Mandari Insight

V/1062/2008

Ateliers Schulstraße und Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V.

Vorlagen 10.12.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2009, TOP 15.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/1062/2008/1 mit Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

17257 Zeichen

V/1062/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ateliers Schulstraße und Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2009 Kulturausschuss Vorberatung 
27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.02.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
11.02.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Rat stimmt dem zwischen dem Kulturamt und der Ateliergemeinschaft gemeinsam ent-
wickelten und in der Begründung genannten Verfahren zur Vergabe der Ateliers zu. 
 
2. Der Rat nimmt die für die Zukunftswerkstatt vorgesehene Raumnutzung zur Kenntnis (siehe 
unter Ausgangs- und Beschlusslage in der Begründung). 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Mietzahlungen der Ateliergemeinschaft und der Zu-
kunftswerkstatt Kreuzviertel nicht kostendeckend sind und daher im städtischen Haushalt 
zusätzlich derzeit rund 75.000 € p. a. bereitzustellen sind. 
 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
 
- die Eckpunkte der Mietverträge sowie die Veranschlagung der Mietaufwendungen im Haus-
halt in der parallel zu beratenden nicht öffentlichen Vorlage V/1050/2008 beschrieben sind. 
 
- zur Finanzierung der nicht kostendeckenden Mietzahlungen dem Kulturamt durch das Amt 
für Immobilienmanagement ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung Aufwendungen aus internen 
Leistungsbeziehungen berechnet werden, die sich derzeit auf 75.000 € p. a. belaufen. Durch 
die zeitlich versetzte Fertigstellung beider Gebäude (s. u.) ergeben sich abweichende gerin-
gere Beträge in den Jahren 2009 und 2010 sowie gegen Ende der Laufzeit der Mietverträge 
in den Jahren 2024 und 2025. Die zu zahlenden Mieten sind indexiert (VPI). 
Vorlagen-Nr.: 
V/1062/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Schnell 
Herr Hengstmann 
Ruf: 
492 41 00 
492 41 05 
E-Mail: 
Schnell@stadt-muenster.de 
Hengstmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1062/2008 
 
 
Begründung: 
Ausgangs- und Beschlusslage 
 
Der Ateliergemeinschaft
 Schulstraße sind im städtischen Gebäude der ehemaligen Eichendorff 
Schule an der Schulstraße 22 zurzeit im 1. und 2. Obergeschoss Flächen von insgesamt 600 qm 
per Mietvertrag zu günstigen Konditionen (3,32 € Gesamtmiete inkl. Betriebs- und Heizkosten)  
überlassen. Darüber hinaus nutzt die Ateliergemeinschaft einen zusätzlichen Raum von ca. 56 qm 
und Flure, Toilettenanlagen und sonstige Verkehrsflächen. Der Verein Zukunftswerkstatt Kreuz-
viertel nutzt dort rund 80 qm zu einer Betriebskostenpauschale (keine Miete) von 150,00 €/Monat. 
 
Die politischen Gremien haben sich in den letzten Jahren bereits mehrfach mit dem Thema „Neu-
ordnung Baublock Schulstraße“ und dem Erhalt der Ateliergemeinschaft sowie des Vereins Zu-
kunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. befasst. Hier sollen kurz die wesentlichen Eckpunkte der für die 
Künstlergemeinschaft und die Zukunftswerkstatt relevanten Beschlüsse und der Stand der bisheri-
gen Umsetzung dargestellt werden.  
 
Bereits in der Sitzung des Kulturausschusses am 28. Februar 2001 beschloss der Kulturaus-
schuss: 
„Für das Gebäude der ehemaligen Eichendorff-Schule ist von dem Investor ein Nutzungskonzept 
zu entwickeln. Im Rahmen des Konzeptes sind ca. 80 qm Nutzfläche für ein Bürgerzentrum im 
Kreuzviertel zu schaffen, die anschließend von der Stadt angemietet werden sollen. Für die Ate-
liergemeinschaft Schulstraße sind die benötigten Räumlichkeiten in Form eines noch zu definie-
renden qualifizierten Rohbaues zu errichten. Auch diese Flächen sollen anschließend von der 
Stadt angemietet werden.“ 
 
Mit der Vorlage 1215/2001 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss u. a. ein Investorenaus-
wahlverfahren und sicherte dabei die vorhandenen kulturellen und bürgerschaftlichen Nutzergrup-
pen am Standort. Nach diesem Beschluss sind die erforderlichen Flächen von den Nutzergruppen 
unmittelbar bei dem noch festzulegenden Investor anzumieten. Hierbei war es den Verhandlungen 
zwischen den Nutzergruppen sowie dem noch festzulegenden Investor überlassen, ob den Nut-
zern Flächen in der ehemaligen Eichendorff Schule oder in einem Neubau zur Nutzung angeboten 
werden. Aus Gründen der steuerlichen Optimierung wird jedoch die Stadt die Flächen von Wohn + 
Stadtbau anmieten und an die Nutzer untervermieten. 
 
Hinsichtlich der in den letzten Jahren von den politischen Gremien gefassten vertraglichen und 
liegenschaftlichen Beschlüssen sowie Details der Mietgeschäfte wird an dieser Stelle auf die paral-
lel zu beratende Vorlage V/1050/2008 hingewiesen.  
 
Zwischen Investor und Nutzern wurde einvernehmlich eine Lösung entwickelt, wonach ein zweitei-
liger Neubau errichtet und die ehemalige Eichendorff-Schule kernsaniert und einer anderen Nut-
zung zugeführt werden soll. Die Ateliers sind in einem 4 Stockwerke umfassenden Baublock ange-
ordnet. Insgesamt entstehen auf einer Gesamtnutzfläche von 723 qm 17 Ateliers von 21 qm bis 55 
qm Größe zuzüglich Nebenräume (WCs, Duschen, Gemeinschaftsraum etc.). 
 
Vorgesehen ist (in Analogie zu den Ateliers im Speicher II) eine kulturfreundliche Miete von zurzeit 
5,10 € warm je qm Atelierraum (3,80 € zzgl. Vorausleistung auf Betriebs- und Heizkosten in Höhe 
von 1,30 € je qm mtl.). Dazu kommen Lagerräume zu einem qm-Mietzins von zurzeit 4,30 € warm 
(3,00 € zzgl. 1,30 € je qm mtl.). 
 
Im angrenzenden Gebäudeteil werden die Räumlichkeiten für den Verein Zukunftswerkstatt e. V. - 
2 Gruppenräume und 1 Büro zuzüglich Nebenräume (WCs, Teeküche etc.) - und ein von beiden 
Nutzergruppen nutzbarer Veranstaltungsraum zu einem geplanten kulturfreundlichen Mietpreis von 
ebenfalls 5,10 € warm entstehen. Die Rohbauplanungen sind während des Planungsprozesses mit

- 3 - 
V/1062/2008 
den Künstlerinnen und Künstlern sowie der Zukunftswerkstatt abgestimmt worden. Dazu fanden 
Workshops mit den beteiligten Investoren und den beauftragten Architekten einerseits und den 
Nutzern anderseits statt. Diese konstruktive Form der Zusammenarbeit wird in der Phase der De-
tailplanung fortgesetzt (z. B. bei der Fassadengestaltung und der Anordnung der Fenster). 
 
Nach dem vom Investor vorgelegten Bauzeitenplan erfolgt der Baubeginn für das Ateliergebäude 
im März 2009, so dass von einer Bezugsfertigkeit zum 1. September 2009 auszugehen ist. Die 
Künstlerinnen und Künstler der Ateliergemeinschaft haben die Möglichkeit, nach Fertigstellung des 
Ateliergebäudes unmittelbar von der Eichendorff-Schule in das neue Gebäude umzuziehen. Das 
angrenzende Gebäude mit den Räumen für den Verein Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. sowie 
dem Gemeinschaftsraum wird im Anschluss gebaut. Da in der ehemaligen Eichendorff-Schule die 
Baumaßnahmen noch während der Bauzeit dieses Gebäudes beginnen, wird für den Verein Zu-
kunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. eine Zwischenunterbringung erforderlich. 
 
Die Wohn + Stadtbau stellt dem Verein Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. während der ca. ein-
einhalbjährigen Bauphase ihre Besprechungsräume und ein kleines Büro zur Verfügung, so dass 
Veranstaltungen auch während der Bauzeit möglich sind und ein Büro als Anlaufstelle im Kreuz-
viertel vorgehalten werden kann. Die derzeit genutzten Möbel können in Räumen der Wohn + 
Stadtbau zwischengelagert werden. 
 
 
Ateliers Schulstraße und Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. 
 
Ateliergemeinschaft Schulstraße 
 
Seit 1983 e
xistiert in Münster die Ateliergemeinschaft Schulstraße. Sie hat in wechselnder Beset-
zung freien Künstlern in Münster Arbeitsraum gewähr t. Sie hat sich dabei das Ziel gesetzt, junge 
Absolventen der Kunstakademie bei ihren ersten Schritten in die Selbständigkeit zu unterstützen 
und zu begleiten. Junge Künstler finden hier Möglichkeiten, erste Erfahrungen mit der Freiberuf-
lichkeit zu sammeln und sich langsam eine Existenz aufzubauen. Seit dem Bestehen der Atelier-
gemeinschaft konnte sie bisher nahezu 100 Abgänger der Kunstakademie – auch durch die preis-
günstige Überlassung von Ateliers – unterstützen.  
 
Nachdem die Ateliergemeinschaft in den ersten Jahren in der ehemaligen Reiterkaserne an der 
Steinfurter Straße ihren Sitz hatte, arbeitet sie nun seit 1996 mit derzeit 15 Künstler/innen in den 
Klassenräumen der ehemaligen Eichendorff-Schule. Einmal jährlich bilden die Künstler die Ergeb-
nisse ihrer Arbeit in einer gemeinsamen Jahresausstellung – teilweise auch mit geladenen Künst-
lern aus dem Ausland – ab, die mit überaus bemerkenswerter Resonanz in den Räumen der Ate-
liergemeinschaft stattfindet. Darüber hinaus betreut die Ateliergemeinschaft internationale Künst-
ler/innen im Rahmen des Transfer-Projektes, das vom Kultursekretariat NRW veranstaltet wird. 
Offene Ateliergespräche, die etwa einmal monatlich stattfinden, runden die Veranstaltungen der 
Ateliergemeinschaft ab. Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland aus den Bereichen Kultur, Wis-
senschaft und Kunst waren bisher Gäste dieser Diskussionsveranstaltungen. Zusammen mit dem 
Verein Kreuzviertler Geschäftsleute e. V. hat die Künstlergemeinschaft eine Ausstellungsreihe 
konzipiert, die regelmäßig zur Adventszeit in den Geschäften des Kreuzviertels gezeigt wird.  
 
In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Ateliergemeinschaft regional, überregional und interna-
tional einen Namen gemacht. Für Besucher, Kunstinteressierte, Kunsthandel und nicht zuletzt für 
die Münsteranerinnen und Münsteraner haben sich die Künstler/innen und ihre Ateliers zu einer 
festen Adresse für freie bildende Kunst in Münster entwickelt.  
 
In der münsterschen Kunstszene stellt die Ateliergemeinschaft Schulstraße insbesondere im Hin-
blick auf ihre historisch gewachsene Struktur und ihre Anbindung an das Kreuzviertel eine Beson-
derheit dar. Gerade ihre charakteristische Form der gewachsenen und wachsenden Gemeinschaft 
bietet intensive Austausch- und Kooperationsbeziehungen zur gewinnbringenden Weiterentwick-
lung der individuellen künstlerischen Positionen alter und neuer Mitglieder, die es auch zukünftig

- 4 - 
V/1062/2008 
zu gewährleisten gilt. Ein Umzug aus der Eichendorff-Schule in die neuen Atelierräumlichkeiten im 
Kreuzviertel sichert den Fortbestand des vor Ort von der Künstlergemeinschaft aufgebauten aus-
geprägten – auch ökonomischen – Netzwerkes. Zudem besteht weiterhin sowohl räumlich als auch 
inhaltlich eine enge Anbindung an die Kunstakademie Mit Blick auf den hohen Stellenwert der zeit-
genössischen bildenden Kunst in Münster trägt die Ateliergemeinschaft damit zu der bedeutsamen 
kulturpolitischen Zielsetzung bei, attraktive Produktions- und Standortbedingungen für Künstlerin-
nen und Künstler zu erhalten bzw. attraktive Alternativen zu den Atelier- und Vergabekonzeptionen 
weiterer Räumlichkeiten, z. B. Speicher II, zu schaffen. 
 
Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. 
 
Der Verein Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. versteht sich als Anlaufpunkt für die Bürgerinnen 
und Bürger im Kreuzviertel und setzt sich für die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner ein. 
In Kooperation mit Initiativen, Vereinen, Künstlern, Kaufleuten und Bürgergruppen organisiert die 
Zukunftswerkstatt öffentliche Veranstaltungen und bietet den Rahmen für ein quartiersbezogenes 
Engagement. Mitten im Stadtteil besteht ein offener Treffpunkt, der den Austausch und die Kom-
munikation aller Gruppen untereinander fördert und erleichtert.  
 
Im Vergleich zu den bisherigen Räumlichkeiten in der ehemaligen Eichendorff-Schule erhöht sich 
die Miete für den Verein. Dem erhöhten Mietaufwand möchte der Verein mit einem Nutzungs- und 
Finanzierungskonzept begegnen, das er zurzeit erarbeitet. Dieses Konzept soll in der Mitglieder-
versammlung am 09.01.2009 beschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss wird rechtzeitig 
vor Abschluss eines Mietvertrages vorgelegt. Über den Beschluss der Mitgliederversammlung wird 
in den entsprechenden politischen Gremien berichtet. 
 
 
Mietverhältnis und Vergabeverfahren 
 
Die städtische Wohnungsgesellsch
aft Wohn + Stadtbau GmbH errichtet als Eigentümerin das 
neue Ateliergebäude sowie das angrenzende Gebäude mit den Räumlichkeiten für den Verein 
Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. und dem Gemeinschaftsraum. Die zwischen allen Beteiligten 
abgestimmten Flächen werden durch die Stadt Münster im Paket von der Wohn + Stadtbau ange-
mietet. Die Stadt vermietet die Atelierflächen des im ersten Bauabschnitt entstehenden Gebäude-
teils an die Ateliergemeinschaft Schulstraße und die Büro- und Veranstaltungsflächen des zu ei-
nem späteren Zeitpunkt entstehenden zweiten Gebäudeteils an den Verein Zukunftswerkstatt 
Kreuzviertel e. V.  
Das Raumprogramm der Zukunftswerkstatt sieht einen großen Veranstaltungsraum vor, der bei 
Bedarf gegen Entgelt auch der Künstlergemeinschaft zur Verfügung gestellt wird. 
 
Die Künstlergemeinschaft hat sich bereit erklärt, dass sie sich im Sinne einer juristischen Person 
neu als eingetragener Verein (e. V.) organisiert. In der Vereinssatzung wird der Verein nicht nur 
das Selbstverständnis der Ateliergemeinschaft und seine Zielsetzungen formulieren, sondern auch 
die noch zu vereinbarenden Vergabekriterien für die Ateliers festschreiben. Somit ist sichergestellt, 
dass die Ateliers nicht nur Vereinsmitgliedern, sondern auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind 
und objektive Kriterien bei der Entscheidung über Ateliervergaben beachtet werden.  
 
Allen derzeitigen Mitgliedern der Ateliergemeinschaft Schulstraße wird die Option geboten, in das 
Ateliergebäude einzuziehen. Nach derzeitigem Stand werden alle Künstlerinnen und Künstler die-
ses Angebot annehmen. Der von der Ateliergemeinschaft Schulstraße neu zu gründende Verein 
mietet zunächst auch die verbleibenden Ateliers bei der Fertigstellung des Ateliergebäudes mit an. 
Die Stadt hält sich mit einer Option im Mietvertrag allerdings offen, für zwei dieser Ateliers den 
Bedarf an Gastateliers zu prüfen und dabei Möglichkeiten der Kooperation mit Partnern des Kul-
turamtes und der Ateliergemeinschaft, z. B. Kunstakademie Münster, in Betracht ziehen zu kön-
nen. Es wird beabsichtigt, die Mietaufwendungen ausschließlich über Drittmittel sicherzustellen. 
Sollte eine Nutzung durch andere Einrichtungen der bildenden Kunst und damit auch eine Drittfi-

- 5 - 
V/1062/2008 
nanzierung der Gastateliers nicht gelingen, stehen die beiden Gastateliers der Ateliergemeinschaft 
zur Verfügung. 
 
Auf der Basis der guten Erfahrungen der seit Jahren praktizierten Selbstverwaltung wird eine Fort-
setzung des Selbstverwaltungsmodells vorgeschlagen, nach dem auch zukünftig die Atelierge-
meinschaft die Belegung der Ateliers eigenständig vornimmt. Ziel ist es, bei Neuzugängen insbe-
sondere Abgänger der Kunstakademie durch preiswerte Arbeitsmöglichkeiten in Münster zu halten 
und ihnen den Weg in die Freiberuflichkeit zu ermöglichen. Die Ateliers sollen aber auch für inte-
ressante Künstlerinnen und Künstler anderer Kunsthochschulen sowie ehemalige Akademieab-
gänger, die nach Münster zurückkehren möchten, zugänglich sein. Diese Zielsetzung, das Haus 
sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler offen zu halten, 
andererseits aber auch eine Präsenz „fortgeschrittener“ Künstlerinnen und Künstler zu schaffen 
und dadurch das Profil des Hauses überregional zu schärfen, ist Ziel und Aufgabe des Hauses und 
der Atelierbesetzung. 
 
Die Vergabe der Ateliers erfolgt dabei nach mit der Kulturverwaltung abgestimmten und gemein-
sam entwickelten Kriterien, die sich in erster Linie an der künstlerischen Ausbildung und Qualität, 
dem Bezug des Künstlers/der Künstlerin zu Münster und mit Blick auf die Gesamtbesetzung des 
Hauses an der Mischung verschiedener Sparten sowie der Mischung aus fortgeschrittenen und 
jungen, am Beginn der Karriere stehenden Künstlern orientieren. Entsprechende Kriterien werden 
zurzeit gemeinsam entwickelt. 
  
Die Vergabe im Wege eines Selbstverwaltungsmodells umfasst auch die Möglichkeit der Unter-
vermietung in begründeten Fällen. Halten sich Ateliermieter aufgrund von Stipendienaufenthalten 
oder Projektkooperationen etc. zeitlich befristet in anderen Städten oder Ländern auf, sollen die 
Ateliers dennoch durchgängig für in Münster arbeitende Künstlerinnen und Künstler angeboten 
und daher auch im Wege einer Untervermietung vergeben werden können. Der neu zu gründende 
Verein der Ateliergemeinschaft stellt auch hierbei sicher, dass die mit der Kulturverwaltung abge-
stimmten Vergabekriterien beachtet werden. 
 
Darüber hinaus verpflichtet sich die Ateliergemeinschaft bzw. der neu zu gründende Verein mit 
dem Abschluss des Mietvertrages, dem Kulturamt am Ende des Jahres einen Rechenschaftsbe-
richt einzureichen, mit dem die Ateliergemeinschaft einen Überblick über die Mieter und Mitglieder, 
ihre jeweiligen künstlerischen Werdegänge und Referenzen, die Arbeit der Gemeinschaft, die Ver-
gabeverfahren und Untervermietungen sowie die Beschlüsse geben und den Jahresabschluss 
vorlegen soll. 
 
Die konkrete Planung und Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Investor (Wohn + 
Stadtbau), Stadt und Nutzergruppen wird in der parallel zu beratenden nicht öffentlichen Vorlage 
V/1050/2008 beschrieben. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Ergänzungsvorlage V/1062/2008/1 mit Anlage

6319 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/1062/2008/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Hengstmann 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ateliers Schulstraße und Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.02.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
11.02.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Rat stimmt dem zwischen dem Kulturamt und der Ateliergemeinschaft gemeinsam ent-
wickelten und in der Begründung und der Anlage dieser Ergänzungsvorlage
 genannten 
Verfahren zur Vergabe der Ateliers zu. 
 
2. Der Rat nimmt die für die Zukunftswerkstatt vorgesehene Raumnutzung zur Kenntnis (siehe 
unter Ausgangs- und Beschlusslage in der Begründung). 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Mietzahlungen der Ateliergemeinschaft und der Zu-
kunftswerkstatt Kreuzviertel nicht kostendeckend sind und daher im städtischen Haushalt 
zusätzlich derzeit rund 75.000 € p. a. bereitzustellen sind. 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
 
- die Eckpunkte der Mietverträge sowie die Veranschlagung der Mietaufwendungen im Haus-
halt in der parallel zu beratenden nicht öffentlichen Vorlage V/1050/2008 beschrieben sind. 
 
- zur Finanzierung der nicht kostendeckenden Mietzahlungen dem Kulturamt durch das Amt 
für Immobilienmanagement ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung Aufwendungen aus internen 
Leistungsbeziehungen berechnet werden, die sich derzeit auf 75.000 € p. a. belaufen. Durch 
die zeitlich versetzte Fertigstellung beider Gebäude (s. u.) ergeben sich abweichende gerin-
gere Beträge in den Jahren 2009 und 2010 sowie gegen Ende der Laufzeit der Mietverträge 
in den Jahren 2024 und 2025. Die zu zahlenden Mieten sind indexiert (VPI).“ 
 
 
 
492 41 05 
 
E-Mail: 
Hengstmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.01.2009 
V/1062/2008/1

- 2 - 
V/1062/2008/1 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat in den Sitzungen des Kulturausschusses und der Bezirksvertretung Münster-
Mitte die „Erläuterung der Vergabekriterien zur Vermietung durch den zukünftigen Verein ‚Atelier-
gemeinschaft Schulstraße’ sowie Inhalte eines jährlichen Rechenschaftsberichtes“ vorgelegt. 
 
Der Kulturausschuss beschloss in seiner Sitzung am 21.01.2009 einstimmig, dem Rat den unter 
Punkt 1 der Vorlage genannten Beschlussvorschlag in folgender geänderter Fassung zu empfeh-
len: 
 
1. Der Rat stimmt dem zwischen dem Kulturamt und der Ateliergemeinschaft gemeinsam ent-
wickelten und in der Begründung und Anlage
 genannten Verfahren zur Vergabe der Ateliers 
zu. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschloss in ihrer Sitzung am 27.01.2009 einstimmig, dem 
Rat den unter Punkt 1 der Vorlage genannten Beschlussvorschlag in folgender geänderter Fas-
sung zu empfehlen: 
 
1. Der Rat stimmt dem zwischen dem Kulturamt und der Ateliergemeinschaft gemeinsam ent-
wickelten und in der Begründung und Anlage
 (Erläuterung der Vergabekriterien zur Ver-
mietung durch den zukünftigen Verein „Ateliergemeinschaft Schulstraße“ sowie Inhal-
te eines jährlichen Rechenschaftsberichts) genannten Verfahren zur Vergabe der Ateliers 
zu. 
 
Die Verwaltung greift diese Änderungen und Konkretisierungen auf und schlägt daher den unter 1. 
genannten geänderten Beschlussvorschlag vor. 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage

Bezug: Vorlage V/1062/2008 
Ateliers Schulstraße und Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e. V. 
Erläuterung der Vergabekriterien zur Vermietung der  Ateliers durch den zukünftigen  Verein 
„Ateliergemeinschaft Schulstraße“ sowie Inhalte eines jährlichen Rechenschaftsberichts  
 
 
Nach Absprache und in gemeinsamer Entwicklung von K ünstlergemeinschaft und 
Kulturverwaltung werden folgende Vergabekriterien z ur Vermietung der Ateliers sowie 
folgende Inhalte eines jährlichen Rechenschaftsberichts vorgeschlagen. 
Entsprechende Passagen zu den Vergabekriterien und zu dem jährlichen 
Rechenschaftsbericht werden in der Satzung des in G ründung befindlichen Vereins sowie in 
dem Mietvertrag zwischen Stadt und Verein aufgenommen.  
 
Vergabekriterien zur Vermietung der Ateliers 
 
Auf der Basis der guten Erfahrungswerte der jetzt s eit 25 Jahren praktizierten 
Selbstverwaltung der Ateliergemeinschaft soll auch zukünftig die Belegung der Ateliers 
eigenständig vorgenommen werden.  
Die Vergabe erfolgt dabei nach den folgenden Kriterien: 
 
• Künstlerische Qualität  
• Nachweis einer abgeschlossenen Kunstausbildung (z.  B. Absolventen der 
Kunstakademie, Meisterschüler)   
• in begründeten Ausnahmefällen: geeignete und quali fizierte autodidaktische 
Künstlerlaufbahn; Höhere Semester bzw. Examenskandi daten der Kunstakademie, 
um eine stärkere Verschränkung der Ausbildung mit d er Arbeit der freien Kunst in der 
Stadt zu ermöglichen 
• Bezug des Künstlers zur Stadt Münster  
• Vielfalt unterschiedlicher Kunstrichtungen des ges amten Hauses  
• Wirtschaftliche Voraussetzungen  
• Mischung aus  jungen Künstlern am Beginn ihrer Kar riere und fortgeschrittenen 
Künstlern  
 
Eine festgelegte Vergabedauer ist nicht vorgesehen;  die Präsenz von fortgeschrittenen 
Künstlern und jungen am Beginn ihrer Karriere stehe nden Künstlern bietet eine natürliche 
Fluktuation von freiwerdenden Atelierräumen und sch ärft auch dadurch das Profil des 
Atelierhauses. 
 
Künstlerische Werdegänge sind häufig durch zeitlich  befristete Aufenthalte in anderen 
Städten und Ländern gekennzeichnet (z. B. Stipendie naufenthalte, Studienaufenthalte, 
Projektkooperationen). Diesem Umstand soll dadurch Rechnung getragen werden, dass für 
diese Zeiträume Untervermietungen der Ateliers vorgenommen werden dürfen. 
Auch die Untermietverhältnisse werden im Rahmen der  Selbstverwaltung intern geregelt, 
richten sich auch nach den Vergabekriterien und werden im Jahresbericht dokumentiert. 
 
Jährlicher Rechenschaftsbericht 
 
Der jährliche Rechenschaftsbericht mit Jahresabschl uss des Vereins auch an die 
Kulturverwaltung der Stadt Münster (Kulturamt) stel lt die Aktivitäten der Ateliergemeinschaft 
sowie die aktuellen Belegungen der Atelierräume dar . Darüber hinaus werden die 
Vergabeverfahren und Untervermietungen dokumentiert  (mit Kurzbiografie und Referenzen 
der bisherigen und aktuellen künstlerischen Betätigung).

Beratungsverlauf (5)

22.01.2009 Kulturausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2009 Hauptausschuss
TOP 11.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.02.2009 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (2)

  • Schulstraße 22
  • Steinfurter Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1062/2008
Typ
Vorlagen
Datum
10.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37