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1476/2017

Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.07.2017

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14 177 .05.2017
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Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs-, und Dokumentati-
onssystem (EMDS) für den Rettungsdienst; hier: Bedarfsprüfung vom 06.01.2017 mit
einer voraussichtlichen Auftragssumme von insgesamt ca. 4.495.000 € netto/
5.349.050 € brutto; (RPA-Nr. 141/66/16/17)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 06.01.2017, hier eingegangen am 17.03.2017, teilten Sie den Bedarf für
die Erneuerung des in allen Fahrzeugen des Rettungsdienstes verwendeten kompakten
elektronischen Notfallsystems mit. Sie rechnen mit einem Auftragsvolumen von insgesamt
ca. 4.495.000 € netto/ 5.349.050 € brutto.

Aufgrund Ihrer nachfolgenden Ausführungen stimme ich dem Ergebnis der Bedarfsprüfung
zu. Sie teilten mit, dass die bisherigen Geräte seit 2012 nicht mehr hergestellt werden. Eine
Ersatzteilversorgung ist nach Ihren Angaben zwar noch bis zum Jahr 2020 garantiert, aber
durch Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans wird nun eine erhebliche Aufstockung des
Bestands erforderlich. Die heute im Rettungsdienst verwendeten hochspezialisierten Geräte
erfordern eine intensive Einweisung und sichere Beherrschung der Bedienung. Sie haben
daher entschieden, dass nicht zwei Systeme nebeneinander benutzt werden können und der
Austausch aller Geräte innerhalb eines kurzen Zeitraums erfolgen muss.

Des Weiteren teilten Sie auf meine Rückfrage vom 22.03.2017 am 03.05.2017 mit, dass sich
die Kostenschätzung wie folgt zusammensetzt:

Umrüstung Fahrzeuge
Wartung über 4 Jahre
161 EMDS-Geräte inkl. Zubehör
gesamt netto

g 854.050 €
5.349.050 €

Mit jun Grüßen

Beschlussvorlage Rat

10916 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 1476/2017 
Freigabedatum 
30.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem 
(EMDS) für den Rettungsdienst 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Beschaffung eines Elektronischen Untersuchungs-, Überwachungs-, 
Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst der Stadt Köln mit 
einem Gesamtvolumen i. H. v. 5.355.000 €. 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung der Defibrillatoren für den Rettungsdienst der Stadt Köln als Ersatzbeschaf-
fung für bereits vorhandene Fahrzeuge i. H. v. 3.156.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln 
des Teilergebnisplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und bei Zeile 16 – sonstige ordentliche Auf-
wendungen im Haushaltsjahr 2017.  
Darüber hinaus erfolgt die weitere Finanzierung von Defibrillatoren bei Neufahrzeugen im 
Haushaltsjahr 2017 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand- und Bevölke-
rungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge) i. H. v. 880.000 
€ auf Grundlage der Umsetzungsmaßnahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes 2016 der 
Stadt Köln – Teil 1 (Session-Nr. 2541/2016). 
Die Finanzierung von Defibrillatoren außerhalb von Fahrzeugen im Haushaltsjahr 2018 mit ei-
nem Volumen i. H. v. 850.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, 
Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Techn. Ge-
räte). 
 
 
2. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen mit 
Kassenwirksamkeit 2018 in Höhe von 850.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölke-
rungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweg-
lichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Technische Geräte. Die Deckung 
erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0212, 
Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeu-
ge, Hj. 2017.  
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.730.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.246.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 (2018) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    95.250 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   (141.667 €) € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Im Rettungsdienst der Stadt Köln werden Notfallgeräte mit mehreren Funktionen auf den Rettungs-
wagen, auf den Notarzteinsatzfahrzeugen, den Luftrettungsmitteln sowie den Sonderfahrzeugen vor-
gehalten. Diese Geräte werden als „Defibrillatoren“ bezeichnet. 
 
Bisherige und zukünftige Aufgaben der Defibrillatoren sind die Möglichkeit der Behandlung von be-
stimmten Herzrhythmusereignissen wie z. B. das Herzkammerflimmern mittels Defibrillation (Elektro-
schock) oder das notfallmäßige Ersetzen des Herzschrittmachers durch einen externen Schrittma-
cher, das Erfassen von Vitalparametern („Monitoring“) sowie die Begleitung einer Herzdruckmassage 
durch einen Rhythmusgeber, der Aufzeichnung der durchgeführten Kompressionsmaßnahmen und 
die Erfassung patientenspezifischer Daten. 
 
Bestandteil der beantragten Beschaffung sind alle Defibrillatoren auf einen Rettungswagen (RTW), 
auf allen Notarztfahrzeugen (NEF) und dem Rettungshubschrauber (RTH) im Regelrettungsdienst 
sowie für Sonderfahrzeuge und den Sonderbedarf, mit dem bisherigen Typ Corpuls 08/16.  
 
Das relevante, bisher verwendete Geräte Corpuls 08/16 wird seit 2012 nicht mehr hergestellt. Eine 
Ersatzteilversorgung wird derzeit bis 2020 durch den Hersteller sichergestellt. Somit sind die Geräte 
des Kölner Rettungsdienstes im Moment voll einsatzbereit. Sollten jedoch Geräte ausfallen und eine 
Reparatur nicht mehr wirtschaftlich oder undurchführbar sein, ist eine Ausrüstung dieser Fahrzeuge 
mit dem bisher vorgehaltenen Geräte nicht mehr möglich. 
 
Zudem werden mit Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes von 2016 neue Fahrzeuge hinzuge-
setzt. Diese können nur einer neuen Gerätegeneration ausgestattet werden. 
 
Derzeit werden insgesamt 84 Geräte Corpuls 08/16 für den Einsatzdienst, dessen Reserve und für 
Schulungszwecke von der Berufsfeuerwehr Köln vorgehalten. Weitere 20 Geräte sind im Besitz der

3 
Leistungsempfänger, welche den Sonderbedarf bereitstellen.  
 
Alle zu beschaffenden Geräte müssen zukünftig als ein Modell eines Herstellers für alle RTW und 
NEF sowie für die Sonderfahrzeuge gewählt werden, um die Bedien- und Patientensicherheit bei ei-
ner Vielzahl von Anwendern sicherzustellen.  
 
Nach Abschluss der formellen Ausschreibung benötigt die Rettungsdienstschule für die Einweisung 
nach dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) im Rahmen der jährlichen 30-Stunden-Fortbildung der 
Rettungsdienstmitarbeiter ca. 1 Jahr, um alle Mitarbeiter zu erreichen. Zur Beschleunigung der Inbe-
triebnahme auf den Fahrzeugen ist es daher notwendig, durch den Anbieter eine Einweisungsse-
quenz für alle Feuer- und Rettungswachen sowie die am Kölner Rettungsdienst beteiligten Leistungs-
erbringer anbieten zu lassen.  
 
Sobald alle Mitarbeiter in das neue Gerät eingewiesen sind, ist im Sinne der Patientensicherheit und 
der Konnektivität zu anderen medizinischen Geräten bei der Patientenversorgung, eine unverzügliche 
Inbetriebnahme des neuen Gerätes angezeigt. Ein Parallelbetrieb von zwei Geräten ist unbedingt zu 
vermeiden.  
 
Standard-RTW 
 
Der Rettungsdienstbedarfsplan sieht eine Zusetzung von 22 RTW vor. Bislang stehen 59 RTW im 
Dienst, deren Geräte ausgetauscht werden müssen. Für diese Fahrzeuge werden somit 81 Geräte 
benötigt.  
 
Arztbesetzte Einsatzmittel (hier nur bodengebunden relevant die NEF sowie der RTH) 
 
Die notarztbesetzten Einsatzmittel verfügen redundant und zur Erstversorgung vor Eintreffen  des 
RTW über die gleiche Grundgerätetechnik. Die Geräte der arztbesetzten Einsatzmittel unterscheiden 
sich durch eine zusätzliche Ausstattung mit invasiver Blutdruckmessung und Temperaturerfassung, 
um auch Einsätze im Bereich notfallmäßiger Intensivverlegungen mit der notwendigen Technik zu 
bedienen. Der Rettungsdienstbedarfsplan sieht die Zusetzung von 5 NEF vor. Bislang stehen 10 NEF 
sowie der RTH im Dienst, deren Geräte ausgetauscht werden müssen. Für diese Fahrzeuge und den 
RTH werden somit 16 Geräte benötigt. 
 
Sonderfahrzeuge 
 
Bei Sonderfahrzeugen handelt es sich um ein Löschboot (LB) der Mole und den Rettungsbus (R-
Bus). Der Bus, der grundsätzlich Material für mehrere Patienten mit sich führt, soll mit 2 Geräten aus-
gestattet werden. Für diese Fahrzeuge werden somit 3 Geräte benötigt.  
 
Schulungen 
 
Die Rettungsdienstschule verfügt derzeit über 7 Geräte der alten bzw. auslaufenden Generation des 
Corpuls 8/16. Sowohl diese als auch weitere Geräte müssen ersatz- bzw. neubeschafft werden, da 
sich im Rahmen der Ausbildung zum Notfallsanitäter der Bedarf erheblich steigern wird. Es ist beab-
sichtigt, für diesen Bereich 15 Geräte zu beschaffen.  
 
Reserve 
 
Die technische Reserve liegt bisher bei etwa 9 %. Diese muss jedoch erfahrungsgemäß mit 15 % 
aller vorgehaltenen Geräte verfügbar sein. Derzeit wird diese Differenz dadurch kompensiert, dass 
permanent zusätzliche Leihgeräte im Einsatz sind. Die Bemessungs-Größe von 15 % ergibt sich aus 
den bisherigen Ausfallzahlen der Geräte. Auch Vergleiche mit anderen großen Feuerwehren mit Ret-
tungsdienst ergab eine Ausfallreserve zwischen 14 und 20 %. Es werden somit für die Ausfallreserve 
17 Geräte (bisher 7 Geräte) benötigt.

4 
Sonderbedarf 
 
Von den Leistungserbringern werden derzeit 15 RTW und 5 NEF im Rahmen des Sonderbedarfs be-
trieben. Hinzu kommen aus dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan weitere 5 RTW. Zuzüglich der 
anfallenden 15 % technische Ausfallreserve (entspricht 4 Fahrzeuge), werden im Bereich des Son-
derbedarfs somit 29 Geräte benötigt. 
 
Zusammenfassend ergibt sich somit folgender Bedarf: 
 
Standard-RTW:    81 Geräte 
Arztbesetzte Rettungsmittel   16 Geräte 
Sonderfahrzeuge      3 Geräte 
Schulungen     15 Geräte 
Reserve     17 Geräte 
Sonderbedarf     29 Geräte 
Gesamt:   161 Geräte 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
Die Beschaffung eines Elektronischen Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Doku-
mentationssystem (EMDS) wirkt sich zum einen auf die Investitionsauszahlungen i. H. v. 1.730.000 € 
für neue Defibrillatoren im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst und 
zum anderen auf die Aufwendungen für den Ersatz und den Einbau von Defibrillatoren sowie für Ein-
weisung der Mitarbeiter im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 
aus.  
 
Die aus der Beschaffung von Defibrillatoren resultierenden jährlichen Folgeaufwendungen in Form 
von Wartungskosten i. H. v. 95.250 € p.A. (Haushaltsjahre 2017-2020) und bilanziellen Abschreibun-
gen i. H. v. 141.667 € p.A. (ab Haushaltsjahr 2018) werden im Haushaltjahr 2017 bzw. 2018 ergeb-
niswirksam. Die Finanzierung erfolgt aus veranschlagten Mitteln. Im Rahmen der Erstellung der 
nächsten Änderungssatzung für den Rettungsdienst können die zusätzlich entstehenden Aufwendun-
gen geltend gemacht werden, so dass eine 100%-ige Refinanzierung der Abschreibungsaufwendun-
gen für die Kraftfahrzeuge durch Gebührenerträge im Rettungsdienst erfolgt. 
 
 
Eine Behandlung in der Sitzung am 03.07.2017 ist zwingend erforderlich. EKG-Defibrillator-Geräte 
sind zwingender Bestandteil eines jeden Rettungswagens und Notarzteinsatzfahrzeuges. Das derzei-
tige Modell, der corpuls 08/16, wird bereits seit längerem nicht mehr gebaut, die Einstellung der Er-
satzteile droht. Es steht derzeit die Ersatz- und Neubeschaffung von zahlreichen Rettungswagen und 
Notarzteinsatzfahrzeugen an, die bereits ab Werk mit den Geräten ausgerüstet werden müssen. Inso-
fern ist die sofortige Beschaffung des EMDS als Ersatz für das jetzige Modell zwingend erforderlich.  
 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 09.05.2017 mit Aktenzeichen 141/66/16/17 der Beschaffung der 
161 Geräte zugestimmt. Die Stellungnahme ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

Beratungsverlauf (3)

03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.25 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1476/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27