1476/2017
Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Zustimmung RPA
1588 Zeichen
14 177 .05.2017 141/3 37 Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs-, und Dokumentati- onssystem (EMDS) für den Rettungsdienst; hier: Bedarfsprüfung vom 06.01.2017 mit einer voraussichtlichen Auftragssumme von insgesamt ca. 4.495.000 € netto/ 5.349.050 € brutto; (RPA-Nr. 141/66/16/17) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 06.01.2017, hier eingegangen am 17.03.2017, teilten Sie den Bedarf für die Erneuerung des in allen Fahrzeugen des Rettungsdienstes verwendeten kompakten elektronischen Notfallsystems mit. Sie rechnen mit einem Auftragsvolumen von insgesamt ca. 4.495.000 € netto/ 5.349.050 € brutto. Aufgrund Ihrer nachfolgenden Ausführungen stimme ich dem Ergebnis der Bedarfsprüfung zu. Sie teilten mit, dass die bisherigen Geräte seit 2012 nicht mehr hergestellt werden. Eine Ersatzteilversorgung ist nach Ihren Angaben zwar noch bis zum Jahr 2020 garantiert, aber durch Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans wird nun eine erhebliche Aufstockung des Bestands erforderlich. Die heute im Rettungsdienst verwendeten hochspezialisierten Geräte erfordern eine intensive Einweisung und sichere Beherrschung der Bedienung. Sie haben daher entschieden, dass nicht zwei Systeme nebeneinander benutzt werden können und der Austausch aller Geräte innerhalb eines kurzen Zeitraums erfolgen muss. Des Weiteren teilten Sie auf meine Rückfrage vom 22.03.2017 am 03.05.2017 mit, dass sich die Kostenschätzung wie folgt zusammensetzt: Umrüstung Fahrzeuge Wartung über 4 Jahre 161 EMDS-Geräte inkl. Zubehör gesamt netto g 854.050 € 5.349.050 € Mit jun Grüßen
Beschlussvorlage Rat
10916 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 1476/2017 Freigabedatum 30.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Beschaffung eines Elektronischen Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst der Stadt Köln mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 5.355.000 €. Finanzierung: Die Finanzierung der Defibrillatoren für den Rettungsdienst der Stadt Köln als Ersatzbeschaf- fung für bereits vorhandene Fahrzeuge i. H. v. 3.156.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und bei Zeile 16 – sonstige ordentliche Auf- wendungen im Haushaltsjahr 2017. Darüber hinaus erfolgt die weitere Finanzierung von Defibrillatoren bei Neufahrzeugen im Haushaltsjahr 2017 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand- und Bevölke- rungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge) i. H. v. 880.000 € auf Grundlage der Umsetzungsmaßnahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes 2016 der Stadt Köln – Teil 1 (Session-Nr. 2541/2016). Die Finanzierung von Defibrillatoren außerhalb von Fahrzeugen im Haushaltsjahr 2018 mit ei- nem Volumen i. H. v. 850.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Techn. Ge- räte). 2. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen mit Kassenwirksamkeit 2018 in Höhe von 850.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölke- rungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweg- lichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Technische Geräte. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeu- ge, Hj. 2017. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.730.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.246.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 (2018) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 95.250 € c) bilanzielle Abschreibungen (141.667 €) € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Im Rettungsdienst der Stadt Köln werden Notfallgeräte mit mehreren Funktionen auf den Rettungs- wagen, auf den Notarzteinsatzfahrzeugen, den Luftrettungsmitteln sowie den Sonderfahrzeugen vor- gehalten. Diese Geräte werden als „Defibrillatoren“ bezeichnet. Bisherige und zukünftige Aufgaben der Defibrillatoren sind die Möglichkeit der Behandlung von be- stimmten Herzrhythmusereignissen wie z. B. das Herzkammerflimmern mittels Defibrillation (Elektro- schock) oder das notfallmäßige Ersetzen des Herzschrittmachers durch einen externen Schrittma- cher, das Erfassen von Vitalparametern („Monitoring“) sowie die Begleitung einer Herzdruckmassage durch einen Rhythmusgeber, der Aufzeichnung der durchgeführten Kompressionsmaßnahmen und die Erfassung patientenspezifischer Daten. Bestandteil der beantragten Beschaffung sind alle Defibrillatoren auf einen Rettungswagen (RTW), auf allen Notarztfahrzeugen (NEF) und dem Rettungshubschrauber (RTH) im Regelrettungsdienst sowie für Sonderfahrzeuge und den Sonderbedarf, mit dem bisherigen Typ Corpuls 08/16. Das relevante, bisher verwendete Geräte Corpuls 08/16 wird seit 2012 nicht mehr hergestellt. Eine Ersatzteilversorgung wird derzeit bis 2020 durch den Hersteller sichergestellt. Somit sind die Geräte des Kölner Rettungsdienstes im Moment voll einsatzbereit. Sollten jedoch Geräte ausfallen und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich oder undurchführbar sein, ist eine Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit dem bisher vorgehaltenen Geräte nicht mehr möglich. Zudem werden mit Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes von 2016 neue Fahrzeuge hinzuge- setzt. Diese können nur einer neuen Gerätegeneration ausgestattet werden. Derzeit werden insgesamt 84 Geräte Corpuls 08/16 für den Einsatzdienst, dessen Reserve und für Schulungszwecke von der Berufsfeuerwehr Köln vorgehalten. Weitere 20 Geräte sind im Besitz der 3 Leistungsempfänger, welche den Sonderbedarf bereitstellen. Alle zu beschaffenden Geräte müssen zukünftig als ein Modell eines Herstellers für alle RTW und NEF sowie für die Sonderfahrzeuge gewählt werden, um die Bedien- und Patientensicherheit bei ei- ner Vielzahl von Anwendern sicherzustellen. Nach Abschluss der formellen Ausschreibung benötigt die Rettungsdienstschule für die Einweisung nach dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) im Rahmen der jährlichen 30-Stunden-Fortbildung der Rettungsdienstmitarbeiter ca. 1 Jahr, um alle Mitarbeiter zu erreichen. Zur Beschleunigung der Inbe- triebnahme auf den Fahrzeugen ist es daher notwendig, durch den Anbieter eine Einweisungsse- quenz für alle Feuer- und Rettungswachen sowie die am Kölner Rettungsdienst beteiligten Leistungs- erbringer anbieten zu lassen. Sobald alle Mitarbeiter in das neue Gerät eingewiesen sind, ist im Sinne der Patientensicherheit und der Konnektivität zu anderen medizinischen Geräten bei der Patientenversorgung, eine unverzügliche Inbetriebnahme des neuen Gerätes angezeigt. Ein Parallelbetrieb von zwei Geräten ist unbedingt zu vermeiden. Standard-RTW Der Rettungsdienstbedarfsplan sieht eine Zusetzung von 22 RTW vor. Bislang stehen 59 RTW im Dienst, deren Geräte ausgetauscht werden müssen. Für diese Fahrzeuge werden somit 81 Geräte benötigt. Arztbesetzte Einsatzmittel (hier nur bodengebunden relevant die NEF sowie der RTH) Die notarztbesetzten Einsatzmittel verfügen redundant und zur Erstversorgung vor Eintreffen des RTW über die gleiche Grundgerätetechnik. Die Geräte der arztbesetzten Einsatzmittel unterscheiden sich durch eine zusätzliche Ausstattung mit invasiver Blutdruckmessung und Temperaturerfassung, um auch Einsätze im Bereich notfallmäßiger Intensivverlegungen mit der notwendigen Technik zu bedienen. Der Rettungsdienstbedarfsplan sieht die Zusetzung von 5 NEF vor. Bislang stehen 10 NEF sowie der RTH im Dienst, deren Geräte ausgetauscht werden müssen. Für diese Fahrzeuge und den RTH werden somit 16 Geräte benötigt. Sonderfahrzeuge Bei Sonderfahrzeugen handelt es sich um ein Löschboot (LB) der Mole und den Rettungsbus (R- Bus). Der Bus, der grundsätzlich Material für mehrere Patienten mit sich führt, soll mit 2 Geräten aus- gestattet werden. Für diese Fahrzeuge werden somit 3 Geräte benötigt. Schulungen Die Rettungsdienstschule verfügt derzeit über 7 Geräte der alten bzw. auslaufenden Generation des Corpuls 8/16. Sowohl diese als auch weitere Geräte müssen ersatz- bzw. neubeschafft werden, da sich im Rahmen der Ausbildung zum Notfallsanitäter der Bedarf erheblich steigern wird. Es ist beab- sichtigt, für diesen Bereich 15 Geräte zu beschaffen. Reserve Die technische Reserve liegt bisher bei etwa 9 %. Diese muss jedoch erfahrungsgemäß mit 15 % aller vorgehaltenen Geräte verfügbar sein. Derzeit wird diese Differenz dadurch kompensiert, dass permanent zusätzliche Leihgeräte im Einsatz sind. Die Bemessungs-Größe von 15 % ergibt sich aus den bisherigen Ausfallzahlen der Geräte. Auch Vergleiche mit anderen großen Feuerwehren mit Ret- tungsdienst ergab eine Ausfallreserve zwischen 14 und 20 %. Es werden somit für die Ausfallreserve 17 Geräte (bisher 7 Geräte) benötigt. 4 Sonderbedarf Von den Leistungserbringern werden derzeit 15 RTW und 5 NEF im Rahmen des Sonderbedarfs be- trieben. Hinzu kommen aus dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan weitere 5 RTW. Zuzüglich der anfallenden 15 % technische Ausfallreserve (entspricht 4 Fahrzeuge), werden im Bereich des Son- derbedarfs somit 29 Geräte benötigt. Zusammenfassend ergibt sich somit folgender Bedarf: Standard-RTW: 81 Geräte Arztbesetzte Rettungsmittel 16 Geräte Sonderfahrzeuge 3 Geräte Schulungen 15 Geräte Reserve 17 Geräte Sonderbedarf 29 Geräte Gesamt: 161 Geräte Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Beschaffung eines Elektronischen Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Doku- mentationssystem (EMDS) wirkt sich zum einen auf die Investitionsauszahlungen i. H. v. 1.730.000 € für neue Defibrillatoren im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst und zum anderen auf die Aufwendungen für den Ersatz und den Einbau von Defibrillatoren sowie für Ein- weisung der Mitarbeiter im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst aus. Die aus der Beschaffung von Defibrillatoren resultierenden jährlichen Folgeaufwendungen in Form von Wartungskosten i. H. v. 95.250 € p.A. (Haushaltsjahre 2017-2020) und bilanziellen Abschreibun- gen i. H. v. 141.667 € p.A. (ab Haushaltsjahr 2018) werden im Haushaltjahr 2017 bzw. 2018 ergeb- niswirksam. Die Finanzierung erfolgt aus veranschlagten Mitteln. Im Rahmen der Erstellung der nächsten Änderungssatzung für den Rettungsdienst können die zusätzlich entstehenden Aufwendun- gen geltend gemacht werden, so dass eine 100%-ige Refinanzierung der Abschreibungsaufwendun- gen für die Kraftfahrzeuge durch Gebührenerträge im Rettungsdienst erfolgt. Eine Behandlung in der Sitzung am 03.07.2017 ist zwingend erforderlich. EKG-Defibrillator-Geräte sind zwingender Bestandteil eines jeden Rettungswagens und Notarzteinsatzfahrzeuges. Das derzei- tige Modell, der corpuls 08/16, wird bereits seit längerem nicht mehr gebaut, die Einstellung der Er- satzteile droht. Es steht derzeit die Ersatz- und Neubeschaffung von zahlreichen Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen an, die bereits ab Werk mit den Geräten ausgerüstet werden müssen. Inso- fern ist die sofortige Beschaffung des EMDS als Ersatz für das jetzige Modell zwingend erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 09.05.2017 mit Aktenzeichen 141/66/16/17 der Beschaffung der 161 Geräte zugestimmt. Die Stellungnahme ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1476/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27