A-O/0017/2014
Anregung von Maßnahmen zum B-51-Ausbau, insbesondere Lärmschutz
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Originalantrag A-O/0017/2014
3372 Zeichen
A-0/0017/2014 PIRATEN PARTEI Stadt Münster Bezirksverwaltung Ost Vennemannstr. 5 48157 Münster Münster, 17.9.14 Anregung: Die Bezirksregierung Münster (Verkehrsdezernat) hat durch eine Vollziehungsanordnung des Planfeststellungsbeschlusses vom 30.9.2011 den Landesbetrieb Straßenbau NRW ermächtigt, mit dem 3.Bauabschnitt der B51 (sog. Umgehungsstraße) zwischen Wolbecker Str. (1793) und Warendorfer Str. (L843) zu beginnen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Es wird angeregt, dass der Rat und die Verwaltung der Stadt Münster die bisher durch eine Ausführungsplanung aus 2011 angedachte Lärmschutzlösung in Form einer Trogbauweise mit Überwurfschutz verwirft und eine Alternativlösung durch eine Absenkung der Fahrbahn mit zusätzlicher begrünter Deckelung forciert. Dazu sollen folgende Maßnahmen angegangen werden : a) Einflussnahme auf die zuständigen Behörden und parlamentarischen Gremien in Bund und Land NRW zugunsten einer entsprechenden Planungsänderung, b) Zulassung von Ausschreibungen, die Alternativangebote zu der bisherigen Planung zugunsten einer abgesenkten Deckelung zulassen, c) Eruierung aller denkbaren Möglichkeiten, wie die Finanzierung eines solchen Lärm- und Abgasschutzes ermöglicht werden kann. Zum anderen wird angeregt, dass die Stadt Münster sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen des B51- Ausbaus in ihren Zuständigkeitsbereich fallen (Zubringer, Straßenanbindung, etc.) a) bis zur abschließenden Klärung der vier anhängigen Klagen vor dem OVG ruhen lassen, sowie b) -im Falle der Abweisung dieser Klagen - solche Maßnahmen kompatibel mit einer Ausführung als abgesenkte Deckelung gestalten. Begründung : Es ist unbestreitbar, dass der vierspurige Ausbau der B51 nach bisheriger Planung mit bis zu 7 m hohen Schallschutzwänden ein optisches Desaster für die dort wohnenden Menschen darstellt. Er zieht eine Schneise ungeahnten Ausmaßes durch einen Stadtteil, der auch jetzt schon sehr durch die zweispurige Straße belastet ist. Von den Problemen mit Lärm, Abgasen, Feinstaub und Erschütterungen bei zu erwartenden 50.000 Fahrzeugbewegungen (darunter ein hoher Anteil LKWs) pro Tag ganz zu schweigen. Was den Lärm betrifft, so hat der bisher geplante Flüsterasphalt nur eine kurzfristige Wirkung (reibt sich schnell ab), ist zudem teuer und bei Regen für den rollenden Verkehr nicht ungefährlich. Die der bisherigen Planung zugrunde liegende Umweitverträglichkeitsstudie ist von 1994 und damit nicht mehr auf dem laufenden Stand. Bei einem früheren OVG-Urteil zum 1. Abschnitt wurde dieser nur genehmigt, weil die Möglichkeit einer Deckelung des 3. Abschnitts davon nicht beeinträchtigt war. Politiker unterschiedlichster Parteien haben sich in der Vergangenheit für einen effektiven Lärmschutz — auch in Form einer Deckelung — stark gemacht. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass beim Durchsetzen des Bundeszuschusses durch die örtlichen Bundestagsabgeordneten, die damit unabdingbar verbundene Notwendigkeit wirksamen Schutzes vor Lärm, Abgase und Erschütterungen „vergessen“ wurde. Eine tiefergelegte Straße mit Abdeckung hätte zudem den Vorteil, dass die bisher getrennten Bereiche von Mauritz-Ost wieder vereint wären und großzügig bebaut und begrünt werden könnten. 'efer MARS Mitglied in der Bezirksvertretung Ost für die Piratenpartei KV Münster Tel. 02506/3026880 Fax. 02506/3026881 Email: emsgmbh@asl.com
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungOrte (4)
- Vennemannstraße 5
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Umgehungsstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-O/0017/2014
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 19.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37