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A-O/0017/2014

Anregung von Maßnahmen zum B-51-Ausbau, insbesondere Lärmschutz

Antrag an die BV Ost 19.09.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 13.11.2014, TOP 8.1

Originalantrag A-O/0017/2014

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Originalantrag A-O/0017/2014

3372 Zeichen

A-0/0017/2014

PIRATEN
PARTEI

Stadt Münster

Bezirksverwaltung Ost

Vennemannstr. 5

48157 Münster Münster, 17.9.14

Anregung:

Die Bezirksregierung Münster (Verkehrsdezernat) hat durch eine Vollziehungsanordnung des
Planfeststellungsbeschlusses vom 30.9.2011 den Landesbetrieb Straßenbau NRW ermächtigt, mit
dem 3.Bauabschnitt der B51 (sog. Umgehungsstraße) zwischen Wolbecker Str. (1793) und
Warendorfer Str. (L843) zu beginnen.

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Es wird angeregt, dass der Rat und die Verwaltung der Stadt Münster die bisher durch eine
Ausführungsplanung aus 2011 angedachte Lärmschutzlösung in Form einer Trogbauweise mit
Überwurfschutz verwirft und eine Alternativlösung durch eine Absenkung der Fahrbahn mit
zusätzlicher begrünter Deckelung forciert.

Dazu sollen folgende Maßnahmen angegangen werden :

a) Einflussnahme auf die zuständigen Behörden und parlamentarischen Gremien in Bund
und Land NRW zugunsten einer entsprechenden Planungsänderung,

b) Zulassung von Ausschreibungen, die Alternativangebote zu der bisherigen Planung
zugunsten einer abgesenkten Deckelung zulassen,

c) Eruierung aller denkbaren Möglichkeiten, wie die Finanzierung eines solchen Lärm- und
Abgasschutzes ermöglicht werden kann.

Zum anderen wird angeregt, dass die Stadt Münster sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen des B51-
Ausbaus in ihren Zuständigkeitsbereich fallen (Zubringer, Straßenanbindung, etc.)

a) bis zur abschließenden Klärung der vier anhängigen Klagen vor dem OVG ruhen lassen,

sowie
b) -im Falle der Abweisung dieser Klagen - solche Maßnahmen kompatibel mit einer
Ausführung als abgesenkte Deckelung gestalten.

Begründung :

Es ist unbestreitbar, dass der vierspurige Ausbau der B51 nach bisheriger Planung mit bis zu 7 m
hohen Schallschutzwänden ein optisches Desaster für die dort wohnenden Menschen darstellt.

Er zieht eine Schneise ungeahnten Ausmaßes durch einen Stadtteil, der auch jetzt schon sehr durch
die zweispurige Straße belastet ist. Von den Problemen mit Lärm, Abgasen, Feinstaub und
Erschütterungen bei zu erwartenden 50.000 Fahrzeugbewegungen (darunter ein hoher Anteil LKWs)
pro Tag ganz zu schweigen.

Was den Lärm betrifft, so hat der bisher geplante Flüsterasphalt nur eine kurzfristige Wirkung (reibt
sich schnell ab), ist zudem teuer und bei Regen für den rollenden Verkehr nicht ungefährlich.

Die der bisherigen Planung zugrunde liegende Umweitverträglichkeitsstudie ist von 1994 und damit
nicht mehr auf dem laufenden Stand.

Bei einem früheren OVG-Urteil zum 1. Abschnitt wurde dieser nur genehmigt, weil die Möglichkeit
einer Deckelung des 3. Abschnitts davon nicht beeinträchtigt war.

Politiker unterschiedlichster Parteien haben sich in der Vergangenheit für einen effektiven
Lärmschutz — auch in Form einer Deckelung — stark gemacht. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass beim
Durchsetzen des Bundeszuschusses durch die örtlichen Bundestagsabgeordneten, die damit
unabdingbar verbundene Notwendigkeit wirksamen Schutzes vor Lärm, Abgase und Erschütterungen
„vergessen“ wurde.

Eine tiefergelegte Straße mit Abdeckung hätte zudem den Vorteil, dass die bisher getrennten
Bereiche von Mauritz-Ost wieder vereint wären und großzügig bebaut und begrünt werden könnten.

'efer MARS

Mitglied in der Bezirksvertretung Ost
für die Piratenpartei KV Münster
Tel. 02506/3026880

Fax. 02506/3026881

Email: emsgmbh@asl.com

Beratungsverlauf (1)

13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Vennemannstraße 5
  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
A-O/0017/2014
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
19.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37