Mandari Insight

2019/0105

Honorare in den Fachbereichen Qualifizierung und Fortbildung für Kindertagespflegepersonen sowie Fortbildung für pädagogische Fachkräfte

Magistratsvorlage 20.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2019/0105

130.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

31.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

31.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

31.4 KB · application/pdf

Ansehen

2019/0105

3236 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.04.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0105 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 367000 
Kostenstelle:  051-006-1010 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3672-50 Sachkonto: 6132000 
 
Betreff: Honorare in den Fachbereichen Qualifizierung und Fortbildung für 
Kindertagespflegepersonen sowie Fortbildung für pädagogische Fachkräfte  
 
Vorlage vom: 20.03.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Honorarerhöhung in den Fachbereichen Qualifizierung und Fortbildung für 
Kindertagespflegepersonen , sowie Fortbildung für pädagogische Fachkräfte des städtischen 
Familienzentrums von 37,50 Euro auf 50.00  Euro wird zugestimmt . 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  27.03.2019:  
 
Um einen qualitativ hohen Standard der Angebote in den Fachbereichen Qualifizierung und 
Fortbildung für Kindertagespflegepersonen sowie Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte  
ist es erforderlich, fachkompetente Kursleitungen zu gewinnen und zu halten. Derzeit ist es 
aufgrund der aktuellen Honorarhöhe von 37,50 Euro pro Kursstunde kaum mehr möglich, 
Kursleitungen zu akquirieren.  
 
So werden nach Auskunft des Hessischen Kindertagespflegebüros/Maintal 60 Euro bis 100 
Euro pro Stunde im Durchschnitt für Kursleitungen im Bereich Fortbildung für 
Kindertagespflegepersonen in Hessen gezahlt. Dies bedeutet für dass Familienzentrum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, dass Kursleitungen vermehrt zu anderen Bildungsträgern 
wechseln.  
 
In den Honoraren sind sowohl An- und Abfahrt, als auch Vorbereitungszeit beinhaltet.  
Die Kursleitungshonorare sollen daher von derzeit 37,50 Euro auf 50,00 Euro pro Stunde in 
den Fachbereichen Qualifizierung von Tagespflegepersonen und Fortbildung von Fachkräften 
erhöht werden.  
 
Im Bereich Fortbildung für Fachkräfte, zudem auch die Angebote thematischer Elternabende in 
Kindertagesstätten gehören, werden die Honorarkosten deckend auf die Kursgebühren 
umgelegt. Dies bedeutet, dass dort die Teilnehmenden statt bisher 3,75 Euro perspektivisch  
5 Euro pro Kursstunde zahlen.  
 
Im Bereich Fortbildung für Kindertagespflegepersonen wurden im Jahr 2018 ca. 300 
Kursstunden durch Honorarkräfte gehalten, es ist von einem analogen Umfang im Jahr 2019 
auszugehen. Insgesamt entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 3.500 Euro. Das Land 
stellt jährlich für die Qualifizierung des o.g. Personenkreises rund 70.000 Euro zur Verfügung, 
die unter 051-006-1010, Sachkonto 5421000, verbucht werden. 
 
Darmstadt, den 27.03.2019 
 
Dezernat IV     Dezernat V 
 
 
 
 
 
Andre Schellenberg    Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 1

3292 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.04.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 
IV 20 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0105 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
162 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 367000 
Kostenstelle: 051-006-1010 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3672-50 Sachkonto: 6132000 
 
Betreff: Honorare in den Fachbereichen Qualifizierung und Fortbildung für 
Kindertagespflegepersonen sowie Fortbildung für pädagogische Fachkräfte  
 
Vorlage vom: 20.03.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Honorarerhöhung in den Fachbereichen Qualifizierung und Fortbildung für 
Kindertagespflegepersonen, sowie Fortbildung für pädagogische Fachkräfte des städtischen 
Familienzentrums von 37,50 Euro auf 50.00 E uro wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.04.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.03.2019:  
 
Um einen qualitativ hohen Standard der Angebote in den Fachbereichen Qualifizierung und 
Fortbildung für Kindertagespflegepersonen sowie Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte 
ist es erforderlich, fachkompetente Kursleitungen zu gewinnen und zu halten. Derzeit ist es 
aufgrund der aktuellen Honorarhöhe von 37,50 Euro pro Kursstunde kaum mehr möglich, 
Kursleitungen zu akquirieren.  
 
So werden nach Auskunft des Hessischen Kindertagespflegebüros/Maintal 60 Euro bis 100 
Euro pro Stunde im Durchschnitt für Kursleitungen im Bereich Fortbildung für 
Kindertagespflegepersonen in Hessen gezahlt. Dies bedeutet für dass Familienzentrum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, dass Kursleitungen vermehrt zu anderen Bildungsträgern 
wechseln.  
 
In den Honoraren sind sowohl An- und Abfahrt, als auch Vorbereitungszeit beinhaltet.  
Die Kursleitungshonorare sollen daher von derzeit 37,50 Euro auf 50,00 Euro pro Stunde in 
den Fachbereichen Qualifizierung von Tagespflegepersonen und Fortbildung von Fachkräften 
erhöht werden.  
 
Im Bereich Fortbildung für Fachkräfte, zudem auch die Angebote thematischer Elternabende in 
Kindertagesstätten gehören, werden die Honorarkosten deckend auf die Kursgebühren 
umgelegt. Dies bedeutet, dass dort die Teilnehmenden statt bisher 3,75 Euro perspektivisch  
5 Euro pro Kursstunde zahlen.  
 
Im Bereich Fortbildung für Kindertagespflegepersonen wurden im Jahr 2018 ca. 300 
Kursstunden durch Honorarkräfte gehalten, es ist von einem analogen Umfang im Jahr 2019 
auszugehen. Insgesamt entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 3.500 Euro. Das Land 
stellt jährlich für die Qualifizierung des o.g. Personenkreises rund 70.000 Euro zur Verfügung, 
die unter 051-006-1010, Sachkonto 5421000, verbucht werden. 
 
Darmstadt, den 27.03.2019 
 
Dezernat IV     Dezernat V 
 
 
 
 
 
Andre Schellenberg    Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 2

299 Zeichen

Punkt 6: Honorare in den Fachbereichen Qualifizierung und Fortbildung für 
Kindertagespflegepersonen sowie Fortbildung für pädagogische Fachkräfte 
 (V-Nr. 2019/0105) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen FDP und UWIGA

anlage 3

529 Zeichen

Punkt 23: Honorare in den Fachbereichen Qualifizierung und Fortbildung für 
Kindertagespflegepersonen sowie Fortbildung für pädagogische Fachkräfte 
 (V-Nr. 2019/0105) 
 
Stadtv. Franke (Die Linke.) stellt für seine Fraktion folgenden Antrag: 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 
Der Honorarerhöhung [….] von 37,50 Euro auf 70 Euro wird zugestimmt. 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke. und UFFBASSE  
Stimmenthaltung: UWIGA  
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 162
TOP 10
TOP 23

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0105
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.03.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00