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2019/0296

Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Föderverein Netzwerk Bio-Städte

Magistratsvorlage 17.09.2019

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2019/0296

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.09.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0296 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Fö rderverein Netzwerk Bio -Städte 
 
Vorlage vom: 17.09.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Auf der Grundlage des § 125 Abs. 1 Satz 3 HGO wird Herr Michael Kolmer  als weiterer Vertreter 
der Stadt Darmstadt im Verein zur Förderung der Bio -Städte e.V. bestellt.  Die Bestellung erfolgt 
für den Fall der persönlichen Verhinderung der sonstigen Vertreter innen bzw. Vertreter  der Stadt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.09.2019 
 
Mit Magistratsvorlage 2018/0297 (Magistratsbeschluss vom 24.10.2018) beschloss der 
Magistrat, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt Mitglied im noch zu gründenden Verein 
zur Förderung der Bio -Städte e.V. beitreten wird.  
 
Für die Vertretung der Wissenschaf tsstadt Darmstadt in privatrechtlichen Vereinigungen 
regelt § 126 HGO, dass die Rechtsvorschriften der § § 122, 124 und 125  HGO entsprechend 
anzuwenden sind. Nach § 125 HGO vertritt der Magistrat die Stadt in Gesellschaften. Der 
Oberbürgermeister vertritt d en Magistrat dabei kraft Amtes, er kann sich auch durch ein von 
ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen. Der Magistrat kann weitere 
Vertreterinnen bzw. Vertreter bestellen.  
 
Im Falle des Fördervereins Bio -Städte vertritt der Oberbürger meister gem. § 125 HGO den 
Magistrat. Um im Vertretungsfall der starken Vernetzung des Vereins mit de m Amt für 
Wirtschaft und Stadtentwicklung Rechnung zu tragen, ist die Vertretung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgabenorientiert sicherzustellen. Die Leitung des Amtes für 
Wirtschaft und Standortentwicklung begleitet die Arbeit des Vereins bereits seit dessen 
Gründung. 
 
Auf Grund seines erheblichen Hintergrundwissens soll, Herrn Michael Kolmer, im Falle der 
Verhinderung des Oberbürgermeisters mit der Ver tretung des Magistrats beauftragt werden .  
 
Im Bedarfsfall ist eine Vollmacht auszufertigen, die die Unterschrift von zwei Dezernentinnen 
bzw. Dezernenten trägt.  
 
 
Darmstadt, 17.09.2019 
772 – da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0296
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.09.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00