V/0035/2021
Aufhebung der Kopplung an die Förderung nach §16i SGB II bei 5,0 VZÄ in der Verkehrsüberwachung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3623 Zeichen
V/0035/2021 V/0035/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufhebung der Kopplung an die Förderung nach §16i SGB II bei 5,0 VZÄ in der Verkehrsüberwachung Beratungsfolge 02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bindung der 5,0 VZÄ Parkraumüberwachung an den Zuschuss nach § 16i SGB II wird aufgehoben. 2. Die 5,0 Stellen Parkraumüberwachung können ab sofort besetzt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Erträge) 2021 2022 2023 2024 -255.900 € -248.700 € -227.350 € -203.780 € Zuschüsse nach §16 i SGB II Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2021ff 358.430 € Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 255.900 € Personal- und Organisationsamt 29.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Knost Telefon: 492-1017 Knost@stadt-muenster.de - 2 - V/0035/2021 2022 2023 2024 268.860 € 275.570 € 281.080 € Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021ff 10.000 € Die Personalaufwendungen sind bereits im Haushaltsplan-Entwurf 2021 in der Produktgruppe 02 03 veranschlagt. Die Anpassungen bei den Erträgen und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen werden von der Verwaltung über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2021 aufgenommen. Begründung: Mit dem Stellenplan 2020 sind u.a. 5,0 Planstellen „Sachbearbeiter/-in für die Parkraumüberwachung“ eingerichtet worden. Die Besetzung dieser Stellen sollte über den sozialen Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II erfolgen. Im Laufe des Jahres 2020 wurde von Jobcenter, Personal - und Organisationsamt und Ordnungsamt versucht, die Stellen über den sozialen Arbeitsmarkt zu besetzen. Hierfür wurde zunächst das Anfor- derungsprofil definiert, welches unter anderem eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung, ein einwandfreies Führungszeugnis und einen Führerschein (Klasse B) beinhaltet. Hinzu kommen außer- dem eine gewisse körperliche Grundfitness, die Bereitschaft im Außendienst auch unter ungünstigen Witterungsbedingungen zu arbeiten und Softskills, wie eine gute Kommunikationsfähigkeit (Fähigkeit schwierige Gespräche sachlich, freundlich und überzeugend zu führen). Trotz intensiver Suche gelang es jedoch lediglich eine einzige Stelle zum 01.01.2021 zu besetzen, da ansonsten keine potenziellen Bewerber/ -innen vorhanden waren, die das fachliche und persönliche Anforderungsprofil erfüllten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Vermittlung von Stellen nach § 16 i SGB II muss davon ausgegangen werden, dass diese eine Vermittlung die Ausnahme bleiben wird und dass die in Frage kommenden Langzeitleistungsbezieher/-innen im Sinne des § 16 i SGB II auch in der nächsten Zeit nicht die Anforderungen dieser kundenorientierten und durchaus konfliktträchtigen Tätigkeit erfüllen. Zudem bestehen nicht selten physische und psychische Dispositionen, die eine engmaschige Betreu- ung der Personen und behutsame Einarbeitung erfordern. Dies ist bei der herausfordernden Tätigkeit der Parkraumüberwachung nicht leistbar. Die Koppelung der 5,0 Planstellen Parkraumüberwachung an eine Förderung nach § 16 i SGB II soll daher aufgehoben werden , damit die Stellen auch mit Personen aus dem sog. ersten Arbeitsmarkt besetzt werden können. In Vertretung Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
1334 Zeichen
Anlage A zur V/0035/2021 Kurzüberblick Aufhebung der Kopplung an die Förderung nach §16i SGB II bei 5,0 Planstellen in der Verkehrs- überwachung, um eine zeitnahe Besetzung zu gewährleisten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein teilw. Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0035/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2021
- Erstellt
- 11.01.2021 08:39