kann der Rettungsdienstträger „Trä gervorgaben“ als verbindlich vorschreiben,  die z. B.  
die zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal , Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung des 
Personals, Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen 
(bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Perso nals, Behandlungsstandards und Dokumentations- 
standards regeln.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   8  
 
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „ Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“. 
Der Träger des Rettungsdienstbereichs Darmstadt hat  hierzu einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst 
(ÄLRD) bestellt.  
 
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusge spräche zwischen den Trägern und den  
Leisungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert werden. 
 
 
 
 
 
 
 
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind derzeit:  
 
 
Arbeiter-Samariter-Bund 
Landesverband Hessen e. V.  
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg  (Regionalverband Südhessen) 
Pfungstädter Straße 165 
64297 Darmstadt 
 
 
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH 
Mornewegstraße 15 
64293 Darmstadt 
 
 
Institut für Notfallmedizin 
Grafenstraße 9 
64283 Darmstadt 
 
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret 
Dieburger Straße 31 
64287 Darmstadt 
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   9  
 
7. Versorgungsbereich der Notarztsysteme und der Rettungswachen 
 
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rett ungsdienstleistungen sind den Notarztsystemen und 
den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche zuzuordnen. 
 
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme 
 
Standort  Versorgungsbereiche 
 
NEF-Darmstadt 
 Darmstadt mit allen Stadtteilen 
  
 
Baby-NAW 
 Stadt Darmstadt 
 Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 Landkreis Groß-Gerau 
 Landkreis Bergstraße 
 Odenwaldkreis 
 
 
 
  
 
   
 
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen 
 
Standort       Versorgungsbereiche 
   
Darmstadt/ 
 Darmstadt- Innenstadt    
Innenstadt  inkl. RW-Arheilgen  Darmstadt- Kranichstein  
 Darmstadt- Arheilgen 
    
   
  
Darmstadt-
 Darmstadt- Eberstadt  
Eberstadt

Rettungsdienstbereich Darmstadt   10 
  
 
 
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell 
 
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Inten siv-Transportwagen (ITW), Rettungswagen (Typ C) 
und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt. 
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften beste hen, sind diese einzuhalten. Grundlagen für die 
Bemessung sind die Einhaltung der Hilfsfristen und das Einsatzaufkommen.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   11   
 
8.1  Rettungsmittelbedarfsplan  Montag – Donnerstag 
 
  
 
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   12   
 
8.2  Rettungsmittelbedarfsplan  Freitag 
 
 
 
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   13   
 
8.3  Rettungsmittelbedarfsplan  Samstag 
 
  
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   14   
 
8.4  Rettungsmittelbedarfsplan  Sonntag 
 
 
 
 
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   15   
 
8.5  Rettungsmittelbedarfsplan  Wochenfeiertag 
 
 
 
 
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   16   
 
8.6  Übersicht Vorhaltestunden (nach Lose / Leistungserbringer)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   17 
  
 
 
9. Notärztliche Versorgung 
 
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten  hat gegenüber anderen rettungsdienstlichen Einsät-
zen Vorrang. 
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous-System. Die ärztliche Leis- 
tung wird durch das Institut für Notfallmedizin der Wissenschaftsstadt Darmstadt sichergestellt. 
 
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle Darmstadt auf der Grund- 
lage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den Einsatz des Notarztwagens in Hessen. 
 
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB Darmstadt durchgeführt.  
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in einem Umsteigesystem 
aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus. 
 Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB- Rettungsmittelbesatzung sofort zur Verfügung steht, 
hält der ASB einen PKW mit einen Fahrer in Rufbereitschaft (mindestens RS-Qualifikation) vor, der die 
Zuführung des Kinderarztes bei einer evtl. verzögerte Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW kom- 
pensiert. Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogenen medizinischen Ausstattungen inkl. 
Intensiv-Transportinkubator wird durch die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.  
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen Rettungsdienstbereich unwirtschaft-
lich wäre, wurde mit den Trägern der Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und  
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz de s Baby-NAW getroffen. Das System des Rettungs- 
dienstbereiches Darmstadt deckt diese Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgebo- 
renen mit ab.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   18 
  
 
10. Wasserrettung 
 
Wird - soweit möglich - durch Feuerwehr Frankfurt sichergestellt. 
 
11. Bergrettung/ Höhenrettung 
 
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die 
Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt. 
 
12. Schwerlastpatiententransport 
 
Die Transporte von übergewichtigen Patienten werden durch das Sonderrettungsmittel der Johanniter-
Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt-Dieburg) stationiert im Rettungsdienstbereich Dieburg sicherge- 
stellt. Die Anforderung erfolgt über die ZLS Dieburg. 
 
 
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW) 
 
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter-
Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt-Starkenburg sichergestellt. 
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut für Notfallmedizin 
sichergestellt. 
 
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst 
  
Um die vorgegebene Hilfsfrist in im gesamten Rettun gsdienstbereiches Darmstadt einhalten zu können, 
haben der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt  Darmstadt mit den Rettungsdienstträgern der be- 
nachbarten Rettungsdienstbereiche Vereinbarungen üb er die bereichsübergreifende Zusammenarbeit im 
Rettungsdienst (Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen. 
Diese Vereinbarungen behalten ihre Wirkung, auch na ch Aufkündigung des gemeinsamen Rettungs- 
dienstbereiches Darmstadt  bis neue Vereinbarungen abgeschlossen werden.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   19 
  
 
Zur effektiven EDV-basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS-Trackingsystem ausges-
tattet .Über einen gemeinsamen Flottenservers in Ve rbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Ret-
tungsmittel auch den Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.  
 
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsver gabe über die abgebende Leitstelle. Anschließend 
übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass  
das jeweilige angeforderte Fahrzeug auf den Betrieb skanal der anfordernden Leitstelle umschaltet und 
sich über Funk an- und abmeldet. 
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das Fahrzeug entsendenden 
Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden folgende Regelungen getroffen: 
 
14.  Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW 
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Ein- 
satz und Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.  
 
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach 
- keine - 
 
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher Richtung bis  zur Ab-
fahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau in Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-
Walldorf zuständig. 
 
Auf dem Autobahnabschnitt der A5 von der Bereichsgr enze in nördlicher Richtung bis zur Auffahrt Lan- 
gen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt oder das in Darmstadt stationierte NEF 
(vormals NAW) eingesetzt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Büttelborn bis zur Anschlussstelle Darmstadt-
Innenstadt bzw.  Darmstadt-Griesheim ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   20 
  
 
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Darmstadt-Innenstadt bzw. Darmstadt-
Griesheim bis zur Anschlussstelle Büttelborn ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig. 
 
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Weiterstadt durch 
das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF. 
 
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der B 42 von der  Bereichsgrenze bis zur Autobahnauffahrt Büttel born 
rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache Weiterstadt mitversorgt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt  Gernsheim in nördlicher Richtung bis zur Behelfsauf- 
fahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.  In dem zuvor genannten 
Bereich kommt im Duplizitätsfall auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz. 
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südliche n Bereichsgrenze in südlicher Richtung bis zur Auf-
fahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.  
 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Kreis Groß-Gerau durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Groß-Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue - 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue- 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   21 
  
 
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis 
  
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald . Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue- 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
 
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA 
 
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW 
 
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:  
 
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage  
 
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen 
 
Aufgrund des § 7 HRDG  wurden für den Rettungsdiens tbereich Darmstadt organisatorische Leiter 
und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und f ür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entspre- 
chend ausgerüstet. 
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisa torischer Leiter / Organisatorische Leiterin sind 
Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).   
 
16. Krankenhäuser 
Liste siehe Anlage 
 
17. Vereinbarungen und Anweisungen 
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungs dienstliche Versorgung im Rettungsdienstbereich dar . 
Die Ausgestaltung und Anpassung wird über Anweisung en und Vereinbarungen geregelt. 
Derzeit sind dies: 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärztinnen/Leitenden Notärzte  
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“ 
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“) 
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst

2016/0411

11261 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0411 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 127010 
Kostenstelle: 037-210-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1270-11 Sachkonto: 511 0300 (RD-Gebühren) 
 
Betreff: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes - Kündigung der öffentlich -
rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbere i-
ches durch den Landkreis  Darmstadt-Dieburg 
 
Vorlage vom: 28.09.2016  
 
Beschlussvorschlag :  
1. Der Rettungsdienstbereich Darmstadt erstreckt sich ab 01.01.2017 nur noch über das g e-
samte Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
2. Die Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstber eich Darmstadt von derzeit 140.077 
Jahres-Vorhaltestunden wird ab dem 01.01.2017 um 53.587 Stunden auf 86.490 Jahres -
Vorhaltestunden abgesenkt. Dies entspricht der derzeit im Stadtgebiet beauftragten Re t-
tungsmittelvorhaltung. 
3. Der Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt tritt in der vorgeschlagenen 
Form zum 01.01.2017 in Kraft. 
4. Die Beauftragungen der Leistungen im Rettungsdienst werden für eine Laufzeit von fünf Ja h-
ren erteilt. 
5. Der anliegenden Gebührensatzung wird zugestimmt.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 1992 Vereinbarung über die  Bildung eines gemeinsamen RD LS  
Anlage 2 Kündigung der Rettungsdienst -Vereinbarung 20160613  
Anlage 3 Schreiben LK DA -DI - Kündigung RD-Vereinbarung 20160919  
Anlage 4 -Übersicht RD-Vorhaltung  ab 1.1.2017  
Anlage 5 -Bereichsplan Fortschreibung_Dixit_ Stand 27.09.2016  
Anlage Bereichsplan   OLRD  
Anlage Bereichsplan  KH  
Anlage Bereichsplan  LNA  
Anlage Bereichsplan  Mobile_Wachen  
Anlage Bereichsplan  ReLaDA  
Anlage 6 -Rettungsdienstgebührensatzung alt  
Anlage 7 -Berechnung der RD -Gebühren 2014 
Anlage 7 -Berechnung der RD -Gebühren 2017_2  
Anlage 8 -Rettungsdienstgebührensatzung neu_2  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.09.2016 
 
Änderung des Rettungsdienstbereiches Darmstadt 
Auf Grund der Kündigung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines g e-
meinsamen Rettungsdienstbereiches durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist es notwendig, 
die gebietliche Zuständigkeit des Rettungsdienstbereiches Darmstadt neu festzulegen. Bisher 
umfasste der Rettungsdienstbereich Darmstadt neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Landkreiskommunen Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt, Bickenbach, Seeheim-
Jugenheim, Alsbach-Hähnlein, Mühltal, Ober-Ramstadt und Modautal. 
Ab 01.01.2017 erstreckt sich die Zuständigkeit des Rettungsdienstbereiches Darmstadt au s-
schließlich auf das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung 
eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches vom 22.10.1992 (Anlage 1) ohne vorherige G e-
spräche mit Schreiben vom 13.06.2016 gekündigt (Anlage 2). Daraufhin wurden Gespräche 
über eine Kompromisslösung geführt, in der auch dargelegt wurde, dass die Wissenschaft s-
stadt Darmstadt die Bildung einer gemeinsamen Leitstelle für Stadt und Landkreis als die be s-
te Lösung ansieht. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat jedoch der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt mit Schreiben vom 19.09.2016 mitgeteilt, dass er sich nun endgültig dazu entschieden 
hat, alle 23 Landkreiskommunen ab dem 01.01.2017 im Rettungsdienst über die Leitstelle 
Dieburg zu versorgen (Anlage 3). 
 
Das Hessische Sozialministerium sowie das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport 
als Aufsichtsbehörden wurden über die Kündigung unterrichtet. Ob durch die Aufsichtsbehö r-
den die Entscheidung des Landkreises noch beeinflusst wird, kann nicht abgeschätzt werden.  
 
Als Konsequenz muss die Wissenschaftsstadt Darmstadt alle Vorbereitungen treffen, um ab 
dem 01.01.2017 die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet sicherzu-
stellen und den Leistungserbringern durch eine Beauftragung im gesamten bisherigen Umfang 
Handlungssicherheit zu geben.  
 
Änderungen der Rettungsmittelvorhaltung (Kapitel 8 Rettungsmittelbedarfsplan)  
Da durch die Kurzfristigkeit der Kündigung valides Datenmaterial für die Teilung des bis dahin 
gemeinsame Rettungsdienstvorhaltung fehlt, geht die Stadt Darmstadt nach Schätzungen da-
von aus, dass mit 26.500 Rettungsdiensteinsätzen 59 % des bisherigen Gesamtvolumens von 
45.000 Einsätzen weiterhin im Rettungsdienstbereich Darmstadt verbleiben.  
 
Demgegenüber werden 71.890 Jahresvorhaltestunden (entspricht 51 %) der Regelvorhaltung 
an Primärrettungsmitteln als neue Rettungsmittelvorhaltung ab 01.01.2017 festgelegt. Damit 
bleibt die auf dem Stadtgebiet vorgehaltene Rettungsmittelkapazität unverändert (Anlage 4).  
 
Als Sekundäreinsatzmittel (ausschließlich zur Verlegung von Patienten) werden weiterhin ein 
Baby-NAW und ein Intensiv-Verleger für den gesamten südhessischen Bereich mit 14.600 Jah-
resvorhaltestunden beauftragt.  
 
Mit der DRK Rettungsdienst- und Sozialdienste Starkenburg GmbH und dem Arbeiter-
Samariter-Bund Landesverband Hessen (OV Darmstadt-Starkenburg) beauftragt die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt die Leistungserbringer, die auch bisher Leistungserbringer für das 
Stadtgebiet waren und ihren Betriebssitz innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. 
 
Für diese Leistungserbringer ändern sich die Vorhaltestunden nicht, da die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt die bisherigen Vorhaltestunden vollumfänglich wieder beauftragt.  
 
Für die Notärztliche Versorgung durch das Institut für Notfallmedizin am Klinikum Darmstadt 
(NEF-Besetzung) und der Darmstädter Kinderklinik Prinzessin Magret (Baby-NAW) ändert 
sich die Beauftragung nicht. Sie müssen nur formal neu erteilt werden, da sich die Recht s-
grundlage mit dem neuen  Bereichsplan ändert. 
 
        . . .

- 4 - 
Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflich-
tet, Bereichspläne aufzustellen und mindestens in Abständen von fünf Jahren fortzuschreiben. 
In den Bereichsplänen ist der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst und soweit erforderlich für 
die Berg- und Wasserrettung entsprechend den Anforderungen des Rettungsdienstplanes fest-
zulegen. Die Aufstellung und Fortschreibung der Bereichspläne hat unter Beteiligung der Leis-
tungsträger und Leistungserbringer zu erfolgen. Ein Einvernehmen ist dabei anzustreben.  
 
Durch Kündigung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen 
Rettungsdienstbereiches vom 22.10.1992 durch den Landkreis Darmstadt -Dieburg ist es not-
wendig, den Bereichsplan zum 01.01.2017 anzupassen, da sich die Zuständigkeit wie auch der 
Rettungsmittelbedarf sich ändert (Anlage 5). 
 
Ab 01.01.2017 erstreckt sich die Zuständigkeit des Rettungsdienstbereiches Darmstadt au s-
schließlich auf das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Dem Rettungsdienstträger entstehen aus den geplanten Maßnahmen keine Kosten, da die En t-
geltvereinbarungen zwischen den Leistungsträgern (Krankenkassen) und den Leistungserbri n-
gern (Hilfsorganisationen) direkt verhandelt werden. 
 
Zu Kostendeckung der Aufwendungen der Stadt Darmstadt muss die Rettungsdienstgebü hren-
satzung angepasst werden. 
 
Der Bereichsbeirat wurde am 26.09.2016 zu den Änderungen des Bereichsplanes angehört. 
Die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes reagierten auf die Kündigung mit 
Unverständnis und sehen sich durch die Kurzfristigkeit nicht ausreichend beteiligt. Es wurde 
darauf verwiesen, dass auf Grund der Kurzfristigkeit der Entscheidung des Landkreises die 
Systemsicherheit des Rettungsdienstes Vorrang hat und eine Verzögerung der Entscheidungen 
nicht möglich ist. 
 
Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen 
Durch die Kündigung der gemeinsamen Vereinbarung wird die Struktur des bisherigen Re t-
tungsdienstbereichs zerschlagen. Die bisher vorliegenden Daten sollten eigentlich die Basis für 
das geplante Vergabeverfahren für die rettungsdienstlichen Leistungen ab 01.01.2018 bilden.  
 
Durch die Kündigung ist auch der Beschluss des Magistrates vom 08.06.2016 (Vorlage -
Nr.2016/0191) für ein Vergabeverfahren nicht umsetzbar, da keine belastbaren Daten für das 
Einsatzgeschehen vorliegen. 
 
Nach einem neuen Erlass des Sozialministeriums vom 09.09.2016 sind vergaberechtliche Au s-
schreibungen auch vor einer Anpassung des HRDG, die zum 01.01.2019 erfolgen wird, nicht 
erforderlich, wenn die Beauftragung einer Hilfsorganisation erfolgen soll, die auch im Katastr o-
phenschutz tätig sind. (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz) Inzwischen wurde dieses Vorg e-
hen bei Beauftragungen auch von Gerichten bestätigt. 
 
Da DRK und ASB die Katastrophenschutzzüge (Sanitäts - und Betreuungszüge) für die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt stellen, soll die Laufzeit der Beauftragungen der rettungsdienstlichen 
Leistungserbringung entsprechend dem Erlass des HSM ohne Vergabeve rfahren für fünf Jahre 
erfolgen.  
 
Rettungsdienstgebühren 
Die Satzung vom 17.12.2004 zur Erhebung von Gebühren für die Stadt Darmstadt bei der 
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (Rettungsdienstgebührensatzung) trat 
am 01.01.2005 in Kraft. ( V-Nr. 0798/2004) (Anlage 6). 
 
 
       . . .

- 5 - 
Seither sind die Gebühren unverändert für die Notfallrettung auf 54,13 € und für den Kranke n-
transport auf 13,15 € pro Einsatz/Fahrauftrag festgelegt. 
 
Da davon auszugehen ist, dass sich die Sach- und Personalaufwendungen im UA 210 Ret-
tungsdienst sich erst verzögert absenken lassen, müssen zur Kostendeckung die Gebühren ab 
dem 01.01.2017 angepasst werden. 
 
Planerisch ist davon auszugehen, dass sich statt 30.614 abrechenbare Einsätze (2015) nur 
noch 18.000 Einsätze in der Notfallrettung sowie statt 2.785 abrechenbare Einsätze (2015) im 
Krankentransport nur noch 1.643 Einsätze in Ansatz bringen lassen. 
 
Somit müssen die Gebühren ab 1.1.2017 für die Notfallrettung auf 87,77 € und die Gebühren 
für den Krankentransport auf 24,43 € pro Einsatz/Fahrauftrag steigen, um eine Kostendeckung 
zu erreichen (Anlage 7 und 8). 
 
Zuviel erwirtschaftete Einnahmen fließen generell in eine Gebührenausgleichsrücklage und sind 
nach HRDG zum Ausgleich von Erlös- und Kostenschwankungen zweckgebunden. 
 
Die Anpassung der Kostenstruktur der Leitstelle an den reduzierten Zuständigkeitsbereich und 
die geringeren Auftragszahlen kann frühestens im 2. Halbjahr 2017 erfolgen. Dann muss auch 
die Rettungsdienstgebührensatzung wieder angepasst werden. 
 
 
Darmstadt, 28.09.2016 
 
Der Dezernent II   Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer   Andre Schellenberg 
Bürgermeister   Stadtkämmerer

anlage 3

1207 Zeichen

22/09 2016 DO 14:52 FAX +496151132214 Bürgermeister --- Feuerwehr wvvaruvı

A Landkreis

Darmstadt-Dieburg

Jägertoratralle 207
64289 Dannstadt

Dar Landrat des Laidkreisea Darınstadt-Dieburg
64276 Dammatadı

Herrn Bürgermeister

Rafael Reißer Telofon: (06151) R81-1000

Stadt Darmstadt Tele: (sISDaBı3003
. ’ «Mail: .d ellhı a A

Luisenplatz 5 A Eing.: 21. Sep. 2016 Imernot;  hüizdlwwwindadi.de/

64283 Darmstadt

19. September 2016

Reitungsdienstliche Versorgung Landkreis Darmstadt-Dieburg

Sehr geehrter Herr Reißer,

bezugnehmend unser gemeinsames Gespräch am 21.07. 201 6 und die

" daraufhin auf verschiedenen Ebenen durchgeführten Abstimmungen müss "
ich Ihnen mitteilen, dass sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg für eine
zukünftig eigenständige Durchführung des Rettungsdienstes in allen 23
Kreiskommunen entschieden hat.

Wir sehen in dieser Entscheidung eine Chance zur Neusirukturierung dieses
wichtigen Bestandteils - im Zusammenspiel mit den übrigen Einrichtungen -
der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Im Rahmen der zukünftigen bereichsübergreifenden Zusammenarbeit stehen
wir Ihnen als Partner weiterhin gerne zur Verfügung.

aus Peter Schellhaas
Landrat

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2353 Zeichen

Satzung

vom

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die der Stadt
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 9.6.1994, zuletzt
geändert durch Satzung vom 17.12.2003

Aufgrund des S 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 01.04.1993
(GVBl 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl I
S. 342), des S 8 des Hessischen Rettungsdienstgesetz 1998 (HRDG) vom
24.11.1998 (GVBl. I S. 499) und der SS 2,3 und 10 des Gesetzes über
kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBl I S. 434), wird gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom folgende Satzung erlassen:

Artikel I
$ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der

Notfallrettung 54,13 Euro und für jeden Fahrauftrag im Krankentransport
13,15 Euro erhoben“

Art. II

Die Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft

Darmstadt, den .12.2004

Der Magistrat
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Dieter Wenzel
Stadtrat

E. Desiere
37.12 Lal

Amt für Brand. und Katastrophenschutz
“or Stadt Darmstadt

N2 7. DEZ. 2004

] Satzung -
vom 17.12.2004
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die der Stadt
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettuı ienstgesetzes entste-
henden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 9. 6. 1994, zuletzt geän-
dert durch Satzung vom 17. 12. 2003
Aufgrund des $ 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 1.4. 1993 (GVBl.
19921. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. 6. 2002 (GVBl. 1. 342), des
$ 8 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes 1998 (HRDG) vom 24. 11. 1998 (GVBl.
IS. 499) und der $$ 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom

17. 3. 1970 (GVBl. IS. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. 10. 2001 (GVBl.
I S. 434), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
16. 12. 2004 folgende Satzung erlassen:

"Artikel I
$ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz/Fahrauftrag in der Notfallrettung
54,13 Euro und für jeden Bee In Seen tanspont 13,15 Euro erhoben.“

Die Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

Darmstadt, den 17.12. 2004
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Dieter Wenzel, Stadtrat

anlage 13

2416 Zeichen

Berechnung der Leitstellengebühr

1.1 Personalkosten der Leitfunkstelle (anteilig 18,39 Stellen=91,95%)
Personalaufwendungen der Leitstellendisponenten
Versorgungsaufwendungen der Leitstellendisponenten
Summe Personalkosten Leitfunkstelle

Eigenanteil Stadt Da
Summe Personalkosten für Gebühren

4.2 Personalaufwendungen der Verwaltung/Trägeraufgaben
Personalaufwendungen (LaL; stellv. LdL; Admin.;Abtl. 1;)
Versorgungsaufwendungen (LdL; stellv. LdL; Admin.;Abtl. 1,)
Personalkosten der Verwaltung/Trägeraufgaben

Summe Personalaufwendungen

2.1 Aufwendungen für Sach-, Dienstleistungen ink. Miete Gebäude
2.2 Abschreibungen

2.3 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse

2.4 Steueraufwendungen

2.5 Transferaufwendungen

2.6Sonstige Aufwendungen

2.7 Kosten der internen Leistungsbeziehungen VKE

Summe Sachaufwendungen

3.1 Kostenersatzleistungen und Erstattungen
3.2 Landeszuwendung (0,20 € pro Einwohner) 140.000
3.3 Finanzerträge (Zinsen)

Summe Erträge

Summe abrechnungsfähiger Einsätze =

Umzulegender Betrag ./. Abrechnungsfähige Einsätze

Summe der Leitstellengebühr "Krankentransport" ab 01.01.2017

Notfallrettun:

Konten-Bezeichnung

antig. 037-210-1000-11

22002016)
Jahr: 2017 (rojktion)

[Projition aus 2014

It, Personalamt

antig. 037-210-1000-12 Jerojexton aus 2015 *

1.204.506,84 €
20,00% 240.901,37 €
80,00% 963.605,47 €

[Projektion aus 2014

It, Personalamt|

[Projektion aus 2014

037-210-1000-13
037-210-1000-14

182.723,71 €

329,18 €

430.723,83 €
24.688,14 €

037-210-1000-15

0,00€

037-210-1000-16
037-210-1000-17

0,00€

0,00€

037-210-1000-18

0,00€

037-210-1000-19

91.326,24 €

546.738,21 €

037-210-1000-03
037-210-1000-07

85.133,09 €

037-210-1000-21

0,00€

Te,

113.133,09 €

1.579.934,30 €

87,77€

Sarse

gerundet:

Berechnung der Leitstellengebühr Krankentransport

30%

2017

Konten-Bezeichnung
1.1 Personalkosten der Leitfunkstelle (anteilig 1,61 Stellen= 8,05%)

Personalaufwendungen der Leitstellendisponenten 9. 037-210-1000-1 1 |Projekton aus 2012

Versorgungsaufwendungen der Leitstellendisponenten ‚antig. 037-210-1000-12 |Proktion aus 2012
abrechenbare Personalkosten der Leitfunkstelle

Eigenanteil Stadt Da 20,00% 10.032,77 €
Summe Personalkosten für Gebühren 80,00% 40.131,06 €

40.131,06 €

Summe abrechnungsfähiger Einsätze =

Umzulegender Betrag J. Abrechnungsfähige Einsätze

Summe der Leitstellengebühr "Krankentransport” ab 01.01.2017 : BEE 77 ||

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1085 Zeichen

Satzung
vom

Zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadt Darmstadt bei der
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten
(Rettungsdienstgebührensatzung) vom 9.6.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2004

Neu

Aufgrund des 85 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 01.04.2005 ( GVBl. | 2005 S. 142 vom
17.03.2005), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), des&9 des
Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16.12.2010 (GVBl. IS. 646) und der 88 2, 3 und 10 des
Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. IS. 134), wird
gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2016 folgende Satzung erlassen:

Artikel I
83 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der Notfallrettung 87,77 Euro und
für jeden Fahrauftrag im Krankentransport 24,43 Euro erhoben“

Artikel Il
Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft

Darmstadt, den xx.xx.2016

Der Magistrat
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Reißer

Bürgermeister

anlage 6

2592 Zeichen

	




 

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Beratungsverlauf (4)

TOP 11
TOP 523
TOP 8 beschließend
TOP 6

Orte (7)

  • Bismarckstraße 86
  • Pfungstädter Straße 165
  • Mornewegstraße 15
  • Grafenstraße 9
  • Dieburger Straße 31
  • Jägertorstraße 207
  • Luisenplatz 5A

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0411
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.09.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00