2014/0249
Konversion Lincoln-Siedlung - Zielvereinbarung mit BVD New Living GmbH & Co. KG
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2014/0249
13785 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
03.07.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Rechtsamt
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0249
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-040-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: Konversion Lincoln-Siedlung - Zielvereinbarung mit BVD New Living GmbH & Co. KG
Vorlage vom: 30.06.2014
Beschlussvorschlag :
1. Dem Erwerb und der Entwicklung der Lincoln-Siedlung durch die BVD New Living GmbH & Co.
KG wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wählt und entsendet drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der BVD New Living
GmbH & Co. KG.
3. Den in der Anlage beigefügten Zielsetzungen für den Inhalt eines städtebaulichen Vertrages
wird zugestimmt.
4. Der ausgehandelte städtebauliche Vertrag ist vor seinem Abschluss den städtischen Gremien
mit gesonderter Vorlage zur Zustimmung vorzulegen.
Anlagen: Zielsetzungen für einen städtebaulichen Vertrag für die Konversion der Lincoln-
Siedlung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.06.2014
Zu 1.:
Der Erwerb und die Entwicklung der Lincoln Siedlung soll durch die BVD New Living GmbH
& Co. KG erfolgen. Die Gesellschaft ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der bauverein AG
und setzt derzeit die Bauprojekte „greenageone“ und „6punkt1“ in Kranichstein um. Für die
Entwicklung der Konversionsflächen ist vorgesehen, sich das Know-How und die Erfahrung
der GVD Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft mbH zu sichern. Diese
Gesellschaft hat bereits sehr erfolgreich die Konversion des Ernst-Ludwig-Parks in
Darmstadt realisiert. An dieser Gesellschaft ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 52 %
beteiligt. Sie verfügt über einen Aufsichtsrat, in dem die Stadt vertreten ist. Über
Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen der BVD New Living GmbH & Co. KG und der
GVD GmbH, insbesondere hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten
sowie über die Einrichtung von Steuerungsgremien, wird mit gesonderter Magistratsvorlage
berichtet.
Zu 2.:
Bei der BVD New Living GmbH & Co. KG wird ein eigener Aufsichtsrat eingerichtet werden.
Dieser soll sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
erhält dabei in der Satzung BVD New Living GmbH & Co. KG ein Entsendungsrecht für drei
Mitglieder in den Aufsichtsrat. Daher sind vom Magistrat drei Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen und zu entsenden. Dem Aufsichtsrat werden weiterhin Herr Dr. Markus Hoschek
(HEAG Beteiligungsmanagement) und drei Vertreter der bauverein AG angehören.
Zu 3.:
Im Verlauf des Planungsprozesses für die Konversion der Lincoln-Siedlung wurden neben
einer Vielzahl unterschiedlicher Projektbausteine folgende richtungsweisende Beschlüsse
durch den Magistrat und/oder die Stadtverordnetenversammlung gefasst:
1. Vorlage 2011/0197:
Städtebaulicher Vertrag im Rahmen der Konversionsflächenentwicklung der Lincoln-
Siedlung, Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie der Jefferson-Siedlung zwischen der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Wissenschaftsstadt Darmstadt v.
25.05.2011
2. Vorlage 2011/0202:
Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung und Lincoln-Siedlung –
Rahmenplanung Bessungen-Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-Siedlung v.
21.06.2011
3. Vorlage 2011/0460:
Konversion, Beschluss zur vorbereitenden Untersuchungen v. 15.12.2011
4. Vorlage 2014/0004:
Konversion Darmstadt - Aktueller Stand v. 06.02.2014
- 4 -
Mit der Magistratsvorlage „Konversion Darmstadt - Aktueller Stand“ hat die
Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 das Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur
für die Lincoln-Siedlung“ sowie das Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der
Lincoln-Siedlung beschlossen. Das Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der
Lincoln-Siedlung wurde im Vorfeld auf Basis des kooperativen Ansatzes mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemeinsam entwickelt. Zum Zeitpunkt des
Stadtverordnetenbeschlusses signalisierte die bauverein AG die Bereitschaft, zusammen mit
der Stadt das Erstzugriffsrecht auf das Areal Lincoln-Siedlung gegenüber der BImA
auszuüben. Vor diesem Hintergrund beschloss die Stadtverordnetenversammlung ebenso in
der Sitzung vom 06.02.2014 den Magistrat zu beauftragen, das Eckpunktepapier zur
Verwertung und Entwicklung der Lincoln-Siedlung den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Gemeinsam mit der BVD New Living GmbH & Co. KG wurde das beschlossene
Eckpunktepapier weiter bearbeitet und weiterentwickelt.
Bei der Weiterentwicklung des Eckpunktepapiers werden die grundlegenden Planungsziele
aus der beschlossenen Rahmenplanung für den Konversionsbereich Süd dabei nicht
verändert und liegen auch dem überarbeiteten Papier „Zielsetzungen für einen
städtebaulichen Vertrag für die Konversion der Lincoln-Siedlung“ zugrunde. Die
grundlegenden Planungsziele sind folgende:
• Gliederung in Teilquartiere mit vielfältigem Wohnungsangebot, keine Monostruktur
• Schaffung von Wohnraum für etwa 3.000 Menschen
• Realisierung von min. 15 % der Wohneinheiten für die Versorgung von
Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des
Wohnraumförderungsgesetzes („Sozialer Wohnungsbau“)
• Angebot an 30 % der Wohneinheiten für Sonderwohnformen (gemeinschaftliche
Wohnprojekte/Wohngruppen, soziale und karitative Einrichtungen mit Wohnfunktion,
spezialisierte Sonderwohnformen (z.B. Wohnangebote für ältere Menschen, für
Studierende etc.), zur Eigentumsbildung für Familien mit Einkommen in den Grenzen der
Eigentumsförderung des Landes Hessen sowie für mittlere Einkommensschichten
• Bildung eines Quartierszentrums an der Heidelberger Straße mit Quartiersplatz,
Gemeinbedarfseinrichtung, Grundschule und neuer Kindertagesstätte
• Nachnutzung der bestehenden Kindertagesstätte „Child Development Center“
• Angebot an Flächen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
• Zentraler Quartierspark mit Bellevue-Achse zur ehemaligen Keramischen Manufaktur
• Zusammenhängende Freiflächen entlang der Karlsruher Straße
• Erhalt von Sandmagerrasenflächen und wertvollem Baumbestand
• Gute funktionale und städtebauliche Einbindung in die Umgebung
• Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, autoarmes Quartier
• Sparsame MIV-Erschließung des Quartiers durch eine Nord-Süd-gerichtete Erschließungs-
achse
• Anknüpfung an die ÖPNV-Erschließung über die bestehende Straßenbahnverbindung
entlang der Heidelberger Straße und neuer Einrichtung einer Haltestelle „Lincoln-
Siedlung“ in Höhe der künftigen Grundschule
• Äußere Erschließung der Lincoln-Siedlung über die Heidelberger Straße, Noackstraße
und neue Planstraße (südliche Erschließungsstraße) an das übergeordnete städtische
und regionale Straßennetz
• Nachhaltige und energieeffiziente Bauweise.
- 5 -
Folgende Punkte werden darüber hinaus im Zielsetzungspapier behandelt:
• Unentgeltliche Übertragung der Flächen für öffentliche Erschließung und öffentliche
Freiflächen sowie der Flächen für die soziale Infrastruktureinrichtungen bis zu einem
Anteil von 30 % an der Gesamtfläche an die Stadt
• Durchführung eines Bauleitplanverfahrens S 25 Lincoln-Siedlung durch die Stadt
• Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens für den Neubau der Grundschule und der
Kindertagesstätte, für die Gestaltung des Quartiersparks und für die Gestaltung des
Quartiersplatzes durch die Stadt
• Durchführung von Wettbewerbsverfahren für die Neubauflächen zur Sicherung von
hochbaulichen Qualitäten durch die Vorhabenträgerin
• Übernahme der Planung und Durchführung (Herstellung oder Umbau) der erstmaligen
Erschließung des Vertragsgebiets inklusive der notwendigen Anschlüsse des Gebietes an
vorhandene Siedlungsbereiche durch die Vorhabenträgerin (Erschließungsvertrag)
• Übernahme der Planung und Durchführung (Herstellung oder Umbau) für eventuell
erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, sämtliche öffentlichen Grünflächen sowie für
Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Regenwasserbewirtschaftung durch die
Vorhabenträgerin
• Ausführung der zur Entwicklung des Wohngebiets erforderlichen Maßnahmen und
Anlagen (aktiven Lärmschutzmaßnahmen) durch die Vorhabenträgerin
• Fortsetzung des Prozesses zur kontinuierlichen Bürgerbeteiligung mit mindestens einer
jährlichen öffentlichen Informationsveranstaltung durch die Vorhabenträgerin
• Ermöglichung von insgesamt 178.000 qm BGF, davon 160.000 qm für Wohnbebauung
und 18.000 qm für Nicht-Wohnnutzung und soziale Infrastruktur (Städtebaulich nicht
wirksame Teile (Kellergeschosse, Tiefgaragen und untergeordnete Bauteile nach
Hessischer Bauordnung) bleiben unberücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die
Flächen für Bauwerke der technischen Infrastruktur sowie für weitere erforderliche
Infrastruktureinrichtungen (z.B. Parkierungsanlagen, Heizkraftwerk)
• Innovatives Mobilitäts- und Verkehrskonzept, Mobilitätszentralen, CarSharing,
Elektromobilität, dezentrale größere Parkierungsanlagen, reduzierter Stellplatzschlüssel
(Einschränkungssatzung)
• Anteil der zusammenhängenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen an der Gesamtfläche
von min. 15 %
• Erhalt der großzügigen privaten Freiflächen und der offenen parkartigen Gestaltung
• Regenwasserbewirtschaftung und Trinkwassereinsparung
• Umsetzung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst im
Vertragsgebiet selbst durch die Vorhabenträgerin
• Klimafreundliche, emissionsarme und wirtschaftliche Wärmeversorgung der bestehenden
und der neu zu errichtenden Gebäude
• Passivhausstandard bei Neubauten
• Beseitigung von belasteten Böden durch die Vorhabenträgerin
• Neubildung von Grundstücken erfolgt auf der Basis privatrechtlicher Regelungen
• Regelungen zur Rechtsnachfolge bei Veräußerung von Flächen
Wie im Eckpunktepapier vorgesehen, wird sich die BVD New Living GmbH & Co. KG an den
Kosten der Bauleitplanung und der erforderlichen Gutachten bis zu einer Summe von
250.000,- Euro sowie an der Erschließung und den Baukosten der sozialen Infrastruktur der
Lincoln-Siedlung mit einem Betrag von insgesamt 15,4 Mio. Euro beteiligen.
- 6 -
Da für die BVD New Living GmbH & Co. KG damit alle Folgekosten abgegolten sind, ist davon
auszugehen, dass Ausgaben, die sich aus der Entwicklung der Lincoln-Siedlung ergeben und
über 15,4 Mio. Euro hinausgehen, aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden
müssen.
Sofern sich diese Notwendigkeit ergibt, ergeht hierfür eine gesonderte
Beschlussvorlage.
Eine überschlägige Kostenermittlung für alle Konversionsbereiche wurde im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt und als Erläuterungsbericht gem. § 141 Abs. 3
Baugesetzbuch den städtischen Gremien mit der Magistratsvorlage Nr. 2014/0004 zur
Kenntnis gegeben.
Der in der Anlage zum Zielsetzungspapier dargestellte Flächenstrukturplan ist eine
Weiterentwicklung des beschlossenen Entwicklungskonzeptes „Erhalt der Siedlungsstruktur
für die Lincoln-Siedlung“ und stellt den derzeitigen Diskussionsstand zwischen BVD New
Living GmbH & Co. KG und der Stadt dar. Die Änderungen betreffen die Lage und Zuschnitt
der Bellevueachse, eine geringe Verschiebung des Quartiersplatzes und der Schule nach
Süden sowie den Erhalt des Heizkraftwerkes. Eine weitere Modifikation des
Flächenstrukturplans (u. a. Qualifizierung des Energiekonzeptes, des
Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes, des Parkierungskonzeptes) erfolgt in der weiteren
Bearbeitung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
Der Rahmenplan Bessungen Süd kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-stadtplanung/index.htm
Zu 4.:
Mit dem Erwerb der Lincoln-Siedlung durch die bauverein AG, bzw. durch die BVD New
Living GmbH & Co. KG ist ein Vertrag zwischen BImA und Stadt nicht mehr erforderlich, da
die BVD New Living GmbH & Co. KG die Erfüllung der ausgehandelten Bedingungen
übernimmt. In Folge ist nun ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BVD New Living GmbH & Co. KG zu schließen.
Das Zielsetzungspapier bildet die Grundlage für einen zwischen der Stadt und der BVD New
Living GmbH & Co. KG zu schließenden städtebaulichen Vertrag, in dem alle Details der
Zusammenarbeit geregelt und die Modalitäten der gemeinsamen Projektentwicklung
festgelegt werden.
- 7 -
Das Zielsetzungspapier ist erforderlich, um die Interessen der Stadt auch gegenüber dem
städtischen Tochterunternehmen klar und transparent zu regeln. Bei der bauverein AG wird
in einer Sitzung des Aufsichtsrats im Juli über den Ankauf sowie die gemeinsamen
Zielsetzungen zwischen Stadt und bauverein AG befunden. Der Abschluss des Kaufvertrags
zwischen BImA und BVD New Living GmbH & Co. KG soll zeitnah im Anschluss der
Aufsichtsratssitzung erfolgen.
Darmstadt, den 30.06.2014
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zusc hke
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtrat Stadträtin
anlage 1
47097 Zeichen
1 Zielsetzungen für einen städtebaulichen Vertrag für die Konversion der Lincoln-Siedlung zwischen BVD New Living GmbH & Co. KG und Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stand 30.06.2014) Vertragspartner werden die Stadt Darmstadt (nachfolgend: Stadt) und die BVD New Living GmbH & Co. KG (nachfolgend: Vorhabenträgerin) Präambel Auf dem Konversionsareal westlich der Heidelberger Straße soll ein lebendiges Stadtquartier mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen entstehen. Dabei wird die Ausbildung einer ausgewogenen Sozialstruktur angestrebt. Auf eine zukunftsfähige und präventiv ausgerichtete soziale Infrastruktur wird Wert gelegt. Für die Lincoln-Siedlung wird der Schwerpunkt im Geschosswohnungsbau unterschiedlicher Ausprägung liegen, mit einem breit gefächerten Wohnraumangebot und einer kleinteiligen Mischung von Wohnformen. Planungsziel ist, den Bestand nachzuverdichten und durch kompakte und klar abgegrenzte Baufelder für Geschosswohnungsbau und Stadthausbebauung mit 3-4 Vollgeschossen zu ergänzen. Gleichzeitig sollen die besonderen stadträumlichen und landschaftlichen Qualitäten des Planungsraums gesichert und das neue Quartier funktional, landschaftlich und verkehrlich in die Umgebung eingefügt werden. Weiteres Planungsziel ist, durch ein innovatives Mobilitäts- und Erschließungskonzept die Mobilität ohne eigenes Auto komfortabel und wirtschaftlich attraktiv zu machen. Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier sein für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit den Schwerpunkten Mobilitätsmanagement, Stellplatzorganisation, CarSharing und Elektromobilität. 1) Vertragsgebiet Das Gebiet, auf das sich der Vertrag bezieht, ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der auch Anlage des Vertrages werden soll, dargestellt. Es wird nicht mit dem Geltungsbereich des zu erstellenden Bebauungsplans S 25 identisch sein, da der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Teile der westlichen Lärmschutzwand sowie der östlichen Heidelberger Landstraße einschließen wird. 2) Prozess-/Projektsteuerung Zur Strukturierung, Organisation, Steuerung, Koordination und Monitoring wird von Seiten der Stadt und von Seiten der Vorhabenträgerin eine Projektsteuerung eingerichtet. Die Kosten der städtischen Projektsteuerung werden durch die Stadt getragen, die Kosten der Projektsteuerung der Vorhabenträgerin werden durch die Vorhabenträgerin getragen. Beide Projektsteuerungen tagen in einer gemeinsamen Lenkungsgruppe, wo alle wesentlichen Aspekte der Projektrealisierung abgestimmt werden. 2 3) Rahmenplanung/Entwicklungskonzept Als Grundlage für die weitere Entwicklung und Planung der Lincoln-Siedlung gelten: - die vom Magistrat am 25.05.2011 sowie von der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2011 beschlossene Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd, hier für den Teilbereich der Lincoln- Siedlung (Magistratsvorlage 2011/0202) – Anlage 2 zu diesem Vertrag - das vom Magistrat am 22.01.2014 sowie von der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 beschlossene Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ (Magistratsvorlage 2014/0004) – Anlage 3 zu diesem Vertrag - das vom Magistrat am 22.01.2014 sowie von der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 beschlossene Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der Lincoln-Siedlung (Magistratsvorlage 2014/0004) – Anlage 4 zu diesem Vertrag - der Flächenstrukturplan entspricht dem derzeitigen Diskussionsstand zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt – Anlage 5 zu diesem Vertrag – und bildet die prinzipielle Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans. 4) Übernahme der Infrastruktureinrichtungen/Eigentumsübertragung Die im Flächenstrukturplan (Anlage 5) als öffentliche Grün- und Erschließungsflächen prinzipiell dargestellten Bereiche (Quartierspark und -platz, Bellevue-Achse, Grünzone entlang der Karlsruher Straße, innere Erschließungsstraßen einschl. Straßenbegleitgrünflächen) sowie die Flächen der bestehenden Kindertagesstätte „Child Development Center“ sowie der geplanten Gemeinbedarfseinrichtungen (Grundschule, neue Kindertagesstätte, Mehrzweckhalle) einschließlich Außenanlagen werden bis zu einem Anteil von 30 % am Vertragsgebiet erschlossen und geräumt der Stadt unentgeltlich übereignet. Die über den Anteil von 30 % am Vertragsgebiet hinausgehenden Flächen der bestehenden Kindertagesstätte „Child Development Center“ sowie der geplanten Gemeinbedarfseinrichtungen (Grundschule, neue Kindertagesstätte, Mehrzweckhalle) einschließlich Außenanlagen werden von der Stadt auf Basis einer Wertermittlung der städtischen Bewertungsstelle (in Hinblick auf die zukünftige Ausnutzung) durch einen Kaufvertrag erworben. Die Feststellung der tatsächlichen Flächenanteile erfolgt nach Vermessung der entsprechenden Flurstücke. Das bestehende Gebäude der Kindertagesstätte „Child Development Center“ wird darüber hinaus unentgeltlich der Stadt übereignet. 5) Bauleitplanung Die städtebaulichen Ziele der Stadt Darmstadt werden durch den zu erarbeitenden Entwurf zum Bebauungsplan S 25 festgelegt werden und im städtebaulichen Vertrag sowie im gesondert abzuschließenden Erschließungsvertrag konkretisiert. Gleichzeitig wird die Vorhabenträgerin im städtebaulichen Vertrag darauf hingewiesen, dass weder Anspruch auf Erlass eines Bebauungsplanes noch Anspruch auf Erlass eines Bebauungsplanes mit einem bestimmten Inhalt besteht. Die Stadt wird den Entwurf zum Bebauungs- und Landschaftsplan sowie den Entwurf zum Umweltbericht auf den in Punkt 3 genannten Grundlagen durch entsprechend qualifizierte Planungsbüros erstellen lassen. Darüber hinaus wird die Stadt die Erstellung eines Mobilitäts- und Parkraumkonzeptes im Kontext der Bauleitplanung beauftragen. Bei der Erarbeitung des Entwurfs zum Bebauungs- und Landschaftsplan werden die zuständigen Stellen der Stadt, die beauftragten Büros sowie die Vorhabenträgerin eng zusammen arbeiten. Die Stadt wird den Entwurf zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Darmstadt sowie einen hierzu erforderlichen Umweltbericht durch entsprechend qualifizierte Planungsbüros im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren erstellen lassen. 3 Die für die Baurechtschaffung weiteren erforderlichen Planungsleistungen und erforderlichen Gutachten (z.B. artenschutzrechtliche Gutachten, Lärmgutachten, Bodengutachten, Schadstoffuntersuchungen etc.) werden durch die Vorhabenträgerin im Einvernehmen zwischen Stadt und Vorhabenträgerin an fachlich qualifizierte Büros vergeben. Die Ergebnisse der Planungsleistungen und Gutachten stehen beiden Vertragspartnern zur Verfügung. Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungs- und Landschaftsplans einschließlich Umweltbericht, die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die für die Bauleitplanung erforderlichen Gutachten der fachlich qualifizierten Büros trägt die Vorhabenträgerin bis zu einer Summe von 250.000,00 €. 6) Weitere Planungsleistungen / Qualitätssichernde Wettbewerbe Weitere erforderliche Planungsleistungen und Konzepte, die nicht im Zusammenhang mit der Bauleitplanung stehen, werden von der Vorhabenträgerin auf eigene Kosten im Einvernehmen mit der Stadt an qualifizierte Büros vergeben. Bei der Erarbeitung der Konzepte werden die Vorhabenträgerin sowie die beauftragten Büros mit den jeweiligen zuständigen Stellen der Stadt eng zusammenarbeiten. Zur Sicherung von städtebaulichen, freiräumlichen und hochbaulichen Qualitäten (z.B. städtebauliche Teilentwürfe, Grün- und Freiflächen, Schule/Kita etc.) werden Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Über Inhalt und Art des Wettbewerbs entscheiden die Stadt und die Vorhabenträgerin im gegenseitigen Einvernehmen. Das/die Wettbewerbsverfahren für den Neubau der Grundschule und der Kindertagesstätte, für die Gestaltung des Quartiersparks und für die Gestaltung des Quartiersplatzes werden von der Stadt ausgelobt. Die inhaltliche Vorbereitung des/der Wettbewerbsverfahren erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin. Die Stadt ist in allen Auswahlgremien durch min. zwei Magistratsmitglieder und zwei Stadtverordnete als Sachpreisrichter vertreten. Die Kosten für das/die Verfahren werden durch die Stadt und die Vorhabenträgerin nach jeweiligen Anteilen an den voraussichtlichen Baukosten (im Verhältnis der Kosten für Herrichtung der öffentlichen Grünflächen mit Kostentragung durch die Vorhabenträgerin zu den Kosten der Errichtung der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mit Kostentragung durch die Stadt) geteilt. Zur Sicherung von hochbaulichen Qualitäten in den Neubauflächen werden Wettbewerbsverfahren durch die Vorhabenträgerin als Ausloberin durchgeführt. Die inhaltliche Vorbereitung der Wettbewerbsverfahren erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin. Die Stadt ist in allen Auswahlgremien durch min. zwei Magistratsmitglieder und zwei Stadtverordnete als Sachpreisrichter vertreten. Die Kosten für diese Verfahren werden von der Vorhabenträgerin getragen. Die Durchführung des Verfahrens kann an Dritte übertragen werden. 7) Beteiligung der Öffentlichkeit Der Prozess zur kontinuierlichen Bürgerbeteiligung mit min. einer jährlichen öffentlichen Informationsveranstaltung wird fortgesetzt. Die Vorbereitung und Durchführung erfolgt durch die Vorhabenträgerin für 5 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans. 8) Bebauung Die städtebaulichen Ziele der Stadt Darmstadt werden durch den noch zu erstellenden Entwurf zum Bebauungsplan S 25 vorgegeben. Folgende Maßgaben sollen dem Bebauungsplan zu Grunde gelegt werden: Es soll eine Fläche von insgesamt 178.000 qm BGF ermöglicht werden, davon 160.000 qm für Wohnen und 18.000 qm für Nicht-Wohnnutzung und soziale Infrastruktur. Dabei bleiben die städtebaulich nicht wirksamen Teile (Kellergeschosse, Tiefgaragen, Kriechgeschosse und untergeordnete Bauteile nach Hessischer Bauordnung) unberücksichtigt. Ebenfalls 4 unberücksichtigt bleiben die Flächen für Bauwerke der technischen Infrastruktur sowie für weitere erforderliche Infrastruktureinrichtungen (z.B. Hochgaragen soweit keine Tiefgaragen zugelassen werden, Erhalt und Modernisierung des vorhandenen Kraftwerks, zu errichtende Überdachungen für CarSharing und Fahrräder, Trafostationen). Die Teilung der BGF auf die Baufelder und zwischen privater und öffentlicher Fläche orientiert sich vorbehaltlich der künftigen Bauleitplanung am Flächenstrukturplan gem. Anlage 5. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Obergrenzen der baulichen Ausnutzung geprüft. Bei Neubauten sollte der Passivhausstandard angestrebt werden. Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft ist Ziel, die sich daraus ergebenden Anforderungen im Wohnungsbau zu berücksichtigen: Barrierefreie Zugänge und Aufzüge sind anzustreben. 9) Soziale Bindungen und Anforderungen Im Vertragsgebiet ist ein Anteil von min. 15 % der Wohneinheiten für die Versorgung von Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes („Sozialer Wohnungsbau“) zu realisieren, soweit die öffentlichen Fördermittel zum jeweiligen Antragszeitpunkt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist im Vertragsgebiet ein Anteil von 30 % der Wohneinheiten für Sonderwohnformen (gemeinschaftliche Wohnprojekte/Wohngruppen, soziale und karitative Einrichtungen mit Wohnfunktion, spezialisierte Sonderwohnformen (z.B. Wohnangebote für ältere Menschen, für Studierende etc.), zur Eigentumsbildung für Familien mit Einkommen in den Grenzen der Eigentumsförderung des Landes Hessen sowie für mittlere Einkommensschichten (Berechnungsgrundlage: Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung zzgl. 70 % Überschreitung) anzubieten. Über die Bewerbungskriterien und das Auswahlverfahren für Wohngruppen / Wohnprojekte entscheidet die Stadt Darmstadt im Einvernehmen mit der Vorhabenträgerin. Für die Grundstücksveräußerung für gemeinschaftliche Wohnprojekte bzw. Wohngruppen in der Lincoln- Siedlung sind folgende Kriterien für die Vergabe zu beachten: Grundstücke / Einzelgebäude im Bereich der Baufelder B2.1 und B2.2 werden zum Selbstkostenpreis verkauft. Die Teilung der Kosten erfolgt pauschal in einem Berechnungsschlüssel, der die Gesamtkosten der Vorhabenträgerin unter Berücksichtigung der in den Baufeldern zulässigen BGF teilt. Innerhalb der Baufelder B2.1 und B2.2 werden die beiden Baufeldern zugeordneten Kosten zusammengefasst und nach Lagegunst und Bauzustand gewichtet, im Einvernehmen mit der Stadt Darmstadt festgelegt und nach den Zinssätzen der Finanzierung durch die Vorhabenträgerin fortgeschrieben. Den Wohnprojekten wird eine Optionsphase eingeräumt, um den Erwerb von Grundstücken / Einzelgebäuden vorzubereiten (Optionsphase). Diese Option wird für zwölf Monate gewährt. Nach sechs Monaten der Optionszeit eine Optionsgebühr in Höhe von 1 % des potenziellen Kaufpreises fällig, die auf einen Kauf angerechnet wird. Dieser Kaufpreis wird unter Einbezug der voraussichtlichen Zwischenfinanzierungskosten ermittelt. Der soziale Wohnungsbau und die Sonderwohnformen sind in kleinteiliger Mischung mit anderen Wohnformen im Vertragsgebiet zu realisieren. 10) Versorgung der Gebiete mit sozialen Infrastruktureinrichtungen Die Planung und Herstellung der für die Lincoln-Siedlung notwendigen Kitaplätze incl. U3 erfolgt durch die Stadt: - Sanierung/Umbau des vorhandenen Gebäudes der Kindertagesstätte „Child Development Center“ 5 - Neubau einer Kindertagesstätte im Bereich der Grundschule am Quartierszentrum an der Heidelberger Straße. Die Planung und Herstellung der für die Lincoln-Siedlung notwendigen Grundschulplätze erfolgt durch die Stadt: - Neubau einer Grundschule mit Sporthalle/M ehrzweckhalle am Quartierszentrum an der Heidelberger Straße. In einem Quartierszentrum sollen Flächen für soziale Infrastruktur für Menschen aller Altersgruppen und für alle Bevölkerungsgruppen unter Maßgabe einer wirtschaftlichen Kostenträgerschaft durch die Stadt Darmstadt angeboten werden. Für eine Gemeinbedarfseinrichtung mit insgesamt ca. 500 qm Nutzfläche sind Flächen vorzusehen (in Wohnbebauung integrierbar). Diese sollen gebündelt und zentral (Quartiersmittelpunkt, Quartierseingang) angeboten werden. Vor Errichtung ist die wirtschaftliche Kostenträgerschaft durch die Stadt Darmstadt zu klären. Für eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit mit insgesamt ca. 200 qm Nutzfläche sind Erdgeschossflächen anzubieten (in Wohnbebauung integrierbar). Vor Errichtung ist die wirtschaftliche Kostenträgerschaft durch die Stadt Darmstadt zu klären. 11) Ziele für die verkehrliche Entwicklung Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit einem umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden, das u.a. ein flächendeckendes CarSharing- Angebot sowie Angebote der Elektromobilität beinhaltet. Die Grundzüge des innovativen Mobilitäts- und Erschließungskonzeptes der Lincoln-Siedlung zielen darauf ab, den freiwilligen und bewussten Verzicht auf das eigene Auto komfortabel und ökonomisch attraktiv zu machen und Anreize sowie Unterstützung zur Entscheidung für einen Verzicht und ein alternatives Verkehrsverhalten zu schaffen. Eine Ausweisung von explizit autofreien Teilbereichen ist derzeit nicht vorgesehen. Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzept bilden die in der Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd (Mai 2011) formulierten Grundsätze – siehe Anlage 2. Durch die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr, Öffentlicher Nahverkehr) und der Implementierung von vertretbaren, aber wirksamen Restriktionen für den ruhenden und fließenden Autoverkehr können die Kosten bei der Wohnungsherstellung sowie die Lebenshaltungskosten der zukünftigen Bewohner sowie das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs mit seinen negativen Begleiterscheinungen (Luft, Lärm, Flächeninanspruchnahme) reduziert werden. Die Vorhabenträgerin bzw. die zukünftigen Eigentümer / Bewohner beteiligen sich an der Konkretisierung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Mobilitätsmanagementkonzeptes, wobei auf vorhandene regionale Konzepte zugegriffen werden soll, die in Folge auch auf die Gesamtstadt Darmstadt und die Region Rhein Main übertragbar sein sollen. Mobilitätsmanagement Mit der im Vorfeld zu erstellenden Infrastrukturplanung (gute ÖPNV- und Radverkehrsverbindungen, Parkraum-, Stellplatz- und flächendeckendes CarSharing-Konzept) werden die Grundlagen für ein umfassendes Mobilitätsmanagement geschaffen. Über die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements werden Informationen über spezielle Mobilitätsangebote für ein multimodales Verkehrsverhalten schnell und effizient zugänglich gemacht und die Bereitschaft zur Veränderung der Mobilitätsgewohnheiten gestärkt. Es geht um passgenaue Angebote für unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse. Durch Verknüpfung aller Verkehrsmittel kann Multimobilität gefördert werden, die auf die Verzahnung bestehender Mobilitätsangebote setzt. Die Vorhabenträgerin sowie die zukünftigen Eigentümer / Mieter haben sich gemeinsam mit der Stadt und weiteren Akteuren des Mobilitätsmanagements an der Konzeptentwicklung zu beteiligen 6 und Angebote, wie Anreizsysteme (z.B. Mobilitätskarte, Leihfahrräder etc.), Organisations- und Informationsmodelle mitzuentwickeln und umzusetzen. Mobilitätszentrale bzw. Mobilitätsstationen Um die Angebote und die damit verbundene Dienstleistungen sicher zu stellen, werden Räume und Flächen benötigt die am Quartiersplatz in einer Mobilitätszentrale und an mindestens einer weiteren Anlaufstelle (Mobilitätsstation) im Quartier unter Maßgabe einer wirtschaftlichen Kostenträgerschaft angeboten werden. Hier soll zum einen Mobilitätsberatung stattfinden, d.h. Fragen zur Mobilität geklärt werden, sowie zum anderen verschiedene Mobilitätsarten vorgehalten werden, wie z.B. Lastenfahrräder, CarSharing etc.. Eine enge Verzahnung mit einem Quartiersmanagement ist sinnvoll und anzustreben. Das Betreiberkonzept entwickelt die Vorhabenträgerin gemeinsam mit der Stadt Darmstadt im Rahmen eines Pilotprojektes. CarSharing Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, im Rahmen des Mobilitätskonzeptes eine hohe CarSharing- Erschließungsqualität anzubieten. Die Stellplätze sind auf den 0,2 Stellplätzen / WE in unmittelbarer Gebäudenähe auf den Baufeldern sowie an den Mobilitätsstationen unterzubringen. Mit Fertigstellung der ersten Gebäude sind bereits die ersten CarSharing-Stationen zu etablieren. Elektromobilität Die Lincoln-Siedlung soll durch eine auf die neuen Technologien abgestimmte Infrastruktur für Kommunikation und Mobilität als Pilotprojekt für andere Quartiere gelten und die in der Region bereits vorhandenen Ansätze ergänzen. Es ist Ziel, eine nachhaltige, elektromobile Vernetzung von unterschiedlichen Elektrofahrzeugen und Elektro-Zweirädern aufzubauen. Die Kombination von CarSharing und Elektromobilität soll noch stärker zu einer umweltverträglichen Gebietsentwicklung beitragen. Elektromobilität soll in Form von Ladestationen, CarSharing-Fahrzeugen und dem Verleih von Elektrofahrrädern (z.B. Lastenfahrräder) im Gebiet gefördert werden. Entsprechende Förderanträge können in Zusammenarbeit mit der Stadt gestellt werden bzw. sind bereits in Bearbeitung. Die Vorhabenträgerin beteiligt sich gemeinsam mit der Stadt und weiteren Netzwerkpartnern der Elektromobilität an zu entwickelnden Konzepten inkl. Betriebs- und Organisationsmodell. Evaluation Es ist sicherzustellen, dass frühestens drei, spätestens zehn Jahre nach Baubeginn eine Evaluation zum Mobilitätsverhalten der Bewohner durchgeführt wird. Hierfür sind im Wesentlichen Haushaltsbefragungen durchzuführen und auszuwerten. Durch die Evaluation soll die Wirkung bzw. die Effektivität der Anreize auf das Mobilitätsverhalten geprüft und verbessert werden. 12) Parkierung Die Hessische Bauordnung ermöglicht den Gemeinden durch Festlegung einer Satzung „... die Einschränkung der Herstellung von notwendigen oder nicht notwendigen Garagen oder Stellplätzen, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies erfordern“ (§ 44, Absatz 1, Nr. 5 HBO). Von dieser Möglichkeit soll bei der Entwicklung der Lincoln-Siedlung Gebrauch gemacht werden, da die Voraussetzungen besonderer Maßnahmen durch das Mobilitäts- und Verkehrskonzept geschaffen werden. Beabsichtigt ist eine Einschränkung auf maximal 0,7 Stellplätze / Wohneinheit (WE). Der Hauptanteil des ruhenden Verkehrs (0,5 Stellplätze / WE sowie Stellplätze für Beschäftigte) sind dezentral in größeren Parkierungsanlagen auf den Baufeldern am Quartiersrand unterzubringen (Festlegung im Bebauungsplan). Der verbleibende Anteil (0,2 Stellplätze / WE) ist auf den Grundstücken der zukünftigen Eigentümer – mit Vorrang für mobilitätseingeschränkte Personen und CarSharing-Fahrzeuge – zu platzieren. 7 Die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 04.05.2009 erlaubt darüber hinaus „... die Aussetzung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze, solange und soweit nachweislich kein Bedarf an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge besteht. Kein Bedarf besteht, solange sichergestellt ist, dass die zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten im Umkreis von 750 m, gemessen von den Grenzen des Bebauungsplangebietes, kein Kraftfahrzeug dauerhaft nutzen.“ Auch von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Vorstellbar ist, dass zunächst nur ein Teil der Stellplätze hergestellt wird und ein Teil der Parkierungsanlagen bei Bedarf z.B. modulartig erweitert werden. Diese Vorhalteflächen können bis zur Inanspruchnahme als Grün- oder Freiflächen genutzt werden. Die Zahl der Kfz-Parkstände im öffentlichen Straßenraum ist auf ein vertretbares Mindestmaß zu begrenzen und zu bewirtschaften. Ein Ausweichen der Bewohner auf Nachbarquartiere zur Umgehung der Parkregelungen ist aufgrund der Ortslage des Quartiers ebenfalls nicht zu erwarten (Verdrängungseffekt). Somit sind für in der Lincoln-Siedlung optimale Voraussetzung für die Umsetzung eines autoarmen Quartiers gegeben. Die übliche Verpflichtung zur Stellplatzherstellung bzw. die Verknüpfung der Kosten von Wohnen und Stellplatz sollen in der Lincoln-Siedlung in Form eines Pilotprojektes entkoppelt werden. Autofreie Haushalte müssen keinen Stellplatz erwerben, Haushalte mit Fahrzeugen müssen die Kosten für ihren Stellplatz einrechnen. Die Stadt entwickelt gemeinsam mit der Vorhabenträgerin ein entsprechendes Herstellungs- und Betreiberkonzept für die Parkierungsanlagen. 13) Innere Erschließung Zur Stärkung der Nahmobilität ist ein engmaschiges Fuß-/Radwegenetz mit Zentrum am Quartiersplatz und Anschluss an die stadtweiten Verbindungen auszubilden. Es erschließt das Wohngebiet teilweise unabhängig vom motorisierten Individualverkehr. Die MIV-Erschließung des Quartiers erfolgt nach derzeitiger Vorplanung (siehe Anlage 5) äußerst sparsam durch eine Nord-Süd-gerichtete, zweifach gebrochene Erschließungsachse mit den erforderlichen Verbindungen zu den Anschlusspunkten. Von den Erschließungsstraßen zweigen wenige Wohn- bzw. Anliegerstraßen ab, die die Anfahrbarkeit (Anlieferung) aller Gebäude und Plätze auch mit dem Kfz sicherstellen. Alle Straßen sind als Zwei-Richtungsstraßen sowie Tempo-30-Zonen bzw. als verkehrsberuhigter Bereich auszubilden. Die Verlangsamung des Autoverkehrs trägt zur Verkehrsberuhigung bei und ermöglicht die konsequente Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Zur Verkehrsberuhigung bzw. zur Verhinderung möglichen Schleichverkehrs sind weitere Maßnahmen, wie z.B. Engstellen im Straßennetz, vorzusehen. Der Radverkehr muss im Viertel immer allgegenwärtig sein. Öffentliche Fahrradabstellplätze sind witterungsgeschützt und mit Rahmenanschlussmöglichkeiten an allen wichtigen Zielen und Einrichtungen anzubieten. Bei den privaten Fahrradabstellplätzen ist eine komfortable Unterbringung sowie eine leichte Zugänglichkeit (Rampen) in bzw. an den Wohngebäuden zu gewährleisten. Die Planung bzw. Ausführung hat unter Beachtung des Leitfadens der Stadt Darmstadt (in Arbeit, 2014) zu erfolgen. 14) Erschließungsleistungen Die Vorhabenträgerin übernimmt die Planung und Durchführung (Herstellung oder Umbau) der erstmaligen Erschließung des Vertragsgebiets inklusive der notwendigen Anschlüsse des Gebietes an vorhandene Siedlungsbereiche in Abstimmung mit der Stadt gemäß einem gesondert abzuschließenden Erschließungsvertrag. 8 Gleiches gilt für eventuell erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, sämtliche öffentliche Grünflächen sowie für Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Gewährleistung des erforderlichen Immissionsschutzes. Zu den Erschließungsleistungen durch die Vorhabenträgerin gehört auch die Planung und Herstellung des Straßenbegleitgrüns entsprechend der Ergebnisse des Grünordnungsplans. Planung und Ausbau erfolgen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt und werden im gesonderten Erschließungsvertrag geregelt. Die beschlossenen städtischen Standards für Baumpflanzungen sind generell einzuhalten. 15) Äußere Erschließung Die Lincoln-Siedlung ist über die Heidelberger Straße und die neue Planstraße (südliche Erschließungsstraße) an das übergeordnete städtische und regionale Straßennetz angeschlossen. Die Stadt übernimmt die Planung und Herstellung der Planstraße mit Anschluss an die Karlsruher Straße einschließlich des Knotenpunktes Planstraße / Heidelberger Straße / Cooperstraße. 16) ÖPNV Die ÖPNV-Erschließung der Lincoln-Siedlung mit den auf die Gesamtstadt bezogenen Angeboten erfolgt über die bestehende Straßenbahnverbindung im Zuge der Heidelberger Straße. Die neue Haltestelle in Höhe der Schule verdichtet das Angebot in den 300 m-Einzugsbereich gegenüber dem Bestand. Die bereits bestehende hohe Taktfrequenz sorgt für eine optimale ÖPNV-Anbindung. Die Planung und Herstellung der neuen Straßenbahn-Haltestelle erfolgt durch die Stadt Darmstadt. 17) Regenwasserbewirtschaftung und Trinkwassereinsparung Im Plangebiet ist eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers zu realisieren. Eine Kanalisation ist nur für die Ableitung von Schmutzwasser zu errichten. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, unter Beachtung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans, den Grad der Versiegelung möglichst gering zu halten. Befestigte Flächen auf den privaten Grundstücken sind wasserdurchlässig auszuführen oder das dort ggf. anfallende Niederschlagswasser seitlich zu versickern. Regenwassernutzungsanlagen für häusliche Zwecke und Gartenbewässerung sind bei Neubauten zu errichten. Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, hierzu ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept in enger Abstimmung mit der Stadt zu beauftragen. 18) Energieversorgung Die Entwicklung der Lincoln-Siedlung ist Teil der Klimaschutzanstrengungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und folgt dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der CO2- Emissionen bis zum Jahr 2050. Die Vorhabenträgerin realisiert eine möglichst klimafreundliche, emissionsarme und wirtschaftliche Wärmeversorgung der bestehenden und der neu zu errichtenden Gebäude. Eine Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur aus Nahwärmenetz und Heizzentrale ist anzustreben. Hierzu sind enge Abstimmungen mit dem kommunalen Versorgungsträger (Eigentümer der Anlage) vorzunehmen, um diese auf die genannten Aspekte zu optimieren bzw. an den erwarteten Leistungsbedarf anzupassen. 9 Die konkrete Ausgestaltung des Konzeptes wird aktuell noch erarbeitet. Es soll Bestandteil des städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung der Lincoln-Siedlung werden. 19) Landschafts- und freiraumplanerische Ziele Der Rahmenplan sieht für die Lincoln-Siedlung ein großzügiges und differenziertes Angebot an attraktiven Freiräumen sowie eines zusammenhängenden Netzes von öffentlichen Grün- und Parkanlagen zur wohnortnahen Erholung und als Orte der Kommunikation vor. Darüber hinaus werden die Freiräume am Rand und teilweise außerhalb der Konversionsflächen einbezogen mit dem Ziel, den Freiraumgürtel vom Grünzug Bessungen Süd im Osten bis zum Sport- und Freizeitgelände Heimstättensiedlung im Westen als durchgängigen Grünzug aufzuwerten und wiederherzustellen sowie den nahezu geschlossenen umfließenden Wald- und Offenlandgürtel mit hohen landschaftlichen Qualitäten zwischen Bessungen und Eberstadt zu ergänzen. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, unter Beachtung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans, Natur und Landschaft soweit wie möglich zu schonen. Hierzu sind insbesondere die Baumkartierung von 2010 mit Erfassung besonders wertvoller Baumbestände und die Biotopkartierung von 2011 mit Erfassung besonders wertvoller Sandmagerrasenbestände zu beachten. Der Anteil der zusammenhängenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen gemäß dem Plan in Anlage 5 an der Gesamtfläche von min. 15 % soll im Verfahren der Bauleitplanung sichergestellt sein. 20) Öffentliche Grün- und Freiflächen Die Planung und Herstellung aller öffentlichen Grün- und Freiflächenanlagen (Quartiersplatz, Quartierspark, Bellevue-Achse, Grünzone entlang der Karlsruher Straße in der Lincoln-Siedlung und seiner Grünverbindungen) und des Straßenbegleitgrüns erfolgt durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt / Grünflächenamt. Quartierspark - Der Quartierspark stellt die z entrale öffentliche Grünfläche dar, die in ihrer Dimensionierung die Möglichkeit bietet, für alle gesellschaftlichen Gruppen attraktive familienfreundliche Erholungsräume zu schaffen. Der Ausbau als integrativer Spiel- und Aufenthaltsort mit kommunikativen Orten und Rückzugsräumen beinhaltet Angebote für alle Bevölkerungsteile – Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren. - Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Planung und Herstellung des Quartiersparks entsprechend den Ergebnissen des Wettbewerbsverfahrens. Quartiersplatz - Der Quartiersplatz bildet das Zentrum des Wohnquartiers, gelegen an der geplanten Straßenbahnstation Lincoln Siedlung und am Fuß-/Radweg zur Ludwigshöhstraße, zur Lichtenbergschule und zum Wohnquartier Cambrai-Fritsch-Kaserne. Die nördliche Platzrandbebauung (Neubau) ist geeignet, Nahversorgungsfunktionen (Läden, Dienstleistungen, soziale Einrichtungen etc.) aufzunehmen, die südliche Platzwand wird durch den Schulneubau gebildet. - Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zu r Planung und Herstellung des Quartiersplatzes entsprechend den Ergebnissen des Wettbewerbsverfahrens. Bellevue-Achse - Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zu r Planung und Herstellung der Bellevue-Achse in nördlicher Verlängerung und im Anschluss an den Quartierspark als großzügige Grünverbindung mit Blick auf die Großherzogliche keramische Manufaktur und einer Mindestbreite von 30 m. 10 - Die Planung und der Ausbau mit einem mittleren bis hohen Ausstattungsstandard einschließlich Beleuchtung und Nutzungsangeboten für die unterschiedlichen Altersgruppen des Wohngebietes erfolgt durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit dem Grünflächenamt. Grünzone entlang der Karlsruher Straße - Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Planung und Herstellung des Grünbereiches entlang der Karlsruher Straße mit Wegeverbindungen, Beleuchtung, erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen und schwerpunktmäßigen Jugendspielbereichen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt. - Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Planung und Herstellung des integrierten Jugendspielbereiches einschließlich überdachter Verweilmöglichkeit mit entsprechenden Beteiligungsverfahren. - Die vorhandenen Sandmagerrasen sind beso nders zu sichern und in die Grünzone bestandserhaltend zu integrieren. - Die Eingrünung der Lärmschutzwand ist zu verbessern. - Die Bestandteile der bestehenden Skater-Anlage, die zur Wiederverwendung an anderer Stelle geeignet sind, sind abzubauen und an anderer Stelle abzusetzen oder bei der Stadt einzulagern. 21) Private Grünflächen Die großzügigen privaten Freiflächen kennzeichnen das Gebiet und sollen insbesondere im Südteil erhalten werden. Die offene parkartige Gestaltung wird ergänzt durch den Erdgeschosszonen zugeordnete Terrassen und Gartenflächen. Um den besonderen Charakter der Lincoln-Siedlung erhalten zu können ist ein sorgfältiger Umgang mit Nebenanlagen und Parkierungsflächen (Standort, Gestaltung etc.) notwendig. Die Gestaltung der grünbestimmten inneren Gliederung der Bauflächen erfolgt weitgehend autofrei und bespielbar. Die extensiven Freiflächen zwischen den Wohnblöcken sind möglichst weitestgehend zu erhalten. Der Anteil von privaten Grünflächen auf Baufeldern ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens noch festzulegen. Bei Geschosswohnungsbau sollen Gartenflächen/-größen als wohnungsnahe private Freiräume (Mietergärten) angeboten werden. Es ist gemeinsames Ziel, den offenen Parkcharakter dieser Siedlung durch entsprechende grünordnerische Maßnahmen zu erhalten (insbesondere im südlichen Bereich). 22) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Die durch die Entwicklung der Konversionsfläche beabsichtigten Baumaßnahmen stellen Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Alle Verfahrensbeteiligten streben an, dass erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Vorhabenträgerin möglichst im Vertragsgebiet selbst erfolgen. Ansonsten sind nachrangig außerhalb des Vertragsgebietes Ersatzmaßnahmen durch die Vorhabenträgerin in enger Abstimmung mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt durchzuführen oder über Biotopwertpunkte nach gesetzlicher Vorgabe abzulösen. 23) Biotopschutz Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, unter Beachtung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, zur Sicherung und Entwicklung schützenswerter Biotope. Hier sind 11 insbesondere die Sandmagerrasenbestände und die erhaltenswerten Altbaumbestände zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch für die Bauflächen und privaten Freiflächen. Während der Bauphase sind die Bäume entsprechend mit Schutzvorrichtungen zu schützen. Dabei ist insbesondere bei den wertvollen Altbaumbeständen auf die großen Wurzelreichweiten zu achten. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich für die Sandmagerrasenbestände ein Sicherungs- und Entwicklungskonzept zu erstellen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt. Während der Bauphase sind die Sandmagerrasenbestände soweit wie möglich zu erhalten, zur Entwicklung neuer Flächen ist örtlich gewonnener Sandboden bzw. Oberboden zu verwenden, der nicht angereichert werden darf. Für die Sicherung und Entwicklung der Sandmagerrasenbestände ist ein Monitoring einzurichten. 24) Immissionsschutz Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Ausführung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen, soweit diese im zu erstellenden Bebauungsplan S 25 als notwendige Maßnahmen festgesetzt werden. Die Vorhabenträgerin errichtet bzw. ergänzt in Abstimmung mit der Stadt die zur Entwicklung des Wohngebiets erforderlichen Maßnahmen und Anlagen innerhalb und außerhalb des Vertragsgebiets. 25) Altlasten/Bodensanierung Die Beseitigung aller belasteten Böden auch außerhalb der bekannten Kontaminationsfläche und ggf. Sanierung von Grundwasserbelastungen ist von der Vorhabenträgerin durchzuführen oder Dritten zu übertragen. 26) Bodenordnung Eine Bodenordnung ist nicht vorgesehen. Die Neubildung von Grundstücken erfolgt auf der Basis privatrechtlicher Regelungen. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für die privatrechtliche Neuordnung von Bauflächen sowie für die Vermessung und grundbuchrechtlichen Sicherung der öffentlichen Flächen. 27) Veräußerung von Flächen/Rechtsnachfolge Wird das Eigentum an einzelnen Grundstücken im Vertragsgebiet auf Dritte übertragen, ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, dem Erwerber alle Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen. 28) Übernahme der Folgekosten Die Vorhabenträgerin beteiligt sich an den Kosten der Bauleitplanung und der hierfür erforderlichen Gutachten, wie sie in diesem Papier dargestellt sind, bis zu einer Summe von 250.000,00 €. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Planung und Herstellung der Erschließung auf eigene Kosten nach vorheriger Ausschreibung entsprechend den Vorgaben dieses Papieres in den Punkten 14, 20 und 22. Die Vorhabenträgerin und die Stadt sind sich einig, dass die hierfür anfallenden Kosten den Betrag von 15,4 Mio. € nicht überschreiten dürfen. Sollte aufgrund von Optimierungen der Erschließung der reale Aufwand der Vorhabenträgerin unter 15,4 Mio. € liegen, wird die Vorhabenträgerin an die Stadt einen entsprechenden Kostenzuschuss zu sozialer 12 Infrastruktur dieses Gebietes, zur Realisierung des Mobilitätskonzeptes oder zur ÖPNV- Erschließung dieses Gebietes leisten. Eine Erhöhung der diesem Papier festgelegten 160.000 qm BGF für Wohnen hat Auswirkungen auf die technische und soziale Infrastruktur. Der Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur erhöht sich in dem gleichen Verhältnis, in dem sich die BGF auf den privaten Baufeldern an der Gesamt- BGF erhöht. Anlagen zum städtebaulichen Vertrag: Anlage 1: Lageplan mit Vertragsgebiet Anlage 2: Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd Anlage 3: Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ Anlage 4: Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der Lincoln-Siedlung Anlage 5: Flächenstrukturplan mit Darstellung der öffentlichen Grün- und Erschließungsflächen und Gemeinbedarfseinrichtungen LegendePlangebiet Lincoln SiedlungPð)OlFKH6WDGW'DUPVWDGWPð PROJEKT NR. ZEICHNUNGSNR.MASSSTABBEARBEITUNGSSTANDERSTELLT BEARBEITET*(35h)7GEZEICHNETBullermannPawelke1:100005210110.06.2014 Lincoln Siedlung Darmstadt April 20141425329 Anlage 1 Plangrundlage:Inhalt:Verfasser:Stand: -Kataster 0lU]Katasteramt DarmstadtDie Daten liegen im Koordinatensystem ETRS89.UTM-32N +DYHOVWUDH$''DUPVWDGWTelefon:06151/9758-0 Telefax:06151/9758-30 Email: mail@gvd-darmstadt.de 1 6 2 4 6 4 6 1 3 5 7 9 11 Heidelberger Straße 37 41 39 43 47 45 25 29 27 31 35 33 13 15 17 19 23 21 26 28 30 20 22 24 8 10 12 14 16 18 32 34 36 38 40 42 16 11 16 13 53 2 44A 24 6 16 6 46 2 190 5 13 12 52 2 15 3 Heidelberger Straße 14 18 16 Fl.20 Fl.20 20 24 22 55 59 57 16 7 52 26 30 28 32 36 34 Schule 5 6 16 8 15 5 16 9 Noackstraße 5 10 44 46 48 50 52 54 5 11 15 6 20 22 24 38 40 42 32 34 36 14 16 18 2 4 6 26 28 30 8 10 12 44 16 14 49 53 51 8 12 10 16A 16B 2 6 4 16 5 16 4 46 48 50 Fl.57 24 8 3 3 2 4 Franklinstraße (6117)10800 Einsteinstraße Karlsruher Straße III III III III III III III III III III III III III III III I I I I I I I I I I I I I I I I III I I II I I I I I II II III III I I A G G I I I I I II III III I I III I III III III III IIIIII I III III III I I I III III III III I I I I+D I+D FußwegRadweg Radweg Fußweg Spielplatz Spielplatz Franklinstraße Planstraße Kita Schule Kita Fuß- und Radwegeachse Sandmagerrasen 0m 100m 200m P P Lincoln Siedlung Darmstadt Konzeptvorschlag "Erhalt der Siedlungsstruktur" Stadtplanungsamt Baufelder: Bestandsentwicklung Neubau öffentliche Einrichtungen Stand: 26.09.2013 Parkierungsanlage P B1 N1 B2 Mitte Süd Nord N2 N3 B3 B4 Schule / Kita Kita HSE Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Wissenschaftsstadt Darmstadt Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der Lincoln-Siedlung Allgemeines Angestrebt wird, in einem gemeinsam abgesti mmten und getragenen Verfahren die Lincoln-Siedlung zu veräußern. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl die Stadtentwicklungsziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt (im Folgenden Stadt genannt) als auch die für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (kurz: BImA genannt) gültigen Regelungen zur Liegenschaftsveräußerung. Ziel ist es, durch eine Festlegung der späteren städtebaulichen, gestalterischen sowie immobilien- bzw. wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingung en auf der genannten Maßstabsebene eine größtmögliche Verbindlichkeit bzw. Planungssicherheit für die künftigen Eigentümer zu erreichen. Für die Stadt ist zu gewährleisten, dass Finanzierung, respektive Bau der notwendigen technischen und sozialen Infrastruktur für das künftige Quartier sichergestellt ist. Dieses Eckpunktepapier bildet die Grundlage für einen zwischen der Stadt und der BImA zu schließenden städtebaulichen Vertrag. Auf dies er Basis startet sodann die Vermarktung der Liegenschaft. Angestrebt wird hierfür das II. Quartal 2014. Verfahrensweise (1) Zur Schaffung einer Grundlage wird die Rahme nplanung / das Entwicklungskonzept der Stadt für die Lincoln-Siedlung weiterentwickelt. Dabei wird ange strebt, in signifikant höherem Maße als bisher vorgesehen, Bestandsgebäude und bestehende Erschließungsanlagen zu erhalten. Grundlage ist das von der Stadt erarbeitete Entwicklungskonzept II (Anlage) für die Lincoln-Siedlung. (2) Auf Basis des Entwicklungskonzeptes II werden Umgriffe und städtebauliche Ziele für Teilflächen definiert. Die Vermarktung durch die BImA erfolgt durch Ausschreibungsverfahren dieser Teilflächen. Auch Gesamtgebote sind möglich, ebenso wie Gebote von Bietergemeinschaften. Der Verkauf erfolgt erschließungsumlagepflichtig. Die Stadt stellt zeitnah einen Bebauungsplan auf. Die Kosten der Bauleitplanung und der erforderlichen Gutachten in Höhe von insgesamt 250.000 € werden von den künftigen Eigentümern getragen. (3) Die Beteiligung der Stadt an Vergabeentscheidu ngen ist verbindlich geregelt: Kaufinteressenten werden aufgefordert, ihrem Kaufpreisgebot ein Nu tzungskonzept beizufügen. Nach Sichtung der Gebote wird die BImA einen engeren Bieterkreis be stimmen. Hierbei wird auf die Übereinstimmung des vorgeschlagenen Nutzungskonzeptes mit de n Vorgaben des Entwicklungskonzeptes II Wert gelegt. Die BImA wird die ausgewählten Bieter so dann auffordern, ihre Nutzungskonzepte in einem 2 gemeinsamen Termin dem Stadtplanungsamt vorzuste llen. Die Stadt hat daraufhin die Gelegenheit, innerhalb angemessener Frist eine Empfehlung / Stellungnahme gegenüber der BImA abzugeben. (4) Die im Entwicklungskonzept II als öffentliche Gr ün- / Erschließungsflächen dargestellten Bereiche werden bis zu einem Anteil von 30 % an der Gesamtfläche unentgeltlich der Stadt übereignet. Gemeinbedarfsflächen werden der Stadt auf Basis einer Wertermittlung zum Kauf angeboten. (5) Die BImA wird in den Grundstückskaufverträgen darauf hinweisen, dass sich die künftigen Eigentümer auf Basis der Bedarfe, die sich aus der überarbeiteten Rahmenplanung ergeben, an den Kosten der Bauleitplanung und der erforderlichen Gutachten (s. Absatz 2), der Erschließung und den Baukosten der sozialen Infrastruktur der Siedlung bis zu einem Betrag von insgesamt 15,65 Mio. € beteiligen und diesen Betrag der Stadt erstatten. Dazu zählt die Finanzierung von Planung und Bau der Grün- und Freiflächen sowie der sozialen Infras truktur (teilw. nur Ertüchtigung). Die Umlegung der Folgekosten in Höhe von 15,4 Mio. € erfolgt nach Nettowohnbauland/zulässiger BGF. Damit sind sämtliche Folgekosten, die Kosten der Baulei tplanung sowie der erforderlichen Gutachten abgegolten. Im Falle des Gesamtverkaufs der Liegenschaft erfo lgt die innere Erschließung durch den Erwerber. Die Anrechnung der Erschließungskosten verhandelt der Erwerber unmittelbar mit der Stadt. Für den Fall, dass die BImA im Wege der Marktabfrage einen höheren Kaufpreis erzielt als 45,21 Mio. €, erklärt sie sich bereit, der Stadt auf Nachweis Folgekosten, die über den Betrag von 15,4 Mio. € hinausgehen, anteilig bis zu einem noch festzulegenden Gesamtbetrag zu erstatten. (6) Auf Basis des Entwicklungskonzepts II werden für die einzelnen Teilflächen Nutzungsbeschreibungen erarbeitet und zur verbindlichen Grundlage der/des Ausschreibungsverfahren/s gemacht. Darin ent halten sind Festlegungen zum Maß der baulichen Nutzung. Um die inhaltlichen Ziele der beschloss enen Rahmenplanung zu wahren, wird für 15% der Bruttogeschossfläche die Realisierung von geför dertem Wohnungsbau erwartet. Das Planungsziel, 30% der Wohneinheiten für Sonderwohnformen (Studi erende, Wohngruppen) zu reservieren, wird bedarfsorientiert erreicht, indem die Stadt für eine Teilfläche mit 5 Bestandsgebäuden (Teilfläche nördlich der Kita B2) die Erstzugriffsoption wahrnimmt und auf einer weiteren Teilfläche die Möglichkeit zur Schaffung studentischen Wohnraum s durch eine Anstalt öffentlichen Rechts (oder einer vergleichbaren, öffentlich dominierten Institutio n) geschaffen wird. Zudem wird bei der Prüfung der städtebaulichen / architektonischen Konzepte v on potenziellen Käufern Wert auf altersgerechtes und barrierefreies Wohnen gelegt. (7) Die BImA hat die Lincoln-Siedlung auf Altlasten untersuchen lassen. Das Gutachten (Orientierende Umwelttechnische Untersuchungen) vom 03.12.2009 liegt der Stadt vor. In dem städtebaulichen Vertrag zwischen BImA und Stadt wird geregelt, dass die BImA für die öffentlichen Erschließungsflächen keine Haftung für Altlasten- und Kampfmittelfreiheit übernimmt. 3 (8) Zur Gewährleistung der städtebaulichen und architek tonischen Qualität wird die BImA die Bieter darüber informieren, dass spätere Eigentüm er bei der Beplanung von Teilflächen vor Bauantragstellung konkurrierende Verfahren mit min destens drei Architekten durchzuführen haben. Die Vertretung der Stadt in den jeweiligen Auswahlgr emien ist von den Auslobern sicherzustellen. Zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Nachteils für die BImA stellt die Stadt sicher, dass durch dieses Verfahren keine wesentlichen zeitlic hen Verzögerungen eintreten. Die Stadt trägt die Kosten des Verfahrens in angemessenem Umfang. Darmstadt, den … Legende 4409*HElXGH1U*HElXGHDEULVV*HElXGHEHVWDQGODQJIULVWLJ *HElXGHQHX:RKQEDXIOlFKH *HPHLQGHEHGDUIVIOlFKH*UQIOlFKH Plangebiet Lincoln SiedlungPð 9HUNHKUVIOlFKH 9HUNHKUVEHUXKLJWHU%HUHLFK0LVFKYHUNHKUVIOlFKH )OlFKH6WDGW'DUPVWDGWPð +6()OlFKHQ Quartierspark Bellvue *UQDQODJH.DUOVUXKHU6WUDH 6WUDHQX:HJHQuartiersplatz Studentenwohnen 2014-2024 Planung: Bestand: JHPl$QJDEHQ+6( Plangrundlage:Inhalt:Verfasser:Stand: -Kataster 0lU]Katasteramt DarmstadtDie Daten liegen im Koordinatensystem ETRS89.UTM-32N 'LHGDUJHVWHOOWHQ%DXN|USHUGHU1HXEDXWHQVWHOOHQHLQHbeispielhafte Bebauung auf der Grundlage der in den Baufeldernjeweils dargestellten baulichen Ausnutzung da.Die Verteilung der insgesamt erforderlichen BGF auf die BaufelderLVWDXVGHUDNWXHOOHQ)OlFKHQJHRPHWULHHQWZLFNHOWGKLPZHLWHUHQ9HUIDKUHQN|QQHQVLFK9HUVFKLHEXQJHQHUJHEHQAlle bebauungsrelevanten Darstellungen sind vorbehaltlich des]XNQIWLJHQ9HUIDKUHQV]XU%DXOHLWSODQXQJ +DYHOVWUDH$''DUPVWDGWTelefon:06151/9758-0 Telefax:06151/9758-30 Email: mail@gvd-darmstadt.de PROJEKT NR. ZEICHNUNGSNR.MASSSTABBEARBEITUNGSSTANDERSTELLT BEARBEITET*(35h)7GEZEICHNET)OlFKHQVWUXNWXUSODQBullermannPawelke1:100005210210.06.2014 Lincoln Siedlung Darmstadt April 20141425329 Anlage 5
Beratungsverlauf (4)
Orte (8)
- Heidelberger Straße 37
- Karlsruher Straße
- Noackstraße 5
- Heidelberger Landstraße
- Cooperstraße
- Ludwigshöhstraße
- Franklinstraße
- Einsteinstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0249
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.06.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00