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OVA/135/2025

Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße

Beschlussvorlage 13.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 27.01.2026, TOP 7.1

Beschlussvorlage

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Anlage 4 - Neusser Straße_Planausschnitt 3

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Anlage 1 - Übersichtskarte

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Anlage 2 - Neusser Straße_Planausschnitt 1

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Anlage 3 - Neusser Straße_Planausschnitt 2

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Beschlussvorlage

27601 Zeichen

OVA/135/2025
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Radverkehrsführung Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Martinstraße
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
 
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung
Ordnungs- und 
Verkehrsausschuss 25.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt,
 
 den Umbau des Knotenpunktes Neusser Straße / Düsselstraße,
 
 die Einrichtung eines Radfahrstreifens entgegen der Einbahnstraße auf der
Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße / Lorettostraße,
 
 die Einrichtung eines Radfahrstreifens von dem Knotenpunkt Neusser Straße /
Lorettostraße bis zur Protected Bike Lane (PBL) Martinstraße
 
 die Einrichtung einer Leipziger Kombispur aus der Gladbacher Straße in Richtung
Bilker Allee
 
gemäß der in der Beschlussvorlage aufgezeigten Planung zur Verbesserung der
Radverkehrsführung.
 
 
Sachdarstellung:
 
Anlass der Planung
Die Knotenpunktplanung Neusser Straße / Düsselstraße wurde erstmals 2021 in der
Informationsvorlage OVA/003/2021 vorgestellt. Ziel war die Verbesserung der
Radwegequerung über Fahrbahn und Gleise sowie die Herstellung einer sicheren
Anbindung an die Radleitroute 1 (RLR1). Parallel sollte aufgrund geplanter Synergien

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beim Gleisausbau die Feuerwehrzufahrt zum Gebäude Völklinger Straße
2–4hergestellt werden.
Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss (ABA) wurde 2023 mit Vorlage
ABA/020/2023 die anhaltende Konfliktlage im Seitenraum der Neusser Straße
thematisiert. Zwischen den Hausnummern 87–93 kam es regelmäßig zu
Gefährdungen zwischen Radfahrenden, Anwohnenden an den Hauseingängen sowie
PKW-Nutzungen der Garagen. Als Empfehlung wurde eine Verlagerung des
Radverkehrs auf die Lorettostraße ausgesprochen, verbunden mit einer besseren
Anbindung an den Lahnweg.
 
Die Kleine Kommission Radverkehr (KKRad) bewertete 2023 die vorgeschlagene
Verlagerung des Radverkehrs auf die Lorettostraße jedoch nicht als gleichwertige
Alternative. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Neusser Straße in Fahrtrichtung
Norden für den Radverkehr zu öffnen, um eine durchgängige und sichere Führung zu
gewährleisten.
 
Zusätzlich soll die Düsselstraße / Kirchfeldstraße nach dem Beschluss BV3/031/2023
künftig als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Die Verwaltung erarbeitet hierzu eine
separate Planung und wird diese nach Abschluss der Planung den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
 
 
Ist-Zustand
 
Teilbereich Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße
Der Radverkehr wird in der Düsselstraße auf der Fahrbahn geführt, während im
Lahnweg ein gemeinsamer Geh- und Radweg besteht. Im Bestand quert der
Radverkehr die Neusser Straße parallel zum Fußverkehr im Seitenraum und in
Zweirichtungsführung. Die Abbiegebeziehungen sind dabei nicht eindeutig geregelt,
und die vorhandenen Flächen sind für eine konfliktfreie Nutzung durch Fuß- und
Radverkehr nicht ausreichend dimensioniert.
 
Zwischen dem westlichen Gehweg der Neusser Straße und der Fahrbahn liegt ein
eigenständiger Bahnkörper, der mithilfe von Blinklichtsignalen sowie
Radverkehrspiktogrammen gesichert ist. Historisch bedingt wurde der Radverkehr
auf dem westlichen Gehweg geführt, der bis 2024 für den Radverkehr sowie die
Garagennutzung der Anwohnenden zwischen den Hausnummern 87–93 freigegeben
war.  Diese gemischte Nutzung führte wiederholt zu Konflikten zwischen
Radfahrenden, Fußverkehr sowie aus- und einfahrenden Kraftfahrzeugen und stellte
einen wesentlichen Auslöser der bestehenden Konfliktlage dar.
 
Aufgrund dieser Situation wurde 2024 im Rahmen einer Zwischenlösung der
Radverkehr aus dem Lahnweg in Fahrtrichtung Süden auf die Fahrbahn der Neusser
Straße verlagert. Ergänzend wurden gezielte Markierungsmaßnahmen in Form von
Radverkehrspiktogrammen und Richtungspfeilen sowie Anpassungen des Parkraums
umgesetzt. Die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr wurde im Bereich der
Hausnummern 87–93 in Fahrtrichtung Süden aufgehoben.
 
 
Teilbereich Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße bis Lorettostraße
Die Neusser Straße ist in diesem Abschnitt als Einbahnstraße in Richtung Norden
ausgewiesen und bislang nicht für den Radverkehr geöffnet. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Neben der Fahrbahn verläuft ein
eigenständiger Straßenbahnkörper, der von den Linien 706 und 709 genutzt wird.
 
Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 5,50 bis 6,00 m. Vom Knotenpunkt Neusser Straße
/ Düsselstraße bis zur Hausnummer 54 sowie von der Hausnummer 68 bis zum
Knotenpunkt Neusser Straße / Lorettostraße besteht ein absolutes Halteverbot.

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Dazwischen gilt ein eingeschränktes Halteverbot, das in der Praxis trotz regelmäßiger
Kontrollen häufig missachtet wird. Zusätzlich bestehen Parkmöglichkeiten für vier
Fahrzeuge in angelegten Parkbuchten.
 
Seit Umsetzung der Zwischenlösung ist der Radverkehr verpflichtet, die Fahrbahn zu
nutzen, da die Freigabe des Gehwegs im Bereich der Hausnummern 87–93 in
Fahrtrichtung Süden entzogen wurde. Südlich dieses Abschnitts wird der Seitenraum
weiterhin aus Erschließungsgründen im Zweirichtungsverkehr für den Radverkehr
freigegeben. Für den Radverkehr entsteht durch die Nutzung von zwei zusätzlichen
Lichtsignalanlagen ein spürbarer Zeitverlust, wodurch die derzeitige Führung nur
eingeschränkt akzeptiert wird.
 
Teilbereich Neusser Straße im Bereich Bilker Kirche
Der Bereich um die Bilker Kirche stellt einen hochbelasteten Verkehrsknotenpunkt
dar, in dem sich eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsansprüche überlagern. Die
Ost-West-Achse Gladbacher Straße / Bilker Allee, welche den Hafen mit Oberbilk
verbindet, ist Bestandteil des Radhauptnetzes sowie eine wichtige
Hauptverkehrsstraße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auf dieser Achse verkehrt die
Straßenbahnlinie 707 im 10-Minuten-Takt.
 
Die Nord-Süd-Achse Martinstraße / Neusser Straße ist Bestandteil des Bezirksnetzes
und ebenfalls von hoher Bedeutung für den ÖPNV; hier verkehrt die Straßenbahnlinie
709 ebenfalls im 10-Minuten-Takt. Auf beiden Achsen verkehren darüber hinaus die
Buslinien 723 und 726 sowie die Straßenbahnlinie 706.
 
Aufgrund der hohen verkehrlichen Anforderungen an den Knotenpunkt Bilker Kirche,
insbesondere durch die dichte Führung des ÖPNV sowie die begrenzten
Flächenverhältnisse, können sowohl für den MIV als auch für den Radverkehr nicht
alle Verkehrsbeziehungen als direkte Wegebeziehungen angeboten werden. Dies
betrifft insbesondere die Relationen Martinstraße / Gladbacher Straße sowie
Gladbacher Straße / Neusser Straße.
 
Der Knotenpunkt ist dreieckig ausgestaltet, sodass fehlende Verkehrsbeziehungen
über Umfahrungen oder Wendevorgänge hergestellt werden. Zur Kompensation
dieser Einschränkungen wurde der Bereich östlich der Bilker Kirche gezielt baulich
ausgebaut.
 
Die Ost-West-Achse Bilker Allee / Gladbacher Straße verfügt im Bestand über
Radverkehrsanlagen, die jedoch kurz vor beziehungsweise hinter dem Knotenpunkt
enden und dort in zwei Fahrstreifen übergehen. Auf der Nord-Süd-Achse besteht aus
Richtung Norden im Bestand eine vorgezogene Haltelinie mit eigenständiger
Signalisierung für den Radverkehr. Darüber hinaus wurde südlich des Knotenpunktes
im Jahr 2024 eine Maßnahme aus der Unfallkommission zur Sicherung des
Abbiegevorgangs in die Einmündung Martinstraße umgesetzt; der Radverkehr wird
dort auf einer Protected Bike Lane (PBL) geführt.
 
In Fahrtrichtung Norden bestehen im Bestand keine durchgängigen
Radverkehrsanlagen, wodurch insbesondere die Führung des Radverkehrs im Bereich
des Knotenpunktes unübersichtlich ist und eine planerische Weiterentwicklung
erforderlich wird.
 
 
Planung
 
Teilbereich Neusser Straße / Düsselstraße
Aus Fahrtrichtung Westen erreicht der Radverkehr den Knotenpunkt über den
gemeinsamen Geh- und Radweg am Lahnweg. Die Querung der Fahrbahn und des

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Gleisbereiches erfolgt geradlinig und getrennt vom Fußverkehr im
Zweirichtungsverkehr. Zur Verdeutlichung der Trennung wird am Lahnweg ein kurzer
Zweirichtungsradweg baulich angelegt. Der Radverkehr wird eigenständig
signalisiert. Aus dem Lahnweg kann mithilfe der Furten über die Fahrbahn auf die
Neusser Straße in Fahrtrichtung Süden abgebogen sowie geradeaus in die
Düsselstraße gefahren werden. Zur Erreichbarkeit der Düsselstraße wird eine
Einfahrtsschleuse markiert.  
 
Aus Fahrtrichtung Osten erreicht der Radverkehr den Knotenpunkt über die
zukünftige Fahrradstraße, deren Planung nachrichtlich dargestellt wurde. Die
Linksabbiegeverkehre aus der Düsselstraße werden auf einem separaten Fahrstreifen
geführt, um eine Behinderung des Radverkehrs auf der Ost-West-Achse beim
Abbiegevorgang auszuschließen. Der geradeausfahrende Radverkehr wird mithilfe
eines Radfahrstreifens an den Linksabbiegeverkehren vorbeigeführt. Dies hat den
Vorteil, dass der Radverkehr nicht durch die Linksabbiegeverkehre blockiert werden
kann. Das Linksabbiegen erfolgt konfliktfrei zu den anderen Verkehrsströmen. Um
die benötigten Flächen für diese Aufteilung zu gewinnen wird ein Teil des
Seitenraums inklusive eines Fernwärmeschachtes auf Fahrbahnniveau abgesenkt.
 
Um die geradlinige Querung der Neusser Straße zu ermöglichen wurde der
Gleisbereich bereits im Juni 2025 durch den Einsatz eines asphaltierten Rinnengleises
überfahrbar ausgebildet und zusätzlich die Feuerwehrzufahrt für die Völklinger
Straße 2 - 4 hergestellt und die Bordsteine entsprechend angepasst. Bis zum Umbau
des Knotenpunktes wird die regelwidrige Querung der Gleisanlage durch
Steckpfosten mit Ketten unterbunden. Um die Schleppkurven der Feuerwehr zu
gewährleisten wurde ein absolutes Halteverbot südlich des Knotenpunktes bis zur
Hausnummer 54 angeordnet.
 
Aus Fahrtrichtung Süden schließt ein neugeplanter Radfahrstreifen entgegen der
Einbahnstraße signalisiert am Knotenpunkt an. Über einen indirekten Linksabbieger
besteht die Möglichkeit in Richtung Lahnweg bzw. RLR1 abzubiegen. Der Einsatz
eines Grünpfeils zur Beschleunigung des Abbiegens für den Radverkehr in die
Düsselstraße wird nach Inbetriebnahme der Maßnahme geprüft, da erst dann im
Sinne der Verwaltungsvorschrift zur StVO zweifelsfrei beurteilt werden kann, ob der
Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen
Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten
Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Eine durchgängige Einbahnstraßenöffnung bis zur
Ernst-Gnoß-Straße zur Verbesserung der Anbindung in Richtung Rheinkniebrücke
konnte im Rahmen dieser Maßnahme nicht umgesetzt werden. Für diese
Verkehrsbeziehung wird eine Bündelung des Radverkehrs auf der RLR1 angestrebt.
Alternativ kann die Achse Lorettostraße / Edith-Fürst-Straße genutzt werden. 
 
Aus Fahrtrichtung Norden erreicht der Radverkehr im Regelfall den Knotenpunkt
Neusser Straße / Düsselstraße über den Lahnweg oder den parallel zur Neusser
Straße verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg. Eine Fahrbahnnutzung wird in
dem nördlichen Abschnitt der Neusser Straße nur in seltenen Fällen z.B. durch
Anwohnende erwartet. Aufgrund der Komplexität des Knotenpunkts, der geringen
Netzbedeutung und einer erforderlichen Absicherung gegenüber der Straßenbahn
wird eine Abbiegebeziehung in Richtung Lahnweg über die Gleise nicht vorgesehen.
Dies wird durch den Einsatz von Piktogrammen eindeutig gekennzeichnet. Weiterhin
wird nördlich des Knotenpunkts eine Ladezone als Kompensation für den Entfall der
Liefermöglichkeiten im Zuge der Maßnahme markiert. 
 
 
Teilbereich Neusser Straße im Abschnitt Düsselstraße bis Lorettostraße
Radverkehr in Fahrtrichtung Süden: Ab dem Knotenpunkt Neusser Straße /
Düsselstraße wird der Radverkehr in Fahrtrichtung Süden – wie bereits im Rahmen
der seit 2024 umgesetzten Zwischenlösung – auf der Fahrbahn geführt. Mit der

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Verlagerung des Radverkehrs aus dem Seitenraum werden Gefährdungen durch die
Garagennutzung sowie Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr, insbesondere im
Bereich der Hausnummern 87–93, vermieden.
 
Die nun vorliegende Planung knüpft an diese bestehende Fahrbahnführung an und
entwickelt sie weiter. Durch eine klarere, zusammenhängende Führung sowie eine
verbesserte Einbindung in den Knotenpunkt Neusser Straße / Düsselstraße wird die
Nutzung der Fahrbahn für den Radverkehr nachvollziehbarer gestaltet und damit die
Akzeptanz dieser Führungsform erhöht.
 
Der neu angelegte Radfahrstreifen entgegen der Einbahnstraße dient in erster Linie
der Führung des Radverkehrs in Fahrtrichtung Norden. Gleichzeitig ergibt sich auch
für die Fahrtrichtung Süden ein positiver Effekt. Die Verringerung der verfügbaren
Fahrbahnbreite verhindert Überholvorgänge durch den Kfz-Verkehr und trägt damit
zu einem höheren Fahrkomfort sowie zu einer verbesserten subjektiven Sicherheit
des Radverkehrs bei.
 
Radverkehr in Fahrtrichtung Norden: Die Öffnung der Einbahnstraße für den
Radverkehr erfolgt durch die Anlage eines Radfahrstreifens entgegen der
Einbahnstraße. Der Radfahrstreifen wird mit einer Breite von 1,80 bis 2,25 m
ausgeführt. Im Bereich vorhandener Parkstände wird ein Sicherheitstrennstreifen
markiert; dort reduziert sich die Breite des Radfahrstreifens auf 1,85 m. Die
verbleibende Fahrbahnbreite beträgt in diesem Abschnitt etwa 3,10 m.
 
Zugunsten der Radverkehrsanlage entfällt die Möglichkeit des Ladens im Bereich des
bisherigen eingeschränkten Halteverbots auf der Fahrbahn. Als Kompensation
werden zwei bauliche Parkstände in Höhe der Hausnummer 72 mit einem zeitlich
unbeschränkten eingeschränkten Halteverbot versehen.
 
Im Bereich der Lichtsignalanlage Neusser Straße / Lorettostraße wird der
Radfahrstreifen an einer Engstelle auf 1,80 m verschmälert, um den erforderlichen
Flächenbedarf für das Nebeneinanderaufstellen weiterhin sicherzustellen. Die bislang
getrennten Fahrstreifen werden hier durch eine überbreite Fahrspur ersetzt. Der
Aufstellbereich weist an der Haltelinie eine Breite von etwa 6,00 m auf; mit einer
Mindestbreite von 5,50 m bleibt das Nebeneinanderaufstellen mit getrennter
Signalisierung möglich. Der Beginn des Radfahrstreifens wird zur besseren
Sichtbarkeit rot eingefärbt. Das Einbiegen auf den Radfahrstreifen erfolgt über eine
durch eine Sperrfläche geschützte Aufstelltasche. Der abbiegende Radverkehr wird
bedingt verträglich zum Radverkehr aus der Lorettostraße geführt. 
 
Radverkehr im Seitenraum: Die Erschließung wichtiger Einrichtungen im
Seitenraum der Neusser Straße erfolgt weiterhin über die bestehenden
Radverkehrsanlagen nördlich der Bilker Kirche sowie im weiteren Verlauf über die
Regelung „Gehweg – Radverkehr frei“. Aufgrund der bekannten Konfliktlage wird der
Seitenraum im Bereich der Hausnummern 87–93 künftig in beide Richtungen als
reiner Gehweg ausgewiesen.
 
Im Bereich der Hausnummer 123 besteht aufgrund einer Engstelle infolge der
Außengastronomienutzung weiterhin ein erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen Fuß-
und Radverkehr. Die nutzbare Breite beträgt hier mindestens 2,30 m. Zur
Sicherstellung der Durchfahrtsbreite wird ein Pfosten in Mittellage entfernt. Durch die
Unterbindung des Durchgangsverkehrs im Seitenraum wird insgesamt eine geringere
Nutzungsintensität erwartet, wodurch die Konfliktlage gegenüber dem Bestand
gemindert wird.
 
Aufgrund der hohen Auslastung der bestehenden Abstellanlagen im Seitenraum
werden die bisherigen Vorderradbügel durch Anlehnbügel ersetzt und das Angebot an
Abstellmöglichkeiten erweitert.

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Teilbereich Neusser Straße im Bereich Bilker Kirche
Bei der erneuten Vorstellung der Knotenpunktplanung in der Kleinen Kommission
Radverkehr im Jahr 2024 wurde aufgrund der Nachteile einer reinen
Fahrbahnführung die Optimierung der Radverkehrsführung im Bereich des
Knotenpunktes Bilker Kirche angeregt. Die vorliegende Planung greift diese Hinweise
auf und setzt gezielte Verbesserungen um, soweit diese unter Berücksichtigung der
verkehrlichen Rahmenbedingungen realisierbar sind.
 
Radverkehr aus Fahrtrichtung Neusser Straße (In Fahrtrichtung Süden):
Für den Radverkehr aus der Neusser Straße wird eine durchgängige
Radverkehrsanlage in Fahrtrichtung Süden vom Knotenpunkt Neusser Straße /
Lorettostraße bis zur Protected Bike Lane (PBL) in der Martinstraße hergestellt. Ziel
ist es, die Führung des Radverkehrs zu verstetigen und die Akzeptanz der
Fahrbahnführung auf der Neusser Straße zu erhöhen.
 
Hierzu wird zunächst die Aufstellfläche für den Radverkehr in der Lorettostraße auf
eine Breite von 2,25 m aufgeweitet. Die Dreiecksinsel am Knotenpunkt Neusser
Straße / Lorettostraße wird baulich an die Belange des Radverkehrs angepasst,
sodass die verfügbare Durchfahrtsbreite erhöht wird. Der Radverkehr aus der
Lorettostraße wird zwischen Mittelinsel und Abbiegetasche auf einem Radfahrstreifen
bis zum nächsten Knotenpunkt geführt und dort in einen aufgeweiteten
Radaufstellstreifen (ARAS) überführt, der die Abbiegemöglichkeit in Richtung Bilker
Allee verbessert. Die hierfür erforderlichen Flächen werden durch die Führung des
motorisierten Individualverkehrs auf einem Fahrstreifen gewonnen.
 
Vom ARAS aus wird der Radfahrstreifen über den Haltestellenbereich hinweg bis zur
Protected Bike Lane in der Martinstraße fortgeführt. Zur Reduzierung von Konflikten
beim Fahrgastwechsel wird der Haltestellenbereich durch Radverkehrs- und
Haltestellenpiktogramme kenntlich gemacht. Am Knotenpunkt Neusser Straße /
Gladbacher Straße / Bilker Allee wird der Radverkehr eigenständig signalisiert und
die bislang provisorische Radverkehrsanlage verstetigt.
 
Radverkehr aus Fahrtrichtung Gladbacher Straße (In Fahrtrichtung Osten):
Auf der Gladbacher Straße enden die bestehenden Radverkehrsanlagen in
Fahrtrichtung Osten derzeit kurz vor der Haltestelle und gehen in zwei Geradeaus-
/Rechtsfahrstreifen über. In der Praxis wurde beobachtet, dass ein Teil der
Radfahrenden bereits im Bestand den rechten Fahrstreifen als Leipziger Kombispur
nutzt. Im Zuge der Planung wird dieser rechte Fahrstreifen daher als Leipziger
Kombispur ausgestaltet und ein Radfahrstreifen über den Knotenpunkt hinweg bis
zur bestehenden Markierung in der Bilker Allee fortgeführt.
 
Durch diese Führung wird die Überfahrung der Gleise durch den Radverkehr
vermieden, das Reißverschlussverfahren in der Bilker Allee entfällt und eine
eindeutige sowie subjektiv sicherere Radverkehrsführung geschaffen.
 
Weitere Fahrbeziehungen:
Für die Fahrbeziehungen aus der Martinstraße in die Neusser Straße und in die
Gladbacher Straße sowie aus der Bilker Allee in die Gladbacher Straße würden sich
erhebliche Einschränkungen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie den
motorisierten Individualverkehr ergeben. Aufgrund der Komplexität des
Knotenpunktes und des hohen Abstimmungsbedarfs mit der Rheinbahn kann hierfür
derzeit noch keine Planung mit ausreichender Planungsreife für einen Beschluss
vorgelegt werden. In Abhängigkeit der weiteren Abstimmungen sollen diese
Fahrbeziehungen in einem zweiten Bauabschnitt oder im Zuge des barrierefreien
Ausbaus der Haltestellen umgesetzt und der Politik in einer separaten Vorlage zur
Entscheidung vorgelegt werden.

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Die Fahrbeziehung aus der Martinstraße in die Neusser Straße wurde bereits im
Rahmen des Beschlusses BV3/098/2025 behandelt. Der dort vorgesehene Einsatz
einer Leipziger Kombispur sowie die Möglichkeit des Nebeneinanderaufstellens
konnten – wie bereits in der Informationsvorlage BV3/132/2025 dargestellt –
aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit und der intensiven Nutzung durch den
ÖPNV nicht realisiert werden.
 
 
Begründung
 
Die Anordnung der vorgesehenen Radverkehrsanlagen erfolgt auf Grundlage von §
45 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 9 Satz 1 StVO sowie ergänzend auf
Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO.
 
Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann die Verwaltung die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
beschränken oder regeln. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gemäß §
45 Abs. 9 Satz 1 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände
zwingend erforderlich ist. Der Nachweis einer besonderen Gefahrenlage im Sinne des
§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO ist für die Anordnung von Radfahrstreifen innerhalb
geschlossener Ortschaften jedoch nicht erforderlich (§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 3 StVO).
 
Im vorliegenden Anordnungsbereich besteht eine besondere Situation, die eine
Regelung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs rechtfertigt. Im
Abschnitt der Neusser Straße zwischen Düsselstraße und Lorettostraße kam es im
Bestand wiederholt zu Nutzungskonflikten zwischen Radverkehr, Fußverkehr und
Anwohnenden, insbesondere im Bereich der Hauseingänge und Garagenzufahrten
zwischen den Hausnummern 87–93. Diese Konfliktlage wurde sowohl im Anregungs-
und Beschwerdeausschuss als auch im Zuge der Umsetzung der Zwischenlösung im
Jahr 2024 deutlich. Die Verlagerung des Radverkehrs aus dem Seitenraum auf die
Fahrbahn diente der Reduzierung dieser Gefährdungen und hat sich grundsätzlich
bewährt, bedarf jedoch einer dauerhaften und eindeutigen verkehrsrechtlichen
Ausgestaltung.
 
Ergänzend erfolgt die Anordnung der Maßnahmen auf Grundlage von § 45 Abs. 1
Satz 2 Nr. 7 StVO. Danach können Maßnahmen zur Bereitstellung angemessener
Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr aus Gründen des Umwelt-,
Klima- und Gesundheitsschutzes sowie zur Unterstützung der geordneten
städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden, ohne dass es einer konkreten
Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO bedarf. Voraussetzung ist, dass
die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt wird und die Sicherheit des Verkehrs
nicht beeinträchtigt wird.
 
Der Maßnahmenbereich liegt auf dem Radhaupt- und Bezirksnetz der
Landeshauptstadt Düsseldorf und ist Bestandteil des gesamtstädtischen Radnetzes
sowie des Programms zur Förderung des Radverkehrs. Ziel ist es, die Bedingungen
für den Radverkehr zu verbessern und eine Verlagerung von Wegen auf den
Umweltverbund zu unterstützen. Hierdurch wird ein Beitrag zum Umwelt- und
Klimaschutz, zur Förderung aktiver Mobilität sowie zu einer besseren Verträglichkeit
des Verkehrs mit den Nutzungsansprüchen des städtebaulichen Bestands geleistet.
 
Ob und mit welchen Elementen eine Trennung des Radverkehrs vom übrigen Verkehr
fachlich empfohlen wird, ist in den Empfehlungen für die Anlage von
Radverkehrsanlagen (ERA) beschrieben. Maßgeblich für die Beurteilung sind
insbesondere die Verkehrsstärke in der werktäglichen Spitzenstunde, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit, der Anteil des Schwerverkehrs, die Linienführung, die

Seite 8
verfügbaren Fahrbahnbreiten sowie die Nutzung durch den öffentlichen
Personennahverkehr.
 
Für den Abschnitt der Neusser Straße zwischen Düsselstraße und Lorettostraße
ergibt sich auf Grundlage der aktuellsten Verkehrszählung aus dem Sommer 2017
eine Verkehrsbelastung von rund 531 Fahrzeugen in der Spitzenstunde sowie etwa
5.031 Fahrzeugen im Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Der Anteil des
Schwerlastverkehrs liegt bei rund fünf Prozent. Bei einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sieht die ERA ab einer Verkehrsstärke von 400
Kfz pro Stunde grundsätzlich die Öffnung von Einbahnstraßen mittels Schutzstreifen
vor; in begründeten Ausnahmefällen ist die Anordnung eines Radfahrstreifens
zulässig.
 
Die Verwaltung hat diesen fachlich vorgesehenen Spielraum im Rahmen ihres
Ermessens geprüft und nutzt ihn vorliegend, da sich im Bestand Akzeptanzprobleme
einer reinen Fahrbahnführung gezeigt haben und eine klare, eindeutig
wahrnehmbare Verkehrsführung erforderlich ist. Durch die Anordnung eines
Radfahrstreifens wird zugleich das von der Kleinen Kommission Radverkehr
geforderte Unterbinden von Überholvorgängen umgesetzt. Dies trägt zu einem
höheren Fahrkomfort sowie zu einer Verbesserung des subjektiven
Sicherheitsgefühls des Radverkehrs bei. Gleichzeitig unterstützt die eindeutige
Zuordnung des Straßenraums die Unterbindung regelwidrigen Parkens und die
Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
 
Die Belange des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen
Personennahverkehrs wurden in die Abwägung einbezogen. Nach Einschätzung der
Verwaltung ist nicht von einer unangemessenen Beeinträchtigung der Leichtigkeit
des Verkehrs auszugehen.
 
Für die Neusser Straße in Fahrtrichtung Martinstraße empfiehlt die ERA aufgrund der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der vorhandenen Straßenbahnnutzung
grundsätzlich eine Führung des Radverkehrs im Seitenraum. Diese Führungsform
kann im vorliegenden Abschnitt jedoch aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie
der nachgewiesenen Konfliktlage im Seitenraum nicht umgesetzt werden. Zur
Gewährleistung einer sicheren und getrennten Führung wird der Radverkehr daher
auf einem Radfahrstreifen über den Haltestellenbereich und den Knotenpunkt
Neusser Straße / Martinstraße bis zur bestehenden Protected Bike Lane (PBL) in der
Martinstraße geführt.
 
Durch diese separierte Führung wird das subjektive Sicherheitsgefühl des
Radverkehrs erhöht, der Radverkehr gegenüber abbiegenden Verkehren in Richtung
Gladbacher Straße besser gesichert und eine durchgängige Radverkehrsverbindung
hergestellt. Zur Förderung des Radverkehrs und zur Etablierung einer klar
erkennbaren, durchgängigen Radverkehrsführung beginnt der Radfahrstreifen bereits
am Knotenpunkt Neusser Straße / Lorettostraße, auch wenn auf diesem Abschnitt für
sich genommen kein Radfahrstreifen erforderlich wäre. Der Radfahrstreifen mündet
in einen ARAS, wodurch die Möglichkeit des Linksabbiegens in Richtung Bilker Allee
verbessert wird. Für die Anordnung des Radfahrstreifens werden die beiden
Fahrspuren am Knotenpunkt zusammengeführt.
 
Im Ergebnis kommt die Verwaltung im Rahmen ihres Ermessens zu der
Einschätzung, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen weder eine
Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs noch eine unzumutbare Einschränkung
der Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist. Vielmehr wird prognostiziert, dass die
klarere und durchgängige Führung des Radverkehrs zu einer Entschärfung
bestehender Nutzungskonflikte, zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zu
einer verbesserten Akzeptanz der vorgesehenen Verkehrsführung beiträgt.

Seite 9
 
 
 
Finanzierung und Umsetzung
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 828.000 Euro.
 
Die detaillierte Kostenaufteilung ist Tabelle 1 zu entnehmen. Der Gleisbau wurde
bereits im Juni 2025 seitens der Rheinbahn umgesetzt. Die Umsetzung der übrigen
baulichen Maßnahmen ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen.
 
Der Radverkehrsanteil in Höhe von rund 678.000 Euro wird aus der Pauschale zur
Radverkehrsförderung finanziert.
 
Tabelle 1: Kostenberechnung – Radverkehrsführung Neusser Straße
Kostenberechnung – Radverkehrsführung Neusser Straße
Position Titel Gesamtpreis/Brutto
1. Gleisbau Rheinbahn 268.887,00 €
1.1 Radverkehrsanteil (44 %) 117.997,65 €
1.2 Investorenanteil (56%) 150.178,83 €
2. Knotenpunktumbau Neusser 
Straße/Düsselstraße 
222.887,00 €
2.1 Fahrbahn 101.745,00 €
2.2 Gehweg 105.315,00 €
2.3 Radweg 12.495,00 €
2.4 Grünfläche 3.332,00 €
3. Lichtsignalanlagen 168.515,00 €
3.1 Planung 26.000,00 €
3.2 Anlagen 81.515,00 €
3.3 Tiefbau 61.000,00 €
4. Markierung 20.000,00 €
5. Weitere Baukosten 43.000,00 €
6. Planungskosten 65.000,00 €
 Summe 788.289,00 €
 Aufschlag für Unvorhersehbares 5% 39.414,45 €
 Gesamtkosten Brutto gerundet auf 1000 € 828.000,00 €
 
 
 
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtskarte
Anlage 2 - Neusser Straße_Planausschnitt 1
Anlage 3 - Neusser Straße_Planausschnitt 2
Anlage 4 - Neusser Straße_Planausschnitt 3

Anlage 4 - Neusser Straße_Planausschnitt 3

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237X RadverkehrsführungNeusser StraßePlanausschnitt 3Maßstab: 1:1000
Maßstab: 1:500
Maßstab: 1:500

Anlage 1 - Übersichtskarte

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ÜbersichtskarteRadverkehrsführung Neusser Straßeim Abschnitt Düsselstraße / MartinstraßeMaßstab 1:5.000

Anlage 2 - Neusser Straße_Planausschnitt 1

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Radverkehrsführung
Neusser Straße us
Planausschnitt 1 {
Maßstab 1:500

Anlage 3 - Neusser Straße_Planausschnitt 2

158 Zeichen

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239 XXXXXX XXXX286-20286-10 XX X
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XX286-20286-10XXXXXXX
RadverkehrsführungNeusser StraßePlanausschnitt 2Maßstab: 1:1000
Maßstab: 1:500
Maßstab: 1:500

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 3
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: abweichend beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
OVA/135/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
13.10.2025
Erstellt
13.10.2025 10:54