V/0476/2019
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2019)
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Beschlussvorlage
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V/0476/2019 V/0476/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2019) Beratungsfolge 22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihe 2019 zum Thema „Armut! Was tun? Münsters globale Verantwortung“ werden folgende Zuschüsse gewährt: Nr. V- 2019 Antragsteller Projekt Beantragt € Empfeh- lung € 1 Katholische Kirchenge- meinde St. Clemens Hiltrup Amelsbüren und Evangelische Kirchenge- meinde Hiltrup Ausstellung: „fair flo- wers“ - mit Blumen für Menschenrechte 500,00 500,00 2 Cactus Junges Theater e.V. Lass uns zusammen los segeln – eine künst- lerische Annäherung an das Thema Armut mit Jugendlichen 500,00 500,00 4 tagtraeumer e.V. True talks – globale Armut und du 500,00 468,75 12 Gesellschaft für bedrohte Völker Armut unter den Roma in Bulgarien und Deutschland 500,00 472,50 13 Gesellschaft für bedrohte Völker Armut als Fluchtursa- che, Beispiel Dafur 500,00 480,00 Amt für Bürger- und Ratsservice 10.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0476/2019 14 Eine Welt Netz NRW Kunst gegen Armut: Streetart zu den globa- len Nachhaltigkeitszie- len 500,00 500,00 15 Vamos e.V. Filmvorführung und Diskussion, Theateraufführung, Poetry Lesung mit Mu- sik 4.000,00 4000,00 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklung s- zusammenarbeit 2019 6921,25 € Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen Begründung: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k- lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förderung“ zu ber a- ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kom munale Entwicklungszusammenarbeit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mi t- tel ab einer Antragssumme von 500 €. Liegt der beantragte Zuschuss unter 500 €, entscheidet gemäß Ziffer 6.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungsz u- sammenarbeit die Verwaltung nach Anhörung des Vorprüfungsausschusses des Beirates für kommu- nale Entwicklungszusammenarbeit. Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grunds ätzlich den Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o- wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert werden, damit ggf. Stellungnahmen a bgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r- fahren beizubehalten. Gemäß Ziffer 4.1.1. werden u.a. Projekte gefördert, die im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zu e i- nem vom Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit jährlich neu festzulege nden Schwer- punktthema durchgeführt werden. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in di e- sem Jahr die Veranstaltungsreihe unter das Thema „ Armut! Was tun? Münsters globale Verantwo r- tung.“ gestellt. Die Veranstaltungsreihe findet statt in der Zeit vom 1.10. - 15.11.2019. Es sind insgesamt 15 Anträge mit einer Gesamtantragssumme von 9.661,75 € eingegangen, davon 7 Anträge mit einer Antragssumme von 500 € und darüber. Der Beirat für kommunale Entwicklungsz u- sammenarbeit hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 über die Anträge beraten. Der Beirat empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0476/2019 Kurzüberblick Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen für entwicklungspolitische Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga- be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 9.05.2019 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför- dert werden. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Wesentlichen Vereinen und Initiativen für die Durchführung entwicklungspoliti- scher Projekte zur Verfügung gestellt. Unter anderem werden Projekte gefördert, die Rahmen der jährlichen entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihen im Herbst stattfinden. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe- schlüsse finanziell gefördert. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0476/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37