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A-R/0010/2018

Wohnraum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf schaffen

Antrag an den Rat 24.01.2018

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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0010/2018  
 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
11.12.2017 
 
Antrag an den Rat 
 
Wohnraum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf schaffen 
 
Der Rat möge beschließen, 
 
1. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot für ei n selbständiges und sicheres Wohnen für 
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Quartier zu schaffen. Der Blick richtet 
sich damit auf eine umfassende Versorgungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem 
Ort, wo die Menschen leben und wohnen wollen. Hierbei gilt es, insbesondere ambulante 
Wohn- und Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren zu schaffen, die auch eine 
umfassende Pflege bieten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist ein angemessenes 
und bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum für diese Zielgruppen. 
Deshalb soll in den Jahren 2018-2022 jährlich eine Mindestanzahl an neu zu 
errichtenden Wohnungen bzw. entsprechenden Plätzen in gemeinschaftlichen 
ambulanten Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf sowie für das ambulant 
Betreute Wohnen und selbständige Wohnen mit Assistenz für Menschen mit 
Behinderung geschaffen werden. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
• ein entsprechendes bedarfsorientiertes Handlungsko nzept zur planmäßigen 
Schaffung von geeigneten Wohnungen bzw. Wohnformen für Menschen mit Pflege- 
oder Unterstützungsbedarf zu erstellen. Hierzu gehört auch die Einbeziehung 
genossenschaftlicher- bzw. gemeinschaftsorientierter Wohnformen, 
Pflegewohngemeinschaften, Wohnen mit Versorgungssicherheit, Betreutes Wohnen 
oder das selbständige Wohnen mit Assistenz für Menschen mit Behinderung. Auch 
kombinierte Angebote für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen sollten in 
die Überlegungen einfließen;  
• Selbstorganisationen, freie Träger sowie die Planu ngskonferenz (Träger, LWL, Stadt) 
in die konzeptionelle Entwicklung mit einzubeziehen; 
• Kooperationsformen zwischen kommunalen Wohnungsunt ernehmen und Trägern 
sozialer Dienste, die der Schaffung einer Versorgungssicherheit für die 
Bewohnerinnen und Bewohner bei Pflege und Unterstützungsbedarf dienen, zu 
befördern. Dies gilt auch für die notwendige Zusammenarbeit der Akteure, Träger 
und Initiativen vor Ort; 
• die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen  (KIB) 
sowie die Kommunale Konferenz Alter und Pflege  (KKAP) an dem Beratungsprozess 
zu beteiligen.

2  
 
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, i n den entsprechenden kommunalen 
Fachplanungen das Thema zu schärfen, aufgabenbezogen zu konkretisieren und 
fachübergreifend zu vernetzen; 
 
4. Die Fachausschüsse (ASSGVAF und ABW sowie die KI B und KKAP) sind jährlich über 
die Entwicklung zu informieren. 
 
 
Begründung: 
I. 
Auch bei eintretender Pflegebedürftigkeit besteht der Wunsch nach einem Wohn- und 
Pflegeangebot, das eine eigene Häuslichkeit wie auch eine Versorgungssicherheit bietet. Mit 
der verbindlichen Pflegebedarfsplanung , bei der für Menschen mit einem umfassenden 
Pflegebedarf insbesondere der Ausbau von Wohn- und Pflegeangeboten im ambulanten 
Setting im Vordergrund stehen soll, besteht für die Stadt auch die Aufgabe, entsprechende 
Angebote, die dies ermöglichen, verbindlich zu planen und zu errichten. In diesem 
Zusammenhang wäre es wichtig, auch das Angebot an gemeinschaftlichen ambulanten 
Wohn-Pflegeformen zu erweitern und den Ausbau von barrierefreien und generationen-
gerechten Wohnungen kontinuierlich voranzubringen. Aufgrund der demografischen 
Entwicklung und der steigende Bevölkerungszahl kann davon ausgegangen werden, dass 
eine Zielperspektive von etwa 70 Plätzen jährlich anzustreben ist, in gemeinschaftlichen 
Wohnformen bzw. Wohnungen für pflegebedürftige Menschen geschaffen werden sollten.  
Wichtig hierfür ist u.a. die kontinuierlichen Ausweitung des Angebots an Neubauwohnungen 
insbesondere von Gruppenwohnen (z.B. Wohnen für Jung und Alt, Mehrgenerationen-
wohnen, Pflegewohngemeinschaften). Hier ist ein Mix aus öffentlich und frei finanzierten 
Wohnungen notwendig.  
II. 
Zudem ist auch mit dem bereits 2013 vom Rat verabschiedeten Aktionsplan Münster Inklusiv  
der Auftrag verbunden durch wirksame und geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass 
Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu 
wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Die Wohn- und Unterstützungs-
angebote sollten dabei so gestaltet sein, dass auch Menschen mit einem sehr hohen 
Unterstützungsangebot die Möglichkeit haben, in einer eigenen Wohnung oder 
Wohngemeinschaft zu leben. 
Die Umsetzung erfordert auch ein ausreichendes Angebot an barrierefreien Wohnungen und 
möglichst flexibel nutzbaren Wohnraum, der für kleine Wohngruppen, Service-Wohnen und 
andere Wohnformen geeignet ist. Hierzu gehören auch rollstuhlgerechte Wohnungen.  
Auch hier wäre es notwendig eine klare Zielperspektive zu entwickeln, wieviel Wohnraum 
kontinuierlich hierfür in Münster geschaffen werden muss und wie wir diese realitätstauglich 
umsetzen können. 
III.

3  
Die Wohnangebote sollen möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster, 
wohngebiets- und infrastrukturnah entstehen. Dies ist wichtig für eine altersgerechte und 
inklusive Quartiersentwicklung. Sinnvoll ist es deshalb, entsprechende konkrete Vorhaben 
bereits in die Bauleitplanung einzuspeisen. 
Um das Ziel zu erreichen, ist auch eine vertiefte Zusammenarbeit bei der 
Konzeptentwicklung und Umsetzung zwischen den fachlich zuständigen Ämtern sinnvoll. 
Mit dem Begleitbeschluss zum Masterplan altengerechte, inklusive Quartiersentwicklung 
(V/0908/2016/1. Erg.) sind bereits die Aufträge verbunden, 
• den Ausbau von barrierefreien und generationengere chten Wohnungen und 
Wohnformen im bedarfsgerechten Umfang konsequent voranzubringen  
• über die Entwicklung hierzu regelmäßig zu informie ren sowie  
• Kooperationsformen zwischen kommunalen Wohnungsunt ernehmen und Trägern 
sozialer Dienste zur Schaffung einer Versorgungssicherheit für die Bewohnerinnen 
und Bewohner bei Pflege und Unterstützungsbedarf (Quartiersstützpunkte u.a.) zu 
befördern.  
Dies gilt auch für die notwendige Zusammenarbeit der Akteure, Träger und Initiativen vor 
Ort.  
Für ein entsprechendes Handlungsprogramm gilt es u.a. geeignete Instrumentarien zu 
entwickeln und bestehende ggf. anzupassen. Wichtig dabei ist auch die Einbeziehung 
insbesondere von Selbstorganisationen und freien gemeinnützigen Trägern und schließlich 
auch der der Planungskonferenz (von Stadt, LWL und Träger). Im Entwurf für ein neues 
Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist ohnehin eine 
Kooperationspflicht zwischen Landschaftsverband und Kommune vorgesehen, um die 
gemeinsame Verantwortung für den Sozialraum und die Planung und Zurverfügungstellung 
der Angebote sicherzustellen.  
 
 
Richard Halberstadt  Harald Wölter    
Stefan Weber Otto Reiners    
Christel Loschelder  Sylvia Rietenberg   
Karin Reismann  Jörn Möltgen    
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

31.01.2018 Rat
TOP 29.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0010/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
24.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37