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2450/2020

Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2019

Mitteilung Ausschuss 20.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 31.08.2020, TOP 4.8

Statistik 2019 Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

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Statistik 2019 Anlage 2

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Statistik 2019 Anlage 1

966 Zeichen

Jahresstatistik 2019 der Kriseninterventionsarbeit in Fällen von häuslicher Gewalt durch die 
Interventionsstellen SKF (linksrheinisch) und Diakonie Michaelshoven (rechtsrheinisch) und des 
Projektes „MannSein ohne Gewalt“ der AWO. 
  Linksrheinisch Rechtsrheinisch Gesamtstadt Gesamtstadt 
2019 2019 2019 2018 
Interventionsstellen:     
Beratungsfälle insgesamt 700 824 1524 1347 
davon Faxvermittlung durch 
die Polizei 437 438 875 819 
davon Wiederholungsfälle 29 30 59 55 
davon Nichtannahme der 
Kontaktaufnahme durch die 
Interventionsstelle 
82 83 165 155 
Beratungkontakte gesamt: 1825 1283 3108 2391 
Familien mit minderjährigen 
Kindern im Haushalt 372 462 834 784 
      Staatsangehörigkeit der 
Opfer     
 deutsch 398 308 706 715 
%   47,25% 53% 
Sonstige 302 486 788 508 
%   52,74% 37,7% 
Täter-Opfer-Konstellation:     
Frauen gegen Männer 13 12 25  
 %   1,67%  Männer gegen Frauen 430 596 1026   %   68,7% % 
Sonstige Konstellationen   257 186 443

Mitteilung Ausschuss

3717 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 
 2450/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 18.08.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 
 
Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2019 
Nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes am 01.01.2002 wurden als Bindeglied zwischen Polizei, 
den bestehenden Beratungsstellen und -diensten, den Frauenhäusern, Notschlafstellen und Angebo-
ten der Jugend- und Gefährdetenhilfe im September 2002 zwei Interventionsstellen gegen häusliche 
Gewalt installiert. Eine Interventionsstelle wurde für den linksrheinischen Bereich durch den Sozial-
dienst Katholischer Frauen und eine für den rechtsrheinischen Bereich durch die Diakonie Michaels-
hoven eingerichtet. Die Interventionsstellen werden auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses durch 
das Amt für Kinder, Jugend und Familie institutionell gefördert. 
 
Die Interventionsstellen stehen im Rahmen des „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ in einer kontinu-
ierlichen Kooperation mit den unterschiedlichen Institutionen, die sich zum Ziel gesetzt haben, ein 
effektives Vorgehen im polizeilichen, strafrechtlichen, zivilrechtlichen sowie im sozialen Bereich zu 
erreichen und zu sichern. 
Der Mitteilung beigefügt sind die Jahresstatistik 2019 (Anlage 1) und ein Rückblick der letzten 5 Jahre 
(Anlage 2). 
 
Seit 2015 können die bis dahin von der Kölner Polizeibehörde zur Verfügung gestellten Daten auf-
grund von geänderten Landesvorgaben nicht mehr geliefert werden. 
 
Insgesamt hat sich 2019 die Zahl der Beratungsfälle leicht erhöht. Dies trifft auch auf die Anzahl der 
Faxmeldungen zu. 
 
Das Kölner Modell zeichnet sich durch die vielschichtigen Angebote im qualitativen Unterschied zu 
den Angeboten anderer Kommunen und Landkreise aus. In den Gewaltschutzzentren wurden flankie-
rende Hilfen aufgebaut.  
 
Darüber hinaus ist die AWO mit dem Angebot für Täter „MannSein ohne Gewalt“ ebenfalls fester Ko-
operationspartner im „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“.  
„MannSein ohne Gewalt“ wird als kommunal flankierte Maßnahme über das JobCenter Köln finan-
ziert. Hier wurden im Jahr 2019 im Programm MannSein ohne Gewalt 130 Fälle neu gemeldet. Von 
diesen sind 102 Männer tatsächlich erschienen. Mit 39 weiteren Klienten wurde die Arbeit aus dem 
Vorjahr auch 2019 weitergeführt. 
Aus Mitteln des Justizministeriums werden seit dem Jahr 2011 Projekte freier Träger gefördert, die 
Angebote zur Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnis-
sen gegen Häusliche Gewalt (Täterarbeit) anbieten

2 
 
Im Jahr 2019 wurde die Arbeit mit 34 Männern im Angebot „MannSein ohne Gewalt“ durch das Jus-
tizministerium finanziell gefördert. 
Jobcenter und Justizministerium legen Wert auf unterschiedliche statistische Angaben, sodass die 
Angaben der Statistik aus dem Jahr 2019 der AWO „Mann sein ohne Gewalt“ vorerst nicht mehr mit 
der in der Gesamtstatistik vorgesehenen Tabelle zu vereinbaren sind. 
 
Seit Mai 2019 ist der Sozialdienst Katholischer Männer Köln mit seinem Themenschwerpunkt „Häusli-
che Gewalt bei Männern“ im „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ eingebunden. 
Im Jahr 2019 wurden 45 männliche Opfer häuslicher Gewalt durch den SKM beraten. Zwei Männer 
kamen über die Faxvermittlung der Polizei zur Beratung. Von den 45 Männern leben 16 in einer Fami-
lie mit minderjährigen Kindern. 34 Personen sind Deutsche, 11 Personen gehören anderen National-
täten an. In 39 Fällen waren die Männer Opfer der Gewalt von Frauen, sechs Männer erlebten Gewalt 
aus anderer Konstellation.

Statistik 2019 Anlage 2

799 Zeichen

Anlage 2 
 
     
  Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt 
  2015 2016 2017 2018 2019 
Interventionsstellen:      
Beratungsfälle 1334 1182 1335 1347 1524 
Faxvermittlung durch 
die Polizei 
903 798 804 819 875 
Wiederholungsfälle 102 73 76 55 59 
Nichtannahme der 
Kontaktaufnahme  
199 211 239 155 165 
Geschlecht der Opfer:      
weiblich  1161 1095 1158  
       X 
1369 
männlich 102 87 118  
       X 
134 
Geschlecht der Täter:      
weiblich  68 52 81  
       X 
69 
männlich 1054 896 963  
       X 
1082 
ohne Angabe 212 234 233  
       X 
343 
       
Familien mit minderj. 
Kindern im Haushalt 
777 718 736 784 834 
Opfer mit 
Migrationshintergrund 
653 678 727  
       X 
580 
Staatsangehörigkeit 
der Opfer: 
     
deutsch X X X 715 706 
sonstige X X X 508 788

Beratungsverlauf (4)

18.08.2020 Integrationsrat
TOP 5.18 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 16.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2450/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.08.2020
Erstellt
11.08.2020 08:16