Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 3) hier: Satzungsbeschluss
Sitzungsvorlage 2021/226 vom 23.07.2021
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 13, beschließend. Ergebnis: einstimmig angenommen -
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 13, vorberatend.
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