2015/0044
Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau
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2015/0044
10660 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0044
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 75-00177-01 Investitionsnummer: 00150
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau
Vorlage vom: 05.02.2015
Beschlussvorschlag :
1. Das vorgelegte Raumprogramm der Feuerwehr, als Ergebnis der „Plausibilisierung des
Raumprogramms“ durch die Firma K-Plan AG vom 27.08.2014 wird Grundlage für die
weitere Planung.
2. Entsprechend der Kostenermittlung der Firma K-Plan AG zum aufgestellten Raumprogramm
vom 27.08.2014 einschließlich der geschätzten zusätzlichen mit der Vorbereitung und
Umsetzung der Maßnahme verbundenen Projektkosten werden für die Umsetzung der
Maßnahme Mittel in Höhe von 6,2 Mio.€ in den Wirtschaftsplänen 2015 FF eingestellt.
3. Auf Grundlage der Punkte 1 und 2 dieser Vorlage, wird ein zweistufiges VOF -Verfahren mit
integriertem Planungswettbewerb entsprechend der Richtlinien für Planungswettbewerbe
(RPW 2013) zur Auswahl eines qualifizierten Architekturbüros für den Neubau eines
- 2 -
Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen auf den Flurstücken 476/2, 477
und 478 durchgeführt.
Die Mittel zur Durchführung des Verfahrens sind im Wirtschaftsplan eingestellt. Die
Durchführung des Verfahrens erfolgt vor Abschluss des laufenden, ergebnisoffenen
Bebauungsplanverfahrens.
4. Die Gebäudeplanung wird nach dem Auswahlverfahren entsprechend Punkt 3 dieser Vorlage
stufenweise beauftragt und erfolgt vor Abschluss des laufenden, ergebnisoffenen
Bebauungsplanverfahrens bis zur Leistungsphase 4 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung,
Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung). Die dafür notwendigen Mittel sind im
Wirtschaftsplan eingestellt.
5. Dem in der Anlage beigefügten Nutzugskonzept der Feuerwehr wird zugestimmt.
Anlagen: Ausschnitt Vorentwurf Bebauungsplan
Machbarkeitsstudie
Nutzungskonzept
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.02.2015
Begründung:
Das bestehende Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in der Frankfurter
Straße 133 im Stadtteil Arheilgen wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und seitdem nicht
mehr modernisiert. Mittlerweile besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf; so sind zum Beispiel
Dach und Tore undicht und verschiedene Gebäudeteile können aufgrund von Asbestbelastung
nicht mehr genutzt werden. Das Gebäude erfüllt ebenso nicht mehr die aktuellen brand-
schutztechnischen Voraussetzungen. Zudem ist die Fahrzeughalle für moderne Löschfahrzeuge
zu niedrig, es fehlen eine gesetzlich vorgeschriebene Abgassauganlage und separate Wasch -
und Umkleideräume für die Einsatzkräfte. Die sanitären Anlagen sind völlig veraltet. Das
Grundstück bietet nicht genügend PKW-Stellplätze für Einsatzkräfte.
Moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren Auf -
liegern haben Abmessungen, die auf dem Gelände in der Frankfurter Landstraße 133 nicht
mehr zu manövrieren sind. Auch ist die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für
das heutige technische Gerät, da geplant ist, vier zusätzliche Stellplätze für Abrollcontainer zu
schaffen. Insgesamt muss festgestellt werden, dass das heutige Grundstück für einen Neubau
in den erforderlichen Ausmaßen zu klein ist.
Eine Erweiterung ist auf dem Grundstück Frankfurter Straße nicht möglich, eine Sanierung
bietet keine funktionalen Vorteile.
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden verschiedene Grundstücke hinsichtlich
ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht. Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine
gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatzorten, eine gute Erreichbarkeit auch für den ÖPNV, aus-
reichend Flächen für den Neubau, die Störwirkung auf die Nachbarschaft sowie die Verfüg -
barkeit des Grundstücks.
Als Resultat dieser Standortsuche wurden die städtischen Flurstücke 476/2, 477 und 478 der
Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen mit einer Gesamtgröße von ca. 9.250 m² gegenüber der
Endhaltestelle/Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Ausgang des Stadtteils
Arheilgen als die Grundstücke ausgewählt, die sich unter Abwägung aller Vorgaben für den
geplanten Zweck eignen.
Gemäß Beschluss der Betriebskommission Nr. 2014/008 vom 07.03.2014, sowie
Magistratsbeschluss Nr. 183 vom 07.05.2014 wurde die Fa. K-Plan AG mit einer
Machbarkeitsstudie einschließlich Plausibilisierung des Raumprogramms und entsprechender
Kostenermittlung beauftragt. Das nun vorgelegte Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Firma K-
Plan AG mit Stand vom 27.08.2014 sieht ein erweitertes Raumprogramm für einen Neubau für
die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen vor und weist einen Baukörper im vorgesehenen Baufenster
nach.
Da die für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet liegen,
wurden bereits 2009 Vorgespräche mit der oberen Naturschutzbehörde beim
Regierungspräsidium geführt. Von Seiten der Oberen Naturschutzbehörde wurde für den
Geltungsbereich eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt, wenn
ein ausreichend großer Abstand zum Ruthsenbach eingehalten wird (mindestens 40 m).
- 4 -
Da das Grundstück im Außenbereich liegt und derzeit kein Baurecht besteht, ist ein
Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für das Projekt erforderlich.
Der übergeordnete Regionalplan Südhessen 2010 weist für den zu ändernden Bereich
„Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Regionaler Grünzug“ aus. Näheres wird im
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans untersucht.
Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans wurde mit Aufstellungsbeschluss vom
05.06.2013 begonnen und wird derzeit parallel zu den Schritten des laufenden
Bebauungsplanverfahrens durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes können präzise Einschätzungen des
Zeitablaufs des Bebauungsplanverfahrens nicht benannt werden, da keine Vorhersage zu
eingehenden Stellungnahmen, Anregungen oder notwendigen Gremienbeschlüssen getroffen
werden kann.
Da bei der bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit keine wesentlichen
Anregungen vorgebracht wurden, ist gegebenenfalls mit dem Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans im Jahr 2015 zu rechnen.
Es können jedoch keine konkreten Vorhersagen zu Anregungen, die im Rahmen des Verfahrens
eingehen und die gegen das Vorhaben stehen, getroffen werden.
Vorgreiflich der Ergebnisse des Bebauungsplanverfahrens, des Verfahrens zur Entlassung aus
dem Landschaftsschutzgebietes und des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans, soll
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement auf Grundlage des von der Feuerwehr vorgelegten
Raumprogramms und des geschätzten Kostenrahmens unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Leistungen der Firma
K-Plan AG ein zweistufiges VOF-Verfahrens mit integriertem Planungswettbewerb entsprechend
der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zur Auswahl eines qualifizierten
Architekturbüros für den Neubau eines Feuerwehr-hauses für die Freiwillige Feuerwehr
Arheilgen auf den Flurstücken 476/2, 477 und 478 vorbereiten und durchführen.
Das Büro BÄUMLE Architekten I Stadtplaner aus Darmstadt, welches sich auf die
Durchführung von Vergabeverfahren spezialisiert hat, soll zur Beratung und Unterstützung bei
der Durchführung des Verfahrens hinzugezogen werden. Das Büro hat unter anderem bereits
das europaweit ausgeschriebene Vergabeverfahren für den Neubau eines Kommunalen Hilfe -
Leistungszentrums in Hirschberg an der Bergstraße, mit integriertem Feuerwehrhaus
vergleichbarer Größenordnung, erfolgreich durchgeführt.
- 5 -
Kostenschätzung
Kostengruppe Bezeichnung brutto
100 Grundstück 0,00 €
200 Herrichten u. Erschließen* 17.850,00 €
300+400 Baukonstruktion und Techn. Anlagen* 3.850.959,00 €
500 Außenanlagen* 665.846,50 €
600 Ausstattung* 218.960,00 €
600 Ausstattung, Kunst-am-Bau 110.000,00 €
700 Baunebenkosten* 1.045.765,41 €
Summe 200-700 5.909.380,91 €
Preissteigerung, pauschal 100.000,00 €
700 Kosten Machbarkeitsstudie / Förderantrag 20.000,00 €
700 Kosten B-Plan-Verfahren 25.000,00 €
700 Kosten Wettbewerbsverfahren 85.000,00 €
500 Ausgleichsmaßnahmen NatSchG 60.000,00 €
Gesamtsumme Investition 6.199.380,91 €
Gesamtsumme Investition gerundet 6.200.000,00 €
*Kostenermittlung von K-Plan als Brutto-Betrag ausgewiesen.
Das als Option in der Kostenermittlung der Firma K-Plan enthaltene Bauwerk für
Schlauchpflege, wird im Rahmen dieser Maßnahme nicht umgesetzt.
Finanzierung
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienmanagement stehen derzeit
Haushaltsausgabereste in Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan 2014 sind
320.000 €, im Wirtschaftsplan 2015 sind 3.180.000€, im Wirtschaftsplan 2016 sind 1.500.000
€ eingestellt. Zusätzlich sollen 250.000 € aus zusätzlichen Zuwendungen der Landesförderung
und 400.000 € aus bisher für die Sanierung der Bernhard-Adelung-Schule vorgesehenen
Mitteln sowie 350.000 € durch Abplanung in 2017 aus den für die Sanierung der Ernst-Elias-
Niebergall-Schule vorgesehenem Ansatz zur Verfügung gestellt werden.
Über die Etatisierung der genutzten Deckungsmittel ist bei der Aufstellung des
Wirtschaftsplanes 2016 zu beraten.
- 6 -
Zeitrahmen
Städtebauliches Verfahren seit 09.2013
Beschluss Betriebskommission 04.02.2015
Beschluss Magistrat 18.02.2015
Beschluss Stadtverordnetenversammlung 19.03.2015
VOF-Verfahren Architektur/Wettbewerb/Vergabe 04.2015 bis 02.2016
Gebäudeplanung 02.2016 bis 12.2016
Bauausführung 01.2017 bis 06.2018
Inbetriebnahme 07.2018 bis 08.2018
Anlagen
Planskizze des Stadtplanungsamtes, Ausschnitt Vorentwurf Bebauungsplan
Machbarkeitsstudie Firma K-Plan vom 27.08.2014
Nutzungskonzept
Darmstadt, 05.02.2015
65-11-06
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Rafael Reißer Cornelia Zuschke André Schellenberg
Bürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
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Feuerwehr Darmstadt, 10.09.2014 37.AL/ Tel.: 1000 Fax: 1009 Nutzungskonzept für den Neubau Freiwillige Feuerwehr Arheilgen Personal der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen Die Einsatzabteilung der FFA beträgt derzeit 54 aktive Mitglieder, davon 4 Frauen. Daneben sind in der Kinderfeuerwehr 20, in der Jugendfeuerwehr 30 und in der Ehren- und Altersabteilung 30 Mitglieder. Umkleiden, Sanitärbereiche und Sozialräume sind auf diese Personalstärke auszulegen und ein Frauenanteil von 15% vorzusehen. In der Planung sind die Rahmenbedingungen der einschlägigen Normen sowie die Förderrichtlinie des Landes Hessen zu beachten. Fahrzeuge Am neuen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen (FFA) sollen neben den bisher in Arheilgen stationierten Einsatzfahrzeugen weitere Fahrzeuge für den zweiten Abmarsch (Abrollbehälter und Sonderfahrzeuge) untergebracht werden. Diese Fahrzeuge sind entweder bereits vorhanden und haben auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr in den Fahrzeughallen keinen Platz mehr oder sollen durch das Land oder den Bund in absehbarer Zeit zur Verfügung gestellt werden. Folgende Fahrzeuge sollen untergebracht werden: 1. Führungsfahrzeug ELWI kommunal 2. Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/20 kommunal 3. Löschfahrzeug LF 10/6 kommunal 4. Löschfahrzeug LF 16TS kommunal 5. Jugendfeuerwehr-Fahrzeug MTF kommunal 6. Messfahrzeug GABC-Erk Bund 7. Messfahrzeug GW-StrSptr Land 8. Messleitfahrzeug MLF Bund 9. Dekontaminationsfahrzeug Dekon P Bund 10. Löschfahrzeug LF-KatS Bund 11. Wechselladerfahrzeuge WLF kommunal 12. Abrollbehälter Dekontamination AB-Dekon 1 kommunal 13. Abrollbehälter Dekontamination AB-Dekon 2 kommunal 14. Abrollbehälter Gefahrgutübung AB-Üb kommunal 15. Abrollbehälter Strom 250 AB-Strom 1 Land 16. Abrollbehälter Strom 600 AB-Strom 2 Land 17. Kühlanhänger kommunal 18. Mehrzweckanhänger kommunal Schulung Neben dem Schulungsbedarf der Freiwilligen Feuerwehren soll künftig der Grundlehrgang der Berufsfeuerwehr am Standort Arheilgen durchgeführt werden. Auf Grund der Raumprobleme auf der Hauptwache wird der Lehrgang derzeit bei der FF Eberstadt durchgeführt. Dort stehen aber weder Sozialräume und Umkleiden noch Arbeitsplätze für Ausbilder oder Lagerflächen für Ausbildungs- und Übungsmaterial zur Verfügung. Auch gibt es für die Praxis keine geeigneten Übungsmöglichkeiten, so dass für die Praxisausbildung auf andere Liegenschaften (Konversionsflächen, Bundeswehr-Einrichtungen) ausgewichen werden muss. Der Unterrichtsbereich soll Schulungsraum, Lehrmittelraum, Garderobe, Teeküche und WC beinhalten. Daneben ist ein Ausbilderraum und ein Lagerraum vorzusehen. Im Aussengelände ist ein Übungshof für Zugübungen und ein Übungsturm vorgesehen. Für die Lehrgangsteilnehmer und die Ausbilder sind Umkleiden geplant. Verwaltung Für die Wehrführung die Jugendfeuerwehr/Kinderfeuerwehr ist jeweils ein Büro für Verwaltungsaufgaben vorgesehen. Die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt (Stadtbrandinspektor und Stadtjugenfeuerwehrwart) sowie der Stadtkreisfeuerwehrverband haben in den Liegenschaften der Feuerwehr bisher keine Büroräume. Dies soll im Neubau der FFA vorgesehen werden. Lager Neben dem üblichen Lagerbedarf der FFA ist zusätzliche Lagerkapazität für Sondergeräte insbesondere aus den Bereichen GABC-Einsatz, Stromversorgung, Hochwasser und Wasserförderung/Wasserrückhaltung vorzusehen, für die zur Zeit keine ausreichende Lagerflächen auf der Hauptwache zur Verfügung stehen. Der Lagerbedarf liegt bei ca. 140 Paletten. Zusätzliche Funktionalitäten Die aus der täglichen Nutzung erforderlichen Räume sollen so angeordnet werden, dass eine ortsfeste Befehlsstelle eingerichtet werden kann (z.B. Abschnittsführungsstelle, Technische Einsatzleitung oder Ausweichräume für den Führungsstab). Daneben soll bei der Anordnung der Räume die Nutzung als Betreuungsstelle für die kurzfristige Unterbringung von bis zu 25 Personen eingeplant werden. Bei einem Stromausfall ist das Gerätehaus als Anlaufpunkt für die Bevölkerung vorzusehen
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Feuerwehrhaus Arheilgen
Darmstadt
Machbarkeitsstudie
Endbericht - Stand: 27. August 2014
Feuerwehrhaus Arheilgen
Machbarkeitsstudie
Projekt Feuerwehrhaus Arheilgen
Auftraggeber Wissenschaftsstadt Darmstadt
Immobilienmanagement
Bessunger Straße 125, Block G
64295 Darmstadt
Telefon: 06151 13-1
E-Mail: info@darmstadt.de
Verfasser kplan®AG
Projektentwicklung und Gesamtplanung
Eiserfelder Straße 316
57080 Siegen
Telefon: 0271 35929-0
E-Mail: siegen@kplan.de
Simone Mattedi, Architektin : Vorstand
Steven Georg, Dipl. Ing. Architektur
Stand Endbericht - 27. August 2014
© by kplan®AG
Dieser Bericht ist urheberrechtlich geschützt.
Die Weitergabe ist nur mit Zustimmung der kplan®AG gestattet.
Feuerwehrhaus Arheilgen
Inhaltsverzeichnis
Raum- und Flächenprogramm
Ermittlung des notwendigen und nachhaltigen Bedarfs
Machbarkeitsstudie
- Lageplan mit Dachaufsicht
- Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss
- Lageplan mit Grundriss Obergeschoss
Kostenrahmen in Anlehnung an DIN 276
Fazit
1. Raum- und Flächenprogramm
Ermittlung des notwendigen und nachhaltigen Bedarfs
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2. Niachbarkeitsstudie
- Lageplan mit Dachaufsicht
- Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss
- Lageplan mit Grundriss Obergeschoss
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Projektentwicklung und Gesamtplanung
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Feuerwehrhaus Arheilgen
Machbarkeitsstudie
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3. Kostenrahmen in Anlehnung an DIN 276
plan
Kostenrahmen in Anlehnung an DIN 276
Projekt:
Typ: Freiwillige Feuerwehr, GABC, Kat$, Grundiehrgang, Betreuungsstelle für 25 Personen, TEL/
‚Ausweichraum für Stab, Anlaufstation für Bürger in Ausnahmesituationen Stand: 22.08.2014 / 23.09.2014
Standard: einfach bis mittel
Basis: überschlägige Kostenermittlung
Index: 2. Quartal 2014, Destatis
über das Raum- und Flächenprogramm und Massen- / Funktionsstudie
Zusammenstellung der'Kösten
Kostengruppe in Anlehnung an DIN 276
Variante Neubau
Ansatz über Raumprogramm
und Studie
Summe 100 - Grundstück
ohne Ansatz }Grundstückserwerb zzgl, Notarkosten etc.
Summe 200 - Herrichten und Erschließen
45.000,00 € |Schätzwert für Erschließung / Anschlussgebühren
Summe 300 - Bauwerk - Baukonstruktionen
Summe 400 - Bauwerk - Technische Anlagen
3.236.100,00 € Jeinschl. KG 470 - FWT
Summe Bauwerk - Baukonstruktion inkl. HLSE
3.065.000,00 €
.000,00
IDachbegrünung
ohne Ansatz | __..
Zusätzliche Maßnahmen Grundstück
ohne Ansatz Höhenanpassung, bes. &
Summe 470 - Nutzungsspezifische Technik
76.100,00 €
|CO-Absaugung
35.000,00 € |für 7 Fahrzeuge; nicht fü
„ohne Ansatz _
Summe $00 - Außenanlagen
Befestigte Flächen
20.000,00 €
SL —
472.000,00 €
Beleuchtung.
Zaunanlage
Tore, Schranken
7.550,00 €
30.000,00 €
ohne Ansatz
Zusätzliche Maßnahmen Grundstück _
ohne Ansatz
Summe 600 - Ausstattung und Kunstwerke
184.000,00 €
[Spinde F
|Spinde Einsatzkleidung JF
M ng Schulungs- / Gruppenräume
Feuerlöscher
100.000,00 €
20.000,00 €
1.000,00 €
Summe 700 - Baunebenkosten
878.800,00 € jca. 22 % der KG 200 - 600
Runden
Zwischensumme netto
ae 00
Mehrwertsteuer
925.955,50 €
Gesamtkosten
5.799.405,50 €
Optionen
Bauwerk Schlauchpfle
Baunebenkosten
Summe Option 1 - Schlauchpflege netto
Summe Option 1 - Schlauchpflege brutto
176.900,00 €
210.511,00 €
Gesamtkosten inkl. Optionen
6.009.916,50 €
Seite 1
plan
Kostenrahmen in Anlehnung an DIN 276
Projekt:
Typ: Freiwillige Feuerwehr, GABC, Kat$, Grundiehrgang, Betreuungsstelie für 26 Personen, TEL /
Ausweichraum für Stab, Anlaufstation für Bürger in Ausnahmesituationen Stand:
Standard: einfach bis mittel Index:
Basis; überschlägige Kostenermittlung
über das Raum- und Flächenprogramm und Massen- / Funktionsstudie
Erläuterungen:
Folgende Kosten sind nicht enthalten, da diese zum jetzigen Planungsstand noch nicht bekannt sind:
" Kosten des Grundstückerwerbs
+ Kosten für mögliche Altlastenbeseitigung / Kampfmittelbeseitigung
+ Kosten für Herrichten und Erschließung des Grundstückes
- Leistungen für Versorgungsleitungen bzw. Anschlüsse
22.08.2014 / 23.09.2014
2. Quartal 2014; Destatis
+ Kosten für die Außenanlagen: für zusätzliche Maßnahmen (z.B, weitere Toranlagen, Videoüberwachung, weitere Grünflächen o.ä.)
+ zusätzliche Aufwendungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen
* Kosten für die Ausstattung (Möbel & Geräte), die über das beschriebene Maß hinausgehen
+ Kosten für ggf. zusätzliche Komponenten wie Therm. Solamutzung, PV-Anlage und Brauchwassernutzung WC-Anlagen
Die angegebenen Baunebenkosten sind auf Grund von Erfahrungswerten pauschal mit 22 % der Baukosten geschätzt worden.
Die Kosten wurden anhand der zurzeit am Markt gültigen Preisen ermittelt.
Über die Entwicklung der Baupreise kann keine Aussage getroffen werden, da die Konjunkturentwicklung zurzeit nicht absehbar ist. Das heißt, je
nach Zeitpunkt der Realisierung müssen die Kosten fortgeschrieben und aktualisiert werden. Als Mindestbasis sollte der Baupreisindex des
statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (www.destatis.de) angesetzt werden.
Seite 2
4. Fazit
Raumprogramm
Feuerwehrhaus Arheilgen
Fazit / Zusammenfassung
Die vorliegende Machbarkeitsstudie umfasst zwei we-
sentliche Bausteine: zum einen die Plausibilitätsprüfung
der Bedarfsermittlung und zum anderen die Umsetzung
des festgestellten Bedarfs in Form einer Machbarkeits-
studie auf dem Grundstück an der Frankfurter Land-
straße im Ortseingangsbereich von Arheilgen.
Die Plausibilitätsprüfung der Bedarfsermittlung führt zu
einem tabellarischen Raum- und Flächenprogramm, wel-
ches nicht nur die notwendigen Flächen für die Freiwillige
Feuerwehr Arheilgen beinhaltet, sondern auch zentrale
Einrichtungen der Gesamt-Feuerwehr mit den not-
wendigen Flächen für GABC, Katastrophenschutz, sowie
die Ausbildungsmöglichkeiten für den Grundlehrgang.
Des Weiteren stellt das Feuerwehrgebäude eine Anlauf-
stelle für Bürger in Ausnahmesituationen dar und bietet
eine Betreuungsstelle für ca. 25 Personen.
Der Bereich der Funkeinsatzzentrale stellt gleichzeitig die
Ausweichmöglichkeiten für die technische Einsatzleitung
(TEL) und den Stab der Stadt Darmstadt dar, für den
Schadensfall, dass die Hauptwache nicht genutzt werden
kann.
In Gesprächen mit den Nutzern wurde der Bedarf abge-
stimmt und optimiert; er umfasst nicht nur den aktuellen
technischen Stand entsprechend der heute gültigen
Vorschriften, sondern auch einen maßvollen Ansatz als
zukunftsorientierten Bedarf. Dies ist im Sinne der
Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit einerseits und
andererseits zur Erfüllung des Brandschutzbedarfsplans
notwendig.
Machbarkeitsstudie
Feuerwehrhaus Arheilgen
Die Machbarkeitsstudie als Funktions- und Massenstudie
bildet den festgestellten Bedarf auf dem konkreten
Grundstück an der Frankfurter Landstraße ab. Hier
wurden insbesondere die Punkte für die Bauleitplanung —
so wie sie im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans
dargestellt sind — geprüft.
Im Ergebnis ist festzustellen:
Die funktionalen Anforderungen an das Feuerwehr-
gebäude können in einem Baukörper untergebracht
und in einem funktionalen Gebäudekomplex
abgebildet werden.
Alle Funktionsbereiche sind in logistisch sinnvollen
Einheiten zusammengefasst.
Die erdgeschossgebundenen Flächen können alle
abgebildet werden: die Räume für die Einsatzab-
wicklung, die notwendigen Werkstatt- und Lager-
räume, sowie der Sozialbereich für den Grundlehr-
gang.
Im 1. Obergeschoss werden die weiteren Funktio-
nen, wie Schulung, Verwaltung, Jugendfeuerwehr
und Einsatzleitung, untergebracht.
Es erfolgt eine strikte Trennung zwischen den zum
Feuerwehrgebäude kommenden Einsatzkräften der
Freiwilligen Feuerwehr und der Alarmausfahrt.
Im Bereich des Haupteingangs werden Besucher-
parkplätze angeordnet, ohne dass die Funktions-
abläufe der Feuerwehr behindert werden.
Im Gebäude werden alle Alarmwege äußerst kurz
gestaltet.
Die Fahrzeughalle wird als Doppelhalle in einer
kompakten Bauweise vorgesehen, welche gleich-
zeitig eine wirtschaftliche Bauweise sicherstellt.
Der 1. Abmarsch erfolgt direkt auf die Frankfurter
Landstraße, der 2. Abmarsch mit den nachgeordne-
ten Fahrzeugen erfolgt rückwärtig um das Gebäude
herum und wird ebenfalls in die Hauptalarmausfahrt
an der Frankfurter Landstraße geführt.
Mögliche Optionen
Beachtenswertes
Fazit
Feuerwehrhaus Arheilgen
Die große Lagerhalle bietet die Möglichkeiten, ent-
weder zu einem späteren Zeitpunkt die zentrale
Schlauchpflege für die Stadt Darmstadt aufzu-
nehmen oder so umgestaltet zu werden, dass Fahr-
zeuge untergebracht werden könnten.
Folglich müsste dann ein Ersatz für die Lagerflächen
gefunden werden.
- Die Fläche für den Dienstsport ist in der Gebäude-
kubatur enthalten.
Alle Masten der Straßenbahn und Straßenlampen
bleiben unverändert in ihrer Position.
- Eine mögliche bauliche Erweiterung innerhalb des
derzeit vorgeschlagenen Baufensters ist nicht mög-
lich.
- Vor der Alarmausfahrt befinden sich sowohl ein FuR-
weg als auch ein Radweg. Eine Kreuzung dieser
Verkehrswege lässt sich nicht vermeiden.
Es erfolgt eine Entzerrung zwischen der Einbindung
der Alarmausfahrt in die Frankfurter Straße von dem
im nördlichen Grundstücksteil gelegenen Fuß-
gängerüberweg über die Frankfurter Straße.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass auf dem Grund-
stück eine gute Lösung für das Feuerwehrhaus mit zen-
tralen Einrichtungen gefunden wird und die notwendigen
Erschließungswege und Anbindungen an den öffent-
lichen Raum in die vorgefundene Situation integriert wer-
den können.
Der lärmintensive Bereich befindet sich auf der von der
Wohnbebauung abgewandten Seite.
Die Gebäudehöhe wird mit 8 m über Gelände ange-
nommen, lediglich der Feuerwehrübungsturm kommt zu
einer größeren Gebäudehöhe von 15 m.
Die Machbarkeitsstudie kann im Ergebnis als Grundlage
für die weitere Bauleitplanung dienen.
anlage 7
166 Zeichen
Punkt 4: Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau (V-Nr. 2015/0044) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
10347 Zeichen
RECHTSGRUNDLAGEN
VERFAHREN NACH 88 2 ff BauGB:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBi. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS. 1548)
Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. | S. 132), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S.1548)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 (1) BauGB im
Planzelchenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58), zuletzt geändert
SATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
Aufgrund $ 81 (1) und (4) Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 15.01.2011
(GVBI. 1S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBi. | S. 622),
FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB) Pflanzgebot C
Auf der in der Planzeichnung mit dem Kennbuchstaben 'C' gekennzeichneten Fläche ist eine
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\ A \ N a ! NORD Aufgrund des $ 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt geändert
! ! w iH N “= durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. |S. 1548) Baumhecke aus Bäumen und Sträuchern der Pflanzlisten 3 und 4 anzupflanzen und
| | H Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ($ 9 (7) BauGB) dauerhaft zu erhalten. i. V. mit 8 9 (4) BauGB wird festgesetzt:
I I SH "Darmstädter Echo" am
> | IN \ u -—_ . Artder baulichen Nutzung ($ 9 (1) 1 BauGB) Pflanzliste 1: Großkronige Laubbäume Fläche A Dächer
| I Flächen für den Gemeinbedarf ($ 9 (1) 5 BauGB) Stiel-Eiche Quercus robur Für die Bebauung im Geltungsbereich ist eine Dachneigung zwischen 0 und 30° zulässig. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. IS. 1509)
I | N hier: Feuerwehrstützpunkt f f Dächer mit einer Dachneigung von 0° bis 15° sind extensiv zu begrünen, soweit auf ihnen Beschluss des Magistrats vom
| ! | Hainbuche Carpinus betulus - . h . ’ j
| i keine Anlagen für Photovoltaik errichtet werden. Bekanntmachun . M R . . f . Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBI. IS. 46, 180), geändert durch
1 i ! 4 P g der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
| | Maß der baulichen Nutzung ($ 9 (1) 1 BauGB) Spitz-Ahorn Acer platanoides Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im "Darmstädter Echo" am Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. | S. 622)
= Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze Hinweis: Es sollte nur eine der genannten Arten gepflanzt werden. SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN, VERWENDEN UND/ODER VER- Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. | S. 259),
SICKERN VON NIEDERSCHLAGSWASSER " gem. 5 3 (1 BaueB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.08.2013 (GVBl. | S. 532)
Pflanzliste 2: Niedrigwüchsige Sträucher Fläche A einschließlicl
. . j Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. | S. 142), zuletzt geändert
Aufgrund $ 37 Abs. 4 und 5 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.V.m $ 9 (4) BauGB wird festgesetzt: Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Art. 18 des Gesetzes vom 27.05.2013 (GVBl. | S. 218, 367)
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. $ 4 (1) BauGB Bundesnaturschutzgesstz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBiI. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154,
3185, 3207)
Buxus sempervirens
Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist in geeigneten Fällen zu verwerten, wenn wasser-
Calluna vulgaris
wirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Aus diesem Grund sind
Zisternen zur Aufnahme von Niederschlagswasser zu errichten. Das Zisternenwasser soll
Öffentliche Auslegung .
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom
Buchs
20.12.2010 (GVBl. | S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013
Höhe baulicher Anlagen
Heidekraut
=
Maximal zulässige Außenwandhöhe
- Traufhöhe in Meter (m)
Die festgesetzte traufseitige Außenwandhöhe für Gebäude im Geltungsbereich
wird gemessen zwischen der Oberkante des Gehwegs der angrenzenden
Erschließungsstraße an der westlichen Grundstücksgrenze bis zum oberen
Abschluss der Außenwand bei einer Dachaufkantung (Attika), bzw.dem Schnitt-
punkt der verlängerten Außenwand mit der Dachhaut.
Carports und Nebenanlagen dürfen eine Firsthöhe von 4,0 m nicht überschreiten.
Bauweise und Stellung der baulichen Anlagen ($ 9 (1) 2 BauGB)
Besenheide Cytisus scoparius
Deutscher Ginster Genista germanica
Färber-Ginster Genista tinctoria
Pflanzliste 3: Sträucher Flächen B und C
Hasel Corylus avellana
Feld-Ahorn (Heister) Acer campestre
Hartriegel Comus sanguinea
Weißdorn Crataegus monogyna
als Brauchwasser genutzt werden.
Aufgrund $ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (HWG) i.V.m. &$ 9 (4) BauGB wird des Weiteren
festgesetzt:
Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist neben dem Sammeln in Zisternen einer Rigolen-
versickerung auf dem Grundstück zuzuführen.
HINWEISE
Bodendenkmale
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im "Darmstädter Echo" am ....
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung geı
im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich
m. $ 3 (2) BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. $& 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplan wurde mit den im Plan enthaltenen Satzungen gem. $ 10 (1) BauGB
(GVBI. | S. 458)
Wasserhaushaltsgesetz (HWG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. | S. 2585), zuletzt geändert
durch Art. 4 Abs. 76 vom 07.08.2013 (BGBi. | S. 3154)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. | S. 584), zuletzt geändert durch
Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. | S. 622)
Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus
Faulbaum Frangula alnus
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, ist dies dem Landesamt für Denkmal-
pflege (Hessen Archäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzu-
von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am
Wissenschaftsstadt
abweichende Bauweise
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
wie:
Gebäude sind mit seitlichen Grenzabständen zu errichten.
Dieter von Mackensen
niedrigwüchsige Sträucher der Pflanzliste 2 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Hinter dem
Pflanzgebot B
Auf der in der Planzeichnung mit dem Kennbuchstaben 'B' gekennzeichneten Fläche sind
Sträucher der Pflanzliste 3 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.
!
den Heilgen-
N Dabei sind Bauwerke mit einer Gebäudelänge mit max. 75 m zulässig.
B N T Purpur-Weide Salix purpurea
' Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (8 9 (1) 2 BauGB) Grau-Weide Salix cineres zeigen.
| Baugrenzen . .
g Pflanzliste 4: Bäume Fläche C Bodenveränderungen Ausgefertigt: Darmstadt, den
" ! n n Vogel-Kirsche Prunus avium Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkei- i i
| fläch ’ » Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
PR || Überbaubare Grundstücksflächen Schwarz-Erle ‚Alnus glutinosa ten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrunds festgestellt, die auf das Vorhan- 9 Darmstadt
nl [N densein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungsprä-
N Nicht überbaubare Grundstücksflächen Holz-Apfel Malus sylvestris sidium, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren. f
. = hier: Hofflächen und Zufahrten Holz-Birne Pyrus pyraster ” Gemarkung Arheilgen Maßstab 1: 1.000
I 7 | Umweltschutz Der Dezemen
’ " N Gere n Elsbeere a L Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelung, Wasserverbrauch und
IT, = || rer - Flächen für Stellplätze ($ 9 (1) 4 BauGB) Esche Fraxinus excelsior Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so weit wie möglich einzuschränken. Bekanntmachung
m = || | HR Pr (Üherdeckte) Stellplätze sind nur innerhalb des gekennzeichneten Bereiches Wasserwirtschaft Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. $ 10 (3) BauGB
i i rl 5 nd der öffentlichen Ausl im "Darmstädter Echo" am
h | h Ei Eine Versiegelung dieser Flächen ist nicht zulässig. Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches “ j onen Au „egung m u 0 ° ar . Vorentwurf zum
I. | " I Anzupflanzende Laubbäume (gemäß Pflanzliste 1) Ried". Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die Öffentliche Auslegung gioses Bebauungsplans mit Begründung gen. $ 7 Hess. Gemeinde-
K | N HH e@ ind nur Innerhalb der überbaub Grundstücksfläch lässl bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des ordnung (HGO) i.V.m. $ 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im
a TB | HR aragen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried" mit Datum vom 09. April 1999 gemäß Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich B e b au U n Ss | an A A A
Rt ' i ! I 3 88 118 und 119 HWG festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/
P3 u | | BE] n n n 8000079097 1999 S. 1659 zu beachten. Inkrafttreten
2 | | SE 1 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ($ 9 (1) 25 BauGB) .
R = | | a H | Kampfmittelbelastung und -räumung Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am - Feuerwehr Arheilgen -
Ä n 13 e \ 5 Pflanzgebot A A Darmstadt, den
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q r | | L Auf der in der Planzeichnung mit dem Kennbuchstaben 'A' gekennzeichneten Fläche sind
großkronige Laubbäume der Pflanzliste 1 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Der Dezernent
! Verlust ist ein gleichwertiger Ersatz zu leisten. Darüber hinaus sind auf der gesamten Fläche Vorentwurf Stand 14.02.2014
| Darmstadt, den Stadtplanungsamt
> Dipl.-Ing. Detlef Siebert Liebigstraße 25A 64293 Darmstadt
/N Telefon: 06151 / 539309-0 Fax: 06151 / 539309-28 e-mail: info@planungsteam-hrs.de
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166 Zeichen
Punkt 4: Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau (V-Nr. 2015/0044) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.02.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I BA
II 37
III 65
IV 20
Stvv
Vorlage-Nr. 2015/0044
Magistratsbeschluss-Nr.
58
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 75-00177-01 Investitionsnummer: 00150
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau
Vorlage vom: 05.02.2015
Beschlussvorschlag :
1. Das vorgelegte Raumprogramm der Feuerwehr, als Ergebnis der „Plausibilisierung des
Raumprogramms“ durch die Firma K-Plan AG vom 27.08.2014 wird Grundlage für die
weitere Planung.
2. Entsprechend der Kostenermittlung der Firma K-Plan AG zum aufgestellten Raumprogramm
vom 27.08.2014 einschließlich der geschätzten zusätzlichen mit der Vorbereitung und
Umsetzung der Maßnahme verbundenen Projektkosten werden für die Umsetzung der
Maßnahme Mittel in Höhe von 6,2 Mio.€ in den Wirtschaftsplänen 2015 FF eingestellt.
3. Auf Grundlage der Punkte 1 und 2 dieser Vorlage, wird ein zweistufiges VOF-Verfahren mit
integriertem Planungswettbewerb entsprechend der Richtlinien für Planungswettbewerbe
- 3 -
(RPW 2013) zur Auswahl eines qualifizierten Architekturbüros für den Neubau eines
Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen auf den Flurstücken 476/2, 477
und 478 durchgeführt.
Die Mittel zur Durchführung des Verfahrens sind im Wirtschaftsplan eingestellt. Die
Durchführung des Verfahrens erfolgt vor Abschluss des laufenden, ergebnisoffenen
Bebauungsplanverfahrens.
4. Die Gebäudeplanung wird nach dem Auswahlverfahren entsprechend Punkt 3 dieser Vorlage
stufenweise beauftragt und erfolgt vor Abschluss des laufenden, ergebnisoffenen
Bebauungsplanverfahrens bis zur Leistungsphase 4 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung,
Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung). Die dafür notwendigen Mittel sind im
Wirtschaftsplan eingestellt.
5. Dem in der Anlage beigefügten Nutzugskonzept der Feuerwehr wird zugestimmt.
Anlagen: Ausschnitt Vorentwurf Bebauungsplan
Machbarkeitsstudie
Nutzungskonzept
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.02.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.02.2015
Begründung:
Das bestehende Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen in der Frankfurter
Straße 133 im Stadtteil Arheilgen wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und seitdem nicht
mehr modernisiert. Mittlerweile besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf; so sind zum Beispiel
Dach und Tore undicht und verschiedene Gebäudeteile können aufgrund von Asbestbelastung
nicht mehr genutzt werden. Das Gebäude erfüllt ebenso nicht mehr die aktuellen brand-
schutztechnischen Voraussetzungen. Zudem ist die Fahrzeughalle für moderne Löschfahrzeuge
zu niedrig, es fehlen eine gesetzlich vorgeschriebene Abgassauganlage und separate Wasch-
und Umkleideräume für die Einsatzkräfte. Die sanitären Anlagen sind völlig veraltet. Das
Grundstück bietet nicht genügend PKW-Stellplätze für Einsatzkräfte.
Moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren Auf-
liegern haben Abmessungen, die auf dem Gelände in der Frankfurter Landstraße 133 nicht
mehr zu manövrieren sind. Auch ist die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für
das heutige technische Gerät, da geplant ist, vier zusätzliche Stellplätze für Abrollcontainer zu
schaffen. Insgesamt muss festgestellt werden, dass das heutige Grundstück für einen Neubau
in den erforderlichen Ausmaßen zu klein ist.
Eine Erweiterung ist auf dem Grundstück Frankfurter Straße nicht möglich, eine Sanierung
bietet keine funktionalen Vorteile.
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden verschiedene Grundstücke hinsichtlich
ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht. Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine
gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatzorten, eine gute Erreichbarkeit auch für den ÖPNV, aus-
reichend Flächen für den Neubau, die Störwirkung auf die Nachbarschaft sowie die Verfüg-
barkeit des Grundstücks.
Als Resultat dieser Standortsuche wurden die städtischen Flurstücke 476/2, 477 und 478 der
Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen mit einer Gesamtgröße von ca. 9.250 m² gegenüber der
Endhaltestelle/Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Ausgang des Stadtteils
Arheilgen als die Grundstücke ausgewählt, die sich unter Abwägung aller Vorgaben für den
geplanten Zweck eignen.
Gemäß Beschluss der Betriebskommission Nr. 2014/008 vom 07.03.2014, sowie
Magistratsbeschluss Nr. 183 vom 07.05.2014 wurde die Fa. K-Plan AG mit einer
Machbarkeitsstudie einschließlich Plausibilisierung des Raumprogramms und entsprechender
Kostenermittlung beauftragt. Das nun vorgelegte Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Firma K-
Plan AG mit Stand vom 27.08.2014 sieht ein erweitertes Raumprogramm für einen Neubau für
die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen vor und weist einen Baukörper im vorgesehenen Baufenster
nach.
Da die für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet liegen,
wurden bereits 2009 Vorgespräche mit der oberen Naturschutzbehörde beim
Regierungspräsidium geführt. Von Seiten der Oberen Naturschutzbehörde wurde für den
Geltungsbereich eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt, wenn
ein ausreichend großer Abstand zum Ruthsenbach eingehalten wird (mindestens 40 m).
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Da das Grundstück im Außenbereich liegt und derzeit kein Baurecht besteht, ist ein
Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für das Projekt erforderlich.
Der übergeordnete Regionalplan Südhessen 2010 weist für den zu ändernden Bereich
„Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Regionaler Grünzug“ aus. Näheres wird im
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans untersucht.
Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans wurde mit Aufstellungsbeschluss vom
05.06.2013 begonnen und wird derzeit parallel zu den Schritten des laufenden
Bebauungsplanverfahrens durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes können präzise Einschätzungen des
Zeitablaufs des Bebauungsplanverfahrens nicht benannt werden, da keine Vorhersage zu
eingehenden Stellungnahmen, Anregungen oder notwendigen Gremienbeschlüssen getroffen
werden kann.
Da bei der bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit keine wesentlichen
Anregungen vorgebracht wurden, ist gegebenenfalls mit dem Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans im Jahr 2015 zu rechnen.
Es können jedoch keine konkreten Vorhersagen zu Anregungen, die im Rahmen des Verfahrens
eingehen und die gegen das Vorhaben stehen, getroffen werden.
Vorgreiflich der Ergebnisse des Bebauungsplanverfahrens, des Verfahrens zur Entlassung aus
dem Landschaftsschutzgebietes und des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans, soll
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement auf Grundlage des von der Feuerwehr vorgelegten
Raumprogramms und des geschätzten Kostenrahmens unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Leistungen der Firma
K-Plan AG ein zweistufiges VOF-Verfahrens mit integriertem Planungswettbewerb entsprechend
der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zur Auswahl eines qualifizierten
Architekturbüros für den Neubau eines Feuerwehr-hauses für die Freiwillige Feuerwehr
Arheilgen auf den Flurstücken 476/2, 477 und 478 vorbereiten und durchführen.
Das Büro BÄUMLE Architekten I Stadtplaner aus Darmstadt, welches sich auf die
Durchführung von Vergabeverfahren spezialisiert hat, soll zur Beratung und Unterstützung bei
der Durchführung des Verfahrens hinzugezogen werden. Das Büro hat unter anderem bereits
das europaweit ausgeschriebene Vergabeverfahren für den Neubau eines Kommunalen Hilfe-
Leistungszentrums in Hirschberg an der Bergstraße, mit integriertem Feuerwehrhaus
vergleichbarer Größenordnung, erfolgreich durchgeführt.
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Kostenschätzung
Kostengruppe Bezeichnung brutto
100 Grundstück 0,00 €
200 Herrichten u. Erschließen* 17.850,00 €
300+400 Baukonstruktion und Techn. Anlagen* 3.850.9 59,00 €
500 Außenanlagen* 665.846,50 €
600 Ausstattung* 218.960,00 €
600 Ausstattung, Kunst-am-Bau 110.000,00 €
700 Baunebenkosten* 1.045.765,41 €
Summe 200-700 5.909.380,91 €
Preissteigerung, pauschal 100.000,00 €
700 Kosten Machbarkeitsstudie / Förderantrag 20.000,00 €
700 Kosten B-Plan-Verfahren 25.000,00 €
700 Kosten Wettbewerbsverfahren 85.000,00 €
500 Ausgleichsmaßnahmen NatSchG 60.000,00 €
Gesamtsumme Investition 6.199.380,91 €
Gesamtsumme Investition gerundet 6.200.000,00 €
*Kostenermittlung von K-Plan als Brutto-Betrag ausgewiesen.
Das als Option in der Kostenermittlung der Firma K-Plan enthaltene Bauwerk für
Schlauchpflege, wird im Rahmen dieser Maßnahme nicht umgesetzt.
Finanzierung
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienmanagement stehen derzeit
Haushaltsausgabereste in Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan 2014 sind
320.000 €, im Wirtschaftsplan 2015 sind 3.180.000€, im Wirtschaftsplan 2016 sind 1.500.000
€ eingestellt. Zusätzlich sollen 250.000 € aus zusätzlichen Zuwendungen der Landesförderung
und 400.000 € aus bisher für die Sanierung der Bernhard-Adelung-Schule vorgesehenen
Mitteln sowie 350.000 € durch Abplanung in 2017 aus den für die Sanierung der Ernst-Elias-
Niebergall-Schule vorgesehenem Ansatz zur Verfügung gestellt werden.
Über die Etatisierung der genutzten Deckungsmittel ist bei der Aufstellung des
Wirtschaftsplanes 2016 zu beraten.
Zeitrahmen
Städtebauliches Verfahren seit 09.2013
Beschluss Betriebskommission 04.02.2015
Beschluss Magistrat 18.02.2015
Beschluss Stadtverordnetenversammlung 19.03.2015
VOF-Verfahren Architektur/Wettbewerb/Vergabe 04.2015 bis 02.2016
Gebäudeplanung 02.2016 bis 10.2016
Bauausführung 11.2016 bis 04.2018 *
Inbetriebnahme 05.2018 bis ab 06.2018
*Dieser Zeitplan ist in Abhängigkeit von den vorgeschalteten Verfahrensschritten (Best-Case /
Worst-Case)
Anlagen
Planskizze des Stadtplanungsamtes, Ausschnitt Vorentwurf Bebauungsplan
Machbarkeitsstudie Firma K-Plan vom 27.08.2014
Nutzungskonzept
Darmstadt, 05.02.2015
65-11-06
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Rafael Reißer Cornelia Zuschke André Schellenberg
Bürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 8
166 Zeichen
Punkt 7: Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau (V-Nr. 2015/0044) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
198 Zeichen
Punkt 5: Freiwillige Feuerwehr Arheilgen, Neubau (V-Nr. 2015/0044) Bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE empfiehlt der Ausschuss der Stadtver- ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (6)
Orte (4)
- Frankfurter Landstraße 133
- Frankfurter Straße 133
- Bessunger Straße 125
- Liebigstraße 25a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0044
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.02.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00