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2014/0249

Konversion Lincoln-Siedlung - Zielvereinbarung mit BVD New Living GmbH & Co. KG

Magistratsvorlage 30.06.2014

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2014/0249

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.07.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat III Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
Rechtsamt 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0249 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  511020 
Kostenstelle:  061-040-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:  6779300 
 
Betreff: Konversion Lincoln-Siedlung - Zielvereinbarung mit BVD New Living GmbH & Co. KG 
 
Vorlage vom: 30.06.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Dem Erwerb und der Entwicklung der Lincoln-Siedlung durch die BVD New Living GmbH & Co. 
KG wird zugestimmt. 
 
2.  Der Magistrat wählt und entsendet drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der BVD New Living 
GmbH & Co. KG. 
 
3.  Den in der Anlage beigefügten Zielsetzungen für den Inhalt eines städtebaulichen Vertrages 
wird zugestimmt. 
 
4.  Der ausgehandelte städtebauliche Vertrag ist vor seinem Abschluss den städtischen Gremien 
mit gesonderter Vorlage zur Zustimmung vorzulegen. 
 
 
Anlagen: Zielsetzungen für einen städtebaulichen Vertrag für die Konversion der Lincoln-
Siedlung

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.06.2014  
 
 
Zu 1.:
 
 
Der Erwerb und die Entwicklung der Lincoln Siedlung soll durch die BVD New Living GmbH  
& Co. KG erfolgen. Die Gesellschaft ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der bauverein AG 
und setzt derzeit die Bauprojekte „greenageone“ und „6punkt1“ in Kranichstein um. Für die 
Entwicklung der Konversionsflächen ist vorgesehen, sich das Know-How und die Erfahrung 
der GVD Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft mbH zu sichern. Diese 
Gesellschaft hat bereits sehr erfolgreich die Konversion des Ernst-Ludwig-Parks in 
Darmstadt realisiert. An dieser Gesellschaft ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 52 % 
beteiligt. Sie verfügt über einen Aufsichtsrat, in dem die Stadt vertreten ist. Über 
Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen der BVD New Living GmbH & Co. KG und der 
GVD GmbH, insbesondere hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten 
sowie über die Einrichtung von Steuerungsgremien, wird mit gesonderter Magistratsvorlage 
berichtet. 
 
Zu 2.:
 
 
Bei der BVD New Living GmbH & Co. KG wird ein eigener Aufsichtsrat eingerichtet werden. 
Dieser soll sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
erhält dabei in der Satzung BVD New Living GmbH & Co. KG ein Entsendungsrecht für drei 
Mitglieder in den Aufsichtsrat. Daher sind vom Magistrat drei Aufsichtsratsmitglieder zu 
wählen und zu entsenden. Dem Aufsichtsrat werden weiterhin Herr Dr. Markus Hoschek 
(HEAG Beteiligungsmanagement) und drei Vertreter der bauverein AG angehören. 
 
Zu 3.:
 
 
Im Verlauf des Planungsprozesses für die Konversion der Lincoln-Siedlung wurden neben 
einer Vielzahl unterschiedlicher Projektbausteine folgende richtungsweisende Beschlüsse 
durch den Magistrat und/oder die Stadtverordnetenversammlung gefasst:   
1. Vorlage 2011/0197:  
Städtebaulicher Vertrag im Rahmen der Konversionsflächenentwicklung der Lincoln-
Siedlung, Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie der Jefferson-Siedlung zwischen der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Wissenschaftsstadt Darmstadt v. 
25.05.2011  
2.  Vorlage 2011/0202:  
Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung und Lincoln-Siedlung – 
Rahmenplanung Bessungen-Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-Siedlung v. 
21.06.2011  
3.  Vorlage 2011/0460:  
Konversion, Beschluss zur vorbereitenden Untersuchungen v. 15.12.2011  
4.  Vorlage 2014/0004:  
Konversion Darmstadt - Aktueller Stand v. 06.02.2014

- 4 - 
 
Mit der Magistratsvorlage „Konversion Darmstadt - Aktueller Stand“ hat die 
Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 das Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur 
für die Lincoln-Siedlung“ sowie das Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der 
Lincoln-Siedlung beschlossen. Das Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der 
Lincoln-Siedlung wurde im Vorfeld auf Basis des kooperativen Ansatzes mit der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemeinsam entwickelt. Zum Zeitpunkt des 
Stadtverordnetenbeschlusses signalisierte die bauverein AG die Bereitschaft, zusammen mit 
der Stadt das Erstzugriffsrecht auf das Areal Lincoln-Siedlung gegenüber der BImA 
auszuüben. Vor diesem Hintergrund beschloss die Stadtverordnetenversammlung ebenso in 
der Sitzung vom 06.02.2014 den Magistrat zu beauftragen, das Eckpunktepapier zur 
Verwertung und Entwicklung der Lincoln-Siedlung den neuen Gegebenheiten anzupassen. 
 
Gemeinsam mit der BVD New Living GmbH & Co. KG wurde das beschlossene 
Eckpunktepapier weiter bearbeitet und weiterentwickelt. 
Bei der Weiterentwicklung des Eckpunktepapiers werden die grundlegenden Planungsziele 
aus der beschlossenen Rahmenplanung für den Konversionsbereich Süd dabei nicht 
verändert und liegen auch dem überarbeiteten Papier „Zielsetzungen für einen 
städtebaulichen Vertrag für die Konversion der Lincoln-Siedlung“ zugrunde. Die 
grundlegenden Planungsziele sind folgende:   
•  Gliederung in Teilquartiere mit vielfältigem Wohnungsangebot, keine Monostruktur  
•  Schaffung von Wohnraum für etwa 3.000 Menschen 
•  Realisierung von min. 15 % der Wohneinheiten für die Versorgung von 
Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des 
Wohnraumförderungsgesetzes („Sozialer Wohnungsbau“) 
•  Angebot an 30 % der Wohneinheiten für Sonderwohnformen (gemeinschaftliche 
Wohnprojekte/Wohngruppen, soziale und karitative Einrichtungen mit Wohnfunktion, 
spezialisierte Sonderwohnformen (z.B. Wohnangebote für ältere Menschen, für 
Studierende etc.), zur Eigentumsbildung für Familien mit Einkommen in den Grenzen der 
Eigentumsförderung des Landes Hessen sowie für mittlere Einkommensschichten 
•  Bildung eines Quartierszentrums an der Heidelberger Straße mit Quartiersplatz, 
Gemeinbedarfseinrichtung, Grundschule und neuer Kindertagesstätte 
•  Nachnutzung der bestehenden Kindertagesstätte „Child Development Center“  
•  Angebot an Flächen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit    
•  Zentraler Quartierspark mit Bellevue-Achse zur ehemaligen Keramischen Manufaktur  
•  Zusammenhängende Freiflächen entlang der Karlsruher Straße  
•  Erhalt von Sandmagerrasenflächen und wertvollem Baumbestand  
•  Gute funktionale und städtebauliche Einbindung in die Umgebung  
•  Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, autoarmes Quartier  
•  Sparsame MIV-Erschließung des Quartiers durch eine Nord-Süd-gerichtete Erschließungs-
achse 
•  Anknüpfung an die ÖPNV-Erschließung über die bestehende Straßenbahnverbindung 
entlang der Heidelberger Straße und neuer Einrichtung einer Haltestelle „Lincoln-
Siedlung“ in Höhe der künftigen Grundschule 
•  Äußere Erschließung der Lincoln-Siedlung über die Heidelberger Straße, Noackstraße 
und neue Planstraße (südliche Erschließungsstraße) an das übergeordnete städtische 
und regionale Straßennetz 
•  Nachhaltige und energieeffiziente Bauweise.

- 5 - 
 
Folgende Punkte werden darüber hinaus im Zielsetzungspapier behandelt: 
•  Unentgeltliche Übertragung der Flächen für öffentliche Erschließung und öffentliche 
Freiflächen sowie der Flächen für die soziale Infrastruktureinrichtungen bis zu einem 
Anteil von 30 % an der Gesamtfläche an die Stadt  
•  Durchführung eines Bauleitplanverfahrens S 25 Lincoln-Siedlung durch die Stadt 
•  Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens für den Neubau der Grundschule und der 
Kindertagesstätte, für die Gestaltung des Quartiersparks und für die Gestaltung des 
Quartiersplatzes durch die Stadt 
•  Durchführung von Wettbewerbsverfahren für die Neubauflächen zur Sicherung von 
hochbaulichen Qualitäten durch die Vorhabenträgerin 
•  Übernahme der Planung und Durchführung (Herstellung oder Umbau) der erstmaligen 
Erschließung des Vertragsgebiets inklusive der notwendigen Anschlüsse des Gebietes an 
vorhandene Siedlungsbereiche durch die Vorhabenträgerin (Erschließungsvertrag) 
•  Übernahme der Planung und Durchführung (Herstellung oder Umbau)  für eventuell 
erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, sämtliche öffentlichen Grünflächen sowie für 
Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Regenwasserbewirtschaftung durch die 
Vorhabenträgerin 
•  Ausführung der zur Entwicklung des Wohngebiets erforderlichen Maßnahmen und 
Anlagen (aktiven Lärmschutzmaßnahmen) durch die Vorhabenträgerin 
•  Fortsetzung des Prozesses zur kontinuierlichen Bürgerbeteiligung mit mindestens einer 
jährlichen öffentlichen Informationsveranstaltung durch die Vorhabenträgerin 
•  Ermöglichung von insgesamt 178.000 qm BGF, davon 160.000 qm für Wohnbebauung 
und 18.000 qm für Nicht-Wohnnutzung und soziale Infrastruktur (Städtebaulich nicht 
wirksame Teile (Kellergeschosse, Tiefgaragen und untergeordnete Bauteile nach 
Hessischer Bauordnung) bleiben unberücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die 
Flächen für Bauwerke der technischen Infrastruktur sowie für weitere erforderliche 
Infrastruktureinrichtungen (z.B. Parkierungsanlagen, Heizkraftwerk) 
•  Innovatives Mobilitäts- und Verkehrskonzept, Mobilitätszentralen, CarSharing, 
Elektromobilität, dezentrale größere Parkierungsanlagen, reduzierter Stellplatzschlüssel 
(Einschränkungssatzung) 
•  Anteil der zusammenhängenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen an der Gesamtfläche 
von min. 15 % 
•  Erhalt der großzügigen privaten Freiflächen und der offenen parkartigen Gestaltung 
•  Regenwasserbewirtschaftung und Trinkwassereinsparung 
•  Umsetzung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst im 
Vertragsgebiet selbst durch die Vorhabenträgerin 
•  Klimafreundliche, emissionsarme und wirtschaftliche Wärmeversorgung der bestehenden 
und der neu zu errichtenden Gebäude 
•  Passivhausstandard bei Neubauten 
•  Beseitigung von belasteten Böden durch die Vorhabenträgerin 
•  Neubildung von Grundstücken erfolgt auf der Basis privatrechtlicher Regelungen 
•  Regelungen zur Rechtsnachfolge bei Veräußerung von Flächen  
 
Wie im Eckpunktepapier vorgesehen, wird sich die BVD New Living GmbH & Co. KG an den 
Kosten der Bauleitplanung und der erforderlichen Gutachten bis zu einer Summe von 
250.000,- Euro sowie an der Erschließung und den Baukosten der sozialen Infrastruktur der 
Lincoln-Siedlung  mit einem Betrag von insgesamt 15,4 Mio. Euro beteiligen.

- 6 - 
 
Da für die BVD New Living GmbH & Co. KG damit alle Folgekosten abgegolten sind, ist davon 
auszugehen, dass Ausgaben, die sich aus der Entwicklung der Lincoln-Siedlung ergeben und 
über 15,4 Mio. Euro hinausgehen, aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden 
müssen. 
 Sofern sich diese Notwendigkeit ergibt, ergeht hierfür eine gesonderte 
Beschlussvorlage. 
Eine überschlägige Kostenermittlung für alle Konversionsbereiche wurde im Rahmen der 
vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt und als Erläuterungsbericht gem. § 141 Abs. 3 
Baugesetzbuch den städtischen Gremien mit der Magistratsvorlage Nr. 2014/0004 zur 
Kenntnis gegeben. 
Der in der Anlage zum Zielsetzungspapier dargestellte Flächenstrukturplan ist eine 
Weiterentwicklung des beschlossenen Entwicklungskonzeptes „Erhalt der Siedlungsstruktur 
für die Lincoln-Siedlung“ und stellt den derzeitigen Diskussionsstand zwischen BVD New 
Living GmbH & Co. KG und der Stadt dar. Die Änderungen betreffen die Lage und Zuschnitt 
der Bellevueachse, eine geringe Verschiebung des Quartiersplatzes und der Schule nach 
Süden sowie den Erhalt des Heizkraftwerkes. Eine weitere Modifikation des 
Flächenstrukturplans (u. a. Qualifizierung des Energiekonzeptes, des 
Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes, des Parkierungskonzeptes) erfolgt in der weiteren 
Bearbeitung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. 
 
Der Rahmenplan Bessungen Süd kann unter folgendem Link aufgerufen werden: 
www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-stadtplanung/index.htm  
 
Zu 4.:
 
 
Mit dem Erwerb der Lincoln-Siedlung durch die bauverein AG, bzw. durch die BVD New 
Living GmbH & Co. KG ist ein Vertrag zwischen BImA und Stadt nicht mehr erforderlich, da 
die BVD New Living GmbH & Co. KG die Erfüllung der ausgehandelten Bedingungen 
übernimmt. In Folge ist nun ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zwischen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BVD New Living GmbH & Co. KG zu schließen. 
 
Das Zielsetzungspapier bildet die Grundlage für einen zwischen der Stadt und der BVD New 
Living GmbH & Co. KG zu schließenden städtebaulichen Vertrag, in dem alle Details der 
Zusammenarbeit geregelt und die Modalitäten der gemeinsamen Projektentwicklung 
festgelegt werden.

- 7 - 
 
Das Zielsetzungspapier ist erforderlich, um die Interessen der Stadt auch gegenüber dem 
städtischen Tochterunternehmen klar und transparent zu regeln. Bei der bauverein AG wird 
in einer Sitzung des Aufsichtsrats im Juli über den Ankauf sowie die gemeinsamen 
Zielsetzungen zwischen Stadt und bauverein AG befunden. Der Abschluss des Kaufvertrags 
zwischen BImA und BVD New Living GmbH & Co. KG soll zeitnah im Anschluss der 
Aufsichtsratssitzung erfolgen.  
 
 
Darmstadt, den 30.06.2014 
 
 
 
Dezernat I         Dezernat II   Dezernat III   
 
 
 
 
Jochen Partsch        Rafael Reißer   Cornelia Zusc hke  
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadträtin   
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Stadtrat   Stadträtin

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1 
 
 
Zielsetzungen für einen städtebaulichen Vertrag für die 
Konversion der Lincoln-Siedlung 
zwischen BVD New Living GmbH & Co. KG und 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
(Stand 30.06.2014) 
 
Vertragspartner werden die Stadt Darmstadt (nachfolgend: Stadt) und die BVD New Living GmbH & Co. 
KG (nachfolgend: Vorhabenträgerin) 
 
Präambel 
 
Auf dem Konversionsareal westlich der Heidelberger Straße soll ein lebendiges Stadtquartier mit 
dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen entstehen. Dabei wird die Ausbildung einer ausgewogenen 
Sozialstruktur angestrebt. Auf eine zukunftsfähige und präventiv ausgerichtete soziale Infrastruktur 
wird Wert gelegt.  
Für die Lincoln-Siedlung wird der Schwerpunkt im Geschosswohnungsbau unterschiedlicher 
Ausprägung liegen, mit einem breit gefächerten Wohnraumangebot und einer kleinteiligen 
Mischung von Wohnformen. 
Planungsziel ist, den Bestand nachzuverdichten und durch kompakte und klar abgegrenzte 
Baufelder für Geschosswohnungsbau und Stadthausbebauung mit 3-4 Vollgeschossen zu 
ergänzen.  
Gleichzeitig sollen die besonderen stadträumlichen und landschaftlichen Qualitäten des 
Planungsraums gesichert und das neue Quartier funktional, landschaftlich und verkehrlich in die 
Umgebung eingefügt werden. 
Weiteres Planungsziel ist, durch ein innovatives Mobilitäts- und Erschließungskonzept die Mobilität 
ohne eigenes Auto komfortabel und wirtschaftlich attraktiv zu machen. Die Lincoln-Siedlung soll 
Modellquartier sein für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit den Schwerpunkten 
Mobilitätsmanagement, Stellplatzorganisation, CarSharing und Elektromobilität. 
 
 
1) Vertragsgebiet 
 
Das Gebiet, auf das sich der Vertrag bezieht, ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der 
auch Anlage des Vertrages werden soll, dargestellt. Es wird nicht mit dem Geltungsbereich des zu 
erstellenden Bebauungsplans S 25 identisch sein, da der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans 
Teile der westlichen Lärmschutzwand sowie der östlichen Heidelberger Landstraße einschließen 
wird. 
 
2) Prozess-/Projektsteuerung 
 
Zur Strukturierung, Organisation, Steuerung, Koordination und Monitoring wird von Seiten der 
Stadt und von Seiten der Vorhabenträgerin eine Projektsteuerung eingerichtet.  
Die Kosten der städtischen Projektsteuerung werden durch die Stadt getragen, die Kosten der 
Projektsteuerung der Vorhabenträgerin werden durch die Vorhabenträgerin getragen. 
Beide Projektsteuerungen tagen in einer gemeinsamen Lenkungsgruppe, wo alle wesentlichen 
Aspekte der Projektrealisierung abgestimmt werden.

2 
 
3) Rahmenplanung/Entwicklungskonzept 
 
Als Grundlage für die weitere Entwicklung und Planung der Lincoln-Siedlung gelten: 
- die vom Magistrat am 25.05.2011 sowie von der  Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2011 
beschlossene Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd, hier für den Teilbereich der Lincoln-
Siedlung (Magistratsvorlage 2011/0202) – Anlage 2 zu diesem Vertrag 
- das vom Magistrat am 22.01.2014 sowie von der  Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 
beschlossene Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ 
(Magistratsvorlage 2014/0004) – Anlage 3 zu diesem Vertrag 
- das vom Magistrat am 22.01.2014 sowie von der  Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 
beschlossene Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der Lincoln-Siedlung  
(Magistratsvorlage 2014/0004) – Anlage 4 zu diesem Vertrag 
- der Flächenstrukturplan entspricht dem derzeitigen Diskussionsstand zwischen der 
Vorhabenträgerin und der Stadt – Anlage 5 zu diesem Vertrag – und bildet die prinzipielle 
Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans. 
 
4) Übernahme der Infrastruktureinrichtungen/Eigentumsübertragung 
 
Die im Flächenstrukturplan (Anlage 5) als öffentliche Grün- und Erschließungsflächen prinzipiell 
dargestellten Bereiche (Quartierspark und -platz, Bellevue-Achse, Grünzone entlang der Karlsruher 
Straße, innere Erschließungsstraßen einschl. Straßenbegleitgrünflächen) sowie die Flächen der 
bestehenden Kindertagesstätte „Child Development Center“ sowie der geplanten 
Gemeinbedarfseinrichtungen (Grundschule, neue Kindertagesstätte, Mehrzweckhalle) 
einschließlich Außenanlagen werden bis zu einem Anteil von 30 % am Vertragsgebiet erschlossen 
und geräumt der Stadt unentgeltlich übereignet. 
Die über den Anteil von 30 % am Vertragsgebiet hinausgehenden Flächen der bestehenden 
Kindertagesstätte „Child Development Center“ sowie der geplanten Gemeinbedarfseinrichtungen 
(Grundschule, neue Kindertagesstätte, Mehrzweckhalle) einschließlich Außenanlagen werden von 
der Stadt auf Basis einer Wertermittlung der städtischen Bewertungsstelle (in Hinblick auf die 
zukünftige Ausnutzung) durch einen Kaufvertrag erworben. Die Feststellung der tatsächlichen 
Flächenanteile erfolgt nach Vermessung der entsprechenden Flurstücke. 
Das bestehende Gebäude der Kindertagesstätte „Child Development Center“ wird darüber hinaus 
unentgeltlich der Stadt übereignet. 
 
5) Bauleitplanung 
 
Die städtebaulichen Ziele der Stadt Darmstadt werden durch den zu erarbeitenden Entwurf zum 
Bebauungsplan S 25 festgelegt werden und im städtebaulichen Vertrag sowie im gesondert 
abzuschließenden Erschließungsvertrag konkretisiert. Gleichzeitig wird die Vorhabenträgerin im 
städtebaulichen Vertrag darauf hingewiesen, dass weder Anspruch auf Erlass eines 
Bebauungsplanes noch Anspruch auf Erlass eines Bebauungsplanes mit einem bestimmten Inhalt 
besteht. 
Die Stadt wird den Entwurf zum Bebauungs- und Landschaftsplan sowie den Entwurf zum 
Umweltbericht auf den in Punkt 3 genannten Grundlagen durch entsprechend qualifizierte 
Planungsbüros erstellen lassen. Darüber  hinaus wird die Stadt die Erstellung eines Mobilitäts- und 
Parkraumkonzeptes im Kontext der Bauleitplanung beauftragen. 
Bei der Erarbeitung des Entwurfs zum Bebauungs- und Landschaftsplan werden die zuständigen 
Stellen der Stadt, die beauftragten Büros sowie die Vorhabenträgerin eng zusammen arbeiten. 
Die Stadt wird den Entwurf zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt 
Darmstadt sowie einen hierzu erforderlichen Umweltbericht durch entsprechend qualifizierte 
Planungsbüros im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren erstellen lassen.

3 
 
Die für die Baurechtschaffung weiteren erforderlichen Planungsleistungen und erforderlichen 
Gutachten (z.B. artenschutzrechtliche Gutachten, Lärmgutachten, Bodengutachten, 
Schadstoffuntersuchungen etc.) werden durch die Vorhabenträgerin im Einvernehmen zwischen 
Stadt und Vorhabenträgerin an fachlich qualifizierte Büros vergeben. Die Ergebnisse der 
Planungsleistungen und Gutachten stehen beiden Vertragspartnern zur Verfügung. 
Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungs- und Landschaftsplans einschließlich 
Umweltbericht, die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die für die Bauleitplanung 
erforderlichen Gutachten der fachlich qualifizierten Büros trägt die Vorhabenträgerin bis zu einer 
Summe von 250.000,00 €.  
 
6) Weitere Planungsleistungen / Qualitätssichernde Wettbewerbe 
 
Weitere erforderliche Planungsleistungen und Konzepte, die nicht im Zusammenhang mit der 
Bauleitplanung stehen, werden von der Vorhabenträgerin auf eigene Kosten im Einvernehmen mit 
der Stadt an qualifizierte Büros vergeben. Bei der Erarbeitung der Konzepte werden die 
Vorhabenträgerin sowie die beauftragten Büros mit den jeweiligen zuständigen Stellen der Stadt 
eng zusammenarbeiten.  
Zur Sicherung von städtebaulichen, freiräumlichen und hochbaulichen Qualitäten (z.B. 
städtebauliche Teilentwürfe, Grün- und Freiflächen, Schule/Kita etc.) werden 
Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Über Inhalt und Art des Wettbewerbs entscheiden die Stadt 
und die Vorhabenträgerin im gegenseitigen Einvernehmen. 
Das/die Wettbewerbsverfahren für den Neubau der Grundschule und der Kindertagesstätte, für die 
Gestaltung des Quartiersparks und für die Gestaltung des Quartiersplatzes werden von der Stadt 
ausgelobt. Die inhaltliche Vorbereitung des/der Wettbewerbsverfahren erfolgt in enger Abstimmung 
zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin. Die Stadt ist in allen Auswahlgremien durch min. 
zwei Magistratsmitglieder und zwei Stadtverordnete als Sachpreisrichter vertreten. Die Kosten für 
das/die Verfahren werden durch die Stadt und die Vorhabenträgerin nach jeweiligen Anteilen an 
den voraussichtlichen Baukosten (im Verhältnis der Kosten für Herrichtung der öffentlichen 
Grünflächen mit Kostentragung durch die Vorhabenträgerin zu den Kosten der Errichtung der 
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mit Kostentragung durch die Stadt) geteilt. 
Zur Sicherung von hochbaulichen Qualitäten in den Neubauflächen werden Wettbewerbsverfahren 
durch die Vorhabenträgerin als Ausloberin durchgeführt. Die inhaltliche Vorbereitung der 
Wettbewerbsverfahren erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin. 
Die Stadt ist in allen Auswahlgremien durch min. zwei Magistratsmitglieder und zwei 
Stadtverordnete als Sachpreisrichter vertreten. Die Kosten für diese Verfahren werden von der 
Vorhabenträgerin getragen. Die Durchführung des Verfahrens kann an Dritte übertragen werden. 
 
7) Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Der Prozess zur kontinuierlichen Bürgerbeteiligung mit min. einer jährlichen öffentlichen 
Informationsveranstaltung wird fortgesetzt. Die Vorbereitung und Durchführung erfolgt durch die 
Vorhabenträgerin für 5 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans. 
 
8) Bebauung 
 
Die städtebaulichen Ziele der Stadt Darmstadt werden durch den noch zu erstellenden Entwurf 
zum Bebauungsplan S 25 vorgegeben. Folgende Maßgaben sollen dem Bebauungsplan zu 
Grunde gelegt werden: 
Es soll eine Fläche von insgesamt 178.000 qm BGF ermöglicht werden, davon 160.000 qm für 
Wohnen und 18.000 qm für Nicht-Wohnnutzung und soziale Infrastruktur. Dabei bleiben die 
städtebaulich nicht wirksamen Teile (Kellergeschosse, Tiefgaragen, Kriechgeschosse und 
untergeordnete Bauteile nach Hessischer Bauordnung) unberücksichtigt. Ebenfalls

4 
 
unberücksichtigt bleiben die Flächen für Bauwerke der technischen Infrastruktur sowie für weitere 
erforderliche Infrastruktureinrichtungen (z.B. Hochgaragen soweit keine Tiefgaragen zugelassen 
werden, Erhalt und Modernisierung des vorhandenen Kraftwerks, zu errichtende Überdachungen 
für CarSharing und Fahrräder, Trafostationen). 
Die Teilung der BGF auf die Baufelder und zwischen privater und öffentlicher Fläche orientiert sich 
vorbehaltlich der künftigen Bauleitplanung am Flächenstrukturplan gem. Anlage 5.  
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Obergrenzen der baulichen Ausnutzung geprüft.  
Bei Neubauten sollte der Passivhausstandard angestrebt werden.  
Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft ist Ziel, die sich daraus ergebenden 
Anforderungen im Wohnungsbau zu berücksichtigen: Barrierefreie Zugänge und Aufzüge sind 
anzustreben. 
 
9) Soziale Bindungen und Anforderungen 
  
Im Vertragsgebiet ist ein Anteil von min. 15 % der Wohneinheiten für die Versorgung von 
Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes 
(„Sozialer Wohnungsbau“) zu realisieren, soweit die öffentlichen Fördermittel zum jeweiligen 
Antragszeitpunkt zur Verfügung stehen. 
Darüber hinaus ist im Vertragsgebiet ein Anteil von 30 % der Wohneinheiten für 
Sonderwohnformen (gemeinschaftliche Wohnprojekte/Wohngruppen, soziale und karitative 
Einrichtungen mit Wohnfunktion, spezialisierte Sonderwohnformen (z.B. Wohnangebote für ältere 
Menschen, für Studierende etc.), zur Eigentumsbildung für Familien mit Einkommen in den 
Grenzen der Eigentumsförderung des Landes Hessen sowie für mittlere Einkommensschichten 
(Berechnungsgrundlage: Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung zzgl. 70 % 
Überschreitung) anzubieten. 
Über die Bewerbungskriterien und das Auswahlverfahren für Wohngruppen / Wohnprojekte 
entscheidet die Stadt Darmstadt im Einvernehmen mit der Vorhabenträgerin. Für die 
Grundstücksveräußerung für gemeinschaftliche Wohnprojekte bzw. Wohngruppen in der Lincoln-
Siedlung sind folgende Kriterien für die Vergabe zu beachten: 
Grundstücke / Einzelgebäude im Bereich der Baufelder B2.1 und B2.2 werden zum 
Selbstkostenpreis verkauft. Die Teilung der Kosten erfolgt pauschal in einem 
Berechnungsschlüssel, der die Gesamtkosten der Vorhabenträgerin unter Berücksichtigung der in 
den Baufeldern zulässigen BGF teilt. Innerhalb der Baufelder B2.1 und B2.2 werden die beiden 
Baufeldern zugeordneten Kosten zusammengefasst und nach Lagegunst und Bauzustand 
gewichtet, im Einvernehmen mit der Stadt Darmstadt festgelegt und nach den Zinssätzen der 
Finanzierung durch die Vorhabenträgerin fortgeschrieben. 
Den Wohnprojekten wird eine Optionsphase eingeräumt, um den Erwerb von Grundstücken / 
Einzelgebäuden vorzubereiten (Optionsphase). Diese Option wird für zwölf Monate gewährt. Nach 
sechs Monaten der Optionszeit eine Optionsgebühr in Höhe von 1 % des potenziellen Kaufpreises 
fällig, die auf einen Kauf angerechnet wird. Dieser Kaufpreis wird unter Einbezug der 
voraussichtlichen Zwischenfinanzierungskosten ermittelt. 
Der soziale Wohnungsbau und die Sonderwohnformen sind in kleinteiliger Mischung mit anderen 
Wohnformen im Vertragsgebiet zu realisieren. 
 
10) Versorgung der Gebiete mit sozialen Infrastruktureinrichtungen 
 
Die Planung und Herstellung der für die Lincoln-Siedlung notwendigen Kitaplätze incl. U3 erfolgt 
durch die Stadt: 
- Sanierung/Umbau des vorhandenen Gebäudes der Kindertagesstätte „Child Development 
Center“

5 
 
- Neubau einer Kindertagesstätte im Bereich der Grundschule am Quartierszentrum an der 
Heidelberger Straße. 
Die Planung und Herstellung der für die Lincoln-Siedlung notwendigen Grundschulplätze erfolgt 
durch die Stadt: 
- Neubau einer Grundschule mit Sporthalle/M ehrzweckhalle am Quartierszentrum an der 
Heidelberger Straße. 
In einem Quartierszentrum sollen Flächen für soziale Infrastruktur für Menschen aller 
Altersgruppen und für alle Bevölkerungsgruppen unter Maßgabe einer wirtschaftlichen 
Kostenträgerschaft durch die Stadt Darmstadt angeboten werden. 
Für eine Gemeinbedarfseinrichtung mit insgesamt ca. 500 qm Nutzfläche sind Flächen vorzusehen 
(in Wohnbebauung integrierbar). Diese sollen gebündelt und zentral (Quartiersmittelpunkt, 
Quartierseingang) angeboten werden. Vor Errichtung ist die wirtschaftliche Kostenträgerschaft 
durch die Stadt Darmstadt zu klären. 
Für eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit mit insgesamt ca. 200 qm Nutzfläche sind 
Erdgeschossflächen anzubieten (in Wohnbebauung integrierbar). Vor Errichtung ist die 
wirtschaftliche Kostenträgerschaft durch die Stadt Darmstadt zu klären. 
 
11) Ziele für die verkehrliche Entwicklung 
 
Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit einem 
umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden, das u.a. ein flächendeckendes CarSharing-
Angebot sowie Angebote der Elektromobilität beinhaltet. Die Grundzüge des innovativen Mobilitäts- 
und Erschließungskonzeptes der Lincoln-Siedlung zielen darauf ab, den freiwilligen und bewussten 
Verzicht auf das eigene Auto komfortabel und ökonomisch attraktiv zu machen und Anreize sowie 
Unterstützung zur Entscheidung für einen Verzicht und ein alternatives Verkehrsverhalten zu 
schaffen. Eine Ausweisung von explizit autofreien Teilbereichen ist derzeit nicht vorgesehen. 
Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzept bilden die in der Rahmenplanung Darmstadt 
Bessungen Süd (Mai 2011) formulierten Grundsätze – siehe Anlage 2.  
Durch die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr, Öffentlicher 
Nahverkehr) und der Implementierung von vertretbaren, aber wirksamen Restriktionen für den 
ruhenden und fließenden Autoverkehr können die Kosten bei der Wohnungsherstellung sowie die 
Lebenshaltungskosten der zukünftigen Bewohner sowie das Verkehrsaufkommen des 
motorisierten Individualverkehrs mit seinen negativen Begleiterscheinungen (Luft, Lärm, 
Flächeninanspruchnahme) reduziert werden. 
Die Vorhabenträgerin bzw. die zukünftigen Eigentümer / Bewohner beteiligen sich an der 
Konkretisierung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Mobilitätsmanagementkonzeptes, wobei 
auf vorhandene regionale Konzepte zugegriffen werden soll, die in Folge auch auf die Gesamtstadt 
Darmstadt und die Region Rhein Main übertragbar sein sollen.  
Mobilitätsmanagement 
Mit der im Vorfeld zu erstellenden Infrastrukturplanung (gute ÖPNV- und 
Radverkehrsverbindungen, Parkraum-, Stellplatz- und flächendeckendes CarSharing-Konzept) 
werden die Grundlagen für ein umfassendes Mobilitätsmanagement geschaffen. Über die 
Maßnahmen des Mobilitätsmanagements werden Informationen über spezielle Mobilitätsangebote 
für ein multimodales Verkehrsverhalten schnell und effizient zugänglich gemacht und die 
Bereitschaft zur Veränderung der Mobilitätsgewohnheiten gestärkt. 
Es geht um passgenaue Angebote für unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse. Durch Verknüpfung 
aller Verkehrsmittel kann Multimobilität gefördert werden, die auf die Verzahnung bestehender 
Mobilitätsangebote setzt.  
Die Vorhabenträgerin sowie die zukünftigen Eigentümer / Mieter haben sich gemeinsam mit der 
Stadt und weiteren Akteuren des Mobilitätsmanagements an der Konzeptentwicklung zu beteiligen

6 
 
und Angebote, wie Anreizsysteme (z.B. Mobilitätskarte, Leihfahrräder etc.), Organisations- und 
Informationsmodelle mitzuentwickeln und umzusetzen. 
Mobilitätszentrale bzw. Mobilitätsstationen 
Um die Angebote und die damit verbundene Dienstleistungen sicher zu stellen, werden Räume 
und Flächen benötigt die am Quartiersplatz in einer Mobilitätszentrale und an mindestens einer 
weiteren Anlaufstelle (Mobilitätsstation) im Quartier unter Maßgabe einer wirtschaftlichen 
Kostenträgerschaft angeboten werden. Hier soll zum einen Mobilitätsberatung stattfinden, d.h. 
Fragen zur Mobilität geklärt werden, sowie zum anderen verschiedene Mobilitätsarten vorgehalten 
werden, wie z.B. Lastenfahrräder, CarSharing etc.. Eine enge Verzahnung mit einem 
Quartiersmanagement ist sinnvoll und anzustreben. Das Betreiberkonzept entwickelt die 
Vorhabenträgerin gemeinsam mit der Stadt Darmstadt im Rahmen eines Pilotprojektes. 
CarSharing 
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, im Rahmen des Mobilitätskonzeptes eine hohe CarSharing-
Erschließungsqualität anzubieten. Die Stellplätze sind auf den 0,2 Stellplätzen / WE in 
unmittelbarer Gebäudenähe auf den Baufeldern sowie an den Mobilitätsstationen unterzubringen.  
Mit Fertigstellung der ersten Gebäude sind bereits die ersten CarSharing-Stationen zu etablieren. 
Elektromobilität 
Die Lincoln-Siedlung soll durch eine auf die neuen Technologien abgestimmte Infrastruktur für 
Kommunikation und Mobilität als Pilotprojekt für andere Quartiere gelten und die in der Region 
bereits vorhandenen Ansätze ergänzen. Es ist Ziel, eine nachhaltige, elektromobile Vernetzung 
von unterschiedlichen Elektrofahrzeugen und Elektro-Zweirädern aufzubauen. Die Kombination 
von CarSharing und Elektromobilität soll noch stärker zu einer umweltverträglichen 
Gebietsentwicklung beitragen. 
Elektromobilität soll in Form von Ladestationen, CarSharing-Fahrzeugen und dem Verleih von 
Elektrofahrrädern (z.B. Lastenfahrräder) im Gebiet gefördert werden. Entsprechende 
Förderanträge können in Zusammenarbeit mit der Stadt gestellt werden bzw. sind bereits in 
Bearbeitung. 
Die Vorhabenträgerin beteiligt sich gemeinsam mit der Stadt und weiteren Netzwerkpartnern der 
Elektromobilität an zu entwickelnden Konzepten inkl. Betriebs- und Organisationsmodell. 
Evaluation 
Es ist sicherzustellen, dass frühestens drei, spätestens zehn Jahre nach Baubeginn eine 
Evaluation zum Mobilitätsverhalten der Bewohner durchgeführt wird. Hierfür sind im Wesentlichen 
Haushaltsbefragungen durchzuführen und auszuwerten. Durch die Evaluation soll die Wirkung 
bzw. die Effektivität der Anreize auf das Mobilitätsverhalten geprüft und verbessert werden.  
 
12) Parkierung 
 
Die Hessische Bauordnung ermöglicht den Gemeinden durch Festlegung einer Satzung „... die 
Einschränkung der Herstellung von notwendigen oder nicht notwendigen Garagen oder 
Stellplätzen, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies erfordern“ (§ 44, Absatz 
1, Nr. 5 HBO). Von dieser Möglichkeit soll bei der Entwicklung der Lincoln-Siedlung Gebrauch 
gemacht werden, da die Voraussetzungen besonderer Maßnahmen durch das Mobilitäts- und 
Verkehrskonzept geschaffen werden. 
Beabsichtigt ist eine Einschränkung auf maximal 0,7 Stellplätze / Wohneinheit (WE). Der 
Hauptanteil des ruhenden Verkehrs (0,5 Stellplätze / WE sowie Stellplätze für Beschäftigte) sind 
dezentral in größeren Parkierungsanlagen auf den Baufeldern am Quartiersrand unterzubringen 
(Festlegung im Bebauungsplan). Der verbleibende Anteil (0,2 Stellplätze / WE) ist auf den 
Grundstücken der zukünftigen Eigentümer – mit Vorrang für mobilitätseingeschränkte Personen 
und CarSharing-Fahrzeuge – zu platzieren.

7 
 
Die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 04.05.2009 erlaubt darüber hinaus 
„... die Aussetzung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze, solange und soweit 
nachweislich kein Bedarf an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge besteht. Kein Bedarf besteht, solange 
sichergestellt ist, dass die zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten im Umkreis von 750 m, 
gemessen von den Grenzen des Bebauungsplangebietes, kein Kraftfahrzeug dauerhaft nutzen.“ 
Auch von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. 
Vorstellbar ist, dass zunächst nur ein Teil der Stellplätze hergestellt wird und ein Teil der 
Parkierungsanlagen bei Bedarf z.B. modulartig erweitert werden. Diese Vorhalteflächen können bis 
zur Inanspruchnahme als Grün- oder Freiflächen genutzt werden.  
Die Zahl der Kfz-Parkstände im öffentlichen Straßenraum ist auf ein vertretbares Mindestmaß zu 
begrenzen und zu bewirtschaften. Ein Ausweichen der Bewohner auf Nachbarquartiere zur 
Umgehung der Parkregelungen ist aufgrund der Ortslage des Quartiers ebenfalls nicht zu erwarten 
(Verdrängungseffekt). Somit sind für in der Lincoln-Siedlung optimale Voraussetzung für die 
Umsetzung eines autoarmen Quartiers gegeben.  
Die übliche Verpflichtung zur Stellplatzherstellung bzw. die Verknüpfung der Kosten von Wohnen 
und Stellplatz sollen in der Lincoln-Siedlung in Form eines Pilotprojektes entkoppelt werden. 
Autofreie Haushalte müssen keinen Stellplatz erwerben, Haushalte mit Fahrzeugen müssen die 
Kosten für ihren Stellplatz einrechnen.  
Die Stadt entwickelt gemeinsam mit der Vorhabenträgerin ein entsprechendes Herstellungs- und 
Betreiberkonzept für die Parkierungsanlagen. 
 
13) Innere Erschließung 
 
Zur Stärkung der Nahmobilität ist ein engmaschiges Fuß-/Radwegenetz mit Zentrum am 
Quartiersplatz und Anschluss an die stadtweiten Verbindungen auszubilden. Es erschließt das 
Wohngebiet teilweise unabhängig vom motorisierten Individualverkehr.  
Die MIV-Erschließung des Quartiers erfolgt nach derzeitiger Vorplanung (siehe Anlage 5) äußerst 
sparsam durch eine Nord-Süd-gerichtete, zweifach gebrochene Erschließungsachse mit den 
erforderlichen Verbindungen zu den Anschlusspunkten. Von den Erschließungsstraßen zweigen 
wenige Wohn- bzw. Anliegerstraßen ab, die die Anfahrbarkeit (Anlieferung) aller Gebäude und 
Plätze auch mit dem Kfz sicherstellen.  
Alle Straßen sind als Zwei-Richtungsstraßen sowie Tempo-30-Zonen bzw. als verkehrsberuhigter 
Bereich auszubilden. Die Verlangsamung des Autoverkehrs trägt zur Verkehrsberuhigung bei und 
ermöglicht die konsequente Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Zur 
Verkehrsberuhigung bzw. zur Verhinderung möglichen Schleichverkehrs sind weitere Maßnahmen, 
wie z.B. Engstellen im Straßennetz, vorzusehen. 
Der Radverkehr muss im Viertel immer allgegenwärtig sein. Öffentliche Fahrradabstellplätze sind 
witterungsgeschützt und mit Rahmenanschlussmöglichkeiten an allen wichtigen Zielen und 
Einrichtungen anzubieten.  
Bei den privaten Fahrradabstellplätzen ist eine komfortable Unterbringung sowie eine leichte 
Zugänglichkeit (Rampen) in bzw. an den Wohngebäuden zu gewährleisten. Die Planung bzw. 
Ausführung hat unter Beachtung des Leitfadens der Stadt Darmstadt (in Arbeit, 2014) zu erfolgen.  
 
14) Erschließungsleistungen 
 
Die Vorhabenträgerin übernimmt die Planung und Durchführung (Herstellung oder Umbau) der 
erstmaligen Erschließung des Vertragsgebiets inklusive der notwendigen Anschlüsse des Gebietes 
an vorhandene Siedlungsbereiche in Abstimmung mit der Stadt gemäß einem gesondert 
abzuschließenden Erschließungsvertrag.

8 
 
Gleiches gilt für eventuell erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, sämtliche öffentliche Grünflächen 
sowie für Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Gewährleistung des erforderlichen 
Immissionsschutzes. 
Zu den Erschließungsleistungen durch die Vorhabenträgerin gehört auch die Planung und 
Herstellung des Straßenbegleitgrüns entsprechend der Ergebnisse des Grünordnungsplans. 
Planung und Ausbau erfolgen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt und werden im 
gesonderten Erschließungsvertrag geregelt. Die beschlossenen städtischen Standards für 
Baumpflanzungen sind generell einzuhalten. 
 
15)  Äußere Erschließung 
 
Die Lincoln-Siedlung ist über die Heidelberger Straße und die neue Planstraße (südliche 
Erschließungsstraße) an das übergeordnete städtische und regionale Straßennetz angeschlossen. 
Die Stadt übernimmt die Planung und Herstellung der Planstraße mit Anschluss an die Karlsruher 
Straße einschließlich des Knotenpunktes Planstraße / Heidelberger Straße / Cooperstraße.  
 
16) ÖPNV 
 
Die ÖPNV-Erschließung der Lincoln-Siedlung mit den auf die Gesamtstadt bezogenen Angeboten 
erfolgt über die bestehende Straßenbahnverbindung im Zuge der Heidelberger Straße. Die neue 
Haltestelle in Höhe der Schule verdichtet das Angebot in den 300 m-Einzugsbereich gegenüber dem 
Bestand. Die bereits bestehende hohe Taktfrequenz sorgt für eine optimale ÖPNV-Anbindung. Die 
Planung und Herstellung der neuen Straßenbahn-Haltestelle erfolgt durch die Stadt Darmstadt.  
 
17) Regenwasserbewirtschaftung und Trinkwassereinsparung 
 
Im Plangebiet ist eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers zu realisieren. Eine 
Kanalisation ist nur für die Ableitung von Schmutzwasser zu errichten.  
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, unter Beachtung der künftigen Festsetzungen des 
Bebauungsplans, den Grad der Versiegelung möglichst gering zu halten. 
Befestigte Flächen auf den privaten Grundstücken sind wasserdurchlässig auszuführen oder das 
dort ggf. anfallende Niederschlagswasser seitlich zu versickern.  
Regenwassernutzungsanlagen für häusliche Zwecke und Gartenbewässerung sind bei Neubauten 
zu errichten. 
Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, hierzu ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept in enger 
Abstimmung mit der Stadt zu beauftragen.  
 
18) Energieversorgung 
 
Die Entwicklung der Lincoln-Siedlung ist Teil der Klimaschutzanstrengungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und folgt dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der CO2-
Emissionen bis zum Jahr 2050. 
Die Vorhabenträgerin realisiert eine möglichst klimafreundliche, emissionsarme und wirtschaftliche 
Wärmeversorgung der bestehenden und der neu zu errichtenden Gebäude. 
Eine Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur aus Nahwärmenetz und Heizzentrale ist 
anzustreben. Hierzu sind enge Abstimmungen mit dem kommunalen Versorgungsträger 
(Eigentümer der Anlage) vorzunehmen, um diese auf die genannten Aspekte zu optimieren bzw. 
an den erwarteten Leistungsbedarf anzupassen.

9 
 
Die konkrete Ausgestaltung des Konzeptes wird aktuell noch erarbeitet. Es soll Bestandteil des 
städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung der Lincoln-Siedlung werden. 
 
19)  Landschafts- und freiraumplanerische Ziele 
 
Der Rahmenplan sieht für die Lincoln-Siedlung ein großzügiges und differenziertes Angebot an 
attraktiven Freiräumen sowie eines zusammenhängenden Netzes von öffentlichen Grün- und 
Parkanlagen zur wohnortnahen Erholung und als Orte der Kommunikation vor. Darüber hinaus 
werden die Freiräume am Rand und teilweise außerhalb der Konversionsflächen einbezogen mit 
dem Ziel, den Freiraumgürtel vom Grünzug Bessungen Süd im Osten bis zum Sport- und 
Freizeitgelände Heimstättensiedlung im Westen als durchgängigen Grünzug aufzuwerten und 
wiederherzustellen sowie den nahezu geschlossenen umfließenden Wald- und Offenlandgürtel mit 
hohen landschaftlichen Qualitäten zwischen Bessungen und Eberstadt zu ergänzen. 
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, unter Beachtung der künftigen Festsetzungen des 
Bebauungsplans, Natur und Landschaft soweit wie möglich zu schonen. Hierzu sind insbesondere 
die Baumkartierung von 2010 mit Erfassung besonders wertvoller Baumbestände und die 
Biotopkartierung von 2011 mit Erfassung besonders wertvoller Sandmagerrasenbestände zu 
beachten. 
Der Anteil der zusammenhängenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen gemäß dem Plan in 
Anlage 5 an der Gesamtfläche von min. 15 % soll im Verfahren der Bauleitplanung sichergestellt 
sein. 
 
20) Öffentliche Grün- und Freiflächen 
 
Die Planung und Herstellung aller öffentlichen Grün- und Freiflächenanlagen (Quartiersplatz, 
Quartierspark, Bellevue-Achse, Grünzone entlang der Karlsruher Straße in der Lincoln-Siedlung 
und seiner Grünverbindungen) und des Straßenbegleitgrüns erfolgt durch die Vorhabenträgerin in 
Abstimmung mit der Stadt / Grünflächenamt. 
Quartierspark 
- Der Quartierspark stellt die z entrale öffentliche Grünfläche dar, die in ihrer Dimensionierung die 
Möglichkeit bietet, für alle gesellschaftlichen Gruppen attraktive familienfreundliche 
Erholungsräume zu schaffen. Der Ausbau als integrativer Spiel- und Aufenthaltsort mit 
kommunikativen Orten und Rückzugsräumen beinhaltet Angebote für alle Bevölkerungsteile – 
Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren. 
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Planung und Herstellung des Quartiersparks 
entsprechend den Ergebnissen des Wettbewerbsverfahrens.  
Quartiersplatz 
- Der Quartiersplatz bildet das Zentrum des Wohnquartiers, gelegen an der geplanten 
Straßenbahnstation Lincoln Siedlung und am Fuß-/Radweg zur Ludwigshöhstraße, zur 
Lichtenbergschule und zum Wohnquartier Cambrai-Fritsch-Kaserne. Die nördliche 
Platzrandbebauung (Neubau) ist geeignet, Nahversorgungsfunktionen (Läden, 
Dienstleistungen, soziale Einrichtungen etc.) aufzunehmen, die südliche Platzwand wird durch 
den Schulneubau gebildet. 
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zu r Planung und Herstellung des Quartiersplatzes 
entsprechend den Ergebnissen des Wettbewerbsverfahrens. 
Bellevue-Achse 
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zu r Planung und Herstellung der Bellevue-Achse in 
nördlicher Verlängerung und im Anschluss an den Quartierspark als großzügige 
Grünverbindung mit Blick auf die Großherzogliche keramische Manufaktur und einer 
Mindestbreite von 30 m.

10 
 
- Die Planung und der Ausbau mit einem mittleren bis hohen Ausstattungsstandard einschließlich 
Beleuchtung und Nutzungsangeboten für die unterschiedlichen Altersgruppen des 
Wohngebietes erfolgt durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit dem Grünflächenamt. 
Grünzone entlang der Karlsruher Straße 
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Planung und Herstellung des Grünbereiches entlang 
der Karlsruher Straße mit Wegeverbindungen, Beleuchtung, erforderlichen 
Lärmschutzmaßnahmen und schwerpunktmäßigen Jugendspielbereichen in Abstimmung mit 
dem Grünflächenamt.  
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Planung und Herstellung des integrierten 
Jugendspielbereiches einschließlich überdachter Verweilmöglichkeit mit entsprechenden 
Beteiligungsverfahren. 
- Die vorhandenen Sandmagerrasen sind beso nders zu sichern und in die Grünzone 
bestandserhaltend zu integrieren. 
- Die Eingrünung der Lärmschutzwand ist zu verbessern. 
- Die Bestandteile der bestehenden Skater-Anlage, die zur Wiederverwendung an anderer Stelle 
geeignet sind, sind abzubauen und an anderer Stelle abzusetzen oder bei der Stadt 
einzulagern. 
 
21)  Private Grünflächen 
 
Die großzügigen privaten Freiflächen kennzeichnen das Gebiet und sollen insbesondere im Südteil 
erhalten werden. Die offene parkartige Gestaltung wird ergänzt durch den Erdgeschosszonen 
zugeordnete Terrassen und Gartenflächen. Um den besonderen Charakter der Lincoln-Siedlung 
erhalten zu können ist ein sorgfältiger Umgang mit Nebenanlagen und Parkierungsflächen 
(Standort, Gestaltung etc.) notwendig. 
Die Gestaltung der grünbestimmten inneren Gliederung der Bauflächen erfolgt weitgehend autofrei 
und bespielbar. 
Die extensiven Freiflächen zwischen den Wohnblöcken sind möglichst weitestgehend zu erhalten. 
Der Anteil von privaten Grünflächen auf Baufeldern ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens 
noch festzulegen. 
Bei Geschosswohnungsbau sollen Gartenflächen/-größen als wohnungsnahe private Freiräume 
(Mietergärten) angeboten werden. 
Es ist gemeinsames Ziel, den offenen Parkcharakter dieser Siedlung durch entsprechende 
grünordnerische Maßnahmen zu erhalten (insbesondere im südlichen Bereich). 
 
22) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Die durch die Entwicklung der Konversionsfläche beabsichtigten Baumaßnahmen stellen Eingriffe 
in Natur und Landschaft dar. Alle Verfahrensbeteiligten streben an, dass erforderliche Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen durch die Vorhabenträgerin  möglichst im Vertragsgebiet selbst erfolgen. 
Ansonsten sind nachrangig außerhalb des Vertragsgebietes Ersatzmaßnahmen durch die 
Vorhabenträgerin in enger Abstimmung mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt 
durchzuführen oder über Biotopwertpunkte nach gesetzlicher Vorgabe abzulösen. 
 
23)  Biotopschutz 
 
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, unter Beachtung der künftigen Festsetzungen des 
Bebauungsplanes, zur Sicherung und Entwicklung schützenswerter Biotope. Hier sind

11 
 
insbesondere die Sandmagerrasenbestände und die erhaltenswerten Altbaumbestände zu 
berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch für die Bauflächen und privaten Freiflächen. 
Während der Bauphase sind die Bäume entsprechend mit Schutzvorrichtungen zu schützen. Dabei 
ist insbesondere bei den wertvollen Altbaumbeständen auf die großen Wurzelreichweiten zu 
achten. 
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich für die Sandmagerrasenbestände ein Sicherungs- und 
Entwicklungskonzept zu erstellen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt.  
Während der Bauphase sind die Sandmagerrasenbestände soweit wie möglich zu erhalten, zur 
Entwicklung neuer Flächen ist örtlich gewonnener Sandboden bzw. Oberboden zu verwenden, der 
nicht angereichert werden darf. 
Für die Sicherung und Entwicklung der Sandmagerrasenbestände ist ein Monitoring einzurichten.  
 
24) Immissionsschutz 
 
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Ausführung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen, soweit 
diese im zu erstellenden Bebauungsplan S 25 als notwendige Maßnahmen festgesetzt werden. Die 
Vorhabenträgerin errichtet bzw. ergänzt in Abstimmung mit der Stadt die zur Entwicklung des 
Wohngebiets erforderlichen Maßnahmen und Anlagen innerhalb und außerhalb des 
Vertragsgebiets. 
 
25) Altlasten/Bodensanierung 
 
Die Beseitigung aller belasteten Böden auch außerhalb der bekannten Kontaminationsfläche und 
ggf. Sanierung von Grundwasserbelastungen ist von der Vorhabenträgerin durchzuführen oder 
Dritten zu übertragen. 
 
26) Bodenordnung 
 
Eine Bodenordnung ist nicht vorgesehen. Die Neubildung von Grundstücken erfolgt auf der Basis 
privatrechtlicher Regelungen. 
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für die privatrechtliche 
Neuordnung von Bauflächen sowie für die Vermessung und grundbuchrechtlichen Sicherung der 
öffentlichen Flächen.  
 
27)  Veräußerung von Flächen/Rechtsnachfolge 
 
Wird das Eigentum an einzelnen Grundstücken im Vertragsgebiet auf Dritte übertragen, ist die 
Vorhabenträgerin verpflichtet, dem Erwerber alle Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen.  
 
28) Übernahme der Folgekosten 
 
Die Vorhabenträgerin beteiligt sich an den Kosten der Bauleitplanung und der hierfür erforderlichen 
Gutachten, wie sie in diesem Papier dargestellt sind, bis zu einer Summe von 250.000,00 €.   
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Planung und Herstellung der Erschließung auf eigene 
Kosten nach vorheriger Ausschreibung entsprechend den Vorgaben dieses Papieres in den 
Punkten 14, 20 und 22. Die Vorhabenträgerin und die Stadt sind sich einig, dass die hierfür 
anfallenden Kosten den Betrag von 15,4 Mio. € nicht überschreiten dürfen. Sollte aufgrund von 
Optimierungen der Erschließung der reale Aufwand der Vorhabenträgerin unter 15,4 Mio. € liegen, 
wird die Vorhabenträgerin an die Stadt einen entsprechenden Kostenzuschuss zu sozialer

12 
 
Infrastruktur dieses Gebietes, zur Realisierung des Mobilitätskonzeptes oder zur ÖPNV-
Erschließung dieses Gebietes leisten. 
Eine Erhöhung der diesem Papier festgelegten 160.000 qm BGF für Wohnen hat Auswirkungen 
auf die technische und soziale Infrastruktur. Der Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur erhöht 
sich in dem gleichen Verhältnis, in dem sich die BGF auf den privaten Baufeldern an der Gesamt-
BGF erhöht. 
 
 
 
Anlagen zum städtebaulichen Vertrag: 
Anlage 1: Lageplan mit Vertragsgebiet 
Anlage 2: Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd 
Anlage 3: Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ 
Anlage 4: Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der Lincoln-Siedlung 
Anlage 5: Flächenstrukturplan mit Darstellung der öffentlichen Grün- und Erschließungsflächen und 
Gemeinbedarfseinrichtungen

LegendePlangebiet Lincoln SiedlungPð)OlFKH6WDGW'DUPVWDGWPð
PROJEKT NR.
ZEICHNUNGSNR.MASSSTABBEARBEITUNGSSTANDERSTELLT BEARBEITET*(35h)7GEZEICHNETBullermannPawelke1:100005210110.06.2014
Lincoln Siedlung Darmstadt
April 20141425329
Anlage 1
Plangrundlage:Inhalt:Verfasser:Stand: -Kataster  0lU]Katasteramt DarmstadtDie Daten liegen im Koordinatensystem ETRS89.UTM-32N
+DYHOVWUD‰H$''DUPVWDGWTelefon:06151/9758-0  Telefax:06151/9758-30  Email: mail@gvd-darmstadt.de

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Heidelberger Straße
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Franklinstraße
(6117)10800
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I+D
FußwegRadweg
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Spielplatz
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Kita
Schule
 Kita
Fuß- und Radwegeachse
Sandmagerrasen
0m      100m      200m
P
P
Lincoln Siedlung Darmstadt
Konzeptvorschlag "Erhalt der Siedlungsstruktur"
Stadtplanungsamt
Baufelder:
Bestandsentwicklung
Neubau
öffentliche Einrichtungen
Stand: 26.09.2013
Parkierungsanlage
P
B1
N1
B2
Mitte
Süd
Nord
N2
N3
B3
B4
Schule / Kita
Kita
HSE

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben   Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der Lincoln-Siedlung 
 
Allgemeines 
Angestrebt wird, in einem gemeinsam abgesti mmten und getragenen Verfahren die Lincoln-Siedlung 
zu veräußern. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl die Stadtentwicklungsziele der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (im Folgenden Stadt genannt) als auch die für die Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (kurz: BImA genannt) gültigen Regelungen zur Liegenschaftsveräußerung. Ziel 
ist es, durch eine Festlegung der späteren städtebaulichen, gestalterischen sowie immobilien- bzw. 
wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingung en auf der genannten Maßstabsebene eine 
größtmögliche Verbindlichkeit bzw. Planungssicherheit für die künftigen Eigentümer zu erreichen. Für 
die Stadt ist zu gewährleisten, dass Finanzierung,  respektive Bau der notwendigen technischen und 
sozialen Infrastruktur für das künftige Quartier sichergestellt ist. 
Dieses Eckpunktepapier bildet die Grundlage für einen zwischen der Stadt und der BImA zu 
schließenden städtebaulichen Vertrag. Auf dies er Basis startet sodann die Vermarktung der 
Liegenschaft. Angestrebt wird hierfür das II. Quartal 2014. 
 
Verfahrensweise 
(1) Zur Schaffung einer Grundlage wird die Rahme nplanung / das Entwicklungskonzept der Stadt für 
die Lincoln-Siedlung weiterentwickelt. Dabei wird ange strebt, in signifikant höherem Maße als bisher 
vorgesehen, Bestandsgebäude und bestehende Erschließungsanlagen zu erhalten. Grundlage ist das 
von der Stadt erarbeitete Entwicklungskonzept II (Anlage) für die Lincoln-Siedlung. 
(2) Auf Basis des Entwicklungskonzeptes II werden Umgriffe und städtebauliche Ziele für Teilflächen 
definiert. Die Vermarktung durch die BImA erfolgt durch Ausschreibungsverfahren dieser Teilflächen. 
Auch Gesamtgebote sind möglich, ebenso wie Gebote von Bietergemeinschaften. Der Verkauf erfolgt 
erschließungsumlagepflichtig. Die Stadt stellt  zeitnah einen Bebauungsplan auf. Die Kosten der 
Bauleitplanung und der erforderlichen Gutachten in Höhe von insgesamt 250.000 € werden von den 
künftigen Eigentümern getragen. 
(3) Die Beteiligung der Stadt an Vergabeentscheidu ngen ist verbindlich geregelt: Kaufinteressenten 
werden aufgefordert, ihrem Kaufpreisgebot ein Nu tzungskonzept beizufügen. Nach Sichtung der 
Gebote wird die BImA einen engeren Bieterkreis be stimmen. Hierbei wird auf die Übereinstimmung 
des vorgeschlagenen  Nutzungskonzeptes mit de n Vorgaben des Entwicklungskonzeptes II Wert 
gelegt. Die BImA wird die ausgewählten Bieter so dann auffordern, ihre Nutzungskonzepte in einem

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gemeinsamen Termin dem Stadtplanungsamt vorzuste llen. Die Stadt hat daraufhin die Gelegenheit, 
innerhalb angemessener Frist eine Empfehlung / Stellungnahme gegenüber der BImA abzugeben.  
(4) Die im Entwicklungskonzept II als öffentliche Gr ün- / Erschließungsflächen dargestellten Bereiche 
werden bis zu einem Anteil von 30 % an der Gesamtfläche unentgeltlich der Stadt übereignet. 
Gemeinbedarfsflächen werden der Stadt auf Basis einer Wertermittlung zum Kauf angeboten.  
(5) Die BImA wird in den Grundstückskaufverträgen darauf hinweisen, dass sich die künftigen 
Eigentümer auf Basis der Bedarfe, die sich aus der überarbeiteten Rahmenplanung ergeben, an den 
Kosten der Bauleitplanung und der erforderlichen Gutachten (s. Absatz 2), der Erschließung und den 
Baukosten der sozialen Infrastruktur der Siedlung bis zu einem Betrag von insgesamt 15,65 Mio. €  
beteiligen und diesen Betrag der Stadt erstatten.  Dazu zählt die Finanzierung von Planung und Bau 
der Grün- und Freiflächen sowie der sozialen Infras truktur (teilw. nur Ertüchtigung). Die Umlegung der 
Folgekosten in Höhe von 15,4 Mio. € erfolgt nach Nettowohnbauland/zulässiger BGF. Damit sind 
sämtliche Folgekosten,  die Kosten der Baulei tplanung sowie der erforderlichen Gutachten  
abgegolten. 
Im Falle des Gesamtverkaufs der Liegenschaft erfo lgt die innere Erschließung durch den Erwerber. 
Die Anrechnung der Erschließungskosten verhandelt der Erwerber unmittelbar mit der Stadt.  
Für den Fall, dass die BImA im Wege der Marktabfrage einen höheren Kaufpreis erzielt als           
45,21 Mio. €, erklärt sie sich bereit, der Stadt auf Nachweis Folgekosten, die über den Betrag von  
15,4 Mio. € hinausgehen, anteilig bis zu einem noch festzulegenden Gesamtbetrag zu erstatten.  
(6) Auf Basis des Entwicklungskonzepts II werden für die einzelnen Teilflächen 
Nutzungsbeschreibungen erarbeitet und  zur verbindlichen Grundlage der/des 
Ausschreibungsverfahren/s gemacht. Darin ent halten sind Festlegungen zum Maß der baulichen 
Nutzung. Um die inhaltlichen Ziele der beschloss enen Rahmenplanung zu wahren, wird für 15% der 
Bruttogeschossfläche die Realisierung von geför dertem Wohnungsbau erwartet. Das Planungsziel, 
30% der Wohneinheiten für Sonderwohnformen (Studi erende, Wohngruppen) zu reservieren, wird 
bedarfsorientiert erreicht, indem die Stadt für eine Teilfläche mit 5 Bestandsgebäuden (Teilfläche 
nördlich der Kita B2) die Erstzugriffsoption wahrnimmt und auf einer weiteren Teilfläche die 
Möglichkeit zur Schaffung studentischen Wohnraum s durch eine Anstalt öffentlichen Rechts (oder 
einer vergleichbaren, öffentlich dominierten Institutio n) geschaffen wird. Zudem wird bei der Prüfung 
der städtebaulichen / architektonischen Konzepte v on potenziellen Käufern Wert auf altersgerechtes 
und barrierefreies Wohnen gelegt. 
(7) Die BImA hat die Lincoln-Siedlung auf Altlasten untersuchen lassen. Das Gutachten (Orientierende 
Umwelttechnische Untersuchungen) vom 03.12.2009 liegt der Stadt vor. In dem städtebaulichen 
Vertrag zwischen BImA und Stadt wird geregelt, dass die BImA für die öffentlichen 
Erschließungsflächen keine Haftung für Altlasten- und Kampfmittelfreiheit übernimmt.

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(8) Zur Gewährleistung der städtebaulichen und architek tonischen Qualität wird  die BImA die Bieter 
darüber informieren, dass spätere Eigentüm er bei der Beplanung von Teilflächen vor 
Bauantragstellung konkurrierende Verfahren mit min destens drei Architekten durchzuführen haben. 
Die Vertretung der Stadt in den jeweiligen Auswahlgr emien ist von den Auslobern sicherzustellen. Zur 
Vermeidung eines wirtschaftlichen Nachteils für die BImA stellt die Stadt sicher, dass durch dieses 
Verfahren keine wesentlichen zeitlic hen Verzögerungen eintreten. Die Stadt trägt die Kosten des 
Verfahrens in angemessenem Umfang. 
 
Darmstadt, den …

Legende
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Plangebiet Lincoln SiedlungPð
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Studentenwohnen 2014-2024
Planung:
Bestand:
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Plangrundlage:Inhalt:Verfasser:Stand: -Kataster  0lU]Katasteramt DarmstadtDie Daten liegen im Koordinatensystem ETRS89.UTM-32N
'LHGDUJHVWHOOWHQ%DXN|USHUGHU1HXEDXWHQVWHOOHQHLQHbeispielhafte Bebauung auf der Grundlage der in den Baufeldernjeweils dargestellten baulichen Ausnutzung da.Die Verteilung der insgesamt erforderlichen BGF auf die BaufelderLVWDXVGHUDNWXHOOHQ)OlFKHQJHRPHWULHHQWZLFNHOWGKLPZHLWHUHQ9HUIDKUHQN|QQHQVLFK9HUVFKLHEXQJHQHUJHEHQAlle bebauungsrelevanten Darstellungen sind vorbehaltlich des]XNQIWLJHQ9HUIDKUHQV]XU%DXOHLWSODQXQJ
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PROJEKT NR.
ZEICHNUNGSNR.MASSSTABBEARBEITUNGSSTANDERSTELLT BEARBEITET*(35h)7GEZEICHNET)OlFKHQVWUXNWXUSODQBullermannPawelke1:100005210210.06.2014
Lincoln Siedlung Darmstadt
April 20141425329
Anlage 5

Beratungsverlauf (4)

TOP 18
TOP 20
TOP 32
TOP 287

Orte (8)

  • Heidelberger Straße 37
  • Karlsruher Straße
  • Noackstraße 5
  • Heidelberger Landstraße
  • Cooperstraße
  • Ludwigshöhstraße
  • Franklinstraße
  • Einsteinstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0249
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.06.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00