3070/2022
Sachstand 3. Frauenhaus
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 21.09.2022 3070/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.10.2022 Sachstand 3. Frauenhaus Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2019 die Etablierung eines barrierefrei- en dritten Frauenhauses mit der Aufnahmemöglichkeit für Jungen über zwölf Jahren beschlossen. Die Verwaltung hat am 11.08.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt, die zur Abstimmung in die politi- schen Gremien gegangen ist. In der Ratssitzung vom 10.09.2020 wurde der Beschluss anhand der eingereichten Beschlussvorlage unverändert beschlossen. Im Liegenschaftsausschuss am 08.09.2020 wurde die Initiierung eines Dritten Frauenhauses in Köln empfohlen. Der Rat hat das vom Trägerverein „Frauen helfen Frauen e.V.“ vorgelegte Konzept für ein 3. Frauen- haus zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Rat beauftragte am 10.09.2020 die Verwaltung, das Konzept gemeinsam mit den im Netzwerk gegen Häusliche Gewalt vertretenen Akteuren fortzuentwi- ckeln. Zudem beauftragte der Rat die Verwaltung auf Grundlage der noch zu konkretisierenden fach- lichen Anforderungen, den Trägerverein bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie oder einem Grundstück zu unterstützen. Darüber hinaus beauftragte der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit dem Trägerverein ein konkretes Umsetzungskonzept für das 3. Frauenhaus unter Berücksichtigung der Finanzierung von Land und Bund zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. In der Folge entwickelte der Trägerverein „Frauen helfen Frauen e.V.“ gemeinsam mit den Vertretern der Verwaltung das Konzept weiter. In einem ersten Abstimmungsschritt mit dem damals für die Landesförderung zuständigen Ministeri- um für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) stellte sich heraus, dass von dort die Förderfähigkeit eines dritten Frauenhauses von der Errichtung und räumlichen Verknüpfung mit ei- nem „Powerhaus“ abhängig gemacht wurde. Das „Powerhaus“ in Köln sollte nach den dortigen Vor- stellungen die allgemeinen Frauenberatungsstellen, die Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt als Unterstützungseinrichtungen, die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und das dritte Frauenhaus umfassen. Allein schon aufgrund der Fläche Kölns gab es hier von allen lokalen Akteuren Vorbehalte gegen eine derartige Konzentration aller Angebote an einem einzigen Ort. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die bislang gute Flächenabdeckung der Angebote hätte aufgehoben werden müssen. Dadurch wären Zugangsbarrieren geschaffen worden. Die im Netzwerk gegen häusliche Gewalt vertretenen Ak- teur*innen und Vertreter*innen der Verwaltung bildeten deshalb eine eigene Arbeitsgruppe zur Ent- wicklung eines vertretbaren Lösungsansatzes, der sowohl den Interessen des Ministeriums als auch den Interessen der Schutz und Unterstützung suchenden Frauen gerecht werden kann. Der Kompromissvorschlag sah vor, dass in dem Modell eines Kölner „Powerhauses“ ein konzentrier- tes Beratungs- und Unterstützungsangebot vorgehalten würde. Dazu wurde gemeinsam erarbeitet, dass die Beratungszeiten im Powerhaus durch abgeordnete Mitarbeitende aus den weiterhin in der 2 Fläche bestehenden Beratungsangeboten erbracht würden. Auch gegen eine Unterbringung schutzsuchender Frauen in einem dann sehr publikumsintensiven Bereich bestehen übergreifend große Bedenken. Diese betreffen zuallererst Sicherheitsfragen aber auch das Bedürfnis der schutzsuchenden Frauen für ungestörte Rückzugsmöglichkeiten. Auch hierzu wurde ein Alternativvorschlag erarbeitet. Dieser sah die Verankerung des Clearingwohnens als ein Baustein der Frauenhausunterbringung im Gebäudekomplex des gewünschten „Powerhauses“ vor. Bei dem max. 2-wöchigen Aufenthalt im Clearingwohnen werden neben gesundheitlichen Fragen auch die Unterstützungsbedarfe der schutzsuchenden Frauen erstmalig umfassend erhoben. Dieses zunächst aus Pandemiegründen entwickelte Verfahren hat sich so gut bewährt, dass es auch pan- demieunabhängig beibehalten werden soll. Mit diesem Instrument ist es gelungen, dass rund 50 % der schutzsuchenden Frauen durch gezielte Beratung und ambulante Unterstützungsleistungen nicht ins Frauenhaus mussten. Durch die Beschränkung auf das Segment Clearingwohnen wäre ein bedeutend kleinerer Teil der Frauen der besonderen Situation im Powerhaus und auch für einen bedeutend kürzeren Zeitraum ausgesetzt gewesen. Auch die mit der geforderten Verknüpfung einhergehenden Anforderungen an die Objektgröße stellen Köln vor schwer lösbare Probleme, wenn das Objekt nicht in absoluter Randlage angesiedelt werden sollte. Eine derartige Randlage würde jedoch die anvisierten Ziele und Effekte konterkarieren, da das „Powerhaus“ dann für die Frauen nur schwer erreichbar wäre. Die überwältigende Mehrheit der Akteur*innen der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser in NRW teilen die fachlichen Bedenken Kölns gegen das Powerhaus-Modell. Der im Sommer 2021 entwickelte Kompromissvorschlag aus Köln fand leider keine Zustimmung im MHKBG. Man bestand darauf, dass das Powerhaus das neu zu errichtende dritte Frauenhaus mit aufnehmen muss. Im Frühjahr 2022 zeichnete sich ab, dass das Ressort Gleichstellung nach der Landtagswahl in die Zuständigkeit eines anderen Ministeriums übergehen würde. Zuständig für die Förderung der Frauenhäuser ist nunmehr das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI). . Dort zeigte man von Anfang an Verständnis für die fachlichen Bedenken. In einem Treffen im August mit den autonomen Betreiberinnen von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen erklärte die Ministe- rin zum wiederholten Male, dass sowohl alleinstehende Frauenhäuser als auch solche im Verbund mit Powerhäusern allgemein förderfähig seien. Anfang August hatte der Trägerverein „Frauen helfen Frauen e.V.“ um diesbezügliche schriftliche Erklärung seitens des Ministeriums gebeten, um Planungssicherheit zu erhalten. Die bestätigende schriftliche Erklärung seitens des Ministeriums steht allerdings noch aus. Vor diesem Hintergrund wurden die ursprünglichen Planungen zur Errichtung eines alleinstehenden dritten Frauenhauses wieder aufgenommen. Derzeit werden Gespräche des Trägervereins mit der GAG zur Klärung der Objektfrage vorbereitet. Dieser wird dabei von der Verwaltung unterstützt. Erst wenn die Objektfrage gelöst ist, kann die für den Förderantrag erforderliche Kostenkalkulation abgeschlossen werden. Derzeit laufen alle Bemühungen, den Förderantrag für das dritte Frauenhaus bis Ende 2022, spätes- tens jedoch Anfang 2023 beim Land einzureichen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3070/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.09.2022
- Erstellt
- 16.09.2022 15:08