V/0595/2008
25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich Wolbecker Straße
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Beschlussvorlage
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V/0595/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 im Stadtteil St. Mauritz Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 27.08.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Bauge- setzbuch im Bereich südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 im Stadtteil St. Mauritz dahingehend geändert, dass die gemischte Baufläche und die Grünfläche teilweise als Wohnbaufläche und als Fläche für Ver- und Entsorgung –Regenrückhaltebecken- neu dargestellt werden. Ferner werden der geplante neue Knotenpunkt B 51 / Wolbecker Straße und der zu verlegende Lohhausbach geändert dargestellt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Kos- ten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die Nutzung des Baumschulgeländes Niederbeckmann, das südlich der Wolbecker Straße im Stadtteil Mauritz gelegen ist, soll aufgegeben und das Areal als neues Wohngebiet entwickelt wer- den. Gleichzeitig soll in einem Teilbereich eine Einzelhandelsnutzung integriert werden, um die Versorgung der Anwohner in den angrenzenden sowie im neuen Wohngebiet zu sichern. Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zur weiteren geordneten Entwicklung im v.g. Bereich geschaffen werden, indem dieses bislang als gemischte Baufläche und als Grünfläche dargestellte Gebiet teilweise als Wohngebiet und als Fläche für Ver- und Entsorgung –Regenrückhaltebecken- neu dargestellt wird. Ferner soll der im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der B 51 geplante neue Knotenpunkt B 51 / Wolbecker Straße im Flächennutzungsplan geändert dargestellt werden. Um dieses Planungsziel realisieren zu können ist die vorliegende 25. Änderung des Flächennut- Vorlagen-Nr.: V/0595/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 23.07.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0595/2008 zungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 506 notwendig. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen zum Bebauungsplan Nr. 506 ent- nommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan (verkleinert)
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Bisherige Darstellung Anlage 2 zur Vor- lage Nr 595. /2008 SEN Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Flächen für Ver- und Entsorgung & Regenrück- haltebecken Autobahn oder Auto- bahnähnliche Straße Hauptverkehrsstraße Grünflächen Parkanlage ===] Dauerkleingarten Wasserflächen Flächen für potenzielle Gewässerentwicklung und Retention Richtfunk Amt für EZ Stadtentwicklung | Stadtplanung yj Verkehrsplanung Plan zur 25. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes N m Stand: 03.01.2008 M.: 1: 15.000
Anlage 1 - Begründung
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25. Änderung des Flächennutzungsplanes Entwurf 1 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 595/2008 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 25. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 im Stadtteil St. Mauritz 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster ist die geplante Umnutzung des Gartenbaubetriebes Niederbeckmann. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächen- nutzungsplans wurde im Plangebiet in St. Mauritz im Bereich südlich der Wolbecker Straße, östlich der B 51 und nördlich des Lohhausbachs eine gemischte B aufläche neu dargestellt, die der Ansiedlung von gewerblichen und tertiären Nutzungen (Dienstleistungen) an diesem Standort dienen sollte. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) werden im Änderungsbereich derge- stalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 506: St. Mauritz – südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen. Die Verfahren zur 25. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 506 werden im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. Die ca. 5,2 ha große Fläche liegt südlich der Wolbeck er Straße und grenzt im Westen an die B 51. Östlich grenzt der Planbereich an eine bestehende W ohnbebauung. Im südöstlichen angrenzenden Bereich befindet sich das Gelände der Telekom mit de m Fernmeldeturm. Südlich des Plangebietes schließt sich freier Landschaftsraum an. Der Planbereich weist eine zumutbare Radentfernung zur Innenstadt auf. Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs bestehen im Bereich der Wolbecker Straße in fußläufiger Erreichbarkeit. Die Versorgung der zukünftigen Bewohner kann durch das bestehende Versorgungszentrum an der Wolbecker Straße sowie durch das geplante Nahversorgungsangebot im Plangebiet sichergestellt werden. Derzeit wird die Fläche von dem Gartenbauunternehmen Niederbeckmann genutzt. Im östlichen Be- reich stehen Wohn-, Lager- bzw. Verkaufsgebäude, so wie Gewächshäuser und Schauflächen. Das weitere Plangebiet wird zur Pflanzenanzucht genutzt. Im Rahmen der Planung wird eine Wohnbaufläche von c a. 1,7 ha im nordwestlichen und südöstlichen Bereich geschaffen. Zudem ist die Beibehaltung einer gemischten Baufläche mit einer Größe von ca. 0,7 ha vorgesehen. Im südwestlichen Planbereich wir d ein Regenrückhaltebecken mit einer Fläche von ca. 1,6 ha entstehen. Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes sollen in nerhalb der gemischten Baufläche ein Lebensmit- teldiscounter mit maximal 800 qm Verkaufsfläche sow ie zwei weitere Baukörper mit unterschiedlichen Geschosszahlen errichtet werden. Diese bieten Ansie dlungsmöglichkeiten für Dienstleistungsunter- nehmen und Wohnnutzung in den Obergeschossen. Die g emischte Baufläche wird unmittelbar über die vorhandene Stichstraße an die Wolbecker Straße angebunden. Auf dem südlich bzw. westlich angrenzenden Gelände soll ein Wohnquartier mit ca. 70 Wohneinheiten in Form von Hausgruppen, Doppelhäusern und Stadthäus ern entstehen. Die geplante Wohnbaufläche wird südlich der gemischten Baufläche an die vorhan dene Stichstraße zur Wolbecker Straße ange- bunden. Innerhalb des Plangebietes verlaufen zwei Bachläufe: Der Lohhausbach ist ein offenes Gewässer, das bisher die Südgrenze des Siedlungsbereiches bildet und in den Uferbereichen Gehölzstrukturen auf- weist. Der Klosterbach quert - überwiegend verrohrt - von Nordosten nach Südwesten das Plangebiet 2 und mündet in den Lohhausbach. Im Rahmen der Planun g werden diese Bachläufe verändert: Wäh- rend der Klosterbach als Gewässer aufgehoben werden soll, soll der Lohhausbach zukünftig südlich bzw. westlich um das geplante Regenrückhaltebecken herumgeführt werden. Im Bereich der neu dar- gestellten Wohnbauflächen werden entlang des Lohhau sbachs Flächen für potentielle Gewässerent- wicklung und Retention überlagernd dargestellt. Der Planbereich wird durch die Verkehre auf der B 5 1 und der Wolbecker Straße stark belastet. Der erforderliche Lärmschutz wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 506 sichergestellt. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich für den Gartenbaubetrieb Niede rbeckmann liegt im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil St. Mauritz südlich der Wolbecker Straße. Die Fläche grenzt im Norden an die Wolbecker Straße, im Westen an die B 51. Im Osten grenzt der P lanbereich an die vorhandene Wohnbebauung mit dem Fernmeldeturm und im Süden an Ackerbauflächen. Zudem stellt die FNP-Änderung den geplanten Umbau des Knotens B 51 / Wolbecker Straße entspre- chend dem Deckblattverfahren aus dem Jahr 2007 dar . 3. Änderungsinhalte 3.1 Wohnbaufläche Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wir d eine gemischte Baufläche in eine Wohn- baufläche umgewidmet. Ergänzend wird die Wohnbauflä che geringfügig südwärts ausgedehnt, wo- durch bisher dargestellte Grünflächen überplant werden. 3.2 Fläche für Ver- und Entsorgung Das Niederschlagswasser des Plangebietes wird einem geplanten Regenrückhaltebecken zugeführt. Die Fläche ist im wirksamen FNP als Grünfläche mit de r Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Innerhalb dieser Grünfläche wird der Standort des g eplanten Regenrückhaltebeckens durch das ent- sprechende Planzeichen gekennzeichnet. 3.3 Wasserflächen Der Verlauf des Lohhausbachs wird im Rahmen der Pla nung verändert. Zukünftig wird der Lohhaus- bach das geplante Regenrückhaltebecken nach Süden und Westen einrahmen. 3.4 Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des L andschaftsplans Nr. 1 „Werse“, der als Entwick- lungsziel für die Landschaft in diesem Bereich die Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen festsetzt. Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein FNP keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschut zverordnung bzw. den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets (LSG) oder sonstigen Satzu ngen, z.B. einem Landschaftsplan (LP), wider- sprechen; anderenfalls wäre die Genehmigung des FNP gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes gegen sonstige Rechtsvorschriften zu versagen. Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP mü ssen daher das entgegenstehende LSG und die Zielaussagen des LP aufgehoben bzw. zurückgenommen werden. Die sich aus dem o. g. Urteil des BVerwG ergebende Problematik des zu harmonisierenden planungs- rechtlichen Verhältnisses von neu dargestellten Sie dlungsflächenausweisungen im FNP und der ent- sprechenden Anpassung von Landschaftsschutzgebietsv erordnungen und Festsetzungen von Land- schaftsplänen sind in einem Abstimmungstermin Ende Januar 2003 mit der Bezirksregierung Münster, u. a. mit Vertretern der Unteren und Höheren Landsc haftsbehörde, erörtert und das zu praktizierende Verfahren mit nachfolgendem Ergebnis abgestimmt wor den. Hinsichtlich der Änderungsbedarfe der Landschaftspläne wurde auf § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG) NRW in analoger Anwendung zum § 42a LG verwiesen, in dem im Rahmen des Genehmigungs verfahrens des FNP eine Erklärung des Trägers der Landschaftsplanung mit der Aussage vorge legt wird, dass dieser in einem nachfolgenden Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan den e ntsprechenden, dem jeweiligen Landschaftsplan entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplans ( bzw. im vorliegenden Fall der Aufstellung einer Satzung gem. § 34 (4) Nr. 2 Satz 1 (BauGB)) n icht widersprechen wird. Träger der Landschafts- planung in der kreisfreien Stadt Münster ist der Rat der Stadt. 3 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem . § 2a BauGB 4.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf der Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches erstellt worden. Umfa ng und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzu ngsplanes. Die Ergebnisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkungen im parallelen Bebauungsplanverfahren. 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung Der Planbereich wird derzeit als Mischgebiet und al s Grünfläche dargestellt. Die Gebietstrennung folgt derzeit etwa dem Verlauf des Lohhausbachs. Alle Flächen im Änderungsbereich werden derzeit durch die Baumschule Niederbeckmann gärtnerisch genutzt. Die Änderung umfasst insbesondere die Darstellung e iner ca. 2,0 ha großen Mischgebietsfläche. Für diese Fläche ist überwiegend die Darstellung einer W ohngebietsfläche vorgesehen. Der Bereich der heutigen Betriebsgebäude in einer Größe von rund 0,75 ha bleibt weiterhin als Mischgebiet dargestellt. Der Bereich des geplanten Rückhaltebeckens ist als Grünfläche dargestellt. Eine Änderung ist hier nicht vorgesehen. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundesimmissions- schutzgesetz und dem Baugesetz in Verbindung mit de m Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffe in Natur und Landschaft). Der Landschaftsplan 1 Werse (LP1 d er Stadt Münster) erfasst das Plangebiet. Als Darstellungen sind im Landschaftsplan für das Plang ebiet festgesetzt: 1-1.2.5 Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernde n und belebenden Elementen Schutzgebiete und Schutzobjekte kommen im Planbereich nicht vor. Angrenzend an den Planbereich sind die Säume und Gehölzpflanzungen an der Wolbecker Straße und nö rdlich der Umgehungsstraße als schutzwür- dige Biotope im Umweltkataster der Stadt Münster dargestellt. Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Umweltbe- richt zu beschreiben und zu bewerten. Erhebliche Um weltauswirkungen sind im Bereich des Immissi- onsschutzes zu erwarten. Ebenso sind Eingriffe im Hinblick auf den Bodenschutz und im Schutzgut Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu betrach- tenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erhe blichkeit der Planung ergeben hat, kann auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzic htet werden (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheb- licher Bedeutung und sonstige Belange werden im Folgenden detaillierter erläutert: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung Umwelt- belang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung Mensch Mensch gärtnerische Nutzung Angrenzende Verkehrsstraßen, Wolbecker Straße und B 51 Beschattung durch Funkturm Immissionsbelastung durch Ver- kehr im Bereich der geplanten Wohnbauflächen und Mischge- bietsflächen, Verminderung durch Lärmschutzmaßnahmen erforder- lich Lage der Grünflächen und des Spielplatzes wenig konfliktträchtig Der Schatten des Funkturmes verläuft durch das Plangebiet, Beeinträchtigung für das geplante Wohngebiet +++ - + Tiere / Pflanzen / biologi- sche Viel- falt keine besonders schutzwürdigen Teile von Natur und Landschaft betroffen Verlust der Biotopfunktion (überwiegend intensiv genutzte Baumschulfläche) Verlust von kleineren Saumstruk- turen und fremdländischen Gehöl- ++ - 4 angrenzende Gehölzflächen und landwirt- schaftliche Nutzflächen zen keine Auswirkungen auf außer- halb des Plangebietes gelegene Flächen - Boden Boden mit Feuchtestrukturen (Gley – Pseudogley) und deutlicher Antropogener Überprägung Inanspruchnahme von Freiraum Versiegelung durch Straßen und Gebäude Veränderung durch Anlage eines Rückhaltebeckens Veränderung durch Anlage einer Gewässerverlegung ++ ++ + + Wasser Potenziell hohe Grundwasserstände Geringe Grundwasserneubildungsrate, geringe Versickerung von Oberflächen- wasser im Plangebiet möglich Lohhausbach und Klosterbach im Plange- biet, deutlich ausgebaute Gewässer ohne besondere Funktion und geringe Biotop- bedeutung, Gewässer tlw. verrohrt und abflusstechnisch überlastet Entwässerung wird über das Rückhaltebecken abgedeckt gering reduzierte Grundwasser- neubildung Verlegung des Lohhausbachs erforderlich, Renaturierung und landschaftliche Wiederherstellung Aufhebung der Gewässerfunktion des Klosterbachs - - - Klima / Luft Überwiegend Freilandklima Vorbelastung der Lufthygiene durch den Straßenverkehr der B 51 und der Wolbe- cker Straße Keine nennenswerten Auswirkun- gen über den Änderungsbereich hinaus Deutliche Verringerung durch die Lärmschutzeinrichtung - + Land- schaft Stadtrandsituation Qualitätsverlust des Landschafts - raumes + Sach- und Kul- turgüter Keine bekannten Denkmale oder Kultur- bzw. Sachgüter bekannt Keine Beeinträchtigung - Wech- selwir- kungen Keine maßgeblichen Wechselwirkungen Keine Beeinträch tigung - Bewertung: +++ sehr erheblich / ++ erheblich / + wenig erheblich / – nicht erheblich Schutzgut Mensch Die geplante Wohnbaufläche und die Mischbaufläche i st Immissionen aus dem Straßenverkehr (Wol- becker Straße und B 51) ausgesetzt. Zur Gewährleistung einer verträglichen Nutzung des P langebietes ist aus Immissionsschutzgründen für das Plangebiet die Errichtung einer Lärmschutza nlage erforderlich. Die geplanten Gewerbeeinrich- tungen im Mischgebiet beeinträchtigen die wohnbauliche Nutzung an der Wolbecker Straße nicht. Eine besondere Darstellung der Lärmschutzeinrichtun gen im Flächennutzungsplan erfolgt nicht. Die Konkretisierung der Einrichtungen bzw. Vorkehrungen zum Lärmschutz gegenüber dem Straßenlärm erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahren. Aus Sicht der neuen Nutzer der Fläche bestehen poten zielle Belastungen durch den Funkturm. Es besteht eine Beschattung des Planbereiches. Im Tage s- und Jahresverlauf wandert der Schatten des Turmes über das Wohn- und Mischgebiet. Die Planfläch en sind unterschiedlich betroffen, wobei ins- besondere der Schattenwurf der Kuppel des Funkturms relevant ist. Regelungen im Flächennutzungs- plan oder auch im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. Im Funkturmbereich bestehen entsprechend hochleistun gsfähige Funkanlagen. Die Strahlungsquelle befindet sich oberhalb des Betriebsraumes (Durchmes ser 40 m) in mindestens 108 m Höhe. Eine Standortbescheinigung für die Betriebsanlagen des F unkturmes liegt vor (Stand- ortbescheinigungsnummer 590011 mit Ausstellungsdatum 08.09.2003, Regulierungsbehörde für Tele- 5 kommunikation und Post, Außenstelle Münster), so das s Strahlungsbelastungen und oder Belastun- gen durch magnetische Felder gemäß BEMFV (Regelungen der Verordnung über das Nachweisver- fahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder au f der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen vom 3 1. Januar 2001 (BGBl I.S. 170) für das Plangebiet daher nicht vorliegen. Regelungen im Fläc hennutzungsplan oder auch im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. Luftschadstoffe Es bestehen im Bestand Belastungen für das Plangebi et aus dem Straßenverkehr. Grundsätzlich nehmen etwaige Schadstoffkonzentrationen mit zunehm endem Abstand von der Straße rasch ab. Die geplante Lärmschutzeinrichtung vermindert den Eintrag von Schadstoffen in das Plangebiet zusätzlich, so dass hier keine relevanten Belastungen für das Plangebiet zu erwarten sind. Aufgrund der Lage im Grenzraum zur freien Landschaf t besteht insgesamt eine gute Durchlüftung des Plangebietes, so dass auch mit weiteren Beeinträcht igungen (zum Beispiel aus Gewerbebetrieben) nicht zu rechnen ist. Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Mit der Planung der Wohnbau- und Mischgebietsfläche n sind Eingriffe in Natur und Landschaft ver- bunden (§ 18 BNatSchG). Die Planung greift in den b islang gärtnerisch genutzten Bereich ein. Wichti- ge Funktionen des Naturhaushaltes, z.B.: als Lebensr aum für Tiere und Pflanzen, zur Anreicherung des Grundwassers oder die Regulationsfunktionen des Bodens werden beeinträchtigt bzw. gehen verloren. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet e) oder europäische Vogelschutzgebiete wer- den nicht berührt. Im südlichen Plangebiet ist das Vorkommen der Zwergfledermaus festgestellt wor- den. Die Zwergfledermaus ist gemäß Anhang IV der FFH- Richtlinie nach Bundesnaturschutzrecht (BNatSchG) ‚streng geschützt‘. Die Art ist aber als synanthrop einzustufen und siedelt verstärkt in ur - banen Bereichen. Da der Bereich der Birkenallee erh alten bleibt und auch das Umfeld als Grünzone vorgesehen ist wird eine nennenswerte Beeinträchtigung für die Art ausgeschlossen. Im Bereich des Funkturmes kommt der Wanderfalke (VS RL-Art-Code: A103) als weitere streng ge- schützte Art vor. Eine Beeinträchtigung des Brutpla tzes (Funkturm) durch das Planvorhaben kann vollständig ausgeschlossen werden. Eine relevante Beeinträchtigung des Lebensraumes des Wander- falken wird ebenso nicht gesehen. Durch die weitgehende Beschränkung der Darstellunge n auf Flächen mit geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie die Anknüpfung an die bereits vorhandenen Erschließungseinrichtun- gen der Wolbecker Straße wird dem Vermeidungsgebot Rechnung getragen. Für die nicht vermeidbaren Eingriffe umfasst der for tgeschriebene FNP ausreichend geeignete Flä- chenpotenziale als Suchräume zum Ausgleich der Eing riffe in Natur und Landschaft. Konkrete Aus- gleichsmaßnahmen für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf der Ebene des Bebauungsplanes festgelegt. Schutzgut Boden Die Planung nimmt in Teilen bislang unbebauten Freira um in Anspruch. Besondere Funktionen liegen nicht vor. Der Verlust des Bodens wird im Rahmen de r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen berücksichtigt. Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Innerhalb des Plangebietes verläuft der Lohhausbach . Der Verlauf des Gewässers ist weitgehend begradigt und trapezförmig ausgebaut. Das Gewässer weist keine regelmäßige Wasserführung auf. Die Gewässergüte beträgt II - III (kritisch belastet). Als weiteres Gewässer befindet sich mit einem Ost-W est-Verlauf der Klosterbach im Planbereich. Der Klosterbach mündet in den Lohhausbach. Das Gewässer ist in weiten Bereichen verrohrt und weist, wie der Lohhausbach, in Bezug auf die Wasserführung eine ebenso starke Abhängigkeit von den örtli- chen Niederschlägen auf. Eine Gewässergüte ist nicht bekannt. Für den Lohhausbach und den Klosterbach wird eine Rü ckhaltung von Oberflächenwasser erforder- lich, da die derzeitigen Zuläufe und Wassermengen di e Gewässer deutlich überlasten (Lohhausbach zurzeit 1452 l/s mit einer erforderlichen Reduzieru ng auf 250 l/s und im Klosterbach von 872 l/s auf 100 l/s). Für beide Gewässer ist im Rahmen der Aufst ellung des Bebauungsplanes eine Veränderung der Lage erforderlich. Der Ausgleich für die Verlegung des Lohhausbachs bz w. Aufhebung der Gewässereigenschaft des Klosterbaches wird innerhalb der Eingriffsermittlun g zum Bebauungsplan erbracht, so dass im Was- 6 serrechtsverfahren keine weiteren Ausgleichserfordernisse entstehen. Der Lohhausbach wird in natur- naher Ausbauweise mäandrierend mit Fließstreckenverlä ngerung und standortgerechter Bepflanzung hergestellt. Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Der Planungsraum bleibt unter der bisherigen Darste llung (Mischgebiet) potenzielles Baugebiet. Auf- grund des Strukturwandels im Baumschulsektor und au fgrund der relativ kleinen Betriebsgröße ist ein dauerhafter Verbleib des Betriebes an diesem Stand- ort nicht gesichert. Die Immissionskonflikte einer Mischbebauung sind etwas geringer als bei einer wohnbaulichen Nutzung anzusetzen. Die Beeinträch- tigungen der weiteren Schutzgüter entstehen jedoch weiterhin in vergleichbarer Größenordnung. 4.4. Standortalternativen zur geplanten Wohnbauflächendarstellung Bezüglich räumlicher Alternativen besteht für die g eplanten Nutzungen aufgrund der besonderen Ziel- planung keine Alternativfläche. Zur Abstimmung mit d en Interessen der Stadt Münster wurden zahlrei- che Entwürfe vorgelegt. Ergänzt wurde das Verfahren um einen Wettbewerb, auf dessen Ergebnis das vorliegende Bauleitplanverfahren fußt. In Bezug auf die internen Alternativen zur Ausgesta ltung des Plangebietes ist festzuhalten, dass sei- tens des Vorhabenträgers ebenso verschiedene Varian ten untersucht wurden. Insbesondere die Ab- stimmung hinsichtlich des Ausbaues der Bundesstraße B 51 fanden hier ihre Berücksichtigung. Das vorliegende Konzept ist als die optimale und umweltverträglichste Lösung ausgewählt worden. Überwachung (Monitoring) Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überwachung de s FNP spätestens 15 Jahre nach seiner Fort- schreibung dienen unter anderem einem generellen Mo nitoring der Umweltfolgen auf FNP-Ebene. Darüber hinaus werden im Rahmen der Lärmminderungsp lanung die Lärmwirkungen im Bereich des Hauptverkehrsnetzes von Münster geprüft. Gem. § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehen den erheblichen Umweltauswirkungen von den Städten und Gemeinden zu überwachen. Hierin wer den sie gem. § 4 (3) BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt, sofe rn sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanes Erkenntnisse über erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben. 4.5. Zusammenfassung Angrenzend an die Wolbecker Straße sollen ein Wohnge biet und ein Mischgebiet entstehen. Im wirk- samen FNP sind diese Bereiche als gemischte Baufläche dargestellt. Das Ziel, das mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt wird , ist die Darstellung entsprechender Wohnbau- flächen unter Erhalt einer Teilfläche als gemischte Baufläche. Die Planung lässt durch die Nähe zu benachbarten St raßen nachteilige Umweltwirkungen im Hinblick auf den Immissionsschutz erwarten, die jedoch durch aktive und passive Lärmschutzeinrichtungen gemindert werden kann. Zu berücksichtigende Umweltfo lgen ergeben sich daneben im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft. 5. Gesamtabwägung 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten Wohnbaufläche (Um- weltbericht) Bezüglich räumlicher Alternativen besteht für die g eplanten Nutzungen aufgrund der besonderen Ziel- planung keine Alternativfläche. 5.2 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die auf der Ebe- ne des Bebauungsplanes zu konkretisieren sind, lass en sich erheblich nachteilige Umweltauswirkun- gen durch die Flächennutzungsplanänderung wirksam eingrenzen bzw. kompensieren. 5.3 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdende n Stoffen belastet sind", gekennzeichnet wer- den. Innerhalb des Änderungsbereiches sind nach der zeitigem Kenntnisstand keine Altlastenver- dachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 7 Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Müns- terland – stellt den Änderungsbereich als Wohnsiedl ungsbereich (WSB) und als Agrarbereich mit der überlagernden Darstellung Erholungsbereich dar. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Planbe- reich bereits als gemischte Baufläche dargestellt. Da eine nur geringfügige Erweiterung der Siedlungs- flächendarstellung im Rahmen der FNP-Änderung vorges ehen ist, entspricht die Änderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die im Plangebiet vorgesehenen Siedlungsflächen ste hen im Eigentum des Antragsstellers zur Auf- stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorh abenträger), der die Umsetzung der Planung betreiben möchte. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungspl anes werden dessen Grundzüge nicht verän- dert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch a ls Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ besch lossenen Entwurf der 25. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes. Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Wolbecker Straße
- Umgehungsstraße
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0595/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37