V/0940/2018
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2019
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Anlage A
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Anlage A zur V/0940/2018 Kurzüberblick In der Berichtsvorlage wird ein Rückblick sowie eine Vorausschau der Aktivitäten des Amtes für Immobilienmanagement dargestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird dem Teilprodukten „Erwerb, die Entwicklung und den Verkauf von Immobilien“ „Vermietung und Verpachtung sowie die Anmietung und Anpachtung von Immobilien“ und „Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung" Rechnung getragen. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Bereitstellung von Wohnbaupotentialflächen gemäß den Ratsbeschlüssen zur Sonderbodennut- zung Münster und Wohnbaulandprogramm. Bereitstellung von Gebäuden der öffentlichen Daseinsvorsorge gem. Gemeindeordnung NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.
Berichtsvorlage
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V/0940/2018 V/0940/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2019 Beratungsfolge 22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Bericht 28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht Das Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement ist entsprechend der Produktgruppe wie folgt gegliedert: 1. Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien, 2. Vermietung und Verpachtung sowie Anmietung und Anpachtung von Immobilien, 3. Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung. Zu den Aufgaben des Immobilienmanagements gehören die bedarfs -, zeit- und kostengerechte B e- reitstellung geeigneter Grundstücke und Gebäude im Rahmen der finanziellen Handlungsmöglichke i- ten der Stadt. Dies erfolgt nach wie vor auf der Grundlage einer kontinuierlichen Portfoliooptimierung im immobilen Vermögensbestand zur Anpassung des Vermögens an aktuelle Bedarfsverhältnisse. Dazu gehören die Vorbereitungen und Umsetzungen von Investitions - und Desinvestitionsentschei- dungen als auch ein effektives Immobiliencontrolling vor allem unter Berücksichtigung von Stadten t- wicklungs- und Wirtschaftlichkeitszielen. Der vorliegende Erläuterungsbericht des Amtes für Immobilienmanagement gibt einen Ausblick auf die für d as Jahr 2019 geplanten immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Münster. Die darg e- stellten Inhalte stehen unter dem Vorbehalt ggf. noch erforderlicher (Verfahrens -) Beschlüsse des jeweiligen Fachausschusses oder des Rates. Amt für Immobilienmanagement 06.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Heitmann Telefon: 492-2304 HeitmannA@stadt- muenster.de - 2 - V/0940/2018 1. Produkt „Entwicklung und Bereitstellung von Immobilien“ 1.1 Grundstücksbeschaffungen 2019 Der Ankauf von Wohnbaupotentialflächen nach den Regelungen der Sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBo Münster) ist zur Erreichung der wohnungspolitischen Zielsetzungen des Han d- lungskonzeptes Wohnen auch im Jahr 2019 eine bedeutsame Aufgabe des Amtes für Immobilienm a- nagements. Hierzu sind weitere Flächen aus dem Prozess der Planungswerkstatt eingeflossen, die es ermögl i- chen werden, die notwendigen Bedarfe der Baulandentwicklung entspr echend der Wachstumspro g- nosen für Münster decken zu können. Es ist festzustellen, dass die Ziele und die konkreten Regelu n- gen der SoBo Münster nicht nur weit überwiegend bei den Eigentümern angekommen sind, sondern sogar über die Vorgaben von SoBoMü hinaus erfüllt werden. So gehen rd. 70 % der Verkaufsfälle über die Mindestforderungen eines hälftigen Verkaufs an die Stadt Münster hinaus und beinhalten den Gesamtverkauf der Wohnbaupotentialflächen. Die Deckung der Bedarfe für Kindertageseinrichtungen, Flüch tlingseinrichtungen, Straßen- und Aus- gleichsflächen etc. stellt auch weiterhin einen großen Aufgabenbereich des Amtes für Immobilienm a- nagements als Dienstleister für die städtischen Bedarfsämter dar. 1.2 Grundstücksabgaben 2019 Die Erfolge des Ankaufs vo n Wohnbaupotentialflächen beeinflussen im Jahr 2019 und den Folgeja h- ren maßgeblich die Arbeitsschwerpunkte im Bereich des Verkaufs. Die Schaffung von Planungsrecht und der Bau der technischen Erschließung lassen zukünftig immer mehr ehemalige Wohnbaupotentialflächen zu baureifen Grundstücken in neuen Baugebieten werden, die nunmehr entsprechend der bestehenden Vergabevorgaben am Markt angeboten werden können. Die Vermarktung von Baugebieten in 2018 hat gezeigt, dass der Bodenmarkt weiterhin äußerst ange- spannt ist, so dass die Nachfrage das Angebot der städtischen Grundstücke im Einfamilienhausb e- reich mehrfach übersteigt. Um gleichwohl einen für die Interessenten und Stadt handhabbaren Ve r- marktungsprozess zu garantieren, wurde in 2018 ein Online -Verfahren integriert. Von der Interessen- bekundung, der eigentlichen Bewerbung bis zur Benachrichtigung über das Ergebnis stellt dieses Verfahren im Zusammenspiel mit einer neu generierten Auswertesoftware und der Einführung der e - Akte für diesen Bereich eine zeitgerechte Anwendung dar, die von den Interessenten und Bewerbern durchweg positiv aufgenommen wurde und innerhalb der Stadtverwaltung den Vermarktungsprozess in dieser Marktsituation steuerbar gestaltet. So gibt es beispielsweise in der derzeit laufenden Vermark tung des Baugebietes Markweg für die 38 städtischen Einfamilienhausgrundstücke rd. 2.000 Interessenten und über 550 konkrete Bewerbu n- gen, die nunmehr geprüft und ausgewertet werden müssen. Auch im Mehrfamilienhausbereich wird die Stadt durch die Baureife mehrerer Bebauungsplanberei- che im Jahr 2019 wieder verstärkt Grundstücke nach den Vergabegrundsätzen und dem Gebot auf die Startmiete anbieten können. Hierdurch und durch die kommunale Quotierung des öffentlich gefö r- derten Wohnungsbaus wird zugunsten des s päteren Mieters preisdämpfend auf den Grundstücks - und nachgelagerten Wohnungsmarkt eingriffen. Als besonderes Förderziel ausgegeben werden ergänzend zu den vorstehend behandelten Formen gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte parallel angeboten. Für dieses gemeinschaftliche Wohnen werden gezielt Grundstücke vorgehalten. Auch weiterhin werden Grundstücke, deren besondere Lage eine hohe Qualität hinsichtlich des Stä d- tebaus, der Architektur und des Nutzungsmix erfordern, durch die auch mehrstufigen Investoren aus- wahlverfahren dem Markt angeboten. - 3 - V/0940/2018 1.3 Anmerkung Aufgrund der erforderlichen Nichtöffentlichkeit werden die konkreten geplanten Aktivitäten des Amtes für Immobilienmanagement in einer gesonderten Vorlage dargestellt. 2. An- und Vermietungen sowie An- und Verpachtungen von Immobilien Schwerpunkte im Arbeitsprogramm 2018/2019 liegen im Bereich der Anmietung von Büroflächen für die städtischen Personalbedarfe und die Flüchtlingsunterbringung. Durch die insgesamt wachsende Stadt und die damit steigende Zahl der städtischen Mitarbeiter wird der Büroflächenbedarf auch zukünftig weiter anwachsen. Bedarfsdeckungen konnten durch Anmi e- tungen eines Objektes an der Friedrich-Ebert-Straße gedeckt werden, weiterer Bedarf wird im Bereich des Dahlweg gedeckt werden können. Weitere Anmietungen zur Deckung des Bedarfs der allein im Stellenplan 2019 angemeldeten rd. 220 Stellen und der notwendigen Flächen, die sich aus der Sanie- rung des Stadthauses 1 ergeben, werden erforderlich. Grundsätzlich ist es Ziel des Amtes für Immobilienmanagements den Ausnutzungsgrad der angemi e- teten Flächen zu erhöhen. Beispiele hierzu sind Raumteilungen und Umnutzung von Fluren zur G e- winnung von weiteren Büroflächen. Aufgrund des sehr angespannten Büroflächenmarktes in Münster wird es zunehmend schwieriger, die Bedarfe durch Anmietung externer Flächen zu befriedigen. Die aktuelle Büromarktstudie 2018 der Wirtschaftsförderung Münster weist eine Leerstandquote in Büroobjekten von 1,6 % aus. Die für die städtische Aufgabenerledigung notwendige zentrale Lage der Standorte stellt die zukünftige Anmi e- tung geeigneter Büroflächen vor eine große Aufgabenstellung. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung aus wirtschaftlicher und liegenschaftlicher Sicht zu prüfen, ob die zukünftigen Raumbedarfe weiterhin durch Anmietungen oder nicht besser durch die Errichtung eines eigenen Bürogebäudes sichergestellt werden sollen. Die Überlegungen zu dieser Frage werden in Kürze in einer gesonderten Vorlage vorstellt werden. Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung stehen im liegenschaftlichen Bereich wie bereits im Vorjahr die Rückabwicklung von interimsweise angemieteten Objekten und die Optimierung der Unterbri n- gungssituation im Vordergrund. Durch die ü berwiegend zeitlich befristete Anmietung von Objekten für die Unterbringung konnten zahlreiche Objekte durch Rückabwicklungen und Ersatzunterbringung freigezogen und an die Ve r- mieter zurückgeben werden. Dieser Prozess wird auch in den Folgejahren fortgesetzt. Die für die Kinderbetreuung notwendige Deckung des Raumbedarfs stellt auch in 2019 einen weit e- ren Schwerpunkt des Aufgabenbereiches dar. Zur Deckung von Bedarfen sind auch zeitlich begren z- te Anmietungen von Interimslösungen (Pavillons) notwendig. Die Umwandlung dieser Formen in dau- erhafte Standorte ist jedoch grundsätzlich das Ziel aus immobilienwirtschaftlicher Sicht. Im zweiten wesentlichen Handlungsfeld, der Raumbedarfsdeckung für die Kinderbetreuung, sind in 2018/2019 weitere Anstrengungen erforde rlich. Die noch bestehenden Interimsformen (Pavillonl ö- sungen) und die nur temporär angemieteten Objekte (z.B. Yorkkaserne / Oxfordkaserne) sind auf Sicht zu beenden und in dauerhafte Einrichtungen umzuwandeln. Darüber hinaus sind weitere ergä n- zende Dauerstandorte nach wie vor erforderlich. Auch Standorte für die Großtagespflege sind weite r- hin nicht in ausreichender Zahl in allen Stadtbezirken vorhanden. Die kontinuierliche Vertragsbetreuung stellt einen weiteren wichtigen Aufgabenbestandteil der Arbeit im Amt für Immobilienmanagement dar. Gerade Sanierungsmaßnahmen im Bestand (Bsp. Stadthaus 1) bedeuten eine enge Begleitung der Mieter durch diese besondere Zeit. Daneben ist es weiterhin ein Ziel, den städtischen Immobilienbestand zu optimieren. Dies bedeu tet möglichst nur solche I m- mobilien im Bestand zu erhalten, die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind. Im Umkehrschluss führt dies zur Beendigung von Mietverhältnissen, Umnutzungen oder Veräußerungen. - 4 - V/0940/2018 Mit einer Fläche von rd. 1.010 ha ist die Stadt Mün ster weiterhin einer der größten Anbieterinnen landwirtschaftlicher Nutzflächen im Stadtgebiet. Vor dem Hintergrund einer ökologisch nachhaltigen Nutzung von Flächen sind die Rahmenbedingungen für die Vergabe der Flächen gemeinsam mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. 3. Bereitstellung von Gebäuden zur städtischen Aufgabenerfüllung Im Rahmen dieses Teilproduktes obliegen dem Amt für Immobilienmanagement der Bau, die I n- standhaltung und die Bewirtschaftung (insbesondere die technische Bewirtschaftung, Reinigung, Wachdienst, Hausverwaltung und Energiemanagement) von rd. 500 betriebsnotwendigen städtischen Standorten. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Kulturgebäude, Sportgebäude, G e- bäude der Jugendpflege, Feuerwehrgebäude, Sozialunterkünfte, Betriebsgebäude und Gebäude des Gesundheitsdienstes sowie sonstige Liegenschaften des allgemeinen Grundvermögens mit einer Gesamtsumme Nettogrundfläche von über 1,0 Mio. qm. Unter 3.2 werden die Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude und in 3.3 die Investitionsmaßnahmen als Zusammenfassung in Gesamtsumme dargestellt. Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufgeführt. 3.1 Rückblick 2017 Auch im Jahr 2017 wurden neben Investitionsprogrammen in Kitas und Schulen mehrere Einrichtu n- gen neu errichtet bzw. erweitert und konnten in Betrieb gehen. Hier sind u. a. zu nennen: Fortsetzungsmaßnahmen: Neubau Weiterbildungskolleg, Sanierung Hallenbad Kinderhaus Fertigstellung: Kita Marie Curie Str. Fertigstellung 1.BA San. Stadthaus Fassadensanierungen Schiller- und Ratsgymnasium PCB Sanierung Pascal Gymnasium 4. BA Mehrere Kita- und Schulcontainer Standorte 3.2 Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude 2019 Im NKF- Haushalt werden die Aufwendungen für die Instandhaltung, den Betrieb und bauliche A n- passungen an die betrieblichen Erfordernisse der Nutzer -/ Bedarfsämter beim Amt für Immobilienm a- nagement gebündelt wie folgt veranschlagt. In der für das Immobilienmanagement in 2019 veranschlagten Produktgruppe 0111 werden unter anderem grundsätzlich alle gebäudebezogenen Aufwendungen für in Höhe von Unterhaltung bebauter Grundstücke, einschl. Qualitätssicherung 17.832.000 Euro Stromkosten (einschl. Lichtsignalanlagen und Abwasserbeseitigung aus Bereich Amt 66) 6.500.000 Euro Wärmekosten 6.400.000 Euro Reinigung 7.200.000 Euro Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versicherung, Gebühren etc.) 5.550.000 Euro Wasserkosten 850.000 Euro ausgewiesen. - 5 - V/0940/2018 Die Summe für Instandhaltung bebauter Grundstücke einschl. Qualitätssicherung gliedert sich wie nachfolgend dargestellt auf. Neben der klassischen Instandsetzung (Pos. 1 -3) sind weitere Aufwe n- dungen für gebäudebezogene Maßnahmen enthalten (Pos. 4 -14), die in der Produkt gruppe des Am- tes für Immobilienmanagement veranschlagt werden. Pos. Bezeichnung Ansatz in Euro Gebäudeunterhaltung 17.832.000 aufgeteilt in u. a. 1 Geplante Instandsetzungsmaßnahmen (Bauteilerneuerungen) einschl. Mittel Qualitätssicherung Bauunterhaltung 6.249.000 2 Ungeplante Instandsetzungen, Grundbedarf für unabweisbare Repar a- turen, Störmeldungen, Instandsetzungen an BIMA -Gebäuden für Flüchtlinge (ohne Wartungen, wiederkehrende Prüfungen) 5.563.000 3 Wiederkehrende Prüfungen, Wartungen (gesetzlich, technisch erforder- lich) 850.000 4 Kleine Baumaßnahmen in Schulen, verschiedene Maßnahmen 105.000 5 Graffiti Beseitigung 100.000 6 Instandsetzung Theater Münster 676.950 7 Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 8 Prüfgebühren 550.000 9 Herrichtung strategischer Liegenschaften 512.000 10 Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen 183.000 11 Hausgelder für verschiedene Objekte (aus Eigentumsanteilen) 168.000 12 Instandhaltung MCC – Halle Münsterland 500.000 13 Umsetzung Arbeitsstättenrichtlinie 1.000.000 14 Verschiedene Bauprogramme wie z.B. kleinere Um - und Ausbauten in städt. Kindertages- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Feuerwehr- gerätehäuser, Sozialunterkünften, Dienstgebäuden 1.188.350 Stand Drucklegung 3.3 Investitionsmaßnahmen (Zusammenstellung der Investitionsmaßnahmen aus HH-Plan) Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufgeführt. Investitionen Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag Euro Bemerkungen Versch. Bedarfsämter 2019 62.783.030 Summe aus den versch. Investitionen aus HH-Plan Projekte 2018/2019 Fortsetzungsmaßnahmen: Innensanierung Stadthaus 1 Fertigstellung Kita Hermanschule Gesamtschule Münster Mitte Primus Schule Umbau Mensa Mehrere Kita- und Schulcontainer Standorte Umgestaltung/Pendeleinbau Dominikanerkirche - 6 - V/0940/2018 Planung/Baubeginn Neubau/Erweiterung Schulzentrum Kinderhaus, Erw. Pleisterschule, Baubeginn Mensa Ratsgymnasium Kita Eichendorf, Kita Alt Angelmodde und Claudius Kita Sporthalle Pascal Gymnasium Energetischen Sanierung Pascal Gymnasium Feuerwehrgerätehäuser Geist und Roxel Architekturwettbewerbe: Feuerwache 3, Erich-Klausener-Schule, Sporthalle Pascal Gymnasium, Erw. SZ Kinderhaus, mit Wettbewerbsabschluss in 2019: Kreuzschule, Mauritzschule, Grundschule Sprakel und Albachten, Mosaikschule Besondere gebäudewirtschaftliche Serviceleistungen Bei den besonderen gebäudewirtschaftlichen Serviceleistungen handelt es sich um Leistungen auf Einzelanforderung der Gebäudenutzer/innen (Mieter/innen). Zu den Leistungen gehören unter and e- rem Planungsstudien, Gebäudeanpassungen, nutzerbedingte Umzüge, Sonderreinigungs -, Sonde r- entsorgungsleistungen sowie Instandhaltung nicht städtisch genutzter Gebäude. Jährlich werden z. B. für das Amt für Schule und Weiterbildung ca. 40 - 60 Anfragen zu kleinen Bau- maßnahmen in Schulen bearbeitet. Hierbei werden den Anregungen und Wünschen der Schulen en t- sprechende Umbauplanungen erstellt und Kosten ermittelt. Nach Auswahl durch das Bedarfsamt werden die Maßnahmen dann umgesetzt. Ebenso verhält es sich bei Anfragen aus anderen Bedarf s- ämtern wie z. B. dem Sportamt und dem Amt für Kinder Jugendliche und Familien. Weiterhin berät das Amt für Immobilienmanagement die Halle Münsterland GmbH baufachlich und führt für die Halle Münsterland Planungs- und Bauleitungen aus. Serviceleistungen werden nach Bedarf abgerufen und lassen sich daher nicht vorausschauend pl a- nen und darstellen. 4. Energiemanagement Ein Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement ist die Optimierung der Energiebezüge und damit verbunden der Energiekosten der Stadt Münster. Hierzu ist eine laufende Überwachung und Kontrolle der Energiebezüge zwingend notwendig. Der Einbau neuer Techniken wie z.B. energiesp a- rende LED Beleuchtung sowie weitere Dämmmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden sind Vorau s- setzung dafür, dass auch zukünftig sinkende Verbräuche erzielt werden. Im Energie - und Klimabe- richt 2017 (Anlage zur Vorlage V/0668/2018) ist die vorstehende Thematik ausführlich dargestellt. In dem Bericht sind neben den historischen Energiebezugsentwicklungen auch Beispiele durchgeführter Maßnahmen, sowie die weitere erforderliche Vorgehensweise zur Erreichun g der Klimaziele, aufg e- führt. 5. Stab Rückschau 2018 Aus der Umsetzung der Organisationsuntersuchung im Amt für Immobilienmanagement (V/0311/2016) ergaben sich eine Reihe an Folgeprojekten und Optimierungsprozessen. Die Funktion technische Objektverantwortung wurde in Abgrenzung zur neuen Funktion der Kunde n- betreuung konzipiert. Alle damit zusammenhängenden Themen, wie z.B. Betreiberverantwortung wurden aufbereitet und als Grundlage für das Managementsystem vorbereitet. Der Bereich „mittelfristige B üroflächenplanung“ wurde neu aufgestellt und hinsichtlich einer zukunft s- fähigen Bürolandschaft als Projekt gestartet. Die Umnutzung der Dominikanerkirche für die Installation des Kunstwerkes von Gerhard Richter stell- te eine wesentliche Aufgabenstellung dar. - 7 - V/0940/2018 Vorschau 2019 Die Projekte im Zusammenhang mit der Organisationsuntersuchung werden auch im Jahr 2019 we i- terlaufen. Außerdem wird das amtsinterne Zielsystem von der ersten Idee hin zu einem Steuerung s- instrument für die Amtsleitung weiterentwickelt. Es ist gewünscht die Unterstützungsleistungen für die Amts - und technische Leitung zu intensivieren und durch Übertragung von Verantwortung auszubauen. Außerdem wird sich aus dem Projekt „mittelfristige Büroflächenplanung“ eine Reihe an Prüfaufträgen ergeben. Das Thema wird als Sonderprojekt im Stab koordiniert. Daneben werden weiterhin abteilungsübergreifende Aufgabenstellungen wie z.B. Machbarkeitsstudie Bürgerhalle Hiltrup / Johannes -Gutenberg-Realschule und zweiter Bauphase Dominikanerkirche k o- ordiniert bzw. bearbeitet. 6. Schlussbemerkung Ergänzend zum „üblichen“ Arbeitsumfang ergeben sich für 201 9 zudem nachfolgende zusätzliche Aufgaben: Die Stadt Münster beteiligt sich seit 2009 an einem Vergleichsring der KGST zur Auswertung und zum Vergleich von Gebäudebetriebskosten. Hierbei werden Kostendaten zu verschiedenen Au f- wandsbereichen zwischen 6 vergleichbaren NRW Kommunen gegenübergestellt. Auf Grundlage von Vergleichsauswertungen konnten z. B. schon Kosten reduzierende Optimierungen im Fremdreinigungsbereich durchgeführt werden. Es sind weitere systematische Untersuchungen zur Optimierung des städtischen Gebäudebestandes geplant. I.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Friedrich-Ebert-Straße
- Dahlweg
- Marie-Curie-Straße
- Alt Angelmodde
- Kinderhaus
- Markweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0940/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37