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A-R/0005/2021

Was kommt nach der Einkaufsstraße?

Antrag an den Rat 02.02.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 5.5

a-r-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse (002)

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a-r-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse (002)

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Antrag an den Rat A-/0005/2021  
      
 
 
 
 
Ratsantrag 
 
„Was kommt nach der Einkaufsstraße? “ – Frühzeitig die Herausforderungen 
erkennen, die Potentiale für Münsters Zentren nutzbar machen sowie den 
Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln.   
 
  
 
Der Rat möge beschließen : 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Zustand der Innenstadt und der 
Stadtteilzentren zu erfassen, Entwicklungen durch Strukturwandel und durch verändertes 
Konsumverhalten aufzuzeigen und Vorschläge für eine zukunftsweisende Entwicklung der 
Zentren vorzulegen: 
 
 
1.) Die Verwaltung stellt in einer Bestandsaufnahme das Nutzungsangebot der 
Einkaufsstraßen im Stadtzentrum (z. B. Prinzipalmarkt, Roggenmarkt, Salzstraße, 
Ludgeristraße, Königstraße, Stubengassenplatz, Hammer Str., Warendorfer Str., 
Wolbecker Str.) und seine Veränderungen dar.  Ebenso verfährt Sie mit den Stadtteil-
Zentren (z. B. Hiltrup, Gremmendorf, Handorf, Roxel, Mecklenbeck).  Unter 
Nutzungsangebot ist dabei sowohl die Situation des stationären Einzelhandels – wie 
auch im Einzelhandelskonzept beschrieben – zu verstehen als auch die dort nur 
unsystematisch erfassten „zentren-ergänzenden Funktionen“. Dabei stellt die 
Verwaltung auch besondere Eigenarten (Charakteristika) der unterschiedlichen 
Straßen dar und inwieweit die umgebenen Bevölkerungsstrukturen Einfluss auf die 
Nutzungsstrukturen haben.  
 
2.) In einer Analyse werden die Umsätze, die Bodenpreise und die Mietenhöhe 
untersucht sowie ihre bisherige Entwicklung aufgezeigt.  
 
3.) Ebenso wird die Anzahl der Arbeitsplätze, die A nteile der 
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze sowie deren Gehalts- und Lohn-Struktur 
dargestellt.  
 
4.) Es werden Sektoren, die durch Wachstum geprägt sind, identifiziert genauso wie 
Sektoren, die von einem starken Rückgang betroffen sind und mittel- und langfristige 
Prognosen unter Berücksichtigung allgemeiner Entwicklungstrends erstellt. 
2. Februar 2021

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
 
5.) In einem weiteren Schritt werden Möglichkeiten für neue Nutzungsstrukturen 
aufgezeigt wie z.B. nicht stark emittierendes Handwerk, Wohnen, Sport, Kunst und 
Kultur sowie soziale Angebote.  
Hierbei werden auch mögliche Um-/Nachnutzungen der großen und mittelgroßen 
Kaufhäuser beleuchtet.  
6.) Für den öffentlichen Raum sollen neue Funktionen für eine veränderte Gestaltung 
und Nutzung dargestellt werden. Hier ist insbesondere das Augenmerk auf die 
Verkehrswende und die damit verbundene schrittweise Reduzierung des 
Autoverkehrs in der Altstadt, aber auch in den Stadtteilzentren zu legen.  
 
7.) Für den öffentlichen Raum wird analysiert, wie viel Fläche bereits für 
Außengastronomie genutzt wird und welche Flächen in naher Zukunft umgewandelt 
und der Gastronomie verpachtet werden können. 
 
8.) Darüber hinaus werden Vorschläge unterbreitet, wie die Aufenthaltsqualität im 
öffentlichen Raum dauerhaft gesteigert werden kann.  
 
9.) Es werden Konzepte erarbeitet wie die Anziehungskraft der Innenstadt und der 
Stadtteilzentren neben  dem Waren- und Konsumangebot nachhaltig erhöht und 
gesichert werden kann. Dazu werden auch Förderungen aus Bund oder Land soweit 
möglich angestrebt, z.B. aus dem „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes 
NRW.   
 
10.) Die Verwaltung legt ein Programm zur Aktiven M itgestaltung der Innenstadt auf und 
bezieht so die Bürgerschaft sowie VertreterInnen der Initiativen und 
Interessenvertretungen des Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten, 
der AnwohnerInnen, der Kulturinitiativen, der Sozial- und Jugendorganisationen mit 
ein.  
 
11.) Die Ergebnisse werden öffentlich dargestellt, diskutiert und zur Grundlage einer 
breiten Partizipation gemacht.

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
Begründung: 
 
Die Konsumgewohnheiten vieler Menschen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. 
Durch ein breites Online-Angebot geht die Nachfrage beim stationären Einzelhandel immer 
mehr zurück. Für Konsumenten stellt der Online-Einkauf durch die ständige Erreichbarkeit 
auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten und eine Lieferung direkt nach Hause eine 
verlockende Alternative dar, die zeitsparend und bequem erscheint. Dabei hat der Online-
Handel strukturelle Wettbewerbsvorteile gegenüber dem stationären Handel: deutlich 
geringe Personalkosten (Tarifverträge Logistikbranche), keine Mietkosten für Immobilien in 
Innenstadtlagen, geringe bis gar keine Steuerlast, durch Verlagerung der Gewinne in andere 
Staaten, um nur einige zu benennen.  
 
Die Corona-/Covid19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und 
Lockdowns sowie die Angst der Konsumenten vor Ansteckung beim Einkaufen haben diesen 
Trend stark beschleunigt.   
 
Dauerhaft wird man das Rad nicht zurückdrehen können, vielmehr handelt es sich um einen 
grundsätzlichen Strukturwandel im Einzelhandel. Es ist zu befürchten, dass Geschäfte und 
Läden in finanzielle Schieflage geraten und schließen. Vergleichbare Entwicklungen sind 
teilweise auch in den Dienstleistungsbranchen zu erkennen (Reisebüros, Bankfilialen).  
 
Eine besonders negative Tendenz ist das Verschwinden lokaler, individueller, InhaberIn-
geführter Geschäfte und eine Zunahme von Filialen von Ketten, die in vielen Städten 
weitverbreitet sind, und somit das Angebot unterschiedlicher Städte bis zur Verwechslung 
vereinheitlichen. Welche Bedeutung die extrem hohen Bodenpreise in zentralen Lagen für 
die Verarmung der Strukturen haben, wird immer wieder dokumentiert.   
 
Ebenso negativ muss der Strukturwandel für die Beschäftigung angesehen werden: 
Arbeitsplätze für gelernte Einzelhandelskaufleute werden durch Teilzeit-Jobs für angelernte 
Kräfte verdrängt. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau und die 
Verdienstmöglichkeiten sind zu befürchten.  
 
Damit einhergeht eine sinkende Anziehungskraft für sogenannte Einkaufsstraßen in 
Innenstädten und Stadtteilzentren. Eine hohe Fluktuation und Leerstände können die Folge 
sein. Dies sind erste Kennzeichen für eine Abwärtsspirale, die eine Verödung der 
Innenstädte zum Ergebnis haben kann.  
 
Derzeit ist der beschriebene Trend in Münster nur latent zu beobachten und tritt noch nicht 
offen zu Tage. Immer noch halten „Premiumanbieter“ das Einkaufserlebnis im Stadtzentrum 
sehr lebendig. Die Qualität der Innenstadt ist derzeit im Vergleich zu anderen Städten und 
Kommunen noch hoch.  
 
Sich jedoch in Sicherheit zu wiegen und zu glauben, der Trend gehe an Münster vorüber, 
wäre hochgradig fahrlässig. Es gibt wachsende „1b-Lagen“, die durch schnelle Fluktuation 
der Anbieter und durch latenten Leerstand betroffen sind. Um rechtzeitig handeln zu können 
und richtig gegenzusteuern, bedarf es gesicherter Informationen, um die Lage des 
Einzelhandels in den Zentren korrekt zu bewerten.  
 
Es steht zu befürchten, dass konventionelle Maßnahmen, die der Anziehungskraft der 
Innenstädte dienen sollen, wie zum Beispiel Verkaufsoffene Sonntage, Stadtfeste sowie 
Angebots- und Rabattaktionen zu kurz greifen und den beschriebenen Trend zwar 
verlangsamen aber nicht gänzlich aufhalten können.  
 
Auch die immer wieder behauptete Bedeutung von vielen und möglichst kostenfreien PKW-
Parkplätzen für die Attraktivität der Zentren hat sich als Trugschluss erwiesen: Autoverkehr 
stört und mindert zunehmend das „Einkaufserlebnis“ und die Aufenthaltsqualität im Zentrum.

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
Das gilt auch für Münster. Rufe von Anliegern nach Verkehrsberuhigung und Entfernung von 
Stellplätzen aus dem Straßenraum z. B. des Verspoehls, müssen beachtet werden.  
Deshalb ist auch zu prüfen, wie die Verkehrswende und die schrittweise Befreiung der 
Altstadt vom Autoverkehr als Triebkräfte für nachhaltige Entwicklung genutzt werden können. 
 
Eine stärkere Durchmischung von Geschäften, emissionsarmen Gewerken, Wohnen, 
attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung mit Kunst und Kultur sowie 
eine breite Präsenz sozialer Einrichtungen könnten Ansätze für eine neue Lebendigkeit in 
Innenstadt und Stadtteilzentren sein.  
Städtebauliche Instrumente und die Möglichkeiten, die das Bauplanungsrecht für urbane 
Funktionsmischung bietet, sollen dargelegt werden.  
 
Die Untersuchungen zu den gestellten Fragen müssen mit allen Betroffenen und Beteiligten 
gemeinsam durchgeführt werden. Ergebnisse müssen öffentlich dargestellt und diskutiert 
werden. BürgerInnen sollen eingeladen werden, sich einzubringen und an der Gestaltung 
von Innenstadt und Stadtteilzentren mitzuwirken. Dafür sind entsprechende 
Voraussetzungen zu schaffen.  
 
 
gez.   
Annika Bürger                                                                            Helene Goldbeck 
Anne K. Herbermann                                                                 Tim Pasch 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 5.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Salzstraße
  • Ludgeristraße
  • Hammer Straße
  • Warendorfer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Prinzipalmarkt
  • Roggenmarkt

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Details

Aktenzeichen
A-R/0005/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.02.2021
Erstellt
02.02.2021 11:53