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2014/0254

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung einer Platane in der Heinrich-Delp-Straße 112

Magistratsvorlage 02.07.2014

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2014/0254

3494 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11. Juli 2014 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Grünflächenamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0254 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  551010 
Kostenstelle:  067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-42 Sachkonto:  6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes 
hier: Fällung einer Platane in der Heinrich-Delp-Straße 112 
 
Vorlage vom: 02.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung der Platane (Baum-Nr. 4270.02.01.0051) zu.

- 2 - 
Anlagen: Lageplan Heinrich-Delp-Str. 112 
Foto 1 - Heinrich-Delp-Str. 112 
Foto 2 - Heinrich-Delp-Str. 112 
Foto 3 - Heinrich-Delp-Str. 112 
Foto 4 - Heinrich-Delp-Str. 112 
Foto 5 - Heinrich-Delp-Str. 112 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2. Juli 2014  
 
 
 
An der Kreuzung Heinrich-Delp-Straße / Daniel-Greiner-Straße steht vor dem Grundstück 
Heinrich-Delp-Straße 112 eine Platane. Der Straßenbaum ist ca. 40 Jahre alt, hat eine Höhe 
von 19 m, ein Stammdurchmesser von 44 cm und einen Kronendurchmesser von 8 m. 
Der Baum steht auf der Westseite der Heinrich-Delp-Straße direkt an der Kreuzung mit der 
Daniel-Greiner-Straße, ca. 1,60 m von der Grundstücksmauer des Anwesens Heinrich-Delp-
Straße 112 entfernt. 
 
Der Besitzer des Anwesens Heinrich-Delp-Straße 112 meldete sich telefonisch beim Grünflä- 
chenamt und teilte mit, dass infolge Wurzelpressung seine Grundstücksmauer beschädigt 
worden sei. Am 2. Juli 2014 fand daraufhin ein gemeinsamer Ortstermin des Grünflächenam- 
tes mit dem Grundstückseigentümer statt. Vom Grundstückseigentümer war für den Orts- 
termin ein Wurzelsuchgraben entlang der Mauer auf seinem Grundstück angelegt worden. 
Die Grundstücksmauer wurde infolge von Wurzelpressung durch die Platane beschädigt. Die 
Wurzeln sind unter dem Fundament der Mauer in den Garten eingewachsen (siehe Foto). Die 
Mauer weist deutliche Risse auf und ist teilweise sogar etwas angehoben. Des Weiteren sind 
bereits Dübel, die den aufmontierten Jägerzaun halten, aus der Mauer heraus gebrochen. 
Auch im Bereich des öffentlichen Gehweges hat die Asphaltdecke bereits Risse und ist ange- 
hoben. Eine in der Vergangenheit bereits durchgeführte Erweiterung der Baumscheibe hat 
die Schäden am Gehweg nicht verhindern können. 
 
Das Grünflächenamt empfiehlt deshalb zur Vermeidung von weiteren Schäden an der Mauer 
und am öffentlichen Gehweg die Fällung des Baumes. Seitens des Grundstückseigentümers 
wurden bereits Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt Darmstadt für die Sanierung 
der Mauer geltend gemacht. Die Fällung sollte im unbelaubten Zustand, d. h. im Winter 
2014/15 erfolgen. Anschließend soll eine Kastanie an gleicher Stelle als Ersatz gepflanzt 
werden. 
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 2. Juli 2014  
67-60 Gr/Schm (  2923                                                 Anlagen 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

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II+D 
I I
II 
II 
I
I
II 
III 
I
II 
II+D 
II+D 
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II 
I
II 
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I
II+D 
II+D 
II 
I
I
I+D 
I
I
II+D 
II 
I
I
I
I
108 
13 15 
16 14 112 
114 
116 
118 
113 
113A 
17A 17 
HsNr. 19 
119 
121 
106 
Daniel-Greiner-Straße 
Heinrich-Delp-Straße 
50 
66 
49 
51 
74 
1
50 730 
5
390 
1
48 9
390 
3
389 
79 
76 
1
74 
2
75 
2
1
732 
3
395 
733 
732 
2
47 
48 
49 
50 
51 
52 
53 
54 
Mauerschaden durch 
Wurzelpressung 
Mauerschaden durch 
Wurzelpressung 
M 1 : 500 
0 5 10 15 m 
1cm = 5 m 
Datum: 02.07.2014 Heinrich Delp Str. 112 
Groos

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0254
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00