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V/0940/2018

Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2019

Vorlagen 17.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 28.11.2018, TOP 5.26

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1431 Zeichen

Anlage A zur V/0940/2018 
Kurzüberblick 
 
In der Berichtsvorlage wird ein Rückblick sowie eine Vorausschau der Aktivitäten des Amtes für 
Immobilienmanagement dargestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Mit der Vorlage wird dem Teilprodukten 
„Erwerb, die Entwicklung und den Verkauf von Immobilien“ 
„Vermietung und Verpachtung sowie die Anmietung und Anpachtung von Immobilien“ und 
„Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung"  
Rechnung getragen.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Bereitstellung von Wohnbaupotentialflächen gemäß den Ratsbeschlüssen zur Sonderbodennut-
zung Münster und Wohnbaulandprogramm. 
 
Bereitstellung von Gebäuden der öffentlichen Daseinsvorsorge gem. Gemeindeordnung NRW 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
 In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.

Berichtsvorlage

19404 Zeichen

V/0940/2018 
V/0940/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das 
Haushaltsjahr 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Bericht 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht 
 
Das Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement ist entsprechend der Produktgruppe wie 
folgt gegliedert: 
 
1. Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien, 
2. Vermietung und Verpachtung sowie Anmietung und Anpachtung von Immobilien,  
3. Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung. 
 
Zu den Aufgaben des Immobilienmanagements gehören die bedarfs -, zeit- und kostengerechte B e-
reitstellung geeigneter Grundstücke und Gebäude im Rahmen der finanziellen Handlungsmöglichke i-
ten der Stadt. Dies erfolgt nach wie vor auf der Grundlage einer kontinuierlichen Portfoliooptimierung 
im immobilen Vermögensbestand zur Anpassung des Vermögens an aktuelle Bedarfsverhältnisse. 
Dazu gehören die Vorbereitungen und Umsetzungen von Investitions - und Desinvestitionsentschei-
dungen als auch ein effektives Immobiliencontrolling vor allem unter Berücksichtigung von Stadten t-
wicklungs- und Wirtschaftlichkeitszielen. 
 
Der vorliegende Erläuterungsbericht des Amtes für Immobilienmanagement gibt einen Ausblick auf 
die für d as Jahr 2019 geplanten immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Münster. Die darg e-
stellten Inhalte stehen unter dem Vorbehalt ggf. noch erforderlicher (Verfahrens -) Beschlüsse des 
jeweiligen Fachausschusses oder des Rates. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
06.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Heitmann 
Telefon: 492-2304 
HeitmannA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0940/2018 
1. Produkt „Entwicklung und Bereitstellung von Immobilien“ 
 
1.1 Grundstücksbeschaffungen 2019 
 
Der Ankauf von Wohnbaupotentialflächen nach den Regelungen der Sozialgerechten Bodennutzung 
in Münster (SoBo Münster) ist zur Erreichung der wohnungspolitischen Zielsetzungen des Han d-
lungskonzeptes Wohnen auch im Jahr 2019 eine bedeutsame Aufgabe des Amtes für Immobilienm a-
nagements. 
Hierzu sind weitere Flächen aus dem Prozess der Planungswerkstatt eingeflossen, die es ermögl i-
chen werden, die notwendigen Bedarfe der Baulandentwicklung entspr echend der Wachstumspro g-
nosen für Münster decken zu können. Es ist festzustellen, dass die Ziele und die konkreten Regelu n-
gen der SoBo Münster nicht nur weit überwiegend bei den Eigentümern angekommen sind, sondern 
sogar über die Vorgaben von SoBoMü hinaus  erfüllt werden. So gehen rd. 70 % der Verkaufsfälle 
über die Mindestforderungen eines hälftigen Verkaufs an die Stadt Münster hinaus und beinhalten 
den Gesamtverkauf der Wohnbaupotentialflächen. 
 
Die Deckung der Bedarfe für Kindertageseinrichtungen, Flüch tlingseinrichtungen, Straßen- und Aus-
gleichsflächen etc. stellt auch weiterhin einen großen Aufgabenbereich des Amtes für Immobilienm a-
nagements als Dienstleister für die städtischen Bedarfsämter dar. 
 
1.2 Grundstücksabgaben 2019 
 
Die Erfolge des Ankaufs vo n Wohnbaupotentialflächen beeinflussen im Jahr 2019 und den Folgeja h-
ren maßgeblich die Arbeitsschwerpunkte im Bereich des Verkaufs. 
Die Schaffung von Planungsrecht und der Bau der technischen Erschließung lassen zukünftig immer 
mehr ehemalige Wohnbaupotentialflächen zu baureifen Grundstücken in neuen Baugebieten werden, 
die nunmehr entsprechend der bestehenden Vergabevorgaben am Markt angeboten werden können.  
Die Vermarktung von Baugebieten in 2018 hat gezeigt, dass der Bodenmarkt weiterhin äußerst ange-
spannt ist, so dass die Nachfrage das Angebot der städtischen Grundstücke im Einfamilienhausb e-
reich mehrfach übersteigt. Um gleichwohl einen für die Interessenten und Stadt handhabbaren Ve r-
marktungsprozess zu garantieren, wurde in 2018 ein Online -Verfahren integriert. Von der Interessen-
bekundung, der eigentlichen Bewerbung bis zur Benachrichtigung über das Ergebnis stellt dieses 
Verfahren im Zusammenspiel mit einer neu generierten Auswertesoftware und der Einführung der e -
Akte für diesen Bereich eine zeitgerechte Anwendung dar, die von den Interessenten und Bewerbern 
durchweg positiv aufgenommen wurde und innerhalb der Stadtverwaltung den Vermarktungsprozess 
in dieser Marktsituation steuerbar gestaltet. 
So gibt es beispielsweise in der derzeit laufenden Vermark tung des Baugebietes Markweg für die 38 
städtischen Einfamilienhausgrundstücke rd. 2.000 Interessenten und über 550 konkrete Bewerbu n-
gen, die nunmehr geprüft und ausgewertet werden müssen. 
 
Auch im Mehrfamilienhausbereich wird die Stadt durch die Baureife mehrerer Bebauungsplanberei-
che im Jahr 2019 wieder verstärkt Grundstücke nach den Vergabegrundsätzen und dem Gebot auf 
die Startmiete anbieten können. Hierdurch und durch die kommunale Quotierung des öffentlich gefö r-
derten Wohnungsbaus wird zugunsten des s päteren Mieters preisdämpfend auf den Grundstücks - 
und nachgelagerten Wohnungsmarkt eingriffen. 
 
Als besonderes Förderziel ausgegeben werden ergänzend zu den vorstehend behandelten Formen 
gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte parallel angeboten. Für dieses  gemeinschaftliche Wohnen 
werden gezielt Grundstücke vorgehalten. 
 
Auch weiterhin werden Grundstücke, deren besondere Lage eine hohe Qualität hinsichtlich des Stä d-
tebaus, der Architektur und des Nutzungsmix erfordern, durch die auch mehrstufigen Investoren aus-
wahlverfahren dem Markt angeboten.

- 3 - 
V/0940/2018 
1.3 Anmerkung 
 
Aufgrund der erforderlichen Nichtöffentlichkeit werden die konkreten geplanten Aktivitäten des Amtes 
für Immobilienmanagement in einer gesonderten Vorlage dargestellt. 
 
2.  An- und Vermietungen sowie An- und Verpachtungen von Immobilien  
 
Schwerpunkte im Arbeitsprogramm 2018/2019 liegen im Bereich der Anmietung von Büroflächen für 
die städtischen Personalbedarfe und die Flüchtlingsunterbringung. 
 
Durch die insgesamt wachsende Stadt und die damit steigende Zahl der städtischen Mitarbeiter wird 
der Büroflächenbedarf auch zukünftig weiter anwachsen. Bedarfsdeckungen konnten durch Anmi e-
tungen eines Objektes an der Friedrich-Ebert-Straße gedeckt werden, weiterer Bedarf wird im Bereich 
des Dahlweg gedeckt werden können. Weitere Anmietungen zur Deckung des Bedarfs der allein im 
Stellenplan 2019 angemeldeten rd. 220 Stellen und der notwendigen Flächen, die sich aus der Sanie-
rung des Stadthauses 1 ergeben, werden erforderlich. 
Grundsätzlich ist es Ziel des Amtes für Immobilienmanagements den Ausnutzungsgrad der angemi e-
teten Flächen zu erhöhen. Beispiele hierzu sind Raumteilungen und Umnutzung von Fluren zur G e-
winnung von weiteren Büroflächen. 
Aufgrund des sehr angespannten Büroflächenmarktes in Münster wird es zunehmend schwieriger, die 
Bedarfe durch Anmietung externer Flächen zu befriedigen. Die aktuelle Büromarktstudie 2018 der 
Wirtschaftsförderung Münster weist eine Leerstandquote in Büroobjekten von 1,6  % aus. Die für die 
städtische Aufgabenerledigung notwendige zentrale Lage der Standorte stellt die zukünftige Anmi e-
tung geeigneter Büroflächen vor eine große Aufgabenstellung. 
Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung aus wirtschaftlicher und 
liegenschaftlicher Sicht zu prüfen, ob die zukünftigen Raumbedarfe weiterhin durch Anmietungen 
oder nicht besser durch die Errichtung eines eigenen Bürogebäudes sichergestellt werden sollen. Die 
Überlegungen zu dieser Frage werden in Kürze in einer gesonderten Vorlage vorstellt werden. 
 
Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung stehen im liegenschaftlichen Bereich wie bereits im Vorjahr 
die Rückabwicklung von interimsweise angemieteten Objekten und die Optimierung der Unterbri n-
gungssituation im Vordergrund. 
Durch die ü berwiegend zeitlich befristete Anmietung von Objekten für die Unterbringung konnten 
zahlreiche Objekte durch Rückabwicklungen und Ersatzunterbringung freigezogen und an die Ve r-
mieter zurückgeben werden. Dieser Prozess wird auch in den Folgejahren fortgesetzt. 
 
Die für die Kinderbetreuung notwendige Deckung des Raumbedarfs stellt auch in 2019 einen weit e-
ren Schwerpunkt des Aufgabenbereiches dar. Zur Deckung von Bedarfen sind auch zeitlich begren z-
te Anmietungen von Interimslösungen (Pavillons) notwendig. Die Umwandlung dieser Formen in dau-
erhafte Standorte ist jedoch grundsätzlich das Ziel aus immobilienwirtschaftlicher Sicht. 
 
Im zweiten wesentlichen Handlungsfeld, der Raumbedarfsdeckung für die Kinderbetreuung, sind in 
2018/2019 weitere Anstrengungen erforde rlich. Die noch bestehenden Interimsformen (Pavillonl ö-
sungen) und die nur temporär angemieteten Objekte (z.B. Yorkkaserne / Oxfordkaserne) sind auf 
Sicht zu beenden und in dauerhafte Einrichtungen umzuwandeln. Darüber hinaus sind weitere ergä n-
zende Dauerstandorte nach wie vor erforderlich. Auch Standorte für die Großtagespflege sind weite r-
hin nicht in ausreichender Zahl in allen Stadtbezirken vorhanden.  
 
Die kontinuierliche Vertragsbetreuung stellt einen weiteren wichtigen Aufgabenbestandteil der Arbeit 
im Amt für Immobilienmanagement dar. Gerade Sanierungsmaßnahmen im Bestand (Bsp.  Stadthaus 
1) bedeuten eine enge Begleitung der Mieter durch diese besondere Zeit. Daneben ist es weiterhin 
ein Ziel, den städtischen Immobilienbestand zu optimieren. Dies bedeu tet möglichst nur solche I m-
mobilien im Bestand zu erhalten, die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind. Im Umkehrschluss 
führt dies zur Beendigung von Mietverhältnissen, Umnutzungen oder Veräußerungen.

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V/0940/2018 
Mit einer Fläche von rd. 1.010 ha ist die Stadt Mün ster weiterhin einer der größten Anbieterinnen 
landwirtschaftlicher Nutzflächen im Stadtgebiet. Vor dem Hintergrund einer ökologisch nachhaltigen 
Nutzung von Flächen sind die Rahmenbedingungen für die Vergabe der Flächen gemeinsam mit dem 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. 
 
3. Bereitstellung von Gebäuden zur städtischen Aufgabenerfüllung 
 
Im Rahmen dieses Teilproduktes obliegen dem Amt für Immobilienmanagement der Bau, die I n-
standhaltung und die Bewirtschaftung (insbesondere die technische Bewirtschaftung, Reinigung, 
Wachdienst, Hausverwaltung und Energiemanagement) von rd. 500 betriebsnotwendigen städtischen 
Standorten. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Kulturgebäude, Sportgebäude, G e-
bäude der Jugendpflege, Feuerwehrgebäude, Sozialunterkünfte, Betriebsgebäude und Gebäude des 
Gesundheitsdienstes sowie sonstige Liegenschaften des allgemeinen Grundvermögens mit einer 
Gesamtsumme Nettogrundfläche von über 1,0 Mio. qm. Unter 3.2 werden die Aufwendungen zum 
Betrieb/Unterhaltung der Gebäude und in 3.3 die Investitionsmaßnahmen als Zusammenfassung in 
Gesamtsumme dargestellt.  
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufgeführt. 
 
3.1 Rückblick 2017 
 
Auch im Jahr 2017 wurden neben  Investitionsprogrammen in Kitas und Schulen mehrere Einrichtu n-
gen neu errichtet bzw. erweitert und konnten in Betrieb gehen. Hier sind u. a. zu nennen:  
 
Fortsetzungsmaßnahmen: 
Neubau Weiterbildungskolleg, Sanierung Hallenbad Kinderhaus 
Fertigstellung: 
Kita Marie Curie Str. 
Fertigstellung 1.BA San. Stadthaus  
Fassadensanierungen Schiller- und Ratsgymnasium 
PCB Sanierung Pascal Gymnasium 4. BA 
Mehrere Kita- und Schulcontainer Standorte 
 
3.2 Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude 2019  
 
Im NKF- Haushalt werden die Aufwendungen für die Instandhaltung, den Betrieb und bauliche A n-
passungen an die betrieblichen Erfordernisse der Nutzer -/ Bedarfsämter beim Amt für Immobilienm a-
nagement gebündelt wie folgt veranschlagt.  
 
In der für das Immobilienmanagement in 2019 veranschlagten Produktgruppe 0111 werden unter 
anderem grundsätzlich alle gebäudebezogenen Aufwendungen für  
 in Höhe von 
Unterhaltung bebauter Grundstücke, einschl. Qualitätssicherung  17.832.000 Euro 
Stromkosten (einschl. Lichtsignalanlagen und Abwasserbeseitigung aus Bereich Amt 66) 6.500.000 Euro 
Wärmekosten 6.400.000 Euro 
Reinigung 7.200.000 Euro 
Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versicherung, Gebühren  etc.)  5.550.000 Euro 
Wasserkosten     850.000 Euro 
 
ausgewiesen.

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V/0940/2018 
Die Summe für Instandhaltung bebauter Grundstücke einschl. Qualitätssicherung gliedert sich wie 
nachfolgend dargestellt auf. Neben der klassischen Instandsetzung (Pos. 1 -3) sind weitere Aufwe n-
dungen für gebäudebezogene Maßnahmen enthalten (Pos. 4 -14), die in der Produkt gruppe des Am-
tes für Immobilienmanagement veranschlagt werden.  
 
Pos. Bezeichnung Ansatz in Euro 
 Gebäudeunterhaltung                                                                              17.832.000 
 aufgeteilt in u. a.  
1 Geplante Instandsetzungsmaßnahmen (Bauteilerneuerungen) einschl. 
Mittel Qualitätssicherung Bauunterhaltung 
6.249.000 
2 Ungeplante Instandsetzungen, Grundbedarf für unabweisbare Repar a-
turen, Störmeldungen, Instandsetzungen an BIMA -Gebäuden für 
Flüchtlinge (ohne Wartungen, wiederkehrende Prüfungen) 
5.563.000 
3 Wiederkehrende Prüfungen, Wartungen (gesetzlich, technisch erforder-
lich) 
850.000 
4 Kleine Baumaßnahmen in Schulen, verschiedene Maßnahmen 105.000 
5 Graffiti Beseitigung 100.000 
6 Instandsetzung Theater Münster 676.950 
7 Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 
8 Prüfgebühren 550.000 
9 Herrichtung strategischer Liegenschaften 512.000 
10 Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen  183.000 
11 Hausgelder für verschiedene Objekte (aus Eigentumsanteilen) 168.000 
12 Instandhaltung MCC – Halle Münsterland 500.000 
13 Umsetzung Arbeitsstättenrichtlinie 1.000.000 
14 Verschiedene Bauprogramme wie z.B. kleinere Um - und Ausbauten in 
städt. Kindertages- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Feuerwehr-
gerätehäuser, Sozialunterkünften, Dienstgebäuden 
1.188.350 
Stand Drucklegung 
 
3.3 Investitionsmaßnahmen (Zusammenstellung der Investitionsmaßnahmen aus HH-Plan) 
 
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufgeführt. 
 
Investitionen 
 Nr.  Bezeichnung  HH-Jahr  Betrag  
Euro 
Bemerkungen  
  Versch. Bedarfsämter  2019 62.783.030  
 
Summe aus den versch. 
Investitionen aus HH-Plan 
 
Projekte 2018/2019 
Fortsetzungsmaßnahmen: 
Innensanierung Stadthaus 1 
 
Fertigstellung 
Kita Hermanschule 
Gesamtschule Münster Mitte 
Primus Schule Umbau Mensa 
Mehrere Kita- und Schulcontainer Standorte 
Umgestaltung/Pendeleinbau Dominikanerkirche

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V/0940/2018 
Planung/Baubeginn 
Neubau/Erweiterung Schulzentrum Kinderhaus, 
Erw. Pleisterschule,  
Baubeginn Mensa Ratsgymnasium 
Kita Eichendorf, Kita Alt Angelmodde und Claudius Kita 
Sporthalle Pascal Gymnasium 
Energetischen Sanierung Pascal Gymnasium 
Feuerwehrgerätehäuser Geist und Roxel 
 
Architekturwettbewerbe:  
Feuerwache 3, Erich-Klausener-Schule, Sporthalle Pascal Gymnasium, Erw. SZ Kinderhaus, 
mit Wettbewerbsabschluss in 2019: Kreuzschule, Mauritzschule, 
Grundschule Sprakel und Albachten, Mosaikschule 
 
Besondere gebäudewirtschaftliche Serviceleistungen 
Bei den besonderen gebäudewirtschaftlichen  Serviceleistungen handelt es sich um Leistungen auf 
Einzelanforderung der Gebäudenutzer/innen (Mieter/innen). Zu den Leistungen gehören unter and e-
rem Planungsstudien, Gebäudeanpassungen, nutzerbedingte Umzüge, Sonderreinigungs -, Sonde r-
entsorgungsleistungen sowie Instandhaltung nicht städtisch genutzter Gebäude. 
 
Jährlich werden z. B. für das Amt für Schule und Weiterbildung ca. 40 - 60 Anfragen zu kleinen Bau-
maßnahmen in Schulen bearbeitet. Hierbei werden den Anregungen und Wünschen der Schulen en t-
sprechende Umbauplanungen erstellt und Kosten ermittelt. Nach Auswahl durch das Bedarfsamt 
werden die Maßnahmen dann umgesetzt. Ebenso verhält es sich bei Anfragen aus anderen Bedarf s-
ämtern wie z. B. dem Sportamt und dem Amt für Kinder Jugendliche und Familien.   
 
Weiterhin berät das Amt für Immobilienmanagement die Halle Münsterland GmbH baufachlich und 
führt für die Halle Münsterland Planungs- und Bauleitungen aus.  
 
Serviceleistungen werden nach Bedarf abgerufen und lassen sich daher nicht vorausschauend pl a-
nen und darstellen. 
 
4. Energiemanagement 
Ein Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement ist die Optimierung der Energiebezüge und 
damit verbunden der Energiekosten der Stadt Münster. Hierzu ist eine laufende Überwachung und 
Kontrolle der Energiebezüge zwingend notwendig. Der Einbau neuer Techniken wie z.B. energiesp a-
rende LED Beleuchtung sowie weitere Dämmmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden sind Vorau s-
setzung dafür, dass auch zukünftig sinkende Verbräuche erzielt werden. Im Energie - und Klimabe-
richt 2017 (Anlage zur Vorlage V/0668/2018) ist die vorstehende Thematik ausführlich dargestellt. In 
dem Bericht sind neben den historischen Energiebezugsentwicklungen auch Beispiele durchgeführter 
Maßnahmen, sowie die weitere erforderliche Vorgehensweise zur Erreichun g der Klimaziele, aufg e-
führt.    
 
5. Stab 
 
Rückschau 2018  
 
Aus der Umsetzung der Organisationsuntersuchung im Amt für Immobilienmanagement 
(V/0311/2016) ergaben sich eine Reihe an Folgeprojekten und Optimierungsprozessen.  
Die Funktion technische Objektverantwortung wurde in Abgrenzung zur neuen Funktion der Kunde n-
betreuung konzipiert. Alle damit zusammenhängenden Themen, wie z.B. Betreiberverantwortung 
wurden aufbereitet und als Grundlage für das Managementsystem vorbereitet. 
Der Bereich „mittelfristige B üroflächenplanung“ wurde neu aufgestellt und hinsichtlich einer zukunft s-
fähigen Bürolandschaft als Projekt gestartet. 
Die Umnutzung der Dominikanerkirche für die Installation des Kunstwerkes von Gerhard Richter stell-
te eine wesentliche Aufgabenstellung dar.

- 7 - 
V/0940/2018 
 
Vorschau 2019  
 
Die Projekte im Zusammenhang mit der Organisationsuntersuchung werden auch im Jahr 2019 we i-
terlaufen. Außerdem wird das amtsinterne Zielsystem von der ersten Idee hin zu einem Steuerung s-
instrument für die Amtsleitung weiterentwickelt.  
Es ist gewünscht die Unterstützungsleistungen für die Amts - und technische Leitung zu intensivieren 
und durch Übertragung von Verantwortung auszubauen. 
Außerdem wird sich aus dem Projekt „mittelfristige Büroflächenplanung“ eine Reihe an Prüfaufträgen 
ergeben. Das Thema wird als Sonderprojekt im Stab koordiniert. 
Daneben werden weiterhin abteilungsübergreifende Aufgabenstellungen wie z.B. Machbarkeitsstudie 
Bürgerhalle Hiltrup / Johannes -Gutenberg-Realschule und zweiter Bauphase Dominikanerkirche k o-
ordiniert bzw. bearbeitet. 
 
6.  Schlussbemerkung 
 
Ergänzend zum „üblichen“ Arbeitsumfang ergeben sich für 201 9 zudem nachfolgende zusätzliche 
Aufgaben: 
 
Die Stadt Münster beteiligt sich seit 2009 an einem Vergleichsring der KGST zur Auswertung und 
zum Vergleich von  Gebäudebetriebskosten. Hierbei werden Kostendaten zu verschiedenen Au f-
wandsbereichen zwischen 6 vergleichbaren NRW Kommunen gegenübergestellt.  
Auf Grundlage von Vergleichsauswertungen konnten z. B. schon Kosten reduzierende Optimierungen 
im Fremdreinigungsbereich durchgeführt werden. Es sind weitere systematische Untersuchungen zur 
Optimierung des städtischen Gebäudebestandes geplant. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.26 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Dahlweg
  • Marie-Curie-Straße
  • Alt Angelmodde
  • Kinderhaus
  • Markweg

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Details

Aktenzeichen
V/0940/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37