mandari

Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 3) hier: Satzungsbeschluss

Sitzungsvorlage 2021/226 vom 23.07.2021

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 13, beschließend. Ergebnis: einstimmig angenommen
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 13, vorberatend.

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz