A-R/0010/2018
Wohnraum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf schaffen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
a-r-0010-2018-ratsantrag-cdu-gruene_wohnraum-fuer-menschen-mit-pflege-und-unterstuetzungsbedarf-schaffen
7054 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0010/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 11.12.2017 Antrag an den Rat Wohnraum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf schaffen Der Rat möge beschließen, 1. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot für ei n selbständiges und sicheres Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Quartier zu schaffen. Der Blick richtet sich damit auf eine umfassende Versorgungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem Ort, wo die Menschen leben und wohnen wollen. Hierbei gilt es, insbesondere ambulante Wohn- und Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren zu schaffen, die auch eine umfassende Pflege bieten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist ein angemessenes und bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum für diese Zielgruppen. Deshalb soll in den Jahren 2018-2022 jährlich eine Mindestanzahl an neu zu errichtenden Wohnungen bzw. entsprechenden Plätzen in gemeinschaftlichen ambulanten Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf sowie für das ambulant Betreute Wohnen und selbständige Wohnen mit Assistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, • ein entsprechendes bedarfsorientiertes Handlungsko nzept zur planmäßigen Schaffung von geeigneten Wohnungen bzw. Wohnformen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf zu erstellen. Hierzu gehört auch die Einbeziehung genossenschaftlicher- bzw. gemeinschaftsorientierter Wohnformen, Pflegewohngemeinschaften, Wohnen mit Versorgungssicherheit, Betreutes Wohnen oder das selbständige Wohnen mit Assistenz für Menschen mit Behinderung. Auch kombinierte Angebote für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen sollten in die Überlegungen einfließen; • Selbstorganisationen, freie Träger sowie die Planu ngskonferenz (Träger, LWL, Stadt) in die konzeptionelle Entwicklung mit einzubeziehen; • Kooperationsformen zwischen kommunalen Wohnungsunt ernehmen und Trägern sozialer Dienste, die der Schaffung einer Versorgungssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner bei Pflege und Unterstützungsbedarf dienen, zu befördern. Dies gilt auch für die notwendige Zusammenarbeit der Akteure, Träger und Initiativen vor Ort; • die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) sowie die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) an dem Beratungsprozess zu beteiligen. 2 3. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, i n den entsprechenden kommunalen Fachplanungen das Thema zu schärfen, aufgabenbezogen zu konkretisieren und fachübergreifend zu vernetzen; 4. Die Fachausschüsse (ASSGVAF und ABW sowie die KI B und KKAP) sind jährlich über die Entwicklung zu informieren. Begründung: I. Auch bei eintretender Pflegebedürftigkeit besteht der Wunsch nach einem Wohn- und Pflegeangebot, das eine eigene Häuslichkeit wie auch eine Versorgungssicherheit bietet. Mit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung , bei der für Menschen mit einem umfassenden Pflegebedarf insbesondere der Ausbau von Wohn- und Pflegeangeboten im ambulanten Setting im Vordergrund stehen soll, besteht für die Stadt auch die Aufgabe, entsprechende Angebote, die dies ermöglichen, verbindlich zu planen und zu errichten. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, auch das Angebot an gemeinschaftlichen ambulanten Wohn-Pflegeformen zu erweitern und den Ausbau von barrierefreien und generationen- gerechten Wohnungen kontinuierlich voranzubringen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigende Bevölkerungszahl kann davon ausgegangen werden, dass eine Zielperspektive von etwa 70 Plätzen jährlich anzustreben ist, in gemeinschaftlichen Wohnformen bzw. Wohnungen für pflegebedürftige Menschen geschaffen werden sollten. Wichtig hierfür ist u.a. die kontinuierlichen Ausweitung des Angebots an Neubauwohnungen insbesondere von Gruppenwohnen (z.B. Wohnen für Jung und Alt, Mehrgenerationen- wohnen, Pflegewohngemeinschaften). Hier ist ein Mix aus öffentlich und frei finanzierten Wohnungen notwendig. II. Zudem ist auch mit dem bereits 2013 vom Rat verabschiedeten Aktionsplan Münster Inklusiv der Auftrag verbunden durch wirksame und geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Die Wohn- und Unterstützungs- angebote sollten dabei so gestaltet sein, dass auch Menschen mit einem sehr hohen Unterstützungsangebot die Möglichkeit haben, in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft zu leben. Die Umsetzung erfordert auch ein ausreichendes Angebot an barrierefreien Wohnungen und möglichst flexibel nutzbaren Wohnraum, der für kleine Wohngruppen, Service-Wohnen und andere Wohnformen geeignet ist. Hierzu gehören auch rollstuhlgerechte Wohnungen. Auch hier wäre es notwendig eine klare Zielperspektive zu entwickeln, wieviel Wohnraum kontinuierlich hierfür in Münster geschaffen werden muss und wie wir diese realitätstauglich umsetzen können. III. 3 Die Wohnangebote sollen möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster, wohngebiets- und infrastrukturnah entstehen. Dies ist wichtig für eine altersgerechte und inklusive Quartiersentwicklung. Sinnvoll ist es deshalb, entsprechende konkrete Vorhaben bereits in die Bauleitplanung einzuspeisen. Um das Ziel zu erreichen, ist auch eine vertiefte Zusammenarbeit bei der Konzeptentwicklung und Umsetzung zwischen den fachlich zuständigen Ämtern sinnvoll. Mit dem Begleitbeschluss zum Masterplan altengerechte, inklusive Quartiersentwicklung (V/0908/2016/1. Erg.) sind bereits die Aufträge verbunden, • den Ausbau von barrierefreien und generationengere chten Wohnungen und Wohnformen im bedarfsgerechten Umfang konsequent voranzubringen • über die Entwicklung hierzu regelmäßig zu informie ren sowie • Kooperationsformen zwischen kommunalen Wohnungsunt ernehmen und Trägern sozialer Dienste zur Schaffung einer Versorgungssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner bei Pflege und Unterstützungsbedarf (Quartiersstützpunkte u.a.) zu befördern. Dies gilt auch für die notwendige Zusammenarbeit der Akteure, Träger und Initiativen vor Ort. Für ein entsprechendes Handlungsprogramm gilt es u.a. geeignete Instrumentarien zu entwickeln und bestehende ggf. anzupassen. Wichtig dabei ist auch die Einbeziehung insbesondere von Selbstorganisationen und freien gemeinnützigen Trägern und schließlich auch der der Planungskonferenz (von Stadt, LWL und Träger). Im Entwurf für ein neues Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist ohnehin eine Kooperationspflicht zwischen Landschaftsverband und Kommune vorgesehen, um die gemeinsame Verantwortung für den Sozialraum und die Planung und Zurverfügungstellung der Angebote sicherzustellen. Richard Halberstadt Harald Wölter Stefan Weber Otto Reiners Christel Loschelder Sylvia Rietenberg Karin Reismann Jörn Möltgen und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0010/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 24.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37