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Ladesäulen auf städtischen Liegenschaften – Nutzbarkeit für Mitarbeitende
Grüne Anfrage nach § 4 AN/1073/2026 vom 17.06.2026
Stand: Am 23.06.2026 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Grüne Anfrage nach § 4
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www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft Berit Blümel Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 17.06.2026 AN/1073/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2026 Ladesäulen auf städtischen Liegenschaften – Nutzbarkeit für Mitarbeitende Sehr geehrte Frau Vorsitzende, vor dem Hintergrund der Förderung klimafreundlicher Mobilität, der zunehmenden Verbrei- tung von E-Pkw auch unter Mitarbeitenden der Stadt sowie der derzeit bestehenden steuerli- chen Begünstigung für das Aufladen privater Fahrzeuge auf Betriebsgeländen bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des kommenden Betriebsausschusses Gebäude- wirtschaft zu setzen: 1. Auf wie vielen städtisch genutzten Liegenschaften (z. B. Betriebshöfe, Verwaltungs- gebäude, Schulen) stehen derzeit Ladesäulen für E-Pkw zur Verfügung? 2. Wie viele Ladepunkte sind dies insgesamt und wie verteilen sie sich auf die jeweili- gen Liegenschaften? 3. Sind diese Ladesäulen während der Arbeitszeit durch städtische Mitarbeitende nutz- bar, insbesondere zum Laden privater E-Pkw? 4. Falls ja: Welche Regelungen (z. B. Abrechnung, Zugangsberechtigung, Priorisierung dienstlicher Fahrzeuge) bestehen hierfür? 5. Falls nein: Welche Gründe sprechen derzeit gegen eine solche Nutzung und wird eine entsprechende Öffnung perspektivisch geprüft? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer - 2 -
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