A-R/0005/2021
Was kommt nach der Einkaufsstraße?
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Antrag an den Rat A-/0005/2021
Ratsantrag
„Was kommt nach der Einkaufsstraße? “ – Frühzeitig die Herausforderungen
erkennen, die Potentiale für Münsters Zentren nutzbar machen sowie den
Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln.
Der Rat möge beschließen :
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Zustand der Innenstadt und der
Stadtteilzentren zu erfassen, Entwicklungen durch Strukturwandel und durch verändertes
Konsumverhalten aufzuzeigen und Vorschläge für eine zukunftsweisende Entwicklung der
Zentren vorzulegen:
1.) Die Verwaltung stellt in einer Bestandsaufnahme das Nutzungsangebot der
Einkaufsstraßen im Stadtzentrum (z. B. Prinzipalmarkt, Roggenmarkt, Salzstraße,
Ludgeristraße, Königstraße, Stubengassenplatz, Hammer Str., Warendorfer Str.,
Wolbecker Str.) und seine Veränderungen dar. Ebenso verfährt Sie mit den Stadtteil-
Zentren (z. B. Hiltrup, Gremmendorf, Handorf, Roxel, Mecklenbeck). Unter
Nutzungsangebot ist dabei sowohl die Situation des stationären Einzelhandels – wie
auch im Einzelhandelskonzept beschrieben – zu verstehen als auch die dort nur
unsystematisch erfassten „zentren-ergänzenden Funktionen“. Dabei stellt die
Verwaltung auch besondere Eigenarten (Charakteristika) der unterschiedlichen
Straßen dar und inwieweit die umgebenen Bevölkerungsstrukturen Einfluss auf die
Nutzungsstrukturen haben.
2.) In einer Analyse werden die Umsätze, die Bodenpreise und die Mietenhöhe
untersucht sowie ihre bisherige Entwicklung aufgezeigt.
3.) Ebenso wird die Anzahl der Arbeitsplätze, die A nteile der
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze sowie deren Gehalts- und Lohn-Struktur
dargestellt.
4.) Es werden Sektoren, die durch Wachstum geprägt sind, identifiziert genauso wie
Sektoren, die von einem starken Rückgang betroffen sind und mittel- und langfristige
Prognosen unter Berücksichtigung allgemeiner Entwicklungstrends erstellt.
2. Februar 2021
Antrag an den Rat A-/0005/2021
5.) In einem weiteren Schritt werden Möglichkeiten für neue Nutzungsstrukturen
aufgezeigt wie z.B. nicht stark emittierendes Handwerk, Wohnen, Sport, Kunst und
Kultur sowie soziale Angebote.
Hierbei werden auch mögliche Um-/Nachnutzungen der großen und mittelgroßen
Kaufhäuser beleuchtet.
6.) Für den öffentlichen Raum sollen neue Funktionen für eine veränderte Gestaltung
und Nutzung dargestellt werden. Hier ist insbesondere das Augenmerk auf die
Verkehrswende und die damit verbundene schrittweise Reduzierung des
Autoverkehrs in der Altstadt, aber auch in den Stadtteilzentren zu legen.
7.) Für den öffentlichen Raum wird analysiert, wie viel Fläche bereits für
Außengastronomie genutzt wird und welche Flächen in naher Zukunft umgewandelt
und der Gastronomie verpachtet werden können.
8.) Darüber hinaus werden Vorschläge unterbreitet, wie die Aufenthaltsqualität im
öffentlichen Raum dauerhaft gesteigert werden kann.
9.) Es werden Konzepte erarbeitet wie die Anziehungskraft der Innenstadt und der
Stadtteilzentren neben dem Waren- und Konsumangebot nachhaltig erhöht und
gesichert werden kann. Dazu werden auch Förderungen aus Bund oder Land soweit
möglich angestrebt, z.B. aus dem „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes
NRW.
10.) Die Verwaltung legt ein Programm zur Aktiven M itgestaltung der Innenstadt auf und
bezieht so die Bürgerschaft sowie VertreterInnen der Initiativen und
Interessenvertretungen des Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten,
der AnwohnerInnen, der Kulturinitiativen, der Sozial- und Jugendorganisationen mit
ein.
11.) Die Ergebnisse werden öffentlich dargestellt, diskutiert und zur Grundlage einer
breiten Partizipation gemacht.
Antrag an den Rat A-/0005/2021
Begründung:
Die Konsumgewohnheiten vieler Menschen haben sich in den letzten Jahren stark verändert.
Durch ein breites Online-Angebot geht die Nachfrage beim stationären Einzelhandel immer
mehr zurück. Für Konsumenten stellt der Online-Einkauf durch die ständige Erreichbarkeit
auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten und eine Lieferung direkt nach Hause eine
verlockende Alternative dar, die zeitsparend und bequem erscheint. Dabei hat der Online-
Handel strukturelle Wettbewerbsvorteile gegenüber dem stationären Handel: deutlich
geringe Personalkosten (Tarifverträge Logistikbranche), keine Mietkosten für Immobilien in
Innenstadtlagen, geringe bis gar keine Steuerlast, durch Verlagerung der Gewinne in andere
Staaten, um nur einige zu benennen.
Die Corona-/Covid19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und
Lockdowns sowie die Angst der Konsumenten vor Ansteckung beim Einkaufen haben diesen
Trend stark beschleunigt.
Dauerhaft wird man das Rad nicht zurückdrehen können, vielmehr handelt es sich um einen
grundsätzlichen Strukturwandel im Einzelhandel. Es ist zu befürchten, dass Geschäfte und
Läden in finanzielle Schieflage geraten und schließen. Vergleichbare Entwicklungen sind
teilweise auch in den Dienstleistungsbranchen zu erkennen (Reisebüros, Bankfilialen).
Eine besonders negative Tendenz ist das Verschwinden lokaler, individueller, InhaberIn-
geführter Geschäfte und eine Zunahme von Filialen von Ketten, die in vielen Städten
weitverbreitet sind, und somit das Angebot unterschiedlicher Städte bis zur Verwechslung
vereinheitlichen. Welche Bedeutung die extrem hohen Bodenpreise in zentralen Lagen für
die Verarmung der Strukturen haben, wird immer wieder dokumentiert.
Ebenso negativ muss der Strukturwandel für die Beschäftigung angesehen werden:
Arbeitsplätze für gelernte Einzelhandelskaufleute werden durch Teilzeit-Jobs für angelernte
Kräfte verdrängt. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau und die
Verdienstmöglichkeiten sind zu befürchten.
Damit einhergeht eine sinkende Anziehungskraft für sogenannte Einkaufsstraßen in
Innenstädten und Stadtteilzentren. Eine hohe Fluktuation und Leerstände können die Folge
sein. Dies sind erste Kennzeichen für eine Abwärtsspirale, die eine Verödung der
Innenstädte zum Ergebnis haben kann.
Derzeit ist der beschriebene Trend in Münster nur latent zu beobachten und tritt noch nicht
offen zu Tage. Immer noch halten „Premiumanbieter“ das Einkaufserlebnis im Stadtzentrum
sehr lebendig. Die Qualität der Innenstadt ist derzeit im Vergleich zu anderen Städten und
Kommunen noch hoch.
Sich jedoch in Sicherheit zu wiegen und zu glauben, der Trend gehe an Münster vorüber,
wäre hochgradig fahrlässig. Es gibt wachsende „1b-Lagen“, die durch schnelle Fluktuation
der Anbieter und durch latenten Leerstand betroffen sind. Um rechtzeitig handeln zu können
und richtig gegenzusteuern, bedarf es gesicherter Informationen, um die Lage des
Einzelhandels in den Zentren korrekt zu bewerten.
Es steht zu befürchten, dass konventionelle Maßnahmen, die der Anziehungskraft der
Innenstädte dienen sollen, wie zum Beispiel Verkaufsoffene Sonntage, Stadtfeste sowie
Angebots- und Rabattaktionen zu kurz greifen und den beschriebenen Trend zwar
verlangsamen aber nicht gänzlich aufhalten können.
Auch die immer wieder behauptete Bedeutung von vielen und möglichst kostenfreien PKW-
Parkplätzen für die Attraktivität der Zentren hat sich als Trugschluss erwiesen: Autoverkehr
stört und mindert zunehmend das „Einkaufserlebnis“ und die Aufenthaltsqualität im Zentrum.
Antrag an den Rat A-/0005/2021
Das gilt auch für Münster. Rufe von Anliegern nach Verkehrsberuhigung und Entfernung von
Stellplätzen aus dem Straßenraum z. B. des Verspoehls, müssen beachtet werden.
Deshalb ist auch zu prüfen, wie die Verkehrswende und die schrittweise Befreiung der
Altstadt vom Autoverkehr als Triebkräfte für nachhaltige Entwicklung genutzt werden können.
Eine stärkere Durchmischung von Geschäften, emissionsarmen Gewerken, Wohnen,
attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung mit Kunst und Kultur sowie
eine breite Präsenz sozialer Einrichtungen könnten Ansätze für eine neue Lebendigkeit in
Innenstadt und Stadtteilzentren sein.
Städtebauliche Instrumente und die Möglichkeiten, die das Bauplanungsrecht für urbane
Funktionsmischung bietet, sollen dargelegt werden.
Die Untersuchungen zu den gestellten Fragen müssen mit allen Betroffenen und Beteiligten
gemeinsam durchgeführt werden. Ergebnisse müssen öffentlich dargestellt und diskutiert
werden. BürgerInnen sollen eingeladen werden, sich einzubringen und an der Gestaltung
von Innenstadt und Stadtteilzentren mitzuwirken. Dafür sind entsprechende
Voraussetzungen zu schaffen.
gez.
Annika Bürger Helene Goldbeck
Anne K. Herbermann Tim Pasch
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Salzstraße
- Ludgeristraße
- Hammer Straße
- Warendorfer Straße
- Wolbecker Straße
- Prinzipalmarkt
- Roggenmarkt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0005/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.02.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 11:53