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V/0035/2021

Aufhebung der Kopplung an die Förderung nach §16i SGB II bei 5,0 VZÄ in der Verkehrsüberwachung

Vorlagen 13.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 9.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3623 Zeichen

V/0035/2021 
V/0035/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aufhebung der Kopplung an die Förderung nach §16i SGB II bei 5,0 VZÄ in der 
Verkehrsüberwachung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation,  
Sicherheit und Ordnung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bindung der 5,0 VZÄ Parkraumüberwachung an den Zuschuss nach § 16i SGB II wird 
aufgehoben. 
2. Die 5,0 Stellen Parkraumüberwachung können ab sofort besetzt werden.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche 
Angelegenheiten 
   
Zeile  06 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen (Erträge) 
2021 
 
2022 
 
2023 
 
2024 
-255.900 € 
 
-248.700 € 
 
-227.350 € 
 
-203.780 €  
 
Zuschüsse 
nach §16 i 
SGB II  
Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2021ff 358.430 €  
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 
 
255.900 € 
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
29.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Knost 
Telefon: 492-1017 
Knost@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0035/2021 
2022 
 
2023 
 
2024 
268.860 € 
 
275.570 € 
 
281.080 € 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021ff 10.000 €  
 
 
Die Personalaufwendungen sind bereits im Haushaltsplan-Entwurf 2021 in der Produktgruppe 02 03 
veranschlagt. Die Anpassungen bei den Erträgen und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen werden von der Verwaltung über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2021 
aufgenommen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Stellenplan 2020 sind u.a. 5,0 Planstellen „Sachbearbeiter/-in für die Parkraumüberwachung“ 
eingerichtet worden. Die Besetzung dieser Stellen sollte über den sozialen Arbeitsmarkt nach § 16 i 
SGB II erfolgen. 
 
Im Laufe des Jahres 2020 wurde von Jobcenter, Personal - und Organisationsamt und Ordnungsamt 
versucht, die Stellen über den sozialen Arbeitsmarkt zu besetzen. Hierfür wurde zunächst das Anfor-
derungsprofil definiert, welches unter anderem eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung, ein 
einwandfreies Führungszeugnis und einen Führerschein (Klasse B) beinhaltet. Hinzu kommen außer-
dem eine gewisse körperliche Grundfitness, die Bereitschaft im Außendienst auch unter ungünstigen 
Witterungsbedingungen zu arbeiten und Softskills, wie eine gute Kommunikationsfähigkeit (Fähigkeit 
schwierige Gespräche sachlich, freundlich und überzeugend zu führen). 
Trotz intensiver Suche gelang es jedoch lediglich eine einzige Stelle zum 01.01.2021 zu besetzen, da 
ansonsten keine potenziellen Bewerber/ -innen vorhanden waren, die das fachliche und persönliche 
Anforderungsprofil erfüllten. 
 
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Vermittlung von Stellen nach § 16 i SGB II muss davon 
ausgegangen werden, dass diese eine Vermittlung die Ausnahme bleiben wird und dass die in Frage 
kommenden Langzeitleistungsbezieher/-innen im Sinne des § 16 i SGB II auch in der nächsten Zeit 
nicht die Anforderungen dieser kundenorientierten und durchaus konfliktträchtigen Tätigkeit erfüllen. 
Zudem bestehen nicht selten physische und psychische Dispositionen, die eine engmaschige Betreu-
ung der Personen und behutsame Einarbeitung erfordern. Dies ist bei der herausfordernden Tätigkeit 
der Parkraumüberwachung nicht leistbar. 
 
Die Koppelung der 5,0 Planstellen Parkraumüberwachung an eine Förderung nach § 16 i SGB II soll 
daher aufgehoben werden , damit die Stellen auch mit Personen aus dem sog. ersten Arbeitsmarkt 
besetzt werden können. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1334 Zeichen

Anlage A zur V/0035/2021 
Kurzüberblick 
Aufhebung der Kopplung an die Förderung nach §16i SGB II bei 5,0 Planstellen in der Verkehrs-
überwachung, um eine zeitnahe Besetzung zu gewährleisten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein  teilw. 
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (2)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 9.1 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0035/2021
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2021
Erstellt
11.01.2021 08:39